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8.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 323/56 |
BESCHLUSS 2007/808/GASP DES RATES
vom 6. Dezember 2007
zur Änderung des Beschlusses 2006/807/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/797/GASP des Rates vom 14. November 2005 zur Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 14. November 2005 nahm der Rat die Gemeinsame Aktion 2005/797/GASP an, mit der die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete für einen Zeitraum von drei Jahren eingerichtet wurde. Die Durchführungsphase der Mission hat am 1. Januar 2006 begonnen. |
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(2) |
Am 20. November 2006 nahm der Rat den Beschluss 2006/807/GASP (2) an, in dem für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 ein Haushalt von 2 800 000 EUR zur Deckung der Kosten der Mission vorgesehen wurde. |
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(3) |
Dieser Haushalt sollte auch die Kosten der Mission für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 29. Februar 2008 decken — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 1 des Beschlusses 2006/807/GASP erhält folgende Fassung:
„Artikel 1
(1) Der endgültige Haushalt für die Mission für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 29. Februar 2008 beträgt 2 800 000 EUR.
(2) Der Rat beschließt vor dem 29. Februar 2008 über den Haushalt der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. März 2008 bis zum 31. Dezember 2008.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. COSTA