2.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 64/44


GEMEINSAME AKTION 2007/147/GASP DES RATES

vom 27. Februar 2007

zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2006/319/GASP über die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. April 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/319/GASP (1) über die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo) angenommen.

(2)

Die militärische Operation wurde am 12. Juni 2006 mit dem Beschluss 2006/412/GASP des Rates (2) eingeleitet und endete gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2006/319/GASP am 30. November 2006. Danach wurden alle Einsatzkräfte aus dem Operationsgebiet rückverlegt.

(3)

Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation sind in dem Beschluss 2004/197/GASP des Rates vom 23. Februar 2004 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (3) (Athena) festgelegt.

(4)

Die Gemeinsame Aktion 2006/319/GASP sollte entsprechend ihrem Artikel 15 Absatz 3 aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2006/319/GASP wird aufgehoben. Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation gemäß dem Beschluss 2004/197/GASP werden davon nicht berührt.

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. STEINBRÜCK


(1)  ABl. L 116 vom 29.4.2006, S. 98.

(2)  ABl. L 163 vom 15.6.2006, S. 16.

(3)  ABl. L 63 vom 28.2.2004, S. 68. Beschluss zuletzt geändert durch den Beschluss 2007/91/GASP (ABl. L 41 vom 13.2.2007, S. 11).