28.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 253/44


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 27. September 2007

zur Änderung der Entscheidung 2006/802/EG zur Verlängerung der Laufzeit der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation und zur Notimpfung dieser Schweine sowie der Schweine in Haltungsbetrieben gegen diese Seuche in Rumänien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 4458)

(Nur der rumänische Text ist verbindlich)

(2007/625/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2, Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Unterabsatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entscheidung 2006/802/EG der Kommission vom 23. November 2006 zur Genehmigung der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation und zur Notimpfung dieser Schweine sowie der Schweine in Haltungsbetrieben gegen diese Seuche in Rumänien (2) wurde im Rahmen einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest angenommen.

(2)

Die rumänischen Behörden haben die Kommission über die Entwicklung der Seuche in Rumänien unterrichtet.

(3)

Angesichts der Seuchenlage in Rumänien sollte die Laufzeit der genehmigten Tilgungs- und Notimpfungspläne verlängert werden.

(4)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 8 der Entscheidung 2006/802/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 8

Anwendbarkeit

Diese Entscheidung gilt bis zum 31. Dezember 2007.“

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an Rumänien gerichtet.

Brüssel, den 27. September 2007

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/104/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 352).

(2)   ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 34. Entscheidung geändert durch die Entscheidung 2007/522/EG (ABl. L 193 vom 25.7.2007, S. 23).