4.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 290/1


ENTSCHLIESSUNG DES RATES

vom 15. November 2007

zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen

(2007/C 290/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS insbesondere AUF:

(1)

die Tagung des Europäischen Rates in Lissabon vom März 2000, auf der eine Strategie auf den Weg gebracht wurde, die auf ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einen größeren sozialen Zusammenhalt abstellt sowie langfristige Beschäftigungsziele festlegt;

(2)

die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (1), darunter insbesondere die Leitlinien, die auf die Notwendigkeit abheben, den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht zu werden, die Investitionen in das Humankapital zu steigern und zu optimieren, die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen auszurichten und für ausreichende personelle Ressourcen in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Innovation zu sorgen;

(3)

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14./15. November 2005 zur Rolle der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele von Lissabon (2);

(4)

die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (2006/962/EG) (3);

(5)

die vorgeschlagene Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, die demnächst vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden dürfte;

(6)

die Mitteilung der Kommission vom 7. September 2007 zum Thema „IKT-Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung fördern“ (4).

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

(1)

Bildung und Ausbildung sind in einer Perspektive des lebenslangen Lernens unerlässlich, um Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit, bürgerschaftliches Engagement sowie persönliche und berufliche Entfaltung zu fördern. Sie erleichtern die Freizügigkeit und Mobilität der europäischen Bürger und tragen dazu bei, die Ziele und Ideale der Europäischen Union zu verwirklichen, die bestrebt ist, auf die Herausforderungen der Globalisierung und der Alterung der Bevölkerung zu reagieren. Jeder Bürger sollte die Möglichkeit erhalten, sich durch Bildung und Ausbildung die Kenntnisse anzueignen, die er benötigt, um aktiv an der Wissensgesellschaft und am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

(2)

Die Ziele Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität, Arbeitsproduktivität und sozialer Zusammenhalt können besser erreicht werden, wenn sie ihren Niederschlag in klaren Prioritäten finden: mehr Menschen für eine Beschäftigung zu gewinnen und darin zu halten, das Angebot an Arbeitskräften zu erhöhen, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen zu verbessern und die Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu verstärken —

BETONT die Notwendigkeit,

(1)

allen europäischen Bürgern neue Möglichkeiten zu geben, das Niveau ihres Wissens sowie ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten zu erhöhen, sich neuen Anforderungen anzupassen und neue und bessere Beschäftigungen zu finden, indem die auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene bestehenden Instrumente miteinander kombiniert werden;

(2)

Qualifikationsanforderungen ebenso wie Qualifikationsdefizite, die sich auf den europäischen Arbeitsmärkten abzeichnen, zu antizipieren;

(3)

die Anpassung des Wissens, der Fähigkeiten und der Kompetenzen an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft zu verbessern, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ebenso wie den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken.

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION DAHER,

(1)

Menschen für neue Beschäftigungen in der Wissensgesellschaft zu rüsten, insbesondere durch:

a)

Anhebung des allgemeinen Qualifikationsniveaus, wobei die allgemeine und berufliche Bildung gering qualifizierter und anderer Menschen Priorität haben sollte, die am stärksten von wirtschaftlichem und sozialem Ausschluss bedroht sind; dazu gehören Schulabbrecher und junge Menschen mit niedrigem Ausbildungsniveau, ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Frauen, die auf den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen, Migranten und Menschen mit Behinderungen;

b)

Bereitstellung und Förderung von Erstausbildung und Fortbildung im Hinblick auf Qualifikationen und Kompetenzen von höchster und selbst herausragender Qualität, um die Fähigkeit zur Innovation und Nutzung der Forschung, die für mehr Wettbewerbsfähigkeit, höheres Wachstum und mehr Beschäftigung erforderlich sind, aufrechtzuerhalten und zu verstärken;

c)

Förderung herausragender Leistungen in Forschung, Entwicklung und Innovation unter anderem durch die Entwicklung von Innovationsclustern, in die Unternehmen ebenso einbezogen werden wie Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen, und die Initiative Euroskills 2008;

d)

Umsetzung von Maßnahmen mit dem Ziel, ermittelte Qualifikationsanforderungen zu erfüllen und mögliche Qualifikationsdefizite zu beheben;

e)

Unterstützung von Arbeit Suchenden durch Berufsberatung und Erstellung eines persönlichen Ausbildungsplans, der im Falle von Qualifikationsdefiziten die Kompetenzmodule ausweist, die für einen Wechsel zu einer neuen Beschäftigung erforderlich sind;

f)

Verbreitung von Informationen über die für neue Beschäftigungen erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen durch das EURES-Netzwerk, die einzelstaatlichen Arbeitsvermittlungsstellen und die europäischen und nationalen Orientierungsnetze;

(2)

weiter daran zu arbeiten, die Validierung der Lernergebnisse und die Transparenz von Qualifikationen voranzubringen, und zwar insbesondere durch:

a)

Ausbau der Validierung der auf einzelstaatlicher Ebene im Rahmen formaler, nicht formaler und informeller Lernprozesse erzielten Lernergebnisse gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 (5) und Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) sowie bestehender oder künftiger europäischer Systeme zur Sammlung und Übertragung von Leistungspunkten im Hochschulbereich sowie in der beruflichen Bildung;

b)

Weiterentwicklung des Europasses zu einem Instrument für die Umsetzung des EQR und Berücksichtigung der Fortschritte bei der Einrichtung einzelstaatlicher Systeme für die Validierung nicht formaler und informeller Lernprozesse;

(3)

Finanzierungs- und Qualitätsfragen zu behandeln durch:

a)

Nutzung der Strukturfonds sowie des Programms im Bereich des lebenslangen Lernens, des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung zur Unterstützung dieser Initiative;

b)

Verbesserung der Qualität und Relevanz der beruflichen Bildung und Ausbildung auf allen Ebenen durch die Umsetzung von Qualitätssicherungsgrundsätzen entsprechend den europäischen Referenzinstrumenten sowie die Einbeziehung der Sozialpartner.

ERSUCHT DIE KOMMISSION DAHER,

(1)

im Kontext des Kopenhagen-Prozesses und der Zusammenarbeit im Hochschulwesen zu prüfen, ob es erforderlich ist, Beratungsmechanismen mit zusätzlichem Nutzen zu schaffen, um die Ermittlung neuer Arten von Beschäftigungen und Qualifikationsanforderungen auf europäischer Ebene zu verstärken, wobei die bestehenden sektorspezifischen Maßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen und Projekte im Rahmen des lebenslangen Lernens, die Unternehmenspolitiken und jene im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog genutzt werden sollten. Bei diesen Mechanismen sollte auf die Erstellung einer regelmäßigen Prognose mittelfristig zu erwartender Qualifikationsanforderungen und die Erkennung kurzfristiger Qualifikationsdefizite mit Blick auf die Aufgaben im Rahmen einer Beschäftigung, die Referenzniveaus (EQR) und Schlüsselkompetenzen abgestellt werden.

Bei diesen Mechanismen sollte aufgebaut werden auf:

Erfahrungen beispielsweise von Unternehmen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Arbeitsvermittlungsstellen und Forschern, und

vorliegenden Arbeitsmarktprognosen und den Ergebnissen sektoraler Kompetenzstrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sowie breit angelegten Studien zu künftigen Qualifikationsanforderungen auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene;

(2)

das europäische Netz für die Früherkennung und Prognose kommender Qualifikationsanforderungen des CEDEFOP und das europäische System für die Prognose von Beschäftigungstrends zu verstärken;

(3)

unter Berücksichtigung der Zweijahresberichte der Mitgliedstaaten über die Folgemaßnahmen zu dieser Entschließung auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene im Rahmen des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung“ Bericht zu erstatten.


(1)  Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Empfehlung 2005/601/EG des Rates vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008) (ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21).

(2)  ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 3.

(3)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(4)  KOM(2007) 496 endg.

(5)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen (angenommen am 28. Mai 2004, Dok. 9600/04).