28.11.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 318/14 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 27. November 2008
zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2007/749/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina
(2008/890/GASP)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/749/GASP des Rates vom 19. November 2007 über die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 19. November 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/749/GASP angenommen, in der festgelegt ist, dass die EUPM bis zum 31. Dezember 2009 fortgesetzt wird. Über die Haushaltspläne für die Jahre 2008 und 2009 ist jährlich zu entscheiden. |
(2) |
Das Mandat der EUPM wird in einer Situation ausgeübt, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Artikel 11 des Vertrags beeinträchtigen könnte — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten für die Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2007/749/GASP im Jahr 2009 beläuft sich auf 12 400 000 EUR.
(2) Die Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag gedeckt werden sollen, werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 27. November 2008.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. ALLIOT-MARIE
(1) ABl. L 303 vom 21.11.2007, S. 40.