11.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 207/14 |
Berichtigung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates
( Amtsblatt der Europäischen Union L 133 vom 22. Mai 2008 )
Seite 77, Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g:
anstatt:
„g) |
der effektive Jahreszins und die Gesamtkosten des Kredites für den Verbraucher, …“ |
muss es heißen:
„g) |
der effektive Jahreszins und der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag, …“ |
Seite 82, Artikel 27 Absatz 1, erster Absatz:
anstatt:
„(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 12. Mai 2010 …“
muss es heißen:
„(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 11. Juni 2010 …“
Seite 82, Artikel 27 Absatz 1, zweiter Absatz:
anstatt:
„… ab dem 12. Mai 2010 an.“
muss es heißen:
„… ab dem 11. Juni 2010 an.“
Seite 82, Artikel 27 Absatz 2:
anstatt:
„(2) Die Kommission überprüft alle fünf Jahre, und zwar erstmals am 12. Mai 2013 …“
muss es heißen:
„(2) Die Kommission überprüft alle fünf Jahre, und zwar erstmals am 11. Juni 2013 …“
Seite 83, Artikel 29:
anstatt:
„… mit Wirkung vom 12. Mai 2010 aufgehoben.“
muss es heißen:
„… mit Wirkung vom 11. Juni 2010 aufgehoben.“