26.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 255/121


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 23. April 2009

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2007

(2009/646/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2007 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 (5588/2009 — C6-0060/2009),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (4), insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0162/2009),

1.

nimmt Kenntnis von den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Arzneimittel-Agentur, wie dem Bericht des Rechnungshofs beigefügt;

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2007;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 10.

(2)  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 27.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.