18.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 339/84


VERORDNUNG (EG) Nr. 1281/2008 DER KOMMISSION

vom 17. Dezember 2008

über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für die in den ersten sieben Tagen des Monats Dezember 2008 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 812/2007 eröffneten Zollkontingents für Schweinefleisch gestellten Anträge

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 812/2007 der Kommission vom 11. Juli 2007 zur Eröffnung und Verwaltung eines den Vereinigten Staaten von Amerika zugewiesenen Einfuhrzollkontingents für Schweinefleisch (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 812/2007 wurden Zollkontingente für die Einfuhr von Erzeugnissen des Schweinefleischsektors eröffnet.

(2)

Die Mengen, auf die sich die in den ersten sieben Tagen des Monats Dezember 2008 für den Teilzeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2009 gestellten Einfuhrlizenzanträge beziehen, sind geringer als die verfügbaren Mengen. Daher sind die Mengen zu bestimmen, für die keine Anträge gestellt wurden und die zu der für den folgenden Kontingentsteilzeitraum festgesetzten Menge hinzuzurechnen sind —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mengen, für die keine Anträge auf Einfuhrlizenz im Rahmen des Kontingents mit der laufenden Nummer 09.4170 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 812/2007 gestellt wurden und die dem Teilzeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2009 hinzuzurechnen sind, belaufen sich auf 2 611 500 kg.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 18. Dezember 2008 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Dezember 2008

Für die Kommission

Jean-Luc DEMARTY

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 7.