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11.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 238/29 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1040/2007 DER KOMMISSION
vom 10. September 2007
zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Melon du Quercy (g.g.A.))
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 zweiter Satz,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Frankreichs, Änderungen von Angaben in der Spezifikation der mit der Verordnung (EG) Nr. 1165/2004 der Kommission (2) eingetragenen geschützten geografischen Angabe „Melon du Quercy“ zu genehmigen, geprüft. |
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(2) |
Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation hinsichtlich der Namen der Gemeinden, die zum geografischen Gebiet der „Melon du Quercy“ gehören, da fünf Gemeinden aus der Karte der betreffenden Bezirke und Gemeinden versehentlich nicht übernommen wurden. |
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(3) |
Die Kommission hat die Änderung geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach Artikel 5, 6 und 7 derselben Verordnung zurückzugreifen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Melon du Quercy“ wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Anhang II dieser Verordnung enthält die konsolidierte Zusammenfassung der Spezifikation.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. September 2007
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 952/2007 der Kommission (ABl. L 210 vom 10.8.2007, S. 26).
ANHANG I
In der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Melon du Quercy“ (Frankreich) werden folgende Änderungen genehmigt:
„Geografisches Gebiet“:
im Unterabsatz „Folgende Gemeinden und Bezirke“
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erster Gedankenstrich „Tarn et Garonne“
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zweiter Gedankenstrich „Lot“ wird ein vierter Untergedankenstrich mit den Namen folgender Gemeinden hinzugefügt:
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zweiter Gedankenstrich „Lot“
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ANHANG II
ZUSAMMENFASSUNG
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
„MELON DU QUERCY“
EG-Nr.: FR/IGP/105/0086/30.12.2005
g.U. ( ) g.g.A. (X)
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige Stelle des Mitgliedstaats
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Name |
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Institut national des appellations d’origine |
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Anschrift |
: |
51, rue d’Anjou — F-75008 Paris |
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Tel. |
: |
(33) 153 89 80 00 |
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Fax |
: |
(33) 142 25 57 97 |
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: |
info@inao.gouv.fr |
2. Vereinigung
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Name |
: |
Syndicat Interprofessionnel du Melon du Quercy |
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Anschrift |
: |
29, avenue du Général-de-Gaulle — F-46170 Castelnau-Montratier |
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Tel. |
: |
(33) (0) 565 21 96 83 |
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Fax |
: |
(33) (0) 565 21 88 15 |
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: |
melon-du-quercy@wanadoo.fr |
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Zusammensetzung |
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Erzeuger/Verarbeiter (X) andere ( ) |
3. Art des Erzeugnisses
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Klasse 1.6 |
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Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet |
4. Spezifikation
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name
„Melon du Quercy“
4.2. Beschreibung
Melone mit graugrüner bis gelblicher, glatter oder gemusterter Schale, orangefarbenem Fruchtfleisch und einem Gewicht von 450 g bis 1 300 g oder mehr.
4.3. Geografisches Gebiet
Das Gebiet der geschützten geografischen Angabe „Melon du Quercy“ umfasst
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folgende Kantone
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folgende Gemeinden
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4.4. Ursprungsnachweis
Die Quercy-Melone ist bereits im 16. Jahrhundert im Gebiet Quercy angebaut worden. Ab 1930 hat sich die Erzeugung besonders wegen größerer Anbauflächen und des Verkaufs der Quercy-Melone auf den örtlichen Märkten entwickelt. Die Erzeugung ist in den Jahren 1940—1945 dann weiter angewachsen. Ab 1960 haben die Ferntransporte der Quercy-Melone die Ausbreitung der Erzeugung ermöglicht.
Heute ist die Quercy-Melone überall bekannt, und die enge Verbindung der Melone mit dem Standort Quercy lässt sich an der Vielzahl der verwendeten Marken ohne weiteres ablesen.
Zu Beginn jedes Wirtschaftsjahres werden die Anbauflächen der einzelnen Erzeuger von den durch die Zertifizierungsstelle beauftragten Fachleuten begutachtet (geografische Lage und Bodenbeschaffenheit). Jede Parzelle wird im Anbauverzeichnis der „Melon du Quercy“ erfasst: Gemeinde, Katasterabteilung und -nummer, Fläche in Ar.
Eine Ausfertigung dieser Angaben verbleibt im Anbauverzeichnis des Erzeugers, eine weitere wird der Fruchtzentrale und die dritte dem Berufsverband der „Melon du Quercy“ zugestellt.
Bei jeder Lieferung an die Fruchtzentrale werden Erzeugername, Sorte und Anbauparzellen festgestellt und registriert. In der Zentrale werden die Partien mehrerer Erzeuger gebündelt. Zertifizierte Partien werden bei der Anlieferung in der Zentrale von nicht zertifizierten Partien getrennt und gesondert verpackt, etikettiert und vermarktet.
4.5. Herstellungsverfahren
Die Quercy-Melone wird aus ausgewählten Sorten gewonnen. Sie wird bei optimaler Reife täglich, möglichst vor 13 Uhr geerntet. Die Quercy-Melonen werden anschließend unmittelbar in Holz- oder Plastikkisten in einer einzigen Schicht dicht, aber druckfrei gepackt.
Die Melonen werden nach der Ernte vor Sonne und Witterungseinflüssen geschützt und am selben Tag an die Fruchtzentrale geliefert. Dort werden sie kontrolliert und anhand ihres Aussehens und Zuckergehalts zur Vermarktung zugelassen. Danach werden die Erzeugnisse nach Größe, Gewicht und Farbe sortiert und in vorgeformten Paletten und/oder Papiertüchern verpackt.
4.6. Zusammenhang
Die besonderen Voraussetzungen des Quercy für die Melonenerzeugung sind der Boden und das Klima. Das typische Klima mit häufigem Wechsel zwischen ozeanischen (frischen und feuchten) und mittelmeerischen (warmen und trockenen) Luftströmen führt tagtäglich zu hohen Temperaturausschlägen. Hierdurch werden der Pflanze hinsichtlich Temperatur und Feuchtigkeit optimale Entwicklungsbedingungen geboten.
Die Tonkalkböden des Quercy, deren Tonanteil im wesentlichen aus Illiten und Montmorioniten besteht, halten Kalium in den Tonschichten zurück. Auf diesen Böden ist daher die regelmäßige Kaliumversorgung der Pflanze gewährleistet. So erhält das Produkt seinen Wohlgeschmack und seine bodenständigen Merkmale. Das Tonkalkgelände des Quercy mit seiner hohen Feuchtigkeitskapazität ermöglicht die regelmäßige Wasserversorgung der Pflanzen.
4.7. Kontrollstelle
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Name |
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Qualisud |
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Anschrift |
: |
15, avenue de Bayonne — F-40500 Saint Sever |
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Tel. |
: |
(33) (0) 558 06 53 30 |
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Fax |
: |
(33) (0) 562 88 13 91 |
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: |
qualisud@wanadoo.fr |
4.8. Etikettierung
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Bezeichnung des Erzeugnisses: Melon du Quercy |
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Bescheinigte Merkmale: Angebaut im Quercy, bei optimaler Reife geerntet. |