|
16.9.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 247/63 |
BESCHLUSS 2008/733/GASP DES RATES
vom 15. September 2008
zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP betreffend weitere Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2004/694/GASP (1), insbesondere auf Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP hat der Rat Maßnahmen beschlossen, um sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der in dem Anhang jenes Gemeinsamen Standpunkts genannten natürlichen Personen einzufrieren, die vor dem ICTY angeklagt worden waren. |
|
(2) |
Nach der Überstellung von Herrn Radovan KARADZIC am 30. Juli 2008 in die Hafteinrichtungen des ICTY sollte sein Name von der Liste gestrichen werden. |
|
(3) |
Die Liste im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP sollte daher entsprechend angepasst werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 15. September 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
B. KOUCHNER
ANHANG
„ANHANG
Liste von Personen nach Artikel 1
|
|
Person |
Begründung |
|
1. |
Name: HADZIC Goran (männlich) Geburtsdatum: 7.9.1958 Geburtsort: Vinkovci, Kroatien Staatsangehöriger Serbiens |
vor dem ICTY angeklagt und noch auf freiem Fuß Anklage: 4. Juni 2004 Rechtssache: IT-04-75 |
|
2. |
Name: MLADIC Ratko (männlich) Geburtsdatum: 12.3.1948 Geburtsort: Bozanovici, Gemeinde Kalinovik, Bosnien und Herzegowina Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas |
vor dem ICTY angeklagt und noch auf freiem Fuß Ursprüngliche Anklage: 25. Juli 1995, zweite Anklage: 16. November 1995, geänderte Anklage: 8. November 2002 Rechtssache: IT-95-5/18“ |