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17.5.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 129/48 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 29. April 2008
über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
(2008/375/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 152 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Unterabsatz 1,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2) bestimmt in Artikel 13, dass die Beobachtungsstelle Drittländern offenstehen sollte, die das gleiche Interesse wie die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten an der Arbeit und der Verwirklichung der Ziele der Beobachtungsstelle haben. |
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(2) |
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle wurde vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft am 30. Oktober 2007 (3) unterzeichnet. |
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(3) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. RUPEL
(1) ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 17.
(2) ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).