12.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 41/34 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik
( Amtsblatt der Europäischen Union L 304 vom 14. November 2008 )
Seite 4, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b:
anstatt:
„b) |
‚Genauigkeit‘ bezieht sich auf den Grund der Übereinstimmung der Schätzungen mit den unbekannten wahren Werten;“ |
muss es heißen:
„b) |
‚Genauigkeit‘ bezieht sich auf den Grad der Übereinstimmung der Schätzungen mit den unbekannten wahren Werten;“. |