24.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 84/35


BESCHLUSS DES RATES

vom 19. März 2007

zur Ernennung eines italienischen Mitglieds und zweier italienischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen

(2007/180/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 (1) angenommen.

(2)

Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Guido MILANA ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden; infolge des Rücktritts von Herrn Salvatore CUFFARO und von Herrn Giovanni MASTROCINQUE sind zwei Sitze von Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010:

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Guido MILANA, Consigliere comunale di Olevano Romano, als Nachfolger von Herrn Guido MILANA, Consiglio provinciale di Roma;

b)

zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:

Herr Francesco SCOMA, Consigliere dell’Assemblea regionale siciliana, als Nachfolger von Herrn Salvatore CUFFARO,

Herr Graziano MILIA, Presidente della Provincia di Cagliari, als Nachfolger von Herrn Giovanni MASTROCINQUE.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 19. März 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Horst SEEHOFER


(1)  ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.