12.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 97/70


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 372/2007 der Kommission vom 2. April 2007 zur Festlegung vorläufiger Migrationsgrenzwerte für Weichmacher in Deckeldichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 92 vom 3. April 2007 )

Auf Seite 9 erhält Erwägungsgrund 2 folgende Fassung:

„(2)

Die Richtlinie 2007/19/EG der Kommission vom 2. April 2007 zur Änderung der Richtlinie 2002/72/EG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (3), stellt klar, dass Deckeldichtungen in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/72/EG fallen. Demnach haben die Mitgliedstaaten bis zum 1. Mai 2008 Maßnahmen zu ergreifen, um den freien Verkehr von Deckeldichtungen zu erlauben, sofern die SML eingehalten werden. Deckeldichtungen, bei denen die SML nicht eingehalten werden, sind ab dem 1. Juli 2008 verboten.“

Auf Seite 9 erhält Fußnote 3 folgende Fassung:

„(3) ABl. L 91 vom 31.3.2007, S. 17. Berichtigung im ABl. L 97 vom 12.4.2007, S. 50.“