25.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 197/1


VERORDNUNG (EG) Nr. 705/2008 DES RATES

vom 24. Juli 2008

zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 243/2008 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen die illegale Regierung der Insel Anjouan in der Union der Komoren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/611/GASP des Rates vom 24. Juli 2008 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/187/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die illegale Regierung von Anjouan in der Union der Komoren (1),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Prüfung eines Unterstützungsersuchens des Präsidenten der Kommission der Afrikanischen Union hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/187/GASP (2) zur Einführung restriktiver Maßnahmen gegen die illegale Regierung von Anjouan und bestimmte ihr nahe stehende Personen angenommen. Zu den in jenem Gemeinsamen Standpunkt vorgesehenen Maßnahmen gehört insbesondere das Einfrieren der den betreffenden Personen gehörenden Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, das in der Gemeinschaft mit der Verordnung (EG) Nr. 243/2008 des Rates (3) durchgeführt wurde.

(2)

Da die Hoheitsgewalt der Regierung der Union der Komoren auf der Insel Anjouan durch die Militärintervention vom 25. März 2008 wiederhergestellt wurde, ist im Gemeinsamen Standpunkt 2008/611/GASP vorgesehen, dass die aufgrund des Gemeinsamen Standpunkts 2008/187/GASP eingeführten restriktiven Maßnahmen aufgehoben werden.

(3)

Die Verordnung (EG) Nr. 243/2008 sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 243/2008 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Juli 2008

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. HORTEFEUX


(1)  Siehe Seite 59 dieses Amtsblatts.

(2)  ABl. L 59 vom 4.3.2008, S. 32.

(3)  ABl. L 75 vom 18.3.2008, S. 53.