4.3.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/17 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 28. Februar 2008
zur Ernennung eines italienischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
(2008/183/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,
auf Vorschlag der italienischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG (1) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 angenommen. |
(2) |
Nach Ablauf des Mandats von Herrn CONDORELLI ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Giovanni SPERANZA, Sindaco del Comune di Lamezia Terme, wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010, zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VIZJAK
(1) ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.