29.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 346/19


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. Dezember 2007

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Zentralbank von Zypern

(2007/882/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügte Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1,

gestützt auf die Empfehlung EZB/2007/12 der Europäischen Zentralbank vom 15. November 2007 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Zentralbank von Zypern (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2)

Nach Artikel 1 der Entscheidung 2007/503/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008 (2) erfüllt Zypern nun die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, weshalb die in Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 genannte Ausnahmeregelung für Zypern mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben werden sollte.

(3)

Gemäß § 60 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 34 (I) von 2007 zur Änderung der Gesetze über die Zentralbank von Zypern von 2002 und 2003, das am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, werden die jährlichen Finanzausweise der Zentralbank von Zypern in Übereinstimmung mit Artikel 27 der ESZB-Satzung geprüft.

(4)

Im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Zypern hat der EZB-Rat empfohlen, der Rat möge PricewaterhouseCoopers Limited als externe Rechnungsprüfer der Zentralbank von Zypern für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 anerkennen.

(5)

Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates (3) entsprechend geändert werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Artikel 1 des Beschlusses 1999/70/EG wird folgender Absatz angefügt:

„(14)   PricewaterhouseCoopers Limited wird als der externe Rechnungsprüfer der Zentralbank von Zypern für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird der EZB mitgeteilt.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. NUNES CORREIA


(1)   ABl. C 277 vom 20.11.2007, S. 1.

(2)   ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 29.

(3)   ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69. Beschluss zuletzt geändert durch den Beschluss 2007/145/EG (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 35).