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20.6.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 159/39 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 690/2007 DER KOMMISSION
vom 19. Juni 2007
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 des Rates vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon (1), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 sind die zuständigen Behörden aufgelistet, denen bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung übertragen werden. |
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(2) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (2) wurden aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien mehrere Rechtsakte der Organe geändert. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 wurde jedoch bei dieser Gelegenheit nicht geändert. |
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(3) |
Bulgarien und Rumänien haben Angaben zu ihren zuständigen Behörden vorgelegt. Diese Behörden sollten daher mit Wirkung vom Tag des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Gemeinschaft in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 aufgenommen werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Juni 2007
Für die Kommission
Eneko LANDÁBURU
Generaldirektor für Außenbeziehungen
ANHANG
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 wird wie folgt geändert:
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1. |
Zwischen den Angaben für Belgien und die Tschechische Republik wird Folgendes eingefügt: „BULGARIEN
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2. |
Zwischen den Angaben für Portugal und Slowenien wird Folgendes eingefügt: „RUMÄNIEN
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