19.3.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 80/18 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. Februar 2008
über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/55/EG
(2008/211/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in der geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. |
(2) |
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird. |
(3) |
Der Rat hat am 30. Januar 2006 die zweite Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina beschlossen (2). |
(4) |
Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht vor, dass die Partnerschaften Ende 2007 aktualisiert werden. |
(5) |
Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer erneuert wurde. |
(6) |
Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für künftige Maßnahmen gesetzt werden. |
(7) |
Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union sollten die zuständigen Behörden Bosnien und Herzegowinas einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erarbeiten. |
(8) |
Der Beschluss 2006/55/EG sollte daher aufgehoben werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind im Anhang festgelegt.
Artikel 2
Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.
Artikel 3
Der Beschluss 2006/55/EG wird aufgehoben.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. RUPEL
(1) ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).
(2) Beschluss 2006/55/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/515/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 19).
(3) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.
ANHANG
EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT MIT BOSNIEN UND HERZEGOWINA 2007
1. EINLEITUNG
Der Europäische Rat hat die Einführung der Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. Mit diesem Vorschlag für eine überarbeitete Partnerschaft soll die zweite Partnerschaft anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Bosnien und Herzegowina aktualisiert werden. In dem Vorschlag werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von Bosnien und Herzegowina wird erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.
2. GRUNDSÄTZE
Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für Bosnien und Herzegowina ermittelt wurden, betreffen die Fähigkeit des Landes, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.
3. PRIORITÄTEN
Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Bosnien und Herzegowina auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.
Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf Bosnien und Herzegowina zu, die im Rahmen einer zukünftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können.
Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.
3.1. KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN
Hauptprioritäten
— |
Annahme und Beginn der Umsetzung von Rechtsvorschriften für die Polizeireform auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten im Einklang mit den drei EU-Grundsätzen. |
— |
Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), einschließlich der Übernahme einer proaktiven Rolle bei der Festnahme aller auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten. |
— |
Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk auf der Ebene der Föderation Bosnien und Herzegowina. Umsetzung der Reform des öffentlichen Rundfunks. |
— |
Umsetzung der Strategie 2006 für die Reform der öffentlichen Verwaltung und Gewährleistung, dass alle Ministerien und Einrichtungen auf Staatsebene angemessen finanziert, handlungsfähig und zweckmäßig ausgestattet sind, vor allem in Bezug auf Gebäude und Personal. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität zur Vorbereitung der Erfüllung der im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) und im Interimsabkommen (IA) verankerten Verpflichtungen. |
— |
Weiterverfolgung der Bemühungen um Aussöhnung zwischen den Einwohnern der Länder in der Region und Verstärkung der Bemühungen um eine endgültige Lösung der noch offenen bilateralen Angelegenheiten, insbesondere der Grenzfragen. |
— |
Wesentliche Fortschritte bei der Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums in Bosnien und Herzegowina, in dem der freie Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit gewährleistet sind. |
— |
Abbau starrer Strukturen, die den Arbeitsmarkt beeinträchtigen, insbesondere in den Bereichen Arbeitsbesteuerung, Höhe der Sozialtransfers und Lohngestaltungsmechanismen, um die Partizipations- und die Beschäftigungsrate zu erhöhen. |
— |
Maßnahmen zur Schaffung funktionsfähigerer und nachhaltiger institutioneller Strukturen sowie für eine bessere Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, was gegebenenfalls auch die Vereinbarung und Annahme von Änderungen der Verfassung des Landes erfordert. |
Politische Kriterien
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Verfassung/Staatsführung
— |
Weitere Maßnahmen zur Ausstattung des Parlaments von Bosnien und Herzegowina mit ausreichenden technischen Mitteln und Personal. |
— |
Gewährleistung einer strukturierten und institutionalisierten Koordinierung zwischen Gesamtstaat und Entitäten durch Schaffung funktionierender Mechanismen für die Abstimmung auf politischer, legislativer und technischer Ebene. |
— |
Angemessene Folgemaßnahmen zu den Berichten der obersten Rechnungskontrollbehörden von Bosnien und Herzegowina und Maßnahmen gegen diejenigen, die für Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind. |
Parlament/Wahlen
— |
Änderung des Wahlrechts für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina und der Abgeordneten der Völkerkammer im Hinblick auf die Erfüllung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der aus dem Beitritt zum Europarat erwachsenden Verpflichtungen. |
Öffentliche Verwaltung
— |
Ausstattung des Büros des Koordinators für die öffentliche Verwaltung mit den für dessen Arbeit erforderlichen personellen und materiellen Mitteln. |
— |
Weitere Verbesserung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage objektiver und leistungsorientierter Kriterien zur Gewährleistung von Transparenz und der zügigen Ernennung hinreichend qualifizierter Beamter. |
— |
Harmonisierung der Rechtsvorschriften für den öffentlichen Dienst zur Schaffung eines rechenschaftspflichtigen, effizienten öffentlichen Dienstes auf der Grundlage professioneller Kriterien für die Laufbahnentwicklung. |
— |
Vollendung der Zusammenlegung der gesamtstaatlichen Ombudsstelle mit den entsprechenden Stellen auf Ebene der Entitäten und Gewährleistung einer für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Ombudsstelle erforderlichen Mittelausstattung. |
Justizsystem
— |
Weitere Stärkung der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens sowie Verbesserung seiner Effektivität, u. a. durch Verringerung des Rückstands bei der Bearbeitung der vor Gericht anhängigen Fälle. |
— |
Annahme und Beginn der Umsetzung einer Strategie für die Entwicklung des Justizwesens. |
— |
Gewährleistung einer angemessenen Schulung des Justizpersonals, vor allem in Bezug auf Menschenrechtsbestimmungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. |
Korruptionsbekämpfung
— |
Annahme und Umsetzung eines ausführlichen Aktionsplans gegen Korruption auf der Grundlage der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung. |
— |
Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) sowie der Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften gegen Korruption. |
— |
Konsequente Verfolgung von Korruptionsfällen und Vertretung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. |
— |
Ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes über Interessenkonflikte. |
Menschenrechte und Schutz von Minderheiten
— |
Streichung der Bestimmungen über die Todesstrafe aus der Verfassung der Republika Srpska. |
— |
Bessere Umsetzung der von Bosnien und Herzegowina ratifizierten internationalen Übereinkünfte, auch in Bezug auf die Berichterstattungspflicht. |
— |
Besserer Zugang zur Justiz. |
— |
Ausbau des Schutzes der Rechte von Frauen und Kindern. |
— |
Vereinbarung einer umfassenden Reform des Strafvollzugs und Bau eines Bundesgefängnisses. |
— |
Weitere Verbesserung des Rechtsrahmens für den Minderheitenschutz, damit alle Anforderungen des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten erfüllt sind, und Gewährleistung, dass dieser Rechtsrahmen in ganz Bosnien and Herzegowina angewendet wird. |
— |
Gewährleistung, dass der bosnisch-herzegowinische Rat für nationale Minderheiten und dessen entsprechende Stellen auf Ebene der Entitäten ordnungsgemäß funktionieren. |
— |
Ausarbeitung und Umsetzung aller sektoralen Aktionspläne der nationalen Strategie für die Roma als Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Armut und für die soziale Eingliederung. |
— |
Weitere Vermeidung der Heimunterbringung, Förderung gemeindenaher Dienste und Hilfe für Betreuungsbedürftige auch im Bereich der geistigen Gesundheit. |
Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen
— |
Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, Aussöhnung und guten nachbarschaftlichen Beziehungen, u. a. durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und die wirksame Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA). |
— |
Verbesserung der Zusammenarbeit mit Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel und Schmuggel, justizielle Zusammenarbeit und Grenzschutz. |
— |
Beitrag zur Lösung der noch offenen Grenzprobleme mit Nachbarländern. |
— |
Gewährleistung einer angemessenen finanziellen Ausstattung und der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Rückkehrfonds für Flüchtlinge; Beitrag zur vollständigen Umsetzung der Erklärung von Sarajewo; Abschluss des Prozesses der Rückführung von Flüchtlingen und deutliche Fortschritte bei der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung dieser Personen. |
Wirtschaftliche Kriterien
— |
Stärkung der makroökonomischen Stabilität durch Verfolgung eines nachhaltigen finanzpolitischen Kurses und Anwendung aufsichtspolitischer Instrumente zur Wahrung der Finanzstabilität, vor allem in Anbetracht der rasanten Entwicklung der Finanzintermediation. |
— |
Beschleunigung des Privatisierungsprozesses mit dem Ziel, 5-10 % des öffentlichen Kapitals an den privaten Sektor zu übertragen, wobei der höhere Zielwert für die Föderation gilt. |
— |
Entwicklung von Mechanismen zur Finanzüberwachung auf der Grundlage von Finanzregeln und Maßnahmen der institutionellen Zusammenarbeit, die die Finanzdisziplin innerhalb der Entitäten sowie zwischen den Einrichtungen der Entitäten und denen des Gesamtstaats fördern; Gewährleistung eines angemessenen Umfelds für die institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen eines ordnungsgemäß funktionierenden nationalen Finanzrats. |
— |
Abschließende Erfüllung inländischer Forderungen entsprechend der Rückzahlungskapazität des Haushalts und nachhaltiger Abbau der öffentlichen Verschuldung. |
— |
Verbesserung der Unternehmensführung (corporate governance) durch spürbare Fortschritte bei der Umstrukturierung und Abwicklung von Verluste schreibenden Staatsbetrieben. |
— |
Gewährleistung, dass die Handelsgerichte ordnungsgemäß funktionieren, und insbesondere Stärkung der Gerichtskapazitäten im Hinblick auf eine effizientere Bearbeitung von Konkursen/Abwicklungen. |
— |
Stärkung der Rechtssicherheit für lokale und ausländische Wirtschaftsteilnehmer und Verbesserung des Unternehmensumfelds. |
Europäische Standards
Binnenmarkt
Freier Warenverkehr
— |
Verbesserung und Umsetzung des rechtlichen Rahmens für Normung, Messwesen, Produktakkreditierung und -zertifizierung im Einklang mit den Standards und bewährten Verfahren der EU; weitere Angleichung der technischen Vorschriften an den Besitzstand; Stärkung der Kapazitäten der Infrastruktur und Einrichtungen für die Qualitätssicherung und Schaffung der Rechtsgrundlage für Konformitätsbewertungsverfahren. |
— |
Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen (EN). |
— |
Einführung eines im Vorfeld der Verabschiedung greifenden internen Konsultations- und Notifzierungsmechanismus für neue technische Vorschriften, die Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Handel beinhalten. |
— |
Gewährleistung, dass die Marktüberwachungsbehörde uneingeschränkt funktioniert, und Fortsetzung der Maßnahmen zum Aufbau einer Marktüberwachungsstruktur, die den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich freier Warenverkehr genügt. |
— |
Annahme des Bundesgesetzes über pharmazeutische und medizinische Geräte und Aufbau einer staatlichen Arzneimittelbehörde. |
Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht
— |
Übertragung der Bankenaufsicht (einschließlich untergeordneter Tätigkeiten) auf die gesamtstaatliche Ebene und Gewährleistung, dass diese Überwachungsbehörde im Einklang mit den Baseler Grundprinzipen für wirksame Bankenaufsicht effizient arbeitet. |
— |
Verabschiedung der Rechtsvorschriften über Schuldverhältnisse auf gesamtstaatlicher Ebene. |
— |
Gewährleistung, dass die Versicherungsbehörde von Bosnien und Herzegowina ordnungsgemäß funktioniert und somit das Bestehen eines einheitlichen Versicherungsbinnenmarkts garantiert ist. |
— |
Schaffung eines kohärenten Rechts- und Regulierungsrahmens für die Kapitalmärkte zur Gewährleistung eines einheitlichen Wirtschaftsraums und Aufbau adäquater Institutionen für die Koordinierung der Maßnahmen und Rechtsvorschriften für Kapitalmärkte. |
Freier Kapitalverkehr
— |
Weitere Fortschritte bei der Beseitigung der Beschränkungen für Kapitalausfuhren. |
Zoll und Steuern
— |
Weitere Angleichung der Zoll- und Steuervorschriften und -verfahren an den Besitzstand und Gewährleistung, dass der Zolltarif von Bosnien und Herzegowina rechtzeitig unter Zugrundelegung der jüngsten Fassung der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert wird. |
— |
Gewährleistung, dass der rechtliche Rahmen für Freizonen mit den EU-Standards vereinbar ist und die angemessene Überwachung der Freizonen ermöglicht. |
— |
Gewährleistung, dass die Ursprungsregeln, einschließlich der Regeln über die diagonale Ursprungskumulierung, ordnungsgemäß angewendet werden. |
— |
Anwendung der Zollwertregeln entsprechend den internationalen Standards und Praktiken. |
— |
Abbau von Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle (Zollgebühren für die Bearbeitung von Zollanmeldungen). |
— |
Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität zur Anwendung des Zoll- und Steuerrechts sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. |
— |
Vereinbarung einer dauerhaften Formel für die Aufteilung der Einnahmen aus indirekten Steuern zwischen Gesamtstaat, Entitäten und dem Brčko-Distrikt. |
— |
Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Berücksichtigung dieser Grundsätze bei neuen Steuermaßnahmen. |
Wettbewerb
— |
Verbesserung des bestehenden Kartellrechts in Einklang mit den Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und Stärkung der Verwaltungskapazität des Wettbewerbsrats. |
— |
Vorantreiben der Vorbereitungen im Bereich staatliche Beihilfen, insbesondere durch Annahme der notwendigen Rechtsvorschriften, durch Einrichtung einer unabhängig operierenden Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen und durch Gewährleistung von Transparenz bei allen in Bosnien und Herzegowina gewährten Beihilfen. |
Öffentliches Auftragswesen
— |
Gewährleistung, dass das einheitliche öffentliche Beschaffungssystem ordnungsgemäß funktioniert, und Umsetzung der Vorschriften und Verfahren für das öffentliche Auftragswesen. Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität. |
Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
— |
Herstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit des Instituts für geistiges Eigentum, damit es seine Aufgaben wirksam wahrnehmen kann, und Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens. |
— |
Ausarbeitung eines Aktionsplans für den Aufbau der notwendigen Kapazität für die Um- und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, mit besonderem Schwerpunkt auf spezifischen Ausbildungsmaßnahmen für die Vollzugsorgane, Richter, Staatsanwälte und Zollbeamten. |
— |
Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsorganen und allen relevanten Akteuren im Hinblick auf eine bessere Durchsetzung und erste Ausarbeitung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. |
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
— |
Weiterentwicklung der Politik der sozialen Eingliederung und der sozialen Sicherung. |
— |
Schaffung von Mechanismen für den sozialen Dialog. |
— |
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen. |
— |
Aufbau angemessener Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz. |
Bildung und Forschung
— |
Anwendung des Bundesgesetzes über die Hochschulausbildung, das die Umsetzung der wichtigsten Aspekte des Bologna-Prozesses und des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens ermöglicht. |
— |
Überwindung der Fragmentierung des Bildungssystems und der Aufgabenüberschneidungen zwischen verschiedenen Organisationsebenen. Stärkung der Politikentwicklung und der strategischen Planung zur Verbesserung der Bildungsqualität. |
— |
Einleitung von Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Kinder in der Schule nach ethnischen Gesichtspunkten getrennt werden. |
— |
Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. |
— |
Konzipierung einer integrierten Forschungspolitik. |
WTO-Angelegenheiten
— |
Fortführung der für die Einhaltung der WTO-Regeln und -Verpflichtungen notwendigen Reformen und weiteres Hinarbeiten auf den WTO-Beitritt. |
Politikbereiche
Industrie und KMU
— |
Schaffung eines kohärenten rechtlichen und institutionellen Rahmens für KMU im Hinblick auf die ordnungsgemäße Umsetzung der KMU-Charta. |
— |
Annahme des Vorschlags für eine landesweite KMU-Strategie und Schaffung der hierfür erforderlichen Mindestvoraussetzungen auf Ebene des Gesamtstaates zur Gewährleistung einer landesweiten kohärenten und koordinierten KMU-Politik, einschließlich einer nationalen KMU-Behörde und eines Forums für den Dialog mit den KMU und ihre Konsultation. |
— |
Ausarbeitung einer umfassenden Industriepolitik. |
Landwirtschaft und Fischerei
— |
Annahme des Gesetzes über Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung sowie Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für die einheitliche Umsetzung der einschlägigen politischen Maßnahmen. Entwicklung einer umfassenden Landwirtschaftstrategie auf gesamtstaatlicher Ebene. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität auf Ebene des Gesamtstaats im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung im Hinblick auf eine wirksame landesweite Koordinierung der Marktpolitik und der Politik für den ländlichen Raum. Vorantreiben der Arbeiten zur Schaffung eines gesamtstaatlichen Ministeriums für Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung mit ausreichenden Mitteln zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. |
— |
Annahme von Rechtsvorschriften im Einklang mit den europäischen Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit und Beginn ihrer Umsetzung. |
— |
Ausbau der Labor- und Inspektionskapazität in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit, Einrichtung von Referenzlaboren und Entwicklung von Probenahmeverfahren gemäß den EU-Anforderungen. |
— |
Verbesserung des Systems für die Kennzeichnung von Rindern und die Registrierung ihrer Verbringung sowie Beginn der Einführung eines entsprechenden Systems für Schweine, Schafe und Ziegen. |
Umwelt
— |
Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes als Rahmen für einen landesweit harmonisierten Umweltschutz. |
— |
Weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung. |
— |
Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen, einschließlich der Übereinkommen von Aarhus und Espoo, und Beginn ihrer Umsetzung. |
— |
Aufbau einer gesamtstaatlichen Umweltschutzbehörde und Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit. |
— |
Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der Umweltschutzeinrichtungen, insbesondere auf gesamtstaatlicher Ebene, und Verbesserung der Kommunikation und Koordinierung zwischen diesen Einrichtungen. |
Energie
— |
Erfüllung der seit dem 1. Juli 2007 aus dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft erwachsenden Verpflichtungen in Bezug auf die vollständige Umsetzung des Besitzstands für den Gas- und Strombinnenmarkt und den grenzüberschreitenden Handel mit Strom. |
— |
Entwicklung und Annahme einer umfassenden Energiestrategie. |
Verkehr
— |
Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes, einschließlich des Addendums zum südosteuropäischen Eisenbahnverkehrsraum; Koordinierung und Konsolidierung — auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten — der Verkehrsinfrastrukturplanung im Hinblick auf eine schlüssige Prioritätenfestlegung bei Verkehrsprojekten im Rahmen des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes. |
— |
Angleichung an den Besitzstand im Bereich Straßenverkehr (technische Standards und Sicherheitsstandards, Sozialvorschriften und Marktzugang). |
— |
Uneingeschränkte Anwendung des gesamtstaatlichen Eisenbahngesetzes. Vorbereitung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen für einen offenen Zugang zur Infrastrukturnutzung. |
— |
Umsetzung der im Rahmen der ersten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Luftverkehr. |
Informationsgesellschaft und Medien
— |
Verabschiedung des Gesetzes über die Agentur für die Informationsgesellschaft und Einrichtung dieser Agentur. |
— |
Um- und Durchsetzung der Verordnungen über Telekommunikation/elektronische Kommunikation im Hinblick auf einen vollständig liberalisierten und wettbewerbsorientierten Markt. Einführung der notwendigen wettbewerbssichernden Maßnahmen auf dem Markt. |
— |
Wahrung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für Kommunikation; Stärkung ihrer Verwaltungskapazität. |
Finanzkontrolle
— |
Entwicklung und Annahme einer Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. |
— |
Annahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften für interne Kontrolle und Audits im öffentlichen Sektor. |
Statistik
— |
Umsetzung der Vereinbarung zwischen den Entitäten über das Statistikwesen zur Verbesserung der Arbeit der zentralen statistischen Agentur in Bosnien und Herzegowina sowie Ausdehnung des Erfassungsbereichs und Verbesserung der Qualität von Statistiken, insbesondere auf Ebene des Gesamtstaats. |
— |
Verbesserung der Datenerhebung und -verarbeitung bei den Agrarstatistiken in Einklang mit den Standards und Methoden der EU. |
— |
Verbesserung von Qualität und Erfassungsbereich der Statistiken über den Staatshaushalt. |
— |
Schaffung des für die Durchführung der Volkszählung erforderlichen Rechtsrahmens; Vereinbarung eines Zieldatums für die Volkszählung und Beginn der Vorbereitungen für ihre Durchführung. |
Recht, Freiheit und Sicherheit
Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration
— |
Angemessene Personalausstattung der Migrations-Abteilung des Ministeriums für Sicherheit und angemessene Räumlichkeiten, materielle und personelle Ausstattung sowie Fortbildungsmaßnahmen für die Dienststelle für Ausländerangelegenheiten. |
— |
Annahme einer Migrationsstrategie für die gesamtstaatliche Ebene und des neuen Gesetzes über Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht von Ausländern. |
— |
Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und Bosnien und Herzegowina sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denen die durchreisenden Migranten stammen. |
— |
Gewährleistung, dass die Aufnahmezentren den internationalen Standards entsprechen, und Übernahme der alleinigen Verantwortung für ihre Finanzierung und Verwaltung. |
— |
Annahme und Umsetzung der überarbeiteten nationalen Strategie für den integrierten Grenzschutz auf der Grundlage der einschlägigen Leitlinien für die westlichen Balkanländer sowie des entsprechenden nationalen Aktionsplans. |
— |
Weitere Verbesserung der Grenzübergangsstellen. |
Geldwäsche
— |
Besetzung sämtlicher noch offener Stellen in der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen. |
— |
Weitere Verbesserung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie Anwendung und Durchsetzung derselben. |
Drogen
— |
Ausarbeitung einer gesamtstaatlichen Drogenpolitik nach EU-Standards. |
— |
Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit eines gesamtstaatlichen Betäubungsmittelamtes. |
Polizei
— |
Weitere Stärkung des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA), vor allem durch Einstellung des gesamten dafür vorgesehenen Personals. |
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus
— |
Ausarbeitung sämtlicher in der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgesehenen Aktionspläne und Umsetzung derselben. |
— |
Aktualisierung und Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels. |
— |
Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. |
— |
Intensivierung des Kampfs gegen organisierte Kriminalität und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. |
— |
Einleitung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz der Opfer des Menschenhandels und angemessene Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Zeugenschutz. |
— |
Stärkung der Kapazität des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes zur Bekämpfung des Terrorismus und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich, u. a. durch ordnungsgemäße Umsetzung internationaler Übereinkommen. |
Schutz personenbezogener Daten
— |
Einrichtung einer mit hinreichenden Befugnissen und ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestatteten unabhängigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde). |
3.2. MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN
Politische Kriterien
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Verfassung/Staatsführung
— |
Fortführung des Prozesses der Vereinbarung und Annahme von Änderungen an der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, die zur Schaffung von funktionsfähigeren und finanziell tragfähigen institutionellen Strukturen sowie zu einer besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitragen und den Prozess der europäischen Integration fördern. |
— |
Gewährleistung kontinuierlicher Fortschritte bei der vollständigen Übernahme der Verantwortung für die Politikgestaltung und die Beschlussfassung. |
Öffentliche Verwaltung
— |
Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung und Gewährleistung ihrer Tragfähigkeit; Ausbau der Kapazitäten für die schrittweise Rechtsangleichung und Umsetzung des Besitzstandes. |
Justizsystem
— |
Umsetzung der Entwicklungsstrategie für das Justizwesen, Konsolidierung eines unabhängigen, zuverlässigen und wirksamen Justizwesens, das die Rechtsstaatlichkeit und den gleichberechtigten Zugang aller Bürger zur Justiz gewährleistet, und Gewährleistung, dass alle Gerichte mit den erforderlichen technischen und finanziellen Mitteln für eine wirksame und vorschriftsmäßige Rechtspflege ausgestattet sind. |
Menschenrechte und Schutz von Minderheiten
— |
Gewährleistung, dass das nationale Recht uneingeschränkt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. |
— |
Gewährleistung des Minderheitenschutzes nach europäischen und internationalen Standards; vollständige Umsetzung der nationalen Strategie für die Roma und der dazugehörigen sektoralen Aktionspläne; Erzeugung von Daten als solide Grundlage für die Weiterentwicklung von Strategien der sozialen Eingliederung, Aktionsplänen und deren Evaluierung. |
Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen
— |
Weitere Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit. |
— |
Gewährleistung, dass das Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Internationalen Strafgerichtshof mit den vom Europäischen Rat im September 2002 angenommenen Leitprinzipien der EU in Einklang gebracht wird. |
Wirtschaftliche Kriterien
— |
Verbesserung der öffentlichen Finanzlage durch Senkung der öffentlichen Ausgaben gemessen am BIP, durch Verlagerung der Ausgaben auf wachstumsfördernde Kategorien und durch Stärkung der wirtschaftspolitischen Planungskapazität. |
— |
Abschluss des Privatisierungsprozesses und Abwicklung der restlichen defizitären Staatsbetriebe, die sich nicht verkaufen lassen. |
— |
Erhöhung des Anteils der regulären Beschäftigung durch Senkung der Sozialabgaben und Reformierung des Rentensystems sowie Erleichterung der Arbeitsmobilität im gesamten Land. |
— |
Raschere Entflechtung der Netzwerkindustrien, um den Elektrizitäts-, den Gas- und den Telekommunikationsmarkt im Hinblick auf mehr Wettbewerb und eine effiziente Ressourcenallokation für zusätzliche Anbieter zu öffnen. |
— |
Fortführung der Reformen in den Bereichen Eigentumsregistrierung, Durchsetzung von Verträgen, Konkursverfahren, Registrierung, Besteuerung und Zulassung von Unternehmen, um das unternehmerische Umfeld zu verbessern und den Unternehmergeist zu fördern. Beseitigung der sich überschneidenden Vorschriften, die den Unternehmen von den verschiedenen Regierungsebenen auferlegt werden, und der doppelten Besteuerung aufgrund der Entitätenstruktur. |
Europäische Standards
Binnenmarkt
Freier Warenverkehr
— |
Fortsetzung der Arbeiten zum Aufbau einer Qualitätsinfrastruktur und zur Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Normen, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung an den Besitzstand sowie zur Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept sowie nach dem alten Konzept. |
— |
Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen und Intensivierung der Bemühungen um Vollmitgliedschaft im Europäischen Komitee für Normung, im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung und im Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen. |
— |
Schaffung eines den europäischen Standards entsprechenden Marktüberwachungssystems. |
Zoll und Steuern
— |
Gewährleistung der weiteren Angleichung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften an den Besitzstand und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität zur Umsetzung dieser Vorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. |
— |
Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs sowohl innerhalb der Region als auch mit der EU, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung zu erleichtern. |
Wettbewerb
— |
Umsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen und Gewährleistung, dass die Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen wirksam funktioniert. |
— |
Erstellung eines umfassenden Verzeichnisses staatlicher Beihilfen. |
Öffentliches Auftragswesen
— |
Gewährleistung, dass der rechtliche Rahmen für das öffentliche Auftragswesen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar ist und dass öffentliche Ausschreibungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. |
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
— |
Im Bereich der geistigen Gesundheit: Aufbau gemeindenaher Dienste als Alternative zur Unterbringung in Heimen sowie Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel für die Gesundheitsversorgung in diesem Bereich. |
Bildung und Forschung
— |
Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungssystems, einschließlich der allgemeinen Grundbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und -ausbildungssystems. |
— |
Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung. |
Statistik
— |
Erstellung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken und Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Erzeugung und Veröffentlichung statistischer Grunddaten nach europäischen Standards, vor allem in den Bereichen volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Agrar-, Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken sowie Sozialstatistiken einschließlich Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitsstatistiken. |
— |
Durchführung der Volkszählung. |
Politikbereiche
Industrie und KMU
— |
Gewährleistung, dass die KMU-Charta umgesetzt wird. |
— |
Gewährleistung, dass die Industriepolitik umgesetzt wird. |
Landwirtschaft und Fischerei
— |
Umsetzung der umfassenden nationalen Agrarstrategie im gesamten Land. |
— |
Weitere Stärkung der gesamtstaatlichen Kapazitäten zur Koordinierung und Harmonisierung in den Politikbereichen Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Entwicklung, Stärkung der Durchführungsmechanismen und weitere Angleichung derselben an den Besitzstand. |
— |
Annahme weiterer mit dem Besitzstand vereinbarer Rechtsvorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Aufbau eines wirksamen Kontrollsystems. |
— |
Bewertung der Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften durch die agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe, Ausarbeitung eines Programms zur Modernisierung dieser Betriebe und Beginn seiner Umsetzung. |
Umwelt
— |
Fortsetzung der Arbeiten zur schrittweisen Übernahme des Besitzstands insbesondere in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Wasserqualität, Luftqualität, Naturschutz und integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. |
— |
Umsetzung von strategischen Plänen, einschließlich Investitionsstrategien, sowie verstärkte Investitionen in die ökologische Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Abwassersammlung und -aufbereitung, Trinkwasserversorgung und Bewirtschaftung fester Abfälle. |
— |
Gewährleistung der Einbeziehung von Umweltschutzanforderungen bei der Politikgestaltung und -umsetzung in anderen Bereichen. |
Verkehr
— |
Schaffung der Wettbewerbsvoraussetzungen im Schienennetz, einschließlich der entsprechenden Regulierungs- und Sicherheitsbehörden. |
— |
Gewährleistung der weiteren Angleichung der Verkehrsvorschriften an den Besitzstand, vor allem im Hinblick auf technische und Sicherheitsnormen (einschließlich der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers), soziale Standards und Marktliberalisierung. |
— |
Umsetzung der im Rahmen der zweiten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen. |
Energie
— |
Vorantreiben der Reform der Energieversorgungsunternehmen, insbesondere im Elektrizitäts- und Gassektor; Umsetzung der Aktionspläne der Entitäten für die Umstrukturierung des Energiesektors; Entwicklung und Umsetzung ähnlicher Pläne für die Reform des Kohlesektors, Einrichtung eines Übertragungsnetzbetreibers und von Verteilernetzbetreibern im Gassektor sowie Aufbau eines Gasmarkts. |
— |
Gewährleistung eines konsolidierten Systems für die Elektrizitäts- und Gasregulierung, in das in Einklang mit dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft auch andere Energiesektoren einbezogen werden können, und gleichzeitige Gewährleistung, dass die Fragen im Zusammenhang mit sozial benachteiligten Kunden angegangen werden. |
Informationsgesellschaft und Medien
— |
Uneingeschränkte Anwendung der Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk und Abschluss der Strukturreform des öffentlichen Rundfunks. |
— |
Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und Dienstleistungen und Gewährleistung ihrer Um- und Durchsetzung. |
— |
Angleichung an das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen und an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. |
Finanzkontrolle
— |
Umsetzung des Strategiepapiers über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und des entsprechenden Aktionsplans. |
— |
Stärkung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit sowie der finanziellen Unabhängigkeit der obersten Rechnungskontrollbehörden. |
— |
Entwicklung von Verfahren und Aufbau von Verwaltungskapazitäten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU. |
Recht, Freiheit und Sicherheit
Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration
— |
Umsetzung der Politik in den Bereichen Visa, Asyl und Migration in Einklang mit den EU-Standards. |
— |
Weitere Verbesserung des Grenzschutzes mit besonderer Schwerpunktlegung auf die Grenzinfrastruktur und die Überwachung der grünen Grenze. |
Geldwäsche
— |
Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung der Durchsetzungsbilanz bei der Bekämpfung der Geldwäsche. |
Drogen
— |
Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung der Vollzugsorgane für die Bekämpfung des Drogenhandels. Herbeiführung einer zufrieden stellenden behördenübergreifenden und internationalen Zusammenarbeit, die deutlich verbesserte Ergebnisse in diesem Bereich hervorbringt. |
Polizei
— |
Uneingeschränkte Umsetzung der Polizeireform. |
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus
— |
Deutliche Ergebnisse bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, sämtlicher Formen des illegalen Handels und des Terrorismus sowie Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Strafverfolgung. |
Schutz personenbezogener Daten
— |
Umsetzung des nationalen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit dem Besitzstand und Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Durchsetzung. |
4. PROGRAMMPLANUNG
Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006(IPA) und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (CARDS) (1), bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die konkrete Umsetzung der Programme. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Bosnien und Herzegowina kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.
5. KONDITIONALITÄT
Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer wird von Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 oder, im Fall der vor 2007 angenommenen Programme, auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit Bosnien und Herzegowina geschlossen wird.
6. ÜBERWACHUNG
Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.
(1) ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).