28.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 176/3


BESCHLUSS DES RATES

vom 23. Juli 2007

zur Ernennung der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

(2007/C 176/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (1), insbesondere auf Artikel 82,

gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet worden sind,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit Beschluss vom 22. März 2007 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Zeit vom 22. März 2007 bis zum 21. März 2009 ernannt, mit Ausnahme der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.

(2)

Die maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die zu besetzenden Sitze müssen ernannt werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Zeit bis zum 21. März 2009 werden ernannt:

I.   VERTRETER DER REGIERUNG

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Herr Frank MICALLEF

Herr Mark MUSU'

Frau Shirley SULTANA

 

II.   VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Frau Margaret MAGRIN

Herr Kevin BONELLO

Herr John BENCINI

 

III.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Herr Tonio FARRUGIA

Herr Emanuel SAID

Herr Lawrence MIZZI

 

Geschehen zu Brüssel am 23. Juli 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. AMADO


(1)  ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 392 vom 30.12.2006, S. 1).

(2)  ABl. C 92 vom 27.4.2007, S. 7.