18.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 190/44


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 677/2008 der Kommission vom 16. Juli 2008 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für die in den ersten sieben Tagen des Monats Juli 2008 im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 eröffneten Zollkontingente für Geflügelfleisch gestellten Anträge

( Amtsblatt der Europäischen Union L 189 vom 17. Juli 2008 )

Seite 22, Anhang, für die „Gruppennummer“ 8:

anstatt:

Gruppennummer

Laufende Nummer

Zuteilungskoeffizient für die für den Teilzeitraum vom 1.10.2008-31.12.2008 gestellten Einfuhrlizenzanträge

(%)

Nicht beantragte, zum Teilzeitraum vom 1.1.2009-31.3.2009 hinzuzufügende Mengen

(kg)

„8

09.4218

 (1)

6 807 600“

muss es heißen:

Gruppennummer

Laufende Nummer

Zuteilungskoeffizient für die für den Teilzeitraum vom 1.10.2008-31.12.2008 gestellten Einfuhrlizenzanträge

(%)

Nicht beantragte, zum Teilzeitraum vom 1.1.2009-31.3.2009 hinzuzufügende Mengen

(kg)

„8

09.4218

 (4)

6 807 600“


(1)  Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden.

(2)  Nicht anwendbar: Die Anträge unterschreiten die verfügbaren Mengen.

(3)  Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden.

(4)  Nicht anwendbar: Die Anträge unterschreiten die verfügbaren Mengen.