5.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 146/12 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 26. Mai 2008
zur Genehmigung des Inverkehrbringens von alpha-Cyclodextrin als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1954)
(Nur der deutsche Text ist verbindlich)
(2008/413/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (1), insbesondere auf Artikel 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 12. Oktober 2004 stellte das Unternehmen Wacker Chemie bei den zuständigen Behörden Belgiens einen Antrag auf Inverkehrbringen von alpha-Cyclodextrin als neuartige Lebensmittelzutat. |
(2) |
Am 29. Juni 2005 legte die zuständige Lebensmittelprüfstelle Belgiens ihren Bericht über die Erstprüfung vor. In diesem Bericht kam sie zu dem Schluss, dass alpha-Cyclodextrin für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist. |
(3) |
Die Kommission leitete den Bericht über die Erstprüfung am 28. September 2005 an alle Mitgliedstaaten weiter. |
(4) |
Innerhalb der in Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 festgelegten Frist von 60 Tagen wurden gemäß dieser Bestimmung begründete Einwände gegen das Inverkehrbringen des Erzeugnisses erhoben. |
(5) |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde daher am 28. Oktober 2006 konsultiert. |
(6) |
Am 6. Juli 2007 verabschiedete die EFSA die „Opinion of the Scientific Panel on dietetic Products, Nutrition and Allergies on a request from the Commission related to the safety of alpha-cyclodextrin“ (Stellungnahme des wissenschaftlichen Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien zu einer Anfrage der Kommission im Zusammenhang mit der Sicherheit von alpha-Cyclodextrin). |
(7) |
In dieser Stellungnahme kam das Gremium zu dem Schluss, dass bei den vorgeschlagenen Verwendungszwecken und dem voraussichtlichen Konsum keine Sicherheitsbedenken bestehen. |
(8) |
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung wird festgestellt, dass alpha-Cyclodextrin den Kriterien nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 entspricht. |
(9) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
alpha-Cyclodextrin darf gemäß der Spezifikation im Anhang in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden.
Artikel 2
Die Bezeichnung „alpha-Cyclodextrin“ oder „α-Cyclodextrin“ ist in der Liste der Zutaten der betreffenden Lebensmittel anzugeben.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Firma Wacker, Consortium für elektrochemische Industrie GmbH, Zielstattstraße 20, D-81379 München, gerichtet.
Brüssel, den 26. Mai 2008
Für die Kommission
Androulla VASSILIOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 43 vom 14.2.1997, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
ANHANG
SPEZIFIKATIONEN VON ALPHA-CYCLODEXTRIN
Synonyme
α-Cyclodextrin, α-Dextrin, Cyclohexaamylose, Cyclomaltohexaose, α-Cycloamylose
Definition
Nichtreduzierendes cyclisches Saccharid, bestehend aus sechs α-1,4-verknüpften D-Glucopyranosyleinheiten, das durch Einwirkung von Cycloglykosyltransferase (CGTase, EC 2.4.1.19) aus hydrolisierter Stärke hergestellt wird. α-Cyclodextrin kann mit einer der folgenden Methoden gewonnen und gereinigt werden: Ausfällung eines Komplexes von α-Cyclodextrin mit 1-Decanol, Auflösen in Wasser bei erhöhter Temperatur und erneute Ausfällung, Entfernen des Komplexbildners mittels Dampfdestillation und Kristallisation von α-Cyclodextrin aus der Lösung; oder Chromatografie mit Ionen-Austausch und Gel-Filtration, dann Kristallisation von α-Cyclodextrin aus der gereinigten Mutterlauge; oder Membrantrennverfahren wie Ultra-Filtration und Umkehrosmose.
Chemische Bezeichnung
Cyclohexaamylose
CAS-Nummer
10016-20-3
Chemische Formel
(C6H10O5)6
Strukturformel
Formelgewicht
972,85
Gehalt
Mindestens 98 % bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung
Praktisch geruchloser weißer oder fast weißer kristalliner Feststoff
Merkmale
Eigenschaften
Schmelzbereich |
Zersetzt sich oberhalb von 278 °C |
Löslichkeit |
Leicht wasserlöslich. Sehr gering löslich in Ethanol |
Spezifische Drehung |
[α]D 25: Zwischen + 145° und + 151° (1 %ige Lösung) |
Chromatografie |
Die Retentions-Zeit für den Haupt-Peak in einem Flüssigchromatogramm der Probe entspricht der für α-Cyclodextrin in einem Chromatogramm von Referenz-α-Cyclodextrin (erhältlich bei Consortium für elektrochemische Industrie GmbH, München, Deutschland, oder Wacker Biochem Group, Adrian, MI, USA) unter den in „Verfahren zur Gehaltsbestimmung“ beschriebenen Bedingungen. |
Reinheit
Wasser |
Höchstens 11 % (Karl-Fischer-Methode) |
Rest-Komplexbildner |
Höchstens 20 mg/kg |
(1-Decanol) |
|
Reduzierende Stoffe |
Höchstens 0,5 % (als Glucose) |
Sulfatasche |
Höchstens 0,1 % |
Blei |
Höchstens 0,5 mg/kg |
Verfahren zur Gehaltsbestimmung
Der Gehalt wird mit Flüssig-Chromatografie wie folgt bestimmt:
Probenlösung: Sorgfältig etwa 100 mg der Probe abwiegen, in einen 10-ml-Messkolben geben und etwa 8 ml deionisiertes Wasser hinzufügen. Die Probe mit Hilfe eines Ultraschallbades vollständig auflösen (10—15 Min.) und bis zur Markierung mit gereinigtem und deionisiertem Wasser auffüllen. Durch einen 0,45-Mikrometer-Filter filtrieren.
Referenzlösung: Sorgfältig etwa 100 mg α-Cyclodextrin abwiegen, in einen 10-ml-Messkolben geben und etwa 8 ml deionisiertes Wasser hinzufügen. Die Probe mit Hilfe eines Ultraschallbades vollständig auflösen und bis zur Markierung mit gereinigtem und deionisiertem Wasser auffüllen.
Chromatografie: Flüssigchromatograf, ausgerüstet mit einem Refraktionsindexdetektor und einem Gerät für eine Integralaufzeichnung.
Säule und Packung: Nucleosil-100-NH2 (10 μm) (Macherey & Nagel Co. Düren, Deutschland) oder ähnlich.
Länge: 250 mm
Durchmesser: 4 mm
Temperatur: 40°C
Mobile Phase: Acetonitril/Wasser (67/33, v/v)
Flussrate: 2,0 ml/min
Injektionsvolumen: 10 μl
Verfahren: Die Probenlösung in den Chromatografen einspritzen, das Chromatogramm aufzeichnen und die Fläche des α-CD-Peak messen. Den prozentualen Anteil an α-Cyclodextrin in der Analyseprobe wie folgt berechnen:
% α-Cyclodextrin (auf Trockenbasis) = 100 × (AS/AR) (WR/WS)
wobei
|
AS und AR die Flächen der α-Cyclodextrin-Peaks der Probenlösung bzw. der Referenzlösung sind |
|
und WS und WR die Gewichte (mg) der Analyseprobe bzw. des Referenz-α-Cyclodextrins, korrigiert um den Wassergehalt, sind. |