11.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 207/14


Berichtigung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates

( Amtsblatt der Europäischen Union L 133 vom 22. Mai 2008 )

Seite 77, Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g:

anstatt:

„g)

der effektive Jahreszins und die Gesamtkosten des Kredites für den Verbraucher, …“

muss es heißen:

„g)

der effektive Jahreszins und der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag, …“

Seite 82, Artikel 27 Absatz 1, erster Absatz:

anstatt:

„(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 12. Mai 2010 …“

muss es heißen:

„(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 11. Juni 2010 …“

Seite 82, Artikel 27 Absatz 1, zweiter Absatz:

anstatt:

„… ab dem 12. Mai 2010 an.“

muss es heißen:

„… ab dem 11. Juni 2010 an.“

Seite 82, Artikel 27 Absatz 2:

anstatt:

„(2)   Die Kommission überprüft alle fünf Jahre, und zwar erstmals am 12. Mai 2013 …“

muss es heißen:

„(2)   Die Kommission überprüft alle fünf Jahre, und zwar erstmals am 11. Juni 2013 …“

Seite 83, Artikel 29:

anstatt:

„… mit Wirkung vom 12. Mai 2010 aufgehoben.“

muss es heißen:

„… mit Wirkung vom 11. Juni 2010 aufgehoben.“