4.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 290/1 |
ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom 15. November 2007
zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen
(2007/C 290/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
UNTER HINWEIS insbesondere AUF:
(1) |
die Tagung des Europäischen Rates in Lissabon vom März 2000, auf der eine Strategie auf den Weg gebracht wurde, die auf ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einen größeren sozialen Zusammenhalt abstellt sowie langfristige Beschäftigungsziele festlegt; |
(2) |
die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (1), darunter insbesondere die Leitlinien, die auf die Notwendigkeit abheben, den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht zu werden, die Investitionen in das Humankapital zu steigern und zu optimieren, die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen auszurichten und für ausreichende personelle Ressourcen in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Innovation zu sorgen; |
(3) |
die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14./15. November 2005 zur Rolle der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele von Lissabon (2); |
(4) |
die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (2006/962/EG) (3); |
(5) |
die vorgeschlagene Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, die demnächst vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden dürfte; |
(6) |
die Mitteilung der Kommission vom 7. September 2007 zum Thema „IKT-Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung fördern“ (4). |
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
(1) |
Bildung und Ausbildung sind in einer Perspektive des lebenslangen Lernens unerlässlich, um Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit, bürgerschaftliches Engagement sowie persönliche und berufliche Entfaltung zu fördern. Sie erleichtern die Freizügigkeit und Mobilität der europäischen Bürger und tragen dazu bei, die Ziele und Ideale der Europäischen Union zu verwirklichen, die bestrebt ist, auf die Herausforderungen der Globalisierung und der Alterung der Bevölkerung zu reagieren. Jeder Bürger sollte die Möglichkeit erhalten, sich durch Bildung und Ausbildung die Kenntnisse anzueignen, die er benötigt, um aktiv an der Wissensgesellschaft und am Arbeitsleben teilnehmen zu können. |
(2) |
Die Ziele Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität, Arbeitsproduktivität und sozialer Zusammenhalt können besser erreicht werden, wenn sie ihren Niederschlag in klaren Prioritäten finden: mehr Menschen für eine Beschäftigung zu gewinnen und darin zu halten, das Angebot an Arbeitskräften zu erhöhen, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen zu verbessern und die Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu verstärken — |
BETONT die Notwendigkeit,
(1) |
allen europäischen Bürgern neue Möglichkeiten zu geben, das Niveau ihres Wissens sowie ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten zu erhöhen, sich neuen Anforderungen anzupassen und neue und bessere Beschäftigungen zu finden, indem die auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene bestehenden Instrumente miteinander kombiniert werden; |
(2) |
Qualifikationsanforderungen ebenso wie Qualifikationsdefizite, die sich auf den europäischen Arbeitsmärkten abzeichnen, zu antizipieren; |
(3) |
die Anpassung des Wissens, der Fähigkeiten und der Kompetenzen an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft zu verbessern, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ebenso wie den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken. |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION DAHER,
(1) |
Menschen für neue Beschäftigungen in der Wissensgesellschaft zu rüsten, insbesondere durch:
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(2) |
weiter daran zu arbeiten, die Validierung der Lernergebnisse und die Transparenz von Qualifikationen voranzubringen, und zwar insbesondere durch:
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(3) |
Finanzierungs- und Qualitätsfragen zu behandeln durch:
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ERSUCHT DIE KOMMISSION DAHER,
(1) |
im Kontext des Kopenhagen-Prozesses und der Zusammenarbeit im Hochschulwesen zu prüfen, ob es erforderlich ist, Beratungsmechanismen mit zusätzlichem Nutzen zu schaffen, um die Ermittlung neuer Arten von Beschäftigungen und Qualifikationsanforderungen auf europäischer Ebene zu verstärken, wobei die bestehenden sektorspezifischen Maßnahmen zum Erwerb von Kompetenzen und Projekte im Rahmen des lebenslangen Lernens, die Unternehmenspolitiken und jene im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog genutzt werden sollten. Bei diesen Mechanismen sollte auf die Erstellung einer regelmäßigen Prognose mittelfristig zu erwartender Qualifikationsanforderungen und die Erkennung kurzfristiger Qualifikationsdefizite mit Blick auf die Aufgaben im Rahmen einer Beschäftigung, die Referenzniveaus (EQR) und Schlüsselkompetenzen abgestellt werden. Bei diesen Mechanismen sollte aufgebaut werden auf:
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(2) |
das europäische Netz für die Früherkennung und Prognose kommender Qualifikationsanforderungen des CEDEFOP und das europäische System für die Prognose von Beschäftigungstrends zu verstärken; |
(3) |
unter Berücksichtigung der Zweijahresberichte der Mitgliedstaaten über die Folgemaßnahmen zu dieser Entschließung auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene im Rahmen des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung“ Bericht zu erstatten. |
(1) Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Empfehlung 2005/601/EG des Rates vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008) (ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21).
(2) ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 3.
(3) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
(4) KOM(2007) 496 endg.
(5) Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen (angenommen am 28. Mai 2004, Dok. 9600/04).