13.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 302/7


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 20. Oktober 2008

über die Gewährung einer staatlichen Soforthilfe durch die Behörden Zyperns zur Milderung der Folgen der Dürreperiode 2007/2008 im Agrarsektor

(2008/853/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3,

auf Antrag der Regierung Zyperns vom 19. September 2008,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Zypern hat dem Rat am 19. September 2008 einen Antrag auf Erlass einer Entscheidung nach Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Vertrags vorgelegt, in der erklärt würde, dass die Absicht Zyperns, den von der extremen Dürre betroffenen zyprischen Landwirten eine nationale Beihilfe zu gewähren, um ihnen im nächsten Wirtschaftsjahr den Beginn des Produktionszyklus zu ermöglichen, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.

(2)

Zypern hat die zweitschlimmste und zweitlängste Dürreperiode seit 1900 erlebt, was auf ausbleibende Regenfälle in den Jahren 2007 und 2008 zurückzuführen ist, wobei der Monat August 2008 der heißeste Monat im letzten Jahrzehnt war und die Niederschläge von Januar bis August 2008 nur 50 % der üblichen Menge erreicht haben.

(3)

Nach vorläufigen Daten über die Ernte 2008 lieferten 95 % der Anbauflächen für Getreide überhaupt keine Erträge, und die Futtermittelerzeugung ging sogar derart dramatisch zurück, dass nicht einmal der Mindestfutterbedarf von Wiederkäuern gedeckt werden kann.

(4)

Derzeit befinden sich nur 11 Mio. m3 Wasser in den zyprischen Stauseen, die damit nur zu 4 % gefüllt sind, nachdem die Wassermenge Ende 2005 noch 150 Mio. m3 betragen hatte, was 54,7 % der Gesamtkapazität der Stauseen entsprach; deshalb sahen sich die Behörden gezwungen, Wasser für die Bewässerung Anfang 2007 strikt zu rationieren und seit 2008 überhaupt kein Wasser mehr für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen.

(5)

Diese Schäden sind insgesamt als umso schwerer und außergewöhnlicher einzustufen, als Zypern Instrumente für ein wirksames Risiko- und Krisenmanagement eingeführt hat. Insbesondere wendet Zypern verbesserte Bewässerungstechniken in nahezu 95 % der bewässerten Gebiete an und hat Wassertarifregelungen und Sanktionen eingeführt, die von einem übermäßigen Wasserverbrauch abhalten und die Wasserverluste gering halten sollen; zudem hat das Land Anreize für die Installierung von Wasseraufbereitungssystemen in Haushalten geschaffen und diese gefördert. Darüber hinaus umfasst das zyprische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007—2013 bereits eine Reihe von Maßnahmen, die auf einen rationelleren Wasserverbrauch abzielen.

(6)

Da das Einkommen der von der Dürre betroffenen zyprischen Landwirte drastisch gesunken ist, besteht die ernste Gefahr, dass sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die unmittelbaren Bedürfnisse ihrer Familie zu befriedigen und ihrer Tätigkeit auch im neuen Wirtschaftsjahr nachzugehen, was die akute Gefahr der Aufgabe der Landnutzung, der Bodenerosion und der Desertifikation heraufbeschwört.

(7)

Die zu gewährende staatliche Beihilfe beläuft sich auf 67,5 Mio. EUR und wird 34 000 Landwirten und 3 000 Tierhaltern zugute kommen.

(8)

Um wirksam zu sein, muss die staatliche Beihilfe so bald wie möglich gewährt und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden.

(9)

Die Kommission hat bislang zu Art und Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht nicht Stellung genommen.

(10)

Es liegen also außergewöhnliche Umstände vor, aufgrund deren diese Beihilfe ausnahmsweise und soweit es für die Beseitigung der entstandenen Notfallsituation unbedingt erforderlich ist, als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet werden kann —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Eine zusätzliche, außerordentliche Beihilfe der zyprischen Behörden zugunsten des Agrarsektors in Höhe von maximal 67,5 Mio. EUR wird als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Republik Zypern gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 20. Oktober 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-L. BORLOO