31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 88/183


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 22. April 2008

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2006

(2009/218/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2006 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2008 (5843/2008 — C6-0084/2008),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (4), insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0125/2008),

1.

nimmt Kenntnis von den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Arzneimittel-Agentur, wie dem Bericht des Rechnungshofs beigefügt;

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2006;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Harald RØMER


(1)  ABl. C 261 vom 31.10.2007, S. 10.

(2)  ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 34.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.