4.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/17


BESCHLUSS DES RATES

vom 28. Februar 2008

zur Ernennung eines italienischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

(2008/183/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG (1) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 angenommen.

(2)

Nach Ablauf des Mandats von Herrn CONDORELLI ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Giovanni SPERANZA, Sindaco del Comune di Lamezia Terme, wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010, zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. VIZJAK


(1)  ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.