24.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 84/35 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 19. März 2007
zur Ernennung eines italienischen Mitglieds und zweier italienischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen
(2007/180/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,
auf Vorschlag der italienischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 (1) angenommen. |
(2) |
Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Guido MILANA ist der Sitz eines Mitglieds im Ausschuss der Regionen frei geworden; infolge des Rücktritts von Herrn Salvatore CUFFARO und von Herrn Giovanni MASTROCINQUE sind zwei Sitze von Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010:
a) |
zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:
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b) |
zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:
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Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 19. März 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Horst SEEHOFER
(1) ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.