9.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 69/37 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 22. Februar 2007
über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/159/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf den Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (2) sollen technische Hemmnisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien beseitigt und zugleich soll ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden. |
(2) |
Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf festzulegen und die rechtliche Grundlage für ihre befürwortende Stellungnahme dazu zu schaffen. |
(3) |
Der Regelungsentwurf sollte in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert werden, da der Anwendungsbereich der Richtlinie 77/649/EWG des Rates vom 27. September 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Sichtfeld der Fahrer von Kraftfahrzeugen (3) dem dieses Regelungsentwurfs ähnlich ist — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der im Dokument TRANS/WP.29/2005/82 enthaltene Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn wird gebilligt.
Artikel 2
Die Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, wird in einer künftigen Sitzung des UN/ECE-Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge für den in Artikel 1 genannten Regelungsentwurf stimmen.
Artikel 3
Die UN/ECE-Regelung für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn wird in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert.
Geschehen zu Brüssel am 22. Februar 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. MÜNTEFERING
(1) ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.
(2) UN/ECE-Dokument TRANS/WP.29/2005/82.
(3) ABl. L 267 vom 19.10.1977, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 90/630/EWG der Kommission (ABl. L 341 vom 6.12.1990, S. 20.)