24.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 132/33


BESCHLUSS DES RATES

vom 7. Mai 2007

zur Ernennung eines lettischen Mitglieds und zweier lettischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen

(2007/350/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

auf Vorschlag der lettischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG (1) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 angenommen.

(2)

Mit Ablauf des Mandats von Herrn Uldis AUGULIS ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden. Der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen wird infolge der Ernennung von Herrn Aleksandrs LIELMEŽS zum Mitglied dieses Ausschusses frei. Mit Ablauf des Mandats von Herrn Gunārs LAICĀNS ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010:

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Aleksandrs LIELMEŽS als Nachfolger von Herrn Uldis AUGULIS;

b)

zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:

Frau Ligita GINTERE, Vorsitzende der Gemeindeverwaltung von Jaunpils, als Nachfolgerin von Herrn Aleksandrs LIELMEŽS;

Herrn Jānis NEIMANIS, Vorsitzender der Stadtverwaltung von Grobiņa, als Nachfolger von Herrn Gunārs LAICĀNS.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 7. Mai 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. SEEHOFER


(1)  ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.