6.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 32/64


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 28. August 2006

über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung Japans und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

(2007/58/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss des Rates vom 27. Februar 2006 zur Genehmigung des Abschlusses eines Abkommens zwischen der Regierung Japans und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie durch die Kommission,

In Erwägung nachstehenden Grundes:

Das Abkommen zwischen der Regierung Japans und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sollte genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Regierung Japans und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird hiermit im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Das für Energie zuständige Mitglied der Kommission nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor.

Brüssel, den 28. August 2006.

Für die Kommission

A. PIEBALGS

Mitglied der Kommission