31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 88/250


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 22. April 2008

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2006

(2009/234/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2006 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2008 (5843/2008 — C6-0084/2008),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/820/JI (4), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0121/2008),

1.

nimmt Kenntnis von den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Polizeiakademie, wie dem Bericht des Rechnungshofs beigefügt;

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2006;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Harald RØMER


(1)  ABl. C 261 vom 31.10.2007, S. 52.

(2)  ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 105.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.