10.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 181/45


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 3. Juni 2008

zur Aufhebung der Entscheidung 2005/185/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik

(2008/563/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2005/185/EG des Rates (1) wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag festgestellt, dass die Tschechische Republik ein übermäßiges Defizit aufwies. Der Rat stellte fest, dass das gesamtstaatliche Defizit im Haushaltsjahr 2003 mit 12,9 % des BIP (5,9 % des BIP ohne Berücksichtigung einer umfangreichen einmaligen Transaktion im Zusammenhang mit kalkulatorischen staatlichen Garantien) den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP weit überschritt.

(2)

Gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 5. Juli 2004 eine Empfehlung an die Tschechische Republik mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2008 zu beenden. Diese Empfehlung wurde veröffentlicht.

(3)

Da für 2007 mit einer deutlichen Verfehlung der haushaltspolitischen Ziele und für 2008 mit einem weiterhin über dem Referenzwert liegenden Defizit gerechnet wurde, erließ der Rat auf Empfehlung der Kommission am 10. Juli 2007 eine Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag, in der er feststellte, dass die von der Tschechischen Republik ergriffenen Maßnahmen anscheinend nicht ausreichten, um das übermäßige Defizit fristgerecht bis 2008 zu korrigieren (3). Am 10. Oktober 2007 sprach der Rat auf Empfehlung der Kommission eine neue Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 aus, worin er der Tschechische Republik empfahl, die Verschlechterung der Haushaltslage im Jahr 2007 weiter in Grenzen zu halten, und nochmals anmahnte, das übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens jedoch im Jahr 2008 zu beenden. Der Rat setzte den tschechischen Behörden eine Frist bis zum 9. April 2008, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Ausgehend von den damaligen Vorausschätzungen forderte der Rat die Tschechische Regierung deshalb auf, im Jahr 2008 eine Verbesserung des strukturellen Saldos (d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) um mindestens

Formula

 % des BIP gegenüber 2007 sicherzustellen.

(4)

Gemäß Artikel 104 Absatz 12 EG-Vertrag hebt der Rat eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits auf, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(5)

Entsprechend dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum EG-Vertrag stellt die Kommission die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten zur Verfügung. Als Teil der Anwendung dieses Protokolls teilen die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (4) zweimal jährlich, und zwar vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober, die Höhe ihrer öffentlichen Defizite und ihres öffentlichen Schuldenstands sowie andere damit verbundene Variablen mit.

(6)

Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 8g Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 nach der Datenmeldung der Tschechischen Republik zum 1. April 2008 zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

Das gesamtstaatliche Defizit wurde von 2,7 % des BIP (2006) auf 1,6 % des BIP (2007) gesenkt und damit vor Ablauf der vom Rat gesetzten Frist unter den Referenzwert von 3 % des BIP zurückgeführt. Das Konvergenzprogramm vom März 2007 enthielt noch einen Zielwert von 4 % des BIP.

Zwar übertrafen die Steuereinnahmen dank des über den Projektionen liegenden Wirtschaftswachstums die Erwartungen, doch ist der Defizitrückgang 2007 auch auf die Ausgabenbeschränkung, insbesondere bei den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und bei den Vorleistungen zurückzuführen. Die Ausgabenkürzungen sind überwiegend von dauerhafter Art. Der strukturelle Haushaltssaldo (d. h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) verbesserte sich 2007 um schätzungsweise knapp über Formula % des BIP.

Für 2008 gehen die Frühjahrsprognosen 2008 von einer weiteren Rückführung des Defizits auf 1,4 % des BIP aus, begründet in weiteren Ausgabenkürzungen, gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Sozialausgaben und der Einführung einer Selbstbeteiligung in der Gesundheitsfürsorge. Infolge der 2008 umgesetzten umfangreichen steuerpolitischen Maßnahmen dürften, gemessen am BIP, die Einnahmen weitgehend konstant bleiben. Die Frühjahrsprognose entspricht dem in der Aprilmitteilung der Haushaltsdaten angestrebten Defizitziel von 1,5 % des BIP. Für 2009 geht die Frühjahrsprognose unter der Annahme einer unveränderten Politik der anhaltenden Ausgabenbeschränkung von einer weiteren Verringerung des Defizits auf 1,1 % des BIP aus. Dies deutet darauf hin, dass das Defizit glaubwürdig und dauerhaft unter den Referenzwert von 3 % des BIP zurückgeführt wurde.

Der strukturelle Saldo dürfte sich 2008 um etwa Formula Prozentpunkt des BIP verbessern und — unter der Annahme einer unveränderten Politik der anhaltenden Ausgabenbeschränkung — nochmals 2009. Dies ist vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zu sehen, das mittelfristige Ziel für die Haushaltslage schneller zu erreichen, welches für die Tschechische Republik — wie in der Stellungnahme des Rates vom März 2008 zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik vom November 2007 empfohlen — in einem strukturellen Defizit von 1 % des BIP besteht.

Der gesamtstaatliche Schuldenstand liegt weit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP. Er sank von 29,4 % des BIP (2006) auf 28,7 % (2007). Der Frühjahrsprognose von 2008 zufolge ist davon auszugehen, dass die Schuldenquote (bei unveränderter Politik) bis Ende 2009 weiter auf unter 28 % des BIP fallen wird.

(7)

Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit der Tschechischen Republik korrigiert worden, und die Entscheidung 2005/185/EG sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit der Tschechischen Republik korrigiert worden ist.

Artikel 2

Die Entscheidung 2005/185/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 3. Juni 2008.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. LAGARDE


(1)  ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 20.

(2)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

(3)  Entscheidung 2007/640/EG (ABl. L 260 vom 5.10.2007, S. 13).

(4)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 1).