21.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 75/15


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 19. März 2009

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 1945)

(Nur der dänische, der englische, der französische, der griechische, der italienische, der niederländische, der slowenische und der spanische Text sind verbindlich)

(2009/253/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

(3)

Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 dürfen nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, und vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) nicht finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, und des EGFL anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei bleiben Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlichen mitgeteilt hat, unberücksichtigt.

(6)

Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Finanzierung ausgeschlossen werden, im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht.

(7)

Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 6. Januar 2009 noch anhängig waren und Rechtsfragen betreffen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, oder des EGFL erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Slowenien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Brüssel, den 19. März 2009

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(2)   ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.


ANHANG

Haushaltsposten 6 7 0 1

MS

Maßnahme

HHJ

Gründe für die Berichtigung

Art

%

Währung

Betrag

Bereits abgezogene Beträge

Finanzielle Auswirkungen

BE

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose

2004

Unzureichende Laborkontrollen bei Zucker

pauschal

2,00

EUR

–2 752 373,87

0,00

–2 752 373,87

BE

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose

2005

Unzureichende Laborkontrollen bei Zucker

pauschal

2,00

EUR

–3 348 166,37

0,00

–3 348 166,37

BE

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose

2006

Unzureichende Laborkontrollen bei Zucker

pauschal

2,00

EUR

–1 096 253,86

0,00

–1 096 253,86

BE

Obst und Gemüse — operationelle Programme

2005

Nicht erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit umweltgerechter Verpackung und MwSt

punktuell

 

EUR

–1 189 054,23

0,00

–1 189 054,23

BE

Obst und Gemüse — operationelle Programme

2006

Nicht erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit umweltgerechter Verpackung und MwSt

punktuell

 

EUR

– 535 735,88

0,00

– 535 735,88

BE INSGESAMT

–8 921 584,21

0,00

–8 921 584,21

CY

Weinbau — Umstrukturierung

2005

Überzahlte Beträge an einzelne Erzeuger

punktuell

 

CYP

–2 094,55

0,00

–2 094,55

CY INSGESAMT

–2 094,55

0,00

–2 094,55

DK

Ackerkulturen

2003

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

5,00

DKK

–16 820 597,23

0,00

–16 820 597,23

DK

Ackerkulturen

2003

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

10,00

DKK

–48 235 864,52

0,00

–48 235 864,52

DK

Ackerkulturen

2003

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

5,00

DKK

– 180 971 473,05

0,00

– 180 971 473,05

DK

Ackerkulturen

2004

Mängel bei einer Schlüsselkontrolle: Fernerkundung

pauschal

2,00

DKK

–6 594 611,09

0,00

–6 594 611,09

DK

Ackerkulturen

2004

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

5,00

DKK

– 199 488 578,07

0,00

– 199 488 578,07

DK

Ackerkulturen

2004

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

10,00

DKK

–48 736 215,92

0,00

–48 736 215,92

DK

Ackerkulturen

2005

Mängel bei einer Schlüsselkontrolle: Fernerkundung

pauschal

2,00

DKK

–1 987 122,96

0,00

–1 987 122,96

DK

Ackerkulturen

2005

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

5,00

DKK

– 201 721 301,02

0,00

– 201 721 301,02

DK

Ackerkulturen

2005

Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen

pauschal

10,00

DKK

–45 156 517,78

0,00

–45 156 517,78

DK INSGESAMT

– 749 712 281,64

0,00

– 749 712 281,64

ES

Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2005

Nichtanerkennung eines Kriteriums einer Erzeugerorganisation

punktuell

 

EUR

–78 111,82

0,00

–78 111,82

ES

Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2006

Nichtanerkennung eines Kriteriums einer Erzeugerorganisation

punktuell

 

EUR

–79 222,56

0,00

–79 222,56

ES

Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2007

Nichtanerkennung eines Kriteriums einer Erzeugerorganisation

punktuell

 

EUR

–39 411,30

0,00

–39 411,30

ES

Tierprämien — Schaf- und Ziegenfleischerzeugung

2003

Neuberechnung der Berichtigung aufgrund der neuesten verfügbaren Finanzangaben

punktuell

 

EUR

–2 415,00

0,00

–2 415,00

ES

Tierprämien — Schaf- und Ziegenfleischerzeugung

2004

Neuberechnung der Berichtigung aufgrund der neuesten verfügbaren Finanzangaben

punktuell

 

EUR

– 102 075,02

0,00

– 102 075,02

ES

Tierprämien — Schaf- und Ziegenfleischerzeugung

2005

Neuberechnung der Berichtigung aufgrund der neuesten verfügbaren Finanzangaben

punktuell

 

EUR

–95 914,93

0,00

–95 914,93

ES INSGESAMT

– 397 150,63

0,00

– 397 150,63

FR

Unregelmäßigkeiten

 

Erstattung wegen falscher Anwendung der 50/50-Regel

 

 

EUR

265 473,73

0,00

265 473,73

FR

Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen

pauschal

2,00

EUR

– 959 937,85

0,00

– 959 937,85

FR

Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen

punktuell

 

EUR

– 148 951,85

0,00

– 148 951,85

FR

Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen

pauschal

2,00

EUR

– 838 194,08

0,00

– 838 194,08

FR

Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen

punktuell

 

EUR

– 340 621,43

0,00

– 340 621,43

FR INSGESAMT

–2 022 231,48

0,00

–2 022 231,48

GB

Ausfuhrerstattungen

2003

Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt

pauschal

5,00

GBP

– 890 012,69

0,00

– 890 012,69

GB

Ausfuhrerstattungen

2004

Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt; unzureichende Ausgangsbescheinigungen

pauschal

5,00

GBP

–2 291 169,57

0,00

–2 291 169,57

GB

Ausfuhrerstattungen

2004

Nicht-Anhang-I-Waren — unzureichende Überprüfung der Rezepturen

pauschal

10,00

GBP

–43 131,68

0,00

–43 131,68

GB

Ausfuhrerstattungen

2005

Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt; unzureichende Ausgangsbescheinigungen

pauschal

5,00

GBP

–3 395 655,55

0,00

–3 395 655,55

GB

Ausfuhrerstattungen

2005

Nicht-Anhang-I-Waren — unzureichende Überprüfung der Rezepturen

pauschal

10,00

GBP

–68 291,82

0,00

–68 291,82

GB

Ausfuhrerstattungen

2006

Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt; unzureichende Ausgangsbescheinigungen

pauschal

5,00

GBP

–2 291 169,57

0,00

–2 291 169,57

GB

Ausfuhrerstattungen

2006

Nicht-Anhang-I-Waren — unzureichende Überprüfung der Rezepturen

pauschal

10,00

GBP

–68 291,82

0,00

–68 291,82

GB

Ausfuhrerstattungen

2007

Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt

pauschal

5,00

GBP

– 247 225,73

0,00

– 247 225,73

GB INSGESAMT

–9 294 948,43

0,00

–9 294 948,43

GR

Ausfuhrerstattungen — Nicht-Anhang-I

2004

Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen

pauschal

10,00

EUR

– 160 378,12

0,00

– 160 378,12

GR

Ausfuhrerstattungen — Nicht-Anhang-I

2005

Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen

pauschal

10,00

EUR

– 104 574,50

0,00

– 104 574,50

GR

Ausfuhrerstattungen — Nicht-Anhang-I

2006

Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen

pauschal

10,00

EUR

–10 276,40

0,00

–10 276,40

GR

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose

2004

Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen

pauschal

10,00

EUR

– 838 787,30

0,00

– 838 787,30

GR

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose

2005

Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen

pauschal

10,00

EUR

–99 948,50

0,00

–99 948,50

GR

Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose

2006

Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen

pauschal

10,00

EUR

–69 462,90

0,00

–69 462,90

GR INSGESAMT

–1 283 427,72

0,00

–1 283 427,72

IE

Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU

2003

Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend

pauschal

2,00

EUR

– 824 680,26

0,00

– 824 680,26

IE

Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU

2004

Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend

pauschal

2,00

EUR

– 916 724,78

0,00

– 916 724,78

IE

Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU

2005

Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend

pauschal

2,00

EUR

– 653 050,12

0,00

– 653 050,12

IE

Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU

2006

Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend

pauschal

2,00

EUR

–46 017,73

0,00

–46 017,73

IE INSGESAMT

–2 440 472,89

0,00

–2 440 472,89

IT

Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen

2004

Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts

pauschal

5,00

EUR

– 226,54

0,00

– 226,54

IT

Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen

2005

Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts

pauschal

5,00

EUR

–1 632,44

0,00

–1 632,44

IT

Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen

2006

Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts

pauschal

5,00

EUR

– 857,69

0,00

– 857,69

IT

Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen

2007

Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts

pauschal

5,00

EUR

–1 625,77

0,00

–1 625,77

IT INSGESAMT

–4 342,44

0,00

–4 342,44

SI

Direktzahlungen

2005

Mängel bei Schlüsselkontrollen: Kontrollansatz, -techniken und -instrumente inkorrekt

pauschal

5,00

SIT

– 175 559 567,33

0,00

– 175 559 567,33

SI

Direktzahlungen

2006

Mängel bei Schlüsselkontrollen: Kontrollansatz, -techniken und -instrumente inkorrekt

pauschal

5,00

SIT

– 180 027 349,79

0,00

– 180 027 349,79

SI INSGESAMT

– 355 586 917,12

0,00

– 355 586 917,12