23.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 343/149 |
Berichtigung der Entscheidung 2008/312/Euratom der Kommission vom 5. März 2008 zur Einführung des in der Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates genannten einheitlichen Begleitscheins für die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente
( Amtsblatt der Europäischen Union L 107 vom 17. April 2008 )
Seite 58, im Anhang, Erläuterung 33 Buchstabe c:
anstatt:
„und diesen Abschnitt direkt an die zuständige Behörde übermitteln, die die Genehmigung erteilt hat.“
muss es heißen:
„und diesen Abschnitt direkt an die zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats übermitteln.“