16.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 96/8


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik

( Amtsblatt der Europäischen Union L 60 vom 5. März 2008 )

Auf Seite 6, Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b:

anstatt:

„b)

sich bei der Konsultation gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b zeigt, dass die Datenübermittlung durch die Mitgliedstaaten nicht den Vorschriften von Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 1 genügt, oder“

muss es heißen:

„b)

sich bei der Konsultation gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b zeigt, dass die Datenübermittlung durch die Mitgliedstaaten nicht den Vorschriften von Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 1 genügt, oder“.