23.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 105/35


VERORDNUNG (EG) Nr. 415/2007 DER KOMMISSION

vom 13. März 2007

zu den technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2005/44/EG sind RIS auf harmonisierte, interoperable und offene Weise einzuführen und fortzuschreiben.

(2)

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG sind technische Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme festzulegen.

(3)

Den technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme sollen die technischen Vorgaben des Anhangs II der Richtlinie zugrunde liegen.

(4)

Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie wird die Arbeit internationaler Organisationen in den technischen Spezifikationen berücksichtigt. Die nahtlose Verknüpfung mit den Verkehrsmanagementdiensten anderer Verkehrsträger ist sicherzustellen, insbesondere mit den Verkehrsmanagement- und -informationsdiensten des Seeverkehrs.

(5)

Die technischen Spezifikationen sollen außerdem die von der Sachverständigengruppe für Schiffsverfolgung und -aufspürung, die aus Vertretern der für die Einführung entsprechender Systeme zuständigen Behörden und offiziellen Vertretern anderer staatlicher Stellen sowie Beobachtern der Branche besteht, durchgeführten Arbeiten berücksichtigen.

(6)

Die technischen Spezifikationen, die Gegenstand dieser Verordnung sind, entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik. In Anwendung der Richtlinie 2005/44/EG gemachte Erfahrungen sowie der künftige technische Fortschritt können es erforderlich machen, die technischen Spezifikationen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2005/44/EG zu ändern. Änderungen der technischen Spezifikationen haben den Arbeiten der Sachverständigengruppe zur Schiffsverfolgung und -aufspürung Rechnung zu tragen.

(7)

Der Entwurf der technischen Spezifikationen wurde von dem in Artikel 11 der Richtlinie 2005/44/EG genannten Ausschuss geprüft.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 11 der Richtlinie 2005/44/EG genannten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Mit dieser Verordnung werden die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme in der Binnenschifffahrt festgelegt. Die technischen Spezifikationen sind dieser Verordnung als Anhang beigefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. März 2007

Für die Kommission

Jacques BARROT

Vizepräsident


(1)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 152.


ANHANG

Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme — Inland-AIS

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Nutzung der Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt

1.1.

Einführung

1.2.

Anwendungsbereich

1.3.

Navigation

1.3.1.

Navigation, mittelfristige Vorausplanung

1.3.2.

Navigation, kurzfristige Vorausplanung

1.3.3.

Navigation, sehr kurzfristige Vorausplanung

1.4.

Schiffsverkehrsmanagement (Vessel Traffic Management)

1.4.1.

Schiffsverkehrsdienste (VTS)

1.4.1.1.

Informationsdienst

1.4.1.2.

Navigationsberatungsdienst

1.4.1.3.

Verkehrsorganisationsdienst

1.4.2.

Schleusenplanung und -betrieb

1.4.2.1.

Schleusenplanung, langfristig

1.4.2.2.

Schleusenplanung, mittelfristig

1.4.2.3.

Schleusenbetrieb

1.4.3.

Brückenplanung und -betrieb

1.4.3.1.

Brückenplanung, mittelfristig

1.4.3.2.

Brückenplanung, kurzfristig

1.4.3.3.

Brückenbetrieb

1.5.

Unfallbekämpfung

1.6.

Transportmanagement

1.6.1.

Fahrtenplanung

1.6.2.

Transportlogistik

1.6.3.

Intermodales Hafen- und Terminalmanagement

1.6.4.

Ladungs- und Flottenmanagement

1.7.

Rechtsdurchsetzung

1.8.

Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren

1.9.

Fahrwasserinformationsdienste

1.9.1.

Wetterwarnungen (EMMA)

1.9.2.

Signalstatus

1.9.3.

Wasserstandsmeldungen

1.10.

Schlussfolgerungen

2.

Technische Spezifikationen des Inland-AIS

2.1.

Einleitung

2.2.

Anwendungsbereich

2.3.

Funktionsanforderungen

2.3.1.

Allgemeine Anforderungen an das Inland-AIS

2.3.2.

Informationsinhalt

2.3.2.1.

Statische Schiffsinformationen

2.3.2.2.

Dynamische Schiffsinformationen

2.3.2.3.

Reisebezogene Schiffsinformationen

2.3.2.4.

Verkehrsmanagementinformationen

2.3.3.

Meldeintervalle für die Informationsübermittlung

2.3.4.

Technologieplattform

2.3.5.

Kompatibilität mit IMO-Transpondern der Klasse A

2.3.6.

Einheitliche Gerätekennung

2.3.7.

Anwendungskennung für spezifische Meldungen des Inland-AIS (Application Identifier)

2.3.8.

Anwendungsanforderungen

2.4.

Protokollabänderungen für das Inland-AIS

2.4.1.

Meldungen 1, 2, 3: Positionsmeldungen (ITU-R 1371-1, § 3.3.8.2.1)

2.4.2.

Meldung 5: Statische Schiffsdaten und reisebezogene Daten (ITU-R 1371-1, § 3.3.8.2.3)

2.4.3.

Meldung 23, Gruppenzuweisungsbefehl (ITU-R M. 1371-2 [PDR])

2.4.4.

Anwendung spezifischer Meldungen (ITU-R 1371-1, § 3.3.8.2.4/§ 3.3.8.2.6)

2.4.4.1.

Zuweisung von Funktionskennungen (FI) im Inland-AIS

2.4.4.2.

Definition binnenschifffahrtsspezifischer Meldungen

Anlage A:

Begriffsbestimmungen

Anlage B:

EMMA-Codes

Anlage C:

Beispiel für Signalstatus

Anlage D:

Vorgeschlagene Digitalschnittstellen-Datensätze für das Inland-AIS

Anlage E:

ERI-Schiffstypen

Anlage F:

Übersicht über die vom Nutzer benötigten Informationen und die in den definierten Inland-AIS-Meldungen verfügbaren Datenfelder

QUELLEN

Diesem Dokument liegen folgende Quellen zugrunde:

Dokumententitel

Organisation

Datum der Veröffentlichung

Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

EU

7.9.2005

Technische Leitlinien für die Planung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten

EU

2006

Guidelines and criteria for vessel traffic services on inland waterways, Resolution Nr. 58

UN/ECE

21.10.2004

Technische Spezifikationen für Nachrichten für die Binnenschifffahrt (Notices to Skippers)

EU

 

Technische Spezifikationen für Systeme zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen, Inland-ECDIS

EU

 

Technische Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt

EU

 

IMO MSC.74(69) Annex 3, „Recommendation on Performance Standards for a Ship-borne Automatic Identification System (AIS)“

IMO

1998

IMO-Resolution A.915(22), „Revised Maritime Policy and Requirements for a future Global Navigation Satellite System (GNSS)“

IMO

Januar 2002

Abschlussbericht COMPRIS und zugrunde liegende abschließende Arbeitsgruppendokumente

COMPRIS

2006

Empfehlung ITU-R M.1371-1, „Technical characteristics for a universal shipborne automatic identification system using time division multiple access in the VHF maritime mobile band“

ITU

2001

Internationale Norm IEC 61993-2, „Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt — Automatische Identifikationssysteme (AIS) — Teil 2: Geräte der Klasse A des universellen automatischen Identifikationssystems (AIS)“

IEC

2002

Internationale Normen der Serie IEC 61162, „Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt — Digitale Schnittstellen“

„Teil 1: Ein Datensender und mehrere Datenempfänger“, 2. Ausgabe

„Teil 2: Ein Datensender und mehrere Datenempfänger, Hochgeschwindigkeitsübertragung“

IEC

2000

1998

UN/ECE Ortscode

UN/ECE

 

UN/ECE Schiffstypencode

UN/ECE

 

ABKÜRZUNGEN

AI

Application Identifier (Anwendungskennung)

AIS

Automatic Identification System (Automatisches Schiffs-Identifizierungssystem)

AI-IP

Automatic Identification via Internet Protocol (Automatische Identifizierung via Internetprotokoll)

ADN/ADNR

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen/auf dem Rhein

ASCII

American Standard Code for Information Interchange

ATIS

Automatic Transmitter Identification System (System für die automatische Senderidentifizierung)

A-to-N

Aids to Navigation (Navigationshilfen)

CCNR

Central Commission for Navigation on the Rhine (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt)

COG

Course Over Ground (Kurs über Grund)

COMPRIS

Consortium Operational Management Platform River Information Services (Konsortium für die Betriebsführungsplattform von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten)

CSTDMA

Carrier Sense Time Division Multiple Access (Zeitmultiplex-Verfahren mit Trägererkennung)

DAC

Designated Area Code (Gebietscode)

DC

Danube Commission (Donaukommission)

DGNSS

Differential GNSS (Differential-GNSS)

DSC

Digital Selective Calling (Digitaler Selektivruf)

ECDIS

Electronic Chart Display and Information System (System zur elektronischen Darstellung von Schifffahrtskarten)

EMMA

European Multiservice Meteorological Awareness system (Europäisches System für Wettermeldungen verschiedener Dienste)

ENI

Unique European Vessel Identification Number (Eindeutige europäische Schiffskennung)

ERI

Electronic Reporting International (Internationales elektronisches Meldewesen)

ETA

Estimated Time of Arrival (geschätzte Ankunftszeit)

FI

Functional Identifier (Funktionskennung)

GLONASS

(Russian) Global Navigation Satellite System ((Russisches) Globales Satellitennavigationssystem)

GlW

Gleichwertiger Wasserstand

GNSS

Global Navigation Satellite System (Globales Satellitennavigationssystem)

GPRS

General Packet Radio Service (Allgemeiner Paket-Funkdienst)

GPS

Global Positioning System (Globales Positionierungssystem)

GSM

Global System for Mobile communication (Globales Mobilfunksystem)

GUI

Graphical User Interface (Grafische Benutzeroberfläche)

HDG

Heading

HSC

High Speed Craft (Hochgeschwindigkeitsfahrzeug)

IAI

International Application Identifier (Internationale Anwendungskennung)

IANA

Internet Assigned Numbers Authority (Verwaltungsstelle für Internet-Nummernkennungen)

IALA

International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities (Internationaler Verband der Seezeichenverwaltungen)

ID

Identifier (Kennung)

IEC

International Electrotechnical Committee (Internationale Elektrotechnische Kommission)

IEEE

Institute of Electrical and Electronics Engineers

IETF

Internet Engineering Task Force

IMO

International Maritime Organisation (Internationale Seeschifffahrtsorganisation)

IP

Internet Protocol

ITU

International Telecommunication Union (Internationale Fernmeldeunion)

MKD

Minimum Keyboard and Display (Minimum-Tastatur und -Anzeige)

MID

Maritime Identification Digits (Ziffernkennung im Seeverkehr)

MHz

Megahertz

MMSI

Maritime Mobile Service Identifier (Mobildienstkennung im Seeverkehr)

OLR

Overeen gekomen lage Rivierstand (Bezugswasserstand in den Niederlanden)

RAI

Regional Application Identifier (Regionalanwendungskennung)

RAIM

Receiver Autonomous Integrity Monitoring (Autonome empfängerseitige Integritätsüberwachung)

RIS

River Information Services (Binnenschifffahrtsinformationsdienste)

RNW

Regulierungs-Niederwasser (Wasserstand während 94 % des Jahres)

ROT

Rate Of Turn (Wendegeschwindigkeit)

RTA

Requested Time of Arrival (Angefragte Ankunftszeit)

SAR

Search And Rescue (Seenotrettungsdienst)

SOG

Speed Over Ground (Geschwindigkeit über Grund)

SOLAS

Safety Of Life At Sea (Sicherheit des menschlichen Lebens auf See)

SOTDMA

Self Organizing Time Division Multiple Access (Selbstorganisierendes Zeitmultiplex-Verfahren)

SQRT

Square Root (Quadratwurzel)

STI

Strategic Traffic Image (Strategisches Verkehrslagebild)

TDMA

Time Division Multiple Access

TTI

Tactical Traffic Image (Taktisches Verkehrslagebild)

UDP

User Datagram Protocol

UMTS

Universal Mobile Telecommunications System (System für die universale Mobiltelekommunikation)

UN

United Nations (Vereinte Nationen)

UN/LOCODE

United Nations Location Code (Ortscode der Vereinten Nationen)

UTC

Universal Time Coordinated (Weltzeit)

VDL

VHF Data Link (UKW-Datenverbindung)

VHF

Very High Frequency (UKW)

VTS

Vessel Traffic Services (Schiffsverkehrsdienste)

WGS-84

World Geodetic System from 1984 (Weltweites geodätisches System von 1984)

WiFi

Wireless Fidelity (Funknetznorm IEEE 802.11)

WIG

Wing in Ground (Bodeneffektfahrzeug)

1.   NUTZUNG DER SCHIFFSVERFOLGUNG UND -AUFSPÜRUNG IN DER BINNENSCHIFFFAHRT

1.1.   Einführung

In der Seeschifffahrt hat die IMO das Automatische Identifizierungssystem (AIS) eingeführt. Alle Seeschiffe auf internationaler Fahrt, die Kapitel 5 des SOLAS-Übereinkommens unterliegen, waren seit Ende 2004 mit AIS auszurüsten. In den Leitlinien für die Planung, Einführung und den Betrieb von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten wird AIS für die Binnenschifffahrt als wichtige Technologie bezeichnet. Da es Bereiche mit gemischtem Verkehr gibt, ist es wichtig, dass Standards, technische Spezifikationen und Verfahren für die Binnenschifffahrt mit bereits definierten Standards, technischen Spezifikationen und Verfahren für die Seeschifffahrt kompatibel sind.

Um den spezifischen Anforderungen für die Binnenschifffahrt gerecht zu werden, wurde AIS weiter ausgebaut zur so genannten technischen Spezifikation „AIS für die Binnenschifffahrt“, die jedoch vollständig kompatibel mit dem AIS für die Seeschifffahrt der IMO sowie mit anderen bestehenden Standards der Binnenschifffahrt bleibt.

Kapitel 1 dieses Dokuments enthält die Funktionsbeschreibungen für die Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt. In Kapitel 2 wird die technische Spezifikation des AIS für die Binnenschifffahrt einschließlich der Standardnachrichten für die Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt beschrieben. Ein Überblick über die Definition von Diensten und Beteiligten ist in Anlage A: Begriffsbestimmungen enthalten.

Zweck des Einführungskapitels ist es, alle notwendigen Funktionsanforderungen in Verbindung mit der Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt festzulegen.

Es wird ein Überblick über die Interessenbereiche und Nutzer gegeben und insbesondere der Informationsbedarf für die einzelnen Interessenbereiche beschrieben. Die Funktionsbeschreibungen basieren auf Vorschriften und Bestimmungen für die Schifffahrt, auf Gesprächen mit Sachverständigen sowie auf praktischen Erfahrungen.

Es werden drei Gruppen von Informationen unterschieden:

dynamische Informationen, die sich oft in Sekunden bzw. Minuten ändern;

halbdynamische Informationen, die sich nur wenige Male während einer Fahrt ändern;

statische Informationen, die sich weniger als einige Male im Jahr ändern.

Für jede Gruppe von Informationen können unterschiedliche Wege des Informationsaustauschs identifiziert werden:

Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme sollen insbesondere dynamische Informationen austauschen.

Elektronische Meldesysteme, etwa in Form von E-Mails, sind für den Austausch halbdynamischer Informationen vorgesehen.

In Datenbanken werden statische Informationen zur Verfügung gestellt, die über das Internet oder auf anderen Datenträgern abgerufen werden können.

In den folgenden Abschnitten werden die Informationen genauer beschrieben, die von Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssystemen zwischen Schiffen und zwischen Schiffen und Stellen an Land ausgetauscht werden können. Der Informationsbedarf wird mit Bezug auf die Schiffsverfolgung und -aufspürung beschrieben. Für die meisten Dienste sind jedoch zusätzliche Informationen wie Standortangaben, genaue Angaben zur Ladung oder Adressinformationen erforderlich. Diese Informationen werden von anderen Systemen zur Verfügung gestellt.

1.2.   Anwendungsbereich

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Interessenbereiche in diesem Dokument behandelt werden. Jeder Interessenbereich ist nach Aufgaben unterteilt. Für jede Aufgabe werden die Nutzer definiert.

Tabelle 1.1

Überblick über die Interessenbereiche, Aufgaben und Nutzer

Interessenbereich

Aufgabe

Nutzer

Navigation

mittelfristig:

von wenigen Minuten bis Stunden im Voraus,

außerhalb des Bordradarbereichs

Steuermann

 

kurzfristig:

wenige Minuten voraus, innerhalb des Bordradarbereichs

Steuermann

 

sehr kurzfristig:

Sekunden bis zu einer Minute voraus

Steuermann

Schiffsverkehrsmanagement (Vessel Traffic Management)

VTS

VTS-Betriebspersonal, Steuermann

 

Schleusenbetrieb

Schleusenbetriebspersonal, Steuermann

 

Schleusenplanung

Schleusenbetriebspersonal, Steuermann, Schiffsführer, Flottenmanager

 

Brückenbetrieb

Brückenbetriebspersonal, Steuermann

 

Brückenplanung

Brückenbetriebspersonal, Steuermann, Schiffsführer, Flottenmanager

Unfallbekämpfungsdienst

 

Betriebspersonal im Unfallzentrum, VTS-Betriebspersonal, Schleusenbetriebspersonal, Brückenbetriebspersonal, Steuermann, Schiffsführer, zuständige Behörde

Transportmanagement

Reiseplanung

Schiffsführer, Frachtmakler, Flottenmanager, Terminalbetreiber, Steuermann, VTS-Betriebspersonal, Schleusenbetriebspersonal, Brückenbetriebspersonal, RIS-Betriebspersonal

 

Transportlogistik

Flottenmanager, Schiffsführer, Verlader, Empfänger, Spediteur

 

Hafen- und Terminalmanagement

Terminalbetreiber, Schiffsführer, Spediteur, Hafenbehörde, zuständige Behörde

 

Ladungs- und Flottenmanagement

Flottenmanager, Verlader, Empfänger, Spediteur, Frachtmakler, Schiffsführer

Rechtsdurchsetzung

grenzüberschreitend

Zoll, zuständige Behörde, Schiffsführer

 

Verkehrssicherheit

zuständige Behörde, Schiffsführer (Polizeibehörde)

Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren

 

zuständige Behörde, Schiffsführer, Flottenmanager, Wasserstraßenbehörde

Fahrwasserinformationsdienste

meteorologische Informationen

Steuermann

 

Signalstatus

zuständige Behörde, Schiffsführer, Flottenmanager

 

Wasserstände

zuständige Behörde, Schiffsführer, Flottenmanager, Steuermann

In den folgenden Absätzen werden für jeden Interessensbereich die Nutzer und die benötigten Informationen im Einzelnen beschrieben.

Anmerkung: Die Reihenfolge der benötigten Informationen stellt keine Wertung der Wichtigkeit der Informationen dar. Die Genauigkeit der benötigten Informationen ist in einer Tabelle im letzten Absatz zusammengefasst.

1.3.   Navigation

Die Schiffsverfolgung und -aufspürung kann zur aktiven Unterstützung der Navigation an Bord genutzt werden.

Der Navigationsprozess kann in drei Phasen unterteilt werden:

Navigation, mittelfristige Vorausplanung

Navigation, kurzfristige Vorausplanung

Navigation, sehr kurzfristige Vorausplanung.

Für jede Phase sind die Nutzeranforderungen anders.

1.3.1.   Navigation, mittelfristige Vorausplanung

Unter Navigation mit mittelfristiger Vorausplanung ist die Phase zu verstehen, in der der Schiffer die Verkehrssituation beobachtet und analysiert, indem er einige Minuten bis zu einer Stunde vorausschaut und die verschiedenen Möglichkeiten für Begegnung, Vorbeifahrt oder Überholen anderer Schiffe in Betracht zieht.

Das hier erforderliche Verkehrsbild ist das typische „um die Ecke schauen“ und befindet sich im Wesentlichen außerhalb des Bereichs des Bordradars.

Ausgetauschte Verkehrsinformationen umfassen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

Bestimmungsort/vorgesehene Route

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Anzahl blauer Kegel

beladen/unbeladen

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Die Aktualisierungsrate ist abhängig von den Aufgaben und der Situation, in der sich das Schiff befindet. (Die maximale Aktualisierungsrate beträgt 2 Sekunden.)

1.3.2.   Navigation, kurzfristige Vorausplanung

Navigation mit kurzfristiger Vorausplanung ist die Entscheidungsphase im Navigationsprozess. In dieser Phase ist die Verkehrsinformation für den Navigationsprozess relevant, einschließlich kollisionsvermeidender Maßnahmen, wenn erforderlich. Bei dieser Funktion geht es um die Beobachtung anderer Schiffe in der nahen Umgebung des Schiffs. Ausgetauschte Verkehrsinformationen umfassen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund (Genauigkeit 1 km/h)

Kurs über Grund/Richtung

Heading

blaue Tafel (gesetzt)

Bestimmungsort/vorgesehene Route

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Anzahl blauer Kegel

beladen/unbeladen

Navigationsstatus des Schiffes (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Die aktuelle Information über Position, Identifikation, Name, Richtung, Geschwindigkeit über Grund, Kurs, Heading und blaue Tafel (gesetzt) wird fortlaufend wenigstens alle 10 Sekunden ausgetauscht. Auf einigen Routen legen die Behörden vorgegebene Aktualisierungsraten fest (maximal 2 Sekunden).

1.3.3.   Navigation, sehr kurzfristige Vorausplanung

Navigation mit sehr kurzfristiger Vorausplanung ist der operationelle Teil des Navigationsprozesses. Hier werden die vorher getroffenen Entscheidungen vor Ort umgesetzt und ihre Auswirkungen beobachtet. Die von anderen Schiffen benötigten Informationen beziehen sich hierbei besonders auf die Lage des eigenen Schiffes, wie relative Position, relative Geschwindigkeit usw. In dieser Phase werden die folgenden Informationen mit höchster Genauigkeit benötigt:

relative Position

relative Heading

relative Geschwindigkeit

relative Kursversetzung

relative Wendegeschwindigkeit.

Auf der Grundlage der oben erwähnten Anforderungen ergibt sich aus heutiger Sicht, dass die Informationen der Schiffsverfolgung und -aufspürung für die Navigation mit sehr kurzfristiger Vorausplanung nicht genutzt werden können.

1.4.   Schiffsverkehrsmanagement (Vessel Traffic Management)

Das Schiffsverkehrsmanagement umfasst mindestens die unten stehenden Elemente:

Schiffsverkehrsdienste

Schleusenplanung und -betrieb

Brückenplanung und -betrieb.

1.4.1.   Schiffsverkehrsdienste (VTS)

Innerhalb der Schiffsverkehrsdienste werden folgende Dienste unterschieden:

ein Informationsdienst

ein Navigationsberatungsdienst

ein Verkehrsorganisationsdienst.

In den nächsten Abschnitten werden die Nutzeranforderungen an Verkehrsinformationen beschrieben.

1.4.1.1.   Informationsdienst

Ein Informationsdienst wird durch die Aussendung von Informationen zu festen Zeiten und in bestimmten Zeitabständen oder im Bedarfsfall vom VTS-Dienst oder auf Anfrage des Schiffs bereitgestellt und kann beispielsweise Angaben zu Position, Identität und Absicht anderer Verkehrsteilnehmer, zum Zustand der Wasserstraßen, zur Wetterlage und zu eventuellen Gefahren oder anderen Faktoren, die Einfluss auf die Fahrt des Schiffs haben können, enthalten.

Für die Informationsdienste wird ein Überblick über den Verkehr in einem Netz oder Wasserstraßenabschnitt benötigt. Die Verkehrsinformationen umfassen Angaben über das Schiff wie folgende:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Kurs über Grund/Richtung

Einschränkung des Navigationsraums

Bestimmungsort/vorgesehene Route

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Anzahl blauer Kegel

beladen/unbeladen

Anzahl der an Bord befindlichen Personen (bei Zwischenfällen)

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Die zuständige Behörde legt die vorgegebene Aktualisierungsrate fest.

1.4.1.2.   Navigationsberatungsdienst

Ein Navigationsberatungsdienst informiert den Schiffsführer über schwierige navigatorische oder meteorologische Verhältnisse und unterstützt ihn im Falle von Schäden oder Mängeln. Dieser Dienst wird normalerweise auf Anfrage eines Schiffes oder im Fall, dass es dem VTS-Betriebspersonal notwendig erscheint, erbracht.

Um einen Schiffer mit individuellen Informationen zu versorgen, muss das VTS-Betriebspersonal über ein aktuelles, detailliertes Verkehrsbild verfügen.

Der Beitrag der Schiffsverfolgung und -aufspürung umfasst dabei die folgenden Informationen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

blaue Tafel (gesetzt)

Bestimmungsort/vorgesehene Route

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Tiefgang

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Anzahl blauer Kegel

beladen/unbeladen

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Darüber hinaus benötigte Informationen umfassen Umwelt- und geografische Informationen sowie Nachrichten für die Binnenschifffahrt.

Aktuelle Informationen über Identifikation, Position, Richtung, Geschwindigkeit, Kurs und blaue Tafel (gesetzt) müssen laufend ausgetauscht werden (alle 3 Sekunden, fast in Echtzeit oder mit einer anderen von der zuständigen Behörde vorgegebenen Aktualisierungsrate).

Alle weiteren Informationen müssen auf Anfrage des VTS-Betriebspersonals oder in besonderen Fällen (bei Ereignissen) verfügbar sein.

1.4.1.3.   Verkehrsorganisationsdienst

Ein Verkehrsorganisationsdienst beinhaltet den betrieblichen Verkehrsdienst und die Vorausplanung von Schiffsbewegungen zur Verhütung von Verkehrsstaus und Verkehrsgefahren. Er ist besonders bei hohem Verkehrsaufkommen oder bei Verkehrsbehinderungen durch Sondertransporte relevant. Der Dienst kann auch die Einrichtung und das Betreiben eines Systems von Verkehrsfreigaben oder VTS-Fahrtenplänen oder beides in Verbindung mit vorrangigem Verkehr, Zuteilung von Räumen, Pflichtmeldungen von Verkehrsbewegungen im VTS-Gebiet, Verkehrsregelungen, Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere geeignete Maßnahmen, die die VTS-Behörde als notwendig erachtet, umfassen. Die Anforderungen an das Verkehrsbild für den Verkehrsorganisationsdienst sind identisch mit denen in Abschnitt 1.4.1.2 (Navigationsberatungsdienst).

1.4.2.   Schleusenplanung und -betrieb

In den nächsten Abschnitten wird der Schleusenplanungsprozess — lang- und mittelfristig — sowie der Schleusenbetriebsprozess beschrieben.

1.4.2.1.   Schleusenplanung, langfristig

Die langfristige Schleusenplanung betrifft die Planung für eine Schleuse über einige Stunden bis zu einem Tag im Voraus.

In diesem Fall wird die Verkehrsinformation dafür benutzt, die Informationen über Warte- und Durchfahrtszeiten an Schleusen zu verbessern, die ursprünglich auf statistischen Informationen beruhen.

Für die mittelfristige Schleusenplanung benötigte Verkehrsinformationen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Kurs über Grund/Richtung

ETA an der Schleuse

RTA an der Schleuse

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Tiefgang

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Anzahl blauer Kegel

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Die ETA sollte auf Anfrage erhältlich sein oder ausgetauscht werden, sobald die von der zuständigen Behörde festgelegte Abweichung von der ursprünglichen ETA überschritten wird. RTA ist die Antwort auf eine ETA-Meldung.

1.4.2.2.   Schleusenplanung, mittelfristig

Die mittelfristige Schleusenplanung betrifft die Planung für bis zu 2 oder 4 Schleusungszyklen im Voraus.

In diesem Fall wird die Verkehrsinformation dafür verwendet, die einlaufenden Schiffe den verfügbaren Schleusungszyklen zuzuordnen und auf der Grundlage dieser Planung die Schiffer über die RTA (Requested Time of Arrival) zu informieren.

Für die mittelfristige Schleusenplanung benötigte Verkehrsinformationen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

ETA an der Schleuse

RTA an der Schleuse

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Zahl der unterstützenden Schlepper

Tiefgang

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Anzahl blauer Kegel

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Die ETA sollte auf Anfrage erhältlich sein oder ausgetauscht werden, sobald die von der zuständigen Behörde festgelegte Abweichung von der ursprünglichen ETA überschritten wird. Alle weiteren Informationen stehen beim ersten Kontakt oder auf Anfrage zur Verfügung. RTA ist die Antwort auf eine ETA-Meldung.

1.4.2.3.   Schleusenbetrieb

In dieser Phase findet der eigentliche Schleusungsprozess statt.

Zur Erleichterung des Schleusenbetriebsprozesses werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

Fahrzeug- und Verbandstyp

Zahl der unterstützenden Schlepper

Abmessungen (Länge und Breite)

Tiefgang

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Anzahl blauer Kegel

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Die aktuellen Informationen über Identifikation, Position, Richtung, Geschwindigkeit und Kurs müssen laufend oder gemäß einer von der zuständigen Behörde vorgegebenen Aktualisierungsrate ausgetauscht werden.

1.4.3.   Brückenplanung und -betrieb

In den nächsten Abschnitten wird der mittel- und kurzfristige Brückenplanungsprozess sowie der Brückenbetriebsprozess beschrieben.

1.4.3.1.   Brückenplanung, mittelfristig

Der mittelfristige Brückenplanungsprozess betrifft die Optimierung des Verkehrsflusses mit dem Ziel, die Brücken rechtzeitig für die Durchfahrt der Schiffe zu öffnen (grüne Welle). Die Planung bezieht sich auf den Zeitraum von 15 Minuten bis 2 Stunden im Voraus. Der Zeitrahmen hängt von der Situation vor Ort ab.

Die für die mittelfristige Brückenplanung benötigten Verkehrsinformationen umfassen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

ETA an der Brücke

RTA an der Brücke

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

ETA und Position müssen auf Anfrage erhältlich sein oder ausgetauscht werden, sobald die von der zuständigen Behörde festgelegte Abweichung von der ursprünglichen ETA überschritten wird. Alle weiteren Informationen stehen beim ersten Kontakt oder auf Anfrage zur Verfügung. RTA ist die Antwort auf eine ETA-Meldung.

1.4.3.2.   Brückenplanung, kurzfristig

Bei der kurzfristigen Brückenplanung werden kurzfristige Entscheidungen zur Brückenöffnungsstrategie getroffen.

Die für die kurzfristige Brückenplanung benötigten Verkehrsinformationen umfassen:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

ETA an der Brücke

RTA an der Brücke

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Aktuelle Informationen über Position, Geschwindigkeit und Richtung müssen auf Anfrage oder gemäß einem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Aktualisierungszeitraum, z. B. alle 5 Minuten, verfügbar sein. ETA und Position müssen auf Anfrage erhältlich sein oder ausgetauscht werden, sobald die von der zuständigen Behörde festgelegte Abweichung von der ursprünglichen ETA überschritten wird. Alle weiteren Informationen stehen beim ersten Kontakt oder auf Anfrage zur Verfügung. RTA ist die Antwort auf eine ETA-Meldung.

1.4.3.3.   Brückenbetrieb

In dieser Phase findet die Brückenöffnung und Durchfahrt des Schiffs statt. Zur Erleichterung dieses Prozesses werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund/Richtung

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel.

Die aktuellen Informationen über Identifikation, Position, Richtung, Geschwindigkeit und Kurs müssen laufend oder gemäß einer von der zuständigen Behörde vorgegebenen Aktualisierungsrate ausgetauscht werden.

1.5.   Unfallbekämpfung

Die Unfallbekämpfung konzentriert sich in diesem Zusammenhang auf reaktive Maßnahmen: Bewältigung realer Vorkommnisse und Hilfeleistung in Notfällen. Zur Erleichterung dieses Prozesses werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Kurs über Grund/Richtung

Bestimmungsort

Fahrzeug- und Verbandstyp

Anzahl blauer Kegel

beladen/unbeladen

Zahl der Personen an Bord.

Bei einem Zwischenfall können diese Verkehrsinformationen automatisch zur Verfügung gestellt werden oder der Unfallhelfer wird sie anfordern.

1.6.   Transportmanagement

Dieser Dienst ist in vier Bereiche unterteilt:

Fahrtenplanung

Transportlogistik

Hafen- und Terminalmanagement

Ladungs- und Flottenmanagement.

1.6.1.   Fahrtenplanung

Unter Fahrtenplanung ist in diesem Zusammenhang die Planung während der Fahrt zu verstehen. Während der Fahrt überprüft der Schiffer seine ursprüngliche Fahrtenplanung.

Für diesen Prozess werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Position (aktuelle Position des eigenen Schiffes)

Geschwindigkeit über Grund (eigenes Schiff)

Bestimmungsort/vorgesehene Route

ETA an Schleuse/Brücke/nächstem Abschnitt/Terminal

RTA an Schleuse/Brücke/nächstem Abschnitt/Terminal

Abmessungen (Länge und Breite) (eigenes Schiff)

Tiefgang (eigenes Schiff)

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

beladen/unbeladen.

Die Verkehrsinformationen werden bei Bedarf abgefragt oder in besonderen Fällen benötigt, z. B. bei einer Änderung der ETA oder RTA.

1.6.2.   Transportlogistik

Die Transportlogistik umfasst die Organisation, Planung, Durchführung und Kontrolle des Transports.

Für diesen Prozess werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Kurs über Grund/Richtung

ETA am Bestimmungsort.

Alle Verkehrsinformationen müssen auf Anfrage des Schiffseigners oder der Logistik-Beteiligten zur Verfügung stehen.

1.6.3.   Intermodales Hafen- und Terminalmanagement

Das intermodale Hafen- und Terminalmanagement betrifft die Planung der Ressourcen in Häfen und an Terminals.

Für diese Prozesse werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Kurs über Grund/Richtung

ETA am Hafen/Terminal

RTA am Hafen/Terminal

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Anzahl blauer Kegel

beladen/unbeladen

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Der Terminal- und Hafenmanager fordert diese Informationen an oder bewilligt, dass sie bei vordefinierten Ereignissen automatisch gesendet werden.

1.6.4.   Ladungs- und Flottenmanagement

Das Ladungs- und Flottenmanagement betrifft die Planung und Optimierung von Schiffseinsatz, Ladungsverteilung und Transport.

Für diese Prozesse werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

(aktuelle) Position

Kurs über Grund/Richtung (Berg/Tal)

Bestimmungsort

ETA an Schleuse/Brücke/Bestimmungsort/Terminal

RTA an Schleuse/Brücke/Bestimmungsort/Terminal

Abmessungen (Länge und Breite)

beladen/unbeladen

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Der Schiffer oder Schiffseigner fordert die Verkehrsinformationen an. Für vorab definierte Situationen werden ihm die Verkehrsinformationen zugesandt.

1.7.   Rechtsdurchsetzung

Der Umfang der unten beschriebenen Rechtsdurchsetzungsaufgaben beschränkt sich auf Gefahrgutdienste, Grenzkontrolle und Zoll.

Der Beitrag der Schiffsverfolgung und -aufspürung zu diesen Prozessen umfasst die folgenden Informationen:

Identifikation

Name

Position

Kurs über Grund/Richtung

Bestimmungsort/vorgesehene Route

ETA an Schleuse/Brücke/Grenze/Terminal/Bestimmungsort

Fahrzeug- und Verbandstyp

Anzahl blauer Kegel

Zahl der Personen an Bord

Navigationsstatus (vor Anker, am Steiger, in Fahrt, eingeschränkt durch Sonderbedingungen …).

Diese Verkehrsinformationen werden mit den zuständigen Behörden ausgetauscht. Der Informationsaustausch findet auf Anfrage oder an bestimmten, vorgegebenen Punkten oder bei besonderen, vorher von der zuständigen Behörde definierten Ereignissen statt.

1.8.   Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren

An verschiedenen Orten in Europa sind Entgelte für die Nutzung von Wasserstraßen und Häfen zu entrichten.

Für diese Prozesse werden die folgenden Verkehrsinformationen benötigt:

Identifikation

Name

Position

Bestimmungsort/vorgesehene Route

Fahrzeug- und Verbandstyp

Abmessungen (Länge und Breite)

Tiefgang.

Der Informationsaustausch findet auf Anfrage oder an bestimmten, von der zuständigen Wasserstraßen- oder Hafenbehörde vordefinierten Punkten statt.

1.9.   Fahrwasserinformationsdienste

In Verbindung mit den Fahrwasserinformationsdiensten werden drei Dienste beschrieben:

Wetterwarnungen bei extremen Wetterbedingungen

Signalstatus

Wasserstandsmeldungen.

In den folgenden Abschnitten werden die zur Verfügung gestellten Informationen beschrieben.

1.9.1.   Wetterwarnungen (EMMA)

Das laufende europäische Projekt „EMMA“ (European Multiservice Meteorological Awareness) beschäftigt sich mit der Standardisierung von Wetterwarnungen. Im Rahmen von EMMA wurden standardisierte Symbole für Wetterwarnungen ausgearbeitet, die für die Darstellung von Meldungen auf dem Inland-ECDIS-Bildschirm verwendet werden können.

EMMA bietet keine laufenden Wetternachrichten, sondern lediglich Warnungen bei besonderen Wetterlagen. Die Warnungen sind regionsbezogen.

Nur km/h (Wind), oC (Temperatur), cm/h (Schneefall) l/m2h (Regen) und m (Sichtweite bei Nebel) sind für Wetterwarnungen zulässig.

Die folgenden Informationen werden benötigt:

Beginn des Gültigkeitszeitraums (Datum)

Ende des Gültigkeitszeitraums (Datum) (nicht definiert: 99999999)

Beginn des Gültigkeitszeitraums (Uhrzeit)

Ende des Gültigkeitszeitraums (Uhrzeit)

Anfangs- und Endkoordinaten des Wasserstraßenabschnitts (2x)

Art der Wetterwarnung (siehe Anlage B)

Mindestwert

Höchstwert

Klassifizierung der Warnung

Windrichtung (siehe Anlage B).

Diese Informationen werden nur bei besonderen Ereignissen, bei extremen Wetterbedingungen ausgetauscht.

1.9.2.   Signalstatus

Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme können für die Übertragung des Status von Verkehrssignalen in der Binnenschifffahrt genutzt werden. Die auszutauschenden Informationen umfassen:

Position des Signals

Identifikation der Art des Signals (Einzellicht, zwei Lichter, „Wahrschau“ usw.)

Wirkungsrichtung

aktueller Signalstatus.

Signalbeispiele sind in Anlage C wiedergegeben.

Die Verbreitung der Informationen ist auf ein spezielles Gebiet begrenzt.

1.9.3.   Wasserstandsmeldungen

Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme können für die Übertragung von (aktuellen) Wasserständen genutzt werden.

Die auszutauschenden Informationen umfassen:

Pegelstandort

Wasserstandswert.

Die Informationen werden regelmäßig oder auf Anfrage gesendet.

1.10.   Schlussfolgerungen

In den Funktionsbeschreibungen sind die Bedürfnisse der Nutzer und die Datenanforderungen für die einzelnen Interessengebiete dargelegt. Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme tauschen insbesondere dynamische Informationen aus.

Tabelle 1.2 enthält eine Übersicht über die Anforderungen an die Genauigkeit der dynamischen Informationen in Bezug auf die in diesem Kapitel beschriebenen Aufgaben.

Tabelle 1.2

Übersicht über die Anforderungen an die Genauigkeit dynamischer Daten

Erforderliche Genauigkeit

Position

Geschwindigkeit über Grund

Kurs über Grund

Heading

Navigation, mittelfristige Vorausplanung

15-100 m

1-5 km/h

Navigation, kurzfristige Vorausplanung

10 m (1)

1 km/h

5o

5o

VTS-Informationsdienst

100 m-1 km

VTS-Navigationsberatungsdienst

10 m (1)

1 km/h

5o

5o

VTS-Verkehrsorganisationsdienst

10 m (1)

1 km/h

5o

5o

Schleusenplanung, langfristig

100 m-1 km

1 km/h

Schleusenplanung, mittelfristig

100 m

0,5 km/h

Schleusenbetrieb

1 m

0,5 km/h

3o

Brückenplanung mittelfristig

100 m-1 km

1 km/h

Brückenplanung kurzfristig

100 m

0,5 km/h

Brückenbetrieb

1 m

0,5 km/h

3o

Reiseplanung

15-100 m

Transportlogistik

100 m-1 km

Hafen- und Terminalmanagement

100 m-1 km

Ladungs- und Flottenmanagement

100 m-1 km

Unfallbekämpfung

100 m

Rechtsdurchsetzung

100 m-1 km

Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren

100 m-1 km

2.   TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN DES INLAND-AIS

2.1.   Einleitung

In der Seeschifffahrt hat die IMO das Automatische Identifizierungssystem (AIS) eingeführt. Seit Ende 2004 müssen alle Seeschiffe auf internationaler Fahrt, die Kapitel 5 des SOLAS-Übereinkommens unterliegen, mit AIS ausgerüstet sein.

Das Europäische Parlament und der Rat haben die Richtlinie 2002/59/EG (2) über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr verabschiedet, nach der für die Seebeförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter AIS als Schiffsmelde- und Überwachungssystem eingesetzt wird.

Die AIS-Technologie wird ebenfalls als geeignetes Mittel zur automatischen Identifikation und zur Verfolgung und Aufspürung von Binnenschiffen betrachtet. Besonders die Echtzeitleistungen von AIS und die Verfügbarkeit weltweiter Standards und Leitlinien tragen zur Verbesserung sicherheitsbezogener Anwendungen bei.

Um den besonderen Anforderungen der Binnenschifffahrt gerecht zu werden, muss AIS gemäß der technischen Spezifikationen für das so genannte Inland-AIS weiterentwickelt werden, wobei die vollständige Kompatibilität mit dem von der IMO entwickelten AIS für die Seeschifffahrt sowie mit bereits bestehenden Standards für die Binnenschifffahrt gewahrt bleiben müssen.

Dank der Kompatibilität des Inland-AIS mit dem IMO-SOLAS-AIS ist ein direkter Datenaustausch zwischen See- und Binnenschiffen in Gebieten mit gemischtem Verkehr möglich.

AIS für die automatische Identifikation sowie die Verfolgung und Aufspürung von Binnenschiffen weist die folgenden Merkmale auf:

AIS

ist ein eingeführtes Navigationssystem für die Seeschifffahrt gemäß der verbindlichen IMO-Anforderung an die Ausrüstung von SOLAS-Schiffen;

arbeitet sowohl im direkten Schiff-Schiff-Modus als auch im Schiff-Land- bzw. Land-Schiff-Modus;

ist ein Sicherheitssystem mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit, Kontinuität und Zuverlässigkeit;

ist ein Echtzeitsystem, das auf direktem Schiff-Schiff-Datenaustausch basiert;

arbeitet autonom und selbstorganisierend ohne Zentralstation. Eine zentrale Hauptstation wird nicht benötigt;

liegen internationale Standards und Verfahren nach dem SOLAS-Übereinkommen der IMO, Kapitel V, zugrunde;

ist ein baumustergeprüftes System nach einem Zertifizierungsverfahren zur Verbesserung der Navigationssicherheit;

gewährleistet die Interoperabilität.

Zweck dieses Dokuments ist die Festlegung der notwendigen Funktionsanforderungen sowie Ergänzungen und Erweiterungen des bestehenden AIS für die Seeschifffahrt, um ein Inland-AIS für den Einsatz in der Binnenschifffahrt zu entwickeln.

2.2.   Anwendungsbereich

Das automatische Identifikationssystem (AIS) ist ein schiffsseitiges Datenfunksystem, das statische, dynamische und fahrtenbezogene Schiffsdaten zwischen damit ausgerüsteten Schiffen sowie zwischen damit ausgerüsteten Schiffen und Landstationen austauscht. Schiffsseitige AIS-Stationen senden die Schiffsidentität, Position und andere Daten in regelmäßigen Abständen aus. Durch den Empfang der Aussendungen können AIS-Schiffs- oder -Landstationen innerhalb des Empfangsbereichs automatisch AIS-ausgerüstete Schiffe auf einem geeigneten Bildschirm, wie z. B. Radar- oder Inland-ECDIS-Anzeige, erkennen, identifizieren und verfolgen. AIS-Systeme sollen die Sicherheit der Schifffahrt verbessern, und zwar sowohl im Gebrauch von Schiff zu Schiff wie auch bei der Verkehrslageüberwachung (VTS), der Schiffsverfolgung und -aufspürung und der Unterstützung in der Unfallbekämpfung.

Es sind verschiedene Arten von AIS-Stationen zu unterscheiden:

a)

Mobilstationen der Klasse A auf allen Seeschiffen, die unter die Anforderungen von IMO SOLAS Kapitel V fallen;

b)

CS/SO-Mobilstationen der Klasse B mit eingeschränkter Funktionalität, z. B. auf Freizeitschiffen;

c)

Klasse-A-Derivate mit voller Funktionalität der Klasse A auf VDL-Ebene mit eventuellen Abweichungen bei Zusatzfunktionen, verwendbar auf allen Schiffen, für die die IMO-Ausrüstungsanforderungen nicht gelten (z. B. Schlepper, Lotsenschiffe, Binnenschiffe) (in diesem Dokument als Inland-AIS bezeichnet);

d)

Basisstationen, einschließlich landgestützter Simplex- und Duplex-Repeaterstationen.

Folgende Betriebsarten sind zu unterscheiden:

e)

Schiff-Schiff: Sämtliche mit AIS ausgerüsteten Schiffe sind in der Lage, statische und dynamische Informationen von allen anderen mit AIS ausgerüsteten Schiffen innerhalb des Empfangsbereichs zu empfangen;

f)

Schiff-Land: Daten von mit AIS ausgerüsteten Schiffen können auch von AIS-Basisstationen empfangen, an eine Revierzentrale (RIS-Zentrum) weitergeleitet und dort zur Darstellung eines Verkehrslagebildes (TTI und/oder STI) genutzt werden;

g)

Land-Schiff: Sicherheitsbezogene Daten können von Land zum Schiff übermittelt werden.

Ein Merkmal von AIS ist der autonome Modus, der unter Nutzung des SOTDMA-Verfahrens arbeitet, ohne dass eine ordnende Hauptstation erforderlich ist. Das Funkprotokoll ist so ausgelegt, dass die Schiffsstationen eigenständig in einer sich selbst organisierenden Weise durch den Austausch von Zugangsparametern für die Verbindung arbeiten. Die Zeit wird in 1-Minuten-Rahmen mit 2 250 Zeitschlitzen pro Funkkanal eingeteilt, die anhand der GNSS-UTC-Zeit synchronisiert werden. Jeder Teilnehmer organisiert seinen Zugang zum Funkkanal durch die Wahl freier Zeitschlitze, wobei die künftige Verwendung von Zeitschlitzen durch andere Stationen berücksichtigt wird. Eine zentrale Kontrollstelle für die Zuweisung von Zeitschlitzen ist nicht erforderlich.

Eine Inland-AIS-Station umfasst im Allgemeinen folgende Bestandteile:

h)

UKW-Sender-Empfänger (1 Sender/2 Empfänger);

i)

GNSS-Empfänger;

j)

Datenprozessor.

Das von IMO, ITU und IEC definierte und für den Gebrauch in der Binnenschifffahrt empfohlene universelle schiffsgestützte AIS verwendet das SOTDMA-Verfahren (Self-Organised Time Division Multiple Access) im UKW-Seefunkband. AIS wird auf den international festgelegten UKW-Frequenzen AIS 1 (161,975 MHz) und AIS 2 (162,025 MHz) betrieben und kann auf andere Funkkanäle im UKW-Seefunkband umgeschaltet werden.

Zur Erfüllung der besonderen Anforderungen der Binnenschifffahrt muss AIS zum so genannten Inland-AIS weiterentwickelt werden, wobei die Kompatibilität mit dem Seeschifffahrts-AIS der IMO gewahrt bleiben muss.

Systeme zur Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt müssen mit dem von der IMO für die Seefahrt definierten AIS kompatibel sein. Deshalb müssen die AIS-Meldungen Folgendes enthalten:

k)

statische Informationen, wie amtliche Schiffsnummer, Funkrufzeichen des Schiffes, Schiffsname, Schiffstyp;

l)

dynamische Informationen, wie Position des Schiffes mit Angaben zur Genauigkeit und zum Integritätsstatus;

m)

reisebezogene Informationen, wie Länge und Breite von Verbänden, Gefahrgut;

n)

binnenschiffsspezifische Informationen, wie z. B. Anzahl blauer Kegel/Lichter entsprechend ADN/ADNR oder geschätzte Ankunftszeit (ETA) an Schleusen/Brücken/Terminals/Grenzen.

Für fahrende Schiffe kann die Aktualisierungsrate der dynamischen Informationen auf taktischer Ebene zwischen dem SOLAS-Modus und dem Binnenwasserstraßen-Modus umgeschaltet werden. Im Binnenwasserstraßen-Modus kann dafür ein Wert zwischen 2 Sekunden und 10 Minuten eingestellt werden. Für Schiffe vor Anker wird eine Aktualisierung in einem Intervall von mehreren Minuten oder bei Änderung der Informationen empfohlen.

AIS ist eine zusätzliche Quelle für navigationsbezogene Informationen. AIS ersetzt navigationsbezogene Dienste wie die Zielverfolgung mit Radar und VTS nicht, sondern unterstützt diese. Die Stärke von AIS liegt in der Erfassung und Verfolgung von Fahrzeugen, die damit ausgerüstet sind. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Merkmale ergänzen AIS und Radar einander.

2.3.   Funktionsanforderungen

2.3.1.   Allgemeine Anforderungen an das Inland-AIS

Das Inland-AIS basiert auf dem AIS für die Seeschifffahrt nach dem SOLAS-Übereinkommen der IMO.

Das Inland-AIS soll die Hauptfunktionalität des IMO-SOLAS-AIS umfassen und gleichzeitig den besonderen Anforderungen für die Binnenschifffahrt Rechnung tragen.

Das Inland-AIS muss mit dem IMO-SOLAS-AIS kompatibel sein und einen direkten Datenaustausch zwischen See- und Binnenschiffen in Gebieten mit gemischtem Verkehr ermöglichen.

Bei den folgenden Anforderungen handelt es sich um ergänzende oder zusätzliche Anforderungen für das Inland-AIS, die sich vom IMO-SOLAS-AIS unterscheiden.

2.3.2.   Informationsinhalt

Allgemein sollen ausschließlich Informationen zur Schiffsverfolgung und -aufspürung sowie sicherheitsbezogene Informationen über das Inland-AIS übertragen werden. Bei Berücksichtigung dieser Anforderung müssen die Inland-AIS-Meldungen folgende Informationen enthalten.

Mit „*“ versehene Elemente sind anders zu behandeln als bei Seeschiffen.

2.3.2.1.   Statische Schiffsinformationen

Die statischen Schiffsinformationen für Binnenschiffe sollen so weit wie möglich die gleichen Parameter und die gleiche Struktur wie beim IMO-AIS haben. Felder mit nicht verwendeten Parametern müssen auf „nicht verfügbar“ (not available) gesetzt werden.

Binnenschifffahrtsspezifische statische Schiffsinformationen sind hinzuzufügen.

Statische Schiffsinformationen werden selbstständig vom Schiff oder auf Anfrage gesendet.

Nutzeridentifikation (MMSI)

(Standard-IMO-AIS)

Schiffsname

(Standard-IMO-AIS)

Rufzeichen

(Standard-IMO-AIS)

IMO-Nummer *

(Standard-IMO-AIS/für Binnenschiffe nicht verfügbar)

Schiffstyp und Ladungsart *

(Standard-IMO-AIS/abgeändert für Inland-AIS)

Gesamtlänge (auf dm genau) *

(Standard-IMO-AIS/abgeändert für Inland-AIS)

Gesamtbreite (auf dm genau) *

(Standard-IMO-AIS/abgeändert für Inland-AIS)

Amtliche Europäische Schiffsnummer (ENI)

(Inland-AIS-Erweiterung)

Schiffstyp oder Verbandstyp (ERI)

(Inland-AIS-Erweiterung)

Schiff beladen/unbeladen

(Inland-AIS-Erweiterung)

2.3.2.2.   Dynamische Schiffsinformationen

Die dynamischen Schiffsinformationen für Binnenschiffe sollen so weit wie möglich die gleichen Parameter und die gleiche Struktur wie beim IMO-AIS haben. Felder mit nicht verwendeten Parametern müssen auf „nicht verfügbar“ (not available) gesetzt werden.

Binnenschifffahrtsspezifische dynamische Schiffsinformationen sind hinzuzufügen.

Dynamische Schiffsinformationen werden selbstständig vom Schiff oder auf Anfrage gesendet.

Position (WGS 84)

(Standard-IMO-AIS)

Geschwindigkeit über Grund SOG (Qualitätsinformation) *

(Standard-IMO-AIS)

Kurs über Grund COG (Qualitätsinformation) *

(Standard-IMO-AIS)

Heading HDG (Qualitätsinformation) *

(Standard-IMO-AIS)

Wendegeschwindigkeit ROT

(Standard-IMO-AIS)

Positionsgenauigkeit (GNSS/DGNSS)

(Standard-IMO-AIS)

Zeit des elektronischen Navigationsgeräts

(Standard-IMO-AIS)

Navigationsstatus

(Standard-IMO-AIS)

Blaue Tafel gesetzt

(Inland-AIS-Erweiterung/Regionalangaben (Bits) in Standard-IMO-AIS)

Qualität der Geschwindigkeitsinformationen

(Inland-AIS-Erweiterung/abgeleitet vom Schiffssensor oder GNSS)

Qualität der Kursinformationen

(Inland-AIS-Erweiterung/abgeleitet vom Schiffssensor oder GNSS)

Qualität der Headinginformationen

(Inland-AIS-Erweiterung/abgeleitet von zertifiziertem Sensor (z. B. Kreisel) oder nicht zertifiziertem Sensor)

2.3.2.3.   Reisebezogene Schiffsinformationen

Die reisebezogenen Schiffsinformationen für Binnenschiffe sollen so weit wie möglich die gleichen Parameter und die gleiche Struktur wie beim IMO-AIS haben. Felder mit nicht verwendeten Parametern müssen auf „nicht verfügbar“ (not available) gesetzt werden.

Für die Binnenschifffahrt spezifische reisebezogene Schiffsinformationen sind hinzuzufügen.

Reisebezogene Schiffsinformationen werden selbständig vom Schiff oder auf Anfrage gesendet.

Bestimmungsort (ERI-Ortscodes)

(Standard-IMO-AIS)

Gefahrgutart

(Standard-IMO-AIS)

Maximaler aktueller statischer Tiefgang *

(Standard-IMO-AIS)

ETA

(Standard-IMO-AIS)

Maximaler aktueller statischer Tiefgang *

(Standard-IMO-AIS/abgeändert für Inland-AIS)

Gefahrgutklasse

(Inland-AIS-Erweiterung)

2.3.2.4.   Verkehrsmanagementinformationen

Verkehrsmanagementinformationen dienen der besonderen Verwendung in der Binnenschifffahrt. Diese Informationen werden sobald erforderlich oder auf Anfrage nur an/von Binnenschiffen übertragen.

ETA an Schleuse/Brücke/Terminal

Informationen über die ETA an Schleuse/Brücke/Terminal werden als adressierte Meldung vom Schiff an Land übertragen.

Kennung Schleuse/Brücke/Terminal (UN/LOCODE)

(Inland-AIS-Erweiterung)

ETA an Schleuse/Brücke/Terminal

(Inland-AIS-Erweiterung)

Anzahl der unterstützenden Schlepper

(Inland-AIS-Erweiterung)

Höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

(Inland-AIS-Erweiterung)

RTA an Schleuse/Brücke/Terminal

Informationen über die RTA an Schleuse/Brücke/Terminal werden als adressierte Meldung vom Land ans Schiff übertragen.

Kennung Schleuse/Brücke/Terminal (UN/LOCODE)

(Inland-AIS-Erweiterung)

RTA an Schleuse/Brücke/Terminal

(Inland-AIS-Erweiterung)

Zahl der Personen an Bord

Die Zahl der Personen an Bord wird vorzugsweise als adressierte Meldung vom Schiff an Land auf Anfrage oder bei Eintritt von Ereignissen übertragen.

Gesamtzahl der Personen an Bord

(Standard-IMO-AIS)

Anzahl Besatzungsmitglieder an Bord

(Inland-AIS-Erweiterung)

Anzahl Fahrgäste an Bord

(Inland-AIS-Erweiterung)

Zahl der sonstigen Personen an Bord

(Inland-AIS-Erweiterung)

Signalstatus

Informationen zum Signalstatus werden als Rundmeldungen von Land an die Schiffe übertragen.

Signalposition (WGS 84)

(Inland-AIS-Erweiterung)

Art der Signalanlage

(Inland-AIS-Erweiterung)

Lichtsignalstatus

(Inland-AIS-Erweiterung)

EMMA-Warnmeldungen

EMMA-Warnmeldungen werden als Rundmeldungen von Land an die Schiffe übertragen.

Lokale Wetterwarnungen

(Inland-AIS-Erweiterung)

Wasserstandsmeldungen

Wasserstandsmeldungen werden als Rundmeldungen von Land an die Schiffe übertragen.

Lokale Wasserstandsmeldungen

(Inland-AIS-Erweiterung)

Sicherheitsbezogene Informationen

Sicherheitsbezogene Nachrichten werden, wenn erforderlich, als Rundmeldung an alle oder als adressierte Meldungen übertragen.

2.3.3.   Meldeintervalle für die Informationsübermittlung

Die verschiedenen Arten der Informationen im Inland-AIS werden mit unterschiedlichen Meldeintervallen übermittelt.

Für fahrende Schiffe in Binnenwassergebieten kann die Melderate für dynamische Daten zwischen dem SOLAS-Modus und dem Binnenwasserstraßen-Modus umgeschaltet werden. Im Binnenwasserstraßen-Modus kann dafür ein Wert zwischen 2 Sekunden und 10 Minuten eingestellt werden. In gemischten Verkehrsgebieten wie Seehäfen muss die Möglichkeit bestehen, die Melderate für dynamische Informationen durch die zuständige Behörde herabzusetzen, damit ein ausgewogenes Meldeverhalten zwischen Binnenschiffen und SOLAS-Schiffen gewährleistet ist. Das Meldeverhalten ist mittels TDMA-Befehlen von einer Basisstation umschaltbar (automatische Umschaltung durch TDMA-Fernbefehl via Meldung 23) und mittels Befehlen von schiffsgestützten Systemen, z. B. MKD, ECDIS oder Bordcomputer, über eine Schnittstelle, z. B. IEC 61162 (automatische Umschaltung durch Befehl eines schiffsgestützten Systems). Für statische und reisebezogene Informationen wird eine Melderate von mehreren Minuten empfohlen, die Aussendung erfolgt auch auf Anfrage oder bei Informationsänderungen.

Es gelten folgende Melderaten:

Statische Schiffsinformationen

Alle 6 Minuten oder bei Datenänderungen oder auf Anfrage

Dynamische Schiffsinformationen

Abhängig vom Navigationsstatus und Betriebsmodus des Schiffes, entweder im Binnenmodus oder SOLAS-Modus (Vorgabe), siehe Tabelle 2.1

Reisebezogene Schiffsinformationen

Alle 6 Minuten oder bei Datenänderungen oder auf Anfrage

Verkehrsmanagementinformationen

Nach Bedarf (gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörde)

Sicherheitsbezogene Informationen

Nach Bedarf.


Tabelle 2.1

Melderaten für dynamische Schiffsinformationen

Bewegungsverhalten des Schiffes

Nominelles Meldeintervall

Schiffsstatus „vor Anker“ und Geschwindigkeit nicht höher als 3 Knoten

3 Minuten (3)

Schiffsstatus „vor Anker“ und Geschwindigkeit höher als 3 Knoten

10 Sekunden (3)

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit SOLAS-Melderate, Geschwindigkeit 0-14 Knoten

10 Sekunden (3)

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit SOLAS-Melderate, Geschwindigkeit 0-14 Knoten und Kursveränderung

3 1/3 Sekunden (3)

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit SOLAS-Melderate, Geschwindigkeit 14-23 Knoten

6 Sekunden (3)

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit SOLAS-Melderate, Geschwindigkeit 14-23 Knoten und Kursveränderung

2 Sekunden

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit SOLAS-Melderate, Geschwindigkeit über 23 Knoten

2 Sekunden

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit SOLAS-Melderate, Geschwindigkeit über 23 Knoten und Kursveränderung

2 Sekunden

Schiff mit Inland-AIS-Gerät mit Binnenschifffahrtsmelderate (4)

Zugewiesen zwischen 2 Sekunden und 10 Minuten

2.3.4.   Technologieplattform

Die technische Lösung des Inland-AIS basiert auf den gleichen technischen Normen wie das IMO-SOLAS-AIS (Empfehlung ITU-R M.1371-1, IEC 61993-2).

Als Plattform für das Inland-AIS werden Mobilstation-Derivate der Klasse A oder der Klasse B „SO“ mit SOTDMA-Technologie empfohlen. Die Verwendung von Geräten der Klasse B „CS“ mit CSTDMA-Technologie ist nicht möglich, da sie nicht die gleichen Leistungen wie Geräte der Klasse A oder der Klasse B „SO“ bieten. Sie können weder die erfolgreiche Übertragung auf dem Funkkanal garantieren, noch sind sie in der Lage, die in dieser technischen Spezifikation definierten, für das Inland-AIS spezifischen Meldungen zu senden.

Solange es keine AIS-Geräte der Klasse B „SO“ gibt, bleibt die Ausrüstung für das Inland-AIS ein Derivat der AIS-Mobilgeräte der Klasse A nach dem IMO-SOLAS-Übereinkommen.

2.3.5.   Kompatibilität mit IMO-Transpondern der Klasse A

Inland-AIS-Transponder müssen die IMO-Bedingungen für die Klasse A erfüllen und daher in der Lage sein, alle IMO-AIS-Meldungen zu empfangen und zu verarbeiten (gemäß ITU-R M.1317-1 und Technischen Erläuterungen der IALA zu ITU-R M.1371-1), zusätzlich die in Kapitel 2.4 dieser Spezifikationen definierten Meldungen.

Die DSC-Sendefähigkeit und die MKD-Bereitstellung sind für Inland-AIS-Transponder nicht vorgeschrieben. Es bleibt den Herstellern überlassen, die entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten der Transponder der Klasse A wegzulassen.

2.3.6.   Einheitliche Gerätekennung

Um die Kompatibilität mit Seeschiffen zu gewährleisten, muss auch für Inland-AIS-Transponder der Maritime Mobile Service Identifier (MMSI) als eindeutige Stationskennung (Funkgerätekennung) verwendet werden.

2.3.7.   Anwendungskennung für spezifische Meldungen des Inland-AIS (Application Identifier)

Für die besonderen Informationsanforderungen der Binnenschifffahrt werden für diese Anwendung spezifische Meldungen genutzt.

Anwendungsspezifische Meldungen bestehen aus dem Standard-AIS-Meldungsrahmen (Meldungskennung, Wiederholungskennung, Senderkennung, Zielkennung), der Anwendungskennung (AI = DAC + FI) und dem Dateninhalt (variable Länge bis zur vorgegebenen Maximallänge).

Die 16 Bit lange Anwendungskennung (AI = DAC + FI) besteht aus:

 

10 Bit langem Gebietscode (Designated Area Code, DAC): international (DAC = 1) oder regional (DAC > 1),

 

6 Bit langer Funktionskennung (FI), ermöglicht 64 anwendungsspezifische Meldungen.

Für anwendungsbezogene Meldungen des Inland-AIS wird der DAC „200“ genutzt.

2.3.8.   Anwendungsanforderungen

Inland-AIS-Meldungen (binär codiert) müssen eingegeben und dargestellt werden. Dies muss entweder durch eine Anwendung (vorzugsweise mit einer grafischen Benutzeroberfläche (GUI) mit AIS-Transponder-Schnittstelle) über die Präsentationsschnittstelle (Presentation Interface, PI) oder im Transponder selbst erfolgen. Mögliche Datenkonversionen (z. B. Knoten in km/h) oder Informationen bezüglich der ERI-Codes (Ort, Schiffstyp) müssen dort erfolgen.

Des weiteren muss der Transponder oder die betreffende Anwendung in der Lage sein, auch die für das Inland-AIS spezifischen statischen Daten im internen Speicher nicht flüchtig zu speichern, um die Informationen auch ohne Energieversorgung zu erhalten.

Um die Inland-AIS-spezifischen Daten in den Transponder einzuprogrammieren, werden die in Anlage D „Vorgeschlagene Digitalschnittstellen-Sätze für das Inland-AIS“ aufgeführten Eingabe-Datensätze vorgeschlagen.

Die Inland-AIS-Geräte müssen mindestens eine externe Schnittstelle RTCM SC 104 zur Eingabe von DGNSS-Korrekturdaten und -Integritätsinformationen aufweisen.

2.4.   Protokollabänderungen für das Inland-AIS

2.4.1.   Meldungen 1, 2, 3: Positionsmeldungen (ITU-R 1371-1, § 3.3.8.2.1)

Tabelle 2.2

Positionsmeldung

Parameter

Anzahl Bits

Beschreibung

Meldungskennung

6

Kennung für diese Meldung: 1, 2 oder 3.

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde.

Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

Nutzerkennung (MMSI)

30

MMSI-Nummer.

Navigationsstatus

4

0 = in Fahrt mit Motorkraft; 1 = vor Anker; 2 = nicht unter Kommando; 3 = eingeschränkt manövrierfähig; 4 = durch Tiefgang beschränkt; 5 = festgemacht; 6 = auf Grund; 7 = beim Fischfang; 8 = in Fahrt unter Segel;

9 = reserviert für künftige Änderung des Navigationsstatus für HSC; 10 = reserviert für künftige Änderung des Navigationsstatus für WIG; 11-14 = reserviert für künftige Nutzung; 15 = nicht definiert = Standard.

Wendegeschwindigkeit ROTAIS

8

± 127 (– 128 (80 hex) bedeutet „nicht verfügbar“, was die Standardvorgabe ist).

Kodiert durch ROTAIS = 4,733 SQRT(ROTINDICATED) Grad/min.

ROTINDICATED ist die Wendegeschwindigkeit (720 Grad pro Minute) gemäß Angabe eines externen Sensors.

+ 127 = Drehung nach rechts mit 720 Grad pro Minute oder höherer Geschwindigkeit;

– 127 = Drehung nach links mit 720 Grad pro Minute oder höherer Geschwindigkeit.

Geschwindigkeit über Grund

10

Geschwindigkeit über Grund in Schritten von 1/10 Knoten (0-102,2 Knoten);

1 023 = nicht verfügbar 1 022 = 102,2 Knoten oder mehr (5).

Positionsgenauigkeit

1

1 = hoch (< 10 m; Differentialmodus, z. B. eines DGNSS-Empfängers) 0 = gering (> 10 m; autonomer Modus, z. B. eines GNSS-Empfängers oder eines anderen elektronischen Geräts zur Positionsbestimmung); Standard = 0.

Länge

28

Länge in 1/10 000 min (± 180 Grad, Ost = positiv, West = negativ.

181 Grad (6791AC0 hex) = nicht verfügbar = Standard).

Breite

27

Breite in 1/10 000 min (± 90 Grad, Nord = positiv, Süd = negativ, 91 Grad (3412140 hex) = nicht verfügbar = Standard).

Kurs über Grund

12

Kurs über Grund in 1/10o (0-3 599). 3 600 (E10 hex) = nicht verfügbar = Standard;

3 601-4 095 nicht verwenden.

Heading

9

Grad (0-359) (511 = nicht verfügbar = Standard).

Zeitstempel

6

UTC-Sekunde der Meldungserstellung (0-59, oder 60, falls der Zeitstempel nicht verfügbar ist, was auch die Standardvorgabe ist,

oder 62, falls das elektronische System zur Positionsbestimmung im Schätzmodus (Koppelnavigation) arbeitet,

oder 61, falls das Positionsbestimmungssystem im manuellen Eingabemodus betrieben wird,

oder 63, falls das Positionsbestimmungssystem außer Betrieb ist).

Blaue Tafel

2

Angabe, ob blaue Tafel gesetzt: 0 = nicht verfügbar = Standard, 1 = nein, 2 = ja, 3 = nicht verwendet (6).

Regionalbits

2

Reserviert zur Festlegung durch eine zuständige regionale Behörde. Auf null zu setzen, falls für keine regionale Anwendung verwendet. Regionale Anwendungen verwenden keine null.

Reserve

1

Nicht verwendet. Auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

RAIM-Flagge

1

Angabe, ob das elektronische Gerät zur Positionsbestimmung eine autonome Integritätsüberwachung (RAIM, Receiver Autonomous Integrity Monitoring) durchführt; 0 = RAIM nicht in Gebrauch = Standard; 1 = RAIM in Gebrauch).

Kommunikationsstatus

19

Siehe ITU-R M. 1371-1 Tabelle 15B.

 

168

Belegt 1 Zeitschlitz.

2.4.2.   Meldung 5: Statische Schiffsdaten und reisebezogene Daten (ITU-R 1371-1, § 3.3.8.2.3)

Tabelle 2.3

Meldung der statischen und dynamischen Schiffsdaten

Parameter

Anzahl Bits

Beschreibung

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 5.

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde.

Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

Nutzerkennung (MMSI)

30

MMSI-Nummer.

AIS-Versionsangabe

2

0 = Station entspricht AIS-Ausgabe 0; 1-3 = Station entspricht künftigen AIS-Ausgaben 1, 2 und 3.

IMO-Nummer

30

1-999999999; 0 = nicht verfügbar = Standard (7).

Rufzeichen

42

7 × 6 Bit ASCII-Zeichen, „@@@@@@@“ = nicht verfügbar = Standard (8).

Name

120

Maximal 20 Zeichen 6 Bit ASCII, @@@@@@@@@@@@@@@@@@@@ = nicht verfügbar = Standard.

Schiffstyp und Ladungsart

8

0 = nicht verfügbar oder kein Schiff = Standard; 1-99 = gemäß Definition in § 3.3.8.2.3.2; 100-199 = reserviert für regionale Verwendung; 200-255 = reserviert für künftige Verwendung (9).

Abmessungen des Schiffs/Verbands

30

Bezugspunkt für die gemeldete Position; gibt auch die Abmessungen des Schiffs in Metern an (siehe Abb. 18 and § 3.3.8.2.3.3) (10)  (11)  (12).

Art des elektronischen Geräts zur Positionsbestimmung

4

0 = nicht definiert (Standard),

1 = GPS,

2 = GLONASS,

3 = kombiniertes GPS/GLONASS,

4 = Loran-C,

5 = Chayka,

6 = Integriertes Navigationssystem,

7 = Vermessung,

8-15 = nicht verwendet.

ETA

20

Geschätzte Ankunftszeit; MMTTHHMM UTC

Bits 19-16: Monat; 1-12; 0 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 15-11: Tag; 1-31; 0 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 10-6: Stunde; 0-23; 24 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 5-0: Minute; 0-59; 60 = nicht verfügbar = Standard.

Maximaler gegenwärtiger statischer Tiefgang

8

in 1/10 m, 255 = Tiefgang 25,5 m oder mehr, 0 = nicht verfügbar = Standard (11).

Bestimmungsort

120

Maximal 20 Zeichen bei Verwendung von 6-Bit-ASCII-Zeichen; @@@@@@@@@@@@@@@@@@@@ = nicht verfügbar (13).

DTE

1

Datenterminal bereit (0 = verfügbar, 1 = nicht verfügbar = Standard).

Reserve

1

Reserve. Nicht verwendet. Auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

424

Belegt 2 Zeitschlitze.

2.4.3.   Meldung 23, Gruppenzuweisungsbefehl (ITU-R M. 1371-2 [PDR])

Tabelle 2.4

Gruppenzuweisungsbefehl

Parameter

Anzahl Bits

Beschreibung

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 23.

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde. 0-3; Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

Quellenkennung

30

MMSI der zuweisenden Station.

Reserve

2

Reserve. Auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Länge 1

18

Längengrad des Gebiets, für das die Gruppenzuweisung gilt; obere rechte Ecke (Nordost); in 1/10 min

(± 180o, Ost = positiv, West = negativ).

Breite 1

17

Breitengrad des Gebiets, für das die Gruppenzuweisung gilt; obere rechte Ecke (Nordost); in 1/10 min

(± 90o, Nord = positiv, Süd = negativ).

Länge 2

18

Längengrad des Gebiets, für das die Gruppenzuweisung gilt; untere linke Ecke (Südwest); in 1/10 min

(± 180o, Ost = positiv, West = negativ).

Breite 2

17

Breitengrad des Gebiets, für das die Gruppenzuweisung gilt; untere linke Ecke (Südwest); in 1/10 min

(± 90o, Nord = positiv, Süd = negativ).

Stationstyp

4

0 = Mobilstationen aller Art (Standard); 1 = reserviert für künftige Verwendung; 2 = Mobilstationen der Klasse B aller Art; 3 = luftgestützte SAR-Mobilstation; 4 = Navigationshilfe-Station; 5 = schiffsgestützte Mobilstation der Klasse B „CS“ (nur IEC 62287); 6 = Binnenwasserstraßen; 7-9 = regionale Verwendung; 10-15 = zur künftigen Verwendung.

Schiffstyp und Ladungsart

8

0 = alle Typen und Arten (Standard)

1 … 99 siehe Tabelle 18 von ITU-R M.1371-1

100 … 199 = reserviert für regionale Verwendung;

200 … 255 = reserviert für künftige Verwendung.

Reserve

22

Reserviert für künftige Verwendung. Nicht verwendet. Auf null zu setzen.

Tx/Rx-Modus

2

Mit diesem Parameter wird für die jeweiligen Stationen eine der folgenden Betriebsarten angeordnet:

0 = TxA/TxB, RxA/RxB (Standard); 1 = TxA, RxA/RxB; 2 = TxB, RxA/RxB; 3 = reserviert für künftige Verwendung.

Meldeintervall

4

Mit diesem Parameter wird für die jeweiligen Stationen das in Tabelle 2.5 angegebene Meldeintervall angeordnet.

Funkstille

4

0 = Standard = keine Funkstille angeordnet; 1-15 = Funkstille von 1 bis 15 min.

Reserve

6

Reserve. Nicht verwendet. Auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Total

160

Belegt 1 Zeitschlitz.


Tabelle 2.5

Einstellung des Meldeintervalls zur Verwendung mit der Meldung 23

Einstellung des Felds Meldeintervall

Meldeintervall für Meldung 18

0

Wie durch Autonomiemodus vorgegeben

1

10 Minuten

2

6 Minuten

3

3 Minuten

4

1 Minute

5

30 Sekunden

6

15 Sekunden

7

10 Sekunden

8

5 Sekunden

9

2 Sekunden

10

Nächstkürzeres Meldeintervall

11

Nächstlängeres Meldeintervall

12-15

Reserviert für künftige Verwendung.

Anmerkung: Wird der Zweikanalbetrieb durch den Tx/Rx-Modusbefehl 1 oder 2 ausgesetzt, ist das sich dadurch ergebende Meldeintervall doppelt so lang wie in der obigen Tabelle angegeben.

2.4.4.   Anwendung spezifischer Meldungen (ITU-R 1371-1, § 3.3.8.2.4/§ 3.3.8.2.6)

Für den notwendigen Datenaustausch in der Binnenschifffahrt werden für das Inland-AIS spezifische anwendungsbezogene Meldungen festgelegt.

Die Regionalanwendungskennungen (RAI, Regional Application Identifiers) der anwendungsspezifischen Inland-AIS-Meldungen bestehen aus dem DAC „200“ und einer in diesem Abschnitt festgelegten Funktionskennung (FI).

2.4.4.1.   Zuweisung von Funktionskennungen (FI) im Inland-AIS

Die Funktionskennungen (FI) im Inland-AIS sind gemäß der Beschreibung in ITU-R M.1371-1 Tabelle 37B zuzuweisen und zu verwenden. Jede Funktionskennung im Inland-AIS ist einem der folgenden Anwendungsgruppenfeldern zuzuweisen:

Allgemeine Verwendung (GEN, General Usage)

Schiffsverkehrsdienste, (VTS, Vessel Traffic Services)

Navigationshilfen (A-to-N, Aids-to-Navigation)

Suche und Rettung (SAR, Search and Rescue).

Tabelle 2.6

FI im Inland-AIS

FI

FI-Gruppe

Bezeichnung der regionalen Funktionsmeldung

Gesendet von

Rundsendung

Adressiert

Beschreibung

10

GEN

Statische Schiffsdaten und reisebezogene Daten

Schiff

X

 

Siehe binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 10: Statische Schiffsdaten und reisebezogene Daten

21

VTS

ETA an Schleuse/Brücke/Terminal

Schiff

 

X

Siehe binnenschiffahrtsspezifische Meldung FI 21: ETA an Schleuse/Brücke/Terminal

22

VTS

RTA an Schleuse/Brücke/Terminal

Land

 

X

Siehe binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 22: RTA an Schleuse/Brücke/Terminal

23

VTS

EMMA-Warnmeldung

Land

X

 

Siehe binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 23: EMMA-Warnmeldung

24

VTS

Wasserstandsmeldung

Land

X

 

Siehe binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 24: Wasserstandsmeldung

40

A-to-N

Signalstatus

Land

X

 

Siehe binnenschifffahrtsspezifische Meldung 40: Signalstatus

55

SAR

Anzahl der Personen an Bord

Schiff

X

X (vorzugsweise)

Siehe binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 55: Anzahl der Personen an Bord

Einige FI-Meldungen für die Binnenschifffahrt sollten zur künftigen Verwendung reserviert werden.

2.4.4.2.   Definition binnenschifffahrtsspezifischer Meldungen

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 10: Statische Schiffsdaten und reisebezogene Daten

Diese Meldung ist nur von Binnenschiffen zu verwenden und dient der Übermittlung statischer Schiffsdaten und reisebezogener Daten in Ergänzung zur Meldung 5. Die Meldung ist mit der binären Meldung 8 so bald wie möglich (unter AIS-Gesichtspunkten) nach Meldung 5 zu senden.

Tabelle 2.7

Binnenschiffsdaten-Meldung

 

Parameter

Anzahl Bits

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 8.

 

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde. Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

 

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer.

 

Reserve

2

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

Eindeutige europäische Schiffskennnummer

48

8*6-Bit-ASCII-Zeichen.

Länge des Schiffs

13

1-8 000 (Rest nicht verwenden); Länge des Schiffs in 1/10 m; 0 = Standard.

Breite des Schiffs

10

1-1 000 (Rest nicht verwenden); Breite in 1/10 m; 0 = Standard.

Fahrzeug- und Verbandstyp

14

Numerische ERI-Klassifikation (CODES): Fahrzeug- und Verbandstyp gemäß Anlage E: ERI-Schiffstypen.

Gefahrgutklasse

3

Anzahl blauer Kegel/Lichter 0-3; 4 = B-Flagge, 5 = Standard = unbekannt.

Tiefgang

11

1-2 000 (Rest nicht verwenden); Tiefgang in 1/100 m, 0 = Standard = unbekannt.

Beladen/unbeladen

2

1 = beladen; 2 = unbeladen; 0 = nicht verfügbar/Standard; 3 nicht verwenden.

Qualität der Geschwindigkeitsinformationen

1

1 = hoch; 0 = gering/GNSS = Standard (14).

Qualität der Kursinformationen

1

1 = hoch; 0 = gering/GNSS = Standard (14).

Qualität der Headinginformationen

1

1 = hoch; 0 = gering = Standard (14).

Reserve

8

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

 

168

Belegt 1 Zeitschlitz.

Einzelheiten zu den ERI-Codes für Schiffstypen enthält Anlage E.

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 21: ETA an Schleuse/Brücke/Terminal

Diese Meldung ist nur von Binnenschiffen zu verwenden und dient der Übermittlung einer ETA-Meldung an eine Schleuse, eine Brücke oder ein Terminal, um eine Berücksichtigung bei der Ressourcenplanung zu beantragen. Die Meldung wird mit der Binärmeldung 6 versendet.

Eine Bestätigung mit der Binnenschifffahrts-Funktionsmeldung 22 wird innerhalb von 15 Minuten übermittelt. Ist dies nicht der Fall, wird die Funktionsmeldung 21 einmal wiederholt.

Tabelle 2.8

ETA-Meldung

 

Parameter

Bit

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 6.

 

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde;

Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

 

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer der Quellenstation.

 

Sequenznummer

2

0-3

 

Adresskennung

30

MMSI-Nummer des adressierten AIS-Gerätes (15).

 

Wiederaussendungs-Flagge

1

Die Wiederaussendungs-Flagge wird bei der erneuten Aussendung gesetzt: 0 = keine Wiederaussendung = Standard; 1 = wieder ausgesendet.

 

Reserve

1

Nicht verwendet. Auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

UN-Ländercode

12

2*6-Bit-Zeichen.

UN-Ortscode

18

3*6-Bit-Zeichen.

Nummer des Wasserstraßenabschnitts

30

5*6-Bit-Zeichen.

Terminalcode

30

5*6-Bit-Zeichen.

Wasserstraßen-Hektometer

30

5*6-Bit-Zeichen.

ETA an Schleuse/Brücke/Terminal

20

Geschätzte Ankunftszeit; MMTTHHMM UTC

Bits 19-16: Monat; 1-12; 0 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 15-11: Tag; 1-31; 0 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 10-6: Stunde; 0-23; 24 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 5-0: Minute; 0-59; 60 = nicht verfügbar = Standard.

Anzahl der unterstützenden Schlepper

3

0–6; 7 = unbekannt = Standard.

Höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

12

0-4 000 (Rest nicht verwenden) in 1/100 m; 0 = Standard = nicht verwendet.

 

Reserve

5

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

 

248

Belegt 2 Zeitschlitze.

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 22: RTA an Schleuse/Brücke/Terminal

Diese Meldung wird nur von Basisstationen gesendet und dient der Zuweisung einer RTA an einer Schleuse, einer Brücke oder einem Terminal für ein bestimmtes Schiff. Die Meldung ist mit der Binärmeldung 6 als Antwort auf die Funktionsmeldung 21 zu senden.

Tabelle 2.9

RTA-Meldung

 

Parameter

Bit

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 6.

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde. Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer der Quellenstation.

Sequenznummer

2

0-3

Adresskennung

30

MMSI-Nummer des adressierten AIS-Gerätes.

Wiederaussendungs-Flagge

1

Die Wiederaussendungs-Flagge wird bei der erneuten Aussendung gesetzt: 0 = keine Wiederaussendung = Standard; 1 = wieder ausgesendet.

Reserve

1

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

UN-Ländercode

12

2*6-Bit-Zeichen.

UN-Ortscode

18

3*6-Bit-Zeichen.

Nummer des Wasserstraßenabschnitts

30

5*6-Bit-Zeichen.

Terminalcode

30

5*6-Bit-Zeichen.

Wasserstraßen- Hektometer

30

5*6-Bit-Zeichen.

RTA an Schleuse/Brücke/Terminal

20

Empfohlene Ankunftszeit; MMTTHHMM UTC

Bits 19-16: Monat; 1-12; 0 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 15-11: Tag; 1-31; 0 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 10-6: Stunde; 0-23; 24 = nicht verfügbar = Standard;

Bits 5-0: Minute; 0-59; 60 = nicht verfügbar = Standard.

Status Schleuse/Brücke/Terminal

2

0 = in Betrieb

1 = eingeschränkter Betrieb (z. B. Behinderungen aufgrund technischer Umstände, nur eine Schleusenkammer verfügbar usw.)

2 = außer Betrieb

3 = nicht verfügbar.

Reserve

2

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

 

232

Belegt 2 Zeitschlitze.

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 55: Zahl der Personen an Bord

Diese Meldung wird nur von Binnenschiffen gesendet und dient der Information über die Zahl der Personen (Fahrgäste, Besatzung, sonstiges Personal) an Bord. Diese Meldung wird mit der Binärmeldung 6 vorzugsweise bei einem Ereignis oder auf Anforderung mit der IAI-Funktionsmeldung 2 gesendet.

Alternativ dazu kann die IMO-Standard-Binärmeldung „Zahl der Personen an Bord“ (IAI-Nummer 16) verwendet werden.

Tabelle 2.10

Zahl der Personen an Bord

 

Parameter

Bit

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 6.

 

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde. Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

 

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer der Quellenstation.

 

Sequenznummer

2

0-3

 

Adresskennung

30

MMSI-Nummer des adressierten AIS-Gerätes.

 

Wiederaussendungs-Flagge

1

Die Wiederaussendungs-Flagge wird bei der erneuten Aussendung gesetzt: 0 = keine Wiederaussendung = Standard; 1 = wieder ausgesendet.

 

Reserve

1

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

Zahl der Besatzungsmitglieder an Bord

8

0-254 Besatzungsmitglieder; 255 = unbekannt = Standard.

Anzahl Fahrgäste an Bord

13

0-8 190 Fahrgäste, 8 191 = unbekannt = Standard.

Zahl des sonstigen Personals an Bord

8

0-254 sonstiges Personal, 255 = unbekannt = Standard.

Reserve

51

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

 

168

Belegt 1 Zeitschlitz.

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung FI 23: EMMA-Warnmeldung

Die EMMA-Warnmeldung dient zur Warnung der Schiffsführer vor extremen Wetterbedingungen mittels grafischer Symbole auf dem ECDIS-Bildschirm. Mit der folgenden Meldung werden die EMMA-Daten über den AIS-Kanal übertragen. Sie ersetzt nicht die Warnmeldungen, die als Nachrichten für Schifffahrtstreibende („Notices to Skippers“) übermittelt werden. Die Meldung wird nur von Basisstationen gesendet und dient dazu, Unwetterwarnungen an alle Schiffe in einem bestimmten Gebiet zu übermitteln. Die Meldung wird mit der Binärmeldung 8 auf Anfrage gesendet.

Tabelle 2.11

EMMA-Warnmeldung

 

Parameter

Bit

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 8.

 

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde. Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

 

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer.

 

Reserve

2

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

Datum Gültigkeitsbeginn

17

Datum des Beginns des Gültigkeitszeitraums (JJJJMMTT),

Bits 18-10: Jahr seit 2000 (1-255; 0 = Standard);

Bits 9-6: Monat (1-12; 0 = Standard);

Bits 5-1: Tag (1-31; 0 = Standard).

Datum des Gültigkeitsendes

17

Datum des Endes des Gültigkeitszeitraums (JJJJMMTT),

Bits 18-10: Jahr seit 2000 (1-255; 0 = Standard);

Bits 9-6: Monat (1-12; 0 = Standard);

Bits 5-1: Tag (1-31; 0 = Standard).

Zeitpunkt des Gültigkeitsbeginns

11

Uhrzeit des Beginns des Gültigkeitszeitraums (HHMM) UTC,

Bits 11-7: Stunde (0-23; 24 = Standard);

Bits 6-1: Minute (0-59; 60 = Standard).

Zeitpunkt des Gültigkeitsendes

11

Uhrzeit des Endes des Gültigkeitszeitraums (HHMM) UTC,

Bits 11-7: Stunde (0-23; 24 = Standard);

Bits 6-1: Minute (0-59; 60 = Standard).

Start Länge

28

Beginn des Wasserstraßenabschnitts.

Start Breite

27

Beginn des Wasserstraßenabschnitts.

Ende Länge

28

Ende des Wasserstraßenabschnitts.

Ende Breite

27

Ende des Wasserstraßenabschnitts.

Art

4

Art der Unwetterwarnung: 0 = Standard/unbekannt, andere siehe Anlage B: EMMA-Codes, Tabelle B.1.

Minimumwert

9

Bit 0: 0 = positiv; 1 = negativer Wert = Standard; Bits 1-8 = Wert (0-253; 254 = 254 oder größer; 255 = unbekannt = Standard).

Maximalwert

9

Bit 0: 0 = positiv; 1 = negativer Wert = Standard; Bits 1-8 = Wert (0-253; 254 = 254 oder größer; 255 = unbekannt = Standard).

Klassifizierung

2

Klassifizierung der Warnmeldung (0 = unbekannt/Standard; 1 = schwach; 2 = mittel; 3 = stark) gemäß Anlage B: EMMA-Codes, Tabelle B.2.

Windrichtung

4

Windrichtung: 0 = Standard/unbekannt, andere siehe Anlage B: EMMA-Codes, Tabelle B.3.

Reserve

6

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

 

256

Belegt 2 Zeitschlitze.


Tabelle 2.12

Code für Wetterart

Code

Beschreibung (EN)

Beschreibung (DE)

AIS

WI

Wind

Sturm

1

RA

Rain

Regen

2

SN

Snow and ice

Schnee und Eis

3

TH

Thunderstorm

Gewitter

4

FO

Fog

Nebel

5

LT

Low temperature

Kälte

6

HT

High temperature

Hitze

7

FL

Flood

Sturmflut

8

FI

Fire in the forests

Waldbrand

9


Tabelle 2.13

Code für Art der Wetterkategorie

Code

Beschreibung (EN)

Beschreibung (DE)

AIS

1

Slight

Schwach

1

2

Medium

Mittel, mäßig

2

3

Strong, heavy

Stark

3


Tabelle 2.14

Code für Windrichtung

Code

Beschreibung (EN)

Beschreibung (DE)

AIS

N

North

Nord

1

NE

North east

Nordost

2

E

East

Ost

3

SE

South east

Südost

4

S

South

Süd

5

SW

South west

Südwest

6

W

West

West

7

NW

North west

Nordwest

8

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung 24: Wasserstandsmeldung

Diese Meldung dient dazu, die Schiffsführer über Wasserstände in ihrem Gebiet zu informieren. Sie stellt zusätzliche kurzfristige Informationen zu den über die Nachrichten für Schifffahrtstreibende („Notices to Skippers“) mitgeteilten Wasserständen bereit. Die Aktualisierungsrate wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Werte von mehr als vier Pegeln können durch das Aussenden mehrerer Meldungen übermittelt werden.

Diese Meldung wird nur von Basisstationen gesendet und dient dazu, allen Schiffen in einem bestimmten Gebiet Wasserstandsinformationen zu übermitteln. Die Meldung wird mit der Binärmeldung 8 in regelmäßigen Abständen gesendet.

Tabelle 2.15

Wasserstandsmeldung

 

Parameter

Bit

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 8.

 

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde.

Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

 

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer.

 

Reserve

2

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

UN-Ländercode

12

UN-Ländercode mit 2*6-Bit-ASCII-Zeichen gemäß ERI-Spezifikation.

Pegelkennung

11

Nationale, eindeutige Kennung des Pegels (16) 1-2 047; 0 = Standard = unbekannt.

Wasserstand

14

Bit 0: 0 = negativer Wert, 1 = positiver Wert,

Bits 1-11: 1-8 191, in 1/100 m, 0 = unbekannt = Standard (17).

Pegelkennung

11

Nationale, eindeutige Kennung des Pegels (16) 1-2 047; 0 = Standard = unbekannt.

Wasserstand

14

Bit 0: 0 = negativer Wert, 1 = positiver Wert,

Bits 1-11: 1-8 191, in 1/100 m; 0 = unbekannt = Standard (17).

Pegelkennung

11

Nationale, eindeutige Kennung des Pegels (16) 1-2 047; 0 = Standard = unbekannt

Wasserstand

14

Bit 0: 0 = negativer Wert, 1 = positiver Wert,

Bits 1-11: 1-8 191, in 1/100 m, 0 = unbekannt = Standard (17).

Pegelkennung

11

Nationale, eindeutige Kennung des Pegels (16) 1-2 047; 0 = Standard = unbekannt

Wasserstand

14

Bit 0: 0 = negativer Wert, 1 = positiver Wert,

Bits 1-11: 1-8 191, in 1/100 m, 0 = unbekannt = Standard (17).

 

 

168

Belegt 1 Zeitschlitz.

Binnenschifffahrtsspezifische Meldung 40: Signalstatus

Diese Meldung wird nur von Basisstationen gesendet und dient der Information aller Schiffe in einem bestimmten Gebiet über den Status verschiedener Lichtsignale. Die Informationen werden auf einem externen Inland-ECDIS-Bildschirm als dynamische Symbole angezeigt. Die Meldung wird mit der Binärmeldung 8 in regelmäßigen Abständen gesendet.

Tabelle 2.16

Signalstatus-Meldung

 

Parameter

Bit

Beschreibung

 

Meldungskennung

6

Kennung dieser Meldung: 8.

 

Wiederholungskennung

2

Angabe des Wiederholenden, wie oft eine Meldung gegebenenfalls wiederholt wurde.

Standard = 0; 3 = nicht mehr wiederholen.

 

Quellenkennung

30

MMSI-Nummer.

 

Reserve

2

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

Binärdaten

Anwendungskennung

16

Gemäß Tabelle 2.6.

Signalposition Länge

28

Länge in 1/10 000 min (± 180 Grad, Ost = positiv, West = negativ.

181 Grad (6791AC0 hex) = nicht verfügbar = Standard).

Signalposition Breite

27

Breite in 1/10 000 min (± 90 Grad, Nord = positiv, Süd = negativ, 91 Grad (3412140 hex) = nicht verfügbar = Standard).

Signalform

4

0,15 = unbekannt = Standard; 1-14 Signalform gemäß Anlage C: Beispiel für Signalstatus.

Signalausrichtung

9

Grad (0-359) (511 = nicht verfügbar = Standard).

Wirkungsrichtung

3

1 = bergwärts, 2 = talwärts, 3 = zum linken Ufer, 4 = zum rechten Ufer, 0 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwenden.

Lichtstatus

30

Status (1 bis 7) von bis zu 9 Lichtern (Licht 1 bis Licht 9 von links nach rechts, 100000000 bedeutet Farbe 1 an Licht 1) je Signal gemäß Anlage C: Beispiel für Signalstatus. 000000000 = Standard, 777777777 Maximum, Rest nicht verwenden.

Reserve

11

Nicht verwendet, auf null zu setzen. Reserviert für künftige Verwendung.

 

 

168

Belegt 1 Zeitschlitz

Ein Beispiel für den Signalstatus ist in Anlage C: Beispiel für Signalstatus enthalten.


(1)  Zusätzlich sind die Anforderungen der IMO-Resolution A.915 (22) hinsichtlich der Integrität, Verfügbarkeit und Kontinuität der Positionsgenauigkeit auf Binnenwasserstraßen zu erfüllen.

(2)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10.

(3)  Wenn eine Mobilstation erkennt, dass sie der Semaphor ist (s. ITU-R M.1371-1, Annex 2, § 3.1.1.4), wird die Melderate auf 1 Mal alle 2 Sekunden heraufgesetzt (s. ITU-R M.1371-1, Annex 2, § 3.1.3.3.2).

(4)  Wird von der zuständigen Behörde unter Verwendung der Meldung 23 umgeschaltet, wenn das Schiff in das Binnenwasserstraßengebiet einfährt.

(5)  Die Umrechnung von Knoten in km/h erfolgt durch ein externes Bordgerät.

(6)  Sollte nur ausgewertet werden, wenn die Meldung von einem Schiff mit Inland-AIS kommt und die Information automatisch abgeleitet wird (direkter Schalteranschluss).

(7)  Für Binnenschiffe auf 0 zu setzen.

(8)  Für Binnenschiffe ist der ATIS-Code zu verwenden.

(9)  Der zutreffendste Schiffstyp ist für die Binnenschifffahrt zu verwenden.

(10)  Die Abmessungen sind für die maximale Rechteckgröße des Schiffsverbands anzugeben.

(11)  Die Dezimetergenauigkeit der Binnenschifffahrtsinformationen ist aufzurunden.

(12)  Die Bezugspunktinformationen sind dem SSD-NMEA-Datensatz unter Berücksichtigung des Felds „Quellenkennung“ („Source identifier“) zu entnehmen. Informationen zum Positionsbezugspunkt mit der Quellenkennung AI sind als interne Referenz zu speichern. Andere Quellenkennungen führen zu Bezugspunktinformationen für den externen Bezugspunkt.

(13)  Zu verwenden sind die UN-Ortscodes und ERI-Terminalcodes.

(14)  Ist auf 0 zu setzen, falls kein bauartgenehmigter Sensor (z. B. Kreiselkompass) an den Transponder angeschlossen ist.

(15)  Für jedes Land ist eine virtuelle MMSI-Nummer zu verwenden, und jedes nationale AIS-Netz leitet Meldungen, die an andere Länder adressiert sind, anhand dieser virtuellen MMSI-Nummer weiter.

(16)  Wird durch ERI für jedes Land festgelegt.

(17)  Differenzwert vom Bezugspegel (GlW in Deutschland, RNW auf der Donau).

Anlage A

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

A.1   Dienste

Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services (RIS))

Ein europäisches Konzept für harmonisierte Informationsdienste zur Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagements in der Binnenschifffahrt, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

Schiffsverkehrsmanagement (Vessel Traffic Management)

Das Schiffsverkehrsmanagement umfasst die mündliche und elektronische Bereitstellung von Informationen und die Erteilung von Anweisungen im Austausch mit und auf Anfrage von Schiffen, um den Verkehrsfluss zu optimieren und zu einem reibungslosen (wirtschaftlichen) und sicheren Transport beizutragen.

Das Schiffsverkehrsmanagement umfasst mindestens einen der im Folgenden beschriebenen Bestandteile:

Schiffsverkehrsdienste

Informationsdienste

Navigationsberatungsdienste

Verkehrsorganisationsdienste

Schleusenplanung (lang- und mittelfristig)

Schleusenbetrieb

Brückenplanung (mittel- und kurzfristig)

Brückenbetrieb

Nautische Informationen.

Schiffsverkehrsdienste (Vessel Traffic Services (VTS))

Ein von einer zuständigen Behörde eingerichteter Dienst zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und zum Schutz der Umwelt.

Dieser Dienst muss in der Lage sein, interaktiv mit den Verkehrsteilnehmern zusammenzuwirken und auf alle in dem Gebiet auftretenden Verkehrssituationen zu reagieren.

Schiffsverkehrsdienste müssen mindestens einen Informationsdienst umfassen und können auch andere Dienste wie einen Navigationsberatungsdienst und/oder einen Verkehrsorganisationsdienst umfassen, wie nachfolgend beschrieben:

Ein Informationsdienst ist ein Dienst, der sicherstellt, dass wichtige Informationen für Navigationsentscheidungen rechtzeitig an Bord zur Verfügung stehen.

Ein Navigationsberatungsdienst ist ein Dienst, der navigatorische Entscheidungen an Bord unterstützt und deren Auswirkungen überwacht. Navigationsberatung ist besonders wichtig bei verminderter Sicht oder schwierigen Wetterbedingungen oder bei Defekten oder Mängeln, die das Radargerät, die Steuerung oder die Antriebsanlage beeinträchtigen. Navigationsberatung erfolgt in angemessener Weise durch Positionsangaben auf Anforderung des Verkehrsteilnehmers oder in besonderen Umständen, wenn es dem VTS-Betriebspersonal notwendig erscheint.

Ein Verkehrsorganisationsdienst ist ein Dienst, durch den gefährlichen Schiffsverkehrssituationen vorgebeugt und ein sicherer und wirtschaftlicher Ablauf des Schiffsverkehrs in einem VTS-Gebiet ermöglicht wird.

(Quelle: IALA VTS-Leitlinien)

Ein VTS-Gebiet ist das abgegrenzte, förmlich festgestellte Gebiet des VTS-Betriebs. Ein VTS-Gebiet kann in Teilgebiete oder Sektoren unterteilt werden. (Quelle: IALA VTS-Leitlinien)

Nautische Informationen sind Informationen für den Schiffsführer, die zur Unterstützung von Entscheidungen an Bord bereitgestellt werden. (Quelle: IALA VTS-Leitlinien)

Taktische Verkehrsinformationen (TTI) sind die Informationen, die die unmittelbaren Navigationsentscheidungen des Schiffsführers oder des VTS-Betriebspersonals in der tatsächlichen Verkehrssituation und der näheren geografischen Umgebung beeinflussen. Ein taktisches Verkehrsbild enthält Informationen über die Positionen und besondere Schiffsinformationen sämtlicher von einem Radar wahrgenommener und auf einer elektronischen Schifffahrtskarte gezeigter Ziele, die — soweit verfügbar — durch externe Verkehrsinformationen, wie z. B. AIS, ergänzt werden können. TTI kann an Bord eines Schiffes oder an Land, z. B. in einem VTS-Zentrum, bereitgestellt werden. (Quelle: RIS-Leitlinien)

Strategische Verkehrsinformationen (STI) sind die Information, die die mittel- und langfristigen Entscheidungen der RIS-Benutzer beeinflussen. Ein strategisches Verkehrsbild trägt zur Entscheidung über die Planung einer sicheren und wirtschaftlichen Fahrt bei. Es wird in einem RIS-Zentrum bereitgestellt und den Benutzern auf Anforderung übermittelt. Ein strategisches Verkehrsbild enthält alle relevanten Schiffe im RIS-Gebiet mit deren Merkmalen, Ladungen und Positionen, die durch Funkspruch oder elektronische Meldung gemeldet wurden, in einer Datenbank gespeichert sind und in einer Tabelle oder auf einer elektronischen Karte dargestellt werden. Strategische Verkehrsinformationen können von einem RIS/VTS-Zentrum oder von einem Büro bereitgestellt werden. (Quelle: RIS-Leitlinien)

Schiffsverfolgung und -aufspürung

Schiffsverfolgung ist die Funktion, Statusinformationen über ein Schiff aufrechtzuerhalten, wie z. B. die laufende Position und die Eigenschaften des Schiffes, falls nötig in Verbindung mit Informationen über Ladung und Sendungen.

Schiffsaufspürung ist der Abruf von Informationen über den Aufenthaltsort des Schiffes und — falls nötig — von Informationen über Ladung, Sendungen und Ausrüstung. (Quelle: RIS-Leitlinien)

Die Schiffsverkehrsüberwachung bietet wichtige Informationen über die Bewegungen der betroffenen Schiffe in einem RIS-Gebiet. Dies umfasst Informationen über die Identität des Schiffes, seine Position (Art der Ladung) und Zielhafen. (neu)

Logistik

Die Planung, Ausführung und Kontrolle der Bewegung und Platzierung von Personen und/oder Gütern und unterstützende Aktivitäten hinsichtlich solcher Bewegungen und Platzierungen innerhalb eines zum Erreichen spezifischer Ziele organisierten Systems. (Quelle: COMPRIS WP8 Standardization)

A.2   Beteiligte

Schiffsführer

Die Person, die für die Gesamtsicherheit des Schiffes, der Ladung, der Fahrgäste und der Besatzung verantwortlich ist und damit für den Fahrtenplan des Schiffes sowie den Zustand von Schiff und Ladung bzw. das Wohl der Fahrgäste und für Qualifikation und Umfang der Besatzung.

Steuermann

Die Person, die das Fahrzeug nach Fahrtenplanvorgaben des Schiffsführers steuert. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

VTS-Betriebspersonal

Von der zuständigen Behörde entsprechend qualifiziertes Personal, das eine oder mehrere Aufgaben zur Erbringung von VTS-Diensten wahrnimmt. (Quelle: IALA VTS-Leitlinien für Binnengewässer)

Das Personal, das den flüssigen und sicheren Verkehrsablauf im Gebiet um das VTS-Zentrum überwacht und steuert. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Zuständige Behörde

Die zuständige Behörde ist die Behörde, die staatlicherseits als ganz oder teilweise verantwortlich für die Sicherheit einschließlich der Umweltfreundlichkeit und der Wirtschaftlichkeit des Schiffsverkehrs bestimmt ist. Aufgaben der zuständigen Behörde sind in der Regel die Planung, die Regelung der Finanzierung und das Inauftraggeben des RIS. (Quelle: RIS-Leitlinien)

RIS-Behörde

Die RIS-Behörde ist die für die Leitung, den Betrieb und die Koordinierung des RIS, die Interaktion mit teilnehmenden Schiffen und die sichere und wirksame Erbringung des Dienstes verantwortliche Behörde. (Quelle: RIS-Leitlinien)

RIS-Betriebspersonal

Das Personal, das eine oder mehrere Aufgaben innerhalb der RIS-Dienste ausübt. (neu)

Schleusenbetriebspersonal

Das Personal, das den flüssigen und sicheren Verkehrsablauf um und durch die Schleuse überwacht und steuert und das für den Schleusungsvorgang selbst verantwortlich ist. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Brückenbetriebspersonal

Das Personal, das den flüssigen und sicheren Verkehrsablauf an einer beweglichen Brücke überwacht und steuert und für den Betrieb einer beweglichen Brücke verantwortlich ist. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Terminalbetreiber

Eine Partei, die für die Durchführung des Beladens, Stauens und Entladens von Fahrzeugen verantwortlich ist. (Quelle: COMPRIS WP8 Standardization)

Flottenmanager

Eine Person, die den aktuellen (Navigations-)Status einer Zahl von Schiffen plant und beobachtet, die nach gemeinsamer Weisung eingesetzt werden oder einen gemeinsamen Eigentümer haben. (neu)

Personal in Notfallzentren

Personal, das mit der Überwachung, Steuerung und Organisation der sicheren und reibungslosen Bekämpfung von Unfällen, Vorfällen und Katastrophen betraut ist. (neu)

Verlader (Synonym: Frachtversender)

Der Wirtschaftsbeteiligte oder die Person, von der, in deren Namen oder in deren Auftrag ein Vertrag über die Beförderung von Gütern abgeschlossen wurde mit einem Beförderer oder einer Partei, von der, in deren Namen oder in deren Auftrag die Güter dem Beförderer im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag tatsächlich angeliefert werden. (Quelle: COMPRIS WP8 Standardisation)

Empfänger

Die im Beförderungsdokument genannte Partei, die Waren, Güter oder Container empfangen soll. (Quelle: Transport and Logistics Glossary (P&O Nedlloyd) und COMPRIS WP8 Standardization)

Frachtmakler

Die im Auftrag des Frachtführers für den auszuführenden physischen Transport der Waren verantwortliche Person. Der Frachtmakler bietet den Verladern Transportkapazität im Auftrag von Frachtführern an und ist so Bindeglied zwischen Spediteur und Schiffsführer. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Spediteur

Die Person, die im Auftrag des Verladers für die Organisation des physischen Transports der Waren, die ausgetauscht werden sollen, verantwortlich ist. Der Spediteur bietet Frachtführern im Namen von Verladern zu transportierende Fracht an. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Zoll

Die staatliche Verwaltung, die mit der Erhebung von Verbrauchssteuern und Abgaben auf importierte Güter aus dem Ausland betraut ist und die Aus- und Einfuhr von Gütern überwacht, z. B. die Einhaltung von Kontingentsbeschränkungen und Einfuhrverboten. (Quelle: Transport and Logistics Glossary (P&O Nedlloyd))

Anlage B

EMMA-CODES

Tabelle B.1

Weather_type_code/Code für Wetterart

Code

Beschreibung (EN)

Beschreibung (DE)

WI

Wind

Sturm

RA

Rain

Regen

SN

Snow and ice

Schneefall und/oder Hagel

TH

Thunderstorm

Gewitter

FO

Fog

Nebel

LT

Low temperature

Kälte

HT

High temperature

Hitze

FL

Flood

Sturmflut

FI

Fire in the forests

Waldbrand


Tabelle B.2

Weather_category_code/Code für Art der Wetterkategorie

Code

Beschreibung (EN)

Beschreibung (DE)

1

Slight

Schwach

2

Medium

Mittel, mäßig

3

Strong, heavy

Stark


Tabelle B.3

Wind_direction_code/Code für Windrichtung

Code

Beschreibung (EN)

Beschreibung (DE)

N

North

Nord

NE

North east

Nordost

E

East

Ost

SE

South east

Südost

S

South

Süd

SW

South west

Südwest

W

West

West

NW

North west

Nordwest

Anlage C

BEISPIEL FÜR SIGNALSTATUS

C.1   Lichtsignalstatus

Image

Die Beispiele zeigen ein Quadrat fester Größe von rund 3 mm × 3 mm in allen Anzeigemaßstäben mit grauem Hintergrund und einem „Pfosten“, wie es derzeit für das statische Signal in der Präsentationsbibliothek verwendet wird. Der weiße Punkt in der Mitte des Pfostens zeigt die Position an, und der Pfosten selbst gibt die Wirkungsrichtung an. (Schleusen haben z. B. häufig Signale für Schiffe, die die Schleusenkammer verlassen, und Schiffe, die in die Schleusenkammer einfahren, an der Innen- und der Außenseite des Schleusentors.) Der Hersteller der Anzeigesoftware kann die Form des Symbols und die Hintergrundfarbe jedoch selbst festlegen.

Möglicher Status des Signals: „Kein Lichtsignal“, „weiß“, „gelb“, „grün“, „rot“, „weiß blinkend“ und „gelb blinkend“ gemäß CEVNI.

C.2   Signalformen

Image

Image

Image

Image

Image

Für jedes dieser Signale gibt es eine größere Zahl möglicher Lichtkombinationen. Zu verwenden ist:

eine Zahl zur Angabe der Art des Signals und

eine Zahl für jedes Licht an einem Signal, das den Lichtstatus angibt:

1 =

kein Licht,

2 =

weiß,

3 =

gelb,

4 =

grün,

5 =

rot,

6 =

weiß blinkend und

7 =

gelb blinkend.

Anlage D

VORGESCHLAGENE DIGITALSCHNITTSTELLEN-DATENSÄTZE FÜR DAS INLAND-AIS

D.1   Eingabesätze

Die serielle Schnittstelle des AIS-Gerätes wird von bestehenden Datensätzen nach IEC 61162-1 und neuen Datensätzen in Anlehnung an IEC 61162-1 unterstützt. Die detaillierten Beschreibungen für die Digitalschnittstellen-Datensätze sind entweder in IEC 61162-1 Ausgabe 2 oder in der öffentlich verfügbaren Spezifikation („Publicly Available Specification“) IEC PAS 61162-100 enthalten.

Diese Anlage enthält einen Entwurf der Informationen, die bei der Ausarbeitung des Inland-AIS für die Eingabe binnenschifffahrtsspezifischer Daten in die Bordeinheit des Inland-AIS verwendet wurden (siehe Protokollabänderungen für das Inland-AIS). Neue Datensätze nach IEC 61162-1 sind zu spezifizieren. Vor der Annahme genehmigter Datensätze für das Inland-AIS durch IEC 61162-1 sind herstellereigene Sätze zu verwenden.

D.2   Statische Binnenschiffsdaten

Dieser Satz wird zur Eingabe statischer Binnenschiffsdaten in ein Inland-AIS-Gerät verwendet. Für die Eingabe der statischen Binnenschiffsdaten wird der Satz $PIWWSSD mit folgendem Inhalt vorgeschlagen:

Image

ANM. 1

ERI-Schiffstyp gemäß ERI-Klassifizierung (siehe Anlage E)

ANM. 2

Länge des Schiffs 0 bis 800,0 Meter

ANM. 3

Breite des Schiffs 0 bis 100,0 Meter

ANM. 4

Qualität der Geschwindigkeitsinformationen 1 = hoch oder 0 = gering

ANM. 5

Qualität der Kursinformationen 1 = hoch oder 0 = gering

ANM. 6

Qualität der Headinginformationen 1 = hoch oder 0 = gering

D.3   Binnenschiff-Fahrtdaten

Dieser Datensatz wird verwendet, um Binnenschiff-Fahrtdaten in ein Inland-AIS-Gerät einzugeben. Für die Eingabe der Binnenschiff-Fahrtdaten wird der Datensatz $PIWWIVD mit folgendem Inhalt vorgeschlagen:

Image

ANM. 1

Siehe Tabelle 2.5 Einstellung des Meldeintervalls, Standardeinstellung: 0

ANM. 2

Anzahl blauer Kegel: 0-3, 4 = B-Flagge, 5 = Standard = unbekannt

ANM. 3

0 = nicht verfügbar = Standard, 1 = beladen, 2 = unbeladen, Rest nicht verwendet

ANM. 4

statischer Tiefgang des Schiffs 0 bis 20,00 Meter, 0 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM. 5

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel des Schiffs 0 bis 40,00 Meter, 0 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM. 6

Zahl unterstützender Schlepper 0-6, 7 = Standard = unbekannt, Rest nicht verwendet

ANM. 7

Zahl der Besatzungsmitglieder an Bord 0 bis 254, 255 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM. 8

Zahl der Fahrgäste an Bord 0 bis 8 190, 8 191 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM. 9

Zahl des sonstigen Personals an Bord 0 bis 254, 255 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet.

Hinweis: Der zuvor vorgeschlagene Eingabesatz $PIWWVSD, der in Inland-AIS-Geräten verwendet wird, die vor dieser Norm konzipiert wurden, enthält das Parameterfeld „blaue Tafel“, was zu Konflikten mit dem Parameterfeld „Flagge für regionale Anwendungen“ im Satz $—VSD nach IEC 61162-1:VSD-AIS, Statische reisebezogene Daten (Voyage Static Data) führen kann.

Er ist in neuen Inland-AIS-Geräten nicht mehr zu implementieren. Aus Kompatibilitätsgründen ist er jedoch von externen Anwendungen zu unterstützen.

Image

ANM. 1

0 = nicht verfügbar = Standard = Werkseinstellungen, 1 = SOLAS-Einstellungen, 2 = Binnenschifffahrts-Einstellungen (2 sec), Rest nicht verwendet

ANM. 2

0 = nicht verfügbar = Standard, 1 = nicht gesetzt, 2 = gesetzt, Rest nicht verwendet

ANM. 3

Anzahl blauer Kegel: 0-3, 4 = B-Flagge, 5 = Standard = unbekannt

ANM. 4

0 = nicht verfügbar = Standard, 1 = beladen, 2 = unbeladen, Rest nicht verwendet

ANM. 5

statischer Tiefgang des Schiffs 0 bis 20,00 Meter, 0 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM. 6

höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel des Schiffs 0 bis 40,00 Meter, 0 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM. 8

Zahl der Besatzungsmitglieder an Bord 0 bis 254, 255 = unbekannt = Standard, Rst nicht verwendet

ANM. 7

Zahl unterstützender Schlepper 0-6, 7 = Standard = unbekannt, Rest nicht verwendet

ANM. 9

Zahl der Fahrgäste an Bord 0 bis 8 190, 8 191 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet

ANM.10

Zahl des sonstigen Personals an Bord 0 bis 254, 255 = unbekannt = Standard, Rest nicht verwendet.

Anlage E

ERI-SCHIFFSTYPEN

Diese Tabelle dient der Umwandlung der UN-Schiffstypen, die in der binnenschifffahrtsspezifischen Meldung 10 verwendet werden, in die IMO-Typen, die in der IMO-Meldung 5 verwendet werden.

ERI code

AIS code

Full code

U

Ship name (EN)

First digit

Second digit

8000

No

Vessel, type unknown

9

9

8010

V

Motor freighter

7

9

8020

V

Motor tanker

8

9

8021

V

Motor tanker, liquid cargo, type N

8

0

8022

V

Motor tanker, liquid cargo, type C

8

0

8023

V

Motor tanker, dry cargo as if liquid (e.g. cement)

8

9

8030

V

Container vessel

7

9

8040

V

Gas tanker

8

0

8050

C

Motor freighter, tug

7

9

8060

C

Motor tanker, tug

8

9

8070

C

Motor freighter with one or more ships alongside

7

9

8080

C

Motor freighter with tanker

8

9

8090

C

Motor freighter pushing one or more freighters

7

9

8100

C

Motor freighter pushing at least one tank-ship

8

9

8110

No

Tug, freighter

7

9

8120

No

Tug, tanker

8

9

8130

C

Tug freighter, coupled

3

1

8140

C

Tug, freighter/tanker, coupled

3

1

8150

V

Freightbarge

9

9

8160

V

Tankbarge

9

9

8161

V

Tankbarge, liquid cargo, type N

9

0

8162

V

Tankbarge, liquid cargo, type C

9

0

8163

V

Tankbarge, dry cargo as if liquid (e.g. cement)

9

9

8170

V

Freightbarge with containers

8

9

8180

V

Tankbarge, gas

9

0

8210

C

Pushtow, one cargo barge

7

9

8220

C

Pushtow, two cargo barges

7

9

8230

C

Pushtow, three cargo barges

7

9

8240

C

Pushtow, four cargo barges

7

9

8250

C

Pushtow, five cargo barges

7

9

8260

C

Pushtow, six cargo barges

7

9

8270

C

Pushtow, seven cargo barges

7

9

8280

C

Pushtow, eight cargo barges

7

9

8290

C

Pushtow, nine on more barges

7

9

8310

C

Pushtow, one tank/gas barge

8

0

8320

C

Pushtow, two barges at least one tanker or gas barge

8

0

8330

C

Pushtow, three barges at least one tanker or gas barge

8

0

8340

C

Pushtow, four barges at least one tanker or gas barge

8

0

8350

C

Pushtow, five barges at least one tanker or gas barge

8

0

8360

C

Pushtow, six barges at least one tanker or gas barge

8

0

8370

C

Pushtow, seven barges at least one tanker or gas barge

8

0

8380

C

Pushtow, eight barges at least one tanker or gas barge

8

0

8390

C

Pushtow, nine or more barges at least one tanker or gas barge

8

0

8400

V

Tug, single

5

2

8410

No

Tug, one or more tows

3

1

8420

C

Tug, assisting a vessel or linked combination

3

1

8430

V

Pushboat, single

9

9

8440

V

Passenger ship, ferry, cruise ship, red cross ship

6

9

8441

V

Ferry

6

9

8442

V

Red cross ship

5

8

8443

V

Cruise ship

6

9

8444

V

Passenger ship without accomodation

6

9

8450

V

Service vessel, police patrol, port service

9

9

8460

V

Vessel, work maintainance craft, floating derrick, cable-ship, buoy-ship, dredge

3

3

8470

C

Object, towed, not otherwise specified

9

9

8480

V

Fishing boat

3

0

8490

V

Bunkership

9

9

8500

V

Barge, tanker, chemical

8

0

8510

C

Object, not otherwise specified

9

9

1500

V

General cargo Vessel maritime

7

9

1510

V

Unit carrier maritime

7

9

1520

V

bulk carrier maritime

7

9

1530

V

tanker

8

0

1540

V

liquified gas tanker

8

0

1850

V

pleasure craft, longer than 20 metres

3

7

1900

V

fast ship

4

9

1910

V

hydrofoil

4

9

Anlage F

ÜBERSICHT ÜBER DIE VOM NUTZER BENÖTIGTEN INFORMATIONEN UND DIE IN DEN DEFINIERTEN INLAND-AIS-MELDUNGEN VERFÜGBAREN DATENFELDER

Von den Nutzern benötigte Informationen

Datenfeld in Inland-AIS-Meldung Ja oder Nein

Identifikation

Ja

Name

Ja

Position

Ja

Geschwindigkeit über Grund

Ja

Kurs über Grund

Ja

Blaue Tafel gesetzt

Ja

Richtung

Könnte vom Kurs über Grund abgeleitet werden

Bestimmungsort

Ja

Vorgesehene Route

Könnte zum Teil von dem Bestimmungsort abgeleitet werden

ETA

Ja

RTA

Ja

Fahrzeug- und Verbandstyp

Ja

Zahl der unterstützenden Schlepper

Ja, könnte separat angegeben werden

Abmessungen (Länge und Breite)

Ja

Tiefgang

Ja

Höchster Punkt des ruhenden Schiffes über Wasserspiegel

Ja

Anzahl blauer Kegel

Ja

Beladen/unbeladen

Ja

Anzahl der Personen an Bord

Ja

Navigationsstatus

Ja

Einschränkungen des Navigationsraums

Freitext. Nicht verfügbar.

Relative Position

Könnte anhand der Informationen zur Schiffsposition berechnet werden

Relativgeschwindigkeit

Könnte anhand der Informationen zur Schiffsgeschwindigkeit berechnet werden

Relative Heading

Könnte anhand der Informationen zum Heading des Schiffs berechnet werden

Relative Drift

Nicht verfügbar

Wendegeschwindigkeit

Nicht verfügbar.