16.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 77/1


ENDGÜLTIGE FESTSTELLUNG

des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

(2007/143/EG, Euratom)

DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (4),

in Kenntnis des vom Rat am 14. Juli 2006 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2006 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III — Kommission, und dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2007 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2006 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan I — Europäisches Parlament, Einzelplan II — Rat, Einzelplan IV — Gerichtshof, Einzelplan V — Rechnungshof, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII(A) — Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan VIII(B) — Europäischer Datenschutzbeauftragter,

in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2007 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007,

in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 3/2007 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007,

unter Hinweis auf die vom Parlament am 26. Oktober 2006 angenommenen Abänderungen und Änderungsvorschläge zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

unter Hinweis auf die vom Rat vorgenommenen Änderungen an den vom Europäischen Parlament angenommenen Abänderungen und Änderungsvorschlägen zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der Konzertierung vom 21. November 2006 und der anschließenden Sitzung vom 28. November 2006,

gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV der Geschäftsordnung des Parlaments,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2006 —

STELLT FEST:

Das in Artikel 272 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Artikel 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehene Verfahren ist abgeschlossen, und der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 ist endgültig festgestellt.

Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2006.

J. BORRELL FONTELLES

Der Präsident


(1)  ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(4)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Vereinbarung zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).


INHALT

GESAMTEINNAHMEN

A. Einleitung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans I/9
B. Einnahmen nach Haushaltslinien I/19
C. Personalbestand I/121
D. Immobilienbestand I/171

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan I: Parlament

— Einnahmen I/178
— Ausgaben I/191

Einzelplan II: Rat

— Einnahmen I/238
— Ausgaben I/253

Einzelplan III: Kommission (Band II)

— Einnahmen II/13
— Ausgaben II/67

Einzelplan IV: Gerichtshof

— Einnahmen I/300
— Ausgaben I/310

Einzelplan V: Rechnungshof

— Einnahmen I/344
— Ausgaben I/355

Einzelplan VI: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

— Einnahmen I/388
— Ausgaben I/399

Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen

— Einnahmen I/432
— Ausgaben I/443

Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter

— Einnahmen I/474
— Ausgaben I/481

Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter

— Einnahmen I/508
— Ausgaben I/513

INHALT — BAND I

GESAMTEINNAHMEN

A. Einleitung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans I/9
B. Einnahmen nach Haushaltslinien I/19
— Titel 1: Eigene Mittel I/20
— Titel 3: Überschüsse, Salden und Anpassungen I/41
— Titel 4: Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen I/53
— Titel 5: Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe I/62
— Titel 6: Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der Gemeinschaft I/73
— Titel 7: Verzugszinsen und Geldbußen I/97
— Titel 8: Anleihen und Darlehen I/101
— Titel 9: Sonstige Einnahmen I/118
C. Personalbestand I/121
D. Immobilienbestand I/171

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan I: Parlament

— Einnahmen I/178
— Titel 4: Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaft I/178
— Titel 5: Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs I/181
— Titel 6: Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Gemeinschaft I/187
— Titel 9: Sonstige Einnahmen I/189
— Ausgaben I/191
— Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs I/192
— Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben I/208
— Titel 3: Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs I/218
— Titel 4: Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ I/228
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/231

Einzelplan II: Rat

— Einnahmen I/238
— Titel 4: Von der Gemeinschaft erhobene Steuern, Abschöpfungen und Gebühren I/238
— Titel 5: Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs I/241
— Titel 6: Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Gemeinschaft I/247
— Titel 7: Verzugszinsen I/249
— Titel 9: Sonstige Einnahmen I/251
— Ausgaben I/253
— Titel 1: Personal des Organs I/254
— Titel 2: Gebäude, Material und Sachausgaben I/267
— Titel 3: Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ I/281
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/294

Einzelplan IV: Gerichtshof

— Einnahmen I/300
— Titel 4: Von den Mitgliedern und dem Personal des Organs herrührende Einnahmen I/300
— Titel 5: Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs I/303
— Titel 9: Verschiedene Einnahmen I/308
— Ausgaben I/310
— Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs I/311
— Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Anlagen und sonstige Sachausgaben I/324
— Titel 3: Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ I/336
— Titel 10: Andere Ausgaben I/338

Einzelplan V: Rechnungshof

— Einnahmen I/344
— Titel 4: Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaft I/344
— Titel 5: Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs I/347
— Titel 9: Sonstige Einnahmen I/353
— Ausgaben I/355
— Titel 1: Ausgaben für das Organ I/356
— Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben I/370
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/383

Einzelplan VI: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

— Einnahmen I/388
— Titel 4: Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaft I/388
— Titel 5: Verschiedene Einnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs I/391
— Titel 9: Verschiedene Einnahmen I/397
— Ausgaben I/399
— Titel 1: Ausgaben für das Personal der Institution I/400
— Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb I/413
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/427

Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen

— Einnahmen I/432
— Titel 4: Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaft I/432
— Titel 5: Einnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs I/435
— Titel 9: Verschiedene Einnahmen I/441
— Ausgaben I/443
— Titel 1: Mitglieder und Personal der Institution I/444
— Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb I/456
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/469

Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter

— Einnahmen I/474
— Titel 4: Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und anderer Gemeinschaftseinrichtungen I/474
— Titel 6: Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Gemeinschaftsprogrammen I/477
— Titel 9: Verschiedene Einnahmen I/479
— Ausgaben I/481
— Titel 1: Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs I/482
— Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben I/491
— Titel 3: Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs I/497
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/503

Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter

— Einnahmen I/508
— Titel 4: Verschiedene von der Gemeinschaft erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren I/508
— Titel 9: Verschiedene Einnahmen I/511
— Ausgaben I/513
— Titel 1: Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs I/514
— Titel 2: Gebäude, Material und verschiedene Sachausgaben I/526
— Titel 10: Sonstige Ausgaben I/532

A. EINLEITUNG UND FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS

EINLEITUNG

Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union werden für jedes Haushaltsjahr sämtliche als erforderlich erachteten Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft veranschlagt und bewilligt.

Bei der Aufstellung und Ausführung des Gesamthaushaltsplans sind folgende Grundsätze zu beachten: Einheit und Haushaltswahrheit, Jährlichkeit, Haushaltsausgleich, Rechnungseinheit, Gesamtdeckung, Spezialität, Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und Transparenz.

Gemäß den Grundsätzen der Einheit und der Haushaltswahrheit müssen alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften wie auch die der Europäischen Union, sofern sie zu Lasten des Haushalts gehen, in einem einzigen Haushaltsdokument ausgewiesen werden.

Der Grundsatz der Jährlichkeit besagt, dass der Haushaltsplan für jeweils ein Haushaltsjahr angenommen wird und die Mittel dieses Haushaltsjahres — sowohl bei den Verpflichtungsermächtigungen als auch bei den Zahlungsermächtigungen — grundsätzlich während des betreffenden Jahres verwendet werden müssen.

Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs müssen die für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen den Zahlungsermächtigungen für dasselbe Haushaltsjahr entsprechen; ein etwaiges Haushaltsdefizit darf nicht durch Kreditaufnahme gedeckt werden, da dies mit dem Eigenmittelsystem unvereinbar ist.

In Anwendung des Grundsatzes der Rechnungseinheit ist sowohl bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans als auch bei der Rechnungslegung der Euro zu verwenden.

Der Grundsatz der Gesamtdeckung bedeutet einerseits, dass die Gesamtheit der Haushaltseinnahmen der Deckung der Gesamtheit der Haushaltsausgaben dient und nur in Ausnahmefällen einzelne Einnahmen zweckgebunden für die Finanzierung bestimmter Ausgaben zugewiesen werden dürfen, und andererseits, dass die Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe ohne vorhergehende Verrechnung in den Haushaltsplan einzusetzen sind.

Der Grundsatz der Spezialität besagt, dass jeder Mittelansatz eine spezifische Zweckbestimmung haben muss und bestimmten Ausgaben zuzuweisen ist, um jegliche Verwechslung zwischen verschiedenen Mittelkategorien zu vermeiden.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung definiert sich unter Bezugnahme auf die Gebote der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit.

Der Grundsatz der Transparenz schließlich soll eine zuverlässige Unterrichtung über den Haushaltsvollzug und die Rechnungsführung gewährleisten.

Im Interesse einer größeren Transparenz der Haushaltsführung unter dem Gesichtspunkt eines effizienten Finanzmanagements, insbesondere der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, werden die Mittel auf der Grundlage der nach Tätigkeitsbereichen gegliederten ABB-Struktur (Activity-Based Budgeting) veranschlagt.

Die in diesem Haushaltsplan bewilligten Ausgabenmittel belaufen sich auf insgesamt 126 551,10 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 115 497,22 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen, was eine Differenz von +4,96 % bzw. +7,56 % gegenüber dem Haushaltsplan 2006 entspricht.

Die Haushaltseinnahmen beziffern sich auf insgesamt 115 497,22 Mio. EUR. Der einheitliche Abrufsatz für die Mehrwertsteuereigenmittel beträgt 0,3334 %, der Abrufsatz für die BNE-Eigenmittel 0,6769 %. Der Haushaltsplan 2007 wird zu 14,99 % aus traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben) finanziert. Die Finanzierungsanteile der MwSt.- und BNE-Eigenmittel machen 15,44 % bzw. 68,53 % aus. Die verschiedenen Einnahmen für dieses Haushaltsjahr werden auf 1 209,27 Mio. EUR veranschlagt.

Die zur Finanzierung des Haushaltsplans 2007 erforderlichen Eigenmittel entsprechen 0,98 % des Gesamtbruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten und liegen damit unter der Obergrenze von 1,24 % des BNE, die sich nach der Berechnungsformel in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42) ergibt.

Anhand der folgenden Tabellen lässt sich Schritt für Schritt nachvollziehen, wie die Finanzierung des Haushaltsplans 2007 berechnet wurde.

FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS

Mittelansätze für das Haushaltsjahr 2007, die gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften zu decken sind

AUSGABEN

Beschreibung

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006 (1)

Differenz (in %)

1. Nachhaltiges Wachstum

44 862 050 319

35 865 973 075

+25,08

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

54 718 545 736

54 579 470 941

+0,25

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 176 965 652

1 162 155 453

+1,27

4. Die EU als globaler Partner

7 352 746 732

8 093 291 458

–9,15

5. Verwaltung

6 942 264 030

6 604 078 362

+5,12

6. Ausgleichszahlungen

444 646 152

1 073 500 332

–58,58

Gesamtbetrag der Ausgaben  (2)

115 497 218 621

107 378 469 621

+7,56


EINNAHMEN

Beschreibung

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006 (3)

Differenz (in %)

Verschiedene Einnahmen (Titel 4 bis 9)

1 209 273 561

2 349 189 094

–48,52

Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 0)

p.m.

2 410 079 591

 

Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Übertragung aus den Kapiteln des EAGFL, Abteilung Garantie (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 1)

p.m.

p.m.

 

Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zunahmenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 2)

p.m.

92 730 000

 

Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MwSt.- und BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 3 1 und 3 2)

p.m.

1 516 079 442

 

Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis 9

1 209 273 561

6 368 078 127

–81,01

Nettobetrag der Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 0, 1 1 und 1 2)

17 307 700 000

14 888 900 000

+16,25

MwSt.-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3)

17 827 409 252

17 200 276 121

+3,65

Über die „BNE“-Eigenmittel zu finanzierender Restbetrag (BNE-Eigenmittel, Tabellen 3 und 4, Kapitel 1 4)

79 152 835 808

68 921 215 373

+14,85

Durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (4) zu deckende Mittelansätze

114 287 945 060

101 010 391 494

+13,14

Gesamtbetrag der Einnahmen  (5)

115 497 218 621

107 378 469 621

+7,56


TABELLE 1

Berechnung der Begrenzung der harmonisierten MwSt.-Bemessungsgrundlagen für Mehrwertsteuer-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Mitgliedstaaten

1 % der nicht-begrenzten MwSt.-Bemessungs-grundlage

1 % des Bruttonational- einkommens

Begrenzungssatz (in %)

1 % des Bruttonational-einkommens, multipliziert mit dem Begrenzungssatz

1 % der begrenzten MwSt.-Bemessungs-grundlage (6)

Mitgliedstaaten mit begrenzter MwSt.-Grundlage

 

(1)

(2)

(4)

(5)

(6)

(7)

Belgien

1 377 090 000

3 254 093 000

50

1 627 046 500

1 377 090 000

 

Bulgarien

133 630 000

250 734 000

50

125 367 000

125 367 000

Bulgarien

Tschechische Republik

670 499 000

1 101 606 000

50

550 803 000

550 803 000

Tschechische Republik

Dänemark

891 726 000

2 259 663 000

50

1 129 831 500

891 726 000

 

Deutschland

9 919 942 000

23 148 221 000

50

11 574 110 500

9 919 942 000

 

Estland

69 946 000

124 726 000

50

62 363 000

62 363 000

Estland

Griechenland

1 134 499 000

2 032 580 000

50

1 016 290 000

1 016 290 000

Griechenland

Spanien

6 192 350 000

10 078 570 000

50

5 039 285 000

5 039 285 000

Spanien

Frankreich

8 907 804 000

18 438 795 000

50

9 219 397 500

8 907 804 000

 

Irland

915 297 000

1 563 390 000

50

781 695 000

781 695 000

Irland

Italien

5 792 627 000

14 678 365 000

50

7 339 182 500

5 792 627 000

 

Zypern

117 035 000

147 960 000

50

73 980 000

73 980 000

Zypern

Lettland

76 233 000

166 638 000

50

83 319 000

76 233 000

 

Litauen

101 663 000

244 476 000

50

122 238 000

101 663 000

 

Luxemburg

151 455 000

260 122 000

50

130 061 000

130 061 000

Luxemburg

Ungarn

385 117 000

878 113 000

50

439 056 500

385 117 000

 

Malta

38 849 000

48 143 000

50

24 071 500

24 071 500

Malta

Niederlande

2 559 999 000

5 346 690 000

50

2 673 345 000

2 559 999 000

 

Österreich

1 142 499 000

2 624 363 000

50

1 312 181 500

1 142 499 000

 

Polen

1 273 783 000

2 639 229 000

50

1 319 614 500

1 273 783 000

 

Portugal

949 154 000

1 544 415 000

50

772 207 500

772 207 500

Portugal

Rumänien

384 105 000

1 028 555 000

50

514 277 500

384 105 000

 

Slowenien

159 684 000

304 908 000

50

152 454 000

152 454 000

Slowenien

Slowakei

170 762 000

454 120 000

50

227 060 000

170 762 000

 

Finnland

737 236 000

1 688 352 000

50

844 176 000

737 236 000

 

Schweden

1 330 523 000

3 120 578 000

50

1 560 289 000

1 330 523 000

 

Vereinigtes Königreich

9 693 423 000

19 514 935 000

50

9 757 467 500

9 693 423 000

 

Insgesamt

55 276 930 000

116 942 340 000

 

58 471 170 000

53 473 109 000

 


Berechnung des einheitlichen Abrufsatzes für die MwSt.-Eigenmittel (Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom):

Einheitlicher Abrufsatz (%) = Höchstabrufsatz – „eingefrorener“ Satz

 

A. Der maximale Abrufsatz für das Haushaltsjahr 2007 wird auf 0,50 % festgesetzt.

B. Bestimmung des aufgrund der Haushaltskorrektur für das Vereinigte Königreich „eingefrorenen“ Satzes (Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom)

 

1. Berechnung des theoretischen Anteils der Länder mit einer begrenzten Finanzierungslast:

 

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom wird der Finanzierungsanteil Deutschlands (D), der Niederlande (NL), Österreichs (A) und Schwedens (S) auf ein Viertel der normalen Belastung begrenzt.

 

Berechnungsformel für ein Land, dessen finanzielle Belastung begrenzt wird (z. B. Deutschland):

 

Theoretischer MwSt.-Beitrag Deutschlands = [Begrenzte MwSt.-Grundlage Deutschlands / (begrenzte MwSt.-Grundlage EU – begrenzte MwSt.-Grundlage des Vereinigten Königreichs)] × 1/4 × Haushaltskorrektur für das Vereinigte Königreich

 

Zahlenbeispiel (Deutschland):

Theoretischer MwSt.-Beitrag Deutschlands = 9 919 942 000 / (53 473 109 000 – 9 693 423 000) × 1/4 × 5 251 202 631 = 297 464 591

 

2. Berechnung des eingefrorenen Satzes:

 

Eingefrorener Satz = [Haushaltskorrektur für das Vereinigte Königreich – theoretische MwSt.-Beiträge (D + NL + A + S)] / [begrenzte MwSt.-Grundlage EU – begrenzte MwSt.-Grundlagen (VK + D + NL + A + S)]

Eingefrorener Satz = 5 251 202 631 – (297 464 591 + 76 765 475 + 34 259 575 + 39 897 761)] / [53 473 109 000 – (9 693 423 000 + 9 919 942 000 + 2 559 999 000 + 1 142 499 000 + 1 330 523 000)]

Eingefrorener Satz = 0,166609823430018 %

Einheitlicher Satz:

0,5 % – 0,166609823430018 % = 0,333390176569982 %


TABELLE 2

Aufteilung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 3)

Mitgliedstaaten

1 % der begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage

Maximaler MwSt.-Abrufsatz (in %)

Einheitlicher Satz der MwSt.-Eigenmittel (in %)

MwSt.-Eigenmittel zum einheitlichen Satz

 

(1)

(2)

(3)

(4) = (1) × (3)

Belgien

1 377 090 000

0,50

0,333390177

459 108 278

Bulgarien

125 367 000

0,50

0,333390177

41 796 126

Tschechische Republik

550 803 000

0,50

0,333390177

183 632 309

Dänemark

891 726 000

0,50

0,333390177

297 292 689

Deutschland

9 919 942 000

0,50

0,333390177

3 307 211 215

Estland

62 363 000

0,50

0,333390177

20 791 212

Griechenland

1 016 290 000

0,50

0,333390177

338 821 103

Spanien

5 039 285 000

0,50

0,333390177

1 680 048 116

Frankreich

8 907 804 000

0,50

0,333390177

2 969 774 348

Irland

781 695 000

0,50

0,333390177

260 609 434

Italien

5 792 627 000

0,50

0,333390177

1 931 204 938

Zypern

73 980 000

0,50

0,333390177

24 664 205

Lettland

76 233 000

0,50

0,333390177

25 415 333

Litauen

101 663 000

0,50

0,333390177

33 893 446

Luxemburg

130 061 000

0,50

0,333390177

43 361 060

Ungarn

385 117 000

0,50

0,333390177

128 394 225

Malta

24 071 500

0,50

0,333390177

8 025 202

Niederlande

2 559 999 000

0,50

0,333390177

853 478 519

Österreich

1 142 499 000

0,50

0,333390177

380 897 943

Polen

1 273 783 000

0,50

0,333390177

424 666 739

Portugal

772 207 500

0,50

0,333390177

257 446 395

Rumänien

384 105 000

0,50

0,333390177

128 056 834

Slowenien

152 454 000

0,50

0,333390177

50 826 666

Slowakei

170 762 000

0,50

0,333390177

56 930 373

Finnland

737 236 000

0,50

0,333390177

245 787 240

Schweden

1 330 523 000

0,50

0,333390177

443 583 298

Vereinigtes Königreich

9 693 423 000

0,50

0,333390177

3 231 692 006

Insgesamt

53 473 109 000

 

 

17 827 409 252


TABELLE 3

Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens (BNE) abgeführten Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 4)

Mitgliedstaaten

1 % des Bruttonational-einkommens

Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz

Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz

 

(1)

(2)

(3) = (1) × (2)

Belgien

3 254 093 000

 

2 202 544 339

Bulgarien

250 734 000

 

169 710 193

Tschechische Republik

1 101 606 000

 

745 625 911

Dänemark

2 259 663 000

 

1 529 460 881

Deutschland

23 148 221 000

 

15 667 955 129

Estland

124 726 000

 

84 421 234

Griechenland

2 032 580 000

 

1 375 758 951

Spanien

10 078 570 000

 

6 821 715 697

Frankreich

18 438 795 000

 

12 480 363 512

Irland

1 563 390 000

 

1 058 186 043

Italien

14 678 365 000

 

9 935 103 187

Zypern

147 960 000

 

100 147 249

Lettland

166 638 000

0,6768535 (7)

112 789 519

Litauen

244 476 000

 

165 474 444

Luxemburg

260 122 000

 

176 064 494

Ungarn

878 113 000

 

594 353 885

Malta

48 143 000

 

32 585 760

Niederlande

5 346 690 000

 

3 618 926 008

Österreich

2 624 363 000

 

1 776 309 364

Polen

2 639 229 000

 

1 786 371 469

Portugal

1 544 415 000

 

1 045 342 747

Rumänien

1 028 555 000

 

696 181 084

Slowenien

304 908 000

 

206 378 057

Slowakei

454 120 000

 

307 372 726

Finnland

1 688 352 000

 

1 142 767 014

Schweden

3 120 578 000

 

2 112 174 240

Vereinigtes Königreich

19 514 935 000

 

13 208 752 671

Insgesamt

116 942 340 000

 

79 152 835 808


TABELLE 4

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 5)

Bezeichnung

Sätze (8) in (%)

Betrag

1. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) an den gesamten nicht begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlagen

17,5894

 

2. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) am Gesamtbetrag der aufzuteilenden Ausgaben nach Abzug der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung

8,6985

 

3. (1) – (2)

8,8909

 

4. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben

 

100 442 931 519

5. Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung (9)

 

1 815 757 317

6. Gesamtbetrag der aufzuteilenden Ausgaben nach Abzug der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung = (4) – (5)

 

98 627 174 202

7. Ursprünglicher Korrekturbetrag = (3) × (6) × 0,66

 

5 787 446 312

8. VK-Vorteil (10)

 

528 700 814

9. Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)

 

5 258 745 498

10. Unerwartete Gewinne bei den traditionellen Eigenmitteln (11)

 

7 542 868

11. Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs = (9) – (10)

 

5 251 202 631


TABELLE 5

Berechnung der Finanzierung der Haushaltskorrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs –5 251 202 631 EUR (Kapitel 1 5)

Mitgliedstaaten

Anteile an den BNE-Grundlagen

Anteile ohne Vereinigtes Königreich

Anteile ohne Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich

3/4 des Anteils Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens in „Anteile ohne Vereinigtes Königreich“

Spalte 4 umgelegt gemäß Schlüssel der Spalte 3

Finanzierungs-schlüssel

Finanzierungs-schlüssel, angewandt auf den Korrekturbetrag

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6) = (2) + (4) + (5)

(7)

Belgien

2,78

3,34

5,15

 

1,36

4,70

246 671 369

Bulgarien

0,21

0,26

0,40

 

0,10

0,36

19 006 494

Tschechische Republik

0,94

1,13

1,74

 

0,46

1,59

83 505 499

Dänemark

1,93

2,32

3,58

 

0,94

3,26

171 290 177

Deutschland

19,79

23,76

0,—

–17,82

0,—

5,94

311 914 289

Estland

0,11

0,13

0,20

 

0,05

0,18

9 454 657

Griechenland

1,74

2,09

3,22

 

0,85

2,93

154 076 510

Spanien

8,62

10,34

15,95

 

4,20

14,55

763 990 047

Frankreich

15,77

18,93

29,18

 

7,69

26,62

1 397 723 670

Irland

1,34

1,60

2,47

 

0,65

2,26

118 510 304

Italien

12,55

15,07

23,23

 

6,12

21,19

1 112 670 226

Zypern

0,13

0,15

0,23

 

0,06

0,21

11 215 874

Lettland

0,14

0,17

0,26

 

0,07

0,24

12 631 730

Litauen

0,21

0,25

0,39

 

0,10

0,35

18 532 116

Luxemburg

0,22

0,27

0,41

 

0,11

0,38

19 718 136

Ungarn

0,75

0,90

1,39

 

0,37

1,27

66 563 966

Malta

0,04

0,05

0,08

 

0,02

0,07

3 649 404

Niederlande

4,57

5,49

0,—

–4,12

0,—

1,37

72 044 802

Österreich

2,24

2,69

0,—

–2,02

0,—

0,67

35 362 386

Polen

2,26

2,71

4,18

 

1,10

3,81

200 062 577

Portugal

1,32

1,59

2,44

 

0,64

2,23

117 071 935

Rumänien

0,88

1,06

1,63

 

0,43

1,48

77 967 984

Slowenien

0,26

0,31

0,48

 

0,13

0,44

23 113 068

Slowakei

0,39

0,47

0,72

 

0,19

0,66

34 423 848

Finnland

1,44

1,73

2,67

 

0,70

2,44

127 982 851

Schweden

2,67

3,20

0,—

–2,40

0,—

0,80

42 048 712

Vereinigtes Königreich

16,69

0,—

0,—

 

0,—

0,—

0

Insgesamt

100,—

100,—

100,—

–26,36

26,36

100,—

5 251 202 631

Die Beträge werden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet.

TABELLE 6

Zusammenfassender Überblick (12) über die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans nach Eigenmittelarten und Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat

Traditionelle Eigenmittel (TEM)

MwSt.- und BNE-Eigenmittel, einschließlich VK-Korrekturzahlungen

Eigenmittel insgesamt (13)

Agrarzölle netto (75 %)

Zucker- und Isoglukose-abgaben netto (75 %)

Zölle netto (75 %)

Traditionelle Eigenmittel insgesamt netto (75 %)

p.m.

Erhebungs-kosten

(25 % des Bruttobetrags der TEM)

MwSt.-Eigenmittel

BNE-Eigenmittel

VK-Korrekturbetrag

Beiträge der Mitglied-staaten insgesamt

Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitglied-staaten

 

(1)

(2)

(3)

(4) = (1) + (2) + (3)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9) = (6) + (7) + (8)

(10)

(11) = (4) + (9)

Belgien

13 200 000

30 500 000

1 546 300 000

1 590 000 000

530 000 000

459 108 278

2 202 544 339

246 671 369

2 908 323 986

3,—

4 498 323 986

Bulgarien

8 600 000

0

83 500 000

92 100 000

30 700 000

41 796 126

169 710 193

19 006 494

230 512 813

0,24

322 612 813

Tschechische Republik

6 700 000

10 200 000

187 200 000

204 100 000

68 033 333

183 632 309

745 625 911

83 505 499

1 012 763 719

1,04

1 216 863 719

Dänemark

38 600 000

15 000 000

293 100 000

346 700 000

115 566 667

297 292 689

1 529 460 881

171 290 177

1 998 043 747

2,06

2 344 743 747

Deutschland

239 500 000

114 600 000

2 820 400 000

3 174 500 000

1 058 166 663

3 307 211 215

15 667 955 129

311 914 289

19 287 080 633

19,89

22 461 580 633

Estland

800 000

0

23 100 000

23 900 000

7 966 667

20 791 212

84 421 234

9 454 657

114 667 103

0,12

138 567 103

Griechenland

10 000 000

5 800 000

220 300 000

236 100 000

78 700 000

338 821 103

1 375 758 951

154 076 510

1 868 656 564

1,93

2 104 756 564

Spanien

69 400 000

9 100 000

1 484 600 000

1 563 100 000

521 033 333

1 680 048 116

6 821 715 697

763 990 047

9 265 753 860

9,55

10 828 853 860

Frankreich

112 800 000

160 000 000

1 217 800 000

1 490 600 000

496 866 667

2 969 774 348

12 480 363 512

1 397 723 670

16 847 861 530

17,37

18 338 461 530

Irland

500 000

5 000 000

233 200 000

238 700 000

79 566 667

260 609 434

1 058 186 043

118 510 304

1 437 305 781

1,48

1 676 005 781

Italien

108 700 000

12 400 000

1 503 200 000

1 624 300 000

541 433 333

1 931 204 938

9 935 103 187

1 112 670 226

12 978 978 351

13,38

14 603 278 351

Zypern

5 500 000

0

37 100 000

42 600 000

14 200 000

24 664 205

100 147 249

11 215 874

136 027 328

0,14

178 627 328

Lettland

1 400 000

4 300 000

31 900 000

37 600 000

12 533 333

25 415 333

112 789 519

12 631 730

150 836 582

0,16

188 436 582

Litauen

2 400 000

4 100 000

46 300 000

52 800 000

17 600 000

33 893 446

165 474 444

18 532 116

217 900 006

0,22

270 700 006

Luxemburg

400 000

0

18 700 000

19 100 000

6 366 667

43 361 060

176 064 494

19 718 136

239 143 690

0,25

258 243 690

Ungarn

4 900 000

6 200 000

128 500 000

139 600 000

46 533 333

128 394 225

594 353 885

66 563 966

789 312 076

0,81

928 912 076

Malta

1 800 000

0

11 400 000

13 200 000

4 400 000

8 025 202

32 585 760

3 649 404

44 260 366

0,05

57 460 366

Niederlande

272 300 000

31 700 000

1 530 200 000

1 834 200 000

611 400 000

853 478 519

3 618 926 008

72 044 802

4 544 449 329

4,69

6 378 649 329

Österreich

4 900 000

9 500 000

183 800 000

198 200 000

66 066 667

380 897 943

1 776 309 364

35 362 386

2 192 569 693

2,26

2 390 769 693

Polen

41 300 000

48 300 000

246 500 000

336 100 000

112 033 334

424 666 739

1 786 371 469

200 062 577

2 411 100 785

2,49

2 747 200 785

Portugal

20 900 000

4 400 000

107 200 000

132 500 000

44 166 667

257 446 395

1 045 342 747

117 071 935

1 419 861 077

1,46

1 552 361 077

Rumänien

23 300 000

0

142 400 000

165 700 000

55 233 334

128 056 834

696 181 084

77 967 984

902 205 902

0,93

1 067 905 902

Slowenien

100 000

4 200 000

36 400 000

40 700 000

13 566 667

50 826 666

206 378 057

23 113 068

280 317 791

0,29

321 017 791

Slowakei

1 400 000

5 200 000

55 700 000

62 300 000

20 766 667

56 930 373

307 372 726

34 423 848

398 726 947

0,41

461 026 947

Finnland

6 900 000

4 800 000

131 500 000

143 200 000

47 733 333

245 787 240

1 142 767 014

127 982 851

1 516 537 105

1,56

1 659 737 105

Schweden

18 300 000

8 900 000

397 800 000

425 000 000

141 666 667

443 583 298

2 112 174 240

42 048 712

2 597 806 250

2,68

3 022 806 250

Vereinigtes Königreich

472 100 000

38 900 000

2 569 800 000

3 080 800 000

1 026 933 334

3 231 692 006

13 208 752 671

–5 251 202 631

11 189 242 046

11,54

14 270 042 046

Insgesamt

1 486 700 000

533 100 000

15 287 900 000

17 307 700 000

5 769 233 333

17 827 409 252

79 152 835 808

0

96 980 245 060

100,—

114 287 945 060

B. EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1

EIGENE MITTEL

114 287 945 060

101 010 391 494

98 373 313 140,90

3

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

p.m.

4 018 889 033

5 700 453 008,36

4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND SONSTIGEN BEDIENSTETEN DER GEMEINSCHAFTSORGANE UND -EINRICHTUNGEN

950 332 656

1 034 904 640

785 650 405,95

5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

80 546 000

78 630 000

177 149 462,50

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN DER ABKOMMEN UND PROGRAMME DER GEMEINSCHAFT

10 000 000

235 000 000

1 641 785 879,12

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

123 000 000

911 500 000

356 379 646,77

8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

25 284 905

59 028 454

41 756 678,60

9

SONSTIGE EINNAHMEN

20 110 000

30 126 000

14 149 725,99

 

GESAMTBETRAG

115 497 218 621

107 378 469 621

107 090 637 948,19

TITEL 1

EIGENE MITTEL

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Von den Organen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgesetzte Agrarzölle im Handel mit Drittländern (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom)

1 0 0 0

Von den Organen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgesetzte Agrarzölle im Handel mit Drittländern (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom)

1 486 700 000

863 400 000

1 350 779 664,23

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

1 486 700 000

863 400 000

1 350 779 664,23

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

1 486 700 000

863 400 000

1 350 779 664,23

KAPITEL 1 1

1 1 0

Produktionsabgaben für Zucker

92 325 000

148 350 000

584 954 405,85

1 1 1

Abgaben in Verbindung mit der Lagerung von Zucker

p.m.

p.m.

0,—

1 1 2

Produktionsabgaben für Isoglucose

1 725 000

1 125 000

6 591 141,27

1 1 3

Auf nicht ausgeführte C-Zucker- und C-Isoglucose- und C-Inulinsirup-Mengen erhobene Beträge

p.m.

p.m.

168 274,44

1 1 4

Für Substitutions-C-Zucker und Substitutions-C-Isoglucose erhobene Beträge

p.m.

p.m.

0,—

1 1 5

Abgaben für die Produktion von Inulinsirup

1 050 000

1 125 000

2 632 765,32

1 1 6

Ergänzungsabgabe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1107/88

p.m.

p.m.

100 770 566,52

1 1 7

Produktionsabgabe

p.m.

 

 

1 1 8

Einmalige Beträge aus der zusätzlichen Zuckerquote und der ergänzenden Isoglucosequote

438 000 000

 

 

1 1 9

Überschussbetrag

p.m.

 

 

 

KAPITEL 1 1 — INSGESAMT

533 100 000

150 600 000

695 117 153,40

KAPITEL 1 2

1 2 0

Zölle und andere Abgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

15 287 900 000

13 874 900 000

12 017 241 801,46

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

15 287 900 000

13 874 900 000

12 017 241 801,46

KAPITEL 1 3

1 3 0

Eigene Mittel aus der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

17 827 409 252

17 200 276 121

15 618 908 472,73

 

KAPITEL 1 3 — INSGESAMT

17 827 409 252

17 200 276 121

15 618 908 472,73

KAPITEL 1 4

1 4 0

Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

1 4 0 0

Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

79 152 835 808

68 463 215 373

68 671 153 734,88

1 4 0 2

Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel in Höhe der Reserve für Darlehen und Darlehensgarantien gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

229 000 000

140 445 954,14

1 4 0 3

Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel in Höhe der Soforthilfereserve gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

229 000 000

0,—

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

79 152 835 808

68 921 215 373

68 811 599 689,02

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

79 152 835 808

68 921 215 373

68 811 599 689,02

KAPITEL 1 5

1 5 0

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

0

0

– 120 333 639,94

 

KAPITEL 1 5 — INSGESAMT

0

0

– 120 333 639,94

 

Titel 1 — Insgesamt

114 287 945 060

101 010 391 494

98 373 313 140,90

KAPITEL 1 0 —

VON DEN ORGANEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK FESTGESETZTE AGRARZÖLLE IM HANDEL MIT DRITTLÄNDERN (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM)

KAPITEL 1 1 —

ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM)

KAPITEL 1 2 —

ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM

KAPITEL 1 3 —

EIGENE MITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM

KAPITEL 1 4 —

UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE D UND ARTIKEL 6 DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM

KAPITEL 1 5 —

KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE

KAPITEL 1 0 —   VON DEN ORGANEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK FESTGESETZTE AGRARZÖLLE IM HANDEL MIT DRITTLÄNDERN (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM)

1 0 0   Von den Organen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgesetzte Agrarzölle im Handel mit Drittländern (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom)

1 0 0 0   Von den Organen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgesetzte Agrarzölle im Handel mit Drittländern (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom)

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 486 700 000

863 400 000

1 350 779 664,23

Die Agrarzölle sind Abgaben, die bei der Einfuhr von (einer Marktorganisation unterliegenden) landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Drittländern zum Ausgleich des Unterschieds zwischen den Weltmarktpreisen und dem innerhalb der Gemeinschaft festgelegten Preisniveau erhoben werden.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

13 200 000

7 803 851

12 251 060,30

Bulgarien

8 600 000

 

 

Tschechische Republik

6 700 000

3 958 475

6 237 763,76

Dänemark

38 600 000

22 959 156

35 839 424,67

Deutschland

239 500 000

142 165 811

222 342 872,61

Estland

800 000

452 397

750 751,94

Griechenland

10 000 000

5 881 163

9 288 611,59

Spanien

69 400 000

41 168 143

64 471 062,45

Frankreich

112 800 000

66 954 781

104 741 171,33

Irland

500 000

339 298

497 106,64

Italien

108 700 000

64 466 597

100 879 669,27

Zypern

5 500 000

3 279 879

5 105 947,13

Lettland

1 400 000

791 695

1 311 900,86

Litauen

2 400 000

1 470 291

2 212 280,19

Luxemburg

400 000

226 199

362 653,15

Ungarn

4 900 000

2 940 582

4 543 664,66

Malta

1 800 000

1 017 894

1 671 372,02

Niederlande

272 300 000

161 618 889

252 786 790,75

Österreich

4 900 000

2 827 482

4 506 123,35

Polen

41 300 000

24 542 547

38 324 058,35

Portugal

20 900 000

12 440 922

19 447 515,13

Rumänien

23 300 000

 

 

Slowenien

100 000

113 099

100 858,25

Slowakei

1 400 000

904 794

1 341 662,68

Finnland

6 900 000

4 071 575

6 444 621,21

Schweden

18 300 000

10 857 532

17 011 843,76

Vereinigtes Königreich

472 100 000

280 146 948

438 308 878,18

Posten 1 0 0 0 insgesamt

1 486 700 000

863 400 000

1 350 779 664,23

KAPITEL 1 1 —   ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM)

1 1 0   Produktionsabgaben für Zucker

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

92 325 000

148 350 000

584 954 405,85

Die gemeinsame Marktorganisation für Zucker sieht vor, dass die Zuckerfabriken Grundproduktionsabgaben und B-Abgaben zahlen, um die Ausgaben für die Stützung des Zuckermarktes zu decken.

Die Begrenzung dieser Abgaben gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 kann jedoch zur Folge haben, dass die Abgaben nicht in vollem Umfang den voraussichtlichen Gesamtverlust decken, der auf das Vorhandensein eines exportierbaren und gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels zu berechnenden Überschusses zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die in Artikel 1 1 6 dieses Kapitels genannte Ergänzungsabgabe von den Zuckerfabriken gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 zu zahlen.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 der Kommission (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

4 550 000

7 600 000

33 523 629,16

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

2 175 000

2 500 000

6 809 508,57

Dänemark

2 400 000

4 400 000

20 979 225,74

Deutschland

19 350 000

35 925 000

175 266 702,11

Estland

0,—

Griechenland

1 675 000

2 300 000

2 459 674,41

Spanien

4 900 000

5 675 000

16 536 990,64

Frankreich

19 825 000

35 450 000

167 631 619,50

Irland

1 025 000

1 400 000

5 108 032,77

Italien

8 350 000

13 725 000

10 891 310,96

Zypern

0,—

Lettland

325 000

300 000

636 517,83

Litauen

500 000

500 000

976 380,27

Luxemburg

0,—

Ungarn

1 850 000

1 900 000

3 941 681,93

Malta

0,—

Niederlande

4 850 000

8 600 000

40 264 191,84

Österreich

2 150 000

3 700 000

16 697 869,90

Polen

8 250 000

10 325 000

33 718 583,20

Portugal

425 000

500 000

1 794 867,73

Rumänien

 

 

Slowenien

225 000

300 000

360 560,68

Slowakei

1 075 000

1 425 000

5 200 292,84

Finnland

750 000

1 100 000

3 744 905,36

Schweden

1 850 000

2 600 000

9 214 800,83

Vereinigtes Königreich

5 825 000

8 125 000

29 197 059,58

Artikel 1 1 0 insgesamt

92 325 000

148 350 000

584 954 405,85

1 1 1   Abgaben in Verbindung mit der Lagerung von Zucker

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient dazu, die Erträge zu erfassen, die von den neuen Mitgliedsstaaten für den Fall berechnet werden, dass der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei als Überschussmenge geltende Zucker nicht vom Markt genommen wird.

Bei diesem Artikel werden die restlichen Einnahmen aus den Lagerkostenabgaben für Zucker erfasst, nachdem mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1) diese Abgaben abgeschafft wurden.

Dieser Artikel dient außerdem zur Erfassung der Beträge, die gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 65/82 der Kommission vom 13. Januar 1982 mit Durchführungsbestimmungen zur Übertragung von Zucker auf das folgende Wirtschaftsjahr (ABl. L 9 vom 14.1.1982, S. 14) im Fall der Nichteinhaltung der Lagerverpflichtung zu zahlen sind, sowie der bei Nichtbeachtung der allgemeinen Vorschriften für Mindestlagerbestände im Zuckersektor geschuldeten Beträge gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1789/81 des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Mindestlagermengen von Zucker (ABl. L 177 vom 1.7.1981, S. 39).

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

p.m.

0,—

Bulgarien

p.m.

 

 

Tschechische Republik

p.m.

p.m.

0,—

Dänemark

p.m.

p.m.

0,—

Deutschland

p.m.

p.m.

0,—

Estland

p.m.

0,—

Griechenland

p.m.

p.m.

0,—

Spanien

p.m.

p.m.

0,—

Frankreich

p.m.

p.m.

0,—

Irland

p.m.

p.m.

0,—

Italien

p.m.

p.m.

0,—

Zypern

p.m.

0,—

Lettland

p.m.

p.m.

0,—

Litauen

p.m.

p.m.

0,—

Luxemburg

0,—

Ungarn

p.m.

p.m.

0,—

Malta

p.m.

0,—

Niederlande

p.m.

p.m.

0,—

Österreich

p.m.

p.m.

0,—

Polen

p.m.

p.m.

0,—

Portugal

p.m.

p.m.

0,—

Rumänien

p.m.

 

 

Slowenien

p.m.

p.m.

0,—

Slowakei

p.m.

p.m.

0,—

Finnland

p.m.

p.m.

0,—

Schweden

p.m.

p.m.

0,—

Vereinigtes Königreich

p.m.

p.m.

0,—

Artikel 1 1 1 insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

1 1 2   Produktionsabgaben für Isoglucose

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 725 000

1 125 000

6 591 141,27

Die gemeinsame Marktorganisation für Zucker sieht vor, dass die Isoglucosefabriken Grundproduktionsabgaben und B-Abgaben zahlen, um die Ausgaben für die Stützung des Marktes zu decken.

Die Begrenzung dieser Abgaben gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 kann jedoch zur Folge haben, dass die Abgaben nicht in vollem Umfang den voraussichtlichen Gesamtverlust decken, der auf das Vorhandensein eines exportierbaren und gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels zu berechnenden Überschusses zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die in Artikel 1 1 6 dieses Kapitels genannte Ergänzungsabgabe von den Isoglucosefabriken gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 zu zahlen.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

300 000

150 000

1 437 591,91

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

0,—

Dänemark

0,—

Deutschland

225 000

75 000

584 100,39

Estland

0,—

Griechenland

150 000

p.m.

253 857,7

Spanien

225 000

225 000

923 626,08

Frankreich

75 000

75 000

446 301,

Irland

0,—

Italien

75 000

75 000

369 705,95

Zypern

0,—

Lettland

0,—

Litauen

0,—

Luxemburg

0,—

Ungarn

375 000

300 000

877 053,28

Malta

0,—

Niederlande

p.m.

p.m.

165 276,76

Österreich

0,—

Polen

p.m.

75 000

261 449,69

Portugal

p.m.

p.m.

180 099,86

Rumänien

 

 

Slowenien

0,—

Slowakei

150 000

75 000

560 256,14

Finnland

75 000

p.m.

73 440,44

Schweden

0,—

Vereinigtes Königreich

75 000

75 000

458 382,07

Artikel 1 1 2 insgesamt

1 725 000

1 125 000

6 591 141,27

1 1 3   Auf nicht ausgeführte C-Zucker- und C-Isoglucose- und C-Inulinsirup-Mengen erhobene Beträge

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

168 274,44

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 2670/81 der Kommission vom 14. September 1981 mit Durchführungsvorschriften für die Erzeugung außerhalb der Quoten im Zuckersektor (ABl. L 262 vom 16.9.1981, S. 14), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 967/2006 (ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 22).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

p.m.

0,—

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

p.m.

0,—

Dänemark

p.m.

p.m.

0,—

Deutschland

p.m.

p.m.

168 274,44

Estland

0,—

Griechenland

p.m.

p.m.

0,—

Spanien

p.m.

p.m.

0,—

Frankreich

p.m.

p.m.

0,—

Irland

p.m.

p.m.

0,—

Italien

p.m.

p.m.

0,—

Zypern

0,—

Lettland

p.m.

p.m.

0,—

Litauen

p.m.

p.m.

0,—

Luxemburg

0,—

Ungarn

p.m.

p.m.

0,—

Malta

0,—

Niederlande

p.m.

p.m.

0,—

Österreich

p.m.

p.m.

0,—

Polen

p.m.

p.m.

0,—

Portugal

p.m.

p.m.

0,—

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

p.m.

0,—

Slowakei

p.m.

p.m.

0,—

Finnland

p.m.

p.m.

0,—

Schweden

p.m.

p.m.

0,—

Vereinigtes Königreich

p.m.

p.m.

0,—

Artikel 1 1 3 insgesamt

p.m.

p.m.

168 274,44

1 1 4   Für Substitutions-C-Zucker und Substitutions-C-Isoglucose erhobene Beträge

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 2670/81 der Kommission vom 14. September 1981 mit Durchführungsvorschriften für die Erzeugung außerhalb der Quoten im Zuckersektor (ABl. L 262 vom 16.9.1981, S. 14), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 967/2006 (ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 22).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

p.m.

0,—

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

p.m.

0,—

Dänemark

p.m.

p.m.

0,—

Deutschland

p.m.

p.m.

0,—

Estland

0,—

Griechenland

p.m.

p.m.

0,—

Spanien

p.m.

p.m.

0,—

Frankreich

p.m.

p.m.

0,—

Irland

p.m.

p.m.

0,—

Italien

p.m.

p.m.

0,—

Zypern

0,—

Lettland

p.m.

p.m.

0,—

Litauen

p.m.

p.m.

0,—

Luxemburg

0,—

Ungarn

p.m.

p.m.

0,—

Malta

0,—

Niederlande

p.m.

p.m.

0,—

Österreich

p.m.

p.m.

0,—

Polen

p.m.

p.m.

0,—

Portugal

p.m.

p.m.

0,—

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

p.m.

0,—

Slowakei

p.m.

p.m.

0,—

Finnland

p.m.

p.m.

0,—

Schweden

p.m.

p.m.

0,—

Vereinigtes Königreich

p.m.

p.m.

0,—

Artikel 1 1 4 insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

1 1 5   Abgaben für die Produktion von Inulinsirup

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 050 000

1 125 000

2 632 765,32

Da die bestehende Produktionsregelung für Zucker beibehalten wird, muss eine analoge Regelung für Inulinsirup, direkter Ersatzstoff für Isoglucose und flüssigen Zucker, gelten, damit dieses Erzeugnis nicht zur Störung eines Marktes führt, dessen Überschusssituation bewirken könnte, dass sich die mit den Ausfuhrkosten verbundene Belastung der Zucker- und Isoglucoseerzeuger noch erhöht.

Außerdem sieht die gemeinsame Marktorganisation für Zucker vor, dass die Inulinsirupfabriken Grundproduktionsabgaben und B-Abgaben sowie erforderlichenfalls die Zusatzabgabe zahlen, um die Ausgaben für die Stützung des Marktes zu decken.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

750 000

750 000

1 918 692,34

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

0,—

Dänemark

0,—

Deutschland

0,—

Estland

0,—

Griechenland

0,—

Spanien

0,—

Frankreich

75 000

75 000

217 339,50

Irland

0,—

Italien

0,—

Zypern

0,—

Lettland

0,—

Litauen

0,—

Luxemburg

0,—

Ungarn

0,—

Malta

0,—

Niederlande

225 000

300 000

496 733,48

Österreich

0,—

Polen

0,—

Portugal

0,—

Rumänien

 

 

Slowenien

0,—

Slowakei

0,—

Finnland

0,—

Schweden

0,—

Vereinigtes Königreich

0,—

Artikel 1 1 5 insgesamt

1 050 000

1 125 000

2 632 765,32

1 1 6   Ergänzungsabgabe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1107/88

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

100 770 566,52

Die Ergänzungsabgabe ist dazu bestimmt, den Gesamtverlust im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001, der ab dem Wirtschaftsjahr 1988/89 festgestellt worden ist und der gegebenenfalls aus dem Aufkommen der für dieses Wirtschaftsjahr fälligen Grundproduktionsabgaben und B-Abgaben nicht abgedeckt ist, in vollem Umfang auszugleichen.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

p.m.

5 876 814,19

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

p.m.

1 886 849,42

Dänemark

p.m.

p.m.

3 340 253,23

Deutschland

p.m.

p.m.

28 021 825,37

Estland

0,—

Griechenland

p.m.

p.m.

391 949,12

Spanien

p.m.

p.m.

2 782 349,27

Frankreich

p.m.

p.m.

26 712 099,75

Irland

p.m.

p.m.

813 964,95

Italien

p.m.

p.m.

1 794 443,05

Zypern

0,—

Lettland

p.m.

p.m.

172 057,26

Litauen

p.m.

p.m.

263 944,88

Luxemburg

0,—

Ungarn

p.m.

p.m.

1 308 807,26

Malta

0,—

Niederlande

p.m.

p.m.

6 521 590,30

Österreich

p.m.

p.m.

2 660 805,57

Polen

p.m.

p.m.

9 450 569,76

Portugal

p.m.

p.m.

314 711,09

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

p.m.

97 462,22

Slowakei

p.m.

p.m.

1 581 051,30

Finnland

p.m.

p.m.

608 461,77

Schweden

p.m.

p.m.

1 442 729,81

Vereinigtes Königreich

p.m.

p.m.

4 727 826,95

Artikel 1 1 6 insgesamt

p.m.

p.m.

100 770 566,52

1 1 7   Produktionsabgabe

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Artikel

Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 wird im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker auf die Zucker-, Isoglucose- und Inulinsirupquote der diese Produkte erzeugenden Unternehmen eine Produktionsabgabe erhoben.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2011/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

 

 

Bulgarien

p.m.

 

 

Tschechische Republik

p.m.

 

 

Dänemark

p.m.

 

 

Deutschland

p.m.

 

 

Estland

 

 

Griechenland

p.m.

 

 

Spanien

p.m.

 

 

Frankreich

p.m.

 

 

Irland

p.m.

 

 

Italien

p.m.

 

 

Zypern

 

 

Lettland

p.m.

 

 

Litauen

p.m.

 

 

Luxemburg

 

 

Ungarn

p.m.

 

 

Malta

 

 

Niederlande

p.m.

 

 

Österreich

p.m.

 

 

Polen

p.m.

 

 

Portugal

p.m.

 

 

Rumänien

p.m.

 

 

Slowenien

p.m.

 

 

Slowakei

p.m.

 

 

Finnland

p.m.

 

 

Schweden

p.m.

 

 

Vereinigtes Königreich

p.m.

 

 

Artikel 1 1 7 insgesamt

p.m.

 

 

1 1 8   Einmalige Beträge aus der zusätzlichen Zuckerquote und der ergänzenden Isoglucosequote

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

438 000 000

 

 

Neuer Artikel

Auf die zusätzlichen Zuckerquoten und die ergänzenden Isoglucosequoten, die den Unternehmen gemäß Artikel 8 und gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 zugeteilt werden, wird ein einmaliger Betrag erhoben.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2011/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

24 900 000

 

 

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

8 025 000

 

 

Dänemark

12 600 000

 

 

Deutschland

95 025 000

 

 

Estland

 

 

Griechenland

3 975 000

 

 

Spanien

3 975 000

 

 

Frankreich

140 025 000

 

 

Irland

3 975 000

 

 

Italien

3 975 000

 

 

Zypern

 

 

Lettland

3 975 000

 

 

Litauen

3 600 000

 

 

Luxemburg

 

 

Ungarn

3 975 000

 

 

Malta

 

 

Niederlande

26 625 000

 

 

Österreich

7 350 000

 

 

Polen

40 050 000

 

 

Portugal

3 975 000

 

 

Rumänien

 

 

Slowenien

3 975 000

 

 

Slowakei

3 975 000

 

 

Finnland

3 975 000

 

 

Schweden

7 050 000

 

 

Vereinigtes Königreich

33 000 000

 

 

Artikel 1 1 8 insgesamt

438 000 000

 

 

1 1 9   Überschussbetrag

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Artikel

Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 erheben die Mitgliedstaaten bei den betreffenden, auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmen einen Überschussbetrag.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2011/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 1).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

 

 

Bulgarien

p.m.

 

 

Tschechische Republik

p.m.

 

 

Dänemark

p.m.

 

 

Deutschland

p.m.

 

 

Estland

 

 

Griechenland

p.m.

 

 

Spanien

p.m.

 

 

Frankreich

p.m.

 

 

Irland

p.m.

 

 

Italien

p.m.

 

 

Zypern

 

 

Lettland

p.m.

 

 

Litauen

p.m.

 

 

Luxemburg

 

 

Ungarn

p.m.

 

 

Malta

 

 

Niederlande

p.m.

 

 

Österreich

p.m.

 

 

Polen

p.m.

 

 

Portugal

p.m.

 

 

Rumänien

p.m.

 

 

Slowenien

p.m.

 

 

Slowakei

p.m.

 

 

Finnland

p.m.

 

 

Schweden

p.m.

 

 

Vereinigtes Königreich

p.m.

 

 

Artikel 1 1 9 insgesamt

p.m.

 

 

KAPITEL 1 2 —   ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM

1 2 0   Zölle und andere Abgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

15 287 900 000

13 874 900 000

12 017 241 801,46

Die Verwendung der Zölle als eigene Mittel zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft ist die logische Folge des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft.

Die Vorausschätzungen werden als Nettobeträge (ohne Erhebungskosten) ausgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

1 546 300 000

1 444 700 000

1 318 186 828,81

Bulgarien

83 500 000

 

 

Tschechische Republik

187 200 000

151 700 000

131 195 702,71

Dänemark

293 100 000

266 300 000

238 043 764,84

Deutschland

2 820 400 000

2 613 100 000

2 297 973 901,73

Estland

23 100 000

19 800 000

15 253 311,03

Griechenland

220 300 000

202 500 000

187 254 454,10

Spanien

1 484 600 000

1 295 800 000

1 013 095 014,78

Frankreich

1 217 800 000

1 130 900 000

1 037 512 204,50

Irland

233 200 000

209 600 000

175 830 503,79

Italien

1 503 200 000

1 437 500 000

1 227 941 795,59

Zypern

37 100 000

34 000 000

30 130 173,19

Lettland

31 900 000

26 000 000

18 232 980,59

Litauen

46 300 000

40 800 000

30 683 837,13

Luxemburg

18 700 000

17 200 000

15 449 817,85

Ungarn

128 500 000

114 400 000

102 598 911,68

Malta

11 400 000

10 700 000

10 225 057,86

Niederlande

1 530 200 000

1 403 000 000

1 184 068 146,75

Österreich

183 800 000

179 100 000

164 652 391,76

Polen

246 500 000

218 800 000

190 279 111,78

Portugal

107 200 000

99 200 000

86 289 326,24

Rumänien

142 400 000

 

 

Slowenien

36 400 000

33 500 000

27 587 236,98

Slowakei

55 700 000

47 400 000

35 389 571,27

Finnland

131 500 000

118 700 000

101 847 982,06

Schweden

397 800 000

377 100 000

323 365 381,83

Vereinigtes Königreich

2 569 800 000

2 383 100 000

2 054 154 392,61

Artikel 1 2 0 insgesamt

15 287 900 000

13 874 900 000

12 017 241 801,46

KAPITEL 1 3 —   EIGENE MITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM

1 3 0   Eigene Mittel aus der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

17 827 409 252

17 200 276 121

15 618 908 472,73

Für alle Mitgliedstaaten wurde ein einheitlicher Satz von 0,3334 % auf die nach Maßgabe der Gemeinschaftsvorschriften ermittelten einheitlichen MwSt.-Bemessungsgrundlagen angewandt, der der Begrenzung der MwSt.-Bemessungsgrundlagen und der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs Rechnung trägt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

459 108 278

445 821 747

398 889 294,96

Bulgarien

41 796 126

 

 

Tschechische Republik

183 632 309

170 342 558

148 226 471,23

Dänemark

297 292 689

289 309 330

251 643 783,51

Deutschland

3 307 211 215

3 290 759 430

3 033 119 601,96

Estland

20 791 212

18 797 330

14 258 320,08

Griechenland

338 821 103

320 027 238

281 291 814,—

Spanien

1 680 048 116

1 593 800 795

1 340 497 310,04

Frankreich

2 969 774 348

2 887 911 189

2 571 592 188,96

Irland

260 609 434

244 160 300

209 926 616,04

Italien

1 931 204 938

1 890 246 437

1 928 340 858,96

Zypern

24 664 205

23 479 524

20 489 243,50

Lettland

25 415 333

22 608 876

16 643 901,85

Litauen

33 893 446

31 220 691

30 415 704,02

Luxemburg

43 361 060

40 889 106

38 392 980,96

Ungarn

128 394 225

126 441 810

117 900 982,89

Malta

8 025 202

7 721 123

7 050 777,71

Niederlande

853 478 519

835 916 997

733 585 232,04

Österreich

380 897 943

370 193 483

332 550 012,—

Polen

424 666 739

412 314 701

363 995 100,87

Portugal

257 446 395

249 555 485

217 892 448,96

Rumänien

128 056 834

 

 

Slowenien

50 826 666

48 193 349

43 568 342,92

Slowakei

56 930 373

53 592 745

48 917 979,76

Finnland

245 787 240

239 931 873

213 854 931,—

Schweden

443 583 298

429 230 091

383 149 109,36

Vereinigtes Königreich

3 231 692 006

3 157 809 913

2 872 715 465,15

Artikel 1 3 0 insgesamt

17 827 409 252

17 200 276 121

15 618 908 472,73

KAPITEL 1 4 —   UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE D UND ARTIKEL 6 DES BESCHLUSSES 2000/597/EG, EURATOM

1 4 0   Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

1 4 0 0   Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

79 152 835 808

68 463 215 373

68 671 153 734,88

Der auf das Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten anzuwendende Satz beträgt 0,6769 %.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

2 202 544 339

1 924 381 059

1 942 631 218,04

Bulgarien

169 710 193

 

 

Tschechische Republik

745 625 911

622 305 186

602 137 803,36

Dänemark

1 529 460 881

1 331 649 793

1 307 789 515,9

Deutschland

15 667 955 129

13 945 334 356

14 363 007 141,—

Estland

84 421 234

68 671 481

58 085 014,45

Griechenland

1 375 758 951

1 169 141 831

1 145 916 119,96

Spanien

6 821 715 697

5 822 564 320

5 460 868 040,96

Frankreich

12 480 363 512

10 902 657 745

10 966 252 235,—

Irland

1 058 186 043

891 980 388

855 191 236,—

Italien

9 935 103 187

8 741 722 232

8 985 652 292,04

Zypern

100 147 249

85 776 741

83 386 815,92

Lettland

112 789 519

90 146 279

76 327 102,9

Litauen

165 474 444

137 848 774

123 906 363,22

Luxemburg

176 064 494

149 378 425

156 403 898,96

Ungarn

594 353 885

526 592 529

541 579 313,58

Malta

32 585 760

28 207 249

28 709 809,78

Niederlande

3 618 926 008

3 166 194 706

3 061 036 621,96

Österreich

1 776 309 364

1 552 868 093

1 547 976 386,96

Polen

1 786 371 469

1 544 996 031

1 475 911 414,05

Portugal

1 045 342 747

911 690 387

887 642 145,96

Rumänien

696 181 084

 

 

Slowenien

206 378 057

176 062 704

177 478 585,98

Slowakei

307 372 726

253 990 149

235 654 385,92

Finnland

1 142 767 014

1 001 045 954

1 004 703 855,96

Schweden

2 112 174 240

1 827 849 997

1 889 087 612,06

Vereinigtes Königreich

13 208 752 671

11 590 158 964

11 693 818 804,96

Posten 1 4 0 0 insgesamt

79 152 835 808

68 463 215 373

68 671 153 734,88

1 4 0 2   Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel in Höhe der Reserve für Darlehen und Darlehensgarantien gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

229 000 000

140 445 954,14

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2273/2004 (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27).

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere die Artikel 26 und 45.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

6 436 789

3 977 055,02

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

2 081 525

1 228 386,67

Dänemark

4 454 185

2 672 719,06

Deutschland

46 645 220

29 404 689,04

Estland

229 697

118 914,44

Griechenland

3 910 618

2 345 978,59

Spanien

19 475 673

11 179 770,84

Frankreich

36 467 884

22 450 677,27

Irland

2 983 551

1 750 791,31

Italien

29 239 854

18 395 890,73

Zypern

286 911

171 914,58

Lettland

301 527

155 612,44

Litauen

461 085

253 667,59

Luxemburg

499 650

320 197,84

Ungarn

1 761 379

1 118 691,54

Malta

94 349

59 012,91

Niederlande

10 590 484

6 266 711,91

Österreich

5 194 129

3 169 097,2

Polen

5 167 798

3 005 560,23

Portugal

3 049 478

1 817 226,7

Rumänien

 

 

Slowenien

588 905

363 500,46

Slowakei

849 562

480 265,66

Finnland

3 348 360

2 056 881,4

Schweden

6 113 906

3 795 972,13

Vereinigtes Königreich

38 767 481

23 886 768,58

Posten 1 4 0 2 insgesamt

229 000 000

140 445 954,14

1 4 0 3   Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel in Höhe der Soforthilfereserve gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

229 000 000

0,—

Ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, diese Reserve einzusetzen, beruft sie so rasch wie möglich eine Trilogsitzung ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde hinsichtlich der Notwendigkeit des Rückgriffs auf die Reserve und hinsichtlich des erforderlichen Betrags zu erhalten. Die Mobilisierung der Reserve erfolgt sodann durch Übertragung auf die jeweiligen Haushaltslinien.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27).

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere die Artikel 26 und 45.

Verweise

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Edinburgh vom 11. und 12. Dezember 1992 betreffend die Bildung einer Reserve für Soforthilfen.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

6 436 789

0,—

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

2 081 525

0,—

Dänemark

4 454 185

0,—

Deutschland

46 645 220

0,—

Estland

229 697

0,—

Griechenland

3 910 618

0,—

Spanien

19 475 673

0,—

Frankreich

36 467 884

0,—

Irland

2 983 551

0,—

Italien

29 239 854

0,—

Zypern

286 911

0,—

Lettland

301 527

0,—

Litauen

461 085

0,—

Luxemburg

499 650

0,—

Ungarn

1 761 379

0,—

Malta

94 349

0,—

Niederlande

10 590 484

0,—

Österreich

5 194 129

0,—

Polen

5 167 798

0,—

Portugal

3 049 478

0,—

Rumänien

 

 

Slowenien

588 905

0,—

Slowakei

849 562

0,—

Finnland

3 348 360

0,—

Schweden

6 113 906

0,—

Vereinigtes Königreich

38 767 481

0,—

Posten 1 4 0 3 insgesamt

229 000 000

0,—

KAPITEL 1 5 —   KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE

1 5 0   Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

0

0

– 120 333 639,94

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere die Artikel 4 und 5.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

246 671 369

232 898 823

253 499 702,04

Bulgarien

19 006 494

 

 

Tschechische Republik

83 505 499

75 314 681

78 784 206,90

Dänemark

171 290 177

161 163 335

170 626 344,78

Deutschland

311 914 289

296 624 626

326 677 437,—

Estland

9 454 657

8 310 988

7 579 685,06

Griechenland

154 076 510

141 495 758

149 533 989,—

Spanien

763 990 047

704 677 677

712 604 846,04

Frankreich

1 397 723 670

1 319 497 580

1 431 018 735,96

Irland

118 510 304

107 952 207

111 596 436,96

Italien

1 112 670 226

1 057 969 681

1 172 564 382,96

Zypern

11 215 874

10 381 157

10 891 043,37

Lettland

12 631 730

10 909 982

9 955 263,87

Litauen

18 532 116

16 683 191

16 168 908,01

Luxemburg

19 718 136

18 078 571

20 409 608,04

Ungarn

66 563 966

63 731 026

70 567 374,12

Malta

3 649 404

3 413 791

3 748 006,19

Niederlande

72 044 802

67 346 634

69 621 326,04

Österreich

35 362 386

33 030 325

35 207 736,—

Polen

200 062 577

186 983 630

193 428 582,21

Portugal

117 071 935

110 337 616

115 831 053,—

Rumänien

77 967 984

 

 

Slowenien

23 113 068

21 308 044

23 160 724,87

Slowakei

34 423 848

30 739 238

30 797 591,49

Finnland

127 982 851

121 151 901

131 106 782,04

Schweden

42 048 712

38 879 335

42 874 874,13

Vereinigtes Königreich

–5 251 202 631

–4 838 879 797

–5 308 588 280,02

Artikel 1 5 0 insgesamt

0

0

– 120 333 639,94

TITEL 3

ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 3 0

3 0 0

Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr

p.m.

2 410 079 591

2 736 707 563,42

3 0 1

Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Übertragung aus den Kapiteln des EAGFL, Abteilung Garantie

p.m.

p.m.

0,—

3 0 2

Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich

p.m.

92 730 000

525 961 402,07

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

p.m.

2 502 809 591

3 262 668 965,49

KAPITEL 3 1

3 1 0

Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5, 6 und 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1989

3 1 0 3

Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5, 6 und 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1989

p.m.

–14 157 979

399 121 900,81

 

Artikel 3 1 0 — Insgesamt

p.m.

–14 157 979

399 121 900,81

 

KAPITEL 3 1 — INSGESAMT

p.m.

–14 157 979

399 121 900,81

KAPITEL 3 2

3 2 0

Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 7 bis 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995

3 2 0 3

Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 7, 8 und 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995

p.m.

1 530 237 421

2 048 986 753,57

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

p.m.

1 530 237 421

2 048 986 753,57

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

p.m.

1 530 237 421

2 048 986 753,57

KAPITEL 3 3

3 3 0

Erstattungen an Griechenland, Spanien und Portugal

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 3 4

3 4 0

Anpassung infolge der Nichtbeteiligung einzelner Mitgliedstaaten an bestimmten Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht

p.m.

p.m.

6 013,33

 

KAPITEL 3 4 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

6 013,33

KAPITEL 3 5

3 5 0

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für die Haushaltsjahre ab 2000

3 5 0 1

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2001

–10 330 624,84

3 5 0 2

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2002

0

 

3 5 0 3

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2003

p.m.

 

 

 

Artikel 3 5 0 — Insgesamt

p.m.

0

–10 330 624,84

 

KAPITEL 3 5 — INSGESAMT

p.m.

0

–10 330 624,84

KAPITEL 3 6

3 6 0

Ergebnis der Zwischenberechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für die Haushaltsjahre ab 2000

3 6 0 4

Ergebnis der Zwischenberechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2004

p.m.

0

 

 

Artikel 3 6 0 — Insgesamt

p.m.

0

 

 

KAPITEL 3 6 — INSGESAMT

p.m.

0

 

 

Titel 3 — Insgesamt

p.m.

4 018 889 033

5 700 453 008,36

KAPITEL 3 0 —

VERFÜGBARER ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR

KAPITEL 3 1 —

SALDEN UND ANPASSUNGEN DER SALDEN DER GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSÄTZE 4, 5, 6 UND 9 DER VERORDNUNG (EG, EURATOM) NR. 1150/2000 FÜR FRÜHERE HAUSHALTSJAHRE ABGEFÜHRTEN MEHRWERTSTEUER-EIGENMITTEL

KAPITEL 3 2 —

SALDEN UND ANPASSUNGEN DER SALDEN DER GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSÄTZE 7 BIS 9 DER VERORDNUNG (EG, EURATOM) NR. 1150/2000 FÜR FRÜHERE HAUSHALTSJAHRE AUF DER GRUNDLAGE DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS/BRUTTOSOZIALPRODUKTS ABGEFÜHRTEN EIGENMITTEL

KAPITEL 3 3 —

ERSTATTUNGEN AN DIE MITGLIEDSTAATEN

KAPITEL 3 4 —

ANPASSUNG INFOLGE DER NICHTBETEILIGUNG EINZELNER MITGLIEDSTAATEN AN BESTIMMTEN MASSNAHMEN IM BEREICH FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT

KAPITEL 3 5 —

ERGEBNIS DER ENDGÜLTIGEN BERECHNUNG DER FINANZIERUNG DER KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

KAPITEL 3 6 —

ERGEBNIS DER ZWISCHENBERECHNUNG DER FINANZIERUNG DER KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

KAPITEL 3 0 —   VERFÜGBARER ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR

3 0 0   Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

2 410 079 591

2 736 707 563,42

Nach Artikel 15 der Haushaltsordnung wird der Saldo jedes Haushaltsjahres — je nachdem, ob es sich um einen Überschuss oder ein Defizit handelt — als Einnahme oder Ausgabe im Haushaltsplan des darauf folgenden Haushaltsjahres verbucht.

Die geschätzten Einnahmen- oder Ausgabenbeträge werden im Verlauf des Haushaltsverfahrens in den Haushaltsplan eingesetzt; gegebenenfalls wird das Verfahren des Berichtigungsschreibens gemäß Artikel 34 der Haushaltsordnung angewendet. Die Schätzungen werden entsprechend den Richtlinien in Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 vorgenommen.

Nach Abschluss der Rechnungen des jeweiligen Haushaltsjahres wird der gegenüber den Schätzungen verzeichnete Unterschiedsbetrag im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans in den Haushaltsplan des darauf folgenden Jahres eingesetzt.

Ein Fehlbetrag wird bei Artikel 27 02 01 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1).

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 7.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 15.

3 0 1   Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Übertragung aus den Kapiteln des EAGFL, Abteilung Garantie

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27), insbesondere Artikel 12.

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 7.

3 0 2   Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

92 730 000

525 961 402,07

Dieser Artikel dient zur Verbuchung — gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 und Artikel 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 — der nach Erreichen des Zielbetrags des Garantiefonds eventuell anfallenden Überschüsse.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2273/2004 (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28).

Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27).

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 7.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 4 Absatz 3.

Verweise

Vorschlag für eine Verordnung des Rates, von der Kommission vorgelegt am 5. April 2005, zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einführung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich (KOM(2005) 130 endg.).

KAPITEL 3 1 —   SALDEN UND ANPASSUNGEN DER SALDEN DER GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSÄTZE 4, 5, 6 UND 9 DER VERORDNUNG (EG, EURATOM) NR. 1150/2000 FÜR FRÜHERE HAUSHALTSJAHRE ABGEFÜHRTEN MEHRWERTSTEUER-EIGENMITTEL

3 1 0   Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5, 6 und 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1989

3 1 0 3   Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5, 6 und 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1989

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

–14 157 979

399 121 900,81

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1), insbesondere Artikel 10 Absätze 4, 5, 6 und 9.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

7 593 795

23 921 369,93

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

– 203 691

2 419 360,97

Dänemark

p.m.

12 235 609

1 423 491,50

Deutschland

p.m.

4 934 693

– 144 808 762,24

Estland

p.m.

2 746 788

648 905,97

Griechenland

p.m.

–2 083 137

4 782 269,53

Spanien

p.m.

74 929 492

276 149 526,33

Frankreich

p.m.

18 907 502

83 894 150,61

Irland

p.m.

894 019

19 793 221,65

Italien

p.m.

– 210 472 010

75 452 340,19

Zypern

p.m.

193 586

–30 149,92

Lettland

p.m.

2 729 735

470 059,40

Litauen

p.m.

–1 951 213

– 591 918,03

Luxemburg

p.m.

–4 003 361

– 668 442,04

Ungarn

p.m.

–5 827 327

–9 392 366,83

Malta

p.m.

–6 431

– 233 867,48

Niederlande

p.m.

51 227 725

24 369 115,10

Österreich

p.m.

15 168 934

–6 270 053,66

Polen

p.m.

6 158 582

2 066 113,29

Portugal

p.m.

–23 121 725

65 792 863,40

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

– 427 922

358 420,11

Slowakei

p.m.

4 684 923

–3 610 153,03

Finnland

p.m.

6 889 024

274 339,33

Schweden

p.m.

21 704 468

–44 961 010,57

Vereinigtes Königreich

p.m.

2 939 963

27 873 077,30

Posten 3 1 0 3 insgesamt

p.m.

–14 157 979

399 121 900,81

KAPITEL 3 2 —   SALDEN UND ANPASSUNGEN DER SALDEN DER GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSÄTZE 7 BIS 9 DER VERORDNUNG (EG, EURATOM) NR. 1150/2000 FÜR FRÜHERE HAUSHALTSJAHRE AUF DER GRUNDLAGE DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS/BRUTTOSOZIALPRODUKTS ABGEFÜHRTEN EIGENMITTEL

3 2 0   Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 7 bis 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995

3 2 0 3   Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 7, 8 und 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

1 530 237 421

2 048 986 753,57

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1), insbesondere Artikel 10 Absätze 7, 8 und 9.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

4 653 468

53 532 433,23

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

–1 573 470

11 262 547,11

Dänemark

p.m.

65 278 060

–20 511 529,31

Deutschland

p.m.

–75 160 250

– 238 851 900,65

Estland

p.m.

11 464 052

3 020 772,15

Griechenland

p.m.

–8 503 579

25 320 480,50

Spanien

p.m.

294 291 870

603 226 827,85

Frankreich

p.m.

103 171 217

442 609 401,60

Irland

p.m.

20 439 779

66 587 799,78

Italien

p.m.

489 163 465

88 842 147,98

Zypern

p.m.

768 531

– 140 352,38

Lettland

p.m.

5 351 569

5 844 274,13

Litauen

p.m.

7 017 516

2 710 666,45

Luxemburg

p.m.

–7 109 823

–3 111 714,89

Ungarn

p.m.

–4 434 001

–1 850 757,56

Malta

p.m.

8 270

–1 088 693,22

Niederlande

p.m.

324 958 979

582 399 267,78

Österreich

p.m.

1 368 507

37 746 576,74

Polen

p.m.

30 445 125

16 784 834,85

Portugal

p.m.

–4 005 298

135 846 810,67

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

–1 740 027

1 668 510,29

Slowakei

p.m.

1 110 922

2 669 770,62

Finnland

p.m.

68 241 172

4 635 320,77

Schweden

p.m.

–36 642 274

32 236 083,16

Vereinigtes Königreich

p.m.

241 673 641

197 597 175,92

Posten 3 2 0 3 insgesamt

p.m.

1 530 237 421

2 048 986 753,57

KAPITEL 3 3 —   ERSTATTUNGEN AN DIE MITGLIEDSTAATEN

3 3 0   Erstattungen an Griechenland, Spanien und Portugal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Nach Artikel 127 der Akte über den Beitritt Griechenlands wird Griechenland während des Übergangszeitraums von 1981 bis 1985 ein degressiver Anteil der Finanzbeiträge gemäß dem Bruttosozialprodukt bzw. der als Eigenmittel festgestellten Abgaben aus der Mehrwertsteuer, die es an den Gemeinschaftshaushalt gezahlt hat, erstattet.

Anpassungen der von Griechenland in den Haushaltsjahren 1981 bis 1985 gezahlten Finanzbeiträge können ausschließlich aufgrund von Korrekturen der in Kapitel 3 1 aufgeführten Mehrwertsteuerbeträge für die gleichen Jahre vorgenommen werden.

Gemäß den Artikeln 187 und 374 der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals wird Spanien und Portugal während des Übergangszeitraums von 1986 bis 1991 ein degressiver Anteil der Finanzbeiträge gemäß dem Bruttosozialprodukt bzw. der als Eigenmittel festgestellten Abgaben an der Mehrwertsteuer, die sie an den Gemeinschaftshaushalt gezahlt haben, mit Ausnahme ihres Anteils an der Finanzierung des Abzugs zugunsten des Vereinigten Königreichs, erstattet.

Seit dem Haushaltsjahr 1988 erhalten Spanien und Portugal ebenfalls eine anteilmäßige Erstattung ihrer Zahlungen für die zusätzliche Einnahme sowie ihres Anteils bei der Finanzierung des Abzugs zugunsten des Vereinigten Königreichs.

Zu positiven bzw. negativen Erstattungen an Spanien und Portugal können ausschließlich die Anpassungen der MwSt.- und der BSP-Bemessungsgrundlagen für die Haushaltsjahre 1986 bis 1991 entsprechend Kapitel 3 1 und 3 2 führen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/728/EG, Euratom des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 9), insbesondere Artikel 9.

Verweise

Akte vom 28. Mai 1979 über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassungen der Verträge (ABl. L 291 vom 19.11.1979, S. 17).

Akte vom 12. Juni 1985 über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge (ABl. L 302 vom 15.11.1985, S. 23).

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Griechenland

p.m.

p.m.

0,—

Spanien

p.m.

p.m.

0,—

Portugal

p.m.

p.m.

0,—

Artikel 3 3 0 insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 3 4 —   ANPASSUNG INFOLGE DER NICHTBETEILIGUNG EINZELNER MITGLIEDSTAATEN AN BESTIMMTEN MASSNAHMEN IM BEREICH FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT

3 4 0   Anpassung infolge der Nichtbeteiligung einzelner Mitgliedstaaten an bestimmten Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

6 013,33

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 des Rates vom 16. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1), insbesondere Artikel 1 Absatz 6, durch den der Artikel 10a in die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 eingefügt wurde.

Verweise

Protokolle mit Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland über die Politik in den Bereichen Justiz und Inneres im Anhang zum Vertrag von Amsterdam, insbesondere die jeweiligen Artikel 3 und 5.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

p.m.

20 239,98

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

p.m.

4 234,69

Dänemark

p.m.

p.m.

– 689 845,17

Deutschland

p.m.

p.m.

152 863,48

Estland

p.m.

p.m.

389,76

Griechenland

p.m.

p.m.

11 704,86

Spanien

p.m.

p.m.

57 205,33

Frankreich

p.m.

p.m.

115 418,14

Irland

p.m.

p.m.

8 699,62

Italien

p.m.

p.m.

93 972,67

Zypern

p.m.

p.m.

572,12

Lettland

p.m.

p.m.

488,30

Litauen

p.m.

p.m.

820,62

Luxemburg

p.m.

p.m.

1 512,03

Ungarn

p.m.

p.m.

3 543,95

Malta

p.m.

p.m.

195,71

Niederlande

p.m.

p.m.

33 912,26

Österreich

p.m.

p.m.

16 277,40

Polen

p.m.

p.m.

10 387,77

Portugal

p.m.

p.m.

9 728,43

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

p.m.

1 194,16

Slowakei

p.m.

p.m.

1 580,49

Finnland

p.m.

p.m.

10 375,45

Schweden

p.m.

p.m.

18 954,07

Vereinigtes Königreich

p.m.

p.m.

121 587,21

Artikel 3 4 0 insgesamt

p.m.

p.m.

6 013,33

KAPITEL 3 5 —   ERGEBNIS DER ENDGÜLTIGEN BERECHNUNG DER FINANZIERUNG DER KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

3 5 0   Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für die Haushaltsjahre ab 2000

3 5 0 1   Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2001

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

–10 330 624,84

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2001.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

–25 912 107,96

Tschechische Republik

0,—

Dänemark

–22 137 967,61

Deutschland

43 247 739,96

Estland

0,—

Griechenland

–7 296 005,04

Spanien

–27 475 803,—

Frankreich

–1 102 158,—

Irland

–4 635 083,04

Italien

–64 555 998,96

Zypern

0,—

Lettland

0,—

Litauen

0,—

Luxemburg

– 530 540,04

Ungarn

0,—

Malta

0,—

Niederlande

–14 562 204,—

Österreich

5 119 497,—

Polen

0,—

Portugal

–5 879 918,04

Slowenien

0,—

Slowakei

0,—

Finnland

–4 450 593,—

Schweden

–2 953 280,89

Vereinigtes Königreich

122 793 797,78

Posten 3 5 0 1insgesamt

–10 330 624,84

3 5 0 2   Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2002

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

0

 

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2002.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

11 155 649

 

Tschechische Republik

 

Dänemark

2 073 346

 

Deutschland

82 380 532

 

Estland

 

Griechenland

5 391 985

 

Spanien

54 405 942

 

Frankreich

70 341 489

 

Irland

7 696 530

 

Italien

– 180 319 676

 

Zypern

 

Lettland

 

Litauen

 

Luxemburg

1 585 064

 

Ungarn

 

Malta

 

Niederlande

26 630 560

 

Österreich

38 174 612

 

Polen

 

Portugal

6 760 365

 

Slowenien

 

Slowakei

 

Finnland

–11 440 067

 

Schweden

– 407 201

 

Vereinigtes Königreich

– 114 429 130

 

Posten 3 5 0 2 insgesamt

0

 

3 5 0 3   Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2003

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2003.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

 

 

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

 

 

Dänemark

p.m.

 

 

Deutschland

p.m.

 

 

Estland

p.m.

 

 

Griechenland

p.m.

 

 

Spanien

p.m.

 

 

Frankreich

p.m.

 

 

Irland

p.m.

 

 

Italien

p.m.

 

 

Zypern

p.m.

 

 

Lettland

p.m.

 

 

Litauen

p.m.

 

 

Luxemburg

p.m.

 

 

Ungarn

p.m.

 

 

Malta

p.m.

 

 

Niederlande

p.m.

 

 

Österreich

p.m.

 

 

Polen

p.m.

 

 

Portugal

p.m.

 

 

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

 

 

Slowakei

p.m.

 

 

Finnland

p.m.

 

 

Schweden

p.m.

 

 

Vereinigtes Königreich

p.m.

 

 

Posten 3 5 0 3 insgesamt

p.m.

 

 

KAPITEL 3 6 —   ERGEBNIS DER ZWISCHENBERECHNUNG DER FINANZIERUNG DER KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

3 6 0   Ergebnis der Zwischenberechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für die Haushaltsjahre ab 2000

3 6 0 4   Ergebnis der Zwischenberechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2004

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0

 

Ergebnis der Zwischenberechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2004.

Mitgliedstaaten

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2006

Ausführung 2005

Belgien

p.m.

5 097 028

 

Bulgarien

 

 

Tschechische Republik

p.m.

3 110 407

 

Dänemark

p.m.

5 497 985

 

Deutschland

p.m.

1 529 213

 

Estland

p.m.

888 155

 

Griechenland

p.m.

2 079 688

 

Spanien

p.m.

46 223 069

 

Frankreich

p.m.

30 231 336

 

Irland

p.m.

5 013 658

 

Italien

p.m.

128 693 215

 

Zypern

p.m.

342 735

 

Lettland

p.m.

717 885

 

Litauen

p.m.

4 726 384

 

Luxemburg

p.m.

– 767 015

 

Ungarn

p.m.

55 755

 

Malta

p.m.

33 192

 

Niederlande

p.m.

8 847 182

 

Österreich

p.m.

170 410

 

Polen

p.m.

10 597 556

 

Portugal

p.m.

7 732 582

 

Rumänien

 

 

Slowenien

p.m.

120 693

 

Slowakei

p.m.

2 154 896

 

Finnland

p.m.

1 940 598

 

Schweden

p.m.

–10 692 010

 

Vereinigtes Königreich

p.m.

– 254 344 597

 

Posten 3 6 0 4 — Gesamt

p.m.

0

 

TITEL 4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND SONSTIGEN BEDIENSTETEN DER GEMEINSCHAFTSORGANE UND -EINRICHTUNGEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger sowie der Mitglieder der Organe der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Investitionsfonds, ihres Personals und ihrer Ruhegehaltsempfänger

505 658 114

578 702 746

421 612 097,88

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amts- bzw. Dienstbezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

688 926,35

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

35 888 144

28 427 082

23 307 114,15

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

541 546 258

607 129 828

445 608 138,38

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

330 817 333

353 685 166

251 614 943,09

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

66 986 176

63 493 513

79 744 516,92

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

105 000

105 000

5 255,45

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

397 908 509

417 283 679

331 364 715,46

KAPITEL 4 2

4 2 0

Arbeitgeberbeitrag der dezentralisierten Einrichtungen zur Versorgungsordnung

9 332 889

9 105 133

7 100 696,02

4 2 1

Beitrag der Abgeordneten des Parlaments zu einer Versorgungsordnung

1 545 000

1 386 000

1 576 856,09

 

KAPITEL 4 2 — INSGESAMT

10 877 889

10 491 133

8 677 552,11

 

Titel 4 — Insgesamt

950 332 656

1 034 904 640

785 650 405,95

KAPITEL 4 0 —

VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 2 —

SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger sowie der Mitglieder der Organe der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Investitionsfonds, ihres Personals und ihrer Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

505 658 114

578 702 746

421 612 097,88

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten Europäischen Gemeinschaften.

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24), zuletzt geändert durch die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 680/87 (ABl. L 72 vom 14.3.1987, S. 15).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

Parlament

 

33 571 460

Rat

 

25 416 000

Kommission:

 

371 892 646

— Verwaltung

(300 317 000)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(42 777 000)

 

— Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

(2 116 000)

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

(2 018 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

(2 036 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

(962 000)

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

(1 247 000)

 

— Amt für amtliche Veröffentlichungen

(2 834 000)

 

— EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA)

(182 210)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt

(275 146)

 

— Eurojust

(277 406)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur

(2 985 084)

 

— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

(69 688)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

(830 174)

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(188 192)

 

— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen

(22 346)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit

(1 948 435)

 

— Europäisches Zentrum für Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten

(212 473)

 

— Europäisches Zentrum für die Entwicklung der Berufsbildung

(531 242)

 

— Europäisches Amt für chemische Stoffe

(484 294)

 

— Europäische Umweltagentur

(839 988)

 

— Europäische Lebensmittelbehörde

(968 172)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(515 267)

 

— Europäisches gemeinsames Unternehmen ITER

(491 486)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

(518 452)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

(375 501)

 

— Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

(287 620)

 

— Europäische Polizeiakademie

(107 888)

 

— Europäische Eisenbahnagentur

(166 789)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung

(726 052)

 

— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

(25 928)

 

— Exekutivagentur für intelligente Energie

(104 969)

 

— Exekutivagentur für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

(43 157)

 

— Exekutivagentur für die transeuropäischen Netze

(110 286)

 

— Exekutivagentur zur Einführung des EFR

(383 599)

 

— Galileo-Aufsichtsbehörde

(15 934)

 

— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

(71 925)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

(2 983 536)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

(842 407)

 

Gerichtshof

 

19 808 000

Rechnungshof

 

9 195 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

4 337 271

Ausschuss der Regionen

 

2 476 652

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

520 085

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

291 000

Europäische Investitionsbank

 

26 730 000

Europäische Zentralbank

 

10 400 000

Europäischer Investitionsfonds

 

1 020 000

 

Insgesamt

505 658 114

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amts- bzw. Dienstbezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

688 926,35

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission:

 

p.m.

— Verwaltung

(p.m.)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(p.m.)

 

— Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

(p.m.)

 

— Amt für Betrugsbekämpfung

(p.m.)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

(p.m.)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

(p.m.)

 

— Amt für die Abwicklung finanzieller Ansprüche

(p.m.)

 

— Amt für Veröffentlichungen

(p.m.)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt

(p.m.)

 

— Eurojust

(p.m.)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

(p.m.)

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(p.m.)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur

(p.m.)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit

(p.m.)

 

— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

(p.m.)

 

— Europäische Umweltagentur

(p.m.)

 

— Europäische Lebensmittelbehörde

(p.m.)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(p.m.)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

(p.m.)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

(p.m.)

 

— Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

(p.m.)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung

(p.m.)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

(p.m.)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

(p.m.)

 

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

35 888 144

28 427 082

23 307 114,15

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

Parlament

 

7 598 618

Rat

 

1 408 000

Kommission:

 

23 560 995

— Verwaltung

(16 896 000)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(4 216 000)

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

(208 000)

 

— Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

(43 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

(198 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

(86 000)

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

(135 000)

 

— Amt für amtliche Veröffentlichungen

(308 000)

 

— EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA)

(15 242)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt

(17 871)

 

— Eurojust

(17 349)

 

— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

(7 290)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

(82 851)

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(17 535)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur

(190 087)

 

— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen

(2 377)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit

(180 001)

 

— Europäisches Zentrum für Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten

(16 832)

 

— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

(51 053)

 

— Europäisches Amt für chemische Stoffe

(40 509)

 

— Europäische Umweltagentur

(64 188)

 

— Europäische Lebensmittelbehörde

(88 799)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(39 297)

 

— Europäisches gemeinsames Unternehmen ITER

(41 111)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

(49 614)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

(42 258)

 

— Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

(25 040)

 

— Europäische Polizeiakademie

(9 025)

 

— Europäische Eisenbahnagentur

(15 543)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung

(64 151)

 

— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

(2 474)

 

— Exekutivagentur für intelligente Energie

(8 027)

 

— Exekutivagentur für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

(3 612)

 

— Exekutivagentur für die transeuropäischen Netze

(9 226)

 

— Exekutivagentur zur Einführung des EFR

(32 086)

 

— Galileo-Aufsichtsbehörde

(1 417)

 

— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

(6 016)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

(246 526)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

(83 588)

 

Gerichtshof

 

1 731 000

Rechnungshof

 

830 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

485 763

Ausschuss der Regionen

 

216 300

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

30 468

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

27 000

 

Insgesamt

35 888 144

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

330 817 333

353 685 166

251 614 943,09

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 680/87 (ABl. L 72 vom 14.3.1987, S. 15).

Parlament

 

36 407 938

Rat

 

25 220 000

Kommission:

 

241 474 377

— Verwaltung

(168 163 000)

 

— Forschung und technologische Entwicklung

(42 847 000)

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

(2 034 000)

 

— Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

(778 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

(3 275 000)

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

(1 235 000)

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

(2 111 000)

 

— Amt für amtliche Veröffentlichungen

(3 861 000)

 

— EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA)

(177 936)

 

— Gemeinschaftliches Sortenamt

(227 477)

 

— Eurojust

(369 766)

 

— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

(84 078)

 

— Europäische Agentur für Wiederaufbau

(773 692)

 

— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(213 343)

 

— Europäische Arzneimittel-Agentur

(2 226 440)

 

— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen

(9 156)

 

— Europäische Agentur für Flugsicherheit

(1 763 446)

 

— Europäisches Zentrum für Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten

(85 005)

 

— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

(645 347)

 

— Europäisches Amt für chemische Stoffe

(472 008)

 

— Europäische Umweltagentur

(735 503)

 

— Europäische Lebensmittelbehörde

(930 338)

 

— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(515 234)

 

— Europäisches gemeinsames Unternehmen ITER

(479 018)

 

— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

(498 497)

 

— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

(439 202)

 

— Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

(288 494)

 

— Europäische Polizeiakademie

(105 357)

 

— Europäische Eisenbahnagentur

(179 344)

 

— Europäische Stiftung für Berufsbildung

(678 840)

 

— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

(19 916)

 

— Exekutivagentur für intelligente Energie

(142 545)

 

— Exekutivagentur für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

(42 145)

 

— Exekutivagentur für die transeuropäischen Netze

(107 700)

 

— Exekutivagentur zur Einführung des EFR

(373 868)

 

— Galileo-Aufsichtsbehörde

(10 679)

 

— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

(70 100)

 

— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

(3 493 473)

 

— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

(1 012 430)

 

Gerichtshof

 

13 395 000

Rechnungshof

 

6 136 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

4 844 397

Ausschuss der Regionen

 

2 752 194

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

389 427

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

198 000

 

Insgesamt

330 817 333

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

66 986 176

63 493 513

79 744 516,92

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Parlament

 

3 936 176

Rat

 

p.m.

Kommission

 

62 300 000

Gerichtshof

 

250 000

Rechnungshof

 

500 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

66 986 176

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

105 000

105 000

5 255,45

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Parlament

 

5 000

Rat

 

p.m.

Kommission

 

100 000

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

105 000

KAPITEL 4 2 —   SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 2 0   Arbeitgeberbeitrag der dezentralisierten Einrichtungen zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

9 332 889

9 105 133

7 100 696,02

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Kommission

 

9 332 889

4 2 1   Beitrag der Abgeordneten des Parlaments zu einer Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 545 000

1 386 000

1 576 856,09

Regelung betreffend die Kosten und Entschädigungen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, insbesondere Anhang III.

Parlament

 

1 545 000

TITEL 5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (Material)

5 0 0 0

Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

42 000

p.m.

292 580,71

5 0 0 1

Einnahmen aus dem Verkauf von sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 500,—

5 0 0 2

Einnahmen aus für andere Organe oder Einrichtungen erbrachten entgeltlichen Leistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

312 623,76

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

42 000

p.m.

606 704,47

5 0 1

Einnahmen aus dem Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 2

Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

350 000

241 000

16 942 960,51

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

392 000

241 000

17 549 664,98

KAPITEL 5 1

5 1 0

Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

13 567 815,06

5 1 1 1

Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

623 095,—

 

Artikel 5 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

14 190 910,06

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

14 190 910,06

KAPITEL 5 2

5 2 0

Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben der Organe

9 054 000

7 289 000

9 614 521,71

5 2 1

An die Kommission abgeführte Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen

10 000 000

20 000 000

8 160 346,07

5 2 2

Zinserträge von Vorfinanzierungen

60 000 000

50 000 000

26 740 944,55

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

79 054 000

77 289 000

44 515 812,33

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden, einschließlich der für andere Organe oder Einrichtungen verauslagten und von diesen zurück erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen

1 000 000

p.m.

5 228 270,05

5 5 1

Einnahmen aus Vergütungen für im Auftrag Dritter ausgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

221 911,39

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

1 000 000

p.m.

5 450 181,44

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Rückzahlung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

12 133 433,09

5 7 1

Einnahmen mit festgelegter Zweckbestimmung wie Einkünfte aus Stiftungen, Zuschüsse, Schenkungen und Vermächtnisse, einschließlich der spezifischen zweckgebundenen Einnahmen jedes der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

589,18

5 7 2

Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden

p.m.

p.m.

4 811 608,46

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

1 000 000

76 209 450,31

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

1 000 000

93 155 081,04

KAPITEL 5 8

5 8 0

Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

813 261,90

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 151 389,94

5 8 3

Einnahmen aus verschiedenen Entschädigungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

33 452,04

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

1 998 103,88

KAPITEL 5 9

5 9 0

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

100 000

100 000

289 708,77

 

KAPITEL 5 9 — INSGESAMT

100 000

100 000

289 708,77

 

Titel 5 — Insgesamt

80 546 000

78 630 000

177 149 462,50

KAPITEL 5 0 —

EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN (MATERIAL) UND UNBEWEGLICHEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

KAPITEL 5 1 —

MIETEINNAHMEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRÄGE AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS VERGÜTUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

KAPITEL 5 9 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

KAPITEL 5 0 —   EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN (MATERIAL) UND UNBEWEGLICHEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

5 0 0   Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (Material)

5 0 0 0   Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

42 000

p.m.

292 580,71

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus dem Verkauf oder der Rücknahme von im Besitz der Gemeinschaftsorgane befindlichen Fahrzeugen eingesetzt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

42 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

42 000

5 0 0 1   Einnahmen aus dem Verkauf von sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 500,—

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus dem Verkauf oder der Rücknahme von sonstigen, im Besitz der Gemeinschaftsorgane befindlichen beweglichen Sachen, außer Fahrzeugen, eingesetzt.

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 0 0 2   Einnahmen aus für andere Organe oder Einrichtungen erbrachten entgeltlichen Leistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

312 623,76

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 0 1   Einnahmen aus dem Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus dem Verkauf von im Besitz der Organe befindlichen Immobilien eingesetzt.

5 0 2   Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

350 000

241 000

16 942 960,51

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

150 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

200 000

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

350 000

KAPITEL 5 1 —   MIETEINNAHMEN

5 1 0   Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 1 1   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

5 1 1 0   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

13 567 815,06

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Wirtschafts- und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 1 1 1   Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

623 095,—

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 2 —   ERTRÄGE AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0   Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben der Organe

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

9 054 000

7 289 000

9 614 521,71

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlage- und Darlehensmitteln sowie die Einnahmen aus Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben der Organe eingesetzt.

Parlament

 

1 800 000

Rat

 

p.m.

Kommission

 

7 000 000

Gerichtshof

 

90 000

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

64 000

Ausschuss der Regionen

 

100 000

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

9 054 000

5 2 1   An die Kommission abgeführte Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

10 000 000

20 000 000

8 160 346,07

Bei diesem Artikel werden die an die Kommission abgeführten Erträge aus Anlage- und Darlehensmitteln sowie Einnahmen aus Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen eingesetzt.

Kommission

 

10 000 000

5 2 2   Zinserträge von Vorfinanzierungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

60 000 000

50 000 000

26 740 944,55

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus den Zinserträgen von Vorfinanzierungen eingesetzt.

Kommission

 

60 000 000

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS VERGÜTUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden, einschließlich der für andere Organe oder Einrichtungen verauslagten und von diesen zurück erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 000 000

p.m.

5 228 270,05

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

1 000 000

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

1 000 000

5 5 1   Einnahmen aus Vergütungen für im Auftrag Dritter ausgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

221 911,39

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

5 7 0   Einnahmen aus der Rückzahlung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

12 133 433,09

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 7 1   Einnahmen mit festgelegter Zweckbestimmung wie Einkünfte aus Stiftungen, Zuschüsse, Schenkungen und Vermächtnisse, einschließlich der spezifischen zweckgebundenen Einnahmen jedes der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

589,18

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 7 2   Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

4 811 608,46

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, eingesetzt.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

1 000 000

76 209 450,31

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

5 8 0   Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

813 261,90

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 8 1   Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 151 389,94

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch die Erstattung der einem verunfallten Beamten weitergezahlten Dienstbezüge durch die Versicherung.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

5 8 3   Einnahmen aus verschiedenen Entschädigungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

33 452,04

Ausführung des ehemaligen Artikels 5 8 0.

KAPITEL 5 9 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

5 9 0   Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

100 000

100 000

289 708,77

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit eingesetzt.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

100 000

Gerichtshof

 

p.m.

Rechnungshof

 

p.m.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

100 000

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN DER ABKOMMEN UND PROGRAMME DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 6 0

6 0 1

Verschiedene Forschungsprogramme

6 0 1 1

Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 0 1 2

Europa-Abkommen über die Fusionsentwicklung (EFDA) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

23 786 996,—

6 0 1 3

Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

96 666 453,—

6 0 1 4

Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der gemeinschaftlichen Industrieprogramme — Zweckgebundene Einnahmen

0,—

6 0 1 5

Kooperationsabkommen mit Einrichtungen von Drittländern im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von gemeinschaftlichem Interesse (Eureka und andere) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

–2 500,—

6 0 1 6

Abkommen über europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 0 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

120 450 949,—

6 0 2

Sonstige Programme

6 0 2 1

Verschiedene, für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 0 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

6 0 3

Assoziierungsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

6 0 3 1

Einnahmen aus der Beteiligung von beitrittswilligen Ländern an Programmen der Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

140 906 287,98

6 0 3 2

Einnahmen aus der Beteiligung von beitrittswilligen Ländern an Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

194 687,72

6 0 3 3

Beteiligung Dritter an Tätigkeiten der Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

99 916 311,—

 

Artikel 6 0 3 — Insgesamt

p.m.

p.m.

241 017 286,70

 

KAPITEL 6 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

361 468 235,70

KAPITEL 6 1

6 1 1

Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden

6 1 1 3

Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

41 922 000,—

6 1 1 4

Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

41 922 000,—

6 1 2

Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

27 796,96

6 1 3

Wieder eingezogene Beträge gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

p.m.

p.m.

0,—

6 1 4

Rückzahlung der für Vorhaben und Aktionen gewährten finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse

6 1 4 0

Rückzahlung der für Vorhaben und Aktionen auf dem Gebiet der neuen Energietechnologien gewährten finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 1 4 1

Rückzahlung der für Aktionen im Bereich der Datenverarbeitung gewährten finanziellen Unterstützung im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse

0,—

6 1 4 3

Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt wurde — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

5 499 344,39

 

Artikel 6 1 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

5 499 344,39

6 1 5

Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse der Gemeinschaft

6 1 5 0

Rückzahlung von Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

p.m.

75 000 000

429 084 118,91

6 1 5 1

Rückzahlung von im Interesse des Haushaltsausgleichs gezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 1 5 2

Rückzahlung von nicht verwendeten Zinszuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 1 5 3

Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der vom Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

143 495,38

6 1 5 7

Rückzahlung von Vorfinanzierungen im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds

p.m.

p.m.

253 677 656,79

6 1 5 8

Rückzahlung sonstiger nicht verwendeter Zuschüsse der Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

3 351 734,01

 

Artikel 6 1 5 — Insgesamt

p.m.

75 000 000

686 257 005,09

6 1 6

Rückzahlung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 1 7

Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der Gemeinschaftshilfen zugunsten von Drittländern verauslagt worden sind

6 1 7 0

Rückzahlungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

3 674 076,—

 

Artikel 6 1 7 — Insgesamt

p.m.

p.m.

3 674 076,—

6 1 8

Rückzahlung von im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträgen

6 1 8 0

Rückzahlung der an Nahrungsmittellieferanten oder -empfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 1 8 1

Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 1 8 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

6 1 9

Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind

6 1 9 1

Erstattung sonstiger Beträge, die im Rahmen des Beschlusses 94/179/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 1 9 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 6 1 — INSGESAMT

p.m.

75 000 000

737 380 222,44

KAPITEL 6 2

6 2 0

Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 2 2

Einnahmen aus Leistungen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbracht werden

6 2 2 1

Einnahmen aus dem Betrieb des HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

2 240 144,20

6 2 2 2

Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die zur Rückzahlung von in den Ausgabenplan eingestellten Beträgen bestimmt sind — Zweckgebundene Einnahmen

0,—

6 2 2 3

Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

6 296 581,36

6 2 2 4

Einnahmen aus Lizenzen, die die Kommission für patentfähige und nichtpatentfähige Erfindungen vergeben hat, die aus Forschungen der Gemeinsamen Forschungsstelle hervorgegangen sind

p.m.

p.m.

85 742,97

6 2 2 5

Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 2 2 6

Einnahmen aus den von der Gemeinsamen Forschungsstelle für andere Dienststellen der Kommission auf wettbewerblicher Grundlage erbrachten Dienstleistungen, aus denen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

29 608 244,51

 

Artikel 6 2 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

38 230 713,04

6 2 4

Einnahmen aus Lizenzen, die die Kommission für patentfähige und nichtpatentfähige Erfindungen vergeben hat, die aus der gemeinschaftlichen Forschungstätigkeit (indirekte Aktionen) hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 6 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

38 230 713,04

KAPITEL 6 3

6 3 0

Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone im Rahmen des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

114 214 258,—

6 3 1

Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes

6 3 1 1

Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

6 3 1 2

Beiträge zur Entwicklung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen des Übereinkommens mit Island, Norwegen und der Schweiz — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

10 368,98

6 3 1 3

Sonstige Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen und Schweiz) — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 3 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

10 368,98

 

KAPITEL 6 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

114 224 626,98

KAPITEL 6 5

6 5 0

Finanzkorrekturen

6 5 0 0

Finanzkorrekturen im Rahmen des Strukturfonds

p.m.

145 000 000

126 789 866,05

 

Artikel 6 5 0 — Insgesamt

p.m.

145 000 000

126 789 866,05

 

KAPITEL 6 5 — INSGESAMT

p.m.

145 000 000

126 789 866,05

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

254 887 339,60

6 6 0 1

Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

10 000 000

15 000 000

8 804 875,31

 

Artikel 6 6 0 — Insgesamt

10 000 000

15 000 000

263 692 214,91

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

10 000 000

15 000 000

263 692 214,91

KAPITEL 6 7

6 7 0

Einnahmen betreffend den EGFL

6 7 0 1

Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

6 7 0 2

Unregelmäßigkeiten EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

6 7 0 3

Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

 

Artikel 6 7 0 — Insgesamt

p.m.

 

 

6 7 1

Einnahmen betreffend den ELER

6 7 1 1

Rechnungsabschluss ELER — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

6 7 1 2

Unregelmäßigkeiten ELER — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

 

Artikel 6 7 1 — Insgesamt

p.m.

 

 

 

KAPITEL 6 7 — INSGESAMT

p.m.

 

 

KAPITEL 6 8

6 8 0

Befristete Umstrukturierungsbeträge — Zweckgebundene Einnahmen

6 8 0 1

Befristete Umstrukturierungsbeträge — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

6 8 0 2

Unregelmäßigkeiten betreffend den befristeten Umstrukturierungsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

 

 

 

Artikel 6 8 0 — Insgesamt

p.m.

 

 

 

KAPITEL 6 8 — INSGESAMT

p.m.

 

 

 

Titel 6 — Insgesamt

10 000 000

235 000 000

1 641 785 879,12

KAPITEL 6 0 —

BEITRÄGE ZU DEN GEMEINSCHAFTSPROGRAMMEN

KAPITEL 6 1 —

ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

KAPITEL 6 2 —

VERGÜTUNGEN FÜR ENTGELTLICHE LEISTUNGEN

KAPITEL 6 3 —

BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

KAPITEL 6 5 —

FINANZKORREKTUREN

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 7 —

EINNAHMEN BETREFFEND DEN EGFL UND DEN ELER

KAPITEL 6 8 —

BEFRISTETE UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGE

KAPITEL 6 0 —   BEITRÄGE ZU DEN GEMEINSCHAFTSPROGRAMMEN

6 0 1   Verschiedene Forschungsprogramme

6 0 1 1   Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Einnahmen aus Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere aus dem Abkommen vom 14. September 1978.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen nach Maßgabe der zu deckenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei Artikel 08 21 04 (Indirekte Forschung) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt, abhängig von den zu deckenden Ausgaben.

6 0 1 2   Europa-Abkommen über die Fusionsentwicklung (EFDA) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

23 786 996,—

Einnahmen aus dem multilateralen EFDA-Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren 18 assoziierten Fusionspartnern, insbesondere aus dem Abkommen vom 30. März 1999.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen nach Maßgabe der zu deckenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei Artikel 08 21 04 (Indirekte Aktionen) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Diese Einnahmen decken die Beiträge der assoziierten Fusionspartner an der Finanzierung der Ausgaben des „Joint Fund“ in Verbindung mit der Inanspruchnahme der Strukturen des JET im Rahmen des EFDA.

6 0 1 3   Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

96 666 453,—

Einnahmen aus den Kooperationsabkommen, die zwischen der Gemeinschaft und Drittländern, insbesondere den Staaten, die sich an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung beteiligen, im Hinblick auf ihre Mitwirkung an gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen geschlossen worden sind.

Die etwaigen Beiträge sind zur Deckung der Ausgaben für Sitzungen, Gutachterverträge und Forschungstätigkeiten im Rahmen der jeweiligen Programme bestimmt.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen nach Maßgabe der zu deckenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 02 04 03, 06 06 04, 08 21 04, 09 04 02 und 11 05 01 (Indirekte Forschung) und bei den Artikeln 10 02 02 und 10 03 02 (Direkte Forschung) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2004/112/EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 32 vom 5.2.2004, S. 22).

Beschluss 2004/576/EG des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 47).

Verweise

Entschließung der Minister der an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung teilnehmenden Staaten (COST) (am 21. November 1991 in Wien unterzeichnet) (ABl. C 333 vom 24.12.1991, S. 1).

6 0 1 4   Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der gemeinschaftlichen Industrieprogramme — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

0,—

Einnahmen aus den Kooperationsabkommen, die zwischen der Gemeinschaft und Drittländern, insbesondere den Staaten, die sich an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung beteiligen, im Hinblick auf ihre Mitwirkung an gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen geschlossen worden sind.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Entschließung der Minister der an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung teilnehmenden Staaten (COST) (am 21. November 1991 in Wien unterzeichnet) (ABl. C 333 vom 24.12.1991, S. 1).

6 0 1 5   Kooperationsabkommen mit Einrichtungen von Drittländern im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von gemeinschaftlichem Interesse (Eureka und andere) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

–2 500,—

Kooperationsabkommen mit Einrichtungen von Drittländern im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von gemeinschaftlichem Interesse (Eureka und andere).

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 02 04 03, 06 06 04, 08 21 04, 09 04 02 und 11 05 01 (Indirekte Forschung) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

6 0 1 6   Abkommen über europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Bei diesem Posten werden die Beiträge eingesetzt, die die Drittländer im Rahmen ihrer Beteiligung an der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung leisten.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 02 04 03, 06 06 04, 08 21 04, 09 04 02 und 11 05 01 (Indirekte Forschung) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Verweise

Entschließung der Minister der an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung teilnehmenden Staaten (COST) (am 21. November 1991 in Wien unterzeichnet) (ABl. C 333 vom 24.12.1991, S. 1).

6 0 2   Sonstige Programme

6 0 2 1   Verschiedene, für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Etwaige Beteiligungen Dritter an Aktionen der humanitären Hilfe.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Titel 23 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

6 0 3   Assoziierungsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

6 0 3 1   Einnahmen aus der Beteiligung von beitrittswilligen Ländern an Programmen der Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

140 906 287,98

Einnahmen aus der Beteiligung von beitrittswilligen Ländern an verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen aufgrund der nachstehenden Assoziierungsabkommen zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern. Einnahmen aus der Beteiligung von Ländern, die inzwischen Mitgliedstaaten geworden sind, betreffen Maßnahmen aus der Zeit vor ihrem Beitritt.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Europa-Abkommen vom 23. Dezember 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Türkei andererseits (ABl. 217 vom 29.12.1964, S. 3687/64).

Europa-Abkommen vom 1. März 1971 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Malta andererseits (ABl. L 61 vom 14.3.1971, S. 1).

Europa-Abkommen vom 14. Mai 1973 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Zypern andererseits (ABl. L 133 vom 21.5.1973, S. 1).

Europa-Abkommen vom 16. Dezember 1991 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits (ABl. L 347 vom 31.12.1993, S. 2).

Europa-Abkommen vom 16. Dezember 1991 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits (ABl. L 348 vom 31.12.1993, S. 2).

Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Rumänien andererseits (ABl. L 357 vom 31.12.1994, S. 2).

Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits (ABl. L 358 vom 31.12.1994, S. 3).

Europa-Abkommen vom 4. Oktober 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits (ABl. L 360 vom 31.12.1994, S. 2).

Europa-Abkommen vom 4. Oktober 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits (ABl. L 359 vom 31.12.1994, S. 2).

Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits (ABl. L 26 vom 2.2.1998, S. 3).

Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits (ABl. L 51 vom 20.2.1998, S. 3).

Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits (ABl. L 68 vom 9.3.1998, S. 3).

Europa-Abkommen vom 12. Dezember 1998 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowenischen Republik andererseits (ABl. L 51 vom 26.2.1999, S. 2).

Rahmenabkommen vom 22. November 2004 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Kroatien an Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 192 vom 22.7.2005, S. 16).

Zusatzprotokolle zu den Europa-Abkommen (Artikel 228 und 238) zwecks Öffnung der Gemeinschaftsprogramme für beitrittswillige Länder.

6 0 3 2   Einnahmen aus der Beteiligung von beitrittswilligen Ländern an Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

194 687,72

Bei diesem Posten werden die Finanzbeiträge von Drittländern zu den Abkommen zur Zusammenarbeit im Zollbereich verbucht. Es handelt sich dabei insbesondere um Beiträge im Rahmen des Transit-Projekts sowie des Vorhabens zur Verbreitung von Informationsdaten zum Zolltarif u. Ä. (über Telematik).

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 14 03 01 (Zoll 2002) und 14 03 02 (Zoll 2007) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (ABl. L 226 vom 13.8.1987, S. 2), zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 6/2005 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA (ABl. L 324 vom 10.12.2005, S. 96).

Entscheidung Nr. 210/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2000) (ABl. L 33 vom 4.2.1997, S. 24), zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 105/2000/EG (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 1).

Beschluss des Rates vom 19. März 2001 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Gemeinschaft eine Änderung des am 15. Dezember 1950 in Brüssel unterzeichneten Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens auszuhandeln, die es der Europäischen Gemeinschaft ermöglicht, Mitglied der genannten Organisation zu werden.

Entscheidung Nr. 253/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2003 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen der Gemeinschaft („Zoll 2007“) (ABl. L 36 vom 12.2.2003, S. 1), geändert durch die Entscheidung Nr. 787/2004/EG (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 12).

6 0 3 3   Beteiligung Dritter an Tätigkeiten der Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

99 916 311,—

Etwaige Beteiligungen Dritter an Tätigkeiten der Gemeinschaft.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

KAPITEL 6 1 —   ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN

6 1 1   Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden

6 1 1 3   Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

41 922 000,—

In der Entscheidung 2003/76/EG des Rates vom 1. Februar 2003 zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls im Anhang zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (ABl. L 29 vom 5.2.2003, S. 22) wird die Kommission mit der Abwicklung der am Ende der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags noch laufenden Finanzoperationen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl beauftragt.

Gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG gelten die Nettobeträge aus den Anlagen als Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union. Diese Einnahmen unterliegen einer Zweckbindung, d. h., sie sind für die Finanzierung der Forschungsprojekte in den mit der Kohle- und Stahlindustrie verbundenen Sektoren über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl bestimmt.

Die für die Finanzierung von Forschungsprojekten des Jahres n+2 verfügbaren Nettobeträge werden zunächst auf der Aktivseite der Bilanz der in Abwicklung befindlichen EGKS für das Jahr n und — nach erfolgter Abwicklung — bei den Aktiva des Forschungsfonds für Kohle und Stahl ausgewiesen. Dieser Finanzierungsmechanismus gilt ab 2003. Die Einnahmen des Jahres 2005 werden im Haushaltsjahr 2007 für die Forschung bereitgestellt. Um Schwankungen des Finanzierungsvolumens im Forschungsbereich infolge der Entwicklung der Finanzmärkte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird eine Nivellierung vorgenommen. Die im Haushaltsjahr 2007 für Forschungszwecke verfügbaren Mittel werden auf 53 875 000 EUR (netto) veranschlagt.

Gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG sind 72,8 % der Fondsmittel für den Stahlsektor und 27,2 % für den Kohlesektor bestimmt.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Kapitel 08 22 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

6 1 1 4   Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

In der Entscheidung 2003/76/EG des Rates vom 1. Februar 2003 zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls im Anhang zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (ABl. L 29 vom 5.2.2003, S. 22) wird die Kommission mit der Abwicklung der am Ende der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags noch laufenden Finanzoperationen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl beauftragt.

Gemäß Artikel 4 Absatz 5 dieser Entscheidung werden die eingezogenen Beträge zunächst bei den Aktiva der in Abwicklung befindlichen EGKS und — nach erfolgter Abwicklung — bei den Aktiva des Forschungsfonds für Kohle und Stahl buchmäßig erfasst.

6 1 2   Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

27 796,96

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Kommission

 

p.m.

Rat

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

6 1 3   Wieder eingezogene Beträge gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Werden Beträge, die bei der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik oder infolge von Unregelmäßigkeiten oder von Versäumnissen verloren gingen, wieder eingezogen, so sind sie den Zahlstellen zuzuleiten. Diese bringen die Beträge von den durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds finanzierten Ausgaben in Abzug. Eine Verbuchung als Einnahme erfolgt daher nur, wenn die wieder eingezogenen Summen höher sind als die Ausgaben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103), geändert durch die Verordnung Nr. 1290/2005 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).

6 1 4   Rückzahlung der für Vorhaben und Aktionen gewährten finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse

6 1 4 0   Rückzahlung der für Vorhaben und Aktionen auf dem Gebiet der neuen Energietechnologien gewährten finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft bei Vorhaben und Maßnahmen auf dem Gebiet der neuen Energietechnologien, deren Ergebnisse kommerziell genutzt werden konnten.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 1 4 1   Rückzahlung der für Aktionen im Bereich der Datenverarbeitung gewährten finanziellen Unterstützung im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

0,—

Restliche Einnahmen aus der Rückzahlung der für Aktionen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung gewährten finanziellen Unterstützung im Fall einer erfolgreichen kommerziellen Nutzung der Ergebnisse.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 1996/79 des Rates vom 11. September 1979 über ein System der gemeinschaftlichen Unterstützung im Bereich der Datenverarbeitung (ABl. L 231 vom 13.9.1979, S. 1), geändert durch Dokumente betreffend den Beitritt des Königreichs Spanien und der portugiesischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften, Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge, Anhang I: Liste zu Artikel 26 der Beitrittsakte (ABl. L 302 vom 15.11.1985, S. 230).

6 1 4 3   Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt wurde — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

5 499 344,39

Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt wurde.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 1 5   Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse der Gemeinschaft

6 1 5 0   Rückzahlung von Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

75 000 000

429 084 118,91

Rückzahlung von Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.

Diese Einnahmen werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 1 5 1   Rückzahlung von im Interesse des Haushaltsausgleichs gezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 1 5 2   Rückzahlung von nicht verwendeten Zinszuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 1 5 3   Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der vom Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

143 495,38

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 1 5 7   Rückzahlung von Vorfinanzierungen im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

253 677 656,79

Bei diesem Posten werden die Rückzahlungen von Vorauszahlungen im Rahmen der Strukturfonds (Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) und des Kohäsionsfonds verbucht.

Gemäß den Artikeln 18 und 157 der Haushaltsordnung werden diese Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den entsprechenden Linien der Titel 04, 05, 11 und 13 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt, sofern sie benötigt werden, um eine Kürzung der Beteiligung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds an der betreffenden Intervention zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1), insbesondere Artikel 32 Absatz 2.

Verordnung (EG) Nr. 1265/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 62), insbesondere Artikel 1 Absatz 4.

Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen (ABl. L 64 vom 6.3.2001, S. 13), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1978/2006 (ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 89).

6 1 5 8   Rückzahlung sonstiger nicht verwendeter Zuschüsse der Gemeinschaft — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

3 351 734,01

Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

6 1 6   Rückzahlung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erstattung des Anteils der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) an den von der Kommission verauslagten Beträgen für die von der IAEO im Rahmen der Verifizierungsabkommen durchgeführten Kontrollen (siehe Artikel 06 05 01 und 06 05 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“).

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 1 7   Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der Gemeinschaftshilfen zugunsten von Drittländern verauslagt worden sind

6 1 7 0   Rückzahlungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

3 674 076,—

Rückzahlung von im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika zu viel gezahlten Beträgen durch Auftragnehmer bzw. Begünstigte.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Artikel 21 06 02 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1726/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über die Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika (ABl. L 198 vom 4.8.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).

6 1 8   Rückzahlung von im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträgen

6 1 8 0   Rückzahlung der an Nahrungsmittellieferanten oder -empfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Rückzahlungen nach Maßgabe der Bestimmungen in den Ausschreibungen oder in den finanziellen Bedingungen, die den Schreiben der Kommission mit den Kriterien für die Gewährung der Nahrungsmittelhilfe an die Empfänger beigefügt sind.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 1 8 1   Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erstattungen nach Maßgabe der Lieferbedingungen, die den Schreiben der Kommission mit den Kriterien für die Gewährung der Nahrungsmittelhilfe an die Empfänger beigefügt sind.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 1 9   Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind

6 1 9 1   Erstattung sonstiger Beträge, die im Rahmen des Beschlusses 94/179/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 22 02 03 und 19 06 05 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

KAPITEL 6 2 —   VERGÜTUNGEN FÜR ENTGELTLICHE LEISTUNGEN

6 2 0   Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 6 Buchstabe b.

Einnahmen aus der entgeltlichen Lieferung von Rohstoffen und spaltbarem Material an die Mitgliedstaaten zur Durchführung ihrer Forschungsprogramme.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 2 2   Einnahmen aus Leistungen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbracht werden

6 2 2 1   Einnahmen aus dem Betrieb des HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

2 240 144,20

Einnahmen aus dem Betrieb des HFR (High-flux reactor) in der Forschungsanstalt Petten der Gemeinsamen Forschungsstelle.

Von Dritten (insbesondere von Frankreich und den Niederlanden) abgeführte Beträge, die zur Deckung von Ausgaben verschiedener Art, die der Gemeinsamen Forschungsstelle für den Betrieb des HFR entstehen, bestimmt sind.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 10 01 05 und 10 04 04 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Abschluss früherer Programme

Die Einnahmen werden anteilig auf Deutschland, Frankreich und die Niederlande umgelegt.

6 2 2 2   Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die zur Rückzahlung von in den Ausgabenplan eingestellten Beträgen bestimmt sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

0,—

Es handelt sich um Einnahmen, die von Personen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen abgeführt werden, für die die Gemeinsame Forschungsstelle gegen Entgelt Forschungsarbeiten durchführt und/oder Dienstleistungen erbringt.

Diese Mittel sind auch für Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem Vorschussfonds der früheren gemeinsamen Programme bestimmt.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

6 2 2 3   Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

6 296 581,36

Es handelt sich um Einnahmen, die von Personen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen abgeführt werden, für die die Gemeinsame Forschungsstelle gegen Entgelt Forschungsarbeiten durchführt und/oder Dienstleistungen erbringt.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 161 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen bis zur Höhe der für jeden Dienstleistungsvertrag mit Dritten anfallenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 10 01 05, 10 04 01 und 10 04 02 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

6 2 2 4   Einnahmen aus Lizenzen, die die Kommission für patentfähige und nichtpatentfähige Erfindungen vergeben hat, die aus Forschungen der Gemeinsamen Forschungsstelle hervorgegangen sind

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

85 742,97

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Kapiteln 10 02 und 10 03 sowie bei den Artikeln 10 01 05, 10 04 02 und 10 04 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 2380/74 des Rates vom 17. September 1974 über die Regelung für die Verbreitung von Kenntnissen im Rahmen der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 255 vom 20.9.1974, S. 1).

Verweise

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 12.

6 2 2 5   Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Einnahmen aus Beiträgen, Schenkungen oder Vermächtnissen Dritter zugunsten verschiedener Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Kapiteln 10 02, 10 03 und 10 04 sowie bei Artikel 10 01 05 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

6 2 2 6   Einnahmen aus den von der Gemeinsamen Forschungsstelle für andere Dienststellen der Kommission auf wettbewerblicher Grundlage erbrachten Dienstleistungen, aus denen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

29 608 244,51

Es handelt sich um Einnahmen aus Forschungsarbeiten und/oder Dienstleistungen, die die Gemeinsame Forschungsstelle für andere Dienststellen der Kommission ausführt bzw. erbringt, sowie um Einnahmen aus der Beteiligung an Maßnahmen der FTE-Rahmenprogramme.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 161 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen bis zur Höhe der für jeden Dienstleistungsvertrag anfallenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 10 01 05, 10 02 01, 10 03 01, 10 04 01 und 10 04 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

6 2 4   Einnahmen aus Lizenzen, die die Kommission für patentfähige und nichtpatentfähige Erfindungen vergeben hat, die aus der gemeinschaftlichen Forschungstätigkeit (indirekte Aktionen) hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 2380/74 des Rates vom 17. September 1974 über die Regelung für die Verbreitung von Kenntnissen im Rahmen der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 255 vom 20.9.1974, S. 1).

Verweise

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 12.

KAPITEL 6 3 —   BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN

6 3 0   Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone im Rahmen des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

114 214 258,—

Bei diesem Artikel werden die Beiträge der EFTA-Staaten erfasst, die gemäß Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie gemäß dessen Protokoll 32 im Rahmen ihrer finanziellen Beteiligung an bestimmten Gemeinschaftsaktionen zu leisten sind.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen finanziellen Beteiligung ist in der Zusammenfassung in einem Anhang zum Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ ausgewiesen.

Die Beiträge der EFTA-Staaten werden der Kommission gemäß den Artikeln 1 bis 3 des Protokolls Nr. 32 zum Abkommen zur Verfügung gestellt.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die etwaigen Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Verweise

Abkommen zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3).

6 3 1   Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes

6 3 1 1   Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.

Rat

 

p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).

6 3 1 2   Beiträge zur Entwicklung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen des Übereinkommens mit Island, Norwegen und der Schweiz — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

10 368,98

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 18 02 04, 18 02 05 und 18 03 11 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 4) besagt, dass Vereinbarungen im Hinblick darauf zu treffen sind, dass Vertreter Islands und Norwegens an den Beratungen der Ausschüsse teilnehmen können, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1).

Beschluss 2001/258/EG des Rates vom 15. März 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags (ABl. L 93 vom 3.4.2001, S. 38), insbesondere Artikel 9 des Übereinkommens.

Beschluss 2001/886/JI des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 1), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/1007/JI (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 78).

Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 vom 25.2.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 222 vom 5.9.2003, S. 3).

Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5).

Beschluss 2004/849/EG des Rates vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstandes und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (ABl. L 368 vom 15.12.2004, S. 26).

Beschluss 2004/860/EG des Rates vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstandes und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (ABl. L 370 vom 17.12.2004, S. 78).

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 28. Dezember 2004, über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (KOM(2004) 835 endg.).

Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4).

6 3 1 3   Sonstige Beiträge aufgrund des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen und Schweiz) — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Artikel 18 02 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1).

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 2. Mai 2005, zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2008-2013 innerhalb des generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (KOM(2005) 123 endg.).

KAPITEL 6 5 —   FINANZKORREKTUREN

6 5 0   Finanzkorrekturen

6 5 0 0   Finanzkorrekturen im Rahmen des Strukturfonds

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

145 000 000

126 789 866,05

Dieser Posten dient der Einsetzung der Finanzkorrekturen, die im Rahmen der Strukturfonds (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung „Ausrichtung“, Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) vereinnahmt werden.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können die bei diesem Posten veranschlagten Mittel als zusätzliche Mittel bei den entsprechenden Linien der Titel 04, 05, 11 und 13 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt werden, sofern dies notwendig ist, um die Risiken in Bezug auf die Annullierung oder Kürzung zuvor beschlossener Finanzkorrekturen zu decken.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente andererseits (ABl. L 374 vom 31.12.1988, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 11), insbesondere Artikel 24.

Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1), insbesondere Artikel 32 Absatz 2.

Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen (ABl. L 64 vom 6.3.2001, S. 13), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1978/2006 (ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 89).

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0   Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0   Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

254 887 339,60

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

p.m.

6 6 0 1   Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

10 000 000

15 000 000

8 804 875,31

Bei diesem Posten werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung verwendet werden.

Parlament

 

p.m.

Kommission

 

10 000 000

 

Insgesamt

10 000 000

KAPITEL 6 7 —   EINNAHMEN BETREFFEND DEN EGFL UND DEN ELER

Neues Kapitel

6 7 0   Einnahmen betreffend den EGFL

Neuer Artikel

6 7 0 1   Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden Einnahmen im Zusammenhang mit Konformitätsentscheidungen eingesetzt, die im Rahmen der Rechnungsabschlüsse von unter Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Ausgaben ergehen. Des Weiteren werden Einnahmenbeträge eingesetzt, die infolge von Rechnungsabschlussentscheidungen als zweckgebundene Einnahmen in den Haushalt der Europäischen Union einzustellen sind.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 180 der Haushaltsordnung werden die bei diesem Posten eingehenden Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des EGFL, einschließlich der Posten 05 07 01 08 und 05 07 01 09, in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2007 wurde bei Artikel 05 03 01, und zwar insbesondere bei Posten 05 03 01 01 ein Betrag von 568 000 000 EUR vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

6 7 0 2   Unregelmäßigkeiten EGFL — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die infolge der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten wieder eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Verzugszinsen. Es handelt sich insbesondere um Beträge aus Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen, um Zwangsgelder, Zinsen und verfallene Sicherheiten im Zusammenhang mit unter Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Ausgaben.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 180 der Haushaltsordnung werden die bei diesem Posten eingehenden Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des EGFL, einschließlich der Posten 05 07 01 08 und 05 07 01 09, in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2007 wurde bei Artikel 05 03 01, und zwar insbesondere bei Posten 05 03 01 01, ein Betrag von 70 000 000 EUR vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

6 7 0 3   Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates erhoben oder wieder eingezogen werden.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 180 der Haushaltsordnung werden die bei diesem Posten eingehenden Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des EGFL, einschließlich der Posten 05 07 01 08 und 05 07 01 09, in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2007 wurde bei Artikel 05 02 12, und zwar insbesondere bei Posten 05 02 12 01 ein Betrag von 349 000 000 EUR vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 123), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2006 (ABl. L 265 vom 26.9.2006, S. 8).

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

6 7 1   Einnahmen betreffend den ELER

Neuer Artikel

6 7 1 1   Rechnungsabschluss ELER — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden Einnahmen im Zusammenhang mit Konformitätsentscheidungen eingesetzt, die im Rahmen der Rechnungsabschlüsse von aus dem ELER finanzierten Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums ergehen. Des Weiteren werden Einnahmenbeträge eingesetzt, die infolge von Rechnungsabschlussentscheidungen als zweckgebundene Einnahmen in den Haushalt der Europäischen Union einzustellen sind.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 180 der Haushaltsordnung werden die bei diesem Posten eingehenden Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des ELER eingesetzt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2007 wurde bei Artikel 05 04 05 kein bestimmter Betrag vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

6 7 1 2   Unregelmäßigkeiten ELER — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die infolge der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten wieder eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Verzugszinsen. Es handelt sich insbesondere um Beträge aus Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen, um Zwangsgelder, Zinsen und verfallene Sicherheiten im Zusammenhang mit aus dem ELER finanzierten Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Gemäß Artikel 18 und Artikel 180 der Haushaltsordnung werden die bei diesem Posten eingehenden Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des ELER eingesetzt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2007 wurde bei Artikel 05 04 05 kein bestimmter Betrag vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

KAPITEL 6 8 —   BEFRISTETE UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGE

Neues Kapitel

6 8 0   Befristete Umstrukturierungsbeträge — Zweckgebundene Einnahmen

Neuer Artikel

6 8 0 1   Befristete Umstrukturierungsbeträge — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden die befristeten Umstrukturierungsbeträge eingesetzt, die gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 bei Unternehmen des Zuckersektors in der Europäischen Gemeinschaft erhoben werden.

Gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung werden die bei diesem Posten eingehenden Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Artikel 05 02 16 (Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie), aus dem die Umstrukturierungsbeihilfen und andere gemäß der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 gewährte Beihilfen finanziert werden, in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2007 wurde bei diesem Posten ein Betrag von 1 259 000 000 EUR vorgesehen, wovon 757 000 000 EUR bei Artikel 05 02 16 eingesetzt werden. Der Restbetrag wird gemäß Artikel 10 der Haushaltsordnung automatisch auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

6 8 0 2   Unregelmäßigkeiten betreffend den befristeten Umstrukturierungsfonds — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Posten

Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Irrtümern eingezogen wurden, die bei Ausgaben im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 eingerichteten befristeten Fonds für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie in der Gemeinschaft aufgetreten sind; dazu gehören auch Zwangsgelder, Zinsen und verfallene Sicherheiten.

Gemäß Artikel 18 und 180 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen bei diesem Posten als zusätzliche Mittel bei Artikel 05 02 16 (Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt, um Umstrukturierungsbeihilfen und andere gemäß der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 gewährte Beihilfen zu finanzieren.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).

TITEL 7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 7 0

7 0 0

Verzugszinsen

7 0 0 0

Infolge verspäteter Gutschriften auf den Konten bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten fällige Zinsen

5 000 000

7 500 000

52 352 686,10

7 0 0 1

Sonstige Verzugszinsen

3 000 000

2 000 000

2 758 858,24

 

Artikel 7 0 0 — Insgesamt

8 000 000

9 500 000

55 111 544,34

7 0 1

Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen

15 000 000

100 000 000

44 931 534,34

 

KAPITEL 7 0 — INSGESAMT

23 000 000

109 500 000

100 043 078,68

KAPITEL 7 1

7 1 0

Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen

100 000 000

744 000 000

236 336 568,09

7 1 1

Einziehung der Geldbußen zur Ahndung von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft richten

p.m.

p.m.

0,—

7 1 2

Zwangsgelder und Pauschalbeträge, die den Mitgliedstaaten bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofs zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag auferlegt werden

p.m.

58 000 000

20 000 000,—

 

KAPITEL 7 1 — INSGESAMT

100 000 000

802 000 000

256 336 568,09

KAPITEL 7 2

7 2 0

Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen

7 2 0 0

Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 7 2 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 7 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 7 — Insgesamt

123 000 000

911 500 000

356 379 646,77

KAPITEL 7 0 —

VERZUGSZINSEN

KAPITEL 7 1 —

GELDBUSSEN

KAPITEL 7 2 —

ZINSERTRÄGE AUS EINLAGEN UND GELDBUSSEN

KAPITEL 7 0 —   VERZUGSZINSEN

7 0 0   Verzugszinsen

7 0 0 0   Infolge verspäteter Gutschriften auf den Konten bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten fällige Zinsen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

5 000 000

7 500 000

52 352 686,10

Rat

 

p.m.

Kommission

 

5 000 000

 

Insgesamt

5 000 000

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 (ABl. L 352 vom 27.11.2004, S. 1).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 71 Absatz 4.

7 0 0 1   Sonstige Verzugszinsen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

3 000 000

2 000 000

2 758 858,24

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 173/2005 (ABl. L 29 vom 2.2.2005, S. 3), insbesondere Artikel 39 Absatz 4.

Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen (ABl. L 64 vom 6.3.2001, S. 13), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1978/2006 (ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 89), insbesondere Artikel 7 Absatz 2.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 71 Absatz 4.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1248/2006(ABl. L 227 vom 19.8.2006, S. 3), insbesondere Artikel 86.

7 0 1   Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

15 000 000

100 000 000

44 931 534,34

Bei diesem Artikel werden die Verzugszinsen und sonstigen Zinserträge aus Geldbußen eingesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 71 Absatz 4.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1248/2006 (ABl. L 227 vom 19.8.2006, S. 3), insbesondere Artikel 86.

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1419/2006 (ABl. L 269 vom 28.9.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere die Artikel 14 und 15.

KAPITEL 7 1 —   GELDBUSSEN

7 1 0   Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

100 000 000

744 000 000

236 336 568,09

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1248/2006 (ABl. L 227 vom 19.8.2006, S. 3).

Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1419/2006 (ABl. L 269 vom 28.9.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere die Artikel 14 und 15.

7 1 1   Einziehung der Geldbußen zur Ahndung von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft richten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 117 vom 4.5.2005, S. 13).

Entscheidung Nr. 105/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Änderung der Entscheidung Nr. 210/97/EG über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2000) (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 1).

Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42).

7 1 2   Zwangsgelder und Pauschalbeträge, die den Mitgliedstaaten bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofs zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag auferlegt werden

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

58 000 000

20 000 000,—

Verweise

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 228.

KAPITEL 7 2 —   ZINSERTRÄGE AUS EINLAGEN UND GELDBUSSEN

7 2 0   Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen

7 2 0 0   Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5), insbesondere Artikel 16.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b.

TITEL 8

ANLEIHEN UND DARLEHEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 8 0

8 0 0

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen

p.m.

p.m.

0,—

8 0 1

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Euratom-Anleihen

p.m.

p.m.

0,—

8 0 2

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft (Neues Gemeinschaftsinstrument)

p.m.

0,—

 

KAPITEL 8 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 8 1

8 1 0

Rückfluss und Zinserlös bei im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Drittländern des Mittelmeerraums gewährten Sonderdarlehen und Risikokapital

25 284 905

56 401 054

38 478 934,01

8 1 1

Rückfluss und Zinserlös im Rahmen der Darlehen, die die Kommission für die Verbesserung der Wohnbedingungen der Wanderarbeitnehmer gewährt

p.m.

13 663,09

8 1 3

Rückfluss und Zinserlös im Rahmen der Darlehen und des haftenden Kapitals, die die Kommission im Zusammenhang mit der Aktion „EC Investment Partners“ Entwicklungsländern in Lateinamerika, Asien, im Mittelmeerraum und in Südafrika gewährt

p.m.

p.m.

81,50

8 1 4

Rückzahlung und Zinserlös im Rahmen der Darlehen, die den von der Golfkrise am schwersten betroffenen Ländern gewährt wurden

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 8 1 — INSGESAMT

25 284 905

56 401 054

38 492 678,60

KAPITEL 8 2

8 2 0

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für ein Anleiheprogramm der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern des Mittelmeerraums

p.m.

0,—

8 2 1

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für eine Anleihe der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe an Drittländer Mittel- und Osteuropas

p.m.

0,—

8 2 3

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Anleiheprogramme der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten der Neuen Unabhängigen Staaten und der Mongolei

p.m.

0,—

8 2 5

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Anleiheprogramme der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten der Länder des westlichen Balkanraums

p.m.

0,—

8 2 6

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Euratom-Darlehen, mit denen die Steigerung der Effizienz und der Sicherheit der Kernkraftwerke in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten finanziert werden soll

p.m.

0,—

8 2 7

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Anleiheprogramme der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern

p.m.

 

 

8 2 8

Garantie für Euratom-Darlehen zur Finanzierung der Verbesserung des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

p.m.

 

 

 

KAPITEL 8 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 8 3

8 3 0

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer im Mittelmeerraum

p.m.

0,—

8 3 1

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer in Mittel- und Osteuropa sowie im westlichen Balkanraum

p.m.

0,—

8 3 2

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an andere Drittländer

p.m.

0,—

8 3 4

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Südafrika

p.m.

0,—

8 3 5

Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer

p.m.

 

 

 

KAPITEL 8 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 8 5

8 5 0

Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

p.m.

2 627 400

3 264 000,—

 

KAPITEL 8 5 — INSGESAMT

p.m.

2 627 400

3 264 000,—

 

Titel 8 — Insgesamt

25 284 905

59 028 454

41 756 678,60

KAPITEL 8 0 —

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN

KAPITEL 8 1 —

VON DER KOMMISSION GEWÄHRTE DARLEHEN

KAPITEL 8 2 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

KAPITEL 8 3 —

EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN VON FINANZINSTITUTIONEN IN DRITTLÄNDERN

KAPITEL 8 5 —

EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN

KAPITEL 8 0 —   EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN

8 0 0   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Die Garantie der Gemeinschaft betrifft die auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstitutionen aufgenommenen Anleihen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die damit den Mitgliedstaaten gewährt werden können, ist auf 12 000 000 000 EUR begrenzt.

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1).

8 0 1   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Euratom-Anleihen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977 zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag zur Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 88 vom 6.4.1977, S. 9).

Beschluss 77/271/Euratom des Rates vom 29. März 1977 zur Durchführung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag zur Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 88 vom 6.4.1977, S. 11).

Beschluss 80/29/Euratom des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Änderung des Beschlusses 77/271/Euratom zur Durchführung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag zur Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 12 vom 17.1.1980, S. 28).

Beschluss 82/170/Euratom des Rates vom 15. März 1982 zur Änderung des Beschlusses 77/271/Euratom hinsichtlich des Gesamtbetrags der Euratom-Anleihen, welche die Kommission im Hinblick auf ihren Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen aufnehmen kann (ABl. L 78 vom 24.3.1982, S. 21).

Beschluss 85/537/Euratom des Rates vom 5. Dezember 1985 zur Änderung des Beschlusses 77/271/Euratom hinsichtlich des Gesamtbetrags der Euratom-Anleihen, welche die Kommission im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen aufnehmen kann (ABl. L 334 vom 12.12.1985, S. 23).

Beschluss 90/212/Euratom des Rates vom 23. April 1990 zur Änderung des Beschlusses 77/271/Euratom über die Anwendung des Beschlusses 77/270/Euratom, mit dem die Kommission ermächtigt wird, Euratom-Anleihen als Beitrag zur Finanzierung von Kernkraftwerken aufzunehmen (ABl. L 112 vom 3.5.1990, S. 26).

Beschluss 94/179/Euratom des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrads von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 84 vom 29.3.1994, S. 41).

8 0 2   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft (Neues Gemeinschaftsinstrument)

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Im Dezember 2004 wurde die letzte Anleihe-/Darlehenstransaktion im Rahmen dieses Instruments vollständig getilgt.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

KAPITEL 8 1 —   VON DER KOMMISSION GEWÄHRTE DARLEHEN

8 1 0   Rückfluss und Zinserlös bei im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Drittländern des Mittelmeerraums gewährten Sonderdarlehen und Risikokapital

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

25 284 905

56 401 054

38 478 934,01

Dieser Artikel dient der Verbuchung der Kapitalrückzahlungen und Zinserträge aus Sonderdarlehen und Risikokapital, die aus den Mitteln der Kapitel 22 03, 19 08 und 19 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ an Drittländer des Mittelmeerraums vergeben wurden.

Die tatsächlichen Einnahmen sind wegen der Zahlung der Zinsen für Sonderdarlehen und haftendes Kapital, die noch im vergangenen Haushaltsjahr und im laufenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden können, normalerweise höher als die Mittelansätze im Haushaltsplan. Die Zinsen für Sonderdarlehen und Risikokapital werden ab Auszahlung fällig; die ersten sind halbjährlich, die zweiten jährlich zahlbar.

8 1 1   Rückfluss und Zinserlös im Rahmen der Darlehen, die die Kommission für die Verbesserung der Wohnbedingungen der Wanderarbeitnehmer gewährt

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

13 663,09

Dieser Artikel dient der Verbuchung der Kapitalrückzahlungen und Zinserträge aus den Darlehen zugunsten von Wanderarbeitnehmern, die mit Mitteln des Artikels 04 04 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ gewährt wurden.

Gemäß dem Finanzierungsplan sind die letzten Zahlungen am 31. Dezember 2005 erfolgt.

8 1 3   Rückfluss und Zinserlös im Rahmen der Darlehen und des haftenden Kapitals, die die Kommission im Zusammenhang mit der Aktion „EC Investment Partners“ Entwicklungsländern in Lateinamerika, Asien, im Mittelmeerraum und in Südafrika gewährt

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

81,50

Dieser Artikel dient der Verbuchung der Kapitalrückzahlungen und Zinserträge aus Darlehen und haftendem Kapital, die aus den Mitteln des Postens 19 08 01 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ (EC Investment Partners) vergeben werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 772/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über den Abschluss und die Abwicklung der von der Kommission genehmigten Projekte im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 213/96 des Rates über die Anwendung des Finanzinstruments „EC Investment Partners“ für Länder Lateinamerikas, Asiens, des Mittelmeerraums und Südafrika (ABl. L 112 vom 21.4.2001, S. 1).

8 1 4   Rückzahlung und Zinserlös im Rahmen der Darlehen, die den von der Golfkrise am schwersten betroffenen Ländern gewährt wurden

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Verordnung (EWG) Nr. 3557/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 über eine Finanzhilfe für die unmittelbar von der Golfkrise betroffenen Länder (ABl. L 347 vom 12.12.1990, S. 1).

KAPITEL 8 2 —   EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN

8 2 0   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für ein Anleiheprogramm der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern des Mittelmeerraums

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

8 2 1   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für eine Anleihe der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe an Drittländer Mittel- und Osteuropas

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 97/472/EG des Rates vom 22. Juli 1997 über eine Finanzhilfe für Bulgarien (ABl. L 200 vom 29.7.1997, S. 61).

Beschluss 1999/731/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für Bulgarien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 27).

Beschluss 1999/732/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für Rumänien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 29).

8 2 3   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Anleiheprogramme der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten der Neuen Unabhängigen Staaten und der Mongolei

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 95/442/EG des Rates vom 23. Oktober 1995 über eine weitere Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 258 vom 28.10.1995, S. 63).

Beschluss 96/242/EG des Rates vom 25. März 1996 über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau (ABl. L 80 vom 30.3.1996, S. 60).

Beschluss 97/787/EG des Rates vom 17. November 1997 über eine Sonderfinanzhilfe für Armenien und Georgien (ABl. L 322 vom 25.11.1997, S. 37).

Beschluss 98/592/EG des Rates vom 15. Oktober 1998 über eine ergänzende Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 284 vom 22.10.1998, S. 45).

Beschluss 2000/244/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Änderung des Beschlusses 97/787/EG des Rates über eine Sonderfinanzhilfe für Armenien und Georgien zwecks Einbeziehung von Tadschikistan (ABl. L 77 vom 28.3.2000, S. 11).

Beschluss 2002/639/EG des Rates vom 12. Juli 2002 über eine weitere Makro-Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 209 vom 6.8.2002, S. 22).

8 2 5   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Anleiheprogramme der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten der Länder des westlichen Balkanraums

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 07 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 97/471/EG des Rates vom 22. Juli 1997 über eine Finanzhilfe für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (ABl. L 200 vom 29.7.1997, S. 59).

Beschluss 1999/325/EG des Rates vom 10. Mai 1999 über eine Finanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 123 vom 13.5.1999, S. 57).

Beschluss 1999/733/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 31).

Beschluss 2001/549/EG des Rates vom 16. Juli 2001 über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 38).

Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 308 vom 9.11.2002, S. 25).

Beschluss 2002/883/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 308 vom 9.11.2002, S. 28).

Beschluss 2003/825/EG des Rates vom 25. November 2003 zur Änderung des Beschlusses 2002/882/EG über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hinsichtlich einer weiteren Finanzhilfe für Serbien und Montenegro (ABl. L 311 vom 27.11.2003, S. 28), zuletzt geändert durch den Beschluss 2004/862/EG (ABl. L 370 vom 17.12.2004, S. 81).

Beschluss 2004/580/EG des Rates vom 29. April 2004 über eine Finanzhilfe für Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 1999/282/EG (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 116).

8 2 6   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Euratom-Darlehen, mit denen die Steigerung der Effizienz und der Sicherheit der Kernkraftwerke in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten finanziert werden soll

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 08 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/179/Euratom des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrads von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 84 vom 29.3.1994, S. 41).

Zur Rechtsgrundlage der Euratom-Anleihen siehe Erläuterungen zu Artikel 8 0 1.

8 2 7   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für die Anleiheprogramme der Gemeinschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Artikel

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 95/442/EG des Rates vom 23. Oktober 1995 über eine weitere Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 258 vom 28.10.1995, S. 63).

Beschluss 96/242/EG des Rates vom 25. März 1996 über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Moldau (ABl. L 80 vom 30.3.1996, S. 60).

Beschluss 97/471/EG des Rates vom 22. Juli 1997 über eine Finanzhilfe für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (ABl. L 200 vom 29.7.1997, S. 59).

Beschluss 97/472/EG des Rates vom 22. Juli 1997 über eine Finanzhilfe für Bulgarien (ABl. L 200 vom 29.7.1997, S. 61).

Beschluss 97/787/EG des Rates vom 17. November 1997 über eine Sonderfinanzhilfe für Armenien und Georgien (ABl. L 322 vom 25.11.1997, S. 37).

Beschluss 98/592/EG des Rates vom 15. Oktober 1998 über eine ergänzende Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 284 vom 22.10.1998, S. 45).

Beschluss 1999/325/EG des Rates vom 10. Mai 1999 über eine Finanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 123 vom 13.5.1999, S. 57).

Beschluss 1999/731/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für Bulgarien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 27).

Beschluss 1999/732/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für Rumänien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 29).

Beschluss 1999/733/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 31).

Beschluss 2000/244/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Änderung des Beschlusses 97/787/EG des Rates über eine Sonderfinanzhilfe für Armenien und Georgien zwecks Einbeziehung von Tadschikistan (ABl. L 77 vom 28.3.2000, S. 11).

Beschluss 2001/549/EG des Rates vom 16. Juli 2001 über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 38).

Beschluss 2002/639/EG des Rates vom 12. Juli 2002 über eine weitere Makro-Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 209 vom 6.8.2002, S. 22).

Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 308 vom 9.11.2002, S. 25), zuletzt geändert durch den Beschluss 2004/862/EG (ABl. L 370 vom 17.12.2004, S. 81).

Beschluss 2002/883/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 308 vom 9.11.2002, S. 28).

Beschluss 2003/825/EG des Rates vom 25. November 2003 zur Änderung des Beschlusses 2002/882/EG über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hinsichtlich einer weiteren Finanzhilfe für Serbien und Montenegro (ABl. L 311 vom 27.11.2003, S. 28).

Beschluss 2004/580/EG des Rates vom 29. April 2004 über eine Finanzhilfe für Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 1999/282/EG (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 116).

8 2 8   Garantie für Euratom-Darlehen zur Finanzierung der Verbesserung des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Artikel

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/179/Euratom des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrads von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 84 vom 29.3.1994, S. 41).

Zur Rechtsgrundlage der Euratom-Anleihen siehe Erläuterungen zu Artikel 8 0 1.

KAPITEL 8 3 —   EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN VON FINANZINSTITUTIONEN IN DRITTLÄNDERN

8 3 0   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer im Mittelmeerraum

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 09 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Rates vom 8. März 1977 (Mittelmeerprotokolle).

Verordnung (EWG) Nr. 2210/78 des Rates vom 26. September 1978 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 263 vom 27.9.1978, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 des Rates vom 26. September 1978 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 264 vom 27.9.1978, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 2212/78 des Rates vom 26. September 1978 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 265 vom 27.9.1978, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 1273/80 des Rates vom 23. Mai 1980 über den Abschluss des Interimsprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend die vorzeitige Inkraftsetzung des Protokolls Nr. 2 des Kooperationsabkommens (ABl. L 130 vom 27.5.1980, S. 98).

Beschluss des Rates vom 19. Juli 1982 (zusätzliche Soforthilfe für den Wiederaufbau im Libanon).

Verordnung (EWG) Nr. 3177/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 3178/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 8).

Verordnung (EWG) Nr. 3179/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 15).

Verordnung (EWG) Nr. 3180/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 22).

Verordnung (EWG) Nr. 3181/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 29).

Verordnung (EWG) Nr. 3182/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 36).

Verordnung (EWG) Nr. 3183/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 43).

Verordnung (EWG) Nr. 3354/83 des Rates vom 22. November 1983 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 335 vom 30.11.1983, S. 7).

Verordnung (EWG) Nr. 787/84 des Rates vom 26. März 1984 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 85 vom 28.3.1984, S. 37).

Beschluss des Rates vom 9. Oktober 1984 (Darlehen außerhalb des Protokolls mit Jugoslawien).

Beschluss 87/604/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des zweiten Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (ABl. L 389 vom 31.12.1987, S. 65).

Beschluss 88/30/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 1).

Beschluss 88/31/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 9).

Beschluss 88/32/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 17).

Beschluss 88/33/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 25).

Beschluss 88/34/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 33).

Beschluss 88/453/EWG des Rates vom 30. Juni 1988 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 224 vom 13.8.1988, S. 32).

Beschluss 88/597/EWG des Rates vom 21. November 1988 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 327 vom 30.11.1988, S. 51).

Beschluss 89/378/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (ABl. L 180 vom 27.6.1989, S. 46).

Beschluss 90/153/EWG des Rates vom 26. Februar 1990 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 82 vom 29.3.1990, S. 32).

Beschluss 92/44/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 18 vom 25.1.1992, S. 34).

Beschluss 92/206/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 13).

Beschluss 92/207/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 21).

Beschluss 92/208/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 29).

Beschluss 92/209/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 37).

Beschluss 92/210/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 45).

Verordnung (EWG) Nr. 1763/92 des Rates vom 29. Juni 1992 über die finanzielle Zusammenarbeit mit allen Drittländern im Mittelmeerraum (ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 5).

Beschluss 92/548/EWG des Rates vom 16. November 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 352 vom 2.12.1992, S. 13).

Beschluss 92/549/EWG des Rates vom 16. November 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 352 vom 2.12.1992, S. 21).

Beschluss 93/408/EWG des Rates vom 19. Juli 1993 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Slowenien (ABl. L 189 vom 29.7.1993, S. 152).

Beschluss 94/67/EG des Rates vom 24. Januar 1994 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 32 vom 5.2.1994, S. 44).

Beschluss 95/484/EG des Rates vom 30. Oktober 1995 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malta (ABl. L 278 vom 21.11.1995, S. 14).

Beschluss 95/485/EG des Rates vom 30. Oktober 1995 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 278 vom 21.11.1995, S. 22).

Beschluss 97/256/EG des Rates vom 14. April 1997 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 33), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1).

Beschluss 1999/786/EG des Rates vom 29. November 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben zum Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete der Türkei (ABl. L 308 vom 3.12.1999, S. 35).

Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24).

Beschluss 2000/788/EG des Rates vom 4. Dezember 2000 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG zwecks Einrichtung eines Sonderaktionsprogramms der Europäischen Investitionsbank zur Konsolidierung und Intensivierung der Zollunion EG-Türkei (ABl. L 314 vom 14.12.2000, S. 27).

Beschluss 2005/47/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9).

8 3 1   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer in Mittel- und Osteuropa sowie im westlichen Balkanraum

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 10 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 90/62/EWG des Rates vom 12. Februar 1990 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Ungarn und Polen (ABl. L 42 vom 16.2.1990, S. 68).

Beschluss 91/252/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 zur Ausdehnung des Beschlusses 90/62/EWG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Ungarn und Polen auf solche in der Tschechoslowakei, Bulgarien und Rumänien (ABl. L 123 vom 18.5.1991, S. 44).

Beschluss 93/166/EWG des Rates vom 15. März 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Investitionsvorhaben in Estland, Lettland und Litauen (ABl. L 69 vom 20.3.1993, S. 42).

Beschluss 93/696/EG des Rates vom 13. Dezember 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in den mittel- und osteuropäischen Ländern (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Albanien) (ABl. L 321 vom 23.12.1993, S. 27).

Beschluss 97/256/EG des Rates vom 14. April 1997 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 33), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1).

Beschluss 98/348/EG des Rates vom 19. Mai 1998 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Änderung des Beschlusses 97/256/EG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika) (ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 53).

Beschluss 98/729/EG des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des Beschlusses 97/256/EG zwecks Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Bosnien-Herzegowina (ABl. L 346 vom 22.12.1998, S. 54).

Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24).

Beschluss 2000/688/EG des Rates vom 7. November 2000 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank auf Darlehen für Vorhaben in Kroatien (ABl. L 285 vom 10.11.2000, S. 20).

Beschluss 2001/778/EG des Rates vom 6. November 2001 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG zwecks Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank auf Darlehen für Vorhaben in der Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 43).

Beschluss 2005/47/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9).

8 3 2   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an andere Drittländer

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 11 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 93/115/EWG des Rates vom 15. Februar 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse in bestimmten Drittländern (ABl. L 45 vom 23.2.1993, S. 27).

Beschluss 96/723/EG des Rates vom 12. Dezember 1996 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse in den Ländern Lateinamerikas und Asiens, mit denen die Gemeinschaft Kooperationsabkommen geschlossen hat (ABl. L 329 vom 19.12.1996, S. 45).

Beschluss 97/256/EG des Rates vom 14. April 1997 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 33), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1).

Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24).

Beschluss 2001/777/EG des Rates vom 6. November 2001 über eine Garantie der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus einer Darlehenssonderaktion für ausgewählte Umweltprojekte im russischen Ostseebecken im Rahmen der Nördlichen Dimension (ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 41).

Beschluss 2005/47/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9).

Beschluss 2005/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 11).

8 3 4   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Südafrika

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

0,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 12 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 95/207/EG des Rates vom 1. Juni 1995 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Südafrika (ABl. L 131 vom 15.6.1995, S. 31).

Beschluss 97/256/EG des Rates vom 14. April 1997 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 33), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1).

Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24).

Beschluss 2005/47/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9).

8 3 5   Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

 

 

Neuer Artikel

Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 06 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.

Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist Anlage II „Teil II: Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Rates vom 8. März 1977 (Mittelmeerprotokolle).

Verordnung (EWG) Nr. 2210/78 des Rates vom 26. September 1978 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 263 vom 27.9.1978, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 2211/78 des Rates vom 26. September 1978 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 264 vom 27.9.1978, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 2212/78 des Rates vom 26. September 1978 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 265 vom 27.9.1978, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 1273/80 des Rates vom 23. Mai 1980 über den Abschluss des Interimsprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend die vorzeitige Inkraftsetzung des Protokolls Nr. 2 des Kooperationsabkommens (ABl. L 130 vom 27.5.1980, S. 98).

Beschluss des Rates vom 19. Juli 1982 (zusätzliche Soforthilfe für den Wiederaufbau im Libanon).

Verordnung (EWG) Nr. 3177/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 1).

Verordnung (EWG) Nr. 3178/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 8).

Verordnung (EWG) Nr. 3179/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 15).

Verordnung (EWG) Nr. 3180/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 22).

Verordnung (EWG) Nr. 3181/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 29).

Verordnung (EWG) Nr. 3182/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 36).

Verordnung (EWG) Nr. 3183/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 43).

Verordnung (EWG) Nr. 3354/83 des Rates vom 22. November 1983 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 335 vom 30.11.1983, S. 7).

Verordnung (EWG) Nr. 787/84 des Rates vom 26. März 1984 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 85 vom 28.3.1984, S. 37).

Beschluss des Rates vom 9. Oktober 1984 (Darlehen außerhalb des Protokolls mit Jugoslawien).

Beschluss 87/604/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des zweiten Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (ABl. L 389 vom 31.12.1987, S. 65).

Beschluss 88/30/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 1).

Beschluss 88/31/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 9).

Beschluss 88/32/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 17).

Beschluss 88/33/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 25).

Beschluss 88/34/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 33).

Beschluss 88/453/EWG des Rates vom 30. Juni 1988 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 224 vom 13.8.1988, S. 32).

Beschluss 88/597/EWG des Rates vom 21. November 1988 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 327 vom 30.11.1988, S. 51).

Beschluss 89/378/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (ABl. L 180 vom 27.6.1989, S. 46).

Beschluss 90/62/EWG des Rates vom 12. Februar 1990 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Ungarn und Polen (ABl. L 42 vom 16.2.1990, S. 68).

Beschluss 90/153/EWG des Rates vom 26. Februar 1990 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 82 vom 29.3.1990, S. 32).

Beschluss 91/252/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 zur Ausdehnung des Beschlusses 90/62/EWG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Ungarn und Polen auf solche in der Tschechoslowakei, Bulgarien und Rumänien (ABl. L 123 vom 18.5.1991, S. 44).

Beschluss 92/44/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 18 vom 25.1.1992, S. 34).

Beschluss 92/206/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 13).

Beschluss 92/207/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 21).

Beschluss 92/208/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 29).

Beschluss 92/209/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 37).

Beschluss 92/210/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 45).

Verordnung (EWG) Nr. 1763/92 des Rates vom 29. Juni 1992 über die finanzielle Zusammenarbeit mit allen Drittländern im Mittelmeerraum (ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 5).

Beschluss 92/548/EWG des Rates vom 16. November 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 352 vom 2.12.1992, S. 13).

Beschluss 92/549/EWG des Rates vom 16. November 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 352 vom 2.12.1992, S. 21).

Beschluss 93/115/EWG des Rates vom 15. Februar 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse in bestimmten Drittländern (ABl. L 45 vom 23.2.1993, S. 27).

Beschluss 93/166/EWG des Rates vom 15. März 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Investitionsvorhaben in Estland, Lettland und Litauen (ABl. L 69 vom 20.3.1993, S. 42).

Beschluss 93/408/EWG des Rates vom 19. Juli 1993 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Slowenien (ABl. L 189 vom 29.7.1993, S. 152).

Beschluss 93/696/EG des Rates vom 13. Dezember 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in den mittel- und osteuropäischen Ländern (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Albanien) (ABl. L 321 vom 23.12.1993, S. 27).

Beschluss 94/67/EG des Rates vom 24. Januar 1994 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 32 vom 5.2.1994, S. 44).

Beschluss 95/207/EG des Rates vom 1. Juni 1995 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Südafrika (ABl. L 131 vom 15.6.1995, S. 31).

Beschluss 95/484/EG des Rates vom 30. Oktober 1995 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malta (ABl. L 278 vom 21.11.1995, S. 14).

Beschluss 95/485/EG des Rates vom 30. Oktober 1995 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 278 vom 21.11.1995, S. 22).

Beschluss 96/723/EG des Rates vom 12. Dezember 1996 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse in den Ländern Lateinamerikas und Asiens, mit denen die Gemeinschaft Kooperationsabkommen geschlossen hat (ABl. L 329 vom 19.12.1996, S. 45).

Beschluss 97/256/EG des Rates vom 14. April 1997 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 33), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1).

Beschluss 98/348/EG des Rates vom 19. Mai 1998 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Änderung des Beschlusses 97/256/EG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika) (ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 53).

Beschluss 98/729/EG des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des Beschlusses 97/256/EG zwecks Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Bosnien-Herzegowina (ABl. L 346 vom 22.12.1998, S. 54).

Beschluss 1999/786/EG des Rates vom 29. November 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben zum Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete der Türkei (ABl. L 308 vom 3.12.1999, S. 35).

Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24).

Beschluss 2000/688/EG des Rates vom 7. November 2000 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank auf Darlehen für Vorhaben in Kroatien (ABl. L 285 vom 10.11.2000, S. 20).

Beschluss 2000/788/EG des Rates vom 4. Dezember 2000 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG zwecks Einrichtung eines Sonderaktionsprogramms der Europäischen Investitionsbank zur Konsolidierung und Intensivierung der Zollunion EG-Türkei (ABl. L 314 vom 14.12.2000, S. 27).

Beschluss 2001/777/EG des Rates vom 6. November 2001 über eine Garantie der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus einer Darlehenssonderaktion für ausgewählte Umweltprojekte im russischen Ostseebecken im Rahmen der Nördlichen Dimension (ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 41).

Beschluss 2001/778/EG des Rates vom 6. November 2001 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG zwecks Ausdehnung der Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank auf Darlehen für Vorhaben in der Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 43).

Beschluss 2005/47/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9).

Beschluss 2005/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 11).

KAPITEL 8 5 —   EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN

8 5 0   Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

2 627 400

3 264 000,—

Dieser Artikel dient der Verbuchung von Dividenden, die der Europäische Investitionsfonds gegebenenfalls für diese Gemeinschaftsbeteiligung ausschüttet.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 94/375/EG des Rates vom 6. Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 173 vom 7.7.1994, S. 12).

TITEL 9

SONSTIGE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Sonstige Einnahmen

20 110 000

30 126 000

14 149 725,99

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

20 110 000

30 126 000

14 149 725,99

 

Titel 9 — Insgesamt

20 110 000

30 126 000

14 149 725,99

 

GESAMTBETRAG

115 497 218 621

107 378 469 621

107 090 637 948,19

KAPITEL 9 0 —

SONSTIGE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0   Sonstige Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

20 110 000

30 126 000

14 149 725,99

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen eingesetzt.

Parlament

 

p.m.

Rat

 

p.m.

Kommission

 

20 000 000

Gerichtshof

 

10 000

Rechnungshof

 

100 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

p.m.

Ausschuss der Regionen

 

p.m.

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

p.m.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

p.m.

 

Insgesamt

20 110 000

C. PERSONALBESTAND

Genehmigter Personalbestand

Organe

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Europäisches Parlament

4 998

935

4 883

918

Rat

3 461

36

3 393

47

Kommission:

 

 

 

 

— Verwaltung

19 004

366

18 205

366

— Forschung und technologische Entwicklung

3 828

3 792

— ITER

60

85

 

 

— Amt für amtliche Veröffentlichungen

655

635

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

252

116

238

119

— Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

120

1

115

1

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

255

259

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

459

479

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

179

187

Gerichtshof

1 453

429

1 346

411

Rechnungshof

696

140

657

134

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

668

27

642

29

Ausschuss der Regionen

431

35

425

34

Europäischer Bürgerbeauftragter

13

44

13

44

Europäischer Datenschutzbeauftragter

29

24

Insgesamt

36 561

2 214

35 293

2 103

Die Gliederung nach Laufbahngruppe und Besoldungsgruppe dieser Bediensteten soll im Rahmen der nachstehenden Stellenpläne beibehalten werden.

Einzelplan I — Parlament

Laufbahn und Besoldungsgruppen

2007

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Sonstige

Fraktionen

 

Sondergruppe

1

 

 

AD 16

9

 

1

7

 

AD 15

30

 

1

3

 

AD 14

128

2

 

6

20

 

AD 13

72

8

 

1

27

 

AD 12

563

 

7

62

 

AD 11

246

 

7

35

 

AD 10

92

 

6

42

 

AD 9

204

 

2

14

 

AD 8

64

 

19

10

 

AD 7

78

 

15

 

AD 6

67

 

23

 

AD 5

584

 

8

44

 

AD insgesamt

2 137

10

 

58

302

 

AST 11

65

10

 

26

 

AST 10

165

 

17

21

 

AST 9

77

 

9

 

AST 8

65

 

3

30

 

AST 7

657

 

5

65

 

AST 6

614

 

6

80

 

AST 5

429

 

7

68

 

AST 4

300

 

12

61

 

AST 3

131

 

1

62

 

AST 2

94

 

4

48

 

AST 1

263

 

13

37

 

AST insgesamt

2 860

10

 

68

507

 

Insgesamt

4 998 (14)

20 (15)

 

126 (16)

809

 

Gesamtbetrag

5 933  (17)  (18)  (19)


Laufbahn- und Besoldungsgruppen

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Sonstige

Fraktionen

 

Sondergruppe

1

 

 

AD 16

9

 

1

 

AD 15

29

 

1

10

 

AD 14

127

1

 

6

20

 

AD 13

49

 

1

19

 

AD 12

583

2

 

7

61

 

AD 11

246

4

 

6

38

 

AD 10

92

3

 

5

47

 

AD 9

197

 

1

14

 

AD 8

45

4

 

22

11

 

AD 7

97

 

11

 

AD 6

10

 

18

 

AD 5

565

 

4

53

 

AD insgesamt

2 049

14

 

54

302

 

AST 11

55

 

16

 

AST 10

175

4

 

17

30

 

AST 9

52

 

5

 

AST 8

60

2

 

1

30

 

AST 7

462

3

 

7

56

 

AST 6

636

23

 

5

80

 

AST 5

621

5

 

8

74

 

AST 4

157

18

 

18

53

 

AST 3

283

8

 

64

 

AST 2

99

2

 

5

53

 

AST 1

233

 

1

39

 

AST insgesamt

2 833

65

 

62

500

 

Insgesamt

4 883  (20)

79  (21)

 

116  (22)

802

 

AD und AST insgesamt

5 801  (23)  (24)

Einzelplan II — Rat

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Rat

2007

2006

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Sondergruppe

2

 

2

 

AD 16

11

 

11

 

AD 15

34 (25)

 

1

34 (26)

 

1

AD 14

84 (27)

 

9

84 (28)

 

9

AD 13

43

 

33

 

AD 12

320

 

8

280

 

8

AD 11

291

 

12

332

 

12

AD 10

71

 

1

57

 

1

AD 9

101

 

2

85

 

AD 8

54

 

180

 

AD 7

88

 

53

 

AD 6

80

 

188

 

AD 5

241

 

69

 

Insgesamt

1 418

 

33

1 406

 

31

AST 11

11

 

11

 

AST 10

47

 

2

45

 

2

AST 9

23

 

21

 

AST 8

75

 

55

 

AST 7

133

 

112

 

AST 6

516

 

1

519

 

1

AST 5

360

 

342

 

13

AST 4

320

 

317

 

AST 3

192

 

159

 

AST 2

126

 

126

 

AST 1

238

 

278

 

Insgesamt

2 041

 

3

1 985

 

16

AD und AST insgesamt

3 461  (29)

 

36

3 393  (30)

 

47

Einzelplan III — Kommission

Kommission

Verwaltung

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

2007

2006

Dauerplanstellen

Davon Dauerplanstellen für die Versorgungs-agentur

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Davon Dauerplanstellen für die Versorgungs-agentur

Planstellen auf Zeit

AD 16

30

30

AD 15

221 (31)

22

219 (32)

22

AD 14

564 (33)  (34)

2 (35)

32

573 (36)  (37)

2 (38)

32

AD 13

299

199

AD 12

2 282 (39)  (40)

3

54

2 213 (41)  (42)

3

54

AD 11

1 919 (43)  (44)

1

62

1 921 (45)  (46)

1

62

AD 10

587

2

11

902

2

11

AD 9

1 175

738

AD 8

612

2

1 022

2

AD 7

430

301

AD 6

337

268

AD 5

1 631

1 104

Laufbahngruppe AD insgesamt

10 087

8

183

9 490

8

183

AST 11

98

60

AST 10

377

1

20

505

1

20

AST 9

271

143

AST 8

636 (47)

2

12

634 (48)

2

12

AST 7

812

1

28

918

1

28

AST 6

1 667

9

39

1 561

9

39

AST 5

1 252

1

42

1 554

1

42

AST 4

1 244

20

1 251

20

AST 3

1 585

2

9

1 180

2

9

AST 2

76

13

405

13

AST 1

899

504

Laufbahngruppe AST insgesamt

8 917

16

183

8 715

16

183

AD und AST insgesamt

19 004  (49)

24

366

18 205  (50)

24

366

Gesamtpersonalbestand

19 370

18 571


Forschung und technologische Entwicklung — Gemeinsame Forschungsstelle

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

2 (51)

2 (52)

AD 15

10

10

AD 14

36

36

AD 13

9

9

AD 12

204

166

AD 11

178

178

AD 10

166

174

AD 9

30

18

AD 8

69

81

AD 7

10

36

AD 6

94

81

AD 5

60

64

Laufbahngruppe AD insgesamt

868

855

AST 11

14

9

AST 10

69

69

AST 9

42

22

AST 8

106

106

AST 7

124

124

AST 6

243

268

AST 5

122

114

AST 4

135

171

AST 3

151

99

AST 2

35

77

AST 1

48

30

Laufbahngruppe AST insgesamt

1 089

1 089

AD und AST insgesamt

1 957

1 944

Gesamtpersonalbestand

1 957

1 944


Forschung und technologische Entwicklung — Indirekte Forschung

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

1

1

AD 15

19 (53)

19 (54)

AD 14

64 (55)

74 (56)

AD 13

33

24

AD 12

332

318

AD 11

238

247

AD 10

143

172

AD 9

39

20

AD 8

65

86

AD 7

14

16

AD 6

78

25

AD 5

48

49

Laufbahngruppe AD insgesamt

1 074

1 051

AST 11

5

4

AST 10

33

42

AST 9

21

7

AST 8

72

57

AST 7

89

77

AST 6

130

142

AST 5

106

127

AST 4

132

122

AST 3

135

133

AST 2

39

61

AST 1

35

25

Laufbahngruppe AST insgesamt

797

797

AD und AST insgesamt

1 871

1 848

Gesamtpersonalbestand

1 871

1 848


Gemeinsames Unternehmen ITER (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor)

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

2

1

AD 13

AD 12

7

2

AD 11

10

3

AD 10

14

4

AD 9

8

3

AD 8

8

12

AD 7

2

10

AD 6

11

AD 5

8

Laufbahngruppe AD insgesamt

51

54

AST 11

AST 10

1

AST 9

AST 8

1

AST 7

2

AST 6

1

4

AST 5

1

5

AST 4

1

9

AST 3

2

11

AST 2

1

AST 1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

9

31

AD und AST insgesamt

60

85

Gesamtpersonalbestand

145

Amt für amtliche Veröffentlichungen

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Amt für amtliche Veröffentlichungen

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

1

1

AD 15

3

3

AD 14

8

8

AD 13

1

1

AD 12

8

8

AD 11

13

13

AD 10

12

12

AD 9

4

4

AD 8

19

19

AD 7

AD 6

3

3

AD 5

10

8

Laufbahngruppe AD insgesamt

82

80

AST 11

3

3

AST 10

44

44

AST 9

4

4

AST 8

45

45

AST 7

70

69

AST 6

97

98

AST 5

72

72

AST 4

56

56

AST 3

148

130

AST 2

32

32

AST 1

2

2

Laufbahngruppe AST insgesamt

573

555

AD und AST insgesamt

655  (57)  (58)

635  (59)  (60)

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

1

1

AD 15

2

3

2

3

AD 14

5

4

5

4

AD 13

3

1

AD 12

14

21

13

21

AD 11

16

13

16

13

AD 10

11

1

11

1

AD 9

13

1

13

1

AD 8

18

15

22

15

AD 7

2

1

AD 6

6

2

6

2

AD 5

10

10

Laufbahngruppe AD insgesamt

101

60

101

60

AST 11

1

1

AST 10

8

18

8

18

AST 9

4

AST 8

15

4

10

4

AST 7

26

25

22

28

AST 6

35

1

24

1

AST 5

12

8

16

8

AST 4

15

15

AST 3

16

16

AST 2

8

14

AST 1

11

11

Laufbahngruppe AST insgesamt

151

56

137

59

Gesamtzahl

252

116

238

119

Gesamtpersonalbestand

368

357

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Davon AEE

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Davon AEE

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

1

1

AD 13

AD 12

3

2

3

2

AD 11

4

4

AD 10

2

1

2

1

AD 9

2

1

AD 8

2

1

2

1

AD 7

2

2

2

2

AD 6

2

2

AD 5

2

1

Laufbahngruppe AD insgesamt

20

1

6

18

1

6

AST 11

AST 10

3

3

AST 9

AST 8

12

1

12

1

AST 7

5

5

AST 6

15

1

15

1

AST 5

19

2

18

2

AST 4

12

1

12

1

AST 3

18

1

17

1

AST 2

7

7

AST 1

9

3

8

3

Laufbahngruppe AST insgesamt

100

9

97

9

AD und AST insgesamt

120

1

15

115

1

15

Gesamtpersonalbestand

121

116

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

4

4

AD 13

AD 12

5

4

AD 11

3

2

AD 10

2

3

AD 9

1

1

AD 8

AD 7

1

AD 6

4

3

AD 5

3

5

Laufbahngruppe AD insgesamt

24

23

AST 11

2

AST 10

18

20

AST 9

2

AST 8

22

24

AST 7

16

16

AST 6

78

80

AST 5

50

52

AST 4

30

30

AST 3

8

9

AST 2

5

5

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

231

236

AD und AST insgesamt

255

259

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

8

9

AD 13

1

AD 12

7

7

AD 11

13

13

AD 10

2

2

AD 9

2

AD 8

6

6

AD 7

AD 6

AD 5

2

2

Laufbahngruppe AD insgesamt

42

40

AST 11

AST 10

19

19

AST 9

AST 8

12

12

AST 7

16

16

AST 6

60

66

AST 5

73

72

AST 4

173

186

AST 3

64

65

AST 2

3

AST 1

Total grade AST

417

439

Grand total

459

479

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

2007

2006

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

3

3

AD 13

AD 12

5

5

AD 11

3

2

AD 10

4

3

AD 9

AD 8

AD 7

AD 6

AD 5

4

2

Laufbahngruppe AD insgesamt

20

16

AST 11

AST 10

8

8

AST 9

AST 8

7

7

AST 7

5

5

AST 6

23

25

AST 5

26

29

AST 4

63

67

AST 3

25

27

AST 2

2

3

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

159

171

Gesamtzahl

179

187

Gesamtpersonalbestand

179

187

Dezentrale Einrichtungen

Europäische Arzneimittel-Agentur

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

1

1

AD 15

3

1

3

AD 14

4

6

4

AD 13

4

4

4

AD 12

34

33

34

AD 11

33

32

33

AD 10

34

34

34

AD 9

13

10

13

AD 8

36

31

32

AD 7

43

37

41

AD 6

12

12

AD 5

10

Laufbahngruppe AD insgesamt

227

188

211

AST 11

AST 10

6

6

6

AST 9

2

2

AST 8

10

9

10

AST 7

14

12

14

AST 6

30

27

30

AST 5

32

29

32

AST 4

54

46,5

54

AST 3

24

14

27

AST 2

10

2

10

AST 1

32

4

28

Laufbahngruppe AST insgesamt

214

149,5

213

AD und AST insgesamt

441

337,5

424

Gesamtpersonalbestand

441

337,5

424

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

AD 12

8

2

7

10

AD 11

10

5

10

AD 10

8

9

8

AD 9

1

AD 8

1

6

2

AD 7

3

3

AD 6

3

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

8

30

28

35

AST 11

3

AST 10

2

3

5

AST 9

4

AST 8

2

4

7

AST 7

10

3

8

AST 6

3

12

7

AST 5

15

16

16

AST 4

6

3

5

AST 3

8

4

8

AST 2

3

7

3

AST 1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

11

45

53

59

AD und AST insgesamt

19

75

81

94

Gesamtpersonalbestand

94

81

94

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

AD 13

AD 12

3

3

AD 11

6

3

6

AD 10

3

2

3

AD 9

2

AD 8

3

2

3

AD 7

4

4

AD 6

2

7

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

22

17

20

AST 11

AST 10

1

1

AST 9

AST 8

4

1

4

AST 7

3

3

AST 6

3

3

3

AST 5

3

1

3

AST 4

1

3

1

AST 3

3

4

3

AST 2

1

1

1

AST 1

1

2

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

20

15

20

AD und AST insgesamt

42

32

40

Gesamtpersonalbestand

42

32

40

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

1

AD 15

1

1

AD 14

AD 13

AD 12

5

5

5

AD 11

1

AD 10

6

6

6

AD 9

2

AD 8

AD 7

5

3

3

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

20

15

15

AST 11

AST 10

1

1

1

AST 9

AST 8

3

1

1

AST 7

8

8

8

AST 6

1

1

1

AST 5

5

1

1

AST 4

11

9

9

AST 3

AST 2

1

1

1

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

30

22

22

AD und AST insgesamt

50

37

37

Gesamtpersonalbestand

50

37

37

Europäische Agentur für Flugsicherheit

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

5

4

5

AD 14

1

1

10

AD 13

7

5

5

AD 12

19

18

20

AD 11

32

11

28

AD 10

16

8

30

AD 9

80

32

53

AD 8

29

18

29

AD 7

73

14

21

AD 6

68

5

48

AD 5

32

1

2

Laufbahngruppe AD insgesamt

362

117

251

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

1

10

AST 6

2

2

21

AST 5

7

3

10

AST 4

23

5

19

AST 3

25

8

15

AST 2

37

13

10

AST 1

10

5

Laufbahngruppe AST insgesamt

105

36

85

AD und AST insgesamt

467

153

336

Gesamtpersonalbestand

467

153

336

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

1

1

1

AD 12

2

6

4

1

5

AD 11

1

7

3

1

6

AD 10

5

12

3

5

2

9

AD 9

15

5

18

AD 8

14

12

9

AD 7

12

7

5

9

AD 6

9

8

8

AD 5

7

3

7

Laufbahngruppe AD insgesamt

9

85

3

49

9

74

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

1

1

1

1

AST 7

1

1

2

AST 6

3

3

AST 5

8

1

3

AST 4

10

4

10

AST 3

15

1

9

11

AST 2

14

4

12

AST 1

6

8

6

Laufbahngruppe AST insgesamt

1

58

1

27

1

48

AD und AST insgesamt

10

143

4

76

10

122

Gesamtpersonalbestand

153

80

132

Europäische Eisenbahnagentur

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

1

AD 13

AD 12

6

AD 11

AD 10

2

AD 9

16

7

11

AD 8

34

13

27

AD 7

1

25

AD 6

1

AD 5

32

7

Laufbahngruppe AD insgesamt

85

28

72

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

2

AST 6

AST 5

2

AST 4

9

7

6

AST 3

4

5

AST 2

5

AST 1

10

5

Laufbahngruppe AST insgesamt

25

7

23

AD und AST insgesamt

110

35

95

Gesamtpersonalbestand

110

35

95

Europäische Umweltagentur

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

4

2

4

AD 13

1

1

AD 12

1

8

5

1

8

AD 11

12

1

10

12

AD 10

13

12

12

AD 9

4

3

2

AD 8

7

7

9

AD 7

1

6

1

AD 6

1

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

1

51

1

47

1

50

AST 11

1

2

1

2

AST 10

2

1

2

2

AST 9

3

1

2

AST 8

2

6

1

6

2

7

AST 7

7

1

4

6

AST 6

9

11

9

AST 5

8

4

9

AST 4

11

7

10

AST 3

11

18

11

AST 2

1

3

2

AST 1

1

1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

3

61

3

57

3

61

AD und AST insgesamt

4

112

4

104

4

111

Gesamtpersonalbestand

116

108

115

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

AD 13

AD 12

3

3

3

AD 11

AD 10

4

4

4

AD 9

7

6

7

AD 8

5

2

5

AD 7

9

9

9

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

29

25

29

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

AST 6

AST 5

7

6

7

AST 4

1

1

AST 3

AST 2

5

5

5

AST 1

2

2

2

Laufbahngruppe AST insgesamt

15

13

15

AD und AST insgesamt

44

38

44

Gesamtpersonalbestand

44

38

44

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

1

1

1

AD 15

3

2

3

AD 14

7

17

5

17

7

17

AD 13

7

4

7

AD 12

17

1

12

17

1

AD 11

31

4

27

4

31

4

AD 10

40

9

47

9

41

9

AD 9

7

6

7

AD 8

13

15

13

AD 7

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

102

55

95

54

103

55

AST 11

5

1

3

1

5

1

AST 10

15

2

18

1

15

2

AST 9

6

2

1

6

2

AST 8

31

9

31

7

31

9

AST 7

46

11

42

11

46

11

AST 6

58

20

59

15

58

20

AST 5

57

21

56

21

57

27

AST 4

78

30

80

27

78

31

AST 3

49

34

61

28

51

42

AST 2

15

22

25

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

345

145

351

133

347

170

AD und AST insgesamt

447

200

446

187

450

225

Gesamtpersonalbestand

647

633

675  (61)

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

AD 12

7

5

6

5

7

5

AD 11

5

5

4

5

5

5

AD 10

3

5

3

5

3

5

AD 9

3

1

3

AD 8

2

3

2

AD 7

1

1

AD 6

1

1

AD 5

7

3

5

Laufbahngruppe AD insgesamt

15

31

13

24

15

29

AST 11

AST 10

3

1

3

1

3

1

AST 9

AST 8

2

1

2

1

2

1

AST 7

1

1

1

1

1

1

AST 6

6

7

6

6

6

7

AST 5

4

5

4

5

4

5

AST 4

4

7

3

7

4

7

AST 3

6

5

6

AST 2

2

2

2

AST 1

1

1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

20

31

19

29

20

31

AD und AST insgesamt

35

62

32

53

35

60

Gesamtpersonalbestand

97

85

95

Europäische Stiftung für Berufsbildung

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

2

2

2

AD 13

1

1

1

AD 12

7

7

8

AD 11

15

15

15

AD 10

11

11

10

AD 9

4

4

7

AD 8

11

11

8

AD 7

2

1

2

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

54

53

54

AST 11

AST 10

1

1

1

AST 9

2

2

3

AST 8

6

6

7

AST 7

11

11

11

AST 6

12

12

12

AST 5

10

10

5

AST 4

4

4

6

AST 3

3

3

3

AST 2

2

2

3

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

51

51

51

AD und AST insgesamt

105

104

105

Gesamtpersonalbestand

105

104

105

Gemeinschaftliches Sortenamt

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

1

1

AD 12

1

1

1

1

AD 11

1

1

1

AD 10

1

2

1

AD 9

AD 8

1

1

AD 7

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

3

4

2

4

3

4

AST 11

AST 10

AST 9

2

2

2

2

2

2

AST 8

2

2

2

2

2

2

AST 7

2

4

2

4

2

4

AST 6

2

6

2

5

2

5

AST 5

5

5

5

AST 4

1

2

1

2

1

2

AST 3

3

3

3

AST 2

AST 1

2

2

2

Laufbahngruppe AST insgesamt

9

26

9

25

9

25

AD und AST insgesamt

12

30

11

29

12

29

Gesamtpersonalbestand

42

40  (62)

41  (63)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

1

1

2

2

AD 13

AD 12

1

12

7

8

AD 11

16

14

19

AD 10

1

2

AD 9

1

21

1

4

1

14

AD 8

30

17

29

AD 7

1

35

1

20

1

28

AD 6

1

22

10

21

AD 5

20

26

17

Laufbahngruppe AD insgesamt

6

160

2

101

2

139

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

1

AST 7

5

4

4

AST 6

2

AST 5

2

20

7

16

AST 4

30

2

11

2

24

AST 3

20

13

14

AST 2

21

16

18

AST 1

2

31

38

31

Laufbahngruppe AST insgesamt

4

130

2

89

2

107

AD und AST insgesamt

10

290

4

190

4

246

Gesamtpersonalbestand

300

194

250

Eurojust

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

AD 13

AD 12

AD 11

2

2

2

AD 10

1

AD 9

4

4

4

AD 8

3

3

3

AD 7

11

7

7

AD 6

6

1

AD 5

9

4

8

Laufbahngruppe AD insgesamt

37

21

26

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

1

1

1

AST 7

1

1

1

AST 6

1

AST 5

2

2

2

AST 4

19

17

17

AST 3

37

9

16

AST 2

23

27

27

AST 1

23

9

22

Laufbahngruppe AST insgesamt

107

66

86

AD und AST insgesamt

144

87

112

Gesamtpersonalbestand

144

87

112

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

1

2

1

2

AD 12

1

6

5

1

6

AD 11

3

5

3

4

3

3

AD 10

2

13

9

2

11

AD 9

6

2

5

AD 8

8

6

8

AD 7

2

2

2

2

AD 6

3

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

10

43

3

30

10

38

AST 11

1

1

AST 10

1

1

AST 9

3

1

AST 8

3

1

4

AST 7

6

1

4

5

AST 6

1

4

4

1

4

AST 5

3

3

5

AST 4

2

1

2

2

2

AST 3

2

1

6

2

1

AST 2

1

1

2

AST 1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

7

22

3

22

7

22

AD und AST insgesamt

17

65

6

52

17

60

Gesamtpersonalbestand

82

58

77

Europäische Agentur für Wiederaufbau

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

1

1

AD 12

50

15

56

AD 11

23

AD 10

26

4

29

AD 9

6

AD 8

4

12

AD 7

1

7

1

AD 6

5

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

84

74

89

AST 11

AST 10

1

1

1

AST 9

4

AST 8

2

2

2

AST 7

2

1

AST 6

6

3

AST 5

9

5

22

AST 4

1

AST 3

2

AST 2

AST 1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

24

15

26

AD und AST insgesamt

108

89

115

Gesamtpersonalbestand

108

89

115

Galileo-Aufsichtsbehörde

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

1

AD 13

3

3

AD 12

AD 11

3

3

AD 10

2

2

AD 9

3

3

AD 8

13

12

AD 7

14

8

AD 6

2

2

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

41

1

34

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

AST 6

1

1

AST 5

1

1

AST 4

AST 3

1

1

AST 2

2

2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

5

5

AD und AST insgesamt

46

1

39

Gesamtpersonalbestand

46

1

39

EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA)

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

AD 15

 

AD 14

 

AD 13

 

AD 12

 

AD 11

 

AD 10

 

AD 9

 

AD 8

 

AD 7

 

AD 6

 

AD 5

 

Laufbahngruppe AD insgesamt

8

5

8

5

AST 11

 

AST 10

 

AST 9

 

AST 8

 

AST 7

 

AST 6

 

AST 5

 

AST 4

 

AST 3

 

AST 2

 

AST 1

 

Laufbahngruppe AST insgesamt

2

23

2

23

AD und AST insgesamt

10

28

10

28

Gesamtpersonalbestand

38

38

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

2

2

AD 13

AD 12

AD 11

4

4

AD 10

8

5

AD 9

4

AD 8

13

8

AD 7

8

AD 6

8

AD 5

8

8

Laufbahngruppe AD insgesamt

56

28

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

2

AST 6

4

4

AST 5

2

AST 4

15

5

AST 3

3

2

AST 2

AST 1

8

11

Laufbahngruppe AST insgesamt

34

22

AD und AST insgesamt

90

50

Gesamtpersonalbestand

90

50

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

1

AD 13

1

1

AD 12

6

6

AD 11

7

4

AD 10

5

3

AD 9

1

1

AD 8

2

2

AD 7

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

23

1

18

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

4

2

AST 7

2

2

AST 6

2

2

AST 5

2

2

AST 4

1

AST 3

1

1

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

11

10

AD und AST insgesamt

34

1

28

Gesamtpersonalbestand

34

1

28

Europäische Polizeiakademie

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

AD 13

1

AD 12

AD 11

AD 10

2

AD 9

AD 8

AD 7

2

AD 6

AD 5

5

Laufbahngruppe AD insgesamt

10

10

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

AST 6

AST 5

1,5

AST 4

2

AST 3

9

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

12,5

12,5

AD und AST insgesamt

22,5

22,5

Gesamtpersonalbestand

22,5

22,5

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligtee

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligtee

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

1

1

1

AD 13

AD 12

5

3

2

4

5

2

AD 11

5

9

5

6

5

8

AD 10

15

6

5

20

11

11

AD 9

1

11

6

1

10

AD 8

3

8

1

14

2

10

AD 7

6

2

1

2

AD 6

27

24

27

AD 5

12

2

8

Laufbahngruppe AD insgesamt

30

83

16

76

26

79

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

3

1

1

1

2

1

AST 7

5

3

4

1

4

3

AST 6

1

6

9

6

AST 5

6

5

13

5

6

AST 4

2

10

4

3

7

AST 3

3

21

21

3

20

AST 2

9

9

1

7

AST 1

12

8

16

Laufbahngruppe AST insgesamt

20

67

5

66

18

66

AD und AST insgesamt

50

150

21

142

44

145

Gesamtpersonalbestand

200

163

189

Chemikalienrecht und Agentur für chemische Stoffe

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

AD 14

2

AD 13

8

AD 12

8

AD 11

8

AD 10

8

AD 9

9

AD 8

10

AD 7

9

AD 6

8

AD 5

4

Laufbahngruppe AD insgesamt

75

AST 11

AST 10

1

AST 9

2

AST 8

6

AST 7

6

AST 6

1

AST 5

1

AST 4

8

AST 3

1

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

26

AD und AST insgesamt

101

Gesamtpersonalbestand

101

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

AD 14

AD 13

2

AD 12

AD 11

1

AD 10

1

AD 9

AD 8

1

AD 7

1

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

7

AST 11

AST 10

AST 9

1

AST 8

1

AST 7

AST 6

2

AST 5

2

AST 4

2

AST 3

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

8

AD und AST insgesamt

15

Gesamtpersonalbestand

15

Exekutivagenturen (Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates)

Exekutivagentur für intelligente Energie

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

1

AD 13

AD 12

2

2

AD 11

1

1

AD 10

3

3

AD 9

3

AD 8

3

1

2

AD 7

3

3

AD 6

AD 5

2

6

Laufbahngruppe AD insgesamt

15

11

12

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

2

2

AST 6

AST 5

AST 4

1

1

AST 3

1

2

1

AST 2

AST 1

1

Laufbahngruppe AST insgesamt

4

3

4

AD und AST insgesamt

19

14

16

Gesamtpersonalbestand

19

14

16

Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

1

AD 13

4

4

AD 12

9

4

9

AD 11

21

2

21

AD 10

8

8

AD 9

3

AD 8

6

6

AD 7

AD 6

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

52

7

49

AST 11

AST 10

5

1

5

AST 9

AST 8

9

8

AST 7

9

9

AST 6

5

4

AST 5

AST 4

AST 3

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

28

1

26

AD und AST insgesamt

80

8

75

Gesamtpersonalbestand

80

8

75

Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

AD 13

AD 12

AD 11

1

1

AD 10

AD 9

AD 8

2

2

AD 7

AD 6

1

1

AD 5

Laufbahngruppe AD insgesamt

5

5

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

1

1

AST 6

AST 5

3

3

AST 4

AST 3

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

4

4

AD und AST insgesamt

9

9

Gesamtpersonalbestand

9

9

Exekutivagentur für die transeuropäischen Netze

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Stellen

2007

2006

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Am 31.12.2005 tatsächlich besetzte

Im Gemeinschaftshaushalt bewilligte

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

AD 13

1

AD 12

1

1

AD 11

2

1

AD 10

3

3

AD 9

AD 8

3

2

AD 7

1

1

AD 6

13

4

AD 5

6

5

Laufbahngruppe AD insgesamt

31

18

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

AST 6

1

1

AST 5

2

2

AST 4

4

AST 3

2

2

AST 2

AST 1

Laufbahngruppe AST insgesamt

9

5

AD und AST insgesamt

40

23

Gesamtpersonalbestand

40

23

Einzelplan IV — Gerichtshof

Funktionsgrupppen und Besoldungsgruppen

Gerichtshof

2007

2006

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

AD 16

4

 

 

AD 15

11

 

1

9

 

1

AD 14

20 (64)

 

44 (65)

26 (66)

 

41 (67)

AD 13

19

 

12

 

AD 12

131 (68)

 

66

133 (69)

 

61

AD 11

116

 

73

103

 

69

AD 10

86

 

24

101

 

23

AD 9

12

 

1

13

 

1

AD 8

106

 

1

65

 

1

AD 7

215

 

24

210

 

24

AD 6

18

 

29

 

AD 5

55

 

23

 

Insgesamt

793

 

234

724

 

221

AST 11

2

 

2

 

AST 10

15

 

1

21

 

1

AST 9

12

 

7

 

AST 8

32

 

5

32

 

5

AST 7

43

 

28

30

 

26

AST 6

99

 

24

95

 

24

AST 5

68

 

46

87

 

42

AST 4

57

 

68

62

 

64

AST 3

153

 

12

132

 

12

AST 2

39

 

11

29

 

16

AST 1

140

 

125

 

Insgesamt

660

 

195

622

 

190

Zwischensumme

1 453  (70)

 

429

1 346  (71)

 

411

AD und AST insgesamt

1 882  (72)

 

1 757  (73)

 

Einzelplan V — Rechnungshof

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Rechnungshof

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit (74)

2007

 

2006

2007

 

2006

Sondergruppe

 

1

 

1

AD 16

 

 

AD 15

9

 

9

 

AD 14

31 (75)

 

31 (76)

30 (77)

 

28

AD 13

8

 

5

 

AD 12

62 (78)

 

53 (79)

9 (80)

 

11 (81)

AD 11

45

 

54

30 (82)

 

28

AD 10

42

 

45

1

 

1

AD 9

76 (83)

 

51

 

AD 8

66

 

81

 

AD 7

1

 

1

 

AD 6

101 (84)

 

82

 

AD 5

7

 

7

 

Insgesamt

448

 

419

71

 

69

AST 11

7

 

4

 

AST 10

15

 

16

 

AST 9

5

 

5

 

AST 8

10

 

10

 

AST 7

23

 

23

28 (85)  (86)

 

26 (87)

AST 6

43

 

39

 

AST 5

39

 

38

 

AST 4

26

 

31

28 (88)

 

26

AST 3

43 (89)

 

38

 

AST 2

18

 

17

13

 

13

AST 1

19 (90)

 

17

 

Insgesamt

248

 

238

69

 

65

AD und AST insgesamt  (91)

696  (92)

 

657  (93)

140

 

134

Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

2007

2006

Dauerplan-stellen

 

Planstellen auf Zeit

Dauerplan-stellen

 

Planstellen auf Zeit

Sondergruppe

1

 

1

 

AD 16

 

 

AD 15

5

 

5

 

AD 14

21

 

1

21

 

1

AD 13

4

 

4

 

AD 12

54

 

3

54

 

3 (94)

AD 11

40

 

40

 

AD 10

37

 

36

 

AD 9

9

 

9

 

AD 8

19

 

3 (95)

18

 

4 (96)

AD 7

19

 

19

 

AD 6

88

 

87

 

AD 5

15

 

5

3

 

5

Insgesamt

311

 

12

296

 

13

AST 11

2

 

2

 

AST 10

9

 

1

10

 

1

AST 9

4

 

4

 

AST 8

16

 

3 (97)

16

 

2

AST 7

18

 

1

18

 

1

AST 6

68

 

1

69

 

2

AST 5

75

 

5 (98)

74

 

6

AST 4

45

 

3

45

 

3

AST 3

55

 

48

 

AST 2

33

 

33

 

AST 1

31

 

1

26

 

1

Insgesamt

356

 

15

345

 

16

AD und AST insgesamt

668  (99)

 

27

642  (100)

 

29

Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Ausschuss der Regionen

2007

2006

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

HC

 

1

 

1

AD 16

 

 

AD 15

4

 

3

 

AD 14

9

 

1

10

 

1

AD 13

3

 

2

 

AD 12

24

 

2

23

 

AD 11

21

 

2

19

 

4

AD 10

17

 

1

18

 

1

AD 9

23

 

5

20

 

3

AD 8

17

 

23

 

2

AD 7

5

 

1

 

AD 6

106

 

7

111

 

5

AD 5

22

 

1

17

 

3

Insgesamt

251

 

20

246

 

19

AST 11

1

 

1

 

AST 10

4

 

3

 

AST 9

2

 

3

 

AST 8

2

 

1

 

AST 7

12

 

1

9

 

1

AST 6

14

 

14

 

AST 5

31

 

4

30

 

4

AST 4

23

 

3

21

 

3

AST 3

31

 

4

34

 

3

AST 2

38

 

1

39

 

1

AST 1

22

 

1

24

 

2

Insgesamt

180

 

14

179

 

14

Zwischensumme

431

 

35

425

 

34

AD und AST insgesamt

466  (101)  (102)

459  (103)  (104)

Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

2007

2006

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

AD 15

 

1

 

1

AD 14

1

 

1

1

 

1

AD 13

1

 

 

AD 12

1

 

4

2

 

3

AD 11

 

2

 

3

AD 10

 

1

 

1

AD 9

 

5

 

2

AD 8

 

 

3

AD 7

 

2

 

2

AD 6

 

7

 

7

AD 5

 

3

 

3

Insgesamt

3

 

26

3

 

26

AST 11

 

 

AST 10

 

 

AST 9

 

 

AST 8

 

 

AST 7

2

 

2

 

AST 6

 

6

 

4

AST 5

1

 

1

1

 

3

AST 4

1

 

1

1

 

1

AST 3

5

 

6

4

 

4

AST 2

 

1

 

2

AST 1

1

 

4

1

 

4

Insgesamt

10

 

18

10

 

18

Gesamtzahl

13

 

44

13

 

44

Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

Laufbahn- und Besoldungsgruppen

Europäischer Datenschutzbeauftragter

2007

2006

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

 

Planstellen auf Zeit

Sondergruppe

 

 

AD 16

 

 

AD 15

 

 

AD 14

1

 

1

 

AD 13

 

 

AD 12

 

 

AD 11

2

 

2

 

AD 10

2

 

2

 

AD 9

3

 

1

 

AD 8

5

 

4

 

AD 7

1

 

 

AD 6

1

 

1

 

AD 5

2

 

2

 

Insgesamt

17

 

13

 

AST 11

 

 

AST 10

 

 

AST 9

 

 

AST 8

1

 

1

 

AST 7

1

 

1

 

AST 6

2

 

2

 

AST 5

1

 

 

AST 4

1

 

1

 

AST 3

3

 

3

 

AST 2

1

 

1

 

AST 1

2

 

2

 

Insgesamt

12

 

11

 

AD und AST insgesamt

29

 

24

 

D. IMMOBILIENBESTAND

Institutionen

Angemietete Immobilien

Erworbene Immobilien

Mittel 2007 (105)

Mittel 2006 (106)

Einzelplan I

Parlament

35 228 800

42 562 776

1 109 804 341 (107)

Einzelplan II

Rat

20 310 000 (108)

35 018 000 (109)

217 092 787 (110)

Einzelplan III

Kommission (111)

 

 

2 016 395 044 (112)

 

— Sitze (Brüssel und Luxemburg)

233 463 000

226 057 000

1 847 139 822

 

— Büros in der Gemeinschaft

11 931 000

12 018 000

13 287 088

 

— Lebensmittel- und Veterinäramt

2 385 000

2 367 000

28 994 665

 

— Delegationen

64 606 000

57 704 000

64 353 158

 

— Gemeinsame Forschungsstelle

62 620 311

 

— Amt für amtliche Veröffentlichungen

6 370 000

6 370 000

 

— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

4 948 000

4 851 000

 (113)

 

— Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

1 850 000

2 013 000

 

— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

3 124 000

3 059 000

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel

5 112 000

5 011 000

 

— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg

2 618 000

2 501 000

Einzelplan IV

Gerichtshof

12 175 000

11 743 000

66 476 520 (114)

Einzelplan V

Rechnungshof

4 380 000

2 948 000

34 975 362

Einzelplan VI

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

9 840 000

8 791 580

167 146 787 (115)

Einzelplan VII

Ausschuss der Regionen

8 120 510

6 552 000

98 650 547 (116)

Einzelplan VIII

Europäischer Bürgerbeauftragter

420 000

385 000

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

408 115

332 489

 

 

Insgesamt

427 161 425

430 283 845

3 481 543 819


Institution

Standort

Erwerbsjahr

Beträge

Zwischensumme

Summe

Parlament

Brüssel

 

 

714 417 614

 

Grundstück

 

89 547 751

 

 

Paul-Henri Spaak (D1)

1998

87 651 848

 

 

Paul-Henri Spaak (D2)

1998

35 241 348

 

 

Altiero Spinelli (D3)

1998

453 130 993

 

 

Atrium

1999

32 513 137

 

 

Atrium II

2004

9 989 226

 

 

Kathedrale

2005

410 171

 

 

Wayenberg (Marie Haps)

2003

5 933 140

 

 

Straßburg (Louise Weiss)

1998

 

338 868 124

 

Luxemburg (KAD)

2003

 

47 816 667

 

Jean-Monnet-Gebäude (Bazoches)

1982

 

56 692

 

Lissabon

1986

 

1 081 251

 

Athen

1991

 

3 656 533

 

Kopenhagen

2005

 

3 907 460

Rat

Brüssel

1995

 

217 092 787

Kommission (117)

Brüssel

 

 

1 743 182 052

 

Overijse

1974

1 231 755

 

 

Loi 130

1987

61 299 307

 

 

Breydel

1989

27 943 024

 

 

Haren

1993

8 577 394

 

 

Clovis

1995

13 679 008

 

 

Cours Saint-Michel 1

1997

21 490 167

 

 

Belliard 232 (118)

1997

23 996 505

 

 

Demot 24 (119)

1997

35 227 741

 

 

Breydel II

1997

45 069 772

 

 

Beaulieu 29/31/33 (120)

1997

44 803 440

 

 

Charlemagne (121)

1997

140 142 582

 

 

Demot 28 (122)

1997

28 049 564

 

 

Joseph II 99 (123)

1997

19 947 574

 

 

Loi 86 (124)

1997

29 943 629

 

 

Luxembourg 46 (125)

1997

41 950 761

 

 

Montoyer 59 (126)

1997

21 620 977

 

 

Froissart 101 (127)

1999

22 239 118

 

 

VM 18 (128)

1999

21 471 864

 

 

Joseph II 70 (129)

1999

46 363 164

 

 

Loi 41 (130)

1999

78 252 356

 

 

SC 11 (131)

1999

23 166 018

 

 

Joseph II 30 (132)

2000

41 956 710

 

 

Joseph II 54 (133)

2000

51 874 192

 

 

Joseph II 79 (134)

2001

47 843 852

 

 

VM2 (135)

2002

47 189 320

 

 

Palmerston (136)

2002

8 446 375

 

 

SPA 3

2003

33 538 705

 

 

Berlaymont (137)

2004

507 042 934

 

 

Konferenzzentrum Albert Borschette (138)

2005

48 585 000

 

 

BU-25

2006

59 387 402

 

 

Cornet-Leman

2006

3 800 000

 

 

Madou

2006

137 051 842

 

 

Luxemburg

 

 

103 957 770

 

Euroforum (139)

2004

103 957 770

 

 

Büros in der Gemeinschaft

 

 

13 287 088

 

Nicosia (Iris Tower — 8th fl.)

1992

151 226

 

 

Lissabon

1994

 

 

Marseille

1994

 

 

Mailand

1994

 

 

Kopenhagen

2005

4 719 477

 

 

Valletta

2006

1 794 779

 

 

Nicosia (Byron)

2006

3 050 313

 

 

Den Haag

2006

3 571 293

 

 

Gemeinsame Forschungsstelle

 

 

62 620 311

 

Ispra

 

39 350 225

 

 

Geel

 

16 852 960

 

 

Karlsruhe

 

 

 

Petten

 

6 417 126

 

 

Lebensmittel- und Veterinäramt

 

 

28 994 665

 

Grange (Ireland) (140)

2002

28 994 665

 

 

Außendienststellen  (141)

 

 

64 353 158

 

Buenos Aires (Argentinien)

1992

685 920

 

 

Canberra (Australien)

1983

23 528

 

 

 

1990

821 878

 

 

Cotonou (Benin)

1992

301 313

 

 

Gaborone (Botsuana)

1982

 

 

 

1985

17 304

 

 

 

1987

16 763

 

 

Brasilia (Brasilien)

1994

455 070

 

 

Ouagadougou (Burkina Faso)

1984

16 745

 

 

 

1997

1 641 603

 

 

Bujumbura (Burundi)

1982

 

 

 

1986

136 595

 

 

Phnom Pen (Cambodia)

2005

670 160

 

 

Ottawa (Kanada)

1977

 

 

Praia (Kap Verde)

1981

 

 

Bangui (Zentralafrikanische Republik)

1983

86 780

 

 

N'Djamena (Tschad)

1982

 

 

Beijing (China)

1995

3 308 984

 

 

Moroni (Komoren)

1988

34 646

 

 

Brazzaville (Kongo)

1994

192 192

 

 

San José (Costa Rica)

1994

425 040

 

 

Abidjan (Côte-d'Ivoire)

1993

210 266

 

 

 

1994

307 204

 

 

Malabo (Äquatorialguinea)

1986

65 281

 

 

Paris (Frankreich)

1990

2 640 541

 

 

 

1991

115 029

 

 

Libreville (Gabun)

1996

347 068

 

 

Banjul (Gambia)

1989

46 820

 

 

Bissau (Guinea-Bissau)

1995

349 506

 

 

Tokio (Japan)

2006

34 008 179

 

 

Nairobi (Kenya)

2006

783 034

 

 

Maseru (Lesotho)

1985

48 508

 

 

 

1990

212 815

 

 

 

1991

353 189

 

 

 

2006

255 190

 

 

Lilongwe (Malawi)

1982

 

 

 

1988

21 092

 

 

Mexiko (Mexiko)

1994

1 757 066

 

 

Rabat (Marokko)

1987

103 403

 

 

Windhuk (Namibia)

1992

450 883

 

 

 

1993

120 238

 

 

Niamey (Niger)

1997

125 568

 

 

Abuja (Nigeria)

1992

466 489

 

 

 

2005

4 710 678

 

 

Port Moresby (Papua-Neuguinea)

1982

48 275

 

 

Kigali (Ruanda)

1980

 

 

Dakar (Senegal)

1984

46 344

 

 

Honiara (Salomonen)

1990

39 464

 

 

Pretoria (Südafrika)

1994

718 420

 

 

 

1996

684 342

 

 

Mbabane (Swasiland)

1987

127 568

 

 

Dar-es-Salam (Tansania)

2002

3 867 598

 

 

Kampala (Uganda)

1986

74 829

 

 

Montevideo (Uruguay)

1990

166 178

 

 

New York (USA)

1987

348 280

 

 

Washington (USA)

1997

1 484 514

 

 

Lusaka (Sambia)

1982

 

 

Harare (Simbabwe)

1990

172 118

 

 

 

1994

242 660

 

 

Kommission insgesamt

 

 

2 016 395 044

Gerichtshof

Luxemburg

1994

 

66 476 520

Rechnungshof

Luxemburg (K1)

1990

10 108 813

 

 

Luxemburg (K2)

2004

24 866 549

34 975 362

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Brüssel

 

 

167 146 787

 

Montoyer 92

2001

43 499 958

 

 

Belliard 99-101

2001

96 240 491

 

 

Belliard 68

2004

11 573 928

 

 

Trèves 74

2005

10 095 754

 

 

Belliard 93

2005

5 736 656

 

Ausschuss der Regionen

Brüssel

 

 

98 650 547

 

Montoyer

2001

18 237 821

 

 

Belliard 101-103

2001

44 817 041

 

 

Belliard 68

2004

15 866 212

 

 

Trèves 74

2004

13 992 816

 

 

Belliard 93

2005

5 736 657

 

Gesamtbetrag

 

 

 

3 481 543 819

EINZELPLAN I

PARLAMENT

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

1 397 460 174

Eigene Einnahmen

–84 864 192

Ausstehender Betrag

1 312 595 982

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

33 571 460

42 788 413

33 017 406,05

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

144,92

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

7 598 618

3 219 786

2 768 903,51

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

41 170 078

46 008 199

35 786 454,48

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

36 407 938

44 382 924

32 475 273,74

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

3 936 176

5 743 513

3 888 562,37

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

5 000

5 000

0,—

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

40 349 114

50 131 437

36 363 836,11

KAPITEL 4 2

4 2 1

Beitrag der Abgeordneten des Parlaments zu einer Versorgungsordnung

1 545 000

1 386 000

1 576 856,09

 

KAPITEL 4 2 — INSGESAMT

1 545 000

1 386 000

1 576 856,09

 

Titel 4 — Insgesamt

83 064 192

97 525 636

73 727 146,68

KAPITEL 4 0 —

STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 2 —

SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

33 571 460

42 788 413

33 017 406,05

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

144,92

Erläuterungen

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

7 598 618

3 219 786

2 768 903,51

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

36 407 938

44 382 924

32 475 273,74

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

3 936 176

5 743 513

3 888 562,37

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

5 000

5 000

0,—

KAPITEL 4 2 —   SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 2 1   Beitrag der Abgeordneten des Parlaments zu einer Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 545 000

1 386 000

1 576 856,09

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.

TITEL 5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

115 598,88

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 0 2

Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

115 598,88

5 0 1

Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

536 352,33

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

651 951,21

KAPITEL 5 1

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

841 996,92

5 1 1 1

Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

23 780,60

 

Artikel 5 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

865 777,52

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

865 777,52

KAPITEL 5 2

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

1 800 000

1 500 000

1 697 380,81

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

1 800 000

1 500 000

1 697 380,81

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 199 498,75

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

221 911,39

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

1 421 410,14

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

623 456,48

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 2

Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind

p.m.

p.m.

0,—

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 644 528,96

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

2 267 985,44

KAPITEL 5 8

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 124 482,26

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

1 124 482,26

 

Titel 5 — Insgesamt

1 800 000

1 500 000

8 028 987,38

KAPITEL 5 0 —

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

KAPITEL 5 1 —

MIETEINNAHMEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

KAPITEL 5 0 —   ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

5 0 0   Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0   Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

115 598,88

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1   Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 2   Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

5 0 1   Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen der Organe verbucht.

5 0 2   Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

536 352,33

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.

KAPITEL 5 1 —   MIETEINNAHMEN

5 1 1   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten

5 1 1 0   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

841 996,92

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

5 1 1 1   Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

23 780,60

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —   ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0   Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 800 000

1 500 000

1 697 380,81

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 199 498,75

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 5 1   Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

221 911,39

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

5 7 0   Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

623 456,48

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 1   Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 2   Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 644 528,96

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

5 8 1   Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 124 482,26

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

29 509 537,55

6 6 0 1

Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 6 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

29 509 537,55

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

29 509 537,55

 

Titel 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

29 509 537,55

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0   Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0   Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

29 509 537,55

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.

6 6 0 1   Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

TITEL 9

SONSTIGE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Sonstige Einnahmen

p.m.

p.m.

1 127 885,46

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

1 127 885,46

 

Titel 9 — Insgesamt

p.m.

p.m.

1 127 885,46

 

GESAMTBETRAG

84 864 192

99 025 636

112 393 557,07

KAPITEL 9 0 —

SONSTIGE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0   Sonstige Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 127 885,46

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

147 454 000

138 974 540

137 316 250,96

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

462 474 438

477 005 583

400 278 501,78

1 4

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

103 627 250

81 954 606

81 271 032,52

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

12 339 464

13 598 308

7 658 457,47

 

Titel 1 — Insgesamt

725 895 152

711 533 037

626 524 242,73

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

140 429 625

142 095 108

274 063 950,70

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

104 235 175

98 084 007

87 511 836,06

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

15 022 200

15 272 220

11 423 259,96

 

Titel 2 — Insgesamt

259 687 000

255 451 335

372 999 046,72

3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

3 0

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

29 091 535

27 164 435

22 641 052,39

3 2

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

82 480 732

65 908 800

44 005 437,20

 

Titel 3 — Insgesamt

111 572 267

93 073 235

66 646 489,59

4

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

4 0

BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

61 076 000

58 216 000

54 761 661,75

4 2

AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

144 595 563

136 289 000

127 985 027,36

4 4

SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

222 000

180 000

180 000,—

 

Titel 4 — Insgesamt

205 893 563

194 685 000

182 926 689,11

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

12 821 713

33 681 580

18 436 618,—

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

9 190 479

13 175 813

0,—

10 3

RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

p.m.

p.m.

0,—

10 4

RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

22 400 000

20 000 000

 

10 5

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE

50 000 000

 

 

 

Titel 10 — Insgesamt

94 412 192

66 857 393

18 436 618,—

 

GESAMTBETRAG

1 397 460 174

1 321 600 000

1 267 533 086,15

TITEL 1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Gehälter, Zulagen und Entschädigungen

1 0 0 0

Gehälter, Zulagen und Entschädigungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 0 0 4

Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

77 500 000

73 151 000

72 248 999,36

1 0 0 5

Kosten für besondere Reisen in Ausübung des Mandats

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 460 000

1 710 000

1 249 291,—

1 0 0 6

Allgemeine Kostenvergütung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

37 514 000

34 275 000

33 326 925,—

1 0 0 7

Amtszulage

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

164 000

160 000

155 539,04

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

116 638 000

109 296 000

106 980 754,40

1 0 1

Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen

1 0 1 0

Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 890 000

2 153 540

1 697 921,38

1 0 1 2

Spezifische Maßnahmen für behinderte Mitglieder und behinderte Kinder von Mitgliedern

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

135 000

149 000

0,—

 

Artikel 1 0 1 — Insgesamt

2 025 000

2 302 540

1 697 921,38

1 0 2

Übergangsgelder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

70 000

400 000

4 942 107,70

1 0 3

Versorgungsbezüge

1 0 3 0

Ruhegehälter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 258 000

10 166 000

9 393 814,90

1 0 3 1

Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

508 000

522 000

463 432,51

1 0 3 2

Hinterbliebenenversorgung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 582 000

2 330 000

2 246 948,15

1 0 3 3

Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

14 373 000

12 158 000

10 869 535,12

 

Artikel 1 0 3 — Insgesamt

27 721 000

25 176 000

22 973 730,68

1 0 5

Sprach- und EDV-Kurse

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

900 000

700 000

650 000,—

1 0 8

Kursdifferenzen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 000

100 000

71 736,80

1 0 9

Vorläufig eingesetzte Mittel für Entschädigungen und Zulagen für die Mitglieder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

1 000 000

0,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

147 454 000

138 974 540

137 316 250,96

KAPITEL 1 2

1 2 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0

Dienstbezüge und Vergütungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

448 446 662 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

452 168 775 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

382 123 773,55

1 2 0 2

Vergütete Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

410 000

357 391

333 350,—

1 2 0 4

Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 937 776

8 436 127

5 954 107,—

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

453 794 438

460 962 293

388 411 230,55

1 2 2

Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

580 000

502 328

690 863,83

1 2 2 2

Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 100 000

10 493 419

11 176 407,40

 

Artikel 1 2 2 — Insgesamt

8 680 000

10 995 747

11 867 271,23

1 2 4

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

5 047 543 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

462 474 438

477 005 583

400 278 501,78

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0

Hilfskräfte

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

32 700 000

32 410 573

21 611 177,52

1 4 0 2

Konferenzdolmetscher

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

48 072 250 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

29 590 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

41 650 000,—

1 4 0 4

Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 265 000

4 950 450

4 175 493,97

1 4 0 6

Beobachter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

3 367 000

917 162,49

1 4 0 7

Ausbildungsvergütung (Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

87 037 250

70 318 023

68 353 833,98

1 4 2

Externe Leistungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

16 590 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

11 331 825 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

12 917 198,54

1 4 4

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

304 758

0,—

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

103 627 250

81 954 606

81 271 032,52

KAPITEL 1 6

1 6 1

Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0

Ausgaben für Personaleinstellung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

150 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

290 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

527 309,41

1 6 1 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 100 000

2 640 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

1 990 304,51

1 6 1 3

Berufliche Fortbildung: Dienstreisekosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

995 000

975 000

720 000,—

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

4 245 000

3 905 000

3 237 613,92

1 6 3

Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0

Sozialer Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

484 000

464 600

297 718,45

1 6 3 2

Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

306 000

285 000

255 000,—

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

790 000

749 600

552 718,45

1 6 5

Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 6 5 0

Ärztlicher Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

900 000

835 000

691 466,33

1 6 5 2

Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

600 000

600 000

450 000,—

1 6 5 4

Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 804 464

7 508 708

2 726 658,77

 

Artikel 1 6 5 — Insgesamt

7 304 464

8 943 708

3 868 125,10

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

12 339 464

13 598 308

7 658 457,47

 

Titel 1 — Insgesamt

725 895 152

711 533 037

626 524 242,73

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DES ORGANS

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DES ORGANS

1 0 0   Gehälter, Zulagen und Entschädigungen

1 0 0 0   Gehälter, Zulagen und Entschädigungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Bezüge, Vergütungen und Zulagen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die — entsprechend der bei anderen Gemeinschaftsorganen angewandten Praxis — über den Haushaltsplan dieses Organs und nicht über die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten erfolgen sollte.

1 0 0 4   Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

77 500 000

73 151 000

72 248 999,36

Erläuterungen

Diese Mittel werden auf der Grundlage der augenblicklich für die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten geltenden Regelung berechnet.

Sie dienen auch zur Finanzierung der Teilnahme an einer Konferenz von Abgeordneten aus den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) und an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung der WTO, sobald diese geschaffen ist.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 0 0 5   Kosten für besondere Reisen in Ausübung des Mandats

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 460 000

1 710 000

1 249 291,—

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 10.

1 0 0 6   Allgemeine Kostenvergütung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

37 514 000

34 275 000

33 326 925,—

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder, insbesondere in dem Staat, in dem sie gewählt wurden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.

1 0 0 7   Amtszulage

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

164 000

160 000

155 539,04

Erläuterungen

Beschluss des Präsidiums vom 20. März 1991.

Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.

1 0 1   Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen

1 0 1 0   Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 890 000

2 153 540

1 697 921,38

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 17, 18, 19, 20 und 21.

Beschluss des Präsidiums vom 20. Oktober 1958, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 3. April 1990.

Beschluss des Präsidiums vom 24. September 1986, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 17. Juli 1997.

Beschluss des Präsidiums vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 3. April 1990.

Beschluss des Präsidiums vom 19. Januar 1978, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17. Juli 1997.

Diese Mittel sind zur Deckung der Unfall- und Krankenversicherung, der Rückführungskosten, der Erstattung der Kosten für die jährliche ärztliche Untersuchung, der Lebensversicherung sowie der Versicherung gegen Verlust und Diebstahl für die persönlichen Gegenstände und das EDV-Material bestimmt.

1 0 1 2   Spezifische Maßnahmen für behinderte Mitglieder und behinderte Kinder von Mitgliedern

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

135 000

149 000

0,—

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 21a und 21b.

1 0 2   Übergangsgelder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

70 000

400 000

4 942 107,70

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage V.

Beschluss des Präsidiums vom 18. Mai 1988, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom Montag, 16. Februar 1998.

Diese Mittel sind zur Deckung des Übergangsgelds bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 0 3   Versorgungsbezüge

1 0 3 0   Ruhegehälter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 258 000

10 166 000

9 393 814,90

Erläuterungen

Anlage III der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Beschluss des Präsidiums vom 24. und 25. Mai 1982, geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 13. September 1995.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

1 0 3 1   Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

508 000

522 000

463 432,51

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage II.

Beschluss des Präsidiums vom 24. und 25. Mai 1982, zuletzt geändert durch Beschluss des Präsidiums vom 3. April 1995.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.

1 0 3 2   Hinterbliebenenversorgung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 582 000

2 330 000

2 246 948,15

Erläuterungen

Anlage I der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Beschluss des Präsidiums vom 29. April 1980, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 10. Juli 1995.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.

1 0 3 3   Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

14 373 000

12 158 000

10 869 535,12

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage IX.

Beschluss des Präsidiums vom 12. Juni 1990, zuletzt geändert durch Beschluss des Präsidiums vom 20. September 2000.

Diese Mittel sind zur Deckung des Anteils des Organs an der zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 300 000 EUR veranschlagt.

1 0 5   Sprach- und EDV-Kurse

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

900 000

700 000

650 000,—

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 4, 8, 12, 22 und 22a.

Beschluss des Präsidiums vom 10. Mai 1989, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 1. Juli 2002.

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprachkurse der Mitglieder des Organs, für die EDV-Kurse der Mitglieder des Organs und ihrer Assistenten sowie für Fernunterricht und den Kauf von Material zum Selbststudium bestimmt.

1 0 8   Kursdifferenzen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

100 000

100 000

71 736,80

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kursdifferenzen im Zusammenhang mit den allgemeinen Kostenvergütungen.

1 0 9   Vorläufig eingesetzte Mittel für Entschädigungen und Zulagen für die Mitglieder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

1 000 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Leistungen für die Mitglieder des Organs.

Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

1 2 0   Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0   Dienstbezüge und Vergütungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

448 446 662 (152)

452 168 775 (153)

382 123 773,55

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,

die pauschalen Vergütungen für Überstunden,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für „Sportunfälle“ für die Nutzer des Sportzentrums des Europäischen Parlaments in Brüssel und in Straßburg.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 500 000 EUR veranschlagt.

1 2 0 2   Vergütete Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

410 000

357 391

333 350,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.

1 2 0 4   Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 937 776

8 436 127

5 954 107,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Veranschlagt sind Mittel für:

die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

die Differenz zwischen den Beiträgen von Hilfskräften an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.

1 2 2   Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0   Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

580 000

502 328

690 863,83

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Veranschlagt sind die Vergütungen für Beamte, die:

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

einen Dienstposten der Besoldungsgruppe AD 16 oder AD 15 innehaben und die aus dienstlichen Gründen der Stelle enthoben werden.

Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 2 2   Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 100 000

10 493 419

11 176 407,40

Erläuterungen

Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2688/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2458/98 (ABl. L 307 vom 17.11.1998, S. 1).

Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4), geändert durch die Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2458/98 (ABl. L 307 vom 17.11.1998, S. 1).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Diese Mittel decken:

die in Anwendung des Statuts oder der vorgenannten Verordnungen zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 4   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

5 047 543 (154)

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 sowie Anhang XI.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken.

Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

1 4 0   Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0   Hilfskräfte

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

32 700 000

32 410 573

21 611 177,52

Erläuterungen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken im Wesentlichen:

die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,

die Honorare des medizinischen und paramedizinischen Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften.

1 4 0 2   Konferenzdolmetscher

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

48 072 250 (155)

29 590 000 (156)

41 650 000,—

Erläuterungen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Übereinkunft über Konferenzdolmetscherhilfskräfte.

Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit:

Vergütungen, Sozialabgaben, Reisekosten und Tagegelder für Konferenzhilfsdolmetscher, die vom Parlament für vom Parlament oder anderen Organen anberaumte Sitzungen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Parlaments erbracht werden können,

Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Parlaments erbracht werden können,

Leistungen von Dolmetschern (Beamte oder Bedienstete auf Zeit) der anderen Organe für das Parlament,

interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

1 4 0 4   Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 265 000

4 950 450

4 175 493,97

Erläuterungen

Beschluss des Präsidiums vom 26. Oktober 1988, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 2. Februar 2000.

Diese Mittel decken:

eine Vergütung und die Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika,

die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,

die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher, sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten.

1 4 0 6   Beobachter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

3 367 000

917 162,49

Erläuterungen

Diese Mittel sind bestimmt für die Erstattung der Reisekosten und die Zahlung eines Tagegeldes an die Beobachter für die Teilnahme an den Plenarsitzungen und an Ausschuss-, Delegations- und Fraktionssitzungen an den Arbeitsorten des Parlaments sowie an von der Konferenz der Präsidenten gebilligten Fraktionssitzungen außerhalb der Arbeitsorte.

1 4 0 7   Ausbildungsvergütung (Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Vergütung für Praktikanten bestimmt, die am Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments teilnehmen.

1 4 2   Externe Leistungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

16 590 000 (157)

11 331 825 (158)

12 917 198,54

Erläuterungen

Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen und zur Deckung der Ausgaben für Maßnahmen des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 522 000 EUR veranschlagt.

1 4 4   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

304 758

0,—

Erläuterungen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken.

Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 6 1   Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0   Ausgaben für Personaleinstellung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

150 000 (159)

290 000 (160)

527 309,41

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,

die Ausgaben für die Organisation von Auswahlverfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

58 000 EUR wurden in die Reserve eingestellt. Die Verwaltung des Parlaments wird aufgefordert, die Fortschritte bei der Einstellung von Personal aus Rumänien und Bulgarien (Anzahl der Beamten, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten und Beschäftigungsbereich) sowie von im Zuge der Erweiterung 2004 eingestelltem Personal regelmäßig zu verfolgen und am 1. Mai 2007 einen Bericht darüber vorzulegen. Bis zum 1. September 2007  sollte ein Follow-up-Bericht vorgelegt werden.

1 6 1 2   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 100 000

2 640 000 (161)

1 990 304,51

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage. Sie können teilweise in ausreichend begründeten Fällen für die Organisation von Kursen innerhalb des Organs verwendet werden. An den in Brüssel organisierten Sprachkursen können auch Assistenten der Mitglieder in Brüssel, für die gemäß Artikel 14 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder vom Europäischen Parlament eine Vergütung gewährt wird, teilnehmen,

die Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von pädagogischem Material sowie die Erstellung spezifischer Studien durch Experten zur Planung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen,

berufliche Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Bediensteten für Fragen im Umgang mit Behinderten sensibilisiert werden sollen, sowie für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Chancengleichheit und der Laufbahnberatung, insbesondere die Erstellung von Bilanzen über die Befähigungen.

1 6 1 3   Berufliche Fortbildung: Dienstreisekosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

995 000

975 000

720 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Dienstreisekosten in Verbindung mit der beruflichen Fortbildung.

1 6 3   Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0   Sozialer Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

484 000

464 600

297 718,45

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.

Veranschlagt sind Mittel für:

im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:

Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,

unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden,

die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,

die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinerer Ausgaben der sozialen Dienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 8 000 EUR veranschlagt.

1 6 3 2   Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

306 000

285 000

255 000,—

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).

Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.

1 6 5   Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 6 5 0   Ärztlicher Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

900 000

835 000

691 466,33

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 sowie Artikel 8 des Anhangs II.

Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für den ärztlichen Dienst an den drei Arbeitsorten, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.

Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät.

1 6 5 2   Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

600 000

600 000

450 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der Restaurants und Kantinen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 2 000 000 EUR veranschlagt.

1 6 5 4   Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 804 464

7 508 708

2 726 658,77

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung des Anteils des Parlaments an den Gesamtausgaben für das Kleinkinderzentrum und die privaten Kinderkrippen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde, bestimmt.

Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 010 000 EUR veranschlagt.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

25 853 800

39 426 776 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

39 450 269,24

2 0 0 1

Erbpachtzahlungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 475 000

1 136 000

46 199 590,—

2 0 0 3

Erwerb von Immobilien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

97 876 424,41

2 0 0 5

Bau von Gebäuden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 000 000

p.m.

0,—

2 0 0 7

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

17 422 800 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

11 415 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

16 641 681,94

2 0 0 8

Sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

11 187 000

1 736 887 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

3 966 240,32

2 0 0 9

Vorläufig eingesetzte Mittel für die Immobilieninvestitionen des Organs

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

0

15 000 000

0,—

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

61 938 600

68 714 663

204 134 205,91

2 0 2

Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2

Reinigung und Unterhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 626 000

27 624 421

29 607 867,57

2 0 2 4

Energieverbrauch

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

13 493 000

12 169 634

11 580 941,33

2 0 2 6

Sicherheit und Bewachung der Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

32 897 625 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

32 128 000

27 480 145,20

2 0 2 8

Versicherungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 474 400

1 458 390

1 260 790,69

 

Artikel 2 0 2 — Insgesamt

78 491 025

73 380 445

69 929 744,79

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

140 429 625

142 095 108

274 063 950,70

KAPITEL 2 1

2 1 0

Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation

2 1 0 0

Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

44 862 000

38 090 062 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

31 480 908,22

2 1 0 2

Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 137 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

29 099 829

30 424 511,67

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

74 999 000

67 189 891

61 905 419,89

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 006 000

4 318 000

3 274 368,24

2 1 4

Material und technische Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

16 951 075

21 567 116

18 428 060,08

2 1 6

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 279 100

5 009 000

3 903 987,85

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

104 235 175

98 084 007

87 511 836,06

KAPITEL 2 3

2 3 0

Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 191 800

3 132 220

2 512 305,74

2 3 1

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

670 000

640 000

495 000,—

2 3 2

Gerichtskosten und Schadenersatz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

249 400

270 000

154 628,89

2 3 5

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 581 000

8 275 000

6 561 007,53

2 3 6

Postgebühren und Zustellungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 125 000

2 068 000

817 558,14

2 3 7

Umzüge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

520 000

395 000

277 423,65

2 3 8

Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

685 000

492 000

605 336,01

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

15 022 200

15 272 220

11 423 259,96

 

Titel 2 — Insgesamt

259 687 000

255 451 335

372 999 046,72

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Erläuterungen

Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Haushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.

Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Gebäude

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

25 853 800

39 426 776 (169)

39 450 269,24

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Mieten für die vom Organ genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.

Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf zwölf Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 1   Erbpachtzahlungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 475 000

1 136 000

46 199 590,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 3   Erwerb von Immobilien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

97 876 424,41

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien bestimmt. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 5   Bau von Gebäuden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 000 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.

2 0 0 7   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

17 422 800 (170)

11 415 000 (171)

16 641 681,94

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Umbauarbeiten sowie der übrigen Ausgaben im Zusammenhang damit, insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw., vorgesehen.

2 0 0 8   Sonstige Ausgaben für Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

11 187 000

1 736 887 (172)

3 966 240,32

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

die sonstigen Ausgaben für Immobilien, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere die Ausgaben für technische oder architektonische Unterstützung im Zusammenhang mit der Planung, Vorbereitung und Kontrolle der Gebäudewartung oder sonstiger Arbeiten in den Gebäuden,

die Ausgaben auch im Zusammenhang mit den Kosten für die Heranziehung von Experten im Rahmen der Studien über die Anpassung und den Ausbau der Gebäude des Organs sowie im Rahmen der Überprüfung bezüglich des Zugangs Behinderter, deren Schlussfolgerungen bereits gebilligt wurden,

die Abgaben als Gegenleistung für Leistungen öffentlicher Versorgungsbetriebe.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 9   Vorläufig eingesetzte Mittel für die Immobilieninvestitionen des Organs

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

0

15 000 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der etwaigen Immobilieninvestitionen des Organs bestimmt.

Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.

2 0 2   Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2   Reinigung und Unterhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

30 626 000

27 624 421

29 607 867,57

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der Kosten für die vertragsgemäße Wartung der Räumlichkeiten, der Aufzüge, der Heizanlage, der Klimaanlage, der Brandschutztüren sowie für Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, Malerarbeiten, Reparaturen usw.

Vor der Erneuerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu berücksichtigen ist.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 4   Energieverbrauch

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

13 493 000

12 169 634

11 580 941,33

Erläuterungen

Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 6   Sicherheit und Bewachung der Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

32 897 625 (173)

32 128 000

27 480 145,20

Erläuterungen

Die Mittel sind im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten und der Informationsbüros vorgesehen.

Vor der Erneuerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu berücksichtigen ist.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 80 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 8   Versicherungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 474 400

1 458 390

1 260 790,69

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

2 1 0   Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation

2 1 0 0   Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

44 862 000

38 090 062 (174)

31 480 908,22

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten bestimmt. Es handelt sich insbesondere um die Hardware und Software für die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die Computerausstattung auf Abteilungsebene und in den Fraktionen sowie die elektronische Abstimmungsanlage.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 41 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 2   Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

30 137 000 (175)

29 099 829

30 424 511,67

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, die Implementierung und Wartung von Anwendungen, die Unterstützung der Benutzer, einschließlich der Mitglieder und der Fraktionen, die Durchführung von Studien sowie die Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.

2 1 2   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 006 000

4 318 000

3 274 368,24

Erläuterungen

Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt.

Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 1 4   Material und technische Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

16 951 075

21 567 116

18 428 060,08

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere von:

verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Archivierung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw.,

Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Archiv, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,

der Einrichtung zweier zusätzlicher Telefonleitungen in den Büros der Mitglieder auf Antrag.

Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 115 000 EUR veranschlagt.

2 1 6   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 279 100

5 009 000

3 903 987,85

Erläuterungen

Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 175 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

2 3 0   Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 191 800

3 132 220

2 512 305,74

Erläuterungen

Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung usw. bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.

2 3 1   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

670 000

640 000

495 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.

2 3 2   Gerichtskosten und Schadenersatz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

249 400

270 000

154 628,89

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zu den Kosten, die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den gemeinschaftlichen und nationalen Gerichten, die Hinzuziehung von Rechtsberatern zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,

die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Haushaltsordnung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 3 5   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 581 000

8 275 000

6 561 007,53

Erläuterungen

Diese Mittel decken die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie die Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 140 000 EUR veranschlagt.

2 3 6   Postgebühren und Zustellungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 125 000

2 068 000

817 558,14

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder die Transportunternehmen bestimmt.

Diese Mittel sind ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 35 000 EUR veranschlagt.

2 3 7   Umzüge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

520 000

395 000

277 423,65

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden, bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 40 000 EUR veranschlagt.

2 3 8   Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

685 000

492 000

605 336,01

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste,

verschiedene Sachausgaben wie etwa den Kauf von Fahr- oder Flugplänen, Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf von Gebrauchtartikeln usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

TITEL 3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 3 0

3 0 0

Dienstreisekosten des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

22 867 935 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

20 867 935

18 671 700,—

3 0 2

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

787 000

833 000

599 337,59

3 0 4

Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

3 0 4 0

Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 772 000

1 640 000

1 706 576,87

3 0 4 2

Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 416 600

1 418 500

817 637,70

3 0 4 4

Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und sonstiger interparlamentarischer Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und WTO-Delegationen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

516 000

630 000

422 900,11

3 0 4 6

Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

470 000

430 000

343 107,77

3 0 4 8

Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

102 000

100 000

79 792,35

3 0 4 9

Kosten für die Leistungen des Reisebüros

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 160 000

1 245 000

0,—

 

Artikel 3 0 4 — Insgesamt

5 436 600

5 463 500

3 370 014,80

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

29 091 535

27 164 435

22 641 052,39

KAPITEL 3 2

3 2 0

Beschaffung von Fachwissen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 869 600 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

6 944 200

3 369 648,88

3 2 2

Informationsbeschaffung und Archivierung

3 2 2 0

Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 363 232

3 276 600

2 920 296,58

3 2 2 2

Ausgaben für Archivbestände

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 520 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

1 149 000

1 252 261,82

 

Artikel 3 2 2 — Insgesamt

4 883 232

4 425 600

4 172 558,40

3 2 4

Produktion und Verbreitung

3 2 4 0

Amtsblatt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 950 000

8 069 000

4 151 025,50

3 2 4 1

Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 823 000

1 595 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

2 100 821,62

3 2 4 2

Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

12 853 000

9 870 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

6 753 468,69

3 2 4 3

Besucherzentrum

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 800 000

 

 

3 2 4 4

Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroskola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

26 618 000

23 920 000

15 631 595,31

3 2 4 5

Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 650 000

1 895 000

1 202 849,25

3 2 4 6

Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

 

 

3 2 4 7

Ausgaben für Informationen über die Debatte über die Zukunft Europas

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

1 335 301,10

3 2 4 8

Ausgaben für audiovisuelle Informationen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 033 900

8 650 000

5 165 374,46

3 2 4 9

Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 000 000

540 000

122 793,99

 

Artikel 3 2 4 — Insgesamt

68 727 900

54 539 000

36 463 229,92

3 2 5

Ausgaben für Informationsbüros

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

82 480 732

65 908 800

44 005 437,20

 

Titel 3 — Insgesamt

111 572 267

93 073 235

66 646 489,59

KAPITEL 3 0 —

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

KAPITEL 3 2 —

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

KAPITEL 3 0 —   SITZUNGEN UND KONFERENZEN

3 0 0   Dienstreisekosten des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

22 867 935 (181)

20 867 935

18 671 700,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 sowie die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder für Dienstreisen sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Kosten, einschließlich der bei der Ausstellung von Fahrausweisen und Reservierungen anfallenden Nebenkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

3 0 2   Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

787 000

833 000

599 337,59

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs im Bereich der Ausgaben für Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten des für die von Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs, und für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs,

die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,

die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,

die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,

verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw.

3 0 4   Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

3 0 4 0   Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 772 000

1 640 000

1 706 576,87

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs bestimmt.

3 0 4 2   Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 416 600

1 418 500

817 637,70

Erläuterungen

Veranschlagt sind insbesondere Mittel für:

die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen),

die Beiträge für die internationalen Organisationen, denen das Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union).

3 0 4 4   Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und sonstiger interparlamentarischer Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und WTO-Delegationen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

516 000

630 000

422 900,11

Erläuterungen

Diese Mittel sind vor allem für die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Sitzungen der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Ausschüsse für Zusammenarbeit und der WTO-Delegationen bestimmt.

Sie decken insbesondere auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses.

3 0 4 6   Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

470 000

430 000

343 107,77

Erläuterungen

Diese Mittel sind vor allem zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU bestimmt.

3 0 4 8   Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

102 000

100 000

79 792,35

Erläuterungen

Diese Mittel sind vor allem zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums bestimmt.

3 0 4 9   Kosten für die Leistungen des Reisebüros

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 160 000

1 245 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 3 2 —   FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

3 2 0   Beschaffung von Fachwissen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 869 600 (182)

6 944 200

3 369 648,88

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Round-Table-Konferenzen, Expertenpanels, Konferenzen), die für die Parlamentsorgane und die Verwaltung durchgeführt werden,

die Kosten für die Auswertung der Studien und die Mitwirkung des für die von Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs in wissenschaftlichen Einrichtungen,

die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse und der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten.

3 2 2   Informationsbeschaffung und Archivierung

3 2 2 0   Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 363 232

3 276 600

2 920 296,58

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek,

die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,

die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,

die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),

die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Parlament im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen,

den Kauf oder die Anmietung von spezifischen Materialien, einschließlich elektrischen, elektronischen und computertechnischen Materialien und/oder Systemen für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme,

im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft,

Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek,

die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.),

den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und das Referat Überprüfung der Texte.

3 2 2 2   Ausgaben für Archivbestände

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 520 000 (183)

1 149 000

1 252 261,82

Erläuterungen

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu innerhalb des Europäischen Parlaments angenommenen Durchführungsmaßnahmen.

Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 über die Verbesserung von Information und Transparenz: die Archive des Europäischen Parlaments.

Durch Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 2. Juni 2003 angenommene Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Diese Mittel decken die Kosten für externe Archivierungsdienstleistungen, die Übertragung der Archivbestände auf verschiedene Datenträger (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.), den Kauf, die Anmietung und die Wartung von spezifischen (elektronischen, computertechnischen und elektrischen) Materialien sowie Büchern und Zeitschriften und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.).

Ferner decken sie die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die europäische Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats angelegt und in Form von Schenkungen oder Legaten dem Europäischen Parlament, den historischen Archiven der Europäischen Gemeinschaften (AHCE) oder einer Vereinigung oder Stiftung im Rahmen einer vom Europäischen Parlament erlassenen Regelung vermacht haben.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.

3 2 4   Produktion und Verbreitung

3 2 4 0   Amtsblatt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 950 000

8 069 000

4 151 025,50

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, die traditionelle (auf Papier) oder elektronische Veröffentlichung und die Verbreitung der Texte, die das Parlament in Anwendung seiner Geschäftsordnung, insbesondere der Artikel 17, 36 und 45, und der Geschäftsordnung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L oder C (Haushaltspläne, schriftliche Anfragen, Protokolle, Mitteilungen) zu veröffentlichen hat.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 360 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 1   Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 823 000

1 595 000 (184)

2 100 821,62

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Europarl und Europarl Inside), die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen, sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (verschiedene Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird),

die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Veröffentlichungssysteme, einschließlich der Webseiten Europarl und Europarl Inside,

die Aktualisierung der Legislativen Beobachtungsstelle (OEIL).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 40 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 2   Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

12 853 000

9 870 000 (185)

6 753 468,69

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für informatorische Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, für Informationstätigkeiten und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern.

3 2 4 3   Besucherzentrum

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 800 000

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung des Besucherzentrums.

3 2 4 4   Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroskola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

26 618 000

23 920 000

15 631 595,31

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Kosten für die Durchführung des Programms Euroskola und die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern. Sie werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttoinlandseinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.

Die Höchstzahl der bezuschussten Besucher sollte deutlich erhöht werden.

Für behinderte Besucher ist ein angemessener Betrag vorgesehen.

Die gewährte Beihilfe wird erhöht, um der Entfernung und den Beförderungsbedingungen für die Anreise der Besucher gebührend Rechnung zu tragen. Die den Besuchern angebotenen Dienste sollten ebenfalls verbessert werden.

Vorgelegt werden müssen: eine Bewertung der Frage, ob die neuen Bestimmungen den durch die Herkunft der Besucher bedingten besonderen Bedingungen und Einschränkungen Rechnung tragen, Vorschläge zur Bereitstellung eines bestimmten Bereichs im neuen Besucherzentrum für die Fraktionen und ein Bericht über den Zugang von Besuchergruppen zum neuen Besucherzentrum und über Besuche im Plenum, die Verfügbarkeit von Sitzungssälen und des für sie notwendigen Personals.

3 2 4 5   Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 650 000

1 895 000

1 202 849,25

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder multinationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien; sie decken ferner die Finanzierung kultureller Initiativen von europäischem Interesse, hauptsächlich des Sacharow-Preises. Aus diesen Mitteln wird ferner ein Höchstbetrag von 300 000 EUR zur Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm verwendet.

3 2 4 6   Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

 

 

Erläuterungen

Die Mittel dienen zur Finanzierung des Fernsehkanals des Parlaments (WebTV).

Es wird eine Bewertung des Prototyps vorgenommen. Bei dieser Bewertung müssen der Gegenstand und die Kosten des Projekts, einschließlich der Strukturen und des Umfangs der Beteiligung der Fraktionen, und die Festlegung des Inhalts der Sendungen berücksichtigt werden.

3 2 4 7   Ausgaben für Informationen über die Debatte über die Zukunft Europas

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

1 335 301,10

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Informationsmaßnahmen im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas.

3 2 4 8   Ausgaben für audiovisuelle Informationen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 033 900

8 650 000

5 165 374,46

Erläuterungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).

Diese Mittel decken:

die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),

die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,

die Aufzeichnung der Tagungen auf DVD-ROM,

die Einrichtung eines geeigneten Archivs und einer Suchmaschine, damit die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können,

die Einrichtung und den Betrieb des Internet-Fernsehkanals, die Produktion und Koproduktion von Programmen für diesen Kanal und das Marketing mit Blick auf die Förderung des Bekanntheitsgrades des Kanals in der europäischen Öffentlichkeit.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.

3 2 4 9   Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 000 000

540 000

122 793,99

Erläuterungen

Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001).

Diese Mittel decken:

die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),

die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten Parlamenten Südost- und Osteuropas, der ehemaligen Sowjetunion sowie der Mittelmeerländer. Eine privilegierte Zusammenarbeit ist den Parlamenten der künftigen Mitgliedstaaten der Union vorbehalten,

die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten der oben erwähnten Parlamente.

Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere für Anreise, Fahrt, Unterkunft und Tagegelder,

die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie die Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit, u. a. der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD).

3 2 5   Ausgaben für Informationsbüros

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung aller Ausgaben (Personal, Gebäude, Konferenzen, Sitzungen, Veröffentlichungen usw.) in Verbindung mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments.

TITEL 4

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

50 640 000

49 622 000

46 452 774,75

4 0 2

Zuschüsse an europäische Parteien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 436 000

8 594 000

8 308 887,—

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

61 076 000

58 216 000

54 761 661,75

KAPITEL 4 2

4 2 0

Assistenten der Mitglieder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

4 2 2

Parlamentarische Assistenz

4 2 2 0

Parlamentarische Assistenz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

144 095 563

135 289 000

127 630 230,21

4 2 2 2

Kursdifferenzen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

500 000

1 000 000

354 797,15

 

Artikel 4 2 2 — Insgesamt

144 595 563

136 289 000

127 985 027,36

 

KAPITEL 4 2 — INSGESAMT

144 595 563

136 289 000

127 985 027,36

KAPITEL 4 4

4 4 0

Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 000

100 000

100 000,—

4 4 2

Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

122 000

80 000

80 000,—

 

KAPITEL 4 4 — INSGESAMT

222 000

180 000

180 000,—

 

Titel 4 — Insgesamt

205 893 563

194 685 000

182 926 689,11

KAPITEL 4 0 —

BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

KAPITEL 4 2 —

AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

KAPITEL 4 4 —

SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

KAPITEL 4 0 —   BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

4 0 0   Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

50 640 000

49 622 000

46 452 774,75

Erläuterungen

Durch Beschluss des Präsidiums vom 1. Februar 2001 angenommene Regelung.

Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:

die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,

die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Europäischen Union.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

4 0 2   Zuschüsse an europäische Parteien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 436 000

8 594 000

8 308 887,—

Erläuterungen

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 191.

Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).

Wegen der erforderlichen Transparenz und Verstärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht der Europäischen Union sollen über diesen Posten auf europäischer Ebene Parteien finanziert werden, die dazu beitragen, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.

KAPITEL 4 2 —   AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

4 2 0   Assistenten der Mitglieder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vorschlag für eine Verordnung des Rates, von der Kommission vorgelegt am 18. Mai 1998, zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften (ABl. C 179 vom 11.6.1998, S. 16).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen (Beschluss des Präsidiums vom …).

Dieser Artikel kann nur im Wege einer Mittelübertragung von Posten 4 2 2 0 „Parlamentarische Assistenz“ mit Mitteln ausgestattet werden.

4 2 2   Parlamentarische Assistenz

4 2 2 0   Parlamentarische Assistenz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

144 095 563

135 289 000

127 630 230,21

Erläuterungen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 14 bis 16.

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung eines oder mehrerer Assistenten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

4 2 2 2   Kursdifferenzen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

500 000

1 000 000

354 797,15

Erläuterungen

Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.

KAPITEL 4 4 —   SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

4 4 0   Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

100 000

100 000

100 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie etwaige andere Kosten.

4 4 2   Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

122 000

80 000

80 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft sowie etwaige andere Kosten.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

12 821 713

33 681 580

18 436 618,—

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

12 821 713

33 681 580

18 436 618,—

 

KAPITEL 10 1

9 190 479

13 175 813

0,—

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

9 190 479

13 175 813

0,—

 

KAPITEL 10 3

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 4

22 400 000

20 000 000

 

 

KAPITEL 10 4 — INSGESAMT

22 400 000

20 000 000

 

 

KAPITEL 10 5

50 000 000

 

 

 

KAPITEL 10 5 — INSGESAMT

50 000 000

 

 

 

Titel 10 — Insgesamt

94 412 192

66 857 393

18 436 618,—

 

GESAMTBETRAG

1 397 460 174

1 321 600 000

1 267 533 086,15

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 3 —

RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

KAPITEL 10 4 —

RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

KAPITEL 10 5 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

12 821 713

33 681 580

18 436 618,—

Erläuterungen

Posten

1 2 0 0

Dienstbezüge und Vergütungen

317 157

Posten

1 4 0 2

Konferenzdolmetscher

2 000 000

Artikel

1 4 2

Externe Leistungen

1 000 000

Posten

1 6 1 0

Ausgaben für Personaleinstellung

58 000

Posten

2 0 0 7

Herrichtung der Diensträume

1 869 200

Posten

2 0 2 6

Sicherheit und Bewachung der Gebäude

3 695 291

Posten

2 1 0 2

Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

2 000 000

Artikel

3 0 0

Dienstreisekosten des Personals

1 132 065

Artikel

3 2 0

Beschaffung von Fachwissen

500 000

Posten

3 2 2 2

Ausgaben für Archivbestände

250 000

 

 

Insgesamt

12 821 713

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

9 190 479

13 175 813

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.

KAPITEL 10 3 —   RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Dieser Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.

KAPITEL 10 4 —   RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

22 400 000

20 000 000

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.

KAPITEL 10 5 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

50 000 000

 

 

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen des Organs bestimmt.

Vor einer Freigabe der Mittel wird verlangt, dass die Verwaltung bis zum 30. April 2007 einen aktualisierten Bericht über ihre Gebäudepolitik vorlegt, der Folgendes umfasst:

1.

Informationen über geplante und potenzielle Käufe von Immobilien im Jahr 2007 und den anschließenden Haushaltsjahren; dieser Bericht sollte den Finanzbedarf im Zusammenhang mit diesen Käufen einschließlich Instandhaltung, Sicherheit und anderer indirekter Kosten umfassen;

2.

Angaben zum derzeit genutzten Büroraum und zum zukünftigen Bedarf an den drei Arbeitsorten des Parlaments und in den Europahäusern, unter besonderer Berücksichtigung des Bedarfs an Fläche bzw. Raum pro Mitarbeiter;

3.

ausführliche Informationen über die Abmachungen zwischen der Kommission und dem Parlament über diese gemeinsamen Immobilien einschließlich der Europahäuser; diese Angaben müssen die Kosten für Instandhaltung, Miete, Ausstattung, Sicherheit und alle sonstigen damit verbundenen Ausgaben umfassen;

4.

nochmalige Überprüfung des Grundsatzes, dass die Kosten des Ankaufs der Europahäuser zu gleichen Teilen getragen werden.

EINZELPLAN II

RAT

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Rates für das Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

593 528 212

Eigene Einnahmen

–52 044 000

Zu vereinnahmender Beitrag

541 484 212

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

VON DER GEMEINSCHAFT ERHOBENE STEUERN, ABSCHÖPFUNGEN UND GEBÜHREN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten

25 416 000

25 107 000

20 901 782,15

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

0,—

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

1 408 000

1 043 000

1 766 578,51

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

26 824 000

26 150 000

22 668 360,66

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

25 220 000

22 904 000

18 705 222,68

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

p.m.

p.m.

13 951 705,08

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

19 321,18

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

25 220 000

22 904 000

32 676 248,94

 

Titel 4 — Insgesamt

52 044 000

49 054 000

55 344 609,60

KAPITEL 4 0 —

GEHALTSABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRAG ZU DEN VERSORGUNGSREGELUNGEN

KAPITEL 4 0 —   GEHALTSABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

25 416 000

25 107 000

20 901 782,15

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 408 000

1 043 000

1 766 578,51

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

KAPITEL 4 1 —   BEITRAG ZU DEN VERSORGUNGSREGELUNGEN

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

25 220 000

22 904 000

18 705 222,68

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

13 951 705,08

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 107 sowie Anhang VIII Artikel 4 und Artikel 11 Absatz 2.

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

19 321,18

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 107 sowie Anhang VIII Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 48.

TITEL 5

ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 0 2

Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 1

5 1 0

Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten

p.m.

p.m.

955 466,99

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

955 466,99

KAPITEL 5 2

5 2 0

Ertrag aus Anlagemitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen von Konten des Organs

p.m.

300 000

422 542,43

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

p.m.

300 000

422 542,43

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

168 643,21

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

9 541,92

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

178 185,13

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

589,18

5 7 2

Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

8 321 127,82

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

8 321 717,—

KAPITEL 5 8

5 8 0

Verschiedene Entschädigungen

p.m.

p.m.

1 509 408,71

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

1 509 408,71

KAPITEL 5 9

5 9 0

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 9 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 5 — Insgesamt

p.m.

300 000

11 387 320,26

KAPITEL 5 0 —

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

KAPITEL 5 1 —

MIETEINNAHMEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRAG AUS ANLAGEMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

KAPITEL 5 9 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG

KAPITEL 5 0 —   ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

5 0 0   Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

5 0 0 0   Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1   Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 2   Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 2   Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 1 —   MIETEINNAHMEN

5 1 0   Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

955 466,99

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —   ERTRAG AUS ANLAGEMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0   Ertrag aus Anlagemitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen von Konten des Organs

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

300 000

422 542,43

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

168 643,21

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4 sowie Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

5 5 1   Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

9 541,92

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

5 7 0   Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 1   Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

589,18

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 2   Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

8 321 127,82

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

5 8 0   Verschiedene Entschädigungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 509 408,71

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 9 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG

5 9 0   Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 6 1

6 1 2

Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 6 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 6 3

6 3 1

Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen

6 3 1 1

Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 3 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 6 3 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 6 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 6 1 —

ERSTATTUNG VERSCHIEDENDER BETRÄGE

KAPITEL 6 3 —

BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 1 —   ERSTATTUNG VERSCHIEDENDER BETRÄGE

6 1 2   Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 6 3 —   BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE

6 3 1   Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen

6 3 1 1   Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).

Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung können als zusätzliche Mittel bei den Titeln 1 und 2 des Ausgabenplans, Einzelplan II „Rat“, eingesetzt werden.

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0   Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0   Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.

TITEL 7

VERZUGSZINSEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 7 0

7 0 0

Verzugszinsen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 7 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 7 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 7 0 —

VERZUGSZINSEN

KAPITEL 7 0 —   VERZUGSZINSEN

7 0 0   Verzugszinsen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

TITEL 9

SONSTIGE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Sonstige Einnahmen

p.m.

p.m.

5 665,35

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

5 665,35

 

Titel 9 — Insgesamt

p.m.

p.m.

5 665,35

 

GESAMTBETRAG

52 044 000

49 354 000

66 737 595,21

KAPITEL 9 0 —

SONSTIGE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0   Sonstige Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

5 665,35

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

PERSONAL DES ORGANS

1 1

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

313 384 000

298 498 953

258 423 636,98

1 2

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

5 864 000

4 965 000

5 486 424,05

1 3

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

10 132 000

9 863 000

9 148 654,97

 

Titel 1 — Insgesamt

329 380 000

313 326 953

273 058 716,—

2

GEBÄUDE, MATERIAL UND SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

51 302 212

60 118 000

148 915 691,99

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

32 901 000

32 162 000

29 214 684,80

2 2

VERWALTUNGSAUSGABEN

136 703 000

121 738 000

80 514 239,09

 

Titel 2 — Insgesamt

220 906 212

214 018 000

258 644 615,88

3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

3 0

PERSONAL

11 144 000

11 970 000

7 751 589,42

3 1

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

8 436 000

8 365 000

10 201 155,13

3 2

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

19 672 000

38 045 000

5 545 016,60

3 3

VERWALTUNGSAUSGABEN

1 140 000

1 028 000

660 660,42

 

Titel 3 — Insgesamt

40 392 000

59 408 000

24 158 421,57

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

350 000

p.m.

0,—

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

2 500 000

5 000 000

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

2 850 000

5 000 000

0,—

 

GESAMTBETRAG

593 528 212

591 752 953

555 861 753,45

TITEL 1

PERSONAL DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 1

1 1 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 1 0 0

Grundgehälter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

223 772 000

211 808 953

185 590 050,—

1 1 0 1

Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 288 000

4 320 000

4 264 489,47

1 1 0 2

Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

55 921 000

52 219 000

45 991 650,—

1 1 0 3

Sozialversicherung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 804 000

9 141 000

8 177 329,—

1 1 0 4

Berichtigungskoeffizienten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

825 000

1 207 000

1 384 084,—

1 1 0 5

Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 716 000

2 399 000

2 315 831,89

1 1 0 6

Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 652 000

7 584 000

5 008 049,—

 

Artikel 1 1 0 — Insgesamt

303 978 000

288 678 953

252 731 483,36

1 1 1

Ausscheiden aus dem Dienst

1 1 1 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (gemäß den Artikeln 41 und 50 des Statuts)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

874 000

762 000

355 567,—

1 1 1 1

Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 135 000

5 252 000

5 124 154,62

1 1 1 2

Ansprüche der ehemaligen Generalsekretäre

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

223 000

221 000

212 432,—

 

Artikel 1 1 1 — Insgesamt

6 232 000

6 235 000

5 692 153,62

1 1 2

Vorläufig eingesetzte Mittel

1 1 2 0

Vorläufig eingesetzte Mittel (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 108 000

3 513 000

0,—

1 1 2 1

Vorläufig eingesetzte Mittel (Personal im Ruhestand und freigesetztes Personal)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

66 000

72 000

0,—

 

Artikel 1 1 2 — Insgesamt

3 174 000

3 585 000

0,—

 

KAPITEL 1 1 — INSGESAMT

313 384 000

298 498 953

258 423 636,98

KAPITEL 1 2

1 2 0

Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 2 0 0

Sonstige Bedienstete

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 356 000

2 335 000

3 003 219,—

1 2 0 1

Abgeordnete nationale Sachverständige

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 903 000

1 248 000

1 134 177,27

1 2 0 2

Praktika

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

432 000

345 000

301 234,22

1 2 0 3

Externe Leistungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

845 000

707 000

648 925,95

1 2 0 4

Aushilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

300 000

300 000

368 867,61

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

5 836 000

4 935 000

5 456 424,05

1 2 2

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

28 000

30 000

30 000,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

5 864 000

4 965 000

5 486 424,05

KAPITEL 1 3

1 3 0

Ausgaben für Personalverwaltung

1 3 0 0

Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

300 000

424 000

170 000,—

1 3 0 1

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 388 000

1 317 000

1 381 951,50

 

Artikel 1 3 0 — Insgesamt

1 688 000

1 741 000

1 551 951,50

1 3 1

Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 3 1 0

Außergewöhnliche Unterstützungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

18 000

18 000

6 214,88

1 3 1 1

Gesellschaftliche Beziehungen des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

120 000

120 000

120 000,—

1 3 1 2

Zusätzliche Hilfe für Behinderte

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

110 000

98 000

70 284,59

1 3 1 3

Sonstige Sozialaufwendungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

46 000

46 000

46 000,—

 

Artikel 1 3 1 — Insgesamt

294 000

282 000

242 499,47

1 3 2

Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 3 2 0

Ärztlicher Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

422 000

395 000

360 000,—

1 3 2 1

Restaurants und Kantinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 000 000

1 000 000

830 000,—

1 3 2 2

Kinderkrippen und Kindertagesstätten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 898 000

1 845 000

1 634 204,—

 

Artikel 1 3 2 — Insgesamt

3 320 000

3 240 000

2 824 204,—

1 3 3

Dienstreisen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 830 000

4 600 000

4 530 000,—

 

KAPITEL 1 3 — INSGESAMT

10 132 000

9 863 000

9 148 654,97

 

Titel 1 — Insgesamt

329 380 000

313 326 953

273 058 716,—

KAPITEL 1 1 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 2 —

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 3 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 1 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels sind auf der Grundlage des Stellenplans des Rates für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt.

Die Gehälter, Zulagen und Entschädigungen im Zusammenhang mit der vollständigen Besetzung der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen wurden (unter Ausklammerung der Erweiterung) pauschal um 7,0 % gekürzt.

1 1 0   Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 1 0 0   Grundgehälter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

223 772 000

211 808 953

185 590 050,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Grundgehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 1   Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 288 000

4 320 000

4 264 489,47

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:

Sekretariatszulagen,

Miet- und Fahrkostenzulagen;

Pauschalabgeltung von Fahrkosten;

Vergütungen für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung;

sonstige Zulagen und Erstattungen;

Überstunden (Chauffeure).

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 2   Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

55 921 000

52 219 000

45 991 650,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:

Auslands- und Expatriierungszulagen,

die Haushaltszulagen, Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder und Erziehungszulagen,

die Vergütung bei Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen,

die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 3   Sozialversicherung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

9 804 000

9 141 000

8 177 329,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind im Wesentlichen Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:

die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 4   Berichtigungskoeffizienten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

825 000

1 207 000

1 384 084,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, um die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, zu decken.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 5   Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 716 000

2 399 000

2 315 831,89

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 sowie Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 0 6   Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 652 000

7 584 000

5 008 049,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die zeitweiligen Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 1   Ausscheiden aus dem Dienst

1 1 1 0   Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (gemäß den Artikeln 41 und 50 des Statuts)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

874 000

762 000

355 567,—

Erläuterungen

Diese Mittel sollen die Vergütungen decken, die den Beamten zu zahlen sind, die

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

1 1 1 1   Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 135 000

5 252 000

5 124 154,62

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die in Anwendung des Statuts oder der nachstehenden Verordnung zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1747/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung von Sondermaßnahmen im Zuge der Reform des Organs betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Union, die auf eine unbefristete Stelle des Rates ernannt wurden, aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 5).

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

1 1 1 2   Ansprüche der ehemaligen Generalsekretäre

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

223 000

221 000

212 432,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Ruhegehälter der ehemaligen Generalsekretäre des Organs,

die Hinterbliebenenversorgung für die Witwen und die Waisen der ehemaligen Generalsekretäre des Organs,

die Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf die Ruhegehälter der ehemaligen Generalsekretäre des Organs.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

1 1 2   Vorläufig eingesetzte Mittel

1 1 2 0   Vorläufig eingesetzte Mittel (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 108 000

3 513 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.

1 1 2 1   Vorläufig eingesetzte Mittel (Personal im Ruhestand und freigesetztes Personal)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

66 000

72 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.

KAPITEL 1 2 —   SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

1 2 0   Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 2 0 0   Sonstige Bedienstete

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 356 000

2 335 000

3 003 219,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken im Wesentlichen die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 2 0 1   Abgeordnete nationale Sachverständige

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 903 000

1 248 000

1 134 177,27

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen und Verwaltungsausgaben für abgeordnete nationale Sachverständige, die nicht dem Bereich ESVP/GASP zugeordnet sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung der Entscheidungen vom 25. Juni 1997 und vom 22. März 1999 sowie des Beschlusses 2001/41/EG und des Beschlusses 2001/496/GASP (ABl. L 160 vom 28.6.2003, S. 72), zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/471/EG (ABl. L 187 vom 8.7.2006, S. 32).

1 2 0 2   Praktika

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

432 000

345 000

301 234,22

Erläuterungen

Diese Mittel decken eine Vergütung und die Kosten von Studien- und Dienstreisen für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 0 3   Externe Leistungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

845 000

707 000

648 925,95

Erläuterungen

Diese Mittel sind für alle Dienstleistungen von Personen bestimmt, die nicht bei dem Organ beschäftigt sind, darunter insbesondere:

Interimspersonal für verschiedene Dienstleistungen,

Aushilfspersonal für die Tagungen in Luxemburg und Straßburg,

Sachverständige auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 0 4   Aushilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

300 000

300 000

368 867,61

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für Übersetzungsleistungen externer Übersetzungsbüros, die in Anspruch genommen werden, um einerseits die punktuelle Überlastung des Sprachendienstes des Rates zu bewältigen und um andererseits Übereinkünfte, Verträge und sonstige Vereinbarungen mit Drittländern, die in Nichtgemeinschaftssprachen abgefasst sind, zu überprüfen.

Etwaige Leistungen des Übersetzungszentrums in Luxemburg werden ebenfalls unter diesem Posten erfasst.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 2 2   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

28 000

30 000

30 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

KAPITEL 1 3 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 3 0   Ausgaben für Personalverwaltung

1 3 0 0   Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

300 000

424 000

170 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG der Generalsekretäre vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,

die Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

1 3 0 1   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 388 000

1 317 000

1 381 951,50

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage sowie auch innerhalb des Organs,

die Anmeldegebühren für die Teilnahme von Beamten an Seminaren und Konferenzen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 3 1   Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 3 1 0   Außergewöhnliche Unterstützungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

18 000

18 000

6 214,88

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Zuwendungen für Beamte und Bedienstete zu finanzieren, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 76.

1 3 1 1   Gesellschaftliche Beziehungen des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

120 000

120 000

120 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten betreffend die gesellschaftliche Beziehungen zwischen den Bediensteten und des Beitrags des Rates zu den Tätigkeiten der interinstitutionellen Freizeitstätte in Overijse bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 1 2   Zusätzliche Hilfe für Behinderte

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

110 000

98 000

70 284,59

Erläuterungen

Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:

Beamte im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten im aktiven Dienst,

alle im Sinne des Statuts unterhaltsberechtigen Kinder.

Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 1 3   Sonstige Sozialaufwendungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

46 000

46 000

46 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der sonstigen sozialen Zuwendungen zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 2   Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 3 2 0   Ärztlicher Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

422 000

395 000

360 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:

die Betriebskosten der Krankenbehandlungsstellen, die Kosten für Verbrauchs- und Behandlungsmaterial sowie Arzneimittel für die Kinderkrippe, die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen sowie die Ausgaben für die Invaliditätsausschüsse und für die Erstattung der Kosten für Brillen,

ferner die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachteten Arbeitsgerät.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.

1 3 2 1   Restaurants und Kantinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 000 000

1 000 000

830 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 2 2   Kinderkrippen und Kindertagesstätten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 898 000

1 845 000

1 634 204,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

den Anteil des Rates an den Kosten der Kleinkindertagesstätte und sonstiger Krippen und Kinderhorte bestimmt (an die Kommission zu zahlen),

die Verwaltungskosten für den Betrieb der Kinderkrippe des Rates.

Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 3 3   Dienstreisen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 830 000

4 600 000

4 530 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Dienstreise- und Fahrkosten des Personals und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.

TITEL 2

GEBÄUDE, MATERIAL UND SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

12 450 000

16 400 000

15 958 948,02

2 0 0 1

Erbpachtzahlungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 190 000

14 438 000

0,—

2 0 0 2

Erwerb von Immobilien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

104 370 000,—

2 0 0 3

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 246 212

4 675 000

6 897 479,10

2 0 0 4

Arbeiten zur Sicherung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 200 000

1 250 000

1 150 000,—

2 0 0 5

Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

586 000

560 000

1 123 713,75

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

25 672 212

37 323 000

129 500 140,87

2 0 1

Ausgaben für Gebäude

2 0 1 0

Reinigung und Instandhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

13 600 000

11 965 000

11 129 458,54

2 0 1 1

Wasser, Gas, Strom und Heizung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 200 000

3 500 000

3 164 560,48

2 0 1 2

Sicherheit und Überwachung der Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 000 000

6 495 000

4 559 000,—

2 0 1 3

Versicherungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

360 000

370 000

242 850,60

2 0 1 4

Sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

470 000

465 000

319 681,50

 

Artikel 2 0 1 — Insgesamt

25 630 000

22 795 000

19 415 551,12

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

51 302 212

60 118 000

148 915 691,99

KAPITEL 2 1

2 1 0

Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0

Anschaffung von Ausrüstung und Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 625 000

7 190 000

6 401 152,64

2 1 0 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von DV-Systemen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

13 011 000

9 881 000

10 112 204,43

2 1 0 2

Wartung der Ausrüstung und der Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 723 000

6 425 000

5 057 559,69

2 1 0 3

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 010 000

4 359 000

5 528 265,57

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

29 369 000

27 855 000

27 099 182,33

2 1 1

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 163 000

2 067 000

715 165,—

2 1 2

Material und technische Anlagen

2 1 2 0

Ankauf und Ersatzbeschaffung von Material und technischen Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 540 000

1 370 000

772 473,75

2 1 2 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von Material und technischen Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

51 000

50 000

0,—

2 1 2 2

Anmietung, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von Material und technischen Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

468 000

516 000

327 863,72

 

Artikel 2 1 2 — Insgesamt

2 059 000

1 936 000

1 100 337,47

2 1 3

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

310 000

304 000

300 000,—

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

32 901 000

32 162 000

29 214 684,80

KAPITEL 2 2

2 2 0

Sitzungen und Konferenzen

2 2 0 0

Reisekosten der Delegationen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

34 637 000

30 779 000

22 183 196,84

2 2 0 1

Sonstige Reisekosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

163 000

160 000

125 000,—

2 2 0 2

Dolmetschkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

85 510 000

72 312 000

43 000 000,—

2 2 0 3

Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

918 000

900 000

855 976,23

2 2 0 4

Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 000 000

933 000

710 560,—

2 2 0 5

Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

80 000

80 000

766 369,66

 

Artikel 2 2 0 — Insgesamt

122 308 000

105 164 000

67 641 102,73

2 2 1

Information

2 2 1 0

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

761 000

695 000

612 323,84

2 2 1 1

Amtsblatt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 786 000

11 256 000

8 865 000,—

2 2 1 2

Veröffentlichungen allgemeinen Charakters

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

535 000

680 000

420 000,—

2 2 1 3

Information und öffentliche Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 428 000

389 000

373 788,31

 

Artikel 2 2 1 — Insgesamt

11 510 000

13 020 000

10 271 112,15

2 2 2

Verbindungsbüros

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

447 000

420 000

400 000,—

2 2 3

Sonstige Ausgaben

2 2 3 0

Bürobedarf

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 034 000

1 504 000

967 963,—

2 2 3 1

Postgebühren

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

159 000

154 000

149 500,—

2 2 3 2

Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

55 000

20 500,—

2 2 3 3

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

110 000

205 000

149 771,57

2 2 3 4

Umzüge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

230 000

250 000

4 263,—

2 2 3 5

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

80 000

79 000

66 200,—

2 2 3 6

Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

600 000

600 000

567 856,17

2 2 3 7

Sonstige Sachausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

205 000

287 000

275 970,47

 

Artikel 2 2 3 — Insgesamt

2 438 000

3 134 000

2 202 024,21

 

KAPITEL 2 2 — INSGESAMT

136 703 000

121 738 000

80 514 239,09

 

Titel 2 — Insgesamt

220 906 212

214 018 000

258 644 615,88

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

KAPITEL 2 2 —

VERWALTUNGSAUSGABEN

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Gebäude

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

12 450 000

16 400 000

15 958 948,02

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Bezahlung der Mieten und Steuern für die vom Rat benutzten Gebäude sowie für die Miete von Sälen, eines Lagers und von Parkplätzen bestimmt:

in Brüssel benutzte Räume (mit Ausnahme des Kortenberg-Gebäudes),

in Luxemburg benutzte Räume (Kirchberg),

in Genf benutzte Räume,

in New York benutzte Räume,

in Straßburg benutzte Räume.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung werden auf 938 000 EUR veranschlagt.

Die Mittelansätze wurden unter Berücksichtigung der geschätzten zweckgebundenen Einnahmen verringert.

2 0 0 1   Erbpachtzahlungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 190 000

14 438 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 2   Erwerb von Immobilien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

104 370 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 3   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 246 212

4 675 000

6 897 479,10

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für insbesondere folgende Umbauarbeiten bestimmt:

Anpassung und Umgestaltung der Diensträume entsprechend den betrieblichen Erfordernissen,

Anpassung der Diensträume und technischen Ausstattungen an die geltenden Sicherheits- und Hygieneanforderungen und -normen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

2 0 0 4   Arbeiten zur Sicherung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 200 000

1 250 000

1 150 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für die Herrichtung der Gebäude zur Gewährleistung der physischen und materiellen Sicherheit von Personen und Sachgütern bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 0 5   Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

586 000

560 000

1 123 713,75

Erläuterungen

Diese Mittel sind insbesondere für die Hinzuziehung von Sachverständigen bei Studien für Umbau- und Ausbauarbeiten der Gebäude des Organs bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1   Ausgaben für Gebäude

2 0 1 0   Reinigung und Instandhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

13 600 000

11 965 000

11 129 458,54

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der folgenden Reinigungs- und Instandhaltungskosten bestimmt:

Reinigung der Büros, Werkstätten und Lager (einschließlich Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Jalousien usw.),

Ersetzung von abgenutzten Gardinen, Vorhängen und Teppichen,

Malerarbeiten,

verschiedene Instandhaltungsarbeiten,

Instandsetzung technischer Anlagen,

technisches Material,

Verträge über die Instandhaltung der verschiedenen technischen Anlagen (Klimaanlage, Heizung, Handhabung der Abfälle, Aufzüge).

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 1   Wasser, Gas, Strom und Heizung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 200 000

3 500 000

3 164 560,48

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 2   Sicherheit und Überwachung der Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 000 000

6 495 000

4 559 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Rates mit Ausnahme der Gebäude „Kortenberg“ und „R“ vorgesehen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 3   Versicherungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

360 000

370 000

242 850,60

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Bezahlung der Versicherungsprämien für die vom Rat benutzten Gebäude bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 0 1 4   Sonstige Ausgaben für Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

470 000

465 000

319 681,50

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger laufender Ausgaben für Gebäude bestimmt, die nicht speziell in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind, insbesondere für die Entsorgung der Abfälle, für Beschilderungsmaterial, Kontrollen durch spezialisierte Stellen usw.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

2 1 0   Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0   Anschaffung von Ausrüstung und Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 625 000

7 190 000

6 401 152,64

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Anschaffung oder die Anmietung der Hard- und Software für DV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 0 1   Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von DV-Systemen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

13 011 000

9 881 000

10 112 204,43

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informatik für Unterstützung und Ausbildung in Bezug auf Betrieb und Aufbau von DV-Systemen und -Anwendungen, einschließlich der Unterstützung der Benutzer bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 0 2   Wartung der Ausrüstung und der Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 723 000

6 425 000

5 057 559,69

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software der DV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 0 3   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 010 000

4 359 000

5 528 265,57

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Anschluss-, Kommunikations- und Telematikkosten, mit Ausnahme der im Rahmen der ESVP/GASP anfallenden Kosten, bestimmt.

Bei der Aufstellung dieser Voranschläge wurden die wieder verwendbaren Beträge, die sich aus der Rückforderung von Kosten für Ferngespräche und Telegramme ergeben, berücksichtigt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 1   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 163 000

2 067 000

715 165,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ankauf von Möbeln und Spezialmöbeln,

Ersetzung eines Teils des vor mindestens 15 Jahren erworbenen bzw. nicht mehr instandsetzbaren Mobiliars,

Anmietung von Mobiliar bei Dienstreisen und Sitzungen außerhalb der Räumlichkeiten des Rates,

Unterhaltung und Instandsetzung des Mobiliars.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 2   Material und technische Anlagen

2 1 2 0   Ankauf und Ersatzbeschaffung von Material und technischen Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 540 000

1 370 000

772 473,75

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Ankauf oder die Ersatzbeschaffung von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Anlagen insbesondere für Archive, Ankaufsdienst, Sicherheit, Konferenztechnik, Kantinen und Gebäude bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 2 1   Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von Material und technischen Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

51 000

50 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für technische Unterstützung und Kontrolle insbesondere in Bezug auf Konferenztechnik und Kantinen bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 2 2   Anmietung, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von Material und technischen Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

468 000

516 000

327 863,72

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Anmietung von Material und technischen Anlagen sowie für die Unterhaltung, Wartung, und Reparatur dieses Materials und dieser technischen Anlagen bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 1 3   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

310 000

304 000

300 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung folgender Kosten bestimmt:

Ankauf, Leasing und Ersatzbeschaffungen für den Fahrzeugbestand,

Anmietung von Fahrzeugen für die Fälle, in denen eigene Fahrzeuge des Rates, insbesondere bei Dienstreisen, nicht zur Verfügung stehen,

Unterhaltung und Reparatur von Dienstwagen (Kauf von Treibstoff, Reifen usw.).

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 2 2 —   VERWALTUNGSAUSGABEN

2 2 0   Sitzungen und Konferenzen

2 2 0 0   Reisekosten der Delegationen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

34 637 000

30 779 000

22 183 196,84

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Erstattung der Reisekosten des Vorsitzes und der Delegationen, insbesondere bei:

Ratstagungen,

Sitzungen im Rahmen des Rates, mit Ausnahme der Sitzungen im Rahmen der ESVP/GASP.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates.

2 2 0 1   Sonstige Reisekosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

163 000

160 000

125 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen insbesondere zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten der Sachverständigen, die zu Sitzungen eingeladen oder vom Generalsekretär oder Stellvertretenden Generalsekretär auf Dienstreise entsandt werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verfügung Nr. 494/2002 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters betreffend die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten der Sachverständigen, die vom Rat zu Sitzungen eingeladen werden.

Verfügung Nr. 36/2005 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters betreffend die Erstattung der Reisekosten des Vorsitzenden der Eurogruppe.

2 2 0 2   Dolmetschkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

85 510 000

72 312 000

43 000 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Dienstleistungen der Dolmetscher der Kommission für den Rat, mit Ausnahme der Tagungen im Rahmen der ESVP/GASP.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 56/2004 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters über Dolmetschdienstleistungen für den Europäischen Rat, den Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates.

2 2 0 3   Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

918 000

900 000

855 976,23

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs im Bereich der Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke, mit Ausnahme des Bereichs der ESVP/GASP.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 0 4   Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 000 000

933 000

710 560,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Getränke (gelegentlich auch Imbisse) bestimmt, die bei Sitzungen gereicht werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 0 5   Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

80 000

80 000

766 369,66

Erläuterungen

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 1   Information

2 2 1 0   Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

761 000

695 000

612 323,84

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Anschaffung von Büchern und Werken für die Bibliothek auf Papierträger und/oder digitalen Datenträgern,

Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Zeitungs-/Zeitschriftenauswertungsdiensten und Online-Veröffentlichungen (mit Ausnahme der Presseagenturen); diese Mittel dienen ebenfalls zur Finanzierung etwaiger Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die schriftliche und/oder elektronische Verbreitung dieser Veröffentlichungen,

Ausgaben für die Benutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken,

Abonnements bei Presseagenturen über Fernschreiber,

Buchbindearbeiten und sonstige Kosten für die Erhaltung der Bücher und Veröffentlichungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 1 1   Amtsblatt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 786 000

11 256 000

8 865 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, die traditionelle (auf Papier oder Film) oder elektronische Veröffentlichung und die Verbreitung der Texte, die der Rat vor allem gemäß Artikel 17 seiner Geschäftsordnung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen hat.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung werden auf 936 000 EUR veranschlagt.

2 2 1 2   Veröffentlichungen allgemeinen Charakters

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

535 000

680 000

420 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung und die traditionelle (auf Papier oder Film) oder elektronische Herausgabe von Veröffentlichungen in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Verbreitung der Veröffentlichungen des Rates, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

2 2 1 3   Information und öffentliche Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 428 000

389 000

373 788,31

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Ausgaben insbesondere für öffentliche Sitzungen des Rates und die Unterstützung der audiovisuellen Medien bei der Berichterstattung über die Arbeit der Organe (Miete von Material und Dienstleistungsverträge mit Rundfunk- und Fernsehanstalten, Erwerb, Unterhaltung und Reparatur des Materials für Rundfunk- und Fernsehübertragungen, externe Dienstleistungen für Fotografie usw.),

ferner die Kosten für sonstige Informationstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit,

Ausgaben für die Verbreitung von Informationen und die Förderung von Veröffentlichungen und öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Organs, einschließlich der Ausgaben für Personalausstattung und Infrastruktur.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 2   Verbindungsbüros

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

447 000

420 000

400 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Betrieb der Verbindungsbüros in New York und Genf, soweit sie nicht in den vorhergehenden Linien vorgesehen sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3   Sonstige Ausgaben

2 2 3 0   Bürobedarf

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 034 000

1 504 000

967 963,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Erwerb von Papier,

Fotokopien (Papier und Grundgebühren),

Schreibwaren und Büromaterial (laufender Bedarf),

Drucksachen,

Material für den Postversand (Briefumschläge, Packpapier, Platten für die Frankiermaschine),

Material für die Vervielfältigungsabteilung (Druckerschwärze, Offsetplatten, Matrizen, Filme und Chemikalien).

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 1   Postgebühren

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

159 000

154 000

149 500,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Versand der Post bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 2   Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

55 000

20 500,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen, zu deren Durchführung Verträge mit hoch qualifizierten Sachverständigen geschlossen werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 3   Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

110 000

205 000

149 771,57

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für interinstitutionelle Maßnahmen im Sprachbereich.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 4   Umzüge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

230 000

250 000

4 263,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Verlagerung und Transport von Material bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 5   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

80 000

79 000

66 200,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Finanzkosten, insbesondere der Bankkosten.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 6   Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

600 000

600 000

567 856,17

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Finanzierung etwaiger Verurteilungen des Rates durch den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften und der Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den Gerichten,

Kosten für die Inanspruchnahme externer Rechtsanwälte,

Schadenersatz, der dem Rat angelastet werden kann.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

2 2 3 7   Sonstige Sachausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

205 000

287 000

275 970,47

Erläuterungen

Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:

Versicherungskosten, die nicht die Gebäude betreffen (die Gebäudeversicherungskosten sind unter Posten 2 0 1 3 verbucht),

Kosten für den Kauf der Dienstkleidung für das Personal des Sitzungsdienstes und des Sicherheitsdienstes, der Arbeitskleidung für das in den technischen Arbeitsräumen und den internen Diensten tätige Personal und für die Instandsetzung und Instandhaltung der Arbeits- und Dienstkleidung,

Beteiligung des Rates an den Ausgaben einiger Vereinigungen, deren Tätigkeiten in engem Zusammenhang mit denjenigen der Gemeinschaftsinstitutionen stehen,

sonstige, unter den vorhergehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Sachausgaben.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

TITEL 3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 3 0

3 0 0

Sonstige Bedienstete und externes Personal

3 0 0 0

Vergütungen für die abgeordneten nationalen Militärexperten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 598 000

8 102 000

4 638 042,78

3 0 0 1

Vergütungen für die im Rahmen der ESVP/GASP abgeordneten nationalen Experten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 298 000

2 904 000

1 994 463,87

3 0 0 2

Sonderberater im Bereich ESVP/GASP

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

147 145,96

 

Artikel 3 0 0 — Insgesamt

9 896 000

11 006 000

6 779 652,61

3 0 1

Sonstige Personalausgaben

3 0 1 0

Dienstreisen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 218 000

939 000

954 000,—

3 0 1 1

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 000

25 000

17 936,81

 

Artikel 3 0 1 — Insgesamt

1 248 000

964 000

971 936,81

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

11 144 000

11 970 000

7 751 589,42

KAPITEL 3 1

3 1 0

Gebäude

3 1 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 450 000

4 180 000

3 773 247,19

3 1 0 3

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

320 000

390 000

3 444 438,30

3 1 0 4

Arbeiten zur Sicherung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

300 000

1 500 000

50 000,—

3 1 0 5

Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 000

25 000

149 911,—

 

Artikel 3 1 0 — Insgesamt

5 085 000

6 095 000

7 417 596,49

3 1 1

Ausgaben für Gebäude

3 1 1 0

Reinigung und Instandhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

880 000

775 000

762 581,08

3 1 1 1

Wasser, Gas, Strom und Heizung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

420 000

360 000

370 500,—

3 1 1 2

Sicherheit und Überwachung der Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 000 000

1 100 000

1 617 699,54

3 1 1 3

Versicherungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

16 000

10 000

9 487,02

3 1 1 4

Sonstige Gebäudenebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

35 000

25 000

23 291,—

 

Artikel 3 1 1 — Insgesamt

3 351 000

2 270 000

2 783 558,64

 

KAPITEL 3 1 — INSGESAMT

8 436 000

8 365 000

10 201 155,13

KAPITEL 3 2

3 2 0

Informatik und Telekommunikation

3 2 0 0

Anschaffung von Ausrüstung und Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 738 000

32 906 000

1 106 753,01

3 2 0 1

Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von DV-Systemen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 864 000

2 780 000

3 008 771,76

3 2 0 2

Wartung der Ausrüstung und der Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

690 000

718 000

538 079,46

3 2 0 3

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 350 000

1 576 000

553 627,09

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

19 642 000

37 980 000

5 207 231,32

3 2 1

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 000

65 000

337 785,28

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

19 672 000

38 045 000

5 545 016,60

KAPITEL 3 3

3 3 0

Sitzungen und Konferenzen

3 3 0 0

Mittel für Reisekosten der Delegationen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

846 000

738 000

491 000,—

3 3 0 1

Sonstige Reisekosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

3 3 0 2

Dolmetschkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

3 3 0 3

Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 000

15 000

10 000,—

3 3 0 4

Bei Reisen anfallende Verwaltungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

20 000

0,—

3 3 0 5

Verschiedene Sitzungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

15 000,—

 

Artikel 3 3 0 — Insgesamt

881 000

793 000

516 000,—

3 3 1

Information

3 3 1 0

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

179 000

140 000

135 000,—

3 3 1 1

Allgemeine Veröffentlichungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

60 000

p.m.

0,—

3 3 1 2

Information und öffentliche Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 3 3 1 — Insgesamt

239 000

140 000

135 000,—

3 3 2

Verschiedene Ausgaben

3 3 2 0

Bürobedarf

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

80 000

0,—

3 3 2 1

Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

3 3 2 2

Sonstige Sachausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

15 000

9 660,42

 

Artikel 3 3 2 — Insgesamt

20 000

95 000

9 660,42

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

1 140 000

1 028 000

660 660,42

 

Titel 3 — Insgesamt

40 392 000

59 408 000

24 158 421,57

KAPITEL 3 0 —

PERSONAL

KAPITEL 3 1 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 3 2 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

KAPITEL 3 3 —

VERWALTUNGSAUSGABEN

KAPITEL 3 0 —   PERSONAL

3 0 0   Sonstige Bedienstete und externes Personal

3 0 0 0   Vergütungen für die abgeordneten nationalen Militärexperten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 598 000

8 102 000

4 638 042,78

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Bezüge der nationalen Militärexperten, die im Rahmen der ESVP/GASP als Militärstab der Europäischen Union tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/178/GASP des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit (ABl. L 57 vom 2.3.2000, S. 1).

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7), geändert durch den Beschluss 2005/395/GASP (ABl. L 132 vom 26.5.2005, S. 17).

Beschluss 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung der Entscheidungen vom 25. Juni 1997 und vom 22. März 1999 sowie des Beschlusses 2001/41/EG und des Beschlusses 2001/496/GASP (ABl. L 160 vom 28.6.2003, S. 72), zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/471/EG (ABl. L 187 vom 8.7.2006, S. 32).

3 0 0 1   Vergütungen für die im Rahmen der ESVP/GASP abgeordneten nationalen Experten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 298 000

2 904 000

1 994 463,87

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Bezüge der nationalen Experten, die im Rahmen der ESVP/GASP insbesondere im Bereich Krisenmanagement einerseits und im Bereich Sicherheit der Informationssysteme andererseits tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung der Entscheidungen vom 25. Juni 1997 und vom 22. März 1999 sowie des Beschlusses 2001/41/EG und des Beschlusses 2001/496/GASP (ABl. L 160 vom 28.6.2003, S. 72), zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/471/EG (ABl. L 187 vom 8.7.2006, S. 32).

3 0 0 2   Sonderberater im Bereich ESVP/GASP

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

147 145,96

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Bezüge der Sonderberater, die vom Rat im Hinblick auf spezifische Expertenmissionen im Rahmen der ESVP/GASP ernannt werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 5, 119 und 120.

3 0 1   Sonstige Personalausgaben

3 0 1 0   Dienstreisen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 218 000

939 000

954 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken

die Dienstreisekosten, die sich aus dem Mandat des Militärstabs der Europäischen Union ergeben,

die Dienstreisekosten der im Rahmen der ESVP/GASP abgeordneten nationalen Experten.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7), geändert durch den Beschluss 2005/395/GASP (ABl. L 132 vom 26.5.2005, S. 17).

Beschluss 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung der Entscheidungen vom 25. Juni 1997 und vom 22. März 1999 sowie des Beschlusses 2001/41/EG und des Beschlusses 2001/496/GASP (ABl. L 160 vom 28.6.2003, S. 72), zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/471/EG (ABl. L 187 vom 8.7.2006, S. 32).

3 0 1 1   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

30 000

25 000

17 936,81

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen, Konferenzen und Kongressen im Rahmen des Mandats des Militärstabs der Europäischen Union.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2000/178/GASP des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit (ABl. L 57 vom 2.3.2000, S. 1).

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7), geändert durch den Beschluss 2005/395/GASP (ABl. L 132 vom 26.5.2005, S. 17).

KAPITEL 3 1 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

3 1 0   Gebäude

3 1 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 450 000

4 180 000

3 773 247,19

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Mieten für die Gebäude „Kortenberg“ und „R“ in Brüssel, wo die Beamten und die im Rahmen der ESVP/GASP abgeordneten nationalen Experten untergebracht werden sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 0 3   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

320 000

390 000

3 444 438,30

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 3 1 0 1

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für insbesondere folgende Umbauarbeiten bestimmt:

Anpassung der Diensträume an die betrieblichen Erfordernisse,

Anpassung der Diensträume an die geltenden Sicherheits- und Hygieneanforderungen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

3 1 0 4   Arbeiten zur Sicherung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

300 000

1 500 000

50 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 3 1 0 2

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Arbeiten zur Sicherung der Gebäude „Kortenberg“ und „R“ bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 0 5   Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

15 000

25 000

149 911,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 3 1 0 3

Diese Mittel sind zur Finanzierung der die Nutzung der Gebäude „Kortenberg“ und „R“ betreffenden architektonischen und technischen Studien bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 1   Ausgaben für Gebäude

3 1 1 0   Reinigung und Instandhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

880 000

775 000

762 581,08

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der folgenden Reinigungs- und Instandhaltungskosten bestimmt:

Reinigung der Büros, Werkstätten und Lager (einschließlich Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Jalousien usw.),

Ersetzung von abgenutzten Gardinen, Vorhängen und Teppichen,

Malerarbeiten,

verschiedene Instandhaltungsarbeiten,

Instandsetzung technischer Anlagen,

technisches Material,

Verträge über die Instandhaltung der verschiedenen technischen Anlagen (Klimaanlage, Heizung, Handhabung der Abfälle, Aufzüge).

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 1 1   Wasser, Gas, Strom und Heizung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

420 000

360 000

370 500,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung des Wasser-, Gas- und Stromverbrauchs sowie der Heizkosten im Gebäude „Kortenberg“ bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 1 2   Sicherheit und Überwachung der Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 000 000

1 100 000

1 617 699,54

Erläuterungen

Diese Mittel sind im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Gebäude „Kortenberg“ und „R“ vorgesehen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 1 3   Versicherungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

16 000

10 000

9 487,02

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Zahlung der Versicherungsprämien für die Gebäude „Kortenberg“ und „R“ bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 1 1 4   Sonstige Gebäudenebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

35 000

25 000

23 291,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger laufender Ausgaben für die Gebäude „Kortenberg“ und „R“ bestimmt, die nicht speziell in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind, insbesondere für die Entsorgung der Abfälle, für Beschilderungsmaterial, Kontrollen durch spezialisierte Stellen usw.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 3 2 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

3 2 0   Informatik und Telekommunikation

3 2 0 0   Anschaffung von Ausrüstung und Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

9 738 000

32 906 000

1 106 753,01

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Erwerbs, der Anmietung oder Erneuerung von Anlagen oder Software der EDV-Systeme und -Anwendungen, von Büro- und Telekommunikationsausrüstung sowie von technischen Anlagen für die Dienststellen, die im Bereich der ESVP/GASP tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Stellvertretenden Generalsekretärs vom 18. Dezember 2000 zur Einrichtung eines Infosec-Büros.

3 2 0 1   Externe Dienstleistungen für Betrieb und Aufbau von DV-Systemen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 864 000

2 780 000

3 008 771,76

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Hilfe von EDV-Dienstleistungs- und EDV-Beratungsfirmen bei Betrieb und Einrichtung von EDV- und Telekommunikationssystemen, -anwendungen und -ausrüstungen sowie technischen Anlagen (einschließlich der Hilfe für die Nutzer) für die Dienststellen, die im Bereich der ESVP/GASP tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 2 0 2   Wartung der Ausrüstung und der Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

690 000

718 000

538 079,46

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Instandhaltung und Unterhaltung der Ausrüstung bzw. der Software der EDV-Systeme und -Anwendungen, der Büro- und Telekommunikationsausrüstung sowie der technischen Anlagen für die Dienststellen, die im Bereich der ESVP/GASP tätig sein sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 2 0 3   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 350 000

1 576 000

553 627,09

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Anschluss-, Kommunikations- und Telematikkosten, die im Rahmen der ESVP/GASP anfallen.

Bei der Aufstellung dieser Voranschläge wurden die Erhöhung der wieder verwendbaren Beträge, die sich aus der Rückforderung von Kosten für Ferngespräche und Telegramme ergeben, sowie die mit Belgacom geschlossenen Tarifverträge berücksichtigt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 2 1   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

30 000

65 000

337 785,28

Erläuterungen

Diese Mittel sind zum Erwerb von Spezialmobiliar bzw. gesichertem Mobiliar für die Beamten und die im Rahmen der ESVP/GASP abgeordneten nationalen Experten bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

KAPITEL 3 3 —   VERWALTUNGSAUSGABEN

3 3 0   Sitzungen und Konferenzen

3 3 0 0   Mittel für Reisekosten der Delegationen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

846 000

738 000

491 000,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Reisekosten des Vorsitzes und der Delegationen, insbesondere im Zusammenhang mit den Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und des Militärausschusses sowie anderer Tagungen, die speziell im Rahmen der ESVP/GASP abgehalten werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/78/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 1).

Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates.

3 3 0 1   Sonstige Reisekosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Die in diese Linie einzusetzenden Mittel dienen zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten der ESVP/GASP-Sachverständigen, die zu Sitzungen eingeladen oder vom Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates auf Dienstreise entsandt werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Verfügung Nr. 494/2002 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters betreffend die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten der Sachverständigen, die vom Rat zu Sitzungen eingeladen werden.

3 3 0 2   Dolmetschkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Dienstleistungen der Dolmetscher der Kommission für den Rat anlässlich von Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, des Militärausschusses und anderen Tagungen, die speziell im Rahmen der ESVP/GASP abgehalten werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/78/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 1).

3 3 0 3   Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

15 000

15 000

10 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke, insbesondere im Rahmen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, sowie der diesbezüglichen Ausgaben der abgeordneten nationalen Experten des Militärstabs der Europäischen Union bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 3 0 4   Bei Reisen anfallende Verwaltungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

20 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der gelegentlich bei Reisen im Rahmen der ESVP/GASP außerhalb des Sitzes des Rates anfallenden Kosten bestimmt: vorübergehende Anmietung von Arbeitsräumen und technischer Ausstattung, punktuelle Inanspruchnahme von Übersetzern und Dolmetschern, Telekommunikationskosten und verschiedene sonstige Sitzungskosten.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7), geändert durch den Beschluss 2005/395/GASP (ABl. L 132 vom 26.5.2005, S. 17).

Beschluss 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung der Entscheidungen vom 25. Juni 1997 und vom 22. März 1999 sowie des Beschlusses 2001/41/EG und des Beschlusses 2001/496/GASP (ABl. L 160 vom 28.6.2003, S. 72), zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/471/EG (ABl. L 187 vom 8.7.2006, S. 32).

3 3 0 5   Verschiedene Sitzungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

20 000

15 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Sitzungskosten und sonstigen Verwaltungsausgaben bestimmt, die bei der Durchführung der ESVP/GASP anfallen und nicht eigens in einem anderen Posten vorgesehen sind.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 3 1   Information

3 3 1 0   Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

179 000

140 000

135 000,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten für Untersuchungen, Erwerb von Fachkompetenz, Dokumentation oder Spezialdaten im Rahmen des Mandats des Militärstabs der Europäischen Union bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7), zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/395/GASP (ABl. L 132 vom 26.5.2005, S. 17).

3 3 1 1   Allgemeine Veröffentlichungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

60 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, die traditionelle (auf Papier oder Film) oder elektronische Herausgabe und die Verbreitung der Veröffentlichungen des Rates im Bereich der ESVP/GASP, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 3 1 2   Information und öffentliche Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Information im Bereich ESVP/GASP bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 3 2   Verschiedene Ausgaben

3 3 2 0   Bürobedarf

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

80 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zum Kauf von Papier und Bürobedarf für die Beamten und die im Rahmen der ESVP/GASP abgeordneten nationalen Experten bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 3 2 1   Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Untersuchungen und Konsultationen, zu deren Durchführung Verträge mit hoch qualifizierten Sachverständigen im Bereich der ESVP/GASP geschlossen werden.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

3 3 2 2   Sonstige Sachausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

15 000

9 660,42

Erläuterungen

Diese Mittel sind zum Kauf von Dienstkleidung und Zubehör insbesondere für die Sicherheitsbediensteten in den Gebäuden „Kortenberg“ und „R“ bestimmt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

350 000

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

350 000

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1

2 500 000

5 000 000

0,—

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

2 500 000

5 000 000

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

2 850 000

5 000 000

0,—

 

GESAMTBETRAG

593 528 212

591 752 953

555 861 753,45

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

350 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Die Mittel dieses Kapitels haben vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie nach dem in der Haushaltsordnung dafür vorgesehenen Verfahren auf andere Kapitel übertragen worden sind.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG/Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 500 000

5 000 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.

EINZELPLAN IV

GERICHTSHOF

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Gerichtshofes für das Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

272 219 390

Eigene Einnahmen

–35 284 000

Zu vereinnahmender Beitrag

236 935 390

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

VON DEN MITGLIEDERN UND DEM PERSONAL DES ORGANS HERRÜHRENDE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag der Steuer auf die Gehälter, Löhne und Vergütungen der Mitglieder des Organs, der Beamten und der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

19 808 000

17 762 000

16 107 724,68

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

1 731 000

1 315 000

1 240 547,15

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

21 539 000

19 077 000

17 348 271,83

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

13 395 000

10 895 000

10 753 380,56

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

250 000

250 000

1 413 991,57

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

13 645 000

11 145 000

12 167 372,13

 

Titel 4 — Insgesamt

35 184 000

30 222 000

29 515 643,96

KAPITEL 4 0 —

VERSCHIEDENE ABGABEN UND ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE ZU DEN VERSORGUNGSORDNUNGEN

KAPITEL 4 0 —   VERSCHIEDENE ABGABEN UND ABZÜGE

4 0 0   Ertrag der Steuer auf die Gehälter, Löhne und Vergütungen der Mitglieder des Organs, der Beamten und der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

19 808 000

17 762 000

16 107 724,68

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 731 000

1 315 000

1 240 547,15

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE ZU DEN VERSORGUNGSORDNUNGEN

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

13 395 000

10 895 000

10 753 380,56

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

250 000

250 000

1 413 991,57

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 107 sowie Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 48 von Anhang VIII.

TITEL 5

ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

87,50

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

1 000,—

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

1 087,50

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

593 370,37

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

594 457,87

KAPITEL 5 2

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs

90 000

125 000

94 461,87

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

90 000

125 000

94 461,87

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen aus dem Erlös von Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Stellen durchgeführt worden sind, einschließlich des Betrags der für die Rechnung anderer Organe oder Stellen gezahlten und von diesen erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

71 860,—

5 5 1

Von Dritten stammende Einnahmen für auf deren Antrag durchgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

71 860,—

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

40 323,—

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

66 190,19

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

106 513,19

KAPITEL 5 8

5 8 0

Einnahmen aus dem Erlös aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 8 1

Einnahmen aus vereinnahmten Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

10 181,39

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

10 181,39

 

Titel 5 — Insgesamt

90 000

125 000

877 474,32

KAPITEL 5 0 —

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN UND DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGE ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS DEM ERLÖS VON DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

KAPITEL 5 0 —   ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

5 0 0   Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0   Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

87,50

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1   Erlös aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

1 000,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 2   Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

593 370,37

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —   ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN UND DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGE ZINSEN

5 2 0   Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

90 000

125 000

94 461,87

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS DEM ERLÖS VON DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen aus dem Erlös von Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Stellen durchgeführt worden sind, einschließlich des Betrags der für die Rechnung anderer Organe oder Stellen gezahlten und von diesen erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

71 860,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 5 1   Von Dritten stammende Einnahmen für auf deren Antrag durchgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

5 7 0   Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

40 323,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

66 190,19

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten ab 2003 als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

5 8 0   Einnahmen aus dem Erlös aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 8 1   Einnahmen aus vereinnahmten Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

10 181,39

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

TITEL 9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Verschiedene Einnahmen

10 000

10 000

115 099,66

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

10 000

10 000

115 099,66

 

Titel 9 — Insgesamt

10 000

10 000

115 099,66

 

GESAMTBETRAG

35 284 000

30 357 000

30 508 217,94

KAPITEL 9 0 —

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   VERSCHIEDENE EINNAHMEN

9 0 0   Verschiedene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

10 000

10 000

115 099,66

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

29 288 800

26 437 000

22 384 219,83

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

177 264 190

159 572 702

140 456 246,48

1 4

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

12 803 900

13 811 500

9 657 150,70

1 6

SONSTIGE DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS BETREFFENDE AUSGABEN

3 384 100

3 234 200

2 897 428,87

 

Titel 1 — Insgesamt

222 740 990

203 055 402

175 395 045,88

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, ANLAGEN UND SONSTIGE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

28 282 000

27 751 000

17 199 859,26

2 1

INFORMATIK, ANLAGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

12 527 400

12 691 000

13 402 347,57

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 204 500

2 565 500

2 610 960,55

2 5

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

721 900

751 800

632 408,26

2 7

INFORMATION: ERWERB, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

3 206 600

3 483 900

4 030 333,84

 

Titel 2 — Insgesamt

46 942 400

47 243 200

37 875 909,48

3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

3 7

BESONDERE AUSGABEN EINIGER INSTITUTIONEN UND ORGANE

36 000

40 000

2 990,05

 

Titel 3 — Insgesamt

36 000

40 000

2 990,05

10

ANDERE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

2 500 000

p.m.

0,—

10 1

RÜCKLAGE FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

2 500 000

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

272 219 390

250 338 602

213 273 945,41

TITEL 1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Dienstbezüge und sonstige Rechte

1 0 0 0

Dienstbezüge und Enschädigungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 797 000

19 378 000

17 082 122,08

1 0 0 2

Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Rechte

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 187 800

1 193 000

494 097,02

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

21 984 800

20 571 000

17 576 219,10

1 0 2

Übergangsgelder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 393 000

1 384 000

1 030 083,52

1 0 3

Ruhegehälter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 102 000

3 595 000

3 368 167,21

1 0 4

Dienstreisen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

284 000

268 000

240 000,—

1 0 6

Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

230 000

328 000

169 750,—

1 0 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

295 000

291 000

0,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

29 288 800

26 437 000

22 384 219,83

KAPITEL 1 2

1 2 0

Dienstbezüge und andere Rechte

1 2 0 0

Dienstbezüge und Entschädigungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

171 242 190

154 488 702

136 698 070,20

1 2 0 2

Bezahlte Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

691 000

659 000

618 955,82

1 2 0 4

Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Rechte

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 484 000

2 601 000

3 139 220,46

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

175 417 190

157 748 702

140 456 246,48

1 2 2

Vergütungen nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 847 000

1 824 000

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

177 264 190

159 572 702

140 456 246,48

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete, Dolmetscher und Übersetzer

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 836 900

3 071 500

2 220 934,91

1 4 0 4

Beamtenaustausch, Praktika

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

704 000

771 000

354 147,60

1 4 0 5

Sonstige Aushilfsleistungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

367 000

290 000

471 140,19

1 4 0 6

Sonstige Aushilfsleistungen (Übersetzungs-/Dolmetscherdienst)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 896 000

9 679 000

6 610 928,—

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

12 803 900

13 811 500

9 657 150,70

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

12 803 900

13 811 500

9 657 150,70

KAPITEL 1 6

1 6 1

Mit der Personalverwaltung verbundene Ausgaben

1 6 1 0

Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

270 000

210 000

186 761,93

1 6 1 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 088 000

1 175 000

1 098 152,74

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

1 358 000

1 385 000

1 284 914,67

1 6 2

Dienstreisen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

308 000

342 000

224 946,39

1 6 3

Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0

Außerordentliche Beihilfen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 000

3 000

0,—

1 6 3 2

Zusätzliche Hilfe für behinderte Personen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 000

10 000

0,—

1 6 3 4

Gesellschaftliche Beziehungen innerhalb des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

114 200

119 900

123 200,—

1 6 3 6

Sonstige Sozialaufwendungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

13 900

13 300

8 200,—

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

141 100

146 200

131 400,—

1 6 5

Mitglieder und das Personal des Organs in ihrer Gesamtheit betreffende Tätigkeiten

1 6 5 0

Ärztlicher Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

275 000

171 000

127 090,14

1 6 5 2

Restaurants und Kantinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

71 000

68 000

80 077,67

1 6 5 4

Kleinkindertagesstätten und andere Kinderkrippen und Kindergärten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 231 000

1 122 000

1 049 000,—

 

Artikel 1 6 5 — Insgesamt

1 577 000

1 361 000

1 256 167,81

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

3 384 100

3 234 200

2 897 428,87

 

Titel 1 — Insgesamt

222 740 990

203 055 402

175 395 045,88

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DES ORGANS

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS BETREFFENDE AUSGABEN

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DES ORGANS

1 0 0   Dienstbezüge und sonstige Rechte

1 0 0 0   Dienstbezüge und Enschädigungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 797 000

19 378 000

17 082 122,08

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 0 1

Vormals Posten 1 0 0 0 bis 1 0 0 3 und 1 0 9 0

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1), insbesondere Artikel 3, 4, 4a, 11 und 14.

Dieser Mittelansatz soll für die Mitglieder des Organs decken:

die Grundgehälter,

die Residenzzulagen,

die Familienzulagen, d. h. die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder und die Erziehungszulage,

die Aufwandsentschädigungen und die Amtszulagen,

den Arbeitgeberbeitrag (0,87 %) zur Versicherung gegen Berufskrankheiten und Unfälle, den Arbeitgeberbeitrag (3,4 %) zur Krankenversicherung,

die Geburtszulage,

die bei Tod eines Mitglieds des Organs vorgesehenen Beihilfen,

die Zahlung der Berichtigungskoeffizienten, die angewendet werden auf die Grundgehälter, die Residenzzulagen, die Familienzulagen und die Überweisungen eines Teils der Amtsbezüge von Mitgliedern des Organs ins Ausland (entsprechende Anwendung des Artikels 17 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften).

1 0 0 2   Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Rechte

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 187 800

1 193 000

494 097,02

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 5 0 bis 1 0 5 2

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1), insbesondere Artikel 5.

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Reisekosten der Mitglieder des Organs (einschließlich ihrer Familienangehörigen) bei ihrem Dienstantritt oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst,

die den Mitgliedern des Organs bei ihrem Dienstantritt oder Ausscheiden aus dem Dienst zustehenden Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfen,

die Umzugskosten der Mitglieder des Organs bei ihrem Dienstantritt oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst.

1 0 2   Übergangsgelder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 393 000

1 384 000

1 030 083,52

Erläuterungen

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1), insbesondere Artikel 7.

Diese Mittel decken die Übergangsgelder, die Familienzulagen sowie die Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer der Mitglieder des Organs nach Ausscheiden aus ihrem Amt.

1 0 3   Ruhegehälter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 102 000

3 595 000

3 368 167,21

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 3 0 bis 1 0 3 2

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1), insbesondere Artikel 8, 9, 15 und 18.

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Ruhegehälter der ehemaligen Mitglieder des Organs sowie den Berichtigungskoeffizienten der Mitglieder des Organs sowie den Berichtigungskoeffizienten ihres jeweiligen Wohnsitzlandes,

die Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit,

die Hinterbliebenenversorgung der Witwen und/oder der Waisen des ehemaligen Mitglieder des Organs sowie die Berichtigungskoeffizienten ihres jeweiligen Wohnsitzlandes.

1 0 4   Dienstreisen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

284 000

268 000

240 000,—

Erläuterungen

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1), insbesondere Artikel 6.

Diese Mittel decken die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

1 0 6   Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

230 000

328 000

169 750,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 6 0 und 1 0 6 1

Die Mittelansätze dieses Artikels sollen die Kosten der Teilnahme von Mitgliedern des Organs an Sprachkursen oder anderen Kursen zur beruflichen Fortbildung decken.

1 0 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

295 000

291 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 9 1

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Diese Mittel decken die Auswirkungen von Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge, die der Rat möglicherweise während des Haushaltsjahres beschließt.

Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise) und 1 2

1 2 0   Dienstbezüge und andere Rechte

1 2 0 0   Dienstbezüge und Entschädigungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

171 242 190

154 488 702

136 698 070,20

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 0 0 bis 1 1 0 3, 1 1 3 0 bis 1 1 3 3, 1 1 4 0 bis 1 1 4 5, 1 1 4 7, 1 1 4 9 und 1 1 9 0

Auf diese Mittelansätze wurde ein Pauschalabschlag von 3,5 % angewandt.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 62, 64, 65, 66, 67, 68 sowie Anhang VII Abschnitt I, Artikel 69 sowie Anhang VII Artikel 4, Anhang XIII Artikel 18, 72, 73 und Anhang VIII Artikel 15, 70, 74 und 75, Anhang VII Artikel 8 und 34.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 28a, 42, 47 und 48.

Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 23.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl, Artikel 95.

Dieser Mittelansatz soll decken:

das Grundgehalt der auf Dauer und der auf Zeit beschäftigten Beamten,

die Familienzulagen, die die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, und die Erziehungszulage der auf Dauer und der auf Zeit beschäftigten Beamten umfassen,

die Auslands- und die Expatriierungszulage der auf Dauer und der auf Zeit beschäftigten Beamten,

die Sekretariatszulage der Beamten der Laufbahngruppe AST, die den Dienstposten eines Bürosekretärs, Fernschreibers, Maschinenschreibers, Bürohauptsekretärs oder Hauptsekretärs bekleiden,

den Arbeitgeberbeitrag (3,4 % des Grundgehalts) zur Krankenversicherung; der Beitrag der Bediensteten beläuft sich auf 1,7 % des Grundgehalts,

den Arbeitgeberbeitrag zur Versicherung gegen Berufskrankheiten und Unfälle (0,87 % des Grundgehalts) und die sich aus der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Statuts ergebenden zusätzlichen Ausgaben,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit,

die von dem Organ zugunsten der Bediensteten auf Zeit zu leistenden Zahlungen zur Bildung oder Aufrechterhaltung ihrer Versorgungsansprüche in ihren Herkunftsländern,

die Geburtenzulage und bei Tod eines Beamten die vollen Dienstbezüge eines Verstorbenen bis zum Ende des dritten auf den Sterbemonat folgenden Monats sowie die Kosten der Überführung des Verstorbenen zum Herkunftsort,

die Reisekosten der (auf Dauer oder auf Zeit beschäftigten) Beamten, ihrer Ehegatten und ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen vom Dienstort zum Herkunftsort aus Anlass des Jahresurlaubs,

die Entschädigung für einen wegen offenkundig unzulänglicher Leistungen entlassenen Beamten auf Probe, die Entschädigung für einen Bediensteten auf Zeit bei Kündigung seines Vertrages durch das Organ, die Übertragung der Ansprüche aus der Altersversorgung der ehemaligen Hilfskräfte, die zu Bediensteten auf Zeit oder zu Beamten ernannt worden sind,

die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Besoldung der Beamten und der Hilfskräfte sowie auf Überstunden anwendbar sind,

die Miet- und Fahrkostenzulagen,

die pauschalen Amtszulagen,

die Pauschalabgeltung von Fahrkosten,

die Vergütung von für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung.

1 2 0 2   Bezahlte Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

691 000

659 000

618 955,82

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 5

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Dieser Mittelansatz soll die Pauschalvergütungen und die Vergütungen zum Stundensatz für Überstunden der Beamten und sonstigen Bediensteten sowie der örtlichen Bediensteten decken, die nicht nach den vorgesehenen Regelungen durch Dienstbefreiung abgegolten werden konnten.

1 2 0 4   Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Rechte

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 484 000

2 601 000

3 139 220,46

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 8 1 bis 1 1 8 4

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 20 und 71 sowie Anhang VII Artikel 5, 6, 7, 9 und 10.

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Reisekosten der Bediensteten (einschließlich der Familienangehörigen) bei ihrem Dienstantritt oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst,

die Einrichtungs- und die Wiedereinrichtungsbeihilfen, die den Bediensteten zustehen, die nach ihrem Dienstantritt sowie bei ihrem endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst mit anschließender Wiedereinrichtung an einem anderen Ort ihren Wohnsitz wechseln mussten,

die Umzugskosten der Bediensteten, die nach ihrem Dienstantritt sowie bei ihrem endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst mit anschließender Wiedereinrichtung an einem anderen Ort ihren Wohnsitz wechseln mussten,

die Tagegelder der Bediensteten, die nachweisen, dass sie nach ihrem Dienstantritt ihren Wohnsitz wechseln mussten.

1 2 2   Vergütungen nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 2 3

Vormals Posten 1 2 1 0, 1 2 1 5 und 1 2 9 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 41, 50, 64, 65 und 72 sowie Anhang IV.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3518/85 des Rates vom 12. Dezember 1985 zur Einführung von Sondermaßnahmen aufgrund des Beitritts Spaniens und Portugals betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst (ABl. L 335 vom 13.12.1985, S. 56), geändert durch die Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2458/98 (ABl. L 307 vom 17.11.1998, S. 1).

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Vergütungen, die den Beamten zu zahlen sind, die infolge der Verringerung der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, und denjenigen, deren Planstellen der Besoldungsgruppen AD 16, AD 15 oder AD 14 bekleiden und die ihrer Stelle aus dienstlichen Gründen enthoben worden sind,

die Vergütungen für Beamte, die von Stellenenthebungen aus dienstlichen Gründen betroffen sind, um den Bedürfnissen im Zusammenhang mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Europäischen Gemeinschaften Rechnung zu tragen,

den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung der Bezieher der in diesem Artikel vorgesehenen Vergütungen,

die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die in diesem Artikel vorgesehenen Vergütungen anzuwenden sind.

1 2 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 847 000

1 824 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 9 1 und 1 2 9 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Dieser Mittelansatz soll die Auswirkungen von Anpassungen der Dienstbezüge und Vergütungen decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahres beschließt.

Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise), 1 8 (teilweise) und 2 9 (teilweise)

1 4 0   Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0   Sonstige Bedienstete, Dolmetscher und Übersetzer

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 836 900

3 071 500

2 220 934,91

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 1 0 bis 1 1 1 5

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 3 sowie Titel III und IV, Artikel 4 und Titel V, Artikel 5 und Titel VI.

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Bezüge sowie den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung der Hilfskräfte, der Hilfsdolmetscher, der örtlichen Bediensteten und der Hilfsübersetzer,

die Vergütungen und die Kosten von Sonderberatern, einschließlich der Honorare des Vertrauensarztes,

die Ausgaben für die etwaige Inanspruchnahme von Vertragsbediensteten.

1 4 0 4   Beamtenaustausch, Praktika

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

704 000

771 000

354 147,60

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 9 8

Vormals Posten 1 1 1 8

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Abordnung von Beamten von Mitgliedstaaten oder anderer nationaler Sachverständiger,

die Finanzierung der Praktikanten in den Dienststellen des Organs gewährten Stipendien.

1 4 0 5   Sonstige Aushilfsleistungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

367 000

290 000

471 140,19

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 9 5

Diese Mittel decken die Ausgaben für sonstige Aushilfsleistungen, die nicht vom Personal des Organs erbracht werden können.

1 4 0 6   Sonstige Aushilfsleistungen (Übersetzungs-/Dolmetscherdienst)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 896 000

9 679 000

6 610 928,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 3 0, 1 8 9 0, 1 8 9 1, 1 8 9 3, 1 8 9 4 und 1 8 9 6

Diese Mittelansätze sollen decken:

die Ausgaben für die vom Interinstitutionellen Übersetzungs- und Dolmetscherausschuss (CITI) beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich,

die Bezahlung der freiberuflichen Dolmetscher des gemeinsamen Dolmetscher-Konferenzdienstes,

die Bezahlung der Leistungen von Dolmetschern, die von Fall zu Fall auf Vertragsbasis tätig sind,

die Bezahlung der Leistungen von Konferenzoperateuren, die von Fall zu Fall auf Vertragsbasis tätig sind,

die Aushilfsleistungen im Bereich der Korrektur von Texten, insbesondere Honorare, Versicherungs-, Fahr-, Aufenthalts- und Dienstreisekosten der freiberuflichen Korrektoren sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten,

die Ausgaben für die Leistungen freiberuflicher oder vorübergehend beschäftigter Übersetzer oder für vom Übersetzungsdienst nach außen vergebene Schreib- oder sonstige Arbeiten.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS BETREFFENDE AUSGABEN

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 3, 1 4, 1 6 und 1 8

1 6 1   Mit der Personalverwaltung verbundene Ausgaben

1 6 1 0   Verschiedene Ausgaben für Einstellungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

270 000

210 000

186 761,93

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 8 8

Diese Mittel decken die Ausgaben für die Veröffentlichung, die Einberufung der Bewerber und die Miete von Sälen und Maschinen bei der Veranstaltung allgemeiner Auswahlverfahren auf interinstitutioneller Grundlage. In ausreichend durch betriebliche Anforderungen begründeten Fällen und nach Konsultation mit den übrigen Organen können Teilbeträge aus diesen Mitteln auch zur Veranstaltung von Auswahlverfahren durch das Organ selbst verwendet werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

1 6 1 2   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 088 000

1 175 000

1 098 152,74

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 2 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24 Absatz 3.

Diese Mittel decken die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und zur Umschulung auf interinstitutioneller Grundlage einschließlich Sprachkursen.

Diese Mittel decken ebenfalls die Ausgaben für didaktisches und technisches Material.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

1 6 2   Dienstreisen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

308 000

342 000

224 946,39

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 3 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.

Diese Mittel decken die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

1 6 3   Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0   Außerordentliche Beihilfen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 000

3 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 6 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 76.

Diese Mittel decken die Zuwendungen für Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

1 6 3 2   Zusätzliche Hilfe für behinderte Personen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 000

10 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 6 4

Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:

Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,

alle unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Damit wird im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts und nach Ausschöpfung der Ansprüche im Aufenthaltsland bzw. Herkunftsland die Erstattung von als notwendig anerkannten Kosten (außer Arztkosten), die sich aus der Behinderung ergeben und nachweislich belegt sind, gedeckt.

1 6 3 4   Gesellschaftliche Beziehungen innerhalb des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

114 200

119 900

123 200,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 6 1

Vormals Posten 1 8 6 0 und 1 8 6 1

Dieser Mittelansatz ist dazu bestimmt, Initiativen zur Förderung der gesellschaftlichen Kontakte zwischen Bediensteten verschiedener Staatsangehörigkeit auf institutioneller wie auch auf interinstitutioneller Ebene durch Zuschüsse an Klubs, Sportgruppen und kulturelle Vereinigungen des Personals zu ermutigen und finanziell zu unterstützen sowie den Beitrag des Gerichtshofs zu den Betriebskosten des interinstitutionellen Sportkomplexes in Luxemburg zu decken.

1 6 3 6   Sonstige Sozialaufwendungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

13 900

13 300

8 200,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 8 7

Diese Mittel decken die sonstigen Zuwendungen und Zuschüsse zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien für Tätigkeiten wie Ferienlager, Familienbeihilfen, Rechtsberatung usw.

1 6 5   Mitglieder und das Personal des Organs in ihrer Gesamtheit betreffende Tätigkeiten

1 6 5 0   Ärztlicher Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

275 000

171 000

127 090,14

Erläuterungen

Vormals Posten 1 4 1 0 und 1 4 1 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.

Die Mittelansätze dieses Postens sind dazu bestimmt, die Kosten der jährlichen ärztlichen Kontrolluntersuchung aller Beamten einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchungen angeforderten medizinischen Analysen und Untersuchungen sowie die Betriebskosten der Sanitätsstation zu decken.

1 6 5 2   Restaurants und Kantinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

71 000

68 000

80 077,67

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 4 0 bis 1 8 4 2

Diese Mittel decken die Beschaffung und Unterhaltung von Material im Restaurant und in der Cafeteria sowie einen Teil von deren Betriebskosten.

Der Mittelansatz deckt auch die Kosten der Umgestaltung und der Renovierung der Anlagen der Restaurants und Kantinen.

1 6 5 4   Kleinkindertagesstätten und andere Kinderkrippen und Kindergärten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 231 000

1 122 000

1 049 000,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 0 2

Diese Mittel decken den Anteil des Gerichtshofes für die Kleinkindertagesstätte und das Studienzentrum in Luxemburg.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, ANLAGEN UND SONSTIGE SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

12 175 000

11 743 000

10 298 891,44

2 0 0 1

Miete/Kauf

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

8 500 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

8 500 000

0,—

2 0 0 3

Erwerb von Immobilien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 7

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

162 000

173 000

147 758,95

2 0 0 8

Der Errichtung von Gebäuden vorausgehende Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 158 000

1 413 000

1 031 547,50

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

21 995 000

21 829 000

11 478 197,89

2 0 2

Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2

Reinigung und Unterhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 245 000

2 771 000

2 775 320,76

2 0 2 4

Energieverbrauch

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 287 000

1 358 000

1 222 936,—

2 0 2 6

Sicherheit und Überwachung der Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 505 000

1 497 000

1 432 930,—

2 0 2 8

Versicherungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 000

97 000

106 064,—

2 0 2 9

Sonstige mit Gebäuden zusammenhängende Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

220 000

199 000

184 410,61

 

Artikel 2 0 2 — Insgesamt

6 287 000

5 922 000

5 721 661,37

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

28 282 000

27 751 000

17 199 859,26

KAPITEL 2 1

2 1 0

Anlagen, Informatik und die Telekommunikation betreffende Betriebskosten und Leistungen

2 1 0 0

Kauf, Arbeiten, Unterhaltung und Wartung der Anlagen und der Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 795 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

3 053 000

3 981 437,29

2 1 0 2

Externe Leistungen für die Nutzung, die Erstellung und die Wartung der Software und der Systeme

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 192 400

6 204 000

6 217 635,47

2 1 0 3

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

926 000

1 026 000

1 018 000,—

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

9 913 400

10 283 000

11 217 072,76

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

863 000

782 000

662 952,90

2 1 4

Material und technische Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

533 000

589 000

712 468,67

2 1 6

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 218 000

1 037 000

809 853,24

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

12 527 400

12 691 000

13 402 347,57

KAPITEL 2 3

2 3 0

Schreibwaren, Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsartikel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 360 000

1 682 000

1 725 000,—

2 3 1

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

36 000

45 000

30 000,—

2 3 2

Gerichtskosten und Schadensersatz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

16 000

18 000

9 016,—

2 3 6

Postgebühren

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

520 000

480 000

517 000,—

2 3 8

Sonstige Sachausgaben für die Verwaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

272 500

340 500

329 944,55

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

2 204 500

2 565 500

2 610 960,55

KAPITEL 2 5

2 5 2

Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

181 000

195 800

106 540,39

2 5 4

Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

346 100

371 000

369 164,49

2 5 6

Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

194 800

185 000

156 703,38

2 5 7

Gemeinsamer Dienst: Dolmetscher-Konferenzdienst/Dienststelle Rechtsinformatik

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 2 5 — INSGESAMT

721 900

751 800

632 408,26

KAPITEL 2 7

2 7 0

Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 7 2

Ausgaben für Dokumentationen und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

992 600

905 900

936 400,—

2 7 4

Produktion und Verbreitung

2 7 4 0

Amtsblatt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

747 000

855 000

909 000,—

2 7 4 1

Allgemeine Veröffentlichungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 467 000

1 723 000

2 184 933,84

 

Artikel 2 7 4 — Insgesamt

2 214 000

2 578 000

3 093 933,84

 

KAPITEL 2 7 — INSGESAMT

3 206 600

3 483 900

4 030 333,84

 

Titel 2 — Insgesamt

46 942 400

47 243 200

37 875 909,48

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, ANLAGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

KAPITEL 2 5 —

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

KAPITEL 2 7 —

INFORMATION: ERWERB, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Gebäude

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

12 175 000

11 743 000

10 298 891,44

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Mieten für die vom Gerichtshof genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 0 0 1   Miete/Kauf

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

8 500 000 (188)

8 500 000

0,—

Erläuterungen

Dieser Mittelansatz soll die Geldleistungen für die Gebäude decken, die Gegenstand von Mietkaufverträgen sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 0 0 3   Erwerb von Immobilien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 6

2 0 0 7   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

162 000

173 000

147 758,95

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 4

Diese Mittel decken die Durchführung verschiedener Einrichtungsarbeiten wie Änderungen an den Trennwänden der Büros sowie die damit zusammenhängenden Anpassungen der technischen Einrichtungen.

2 0 0 8   Der Errichtung von Gebäuden vorausgehende Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 158 000

1 413 000

1 031 547,50

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 8

2 0 2   Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2   Reinigung und Unterhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 245 000

2 771 000

2 775 320,76

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 3

Diese Mittel decken die Instandhaltungs- und Reinigungskosten gemäß den laufenden Verträgen für die Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen sowie die Ausgaben für die Arbeiten und das erforderliche Material für den allgemeinen Unterhalt (Anstrich, Reparaturen usw.) der von dem Organ genutzten Gebäude.

Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ bei einem ähnlichen Auftrag durchgesetzten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) und unter Berücksichtigung von Artikel 63 der Haushaltsordnung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 0 2 4   Energieverbrauch

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 287 000

1 358 000

1 222 936,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 2

Diese Mittel decken die Kosten des Verbrauchs von Wasser, Gas, Strom und Heizungsenergie.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 0 2 6   Sicherheit und Überwachung der Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 505 000

1 497 000

1 432 930,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 5

Diese Mittel decken die Kosten der Überwachung der von dem Organ genutzten Gebäude.

Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen informiert sich das Organ bei den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ bei einem ähnlichen Auftrag durchgesetzten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) und unter Berücksichtigung von Artikel 63 der Haushaltsordnung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 0 2 8   Versicherungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

30 000

97 000

106 064,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 1

Diese Mittel decken die in den Versicherungspolicen für die von dem Organ genutzten Gebäude vorgesehenen Prämien.

2 0 2 9   Sonstige mit Gebäuden zusammenhängende Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

220 000

199 000

184 410,61

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 9

Diese Mittel decken die sonstigen laufenden Ausgaben für Gebäude, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht besonders vorgesehen sind, insbesondere für Wegegebühren, Kanalisation, Müllabfuhr, Beschilderung usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, ANLAGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

Erläuterungen

Vormals Kapitel 2 1, 2 2 (teilweise) und 2 4 (teilweise)

2 1 0   Anlagen, Informatik und die Telekommunikation betreffende Betriebskosten und Leistungen

2 1 0 0   Kauf, Arbeiten, Unterhaltung und Wartung der Anlagen und der Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 795 000 (189)

3 053 000

3 981 437,29

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 0

Dieser Mittelansatz ist dazu bestimmt, den Erwerb, die Ersatzbeschaffung, die Anmietung, die Instandsetzung und die Unterhaltung für Anlagen und Einrichtungen zu decken, die mit der Informatik, der Büroautomation und den Telefon (einschließlich Fernkopierer) zusammenhängen.

2 1 0 2   Externe Leistungen für die Nutzung, die Erstellung und die Wartung der Software und der Systeme

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 192 400

6 204 000

6 217 635,47

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 1

Diese Mittel decken die Ausgaben für EDV-Analysen und -Planung.

2 1 0 3   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

926 000

1 026 000

1 018 000,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 4 1

Dieser Mittelansatz soll alle mit der Telekommunikation zusammenhängende Ausgaben wie die für Festanschlussgebühren und Gebühren für Telefongespräche (im Festnetz und über Mobilfunk) decken.

Sie decken auch die Ausgaben bezüglich der Datenübertragungsnetze.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 36 000 EUR veranschlagt.

2 1 2   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

863 000

782 000

662 952,90

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 1 0 bis 2 2 1 3

Dieser Mittelansatz soll decken:

den Kauf von zusätzlichem Mobiliar,

die Erneuerung eines Teils des mindestens 15 Jahre alten Mobiliars und des nicht mehr instandsetzbaren Mobiliars,

die Anmietung von Mobiliar,

die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung von Mobiliar.

2 1 4   Material und technische Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

533 000

589 000

712 468,67

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 0 0 bis 2 2 0 3

Dieser Mittelansatz soll decken:

die Ausgaben für den Kauf von technischen Anlagen,

die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von technischen Anlagen, insbesondere von Material für die Audio-Video-Technik, für die Archivierung, für die Bibliothek und für das Dolmetschen, wie Kabinen, Hörer und Hörgeräte für Simultandolmetschanlagen sowie von verschiedenem Arbeitsgerät für die Werkstätten, die für die Gebäudeinstandhaltung zuständig sind, und von Material für Reprografie, Versendung und Post,

die Kosten der Anmietung von Material und technischen Anlagen,

die Instandhaltung- und Instandsetzungskosten für das Material und die Geräte dieses Artikels.

2 1 6   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 218 000

1 037 000

809 853,24

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 3 0 bis 2 2 3 3

Dieser Mittelansatz soll decken:

den Kauf von Fahrzeugen,

die Beschaffung von Ersatz für Kraftfahrzeuge mit dem höchsten über 120 000 km liegenden Kilometerstand,

die Kosten der Miete und der Nutzung gemieteter Fahrzeuge

die Aufwendungen für die Wartung, Instandsetzung, Garagen, Abstellplätze, Autobahngebühren und Versicherungen der Dienstfahrzeuge.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Erläuterungen

Vormals Kapitel 2 3 (teilweise) und 2 4 (teilweise)

2 3 0   Schreibwaren, Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsartikel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 360 000

1 682 000

1 725 000,—

Erläuterungen

Dieser Mittelansatz soll die Aufwendungen für den Kauf von Schreibwaren und von folgenden Materialien decken:

Xerografiepapier, Fotokopien und Gebühren,

Papier und Büromaterial,

Material für die Vervielfältigungsstelle,

Material für die Verteilungs- und Postdienste,

Tonaufnahmematerial,

Drucksachen und Formulare,

Material für Anlagen der Informatik und der Bürokommunikation,

sonstiges und nicht ins Inventar aufgenommenes Material.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e bis j der Haushaltsordnung, insbesondere aus dem Verkauf von in der Druckerei des Gerichtshofes gedruckten Veröffentlichungen, werden auf 36 000 EUR veranschlagt.

2 3 1   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

36 000

45 000

30 000,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 2 0 und 2 3 2 9

Dieser Mittelansatz soll Bankkosten (Provisionen, Agios, verschiedene Kosten) sowie sonstige Finanzkosten decken.

Die von dem Organ eingenommenen Bankzinsen sind im Einnahmenplan eingesetzt.

2 3 2   Gerichtskosten und Schadensersatz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

16 000

18 000

9 016,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 3 3 und 2 3 4

Dieser Mittelansatz soll insbesondere die Honorare der Rechtsanwälte, die den Bevollmächtigten des Gerichtshofes in den Rechtsstreitigkeiten zwischen der Verwaltung des Gerichtshofes und einem seiner Beamten oder Bediensteten unterstützen, sowie Schadensersatzzahlungen decken.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 3 6   Postgebühren

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

520 000

480 000

517 000,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 4 0

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 3 8   Sonstige Sachausgaben für die Verwaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

272 500

340 500

329 944,55

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 5 0 bis 2 3 5 5 und 2 3 5 9

Dieser Mittelansatz soll decken:

verschiedene Versicherungen (insbesondere Haftpflicht, Diebstahl, von Textverarbeitungsanlagen ausgehendes Risiko, von elektronischen Anlagen ausgehendes Risiko),

den Kauf, die Unterhaltung und die Reinigung insbesondere der Roben der Richter und Generalanwälte, der Dienstkleidung für Amtsboten und Fahrer, der Arbeitskleidung für das Personal des Vervielfältigungsdienstes und des Wartungsdienstes,

verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen,

die Kosten von Umzügen und der Instandhaltung des Materials, Mobiliars und der Büroausstattung,

die von Dienstleistern getätigten Sachausgaben,

sonstige in den vorhergehenden Linien nicht besonders vorgesehene Sachausgaben.

KAPITEL 2 5 —   SITZUNGEN UND KONFERENZEN

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 7, 2 3 (teilweise), 2 5, 2 7 (teilweise) und 2 9 (teilweise)

2 5 2   Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

181 000

195 800

106 540,39

Erläuterungen

Vormals Posten 1 7 0 0 und 1 7 0 1

Dieser Mittelansatz soll die Kosten, die sich aus den Verpflichtungen des Organs als Gastgeber und aus seinen Repräsentationsverpflichtungen ergeben, sowie die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke der Angehörigen des Personals decken.

2 5 4   Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

346 100

371 000

369 164,49

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 5 0 und 2 5 5

Diese Mittel decken hauptsächlich die Durchführung von Seminaren und anderen Fortbildungsveranstaltungen für Richter, Staatsanwälte und andere Juristen aus den Mitgliedstaaten am Sitz des Gerichtshofes in Zusammenarbeit mit den Justizministerien.

Die Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und der einzelstaatlichen Gerichte auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts macht Studiensitzungen mit Richtern und Staatsanwälten der höheren einzelstaatlichen Gerichte und mit Fachleuten auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrecht erforderlich.

Dieser Mittelansatz soll auch die Kosten der Veranstaltungen einschließlich der Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer decken.

2 5 6   Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

194 800

185 000

156 703,38

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 2 und 2 9 9

Dieser Mittelansatz soll den Kauf und die Erstellung von leicht verständlichen Veröffentlichungen über das Gemeinschaftsrecht, sonstige Ausgaben für Information und Fotografiekosten sowie die Beteiligung an den Kosten der Besuche beim Gerichtshof decken.

2 5 7   Gemeinsamer Dienst: Dolmetscher-Konferenzdienst/Dienststelle Rechtsinformatik

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 9 1 und 2 3 9 3

Dieser Mittelansatz soll eine etwaige Forderung nach Kostenbeteiligung decken, die die Kommission im Zusammenhang mit dem juristischen Dokumentationszentrum an die anderen Organe richten könnte (Eingabe und Verbreitung der Daten der interinstitutionellen Datenbank).

KAPITEL 2 7 —   INFORMATION: ERWERB, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

Erläuterungen

Vormals Kapitel 2 2 (teilweise), 2 6 und 2 7 (teilweise)

2 7 0   Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 6 0

2 7 2   Ausgaben für Dokumentationen und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

992 600

905 900

936 400,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 5 0 bis 2 2 5 5

Dieser Mittelansatz soll decken:

den Kauf von Büchern, Dokumenten und anderen Veröffentlichungen sowie von Ergänzungslieferungen zu den vorhandenen Werken,

die Datenerfassung und den Kauf von informatisierten Daten im Bereich der juristischen Dokumentation,

die Ausstattung der Bibliothek mit besonderen Materialien,

die Kosten der Abonnements von Zeitungen, allgemeinen Zeitschriften und verschiedenen Mitteilungsblättern,

die Kosten der Abonnements bei Presseagenturen,

die Kosten von Buchbindearbeiten und der Erhaltung der Werke der Bibliothek,

die Kosten der Abfrage bestimmter externer juristischer Datenbanken.

2 7 4   Produktion und Verbreitung

2 7 4 0   Amtsblatt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

747 000

855 000

909 000,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 0

Diese Mittel decken die Kosten für die Aufnahme der Mitteilungen des Gerichtshofes in das Amtsblatt der Europäischen Union.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 120 000 EUR veranschlagt.

2 7 4 1   Allgemeine Veröffentlichungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 467 000

1 723 000

2 184 933,84

Erläuterungen

Vormals Posten 2 7 1 0 und 2 7 1 9

Diese Mittel decken die Kosten des Drucks und der Veröffentlichung der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes einschließlich der Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz sowie des Nachschlagewerks der Rechtsprechung zum Gemeinschaftsrecht.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a bis j der Haushaltsordnung werden auf 431 000 EUR veranschlagt.

Dieser Mittelansatz soll auch die Kosten der Herausgabe des Jahresberichts des Gerichtshofes und anderer Broschüren über den Gerichtshof decken, die den Besuchern zur Verfügung gestellt werden.

TITEL 3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 3 7

3 7 1

Besondere Ausgaben des Gerichtshofes

3 7 1 0

Gerichtskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

36 000

40 000

2 990,05

3 7 1 1

Schiedsausschuss gemäß Artikel 18 des Euratom-Vertrags

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 3 7 1 — Insgesamt

36 000

40 000

2 990,05

 

KAPITEL 3 7 — INSGESAMT

36 000

40 000

2 990,05

 

Titel 3 — Insgesamt

36 000

40 000

2 990,05

KAPITEL 3 7 —

BESONDERE AUSGABEN EINIGER INSTITUTIONEN UND ORGANE

KAPITEL 3 7 —   BESONDERE AUSGABEN EINIGER INSTITUTIONEN UND ORGANE

3 7 1   Besondere Ausgaben des Gerichtshofes

3 7 1 0   Gerichtskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

36 000

40 000

2 990,05

Erläuterungen

Dieser Mittelansatz soll den normalen Gang der Rechtspflege in allen Fällen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ermöglichen und Zeugen- und Sachverständigenauslagen, Kosten für Inaugenscheinnahmen und Rechtshilfeersuchen sowie Anwaltshonorare und sonstige Kosten decken, die unter Umständen vom Gerichtshof zu tragen sind.

3 7 1 1   Schiedsausschuss gemäß Artikel 18 des Euratom-Vertrags

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

TITEL 10

ANDERE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

2 500 000

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

2 500 000

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

2 500 000

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

272 219 390

250 338 602

213 273 945,41

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKLAGE FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 500 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Posten

2 0 0 1

Miete/Kauf

1 500 000

Posten

2 1 0 0

Kauf, Arbeiten, Unterhaltung und Wartung der Anlagen und der Software

1 000 000

 

 

Insgesamt

2 500 000

KAPITEL 10 1 —   RÜCKLAGE FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

EINZELPLAN V

RECHNUNGSHOF

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Rechnungshofes im Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

121 080 000

Eigene Einnahmen

–16 953 000

Zu vereinnahmender Beitrag

104 127 000

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten

9 195 000

7 876 000

7 325 026,24

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

0,—

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

830 000

830 000

562 635,70

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

10 025 000

8 706 000

7 887 661,94

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

6 136 000

5 180 000

4 846 183,06

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

500 000

500 000

2 259 873,34

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

6 636 000

5 680 000

7 106 056,40

 

Titel 4 — Insgesamt

16 661 000

14 386 000

14 993 718,34

KAPITEL 4 0 —

STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

9 195 000

7 876 000

7 325 026,24

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission und für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

830 000

830 000

562 635,70

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

6 136 000

5 180 000

4 846 183,06

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

500 000

500 000

2 259 873,34

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

TITEL 5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

42 000

p.m.

0,—

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen (ehemaliger Artikel 5 0 0)

p.m.

p.m.

81 167,—

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

42 000

p.m.

81 167,—

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

150 000

150 000

126 309,06

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

192 000

150 000

207 476,06

KAPITEL 5 1

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1 1

Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 2

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs

p.m.

p.m.

108 368,22

5 2 2

Zinserträge der Vorfinanzierungen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

108 368,22

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe und Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

88 690,08

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

88 690,08

KAPITEL 5 8

5 8 0

Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

14 593,44

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

14 593,44

KAPITEL 5 9

5 9 0

Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 9 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 5 — Insgesamt

192 000

150 000

419 127,80

KAPITEL 5 0 —

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

KAPITEL 5 1 —

MIETEINNAHMEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN UND DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGE ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

KAPITEL 5 9 —

SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

KAPITEL 5 0 —   ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

5 0 0   Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0   Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

42 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1   Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen (ehemaliger Artikel 5 0 0)

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

81 167,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 2   Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

150 000

150 000

126 309,06

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Unter diesen Artikel fallen auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.

KAPITEL 5 1 —   MIETEINNAHMEN

5 1 1   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten

5 1 1 0   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1 1   Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —   ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN UND DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGE ZINSEN

5 2 0   Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

108 368,22

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

5 2 2   Zinserträge der Vorfinanzierungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe und Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 5 1   Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE

5 7 0   Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

88 690,08

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 1   Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

5 8 0   Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 8 1   Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

14 593,44

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 9 —   SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

5 9 0   Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.

TITEL 9

SONSTIGE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Sonstige Einnahmen

100 000

100 000

1 932 373,92

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

100 000

100 000

1 932 373,92

 

Titel 9 — Insgesamt

100 000

100 000

1 932 373,92

 

GESAMTBETRAG

16 953 000

14 636 000

17 345 220,06

KAPITEL 9 0 —

SONSTIGE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0   Sonstige Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

100 000

100 000

1 932 373,92

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

AUSGABEN FÜR DAS ORGAN

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

11 270 000

11 350 000

9 148 475,29

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

82 653 000

78 731 991

63 989 552,07

1 4

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

4 014 000

3 425 500

4 199 009,10

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

4 986 000

4 995 000

4 228 611,02

 

Titel 1 — Insgesamt

102 923 000

98 502 491

81 565 647,48

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

8 126 000

6 229 000

5 084 089,—

2 1

DATENVERARBEITUNG, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

6 914 000

5 541 000

4 337 489,81

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

435 000

435 000

444 484,63

2 5

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

844 000

825 000

704 536,69

2 7

INFORMATION: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

1 838 000

1 664 000

1 292 604,72

 

Titel 2 — Insgesamt

18 157 000

14 694 000

11 863 204,85

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

p.m.

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

p.m.

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

p.m.

 

GESAMTBETRAG

121 080 000

113 196 491

93 428 852,33

TITEL 1

AUSGABEN FÜR DAS ORGAN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 0 0 0

Dienstbezüge, Vergütungen und Versorgungsbezüge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 710 000

7 194 000

6 955 972,95

1 0 0 2

Vergütungen bei Aufnahme der Amtstätigkeit und bei Ausscheiden aus dem Amt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

343 000

659 000

0,—

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

8 053 000

7 853 000

6 955 972,95

1 0 2

Übergangsgelder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

650 000

838 000

0,—

1 0 3

Versorgungsbezüge

1 0 3 0

Ruhegehälter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 728 000

1 845 000

1 676 930,34

1 0 3 1

Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 0 3 2

Hinterbliebenenversorgung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

315 000

308 000

293 112,52

 

Artikel 1 0 3 — Insgesamt

2 043 000

2 153 000

1 970 042,86

1 0 4

Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

363 000

336 000

190 536,46

1 0 6

Berufliche Fortbildung und Sprachkurse für die Mitglieder des Organs

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

50 000

48 000

31 923,02

1 0 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

111 000

122 000

0,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

11 270 000

11 350 000

9 148 475,29

KAPITEL 1 2

1 2 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0

Dienstbezüge und Vergütungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

78 624 000

74 427 000

62 128 055,96

1 2 0 2

Vergütete Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

490 000

507 000

608 633,23

1 2 0 4

Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 714 000

2 927 000

1 252 862,88

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

81 828 000

77 861 000

63 989 552,07

1 2 2

Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (Artikel 41 und 50 des Statuts)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 2 2

Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 2 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

1 2 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

825 000

870 991

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

82 653 000

78 731 991

63 989 552,07

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 347 000

1 816 000

2 851 548,67

1 4 0 4

Praktika und Austausch von Personal

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 170 000

1 135 000

818 317,22

1 4 0 5

Sonstige externe Leistungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

182 000

188 000

173 091,94

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

3 699 000

3 139 000

3 842 957,83

1 4 2

Externe Leistungen im Sprachbereich

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

291 000

286 500

356 051,27

1 4 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

24 000

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

4 014 000

3 425 500

4 199 009,10

KAPITEL 1 6

1 6 1

Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0

Verschiedene Ausgaben für Personaleinstellung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

191 000

191 000

226 000,—

1 6 1 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

800 000

700 000

681 964,65

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

991 000

891 000

907 964,65

1 6 2

Dienstreisekosten des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 000 000

3 100 000

2 458 949,95

1 6 3

Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0

Sozialer Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

48 000

48 000

50 000,—

1 6 3 2

Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige Sozialaufwendungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

47 000

46 000

44 169,77

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

95 000

94 000

94 169,77

1 6 5

Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

1 6 5 0

Ärztlicher Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

120 000

98 000

54 469,01

1 6 5 2

Restaurants und Kantinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

62 000

63 000

52 869,10

1 6 5 4

Kleinkinderzentrum und Kindertagesstätte in Luxemburg

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

718 000

749 000

660 188,54

 

Artikel 1 6 5 — Insgesamt

900 000

910 000

767 526,65

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

4 986 000

4 995 000

4 228 611,02

 

Titel 1 — Insgesamt

102 923 000

98 502 491

81 565 647,48

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DES ORGANS

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DES ORGANS

1 0 0   Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 0 0 0   Dienstbezüge, Vergütungen und Versorgungsbezüge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 710 000

7 194 000

6 955 972,95

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 0 0 bis 1 0 0 3 und 1 0 9 0 sowie Artikel 1 0 1

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere Artikel 2.

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Bezüge, Vergütungen und Zulagen der Mitglieder des Rechnungshofes sowie der Deckung der Kosten aufgrund der Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird.

1 0 0 2   Vergütungen bei Aufnahme der Amtstätigkeit und bei Ausscheiden aus dem Amt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

343 000

659 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 5 0 bis 1 0 5 2

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere Artikel 6.

Diese Mittel sind bestimmt:

für die Erstattung der Reisekosten, die den Mitgliedern des Rechnungshofes bei Aufnahme der Amtstätigkeit oder bei Ausscheiden aus dem Amt entstehen,

zur Deckung der bei Amtsantritt oder Ausscheiden aus dem Amt fälligen Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfen für die Mitglieder des Rechnungshofes,

für die Erstattung der Umzugskosten der Mitglieder des Rechnungshofes bei deren Amtsantritt bzw. Ausscheiden aus dem Amt.

1 0 2   Übergangsgelder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

650 000

838 000

0,—

Erläuterungen

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere Artikel 8.

Diese Mittel sind zur Deckung der Übergangsgelder und der Familienzulagen für die aus dem Amt ausgeschiedenen Mitglieder des Rechnungshofes bestimmt.

1 0 3   Versorgungsbezüge

1 0 3 0   Ruhegehälter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 728 000

1 845 000

1 676 930,34

Erläuterungen

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere die Artikel 9 und 10.

Diese Mittel sind zur Deckung der Ruhegehälter der ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofes bestimmt.

1 0 3 1   Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere Artikel 11.

1 0 3 2   Hinterbliebenenversorgung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

315 000

308 000

293 112,52

Erläuterungen

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere Artikel 16.

Diese Mittel sollen die Hinterbliebenenversorgung der Witwen und/oder Waisen der ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofes decken.

1 0 4   Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

363 000

336 000

190 536,46

Erläuterungen

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 des Rates (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26), insbesondere Artikel 6.

Diese Mittel sind zur Deckung der Fahrtkosten, Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen bestimmt, die bei Erledigung eines dienstlichen Auftrags anfallen.

1 0 6   Berufliche Fortbildung und Sprachkurse für die Mitglieder des Organs

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

50 000

48 000

31 923,02

Erläuterungen

Diese Mittel sollen die Kosten der Teilnahme von Mitgliedern des Rechnungshofes an Sprachkursen oder anderen Fortbildungsveranstaltungen decken.

1 0 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

111 000

122 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 9 1

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge abzudecken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise)

1 2 0   Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

Erläuterungen

Neuer Artikel

1 2 0 0   Dienstbezüge und Vergütungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

78 624 000

74 427 000

62 128 055,96

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 1 0 0 bis 1 1 0 3, 1 1 3 0 bis 1 1 3 3, 1 1 4 0, 1 1 4 1, 1 1 4 3, 1 1 4 4, 1 1 4 9 und 1 1 9 0

Auf diese Mittelansätze wurde ein Pauschalabschlag von 3,65 % angewandt.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,

die Beiträge des Organs im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

die Zahlung der Reisekosten für den Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Falle offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

1 2 0 2   Vergütete Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

490 000

507 000

608 633,23

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 1 1 5

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Diese Mittel decken die Zahlungen für Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.

1 2 0 4   Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 714 000

2 927 000

1 252 862,88

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 1 8 1 bis 1 1 8 4

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

die Differenz zwischen den Beiträgen von Hilfskräften an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

1 2 2   Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

Erläuterungen

Neuer Artikel

1 2 2 0   Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (Artikel 41 und 50 des Statuts)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 2 1 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen für Beamte, die im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, oder für höhere Führungskräfte, die aus dienstlichen Gründen ihrer Stelle enthoben werden.

1 2 2 2   Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 1 2 3 sowie Posten 1 2 1 5 und 1 2 9 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Diese Mittel decken:

die in Anwendung des Statuts oder anderer Verordnungen zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

825 000

870 991

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 9 1 (teilweise) und 1 2 9 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 65 und 65a sowie Anhang XI.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise), 1 5 und 1 8 (teilweise)

1 4 0   Sonstige Bedienstete und externes Personal

Erläuterungen

Neuer Artikel

1 4 0 0   Sonstige Bedienstete

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 347 000

1 816 000

2 851 548,67

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 1 1 0 bis 1 1 1 5

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken im Wesentlichen:

die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,

die Honorare des medizinischen und paramedizinischen Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 4 0 4   Praktika und Austausch von Personal

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 170 000

1 135 000

818 317,22

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 7 3 sowie Posten 1 5 2 0 und 1 5 2 1

Diese Mittel decken:

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Abordnung und vorübergehenden Verwendung in den Dienststellen des Rechnungshofes von Beamten (vorzugsweise aus Mitgliedstaaten, aber auch aus anderen Staaten) und anderen Sachverständigen sowie die Ausgaben für Konsultationen von kurzer Dauer,

die Erstattung zusätzlicher Kosten, die den Beamten der Gemeinschaft bei diesem Austausch entstehen,

die Ausgaben für Praktika in den Dienststellen des Rechnungshofes.

1 4 0 5   Sonstige externe Leistungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

182 000

188 000

173 091,94

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 8 9 5

Diese Mittel decken die Kosten für die Einstellung von Aushilfspersonal mit Ausnahme von Interims-Übersetzern.

1 4 2   Externe Leistungen im Sprachbereich

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

291 000

286 500

356 051,27

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 1 8 3 0, 1 8 9 1 und 1 8 9 6

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die vom Interinstitutionellen Ausschuss für Übersetzen und Dolmetschen (CITI) beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich,

die Honorare, die Sozialversicherungsbeiträge, die Fahrtkosten und die Aufenthaltsvergütungen für freiberufliche und sonstige vorübergehend beschäftigte Dolmetscher,

die Ausgaben für Leistungen freiberuflicher oder Interims-Übersetzer bzw. für Schreibarbeiten und andere Arbeiten, die vom Übersetzungsdienst nach außen vergeben werden.

1 4 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

24 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 1 1 9 1 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 65 und 65a sowie Anhang XI.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 6 1   Ausgaben für Personalverwaltung

Erläuterungen

Neuer Artikel

1 6 1 0   Verschiedene Ausgaben für Personaleinstellung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

191 000

191 000

226 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 8 8 0

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Veröffentlichung, die Einberufung von Bewerbern und das Anmieten der Säle und Geräte für die Durchführung der vom Rechnungshof selbst organisierten Auswahlverfahren und sonstigen Ausleseverfahren sowie für die Reisekosten und die ärztliche Untersuchung der Bewerber.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 6 1 2   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

800 000

700 000

681 964,65

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 8 2 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24 Absatz 3.

Diese Mittel decken die Ausgaben für die Veranstaltung von beruflichen Fortbildungskursen einschließlich Sprachkursen und Seminaren auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung und Finanzverwaltung auf interinstitutioneller Basis sowie die Einschreibegebühren für ähnliche Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten.

Ferner dienen sie zur Anschaffung von Lehrmitteln und technischem Material für die Fortbildungsmaßnahmen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 2 500 EUR veranschlagt.

1 6 2   Dienstreisekosten des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 000 000

3 100 000

2 458 949,95

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Artikel 1 3 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Fahrtkosten, einschließlich der Nebenkosten für die Ausstellung der Fahrausweise und für Reservierungen, der Dienstreisetagegelder sowie der Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen, die im Rahmen von Dienstreisen des Statutspersonals des Hofes, der zu Dienststellen des Hofes abgeordneten nationalen oder internationalen Sachverständigen oder Beamten oder der Praktikanten entstehen.

1 6 3   Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

Erläuterungen

Neuer Artikel

1 6 3 0   Sozialer Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

48 000

48 000

50 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 1 6 0 und 1 6 4

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 76.

Aus diesen Mitteln sollen die Zuwendungen an Bedienstete bestritten werden, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

Außerdem sind diese Mittel im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:

Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,

alle unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Sie decken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von als notwendig anerkannten Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

1 6 3 2   Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige Sozialaufwendungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

47 000

46 000

44 169,77

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 1 8 6 und 1 8 7

Der Mittelansatz ist dazu bestimmt:

alle Initiativen finanziell zu fördern und zu unterstützen, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet,

die sonstigen Zuwendungen und Zuschüsse zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien zu decken.

1 6 5   Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

Erläuterungen

Neuer Artikel

1 6 5 0   Ärztlicher Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

120 000

98 000

54 469,01

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 1 4 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Kosten für die jährliche ärztliche Untersuchung aller Beamten einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchung beantragten zusätzlichen ärztlichen Analysen und Untersuchungen.

1 6 5 2   Restaurants und Kantinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

62 000

63 000

52 869,10

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 8 4 0 und 1 8 4 1

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Betrieb der Restaurants und Cafeterias.

Diese Mittel dienen außerdem zur Deckung des Umbaus und des Austauschs der Anlagen im Restaurant und in den Cafeterias im Hinblick auf die Anpassung an die geltenden nationalen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

1 6 5 4   Kleinkinderzentrum und Kindertagesstätte in Luxemburg

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

718 000

749 000

660 188,54

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 1 8 0 2

Diese Mittel decken den Anteil des Rechnungshofes für das Kleinkinderzentrum und die Kindertagesstätte in Luxemburg.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 380 000

2 948 000

2 221 446,16

2 0 0 1

Erbpachtzahlungen und vergleichbare Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 3

Erwerb von Immobilien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 5

Bau von Gebäuden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 7

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

275 000

280 000

130 000,—

2 0 0 8

Studien und technische Hilfe für Bauprojekte größeren Umfangs

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

400 000

375 000

172 263,84

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

5 055 000

3 603 000

2 523 710,—

2 0 2

Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2

Reinigung und Instandhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 098 000

843 000

796 000,—

2 0 2 4

Energieverbrauch

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

894 000

725 000

740 000,—

2 0 2 6

Sicherheit und Bewachung der Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

897 000

934 000

890 379,—

2 0 2 8

Versicherungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

78 000

60 000

76 000,—

2 0 2 9

Sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

104 000

64 000

58 000,—

 

Artikel 2 0 2 — Insgesamt

3 071 000

2 626 000

2 560 379,—

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

8 126 000

6 229 000

5 084 089,—

KAPITEL 2 1

2 1 0

Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation

2 1 0 0

Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 193 000

2 615 000

1 967 958,31

2 1 0 2

Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 678 000

1 155 000

797 259,34

2 1 0 3

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

647 000

655 000

664 984,87

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

5 518 000

4 425 000

3 430 202,52

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

532 000

328 000

321 000,—

2 1 4

Material und technische Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

292 000

318 000

266 442,72

2 1 6

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

572 000

470 000

319 844,57

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

6 914 000

5 541 000

4 337 489,81

KAPITEL 2 3

2 3 0

Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

200 000

200 000

199 912,02

2 3 1

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

30 000

30 000

15 350,—

2 3 2

Gerichtskosten und Schadenersatz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

3 858,60

2 3 6

Postgebühren und Zustellungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

50 000

50 000

50 000,—

2 3 8

Sonstige Sachausgaben für den Dienstbetrieb

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

135 000

135 000

175 364,01

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

435 000

435 000

444 484,63

KAPITEL 2 5

2 5 2

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

262 000

243 000

179 708,57

2 5 4

Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

2 5 4 0

Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 000

7 000

6 002,97

2 5 4 2

Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

102 000

102 000

53 913,06

 

Artikel 2 5 4 — Insgesamt

109 000

109 000

59 916,03

2 5 6

Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

13 000

13 000

4 912,09

2 5 7

Gemeinsamer Dolmetscherkonferenzdienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

460 000

460 000

460 000,—

 

KAPITEL 2 5 — INSGESAMT

844 000

825 000

704 536,69

KAPITEL 2 7

2 7 0

Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

330 000

350 000

253 460,—

2 7 2

Informationsbeschaffung und Archivierung

2 7 2 0

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

245 000

221 000

221 349,55

2 7 2 2

Ausgaben für Archivbestände

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

103 000

103 000

100 522,14

 

Artikel 2 7 2 — Insgesamt

348 000

324 000

321 871,69

2 7 4

Produktion und Verbreitung

2 7 4 0

Amtsblatt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

950 000

850 000

600 000,—

2 7 4 1

Allgemeine Veröffentlichungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

210 000

140 000

117 273,03

 

Artikel 2 7 4 — Insgesamt

1 160 000

990 000

717 273,03

 

KAPITEL 2 7 — INSGESAMT

1 838 000

1 664 000

1 292 604,72

 

Titel 2 — Insgesamt

18 157 000

14 694 000

11 863 204,85

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

DATENVERARBEITUNG, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

KAPITEL 2 5 —

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

KAPITEL 2 7 —

INFORMATION: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Gebäude

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 380 000

2 948 000

2 221 446,16

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Mieten in Luxemburg und in Brüssel bestimmt.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 0 0 1   Erbpachtzahlungen und vergleichbare Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel dienen zur Deckung der Erbpachtzahlungen und vergleichbaren Ausgaben, die das Organ aufgrund der Erbpachtverträge mit Kaufoption zu zahlen hat.

2 0 0 3   Erwerb von Immobilien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 6

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der jährlichen Tranchen für die Erweiterung des Gebäudes des Rechnungshofes in Luxemburg-Kirchberg.

2 0 0 5   Bau von Gebäuden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.

2 0 0 7   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

275 000

280 000

130 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 4

Diese Mittel decken:

Herrichtungsarbeiten, insbesondere Einsetzung von Zwischenwänden in den Gebäuden, Anbringung von Vorhängen, Verlegung von Leitungen, Anstrich, Wandverkleidung, Bodenbelag, Einziehung von Zwischendecken sowie entsprechende technische Einrichtungen,

die Ausgaben für Arbeiten, die infolge von Studien und technischer Hilfe für Bauprojekte größeren Umfangs durchgeführt werden.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 0 0 8   Studien und technische Hilfe für Bauprojekte größeren Umfangs

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

400 000

375 000

172 263,84

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 8

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten von Studien und zur Bereitstellung der technischen Hilfe für Bauprojekte größeren Umfangs bestimmt.

2 0 2   Ausgaben für Gebäude

2 0 2 2   Reinigung und Instandhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 098 000

843 000

796 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 3

Diese Mittel decken:

die Reinigungskosten und die Kosten für die Instandhaltung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen, der elektrischen Anlagen sowie für Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten,

die Kosten für Putz- und Pflegemittel, Wäscherei und chemische Reinigung sowie das für die Instandhaltung erforderliche Material.

Vor der Erneuerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 63 der Haushaltsordnung mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 0 2 4   Energieverbrauch

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

894 000

725 000

740 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 2

Diese Mittel decken die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch sowie Heizung.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 0 2 6   Sicherheit und Bewachung der Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

897 000

934 000

890 379,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 5

Veranschlagt sind verschiedene Ausgaben für die Sicherheit der Gebäude, insbesondere für den Gebäudebewachungsvertrag, die Anschaffung und Unterhaltung der Brandbekämpfungsgeräte, die Ausrüstung der freiwilligen Mannschaften des Feuerlöschdienstes usw.

Vor der Erneuerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 63 der Haushaltsordnung mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 0 2 8   Versicherungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

78 000

60 000

76 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 1

Diese Mittel decken die in den Versicherungspolicen vorgesehenen Prämien für die vom Rechnungshof belegten Gebäude einschließlich der beweglichen Sachen und der Kunstgegenstände.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 0 2 9   Sonstige Ausgaben für Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

104 000

64 000

58 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 0 9

Diese Mittel sind für die übrigen, in den sonstigen Artikeln dieses Kapitels nicht gesondert ausgewiesenen laufenden Ausgaben für Gebäude bestimmt, insbesondere für Kanalgebühren, Müllabfuhr, Straßenreinigungsgebühren, Beschilderungsmaterial usw.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

KAPITEL 2 1 —   DATENVERARBEITUNG, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

2 1 0   Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation

Erläuterungen

Neuer Artikel

2 1 0 0   Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 193 000

2 615 000

1 967 958,31

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 1 1

Unter diesem Posten sind folgende Betriebskosten veranschlagt:

Kauf, Miete und Wartung von EDV-Anlagen, Software und Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich „Helpdesk“-Dienstleistungen sowie sonstiges Material und Dokumentation,

EDV-Verbindungsleitungen.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 1 0 2   Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 678 000

1 155 000

797 259,34

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 1 4

Veranschlagt sind die Ausgaben für Personal außerhalb des Hauses und für außerhalb des Hauses durchgeführte Arbeiten.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 1 0 3   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

647 000

655 000

664 984,87

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 4 1

Diese Mittel sind zur Deckung sämtlicher Kosten der Telekommunikation bestimmt, also Grundgebühren, Telefonleitungen, Benutzungsgebühren, Wartungsgebühren, Kauf, Austausch, Reparatur- und Instandhaltungskosten der Telefonanlagen und -geräte.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 60 000 EUR veranschlagt.

2 1 2   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

532 000

328 000

321 000,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 2 2 1 0 bis 2 2 1 3

Diese Mittel sind für den Kauf oder die Miete von zusätzlichem Mobiliar, für die Instandhaltung oder Instandsetzung von Mobiliar sowie für die Erneuerung von veraltetem oder beschädigtem Mobiliar bestimmt.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 1 4   Material und technische Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

292 000

318 000

266 442,72

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 2 2 0 0 bis 2 2 0 4

Diese Mittel sind für die Beschaffung, Ersatzbeschaffung, Miete, Instandhaltung und Instandsetzung von Material und Hardware für die Büroautomation bestimmt.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 1 6   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

572 000

470 000

319 844,57

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 2 2 3 0 bis 2 2 3 3

Diese Mittel sind für den Kauf oder die Miete von Fahrzeugen mit oder ohne Fahrer (einschließlich von Taxis) sowie für die Deckung der Kosten für den Betrieb der Fahrzeuge bestimmt.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 3 0   Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

200 000

200 000

199 912,02

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung aller Ausgaben für Papier- und Bürobedarf.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

2 3 1   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

30 000

30 000

15 350,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 2 3 2 0, 2 3 2 1 und 2 3 2 9

2 3 2   Gerichtskosten und Schadenersatz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

20 000

3 858,60

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 3 3 und 2 3 4

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Kosten und Gebühren, die der Rechnungshof tragen muss.

2 3 6   Postgebühren und Zustellungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

50 000

50 000

50 000,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Artikel 2 4 0

2 3 8   Sonstige Sachausgaben für den Dienstbetrieb

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

135 000

135 000

175 364,01

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 2 3 5 0 bis 2 3 5 4 und 2 3 5 9

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Versicherung des Reisegepäcks der Bediensteten auf Dienstreise,

die Anschaffung der Dienstkleidung für Amtsgehilfen und Fahrer sowie der sonstigen Arbeitskleidung,

Erfrischungen und Imbisse bei internen Sitzungen,

die Kosten für Umzüge und Transporte von Material, Mobiliar und Bürobedarf,

sonstige, unter den vorangehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Sachausgaben sowie Kosten für Pflege und Reparaturmaterial,

Kleinausgaben.

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

KAPITEL 2 5 —   SITZUNGEN UND KONFERENZEN

2 5 2   Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

262 000

243 000

179 708,57

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 1 7 0 0 und 1 7 0 1

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Empfänge und Repräsentationsverpflichtungen des Rechnungshofes.

2 5 4   Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

Erläuterungen

Neuer Artikel

2 5 4 0   Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 000

7 000

6 002,97

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 5 0

Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten für die Teilnahme von Sachverständigen an Sitzungen der Studien- und Arbeitsgruppen sowie der Nebenkosten für die Veranstaltung dieser Sitzungen, soweit sie nicht durch die bestehende Infrastruktur gedeckt sind.

2 5 4 2   Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

102 000

102 000

53 913,06

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 5 5

Diese Mittel dienen zur Deckung der verschiedenen Kosten für die Organisation von und die Teilnahme an Konferenzen, Kongressen und Sitzungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 5 6   Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

13 000

13 000

4 912,09

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Artikel 2 7 2

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Veranstaltung von Studientagen über die Tätigkeit des Rechnungshofes für Hochschullehrer, Redakteure von Fachzeitschriften und sonstige fachkundige Besucher aus den Mitgliedstaaten bestimmt. Außerdem dienen sie zur Deckung verschiedener Ausgaben im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationspolitik des Rechnungshofes.

2 5 7   Gemeinsamer Dolmetscherkonferenzdienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

460 000

460 000

460 000,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Vormals Posten 2 3 9 1

Diese Mittel sind zur Zahlung der von den Dolmetscherdiensten des Parlaments und der Kommission erbrachten Leistungen bestimmt.

KAPITEL 2 7 —   INFORMATION: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

2 7 0   Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

330 000

350 000

253 460,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 6 0

Diese Mittel sollen die Vergabe von Studienverträgen an qualifizierte Sachverständige im Bereich der Rechnungsprüfung, aber auch auf administrativem Gebiet ermöglichen.

Im Rahmen seiner Prüfungen muss der Rechnungshof auf Fachuntersuchungen und -analysen zurückgreifen (im Bereich der Chemie, Physik, Statistik), die an externe Experten vergeben werden. Der spezifische Charakter der oft nicht vorausplanbaren Untersuchungen, die an externe Experten vergeben werden, begründet die notwendige Verfügbarkeit dieser Mittel, ohne die der Rechnungshof bei der Durchführung seiner Aufgaben und der Wahrung seiner Unabhängigkeit benachteiligt wäre. Diese Mittel umfassen auch die Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungshofes durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Bericht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

2 7 2   Informationsbeschaffung und Archivierung

Erläuterungen

Neuer Artikel

2 7 2 0   Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

245 000

221 000

221 349,55

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 2 2 5 0 bis 2 2 5 3

Diese Mittel decken:

die Anschaffung von Büchern und nicht periodisch erscheinenden Veröffentlichungen für dienstliche Zwecke und insbesondere für den Sprachendienst,

die Abonnementskosten für Zeitungen und Zeitschriften einschließlich Fachzeitschriften des Finanzbereichs, um eine regelmäßige, für die Kontrollaufgaben unerlässliche Versorgung mit Presseinformationen zu gewährleisten, sowie die Kosten für Abonnements bei Presseagenturen,

die Anschaffungskosten für das gesamte Material und Zubehör, das für die Klassifizierung, Einordnung, Aufbewahrung und Reproduktion erforderlich und für den spezifischen Bedarf der Bibliothek geeignet ist.

2 7 2 2   Ausgaben für Archivbestände

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

103 000

103 000

100 522,14

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 2 2 5 4 und 2 2 7 0

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 43 vom 15.2.1983, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1700/2003 (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 1).

Hinterlegungsvertrag zwischen den europäischen Institutionen und den historischen Archiven der Europäischen Gemeinschaften in Florenz vom 17.12.1984.

Diese Mittel decken:

die Kosten für Buchbindearbeiten und für die Erhaltung der Werke der Bibliothek,

die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Depots, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.

2 7 4   Produktion und Verbreitung

Erläuterungen

Neuer Artikel

2 7 4 0   Amtsblatt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

950 000

850 000

600 000,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 2 7 0

Diese Mittel sollen die Kosten für den Druck der Veröffentlichungen des Rechnungshofes im Amtsblatt der Europäischen Union decken.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 88 000 EUR veranschlagt.

2 7 4 1   Allgemeine Veröffentlichungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

210 000

140 000

117 273,03

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Posten 2 7 1 0 und 2 7 1 9

Diese Mittel dienen zur Deckung:

der Aufwendungen für die Veröffentlichung und Verbreitung der vom Rechnungshof aufgrund von Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2 und Artikel 280 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft angenommenen Berichte und Stellungnahmen,

der Ausgaben im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung allgemein verständlicher Unterlagen über die allgemeinen Prüfungsarbeiten und die Tätigkeit des Rechnungshofes (Website, audiovisuelles Material und Papierunterlagen),

der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der den Rechnungshof betreffenden Erklärung Nr. 18 im Anhang des Vertrags von Nizza: „Die Konferenz fordert den Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane auf, den Rahmen und die Bedingungen für ihre Zusammenarbeit unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Autonomie zu verbessern. Zu diesem Zweck kann der Präsident des Rechnungshofs einen Ausschuss für Kontakte mit den Präsidenten der einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane einsetzen.“

Für die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung wird ein p.m.-Vermerk eingesetzt.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 1

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

p.m.

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

p.m.

 

GESAMTBETRAG

121 080 000

113 196 491

93 428 852,33

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

p.m.

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

p.m.

EINZELPLAN VI

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Wirtschaftsund Sozialausschusses im Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

112 694 342

Eigene Einnahmen

–10 855 839

Zu vereinnahmender Beitrag

101 838 503

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne bzw. anderen Bezüge der Mitglieder der Institution, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Ruhegehaltsempfänger

4 303 357

4 446 817

3 738 734,—

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Institution sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

7,—

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

481 965

449 935

323 714,—

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

4 785 322

4 896 752

4 062 455,—

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

4 806 517

3 798 876

4 175 877,—

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

p.m.

p.m.

603 573,—

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

4 806 517

3 798 876

4 779 450,—

 

Titel 4 — Insgesamt

9 591 839

8 695 628

8 841 905,—

KAPITEL 4 0 —

STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE DES PERSONALS ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne bzw. anderen Bezüge der Mitglieder der Institution, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

4 303 357

4 446 817

3 738 734,—

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Institution sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

7,—

Erläuterungen

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

481 965

449 935

323 714,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE DES PERSONALS ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

4 806 517

3 798 876

4 175 877,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 4 0 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

603 573,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 5 5 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

TITEL 5

VERSCHIEDENE EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

200 000

109 000

235 277,—

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

200 000

109 000

235 277,—

KAPITEL 5 1

5 1 0

Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1 1

Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 2

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

64 000

64 000

73 729,—

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

64 000

64 000

73 729,—

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

1 000 000

p.m.

3 478 361,—

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

1 000 000

p.m.

3 478 361,—

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

85 584,—

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

1 000 000

1 000 000,—

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

1 000 000

1 085 584,—

KAPITEL 5 8

5 8 0

Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

7 308,—

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

7 308,—

KAPITEL 5 9

5 9 0

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

p.m.

p.m.

121 380,—

 

KAPITEL 5 9 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

121 380,—

 

Titel 5 — Insgesamt

1 264 000

1 173 000

5 001 639,—

KAPITEL 5 0 —

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG BEWEGLICHER SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHER SACHEN

KAPITEL 5 1 —

MIETEINNAHMEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

KAPITEL 5 9 —

ANDERE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

KAPITEL 5 0 —   ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG BEWEGLICHER SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHER SACHEN

5 0 0   Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen (Lieferungen)

5 0 0 0   Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1   Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 5 0 0

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme beweglicher Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 2   Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

200 000

109 000

235 277,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 1 —   MIETEINNAHMEN

5 1 0   Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

5 1 1 0   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1 1   Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —   ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0   Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

64 000

64 000

73 729,—

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

1 000 000

p.m.

3 478 361,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 5 1   Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

5 7 0   Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

85 584,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 1   Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

1 000 000

1 000 000,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

5 8 0   Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 8 1   Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

7 308,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 9 —   ANDERE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

5 9 0   Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

121 380,—

TITEL 9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

 

KAPITEL 9 0

p.m.

16 000

3 356,—

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

p.m.

16 000

3 356,—

 

Titel 9 — Insgesamt

p.m.

16 000

3 356,—

 

GESAMTBETRAG

10 855 839

9 884 628

13 846 900,—

KAPITEL 9 0 —

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   VERSCHIEDENE EINNAHMEN

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

16 000

3 356,—

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DER INSTITUTION

1 0

MITGLIEDER DER INSTITUTION UND DELEGIERTE

13 519 530

12 851 400

12 187 331,—

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

58 426 649

56 931 119

49 546 857,—

1 4

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

3 257 784

3 533 982

1 953 722,—

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 620 844

1 609 841

916 002,—

 

Titel 1 — Insgesamt

76 824 807

74 926 342

64 603 912,—

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

17 954 858

16 236 473

12 780 063,—

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

4 614 717

4 794 847

2 545 306,—

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

757 582

853 964

489 644,—

2 5

ARBEITEN DER INSTITUTION

10 291 848

9 301 179

6 256 744,—

2 6

KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN

1 950 530

1 872 000

643 282,—

 

Titel 2 — Insgesamt

35 569 535

33 058 463

22 715 039,—

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

300 000

p.m.

p.m.

10 1

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

p.m.

10 2

RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

p.m.

p.m.

p.m.

 

Titel 10 — Insgesamt

300 000

p.m.

p.m.

 

GESAMTBETRAG

112 694 342

107 984 805

87 318 951,—

TITEL 1

AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DER INSTITUTION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Gehälter, Vergütungen und Zulagen

1 0 0 0

Gehälter, Vergütungen und Zulagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

82 250

75 000

52 046,—

1 0 0 4

Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

13 000 000

12 400 000

11 820 866,—

1 0 0 8

Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten der Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

398 780

337 900

303 124,—

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

13 481 030

12 812 900

12 176 036,—

1 0 5

Berufliche Fortbildung, Sprachkurse, und sonstige Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

38 500

38 500

11 295,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

13 519 530

12 851 400

12 187 331,—

KAPITEL 1 2

1 2 0

Bezüge und sonstige Rechte

1 2 0 0

Bezüge und Vergütungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

56 413 802

55 014 678

48 628 776,—

1 2 0 2

Bezahlte Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

102 500

90 000

88 264,—

1 2 0 4

Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 277 106

1 167 286

829 817,—

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

57 793 408

56 271 964

49 546 857,—

1 2 2

Vergütungen nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 2 2

Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für die Beamten und Zeitbediensteten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 2 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

1 2 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

633 241

659 155

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

58 426 649

56 931 119

49 546 857,—

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 531 284

1 552 086

742 362,—

1 4 0 4

Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

594 000

671 896

353 630,—

1 4 0 8

Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

2 125 284

2 223 982

1 095 992,—

1 4 2

Externe Leistungen

1 4 2 0

Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

470 500

662 000

230 652,—

1 4 2 2

Leistungen von Sachverständigen im Rahmen der beratenden Arbeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

662 000

648 000

627 078,—

 

Artikel 1 4 2 — Insgesamt

1 132 500

1 310 000

857 730,—

1 4 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

3 257 784

3 533 982

1 953 722,—

KAPITEL 1 6

1 6 1

Personalverwaltung

1 6 1 0

Einstellungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

95 000

108 000

58 381,—

1 6 1 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

427 600

350 290

289 126,—

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

522 600

458 290

347 507,—

1 6 2

Dienstreisen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

450 000

412 500

261 587,—

1 6 3

Leistungen zugunsten des Personals

1 6 3 0

Sozialer Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

25 000

50 000

9 057,—

1 6 3 2

Soziale Beziehungen und sonstige soziale Maßnahmen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

69 600

56 245

36 614,—

1 6 3 4

Ärztlicher Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

42 000

39 000

13 573,—

1 6 3 6

Restaurants und Kantinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 6 3 8

Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

511 644

593 806

247 664,—

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

648 244

739 051

306 908,—

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

1 620 844

1 609 841

916 002,—

 

Titel 1 — Insgesamt

76 824 807

74 926 342

64 603 912,—

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DER INSTITUTION UND DELEGIERTE

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DER INSTITUTION UND DELEGIERTE

1 0 0   Gehälter, Vergütungen und Zulagen

1 0 0 0   Gehälter, Vergütungen und Zulagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

82 250

75 000

52 046,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 0 0, 1 0 0 3, 1 0 0 5, 1 0 0 6 und Artikel 1 0 1

Diese Mittel dienen der Zahlung der Vergütungen, Vergütungen und Zulagen für die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, einschließlich der Kranken- und Unfallversicherungsprämien der Mitglieder und der spezifischen Maßnahmen für behinderte Mitglieder.

1 0 0 4   Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

13 000 000

12 400 000

11 820 866,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und deren Stellvertreter aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 0 0 8   Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten der Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

398 780

337 900

303 124,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 5 2 (teilweise)

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel und deren Stellvertreter aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 0 5   Berufliche Fortbildung, Sprachkurse, und sonstige Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

38 500

38 500

11 295,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 0 6

Diese Mittel sind für eine partielle Erstattung der Einschreibgebühren für Sprachkurse oder sonstige Seminare zur beruflichen Fortbildung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel bestimmt.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise) und 1 2

1 2 0   Bezüge und sonstige Rechte

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 0, 1 1 3, 1 1 4, 1 1 5 (teilweise), 1 1 8 (teilweise) und 1 1 9 (teilweise)

Die Mittel dieses Artikels wurden unter Zugrundelegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften berechnet.

1 2 0 0   Bezüge und Vergütungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

56 413 802

55 014 678

48 628 776,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Vormals Artikel 1 1 0, 1 1 3, 1 1 5 (teilweise), 1 1 8 (teilweise), 1 1 9 (teilweise) und Posten 1 1 4 0, 1 1 4 1, 1 1 4 4 und 1 1 4 9 (teilweise)

Auf die Mittelansätze wurde ein Pauschalabschlag von 3,5 % angewandt.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, vorrangig Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten sowie sonstige Soziallasten,

Beitrag der Institution zum gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem,

Pauschalzulagen für Überstunden,

sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen einschließlich der Zulage für Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen,

die Erstattung der Fahrtkosten für Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

die finanziellen Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Dienstbezüge, die in ein anderes als das Land der dienstlichen Verwendung übertragen werden,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zum Erwerb oder zur Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Falle offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 2 0 2   Bezahlte Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

102 500

90 000

88 264,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 5 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.

1 2 0 4   Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 277 106

1 167 286

829 817,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 4 9 (teilweise), 1 1 8 1 (teilweise), 1 1 8 2 (teilweise), 1 1 8 3 (teilweise) und 1 1 8 4 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 2 2   Vergütungen nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 2 1, 1 2 3 (teilweise) und 1 2 9 (teilweise)

1 2 2 0   Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 2 1 0 und 1 2 9 0 (teilweise) und Artikel 1 2 3 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Diese Mittel decken die Vergütungen für Beamte, die

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

einen Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und die diesen Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 2 2   Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für die Beamten und Zeitbediensteten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 2 1 5 und 1 2 9 0 (teilweise) und Artikel 1 2 3 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Diese Mittel decken:

die in Anwendung des Statuts oder der vorgenannten Regelungen zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung der Empfänger dieser Vergütungen,

die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

633 241

659 155

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 9 1 (teilweise) und Artikel 1 2 9 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Vergütungen zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise), 1 5, 1 8 (teilweise), 2 7 (teilweise) und 2 9

1 4 0   Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 1, 1 5 2, 1 8 3 (teilweise), 1 8 9 (teilweise) 2 7 3 und 2 9 4

1 4 0 0   Sonstige Bedienstete

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 531 284

1 552 086

742 362,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 1 0, 1 1 1 1, 1 1 1 2, 1 1 1 3, 1 1 1 4, 1 1 1 5, 1 1 8 1 (teilweise) und 1 1 8 4 (teilweise), 1 8 9 3, 1 8 9 5 und Artikel 1 1 5 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind vorrangig zur Deckung der folgenden Ausgaben bestimmt:

die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge und die Vergütungen bei Kündigung der Verträge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,

die Honorare des medizinischen und paramedizinischen Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften.

die Vergütungen und Honorare der Konferenzoperateure und der Multimediafachleute, die bei Arbeitsspitzen bzw. in besonderen Fällen zum Einsatz kommen,

Pauschalzulagen für Überstunden,

Vergütung der Überstunden unter den in Artikel 56 und Anhang VII des Statuts vorgesehenen Bedingungen,

sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen einschließlich der Zulage für Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten durch das Organ.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 0 4   Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

594 000

671 896

353 630,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 5 2 0, 1 5 2 1, 2 7 3 0, 2 7 3 3 und 2 9 4 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

eine Vergütung und die Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie die bei einer Kranken- und Unfallversicherung zu versichernden Risiken während der Praktika,

die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,

Betrag zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben — in begrenztem Umfang — in den Tätigkeitsbereichen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die für die europäische Integration von besonderem Interesse sind,

die Kosten der Programme zur Ausbildung der Jugendlichen im europäischen Geiste.

1 4 0 8   Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 4 9 (teilweise), 1 1 8 1 (teilweise), 1 1 8 2 (teilweise), 1 1 8 3 (teilweise) und 1 1 8 4 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Reisekosten der Bediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

Tagegelder für Bedienstete, die nach Aufnahme ihrer Tätigkeit oder im Zuge der Versetzung an einen neuen Dienstort den Wohnsitz wechseln müssen,

die Differenz zwischen den Beiträgen von Hilfskräften an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaats und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 2   Externe Leistungen

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 8 3 (teilweise) und 1 8 9 (teilweise)

1 4 2 0   Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

470 500

662 000

230 652,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 3 0 (teilweise) und 1 8 9 6

Diese Mittel decken die Ausgaben für Leistungen freiberuflicher oder vorübergehend beschäftigter Übersetzer oder für vom Übersetzungsdienst nach außen vergebene Schreib- oder sonstige Arbeiten. Die Aufträge werden vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss prinzipiell an freiberufliche Übersetzer vergeben, die im Anschluss an interinstitutionelle Ausschreibungen in die entsprechenden Verzeichnisse aufgenommen wurden.

Etwaige Leistungen des Übersetzungszentrums in Luxemburg sowie sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich Sprachendienste werden ebenfalls unter diesem Posten erfasst.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 2 2   Leistungen von Sachverständigen im Rahmen der beratenden Arbeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

662 000

648 000

627 078,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 6 0 0

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Sachverständigen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 9 1 (teilweise) und 1 2 9 1 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Vergütungen zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 3, 1 6 und 1 8 (teilweise)

1 6 1   Personalverwaltung

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 8 2 und 1 8 8

1 6 1 0   Einstellungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

95 000

108 000

58 381,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 8 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,

die Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amts für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 6 1 2   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

427 600

350 290

289 126,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 2 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage, Sie können teilweise in ausreichend begründeten Fällen für die Organisation von Kursen innerhalb des Organs verwendet werden,

die Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von pädagogischem Material sowie die Erstellung spezifischer Studien durch Experten zur Planung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen,

berufliche Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Bediensteten für die Probleme im Umgang mit Behinderten sensibilisiert werden sollen, sowie für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Chancengleichheit und der Laufbahnberatung, insbesondere die Erstellung von Bilanzen über die Befähigungen,

die Dienstreisekosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 6 2   Dienstreisen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

450 000

412 500

261 587,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 3 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 sowie die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 6 3   Leistungen zugunsten des Personals

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 4 1, 1 6 0, 1 6 4, 1 8 4, 1 8 6 und 1 8 7

1 6 3 0   Sozialer Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

25 000

50 000

9 057,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 6 0 und 1 6 4

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.

Diese Mittel decken:

im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten behinderter Personen folgender Gruppen:

Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,

unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden,

die Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,

die Gewährung eines Zuschusses an die Personalvertretung und kleinerer Ausgaben der sozialen Dienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 6 3 2   Soziale Beziehungen und sonstige soziale Maßnahmen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

69 600

56 245

36 614,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 8 7 und Posten 1 8 6 0

Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).

Sie decken auch die finanzielle Beteiligung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an den interinstitutionellen sozialen Aktivitäten. Mit dieser Beteiligung sollen die sozialen, sportlichen, pädagogischen und kulturellen Tätigkeiten des interinstitutionellen Europazentrums in Overijse gefördert werden.

Diese Mittel dienen der Deckung der Maßnahmen zugunsten der Mitglieder des Personals, soweit hierfür nicht Mittel in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind (Familienhilfen usw.).

1 6 3 4   Ärztlicher Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

42 000

39 000

13 573,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 4 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.

Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für die Zweigstellen des ärztlichen Dienstes, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.

Ferner decken sie die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

1 6 3 6   Restaurants und Kantinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 4 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Unterhaltung der Kantine bestimmt.

1 6 3 8   Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

511 644

593 806

247 664,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 6 3

Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an den Ausgaben für die Kleinkinder-Tagesstätte und sonstige Kinderkrippen und Kinderhorte.

Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 680 000

90 000

58 125,—

2 0 0 1

Mietzahlungen und vergleichbare Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 514 625

9 750 000

8 759 980,—

2 0 0 3

Erwerb von Immobilien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 5

Errichtung von Gebäuden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 7

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

190 000

470 000

93 037,—

2 0 0 8

Sonstige Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

33 000

12 000

3 443,—

2 0 0 9

Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Institution in Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

12 417 625

10 322 000

8 914 585,—

2 0 2

Gebäudenebenkosten

2 0 2 2

Reinigung und Instandhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 118 000

2 820 000

1 196 655,—

2 0 2 4

Energieverbrauch

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

891 000

766 200

571 571,—

2 0 2 6

Sicherheit und Überwachung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 386 393

2 195 073

1 995 965,—

2 0 2 8

Versicherungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

141 840

133 200

101 287,—

 

Artikel 2 0 2 — Insgesamt

5 537 233

5 914 473

3 865 478,—

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

17 954 858

16 236 473

12 780 063,—

KAPITEL 2 1

2 1 0

Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0

Kauf, eigene Arbeiten und Wartung der Ausrüstungen und der Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 225 861

1 766 731

988 032,—

2 1 0 2

Leistungen externer Mitarbeiter für den Betrieb, die Implementierung und Wartung von Software und Systemen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 431 836

723 633

420 517,—

2 1 0 3

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

577 575

561 822

404 892,—

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

3 235 272

3 052 186

1 813 441,—

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

108 000

189 600

76 693,—

2 1 4

Material und technische Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 184 620

1 457 761

610 928,—

2 1 6

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

86 825

95 300

44 244,—

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

4 614 717

4 794 847

2 545 306,—

KAPITEL 2 3

2 3 0

Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

289 680

360 964

138 740,—

2 3 1

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 000

20 000

4 051,—

2 3 2

Gerichtskosten und Schadenersatz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

6 061,—

2 3 6

Postgebühren und Zustellungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

335 000

335 000

267 973,—

2 3 8

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

102 902

118 000

72 819,—

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

757 582

853 964

489 644,—

KAPITEL 2 5

2 5 4

Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen

2 5 4 0

Verschiedene Kosten für Interne Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

170 000

150 000

109 995,—

2 5 4 2

Verschiedene Kosten für die Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen und die Teilnahme an diesen Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

420 000

420 000

199 007,—

2 5 4 4

Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

77 848

57 179

4 560,—

2 5 4 6

Kosten aufgrund der Verpflichtungen der Institution für Empfänge und Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

124 000

124 000

56 670,—

2 5 4 8

Konferenzdolmetscher

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 500 000 (142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 162 163 164 165 166 167 168 176 177 178 179 180 186 187 190)

8 550 000

5 886 512,—

 

Artikel 2 5 4 — Insgesamt

10 291 848

9 301 179

6 256 744,—

 

KAPITEL 2 5 — INSGESAMT

10 291 848

9 301 179

6 256 744,—

KAPITEL 2 6

2 6 0

Kommunikation, Information und Veröffentlichungen

2 6 0 0

Kommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

404 000

246 000

91 917,—

2 6 0 2

Veröffentlichungen und Förderung von Veröffentlichungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

387 000

540 800

106 389,—

2 6 0 4

Amtsblatt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

860 000

756 000

289 903,—

 

Artikel 2 6 0 — Insgesamt

1 651 000

1 542 800

488 209,—

2 6 2

Beschaffung von Informationen, Dokumentation und Archivierung

2 6 2 0

Studien, Forschungsarbeiten und Anhörungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 000

100 000

2 030,—

2 6 2 2

Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

157 430

184 700

128 065,—

2 6 2 4

Archivierung und damit verbundene Arbeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

42 100

44 500

24 978,—

 

Artikel 2 6 2 — Insgesamt

299 530

329 200

155 073,—

 

KAPITEL 2 6 — INSGESAMT

1 950 530

1 872 000

643 282,—

 

Titel 2 — Insgesamt

35 569 535

33 058 463

22 715 039,—

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

KAPITEL 2 5 —

ARBEITEN DER INSTITUTION

KAPITEL 2 6 —

KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

Erläuterungen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1), insbesondere Artikel 60.

In allen Fällen, in denen die Mittel zur Deckung der Ausgaben für den Kauf oder den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Material oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, stimmt sich die Institution mit den übrigen Institutionen über die von ihnen jeweils ausgehandelten Bedingungen ab.

2 0 0   Gebäude

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 680 000

90 000

58 125,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkosten für Gebäude sowie der Mietkosten im Zusammenhang mit Sitzungen, die nicht in den ständig belegten Gebäuden stattfinden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 1   Mietzahlungen und vergleichbare Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 514 625

9 750 000

8 759 980,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkaufzahlungen und vergleichbaren Ausgaben, die die Institution aufgrund der Mietverträge mit Kaufoption zu zahlen hat.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 3   Erwerb von Immobilien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 6

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 5   Errichtung von Gebäuden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.

2 0 0 7   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

190 000

470 000

93 037,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 4

Diese Mittel decken die Durchführung verschiedener Herrichtungsarbeiten, einschließlich besonderer Arbeiten zur Verkabelung, für die Sicherheit, die Kantine, usw. sowie die weitere Kosten im Zusammenhang mit diesen Arbeiten, u. a. Honorare für Architekten und Ingenieure usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 8   Sonstige Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

33 000

12 000

3 443,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 8 und 2 0 9

Diese Mittel decken:

die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht vorgesehenen Ausgaben für Gebäude, insbesondere für technische Unterstützung und Architektenleistungen im Zusammenhang mit Studien, der Vorbereitung und Überwachung der Instandhaltung von Gebäuden bzw. von Arbeiten in den Gebäuden,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Herrichtung der Gebäude für behinderte Bedienstete und Besucher des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die im Rahmen der Überprüfung bezüglich des Zugangs Behinderter, deren Schlussfolgerungen bereits gebilligt wurden, ermittelt worden sind,

die Abgaben als Gegenleistung für Leistungen gemeinnütziger Versorgungsbetriebe.

2 0 0 9   Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Institution in Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel sind zur Deckung der etwaigen Immobilieninvestitionen des Organs bestimmt.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.

2 0 2   Gebäudenebenkosten

2 0 2 2   Reinigung und Instandhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 118 000

2 820 000

1 196 655,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 3

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen, der Brandschutztüren sowie die Arbeiten zur Rattenbekämpfung, Malerarbeiten, Reparaturen, die Verschönerung der Gebäude und ihre Umgebung einschließlich der Kosten für Gutachten, Analysen, Genehmigungen, die Einhaltung der Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungs (EMAS)-Norm usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 4   Energieverbrauch

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

891 000

766 200

571 571,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 2

Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 6   Sicherheit und Überwachung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

2 386 393

2 195 073

1 995 965,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 5

Diese Mittel decken im Wesentlichen die Kosten für die Wachdienste und die Überwachung der Gebäude.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 8   Versicherungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

141 840

133 200

101 287,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 1

Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

Erläuterungen

Vormals Kapitel 2 1, 2 2 (teilweise) und 2 4 (teilweise)

In allen Fällen, in denen die Mittel zur Deckung der Ausgaben für den Kauf oder den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Material oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, stimmt sich die Institution mit den übrigen Institutionen über die von ihnen jeweils ausgehandelten Bedingungen ab.

2 1 0   Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 1, 2 1 4 und 2 4 1

2 1 0 0   Kauf, eigene Arbeiten und Wartung der Ausrüstungen und der Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 225 861

1 766 731

988 032,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 1 (teilweise)

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 2   Leistungen externer Mitarbeiter für den Betrieb, die Implementierung und Wartung von Software und Systemen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 431 836

723 633

420 517,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 4

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, die Implementierung und Wartung von Anwendungen, die Unterstützung der Benutzer, einschließlich der Mitglieder, die Durchführung von Studien sowie die Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 3   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

577 575

561 822

404 892,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 4 1

Diese Mittel decken die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste. Sie decken zudem die Beteiligung an der Finanzierung der Geräte, die die Mitglieder bereitstellen, um die Dokumente des Ausschusses elektronisch empfangen zu können.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 2   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

108 000

189 600

76 693,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 2 1

Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt.

Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 1 4   Material und technische Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 184 620

1 457 761

610 928,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 2 0

Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere von:

verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Archivierung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw.,

Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Archiv, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 35 000 EUR veranschlagt.

2 1 6   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

86 825

95 300

44 244,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 2 3

Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 4 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 3 0   Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

289 680

360 964

138 740,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Beschaffung von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Druckerei und den Vervielfältigungsdienst sowie für extern durchzuführende Druckarbeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

2 3 1   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 000

20 000

4 051,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 3 2

Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 3 2   Gerichtskosten und Schadenersatz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

20 000

6 061,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 3 3 und 2 3 4

Diese Mittel decken:

alle gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Beteiligung des Ausschusses an einem Verfahren vor den Gemeinschaftsgerichten und nationalen Gerichten, die Verpflichtungen des Juristischen Dienstes, die Beschaffung von Material und juristischen Nachschlagewerken sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit juristischen Tätigkeiten und streitigen Verfahren oder im Vorfeld solcher Verfahren anfallen, an denen der Juristische Dienst mitwirkt,

die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Haushaltsordnung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 3 6   Postgebühren und Zustellungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

335 000

335 000

267 973,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 4 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder die Transportunternehmen bestimmt.

2 3 8   Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

102 902

118 000

72 819,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 5 0, 2 3 5 1, 2 3 5 3 und 2 3 5 9

Diese Mittel decken:

die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste,

alle Umzugskosten, auch für die Leistungen von Umzugsfirmen bzw. von befristet beschäftigten Transporteuren,

verschiedene Sachausgaben, wie den Kauf von Fahrplänen und Flugplänen von Eisenbahn- und Luftverkehrsunternehmen, die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf gebrauchter Ausrüstungen usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 5 —   ARBEITEN DER INSTITUTION

2 5 4   Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 7 0, 2 5 2 (teilweise), 2 5 5 und Posten 1 8 9 1 und 2 3 5 2

2 5 4 0   Verschiedene Kosten für Interne Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

170 000

150 000

109 995,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 5 2

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse und Arbeitsessen bei internen Sitzungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 5 4 2   Verschiedene Kosten für die Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen und die Teilnahme an diesen Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

420 000

420 000

199 007,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 5 5

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Ausgaben, einschließlich der Repräsentationsausgaben und der Logistikkosten für die Teilnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an Kongressen, Konferenzen, Kolloquien, Symposien usw. sowie für die Veranstaltung von Anhörungen und allgemeinen oder fachlichen Konferenzen und Sitzungen, einschließlich der pauschalen Beiträge zur Durchführung solcher Veranstaltungen mit Dritten bzw. der Kosten für die Leistungen von Unterauftragnehmern.

Sie decken zudem sämtliche Ausgaben für die Durchführung von Sitzungen zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und seinen Partnern (einschließlich den Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft) sowohl in der Europäischen Union als auch in Drittstaaten.

Schließlich decken sie Ausgaben für die Besuche wirtschaftlicher und sozialer Organisationen aus Drittländern im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie Ausgaben für die Tätigkeiten der Vereinigung der ehemaligen Mitglieder des Ausschusses.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 250 000 EUR veranschlagt.

2 5 4 4   Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

77 848

57 179

4 560,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 5 2 (teilweise)

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) mit Ausnahme der Reise- und Sitzungsvergütungen für die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Delegierten der CCMI.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 5 4 6   Kosten aufgrund der Verpflichtungen der Institution für Empfänge und Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

124 000

124 000

56 670,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 7 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Institution für Empfänge und Repräsentationszwecke bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 5 4 8   Konferenzdolmetscher

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

9 500 000 (191)

8 550 000

5 886 512,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 9 1

Diese Mittel dienen der Deckung der für Dolmetschleistungen für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss anfallenden Kosten (Bereitstellung durch eine andere Institution oder freiberufliche Dolmetscher) einschließlich Honorare, Reise- und Aufenthaltskosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 6 —   KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN

2 6 0   Kommunikation, Information und Veröffentlichungen

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 0, 2 7 1 und 2 7 2

2 6 0 0   Kommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

404 000

246 000

91 917,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 7 2 0 und 2 7 2 5

Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Kosten für Kommunikation und Information seitens des Ausschusses, u. a. betreffend die Ziele und die Tätigkeit des Ausschusses, der Kosten für Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Verbände und Gewerkschaften, für die Berichterstattung in den Medien über Kongresse, Konferenzen, Kolloquien und für die Durchführung von Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit und die Berichterstattung in den Medien darüber, für kulturelle Initiativen und sämtliche Veranstaltungen des Ausschusses, vorrangig des Preises der organisierten Zivilgesellschaft. Diese Mittel decken zudem sämtliche Materialien, Dienstleistungen, Betriebsstoffe und Büromaterial im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 6 0 2   Veröffentlichungen und Förderung von Veröffentlichungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

387 000

540 800

106 389,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 1

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Veröffentlichungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses in Medien jeglicher Art, die der Förderung der Veröffentlichungen und der Verbreitung allgemeiner Informationen dienen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

2 6 0 4   Amtsblatt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

860 000

756 000

289 903,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 0

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Druck der Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union sowie der Versandkosten und weiterer Nebenkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 125 000 EUR veranschlagt.

2 6 2   Beschaffung von Informationen, Dokumentation und Archivierung

2 6 2 0   Studien, Forschungsarbeiten und Anhörungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

100 000

100 000

2 030,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 6 0 1

Diese Mittel sind für die Anhörung qualifizierter Fachleute in spezifischen Bereichen sowie für Studien bestimmt, mit deren Durchführung externe Sachverständige und Forschungsinstitute beauftragt werden.

2 6 2 2   Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

157 430

184 700

128 065,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 5 0, 2 2 5 1, 2 2 5 2 und 2 2 5 3

Diese Mittel decken:

die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek,

die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,

die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften und die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,

die Kosten für die Nutzung externer Dokumentendatenbanken und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),

die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen,

den Kauf oder die Anmietung spezifischer Geräte, einschließlich elektrischer, elektronischer und computertechnischen Geräte und/oder Systeme für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie externer Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Geräte und Systeme,

im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Nutzern (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft,

Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek,

die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.),

den Kauf von Wörterbüchern, Lexika und sonstigen Werken für die Sprachendienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

2 6 2 4   Archivierung und damit verbundene Arbeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

42 100

44 500

24 978,—

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 5 4 und 1 8 9 5 (teilweise)

Diese Mittel decken:

die Kosten für das Einbinden der Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union und verschiedener Broschüren,

die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Beständen, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.) sowie den Kauf, die Anmietung und Wartung spezifischer (elektronischer, computertechnischer und elektrischer) Geräte und die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

300 000

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

300 000

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 1

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 2

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 10 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

p.m.

 

Titel 10 — Insgesamt

300 000

p.m.

p.m.

 

GESAMTBETRAG

112 694 342

107 984 805

87 318 951,—

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 2 —

RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

300 000

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Posten

2 5 4 8

Konferenzdolmetscher

300 000

 

 

Insgesamt

300 000

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

p.m.

KAPITEL 10 2 —   RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

p.m.

EINZELPLAN VII

AUSSCHUSS DER REGIONEN

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Ausschusses der Regionen im Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

67 099 232

Eigene Einnahmen

–5 545 146

Zu vereinnahmender Beitrag

61 554 086

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Institution, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Ruhegehaltsempfänger

2 476 652

2 401 342

2 095 830,39

4 0 1

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0,—

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Institution sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

89,29

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

216 300

244 280

183 067,18

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

2 692 952

2 645 622

2 278 986,86

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

2 752 194

2 405 535

2 312 551,81

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

p.m.

p.m.

675 282,08

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

2 752 194

2 405 535

2 987 833,89

 

Titel 4 — Insgesamt

5 445 146

5 051 157

5 266 820,75

KAPITEL 4 0 —

STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE DES PERSONALS ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Institution, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

2 476 652

2 401 342

2 095 830,39

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

4 0 1   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Institution sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

89,29

Erläuterungen

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

216 300

244 280

183 067,18

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE DES PERSONALS ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

2 752 194

2 405 535

2 312 551,81

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

675 282,08

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 11 Absatz 2 sowie die Artikel 17 und 48 des Anhangs VIII.

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 40 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 2.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 43.

TITEL 5

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 5 0

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 0 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 1

5 1 0

Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und aus Mietnebenkosten

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

p.m.

p.m.

0,—

5 1 1 1

Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 5 1 1 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 2

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

100 000

100 000

80 766,46

5 2 2

Zinserträge aus Vorfinanzierungen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 2 — INSGESAMT

100 000

100 000

80 766,46

KAPITEL 5 5

5 5 0

Einnahmen von Dritten für Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 5 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 7

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen für die Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 7 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 8

5 8 0

Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 5 8 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 5 9

5 9 0

Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

p.m.

p.m.

46 326,61

 

KAPITEL 5 9 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

46 326,61

 

Titel 5 — Insgesamt

100 000

100 000

127 093,07

KAPITEL 5 0 —

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG BEWEGLICHER SACHEN UND UNBEWEGLICHER SACHEN

KAPITEL 5 1 —

MIETEINNAHMEN

KAPITEL 5 2 —

ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

KAPITEL 5 5 —

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

KAPITEL 5 7 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

KAPITEL 5 8 —

VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

KAPITEL 5 9 —

ANDERE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

KAPITEL 5 0 —   ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG BEWEGLICHER SACHEN UND UNBEWEGLICHER SACHEN

5 0 0   Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen

5 0 0 0   Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Institution verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 0 1   Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme beweglicher Sachen der Institution mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 0 2   Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch den Erlös aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischem Format.

KAPITEL 5 1 —   MIETEINNAHMEN

5 1 0   Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1   Einnahmen aus der Vermietung und aus Mietnebenkosten

5 1 1 0   Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 1 1 1   Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 2 —   ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0   Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

100 000

100 000

80 766,46

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

5 2 2   Zinserträge aus Vorfinanzierungen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus Zinserträgen aus Vorfinanzierungen verbucht.

KAPITEL 5 5 —   EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0   Einnahmen von Dritten für Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 5 1   Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 7 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE

5 7 0   Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 1   Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 7 3   Sonstige Beiträge und Erstattungen für die Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

KAPITEL 5 8 —   VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN

5 8 0   Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

5 8 1   Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch die Erstattung der Bezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten infolge eines Unfalls durch die Versicherungen.

KAPITEL 5 9 —   ANDERE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

5 9 0   Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

46 326,61

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.

TITEL 9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Verschiedene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 9 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

5 545 146

5 151 157

5 393 913,82

KAPITEL 9 0 —

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   VERSCHIEDENE EINNAHMEN

9 0 0   Verschiedene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die verschiedenen Einnahmen verbucht.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

MITGLIEDER UND PERSONAL DER INSTITUTION

1 0

MITGLIEDER DER INSTITUTION

6 239 500

5 681 500

5 214 567,90

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

35 331 794

32 259 915

29 737 164,60

1 4

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

6 267 809

6 284 500

5 021 389,39

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 172 000

950 000

801 301,27

 

Titel 1 — Insgesamt

49 011 103

45 175 915

40 774 423,16

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

11 268 798

10 782 982

11 551 457,75

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

3 006 001

3 023 449

2 458 491,—

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

577 020

645 770

432 333,59

2 5

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

784 000

918 000

649 321,94

2 6

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

2 452 310

2 816 554

1 650 578,19

 

Titel 2 — Insgesamt

18 088 129

18 186 755

16 742 182,47

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

0,—

10 1

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

0,—

10 2

RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

67 099 232

63 362 670

57 516 605,63

TITEL 1

MITGLIEDER UND PERSONAL DER INSTITUTION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Gehälter, Vergütungen und Zulagen

1 0 0 0

Gehälter, Vergütungen und Zulagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

109 000

119 000

86 079,84

1 0 0 4

Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 080 000

5 500 000

5 096 488,06

 

Artikel 1 0 0 — Insgesamt

6 189 000

5 619 000

5 182 567,90

1 0 5

Kurse für die Mitglieder der Institution

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

50 500

62 500

32 000,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

6 239 500

5 681 500

5 214 567,90

KAPITEL 1 2

1 2 0

Bezüge und sonstige Rechte

1 2 0 0

Bezüge und Vergütungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

34 356 496

31 326 377

28 611 934,93

1 2 0 2

Bezahlte Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

79 200

82 000

82 552,87

1 2 0 4

Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

538 130

497 149

1 042 676,80

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

34 973 826

31 905 526

29 737 164,60

1 2 2

Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 2 2

Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für die Beamten und Zeitbediensteten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

500

p.m.

0,—

 

Artikel 1 2 2 — Insgesamt

500

p.m.

0,—

1 2 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

357 468

354 389

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

35 331 794

32 259 915

29 737 164,60

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 789 500

1 262 500

1 250 763,70

1 4 0 2

Konferenzdolmetscher

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 549 697

3 808 000

3 125 000,—

1 4 0 4

Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

435 712

327 000

245 934,89

1 4 0 8

Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

86 400

p.m.

0,—

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

5 861 309

5 397 500

4 621 698,59

1 4 2

Externe Leistungen

1 4 2 0

Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

120 500

458 000

174 467,75

1 4 2 2

Leistungen von Sachverständigen im Rahmen der beratenden Arbeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

286 000

429 000

225 223,05

 

Artikel 1 4 2 — Insgesamt

406 500

887 000

399 690,80

1 4 9

Vorläufig eingesetzte Mittel

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

6 267 809

6 284 500

5 021 389,39

KAPITEL 1 6

1 6 1

Personalverwaltung

1 6 1 0

Verschiedene Kosten für Einstellungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

75 000

125 000

55 028,71

1 6 1 2

Berufliche Fortbildung, Umschulung und Information des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

260 000

225 000

180 890,20

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

335 000

350 000

235 918,91

1 6 2

Dienstreisekosten des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

390 000

330 000

390 334,66

1 6 3

Leistungen zugunsten des Personals

1 6 3 0

Sozialer Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

40 000

20 000

0,—

1 6 3 2

Soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Personals und sonstige soziale Maßnahmen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

31 000

29 000

17 271,20

1 6 3 4

Ärztlicher Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

26 000

21 000

17 992,50

1 6 3 6

Laufende Betriebsausgaben für Restaurants und Kantinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 6 3 8

Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

350 000

200 000

139 784,—

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

447 000

270 000

175 047,70

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

1 172 000

950 000

801 301,27

 

Titel 1 — Insgesamt

49 011 103

45 175 915

40 774 423,16

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DER INSTITUTION

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DER INSTITUTION

1 0 0   Gehälter, Vergütungen und Zulagen

1 0 0 0   Gehälter, Vergütungen und Zulagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

109 000

119 000

86 079,84

Erläuterungen

Vormals Posten 1 0 0 0, 1 0 0 3, 1 0 0 5, 1 0 0 6 und Artikel 1 0 1

Diese Mittel dienen der Zahlung der Entschädigungen, Vergütungen und Zulagen für die Mitglieder des Ausschusses der Regionen, einschließlich der Kranken- und Unfallversicherungsprämien der Mitglieder und der spezifischen Maßnahmen für behinderte Mitglieder.

1 0 0 4   Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 080 000

5 500 000

5 096 488,06

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Mitglieder des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertreter aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 0 5   Kurse für die Mitglieder der Institution

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

50 500

62 500

32 000,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 0 6

Diese Mittel sind für eine partielle Erstattung der Einschreibgebühren für Sprachkurse oder sonstige Seminare zur beruflichen Fortbildung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen bestimmt.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

1 2 0   Bezüge und sonstige Rechte

1 2 0 0   Bezüge und Vergütungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

34 356 496

31 326 377

28 611 934,93

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 0, 1 1 3, 1 1 5 (teilweise) und Posten 1 1 4 0, 1 1 4 1, 1 1 4 3, 1 1 4 4, 1 1 4 5, 1 1 4 9 (teilweise) und 1 1 9 0

Auf diese Mittelansätze wurde ein Pauschalabschlag von 4 % angewandt.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, vorrangig Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten sowie sonstige Soziallasten,

Beitrag der Institution zum gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem,

Pauschalzulagen für Überstunden,

sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen,

die Erstattung der Fahrtkosten für Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

die finanziellen Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Dienstbezüge, die in ein anderes als das Land der dienstlichen Verwendung übertragen werden,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zum Erwerb oder zur Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

die Vergütung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Falle offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 2 0 2   Bezahlte Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

79 200

82 000

82 552,87

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 5 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.

1 2 0 4   Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

538 130

497 149

1 042 676,80

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 4 9 (teilweise), 1 1 8 1 (teilweise), 1 1 8 2 (teilweise), 1 1 8 3 (teilweise) und 1 1 8 4 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 2 2   Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0   Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 2 3 (teilweise) und Posten 1 2 1 0 und 1 2 9 0 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Diese Mittel decken die Vergütungen für Beamte, die

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

einen Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und die diesen Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 2 2   Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für die Beamten und Zeitbediensteten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

500

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 2 3 (teilweise) und Posten 1 2 1 5 und 1 2 9 0 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3518/85 des Rates vom 12. Dezember 1985 zur Einführung von Sondermaßnahmen aufgrund des Beitritts Spaniens und Portugals betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst (ABl. L 335 vom 13.12.1985, S. 56), geändert durch die Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2458/98 (ABl. L 307 vom 17.11.1998, S. 1).

Diese Mittel decken:

die in Anwendung des Statuts oder der vorgenannten Verordnung zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung der Empfänger dieser Vergütungen,

die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

357 468

354 389

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 9 1 (teilweise) und 1 2 9 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Vergütungen zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

1 4 0   Sonstige Bedienstete und externe Leistungen

1 4 0 0   Sonstige Bedienstete

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 789 500

1 262 500

1 250 763,70

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 1, 1 1 5 (teilweise) und Posten 1 8 9 3 und 1 8 9 5

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind vorrangig zur Deckung der folgenden Ausgaben bestimmt:

die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge und die Vergütungen bei Kündigung der Verträge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,

die Honorare des medizinischen und paramedizinischen Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften.

die Vergütungen und Honorare der Konferenzoperateure und der Multimediafachleute, die bei Arbeitsspitzen bzw. in besonderen Fällen zum Einsatz kommen,

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 0 2   Konferenzdolmetscher

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 549 697

3 808 000

3 125 000,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 9 1

Diese Mittel sind zur Deckung der für Dolmetschleistungen anfallenden Kosten bestimmt.

Unter diesem Posten werden die Honorare, die Sozialversicherungsbeiträge, die Fahrtkosten und Aufenthaltsvergütungen für die eingesetzten Dolmetscher verbucht.

1 4 0 4   Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

435 712

327 000

245 934,89

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 5 0, 1 5 2, 2 7 3 und Posten 2 9 4 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

eine Vergütung und die Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie die bei einer Kranken- und Unfallversicherung zu versichernden Risiken während der Praktika,

die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,

Betrag zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben — in begrenztem Umfang — in den Tätigkeitsbereichen des Ausschusses der Regionen, die für die europäische Integration von besonderem Interesse sind,

die Kosten der Programme zur Ausbildung der Jugendlichen im europäischen Geiste.

1 4 0 8   Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

86 400

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 4 9 (teilweise), 1 1 8 1 (teilweise), 1 1 8 2 (teilweise), 1 1 8 3 (teilweise) und 1 1 8 4 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Reisekosten der Bediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

Tagegelder für Bedienstete, die nach Aufnahme ihrer Tätigkeit oder im Zuge der Versetzung an einen neuen Dienstort den Wohnsitz wechseln müssen,

die Differenz zwischen den Beiträgen von Hilfskräften an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaats und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 2   Externe Leistungen

1 4 2 0   Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

120 500

458 000

174 467,75

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 3 0 und 1 8 9 6

Diese Mittel decken die Ausgaben für Leistungen freiberuflicher oder vorübergehend beschäftigter Übersetzer oder für vom Übersetzungsdienst nach außen vergebene Schreib- oder sonstige Arbeiten. Die Aufträge werden vom Ausschuss der Regionen prinzipiell an freiberufliche Übersetzer vergeben, die im Anschluss an interinstitutionelle Ausschreibungen in die entsprechenden Verzeichnisse aufgenommen wurden.

Etwaige Leistungen des Übersetzungszentrums in Luxemburg sowie sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich Sprachendienste werden ebenfalls unter diesem Posten erfasst.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 2 2   Leistungen von Sachverständigen im Rahmen der beratenden Arbeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

286 000

429 000

225 223,05

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 6 0 (teilweise)

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an qualifizierte Fachleute in spezifischen Bereichen, die an den Tätigkeiten des Ausschusses der Regionen mitwirken, gestützt auf die Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und die pauschale Vergütung für Reise- und Sitzungstage der an den Tätigkeiten des Ausschusses der Regionen mitwirkenden Sachverständigen, Referenten und Forscher.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 4 9   Vorläufig eingesetzte Mittel

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 1 9 1 (teilweise) und 1 2 9 (teilweise)

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Vergütungen zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

1 6 1   Personalverwaltung

1 6 1 0   Verschiedene Kosten für Einstellungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

75 000

125 000

55 028,71

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 8 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,

die Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 6 1 2   Berufliche Fortbildung, Umschulung und Information des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

260 000

225 000

180 890,20

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 2 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken:

die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage. Sie können teilweise in ausreichend begründeten Fällen für die Organisation von Kursen innerhalb des Organs verwendet werden,

die Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von pädagogischem Material,

berufliche Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Bediensteten für die Probleme im Umgang mit Behinderten sensibilisiert werden sollen, sowie für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Chancengleichheit und der Laufbahnberatung, insbesondere die Erstellung von Bilanzen über die Befähigungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 6 2   Dienstreisekosten des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

390 000

330 000

390 334,66

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 3 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 sowie die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

1 6 3   Leistungen zugunsten des Personals

1 6 3 0   Sozialer Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

40 000

20 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 6 0 und 1 6 4

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.

Mit diesen Mitteln werden finanziert:

im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Behinderten in den folgenden Kategorien:

Beamte und Bedienstete auf Zeit,

Ehegatten dieser Personen,

unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden;

die Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 6 3 2   Soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Personals und sonstige soziale Maßnahmen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

31 000

29 000

17 271,20

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 6 0 und Artikel 1 8 7

Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Personals verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).

Sie decken auch einen Zuschuss zugunsten der Personalvertretung sowie geringfügige Aufwendungen des sozialen Dienstes und die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Aktivitäten. Mit dieser Beteiligung des Ausschusses der Regionen sollen die sozialen, sportlichen, pädagogischen und kulturellen Tätigkeiten des interinstitutionellen Europazentrums in Overijse gefördert werden.

Diese Mittel dienen der Deckung der Maßnahmen zugunsten der Mitglieder des Personals, soweit hierfür nicht Mittel in anderen Posten und Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind.

1 6 3 4   Ärztlicher Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

26 000

21 000

17 992,50

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 4 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.

Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für die Zweigstellen des ärztlichen Dienstes, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.

Ferner decken sie die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

1 6 3 6   Laufende Betriebsausgaben für Restaurants und Kantinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 8 4

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Unterhaltung der Kantinenen und Cafeterias bestimmt.

1 6 3 8   Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

350 000

200 000

139 784,—

Erläuterungen

Vormals Posten 1 8 6 3

Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils der gemeinsamen Dienste des Ausschusses der Regionen an den Ausgaben für die Kleinkinder-Tagesstätte und sonstige Kinderkrippen und Kindertagesstätten.

Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude und Nebenkosten

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 110 760

52 000

43 033,86

2 0 0 1

Mietkaufzahlungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 009 750

6 500 000

8 073 219,—

2 0 0 3

Erwerb von Immobilien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 5

Errichtung von Gebäuden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 0 0 7

Herrichtung der Diensträume

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 000

280 000

283 790,40

2 0 0 8

Sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

22 000

8 000

3 850,—

2 0 0 9

Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Institution in Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

8 242 510

6 840 000

8 403 893,26

2 0 2

Gebäudenebenkosten

2 0 2 2

Reinigung und Instandhaltung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 212 000

1 880 000

1 019 078,46

2 0 2 4

Energieverbrauch

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

594 000

510 800

580 208,—

2 0 2 6

Sicherheit und Überwachung der Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 125 728

1 463 382

1 466 350,03

2 0 2 8

Versicherungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

94 560

88 800

81 928,—

 

Artikel 2 0 2 — Insgesamt

3 026 288

3 942 982

3 147 564,49

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

11 268 798

10 782 982

11 551 457,75

KAPITEL 2 1

2 1 0

Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0

Kauf, eigene Arbeiten und Wartung der Ausrüstungen und der Software

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

858 533

1 083 222

1 180 577,98

2 1 0 2

Leistungen externer Mitarbeiter für den Betrieb, die Implementierung und Wartung von Software und Systemen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 031 563

544 167

353 276,60

2 1 0 3

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

237 600

222 150

183 521,—

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

2 127 696

1 849 539

1 717 375,58

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

54 000

126 400

82 063,86

2 1 4

Material und technische Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

732 280

966 010

612 212,38

2 1 6

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

92 025

81 500

46 839,18

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

3 006 001

3 023 449

2 458 491,—

KAPITEL 2 3

2 3 0

Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

193 120

221 236

123 862,74

2 3 1

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

24 500

31 000

5 728,12

2 3 2

Gerichtskosten und Schadenersatz

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

8 925,—

2 3 6

Postgebühren und Zustellungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

280 000

300 534

228 368,14

2 3 8

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

59 400

73 000

65 449,59

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

577 020

645 770

432 333,59

KAPITEL 2 5

2 5 4

Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen

2 5 4 0

Verschiedene Kosten für Interne Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

123 000

118 000

64 845,57

2 5 4 1

Beobachter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

120 000

370 000

100 685,95

2 5 4 2

Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

350 000

300 000

345 039,72

2 5 4 6

Kosten der Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

191 000

130 000

138 750,70

 

Artikel 2 5 4 — Insgesamt

784 000

918 000

649 321,94

 

KAPITEL 2 5 — INSGESAMT

784 000

918 000

649 321,94

KAPITEL 2 6

2 6 0

Kommunikation und Veröffentlichungen

2 6 0 0

Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

450 000

448 000

424 910,—

2 6 0 2

Allgemeine Veröffentlichungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

816 000

961 000

561 870,52

2 6 0 4

Amtsblatt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

210 000

292 500

182 500,—

 

Artikel 2 6 0 — Insgesamt

1 476 000

1 701 500

1 169 280,52

2 6 2

Beschaffung von Dokumentation und Archivierung

2 6 2 0

Nach außen vergebene Studien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

320 000

430 000

268 280,70

2 6 2 2

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

151 320

160 300

111 621,47

2 6 2 4

Ausgaben für Archivbestände

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

104 990

124 754

101 395,50

 

Artikel 2 6 2 — Insgesamt

576 310

715 054

481 297,67

2 6 4

Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme Maßnahmen für Informationen und Kommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

400 000

400 000

0,—

 

KAPITEL 2 6 — INSGESAMT

2 452 310

2 816 554

1 650 578,19

 

Titel 2 — Insgesamt

18 088 129

18 186 755

16 742 182,47

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

KAPITEL 2 5 —

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

KAPITEL 2 6 —

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Gebäude und Nebenkosten

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 110 760

52 000

43 033,86

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkosten für Gebäude sowie der Mietkosten im Zusammenhang mit Sitzungen, die nicht in den ständig belegten Gebäuden stattfinden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 4 300 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 1   Mietkaufzahlungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 009 750

6 500 000

8 073 219,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkaufzahlungen und vergleichbaren Ausgaben, die die Institution aufgrund der Mietverträge mit Kaufoption zu zahlen hat.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 900 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 3   Erwerb von Immobilien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 6

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 5   Errichtung von Gebäuden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.

2 0 0 7   Herrichtung der Diensträume

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

100 000

280 000

283 790,40

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 4

Diese Mittel decken die Durchführung verschiedener Herrichtungsarbeiten, einschließlich besonderer Arbeiten zur Verkabelung, für die Sicherheit, die Kantine, usw. sowie die weiteren Kosten im Zusammenhang mit diesen Arbeiten, u. a. Honorare für Architekten und Ingenieure usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 0 8   Sonstige Ausgaben für Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

22 000

8 000

3 850,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 8 und 2 0 9

Diese Mittel decken die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht vorgesehenen Ausgaben für Gebäude, insbesondere für:

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Herrichtung der Gebäude für behinderte Bedienstete und Besucher des Ausschusses der Regionen,

die Abgaben als Gegenleistung für Leistungen gemeinnütziger Versorgungsbetriebe.

2 0 0 9   Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Institution in Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel sind zur Deckung der etwaigen Immobilieninvestitionen des Organs bestimmt.

Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.

2 0 2   Gebäudenebenkosten

2 0 2 2   Reinigung und Instandhaltung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 212 000

1 880 000

1 019 078,46

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 3

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Reinigung und Unterhaltung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen, der Brandschutztüren sowie die Arbeiten zur Rattenbekämpfung, Malerarbeiten, Reparaturen, die Verschönerung der Gebäude und ihre Umgebung einschließlich der Kosten für Gutachten, Analysen, Genehmigungen, die Einhaltung der EMAS-Norm (Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung) usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 4   Energieverbrauch

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

594 000

510 800

580 208,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 2

Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 6   Sicherheit und Überwachung der Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 125 728

1 463 382

1 466 350,03

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 5 (teilweise)

Diese Mittel decken im Wesentlichen die Kosten für die Wachdienste und die Überwachung der Gebäude.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 0 2 8   Versicherungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

94 560

88 800

81 928,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 1

Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

2 1 0   Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation

2 1 0 0   Kauf, eigene Arbeiten und Wartung der Ausrüstungen und der Software

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

858 533

1 083 222

1 180 577,98

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 1

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 2   Leistungen externer Mitarbeiter für den Betrieb, die Implementierung und Wartung von Software und Systemen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 031 563

544 167

353 276,60

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 1 4

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, die Implementierung und Wartung von Anwendungen, die Unterstützung der Benutzer, einschließlich der Mitglieder, die Durchführung von Studien sowie die Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 3   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

237 600

222 150

183 521,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 4 1

Diese Mittel decken die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste. Sie decken zudem die Beteiligung an der Finanzierung der Geräte, die die Mitglieder bereitstellen, um die Dokumente des Ausschusses elektronisch empfangen zu können.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 2   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

54 000

126 400

82 063,86

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 2 1

Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar bestimmt.

Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 1 4   Material und technische Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

732 280

966 010

612 212,38

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 0 5 (teilweise) und 2 2 0

Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere von:

verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Archivierung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw.,

Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Archiv, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 1 6   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

92 025

81 500

46 839,18

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 2 3

Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 4 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 3 0   Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

193 120

221 236

123 862,74

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Beschaffung von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Druckerei und den Vervielfältigungsdienst sowie für extern durchzuführende Druckarbeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 3 1   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

24 500

31 000

5 728,12

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 3 2

Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

2 3 2   Gerichtskosten und Schadenersatz

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

20 000

8 925,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 3 3 und 2 3 4

Diese Mittel decken:

alle gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Beteiligung des Ausschusses an einem Verfahren vor den Gemeinschaftsgerichten und nationalen Gerichten, die Verpflichtungen des Juristischen Dienstes, die Beschaffung von Material und juristischen Nachschlagewerken, sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit juristischen Tätigkeiten und streitigen Verfahren oder im Vorfeld solcher Verfahren anfallen, an denen der Juristische Dienst mitwirkt,

die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Haushaltsordnung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 3 6   Postgebühren und Zustellungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

280 000

300 534

228 368,14

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 4 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder die Transportunternehmen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 3 8   Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

59 400

73 000

65 449,59

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 5 0, 2 3 5 1, 2 3 5 3 und 2 3 5 9

Diese Mittel decken:

die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste,

alle Umzugskosten, auch für die Leistungen von Umzugsfirmen bzw. von befristet beschäftigten Transporteuren,

verschiedene Sachausgaben, wie den Kauf von Fahrplänen und Flugplänen von Eisenbahn- und Luftverkehrsunternehmen, die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf gebrauchter Ausrüstungen usw.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 5 —   SITZUNGEN UND KONFERENZEN

2 5 4   Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen

2 5 4 0   Verschiedene Kosten für Interne Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

123 000

118 000

64 845,57

Erläuterungen

Vormals Posten 2 3 5 2

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse und Arbeitsessen bei internen Sitzungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 5 4 1   Beobachter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

120 000

370 000

100 685,95

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 5 1

Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise- und Sitzungsvergütungen der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus den Beitrittsländern anlässlich ihrer Teilnahme an den Arbeiten des Ausschusses der Regionen.

2 5 4 2   Sitzungen, Kongresse und Konferenzen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

350 000

300 000

345 039,72

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 5 5

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Ausgaben, einschließlich der Repräsentationsausgaben und der Logistikkosten für die Teilnahme des Ausschusses der Regionen an Kongressen, Konferenzen, Kolloquien, Symposien usw. sowie für die Veranstaltung von Anhörungen und allgemeinen oder fachlichen Konferenzen und Sitzungen, einschließlich der pauschalen Beiträge zur Durchführung solcher Veranstaltungen mit Dritten bzw. der Kosten für die Leistungen von Unterauftragnehmern.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 5 4 6   Kosten der Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

191 000

130 000

138 750,70

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 7 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Institution für Empfänge und Repräsentationszwecke bestimmt.

Sie decken ferner die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke bestimmter Beamter im Interesse der Institution.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 2 6 —   FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

2 6 0   Kommunikation und Veröffentlichungen

2 6 0 0   Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

450 000

448 000

424 910,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 2

Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Kosten für Kommunikation und Information seitens des Ausschusses der Regionen, u. a. betreffend seine Ziele und Tätigkeiten, der Kosten für Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, für kulturelle Initiativen und sämtliche Veranstaltungen des Ausschusses. Diese Mittel decken zudem sämtliche Materialien und audiovisuelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 6 0 2   Allgemeine Veröffentlichungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

816 000

961 000

561 870,52

Erläuterungen

Vormals Posten 2 7 1 0 und 2 7 1 9

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Veröffentlichungen des Ausschusses der Regionen in Medien jeglicher Art, die der Förderung der Veröffentlichungen und der Verbreitung allgemeiner Informationen dienen; ferner die Kosten für den Vertrieb von Veröffentlichungen und für den Vertrieb von Werbemitteln und Material für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

2 6 0 4   Amtsblatt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

210 000

292 500

182 500,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 0

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Druck der Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union sowie der Versandkosten und weiterer Nebenkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.

2 6 2   Beschaffung von Dokumentation und Archivierung

2 6 2 0   Nach außen vergebene Studien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

320 000

430 000

268 280,70

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 6 0 (teilweise)

Diese Mittel sind für die Erstellung von Studien bestimmt, die durch Auftragsvergabe an externe qualifizierte Sachverständige und Forschungsinstitute vergeben werden.

2 6 2 2   Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

151 320

160 300

111 621,47

Erläuterungen

Vormals Posten 2 2 5 0 bis 2 2 5 3 und 2 2 5 5

Diese Mittel decken:

die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek,

die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,

die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften und die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,

die Kosten für die Nutzung externer Dokumentendatenbanken und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),

die Kosten im Zusammenhang mit den vom Ausschuss der Regionen im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen,

den Kauf oder die Anmietung spezifischer Geräte, einschließlich elektrischer, elektronischer und computertechnischen Geräte und/oder Systeme für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie externer Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Geräte und Systeme,

im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Nutzern (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft,

Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek,

die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.),

den Kauf von Wörterbüchern, Lexika und sonstigen Werken für die Sprachendienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

2 6 2 4   Ausgaben für Archivbestände

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

104 990

124 754

101 395,50

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 2 5 4 und Artikel 2 2 7

Diese Mittel decken die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Beständen, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.) sowie den Kauf, die Anmietung und Wartung spezifischer (elektronischer, computertechnischer und elektrischer) Geräte und die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.).

2 6 4   Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme Maßnahmen für Informationen und Kommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

400 000

400 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 2 7 4

Regelung (AdR) Nr. 020/2005 betreffend die Finanzierung der politischen Tätigkeiten sowie der Informationstätigkeiten der Mitglieder des Ausschusses der Regionen.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben aufgrund der politischen Tätigkeiten sowie der Informationstätigkeiten der Mitglieder des Ausschusses im Rahmen ihres Mandats auf europäischer Ebene.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 2

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

67 099 232

63 362 670

57 516 605,63

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 2 —

RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel veranschlagten Mittel haben rein vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie nach dem in der Haushaltsordnung dafür vorgesehenen Verfahren auf andere Kapitel des Haushalts übertragen worden sind.

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 10 2 —   RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

EINZELPLAN VIII

EUROPÄISCHER BÜRGERBEAUFTRAGTER

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

8 152 800

Eigene Einnahmen

– 939 980

Zu vereinnahmender Beitrag

7 212 820

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

520 085

495 526

351 653,—

4 0 1

Beiträge der Beamten und sonstigen Bediensteten zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

p.m.

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

30 468

26 083

22 117,—

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

550 553

521 609

373 770,—

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

389 427

301 991

238 770,—

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

p.m.

p.m.

0,—

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und sonstigen Bediensteten zur Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

389 427

301 991

238 770,—

 

Titel 4 — Insgesamt

939 980

823 600

612 540,—

KAPITEL 4 0 —

VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

520 085

495 526

351 653,—

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), zuletzt geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EGKS, Euratom (ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13), insbesondere Artikel 10 Absätze 2 und 3.

4 0 1   Beiträge der Beamten und sonstigen Bediensteten zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

30 468

26 083

22 117,—

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a, und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten.

Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EGKS, Euratom (ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13), insbesondere Artikel 10 Absätze 2 und 3.

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

389 427

301 991

238 770,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VIII Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48.

4 1 2   Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und sonstigen Bediensteten zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 40 Absatz 3, und Artikel 17 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

TITEL 6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND GEMEINSCHAFTSPROGRAMMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 6 6

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0

Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 6 6 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 6 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 6 6 —

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

KAPITEL 6 6 —   SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0   Sonstige Beiträge und Erstattungen

6 6 0 0   Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.

TITEL 9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Verschiedene Einnahmen

p.m.

p.m.

10 568,—

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

10 568,—

 

Titel 9 — Insgesamt

p.m.

p.m.

10 568,—

 

GESAMTBETRAG

939 980

823 600

623 108,—

KAPITEL 9 0 —

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   VERSCHIEDENE EINNAHMEN

9 0 0   Verschiedene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

10 568,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

491 300

501 270

507 387,—

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

5 308 000

4 834 268

3 526 913,—

1 4

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

320 000

417 000

175 456,—

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DES ORGANS

31 000

56 000

23 386,—

 

Titel 1 — Insgesamt

6 150 300

5 808 538

4 233 142,—

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

420 000

385 000

304 457,—

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

81 000

70 000

104 906,—

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

750 500

630 000

918 903,—

 

Titel 2 — Insgesamt

1 251 500

1 085 000

1 328 266,—

3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

3 0

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

245 000

235 000

93 526,—

3 2

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

495 000

510 000

419 796,—

3 3

UNTERSUCHUNGEN UND SONSTIGE ZUSCHÜSSE

8 000

40 000

10 957,—

3 4

AUSGABEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEN AUFGABEN DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN

3 000

4 000

2 139,—

 

Titel 3 — Insgesamt

751 000

789 000

526 418,—

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

0,—

10 1

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

8 152 800

7 682 538

6 087 826,—

TITEL 1

AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Gehalt, Zulagen und Entschädigungen (an das Gehalt gebunden)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

347 000

341 148

329 033,—

1 0 2

Übergangsgelder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

38 448

155 003,—

1 0 3

Versorgungsbezüge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

95 300

66 674

0,—

1 0 4

Dienstreisekosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

45 000

50 000

22 877,—

1 0 5

Sprach- und EDV-Kurse

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 000

5 000

474,—

1 0 8

Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Amtstätigkeit und dem Ausscheiden aus dem Amt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

491 300

501 270

507 387,—

KAPITEL 1 2

1 2 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0

Gehälter und Zulagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 236 000

4 627 947

3 418 652,—

1 2 0 2

Vergütete Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 000

5 000

0,—

1 2 0 4

Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

68 000

201 321

108 261,—

 

Artikel 1 2 0 — Insgesamt

5 308 000

4 834 268

3 526 913,—

1 2 2

Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 2 2

Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 2 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

5 308 000

4 834 268

3 526 913,—

KAPITEL 1 4

1 4 0

Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

155 000

250 000

52 351,—

1 4 0 4

Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

165 000

167 000

123 105,—

 

Artikel 1 4 0 — Insgesamt

320 000

417 000

175 456,—

 

KAPITEL 1 4 — INSGESAMT

320 000

417 000

175 456,—

KAPITEL 1 6

1 6 1

Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0

Ausgaben für Personaleinstellung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

10 000

20 000

17 038,—

1 6 1 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 000

30 000

5 103,—

 

Artikel 1 6 1 — Insgesamt

25 000

50 000

22 141,—

1 6 3

Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0

Sozialer Dienst

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 000

1 000

0,—

1 6 3 2

Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 000

5 000

1 245,—

 

Artikel 1 6 3 — Insgesamt

6 000

6 000

1 245,—

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

31 000

56 000

23 386,—

 

Titel 1 — Insgesamt

6 150 300

5 808 538

4 233 142,—

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DES ORGANS

KAPITEL 1 2 —

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

KAPITEL 1 4 —

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

KAPITEL 1 6 —

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DES ORGANS

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DES ORGANS

1 0 0   Gehalt, Zulagen und Entschädigungen (an das Gehalt gebunden)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

347 000

341 148

329 033,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 0 0, A-1 0 1 und A-1 0 9

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), zuletzt geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EGKS, Euratom (ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13).

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere die Artikel 4a, 11 und 14.

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Bezüge, Vergütungen und sonstigen an das Gehalt des Bürgerbeauftragten gebundenen Zulagen, insbesondere des Arbeitgeberanteils an der Versicherung gegen Berufskrankheits- und Unfallrisiken, des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung, der Geburtenzulage, der im Todesfall vorgesehenen Vergütungen, der jährlichen ärztlichen Untersuchung usw.

Diese Mittel decken ferner die Zahlung der Berichtigungskoeffizienten sowie die Auswirkungen der etwaigen Anpassungen der Gehälter und Altersversorgungsbezüge, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres beschlossen werden.

1 0 2   Übergangsgelder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

38 448

155 003,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 7.

Diese Mittel sind zur Deckung der Übergangsgelder, der Familienzulagen sowie der Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer bestimmt.

1 0 3   Versorgungsbezüge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

95 300

66 674

0,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere die Artikel 8, 9, 15 und 18.

Diese Mittel sind zur Deckung der Altersversorgung und des Berichtigungskoeffizienten des Wohnsitzlandes der Mitglieder der Organe sowie der Hinterbliebenenversorgung der Witwen und Waisen und der Berichtigungskoeffizienten ihrer Wohnsitzländer bestimmt.

1 0 4   Dienstreisekosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

45 000

50 000

22 877,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 6.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

1 0 5   Sprach- und EDV-Kurse

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 000

5 000

474,—

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 0 6

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen oder sonstigen beruflichen Weiterbildungsseminaren bestimmt.

1 0 8   Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Amtstätigkeit und dem Ausscheiden aus dem Amt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 5.

Diese Mittel sind zur Deckung der Reisekosten (einschließlich der Familienmitglieder) bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt, der Einrichtungs- oder Wiedereinrichtungsbeihilfen bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt und der Umzugskosten bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt bestimmt.

KAPITEL 1 2 —   BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 1 (teilweise) und 1 2

1 2 0   Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

1 2 0 0   Gehälter und Zulagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 236 000

4 627 947

3 418 652,—

Erläuterungen

Vormals Posten A-1 1 0 0, A-1 1 0 1, A-1 1 0 2 und A-1 1 0 3 und Artikel A-1 1 3, A-1 1 4 und A-1 1 9

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängende Zulagen;

die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten;

die pauschalen Vergütungen für Überstunden;

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen;

die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort;

die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und auf den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird;

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

1 2 0 2   Vergütete Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 000

5 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 1 5

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.

1 2 0 4   Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

68 000

201 321

108 261,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 1 8

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken

die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind;

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen;

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen;

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen;

die Entschädigung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ.

1 2 2   Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

1 2 2 0   Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 2 1

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Veranschlagt sind die Vergütungen für Beamte, die

im Anschluss an eine Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden;

einen Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und die diesen Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

1 2 2 2   Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 2 3

Verordnungen des Rates zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Diese Mittel decken

die in Anwendung des Statuts oder der vorgenannten Verordnungen zu zahlenden Vergütungen,

den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

KAPITEL 1 4 —   SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

1 4 0   Sonstige Bedienstete und externes Personal

1 4 0 0   Sonstige Bedienstete

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

155 000

250 000

52 351,—

Erläuterungen

Vormals Posten A-1 1 1 5

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Die Mittel sind hauptsächlich veranschlagt für

die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten;

die Honorare des Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Einstellung von Leiharbeitskräften.

1 4 0 4   Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

165 000

167 000

123 105,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 5 0

Beschluss des Bürgerbeauftragten vom 21. Juli 2004 betreffend Praktika und Beschluss des Bürgerbeauftragten vom 15. Januar 2004 betreffend Beamte internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Einrichtungen, die in das Büro des Bürgerbeauftragten abgeordnet wurden.

Diese Mittel decken

eine Vergütung und die Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika;

die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen.

KAPITEL 1 6 —   SONSTIGE AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DES ORGANS

1 6 1   Ausgaben für Personalverwaltung

1 6 1 0   Ausgaben für Personaleinstellung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

10 000

20 000

17 038,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 8 8

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang VII.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

Diese Mittel decken

die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses der Generalsekretäre vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen;

die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Beamten und sonstigen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

1 6 1 2   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

15 000

30 000

5 103,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 8 2

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken

die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage. Sie können teilweise in ausreichend begründeten Fällen für die Organisation von Kursen innerhalb des Organs verwendet werden;

die Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von pädagogischem Material sowie die Erstellung spezifischer Studien durch Experten zur Planung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen;

berufliche Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Bediensteten für die Probleme im Umgang mit Behinderten sensibilisiert werden sollen, sowie für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Chancengleichheit und der Laufbahnberatung, insbesondere die Erstellung von Bilanzen über die Befähigungen.

1 6 3   Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

1 6 3 0   Sozialer Dienst

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 000

1 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 6 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 dritter Unterabsatz und Artikel 76. Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 15. Januar 2004 zu den Bestimmungen über die Sozialleistungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Mit diesen Mitteln werden finanziert:

im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Behinderten in den folgenden Kategorien:

Beamte und Bedienstete auf Zeit,

Ehegatten dieser Personen,

unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden;

die Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

1 6 3 2   Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 000

5 000

1 245,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 8 6

Mit diesen Mitteln sollen alle Initiativen finanziell gefördert werden, die dazu dienen, die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln, z. B. Beihilfen für Clubs für Bedienstete, Vereinigungen, kulturelle Aktivitäten usw., und ein Beitrag zu den Kosten von vom Personalrat organisierten Aktivitäten (kulturelle und Freizeitaktivitäten, Essen usw.) geleistet werden.

Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.

TITEL 2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Gebäude

2 0 0 0

Mieten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

420 000

385 000

304 457,—

 

Artikel 2 0 0 — Insgesamt

420 000

385 000

304 457,—

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

420 000

385 000

304 457,—

KAPITEL 2 1

2 1 0

Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation

2 1 0 0

Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software und damit verbundene Arbeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

35 000

25 000

54 340,—

2 1 0 1

Kauf, Instandhaltung und Wartung der Telekommunikationsanlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 000

5 000

0,—

 

Artikel 2 1 0 — Insgesamt

36 000

30 000

54 340,—

2 1 2

Mobiliar

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

10 000

42 372,—

2 1 6

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

25 000

30 000

8 194,—

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

81 000

70 000

104 906,—

KAPITEL 2 3

2 3 0

Verwaltungsausgaben

2 3 0 0

Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

28 000

30 000

21 137,—

2 3 0 1

Postgebühren und Zustellungskosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

23 000

25 000

21 519,—

2 3 0 2

Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

18 000

20 000

11 916,—

2 3 0 3

Finanzkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 500

2 500

1 000,—

2 3 0 4

Sonstige Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 000

7 500

2 363,—

 

Artikel 2 3 0 — Insgesamt

75 500

85 000

57 935,—

2 3 1

Übersetzungen und Dolmetscher

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

600 000

450 000

736 968,—

2 3 2

Unterstützung von Aktivitäten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

75 000

95 000

124 000,—

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

750 500

630 000

918 903,—

 

Titel 2 — Insgesamt

1 251 500

1 085 000

1 328 266,—

KAPITEL 2 0 —

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Gebäude

2 0 0 0   Mieten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

420 000

385 000

304 457,—

Erläuterungen

Administrative Vereinbarung zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Parlament.

Diese Mittel sind für eine Pauschalzahlung an das Europäische Parlament für die Büros, die das Parlament dem Bürgerbeauftragten in seinen Gebäuden in Straßburg und Brüssel zur Verfügung stellt, bestimmt. Sie decken die Kosten für Versicherung, Wasser, Strom, Heizung, Reinigung und Wartung, Sicherheit und Überwachung sowie der sonstigen Ausgaben für Gebäude, einschließlich Umbau, Reparatur oder Renovierung der betreffenden Büros.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

2 1 0   Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation

2 1 0 0   Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software und damit verbundene Arbeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

35 000

25 000

54 340,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für folgende Bereiche bestimmt:

Kauf, Anmietung, Wartung und Erhaltung von Ausrüstung und Entwicklung von Software,

Unterstützung für den Betrieb und die Erhaltung von Informatiksystemen,

auf Dritte übertragene Informatiktätigkeiten und sonstige Ausgaben für Informatik-Dienstleistungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 1 0 1   Kauf, Instandhaltung und Wartung der Telekommunikationsanlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 000

5 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Anmietung, Wartung und Erhaltung von Telekommunikationsmaterial und sonstigen Ausgaben für Zwecke der Telekommunikation (Übertragungsnetze, Telefonzentralen, -geräte und ähnliche Ausrüstung, Fernkopierer, Fernschreiber, Installationskosten usw.) bestimmt.

2 1 2   Mobiliar

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

10 000

42 372,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 2 0

Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt.

Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.

2 1 6   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

25 000

30 000

8 194,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 2 2

Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Dienstwagen) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und der Bezahlung etwaiger Bußgelder.

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 3 0   Verwaltungsausgaben

Erläuterungen

Vormals Kapitel 1 8 (teilweise) und 2 3

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

2 3 0 0   Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

28 000

30 000

21 137,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 3 0 (teilweise)

Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung usw. bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

2 3 0 1   Postgebühren und Zustellungskosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

23 000

25 000

21 519,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 3 0 (teilweise)

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder private Transportunternehmen bestimmt.

2 3 0 2   Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

18 000

20 000

11 916,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 3 0 (teilweise)

Diese Mittel decken die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie die Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste.

2 3 0 3   Finanzkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 500

2 500

1 000,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 3 0 (teilweise)

Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 10 000 EUR veranschlagt.

2 3 0 4   Sonstige Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 000

7 500

2 363,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 3 0 (teilweise)

Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben:

Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure usw.,

verschiedene Sachausgaben wie etwa den Kauf von Fahr- oder Flugplänen, Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf von Gebrauchtartikeln usw.,

Zahlstellen in Brüssel und Straßburg.

2 3 1   Übersetzungen und Dolmetscher

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

600 000

450 000

736 968,—

Erläuterungen

Vormals Posten A-1 8 7 5

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Kosten für etwaige zusätzliche Leistungen, insbesondere die Übersetzungs-, Schreib- und Druckarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Jahresbericht und sonstigen Dokumenten anfallen, sowie für die Dienstleistungen vertraglich und gelegentlich beschäftigter Dolmetscher und sonstige damit verbundene Kosten.

2 3 2   Unterstützung von Aktivitäten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

75 000

95 000

124 000,—

Erläuterungen

Vormals Posten A-1 8 7 8

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der an das Europäische Parlament zu zahlenden globalen „Verwaltungsgebühr“, die die dem Parlament entstehenden Personalkosten abdeckt, die sich durch die Bereitstellung allgemeiner Dienstleistungen wie Rechnungswesen, Innenrevision, ärztlicher Dienst usw. ergeben.

TITEL 3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 3 0

3 0 0

Dienstreisekosten des Personals

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

120 000

150 000

79 011,—

3 0 2

Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 000

20 000

12 090,—

3 0 3

Sitzungen im Allgemeinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 000

55 000

2 425,—

3 0 4

Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 000

10 000

0,—

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

245 000

235 000

93 526,—

KAPITEL 3 2

3 2 0

Beschaffung von Informationen und Fachwissen

3 2 0 0

Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 000

10 000

8 815,—

3 2 0 1

Ausgaben für Archivbestände

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 000

15 000

0,—

 

Artikel 3 2 0 — Insgesamt

10 000

25 000

8 815,—

3 2 1

Produktion und Verbreitung

3 2 1 0

Veröffentlichungen allgemeinen Charakters

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

485 000

485 000

410 981,—

 

Artikel 3 2 1 — Insgesamt

485 000

485 000

410 981,—

 

KAPITEL 3 2 — INSGESAMT

495 000

510 000

419 796,—

KAPITEL 3 3

3 3 0

Untersuchungen und Zuschüsse

3 3 0 0

Untersuchungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

7 000

20 000

0,—

3 3 0 1

Sonstige Zuschüsse

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 000

20 000

10 957,—

 

Artikel 3 3 0 — Insgesamt

8 000

40 000

10 957,—

 

KAPITEL 3 3 — INSGESAMT

8 000

40 000

10 957,—

KAPITEL 3 4

3 4 0

Ausgaben in Zusammenhang mit den Aufgaben des Bürgerbeauftragten

3 4 0 0

Verschiedene Ausgaben

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 000

4 000

2 139,—

 

Artikel 3 4 0 — Insgesamt

3 000

4 000

2 139,—

 

KAPITEL 3 4 — INSGESAMT

3 000

4 000

2 139,—

 

Titel 3 — Insgesamt

751 000

789 000

526 418,—

KAPITEL 3 0 —

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

KAPITEL 3 2 —

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

KAPITEL 3 3 —

UNTERSUCHUNGEN UND SONSTIGE ZUSCHÜSSE

KAPITEL 3 4 —

AUSGABEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEN AUFGABEN DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN

KAPITEL 3 0 —   SITZUNGEN UND KONFERENZEN

3 0 0   Dienstreisekosten des Personals

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

120 000

150 000

79 011,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 3 0

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 sowie die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder für Dienstreisen sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Kosten, einschließlich der bei der Ausstellung von Fahrausweisen und Reservierungen anfallenden Nebenkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 5 000 EUR veranschlagt.

3 0 2   Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 000

20 000

12 090,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-1 7 0

Diese Mittel decken die Kosten in Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs betreffend Empfänge, Repräsentationszwecke und den Kauf von Repräsentationsartikeln des Bürgerbeauftragten.

3 0 3   Sitzungen im Allgemeinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

100 000

55 000

2 425,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 5 0

Diese Mittel sind zur Deckung der Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Persönlichkeiten bestimmt, die zu Sitzungen der Ausschüsse, Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden, sowie sonstiger damit in Zusammenhang stehender Ausgaben (Anmietung von Räumen, Dolmetschbedarf usw.).

3 0 4   Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 000

10 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 3 0 (teilweise)

Diese Mittel decken die Ausgaben für Getränke und kleine Speisen, die gelegentlich während Sitzungen serviert werden.

KAPITEL 3 2 —   FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

3 2 0   Beschaffung von Informationen und Fachwissen

3 2 0 0   Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 000

10 000

8 815,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 2 3

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für

die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek;

die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte;

die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern;

die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren);

den Kauf oder die Anmietung von spezifischem Material, einschließlich elektrischer, elektronischer und computertechnischer Materialien und/oder Systeme für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek, sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme;

im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft;

Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek;

den Kauf von Wörterbüchern, Lexika und sonstigen Werken für die Dienststellen des Bürgerbeauftragten.

3 2 0 1   Ausgaben für Archivbestände

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

5 000

15 000

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu vom Europäischen Bürgerbeauftragten angenommenen Durchführungsmaßnahmen.

Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom … zur Verbesserung von Information und Transparenz und zu den Archiven des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Diese Mittel decken

die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Depots, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.) sowie den Kauf, die Anmietung und Wartung von spezifischem (elektronischem, computertechnischem und elektrischem) Material und die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.);

die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die der Europäische Bürgerbeauftragte in Ausübung seines Mandats angelegt und in Form von Schenkungen oder Legaten dem Europäischen Parlament, den historischen Archiven der Europäischen Gemeinschaften (AHCE) oder einer Vereinigung oder Stiftung im Rahmen einer geltenden Regelung vermacht hat.

3 2 1   Produktion und Verbreitung

3 2 1 0   Veröffentlichungen allgemeinen Charakters

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

485 000

485 000

410 981,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 7 0

Diese Mittel decken die Kosten für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere:

Druckkosten für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union,

Kosten für Druck und Vervielfältigung verschiedener Veröffentlichungen (Jahresberichte usw.) in den Amtssprachen,

gedrucktes Material (mit herkömmlichen oder elektronischen Mitteln) zur Förderung von Informationen über den Europäischen Bürgerbeauftragten (Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Förderung des Grundsatzes des Europäischen Bürgerbeauftragten gegenüber einer breiten Öffentlichkeit),

sonstige Ausgaben in Verbindung mit der Informationspolitik des Organs (Symposien, Seminare, Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

KAPITEL 3 3 —   UNTERSUCHUNGEN UND SONSTIGE ZUSCHÜSSE

3 3 0   Untersuchungen und Zuschüsse

3 3 0 0   Untersuchungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

7 000

20 000

0,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 6 0

Diese Mittel sind zur Finanzierung von Untersuchungen und/oder Erhebungen bestimmt, mit denen im Rahmen von Verträgen qualifizierte Sachverständige und Forschungsinstitute beauftragt werden, ferner für die Veröffentlichung solcher Untersuchungen und die damit verbundenen Kosten.

3 3 0 1   Sonstige Zuschüsse

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 000

20 000

10 957,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-2 9 9

Diese Mittel sollen Ausgaben abdecken, die für die Förderung und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den nationalen/regionalen Bürgerbeauftragten und anderen ähnlichen Einrichtungen bestimmt sind.

Sie können insbesondere finanzielle Beiträge zu Projekten in den Tätigkeitsbereichen des Netzes der Europäischen Bürgerbeauftragten abdecken (andere als in Posten A-3 2 1 0).

Damit werden auch alle finanziellen Beiträge in Verbindung mit Besuchergruppen des Europäischen Bürgerbeauftragten abgedeckt.

KAPITEL 3 4 —   AUSGABEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEN AUFGABEN DES BÜRGERBEAUFTRAGTEN

3 4 0   Ausgaben in Zusammenhang mit den Aufgaben des Bürgerbeauftragten

3 4 0 0   Verschiedene Ausgaben

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 000

4 000

2 139,—

Erläuterungen

Vormals Artikel A-3 7 0

Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben bestimmt, die in Verbindung mit der besonderen Art der Aufgaben des Bürgerbeauftragten stehen, z. B. die Beziehungen zu den Bürgerbeauftragten der Mitgliedstaaten und den internationalen Organisationen der Bürgerbeauftragten sowie die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

8 152 800

7 682 538

6 087 826,—

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, bestimmt.

EINZELPLAN IX

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

EINNAHMEN

Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2007

Bezeichnung

Betrag

Ausgaben

4 955 726

Eigene Einnahmen

– 582 000

Zu vereinnahmender Beitrag

4 373 726

EIGENE EINNAHMEN

TITEL 4

VERSCHIEDENE VON DER GEMEINSCHAFT ERHOBENE ABGABEN, ABZÜGE UND GEBÜHREN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 4 0

4 0 0

Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten

316 000

311 000

196 086,86

4 0 3

Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

p.m.

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

33 000

10 000

13 314,76

 

KAPITEL 4 0 — INSGESAMT

349 000

321 000

209 401,62

KAPITEL 4 1

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

233 000

199 000

88 513,11

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 4 1 — INSGESAMT

233 000

199 000

88 513,11

 

Titel 4 — Insgesamt

582 000

520 000

297 914,73

KAPITEL 4 0 —

GEHALTSABZÜGE

KAPITEL 4 1 —

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

KAPITEL 4 0 —   GEHALTSABZÜGE

4 0 0   Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

316 000

311 000

196 086,86

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission, für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuern zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1750/2002 (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 15).

Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).

4 0 3   Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission, für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).

Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).

4 0 4   Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

33 000

10 000

13 314,76

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.

KAPITEL 4 1 —   BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0   Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

233 000

199 000

88 513,11

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

4 1 1   Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang VIII Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48.

TITEL 9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

KAPITEL 9 0

9 0 0

Verschiedene Einnahmen

p.m.

p.m.

p.m.

 

KAPITEL 9 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

p.m.

 

Titel 9 — Insgesamt

p.m.

p.m.

p.m.

 

GESAMTBETRAG

582 000

520 000

297 914,73

KAPITEL 9 0 —

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

KAPITEL 9 0 —   VERSCHIEDENE EINNAHMEN

9 0 0   Verschiedene Einnahmen

Haushaltsjahr 2007

Haushaltsjahr 2006

Haushaltsjahr 2005

p.m.

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2007 und 2006) und Ausgaben (2005)

Titel

Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1

AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

708 803

700 787

608 316,20

1 1

PERSONAL IM AKTIVEN DIENST

3 308 469

2 033 701

1 284 799,93

1 2

VERGÜTUNGEN UND SONSTIGE BEITRÄGE BEIM ENDGÜLTIGEN AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST

p.m.

p.m.

0,—

1 3

DIENSTREISEN UND FAHRTEN

90 397

87 340

30 000,—

1 5

PRAKTIKA UND AUSTAUSCH VON BEAMTEN

113 850

110 000

20 156,—

1 6

SOZIALER DIENST

p.m.

p.m.

0,—

1 7

AUSGABEN FÜR EMPFÄNGE UND FÜR REPRÄSENTATIONSZWECKE

3 480

3 362

1 970,20

1 8

INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT

9 315

9 000

0,—

 

Titel 1 — Insgesamt

4 234 314

2 944 190

1 945 242,33

2

GEBÄUDE, MATERIAL UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

2 0

GRUNDSTÜCKSINVESTITIONEN, MIETE VON GEBÄUDEN UND NEBENKOSTEN

408 115

332 489

229 226,—

2 1

INFORMATIK UND TELEKOMMUNIKATION

51 980

50 960

37 507,—

2 2

BEWEGLICHE SACHEN UND NEBENKOSTEN

38 783

38 023

15 423,87

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

18 126

17 771

13 080,—

2 5

AUSGABEN FÜR SITZUNGEN UND EINBERUFUNGEN

49 980

49 000

6 800,—

2 6

KOSTEN FÜR UNTERSUCHUNGEN, ERHEBUNGEN UND KONSULTATIONEN

51 000

50 000

500,—

2 7

AUSGABEN FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN UND FÜR DIE UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

103 428

101 400

36 925,—

2 9

ZUSCHÜSSE UND BETEILIGUNGEN

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 2 — Insgesamt

721 412

639 643

339 461,87

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

0,—

10 1

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

4 955 726

3 583 833

2 284 704,20

TITEL 1

AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 1 0

1 0 0

Gehalt, Zulagen und Entschädigungen (an das Gehalt gebunden)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

580 636

569 251

513 140,72

1 0 1

Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

24 793

24 307

17 925,48

1 0 2

Übergangsgelder

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 0 3

Versorgungsbezüge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 0 4

Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

78 070

76 539

41 000,—

1 0 5

Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Amtstätigkeit und dem Ausscheiden aus dem Amt

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

35 000,—

1 0 6

Kurse

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

4 394

10 190

1 250,—

1 0 9

Anpassung der Regelung der Amtsbezüge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 910

20 500

0,—

 

KAPITEL 1 0 — INSGESAMT

708 803

700 787

608 316,20

KAPITEL 1 1

1 1 0

Beamte und Bedienstete auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Stelle innehaben

1 1 0 0

Grundgehälter

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 619 977

1 230 576

880 000,—

1 1 0 1

Familienzulagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

136 443

87 898

77 203,66

1 1 0 2

Auslands- und Expatriierungszulagen (einschließlich Artikel 97 des EGKS-Statuts)

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

212 046

153 822

78 431,48

1 1 0 3

Sekretariatszulage

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 1 0 — Insgesamt

1 968 466

1 472 296

1 035 635,14

1 1 1

Sonstige Bedienstete

1 1 1 0

Hilfskräfte, örtliche Bedienstete und Sonderberater

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

33 930

61 768

3 204,58

1 1 1 5

Vertragsbedienstete

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 1 1 — Insgesamt

33 930

61 768

3 204,58

1 1 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

34 052

32 900

10 000,—

1 1 3

Kranken- und Unfallversicherung, Versicherung gegen Berufskrankheiten und Arbeitslosenversicherung sowie Aufrechterhaltung der Rentenansprüche

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

100 537

64 767

43 151,89

1 1 4

Sonstige Zulagen und Vergütungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

38 514

24 129

12 745,82

1 1 5

Überstunden

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 803

3 054

0,—

1 1 7

Hilfsleistungen

1 1 7 5

Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

775 350

112 491

90 562,50

1 1 7 6

Sonstige nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 665

9 338

0,—

1 1 7 8

Unterstützung der Tätigkeiten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

33 044

51 250

9 500,—

 

Artikel 1 1 7 — Insgesamt

818 059

173 079

100 062,50

1 1 8

Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit dem Dienstantritt, dem Ausscheiden aus dem Dienst und Versetzungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

208 290

134 183

80 000,—

1 1 9

Anpassung der Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

104 818

67 525

0,—

 

KAPITEL 1 1 — INSGESAMT

3 308 469

2 033 701

1 284 799,93

KAPITEL 1 2

1 2 1

Vergütungen bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, bei Stellenenthebung und bei Entlassung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 3

Krankenversicherung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 2 9

Anpassungen der verschiedenen Vergütungen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 2 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 1 3

1 3 0

Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

90 397

87 340

30 000,—

 

KAPITEL 1 3 — INSGESAMT

90 397

87 340

30 000,—

KAPITEL 1 5

1 5 0

Kosten für Fortbildungsaufenthalte in den Dienststellen des Organs und Kosten für den Austausch von Personal zwischen der Institution und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

113 850

110 000

20 156,—

 

KAPITEL 1 5 — INSGESAMT

113 850

110 000

20 156,—

KAPITEL 1 6

1 6 0

Außerordentliche Beihilfen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 6 4

Zusätzliche Hilfe für Behinderte

1 6 4 0

Kosten, die im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems nicht erstattet werden, sowie sonstige spezifische Maßnahmen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

Artikel 1 6 4 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 1 6 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

KAPITEL 1 7

1 7 0

Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 480

3 362

1 970,20

 

KAPITEL 1 7 — INSGESAMT

3 480

3 362

1 970,20

KAPITEL 1 8

1 8 6

Gesellschaftliche Beziehungen zwischen den Bediensteten

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

1 8 8

Ausgaben für Personaleinstellung

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

9 315

9 000

0,—

 

KAPITEL 1 8 — INSGESAMT

9 315

9 000

0,—

 

Titel 1 — Insgesamt

4 234 314

2 944 190

1 945 242,33

KAPITEL 1 0 —

MITGLIEDER DES ORGANS

KAPITEL 1 1 —

PERSONAL IM AKTIVEN DIENST

KAPITEL 1 2 —

VERGÜTUNGEN UND SONSTIGE BEITRÄGE BEIM ENDGÜLTIGEN AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST

KAPITEL 1 3 —

DIENSTREISEN UND FAHRTEN

KAPITEL 1 5 —

PRAKTIKA UND AUSTAUSCH VON BEAMTEN

KAPITEL 1 6 —

SOZIALER DIENST

KAPITEL 1 7 —

AUSGABEN FÜR EMPFÄNGE UND FÜR REPRÄSENTATIONSZWECKE

KAPITEL 1 8 —

INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT

KAPITEL 1 0 —   MITGLIEDER DES ORGANS

1 0 0   Gehalt, Zulagen und Entschädigungen (an das Gehalt gebunden)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

580 636

569 251

513 140,72

Erläuterungen

Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission, für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1).

Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).

1 0 1   Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

24 793

24 307

17 925,48

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere die Artikel 11 und 14.

Diese Mittel decken

den Arbeitgeberanteil (0,87 %) an der Versicherung gegen Berufskrankheits- und Unfallrisiken,

den Arbeitgeberanteil (3,4 %) an der Versicherung gegen Krankheitsrisiken,

die Geburtenzulage,

die im Todesfall vorgesehenen Vergütungen.

1 0 2   Übergangsgelder

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 7.

Diese Mittel sind zur Deckung der Übergangsgelder, der Familienzulagen sowie der Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer bestimmt.

1 0 3   Versorgungsbezüge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere die Artikel 8, 9, 15 und 18.

Diese Mittel sind zur Deckung der Altersversorgung und des Berichtigungskoeffizienten des Wohnsitzlandes der Mitglieder der Organe sowie der Hinterbliebenenversorgung der Witwen und Waisen und der Berichtigungskoeffizienten ihrer Wohnsitzländer bestimmt.

1 0 4   Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

78 070

76 539

41 000,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 6.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.

1 0 5   Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Amtstätigkeit und dem Ausscheiden aus dem Amt

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

35 000,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 5.

Diese Mittel sind zur Deckung der Reisekosten (einschließlich der Familienmitglieder) bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt, der Einrichtungs- oder Wiedereinrichtungsbeihilfen bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt und der Umzugskosten bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt bestimmt.

1 0 6   Kurse

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

4 394

10 190

1 250,—

Erläuterungen

Die Mittel dieses Artikels sind zur Deckung der Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen oder sonstigen beruflichen Weiterbildungsseminaren bestimmt.

1 0 9   Anpassung der Regelung der Amtsbezüge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 910

20 500

0,—

Erläuterungen

Regelung der Amtsbezüge der Mitglieder der Organe, insbesondere Artikel 4a, und Haushaltsordnung.

Diese Mittel decken die Zahlung der Berichtigungskoeffizienten sowie die Auswirkungen der etwaigen Anpassungen der Gehälter und Altersversorgungsbezüge, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres beschlossen werden.

KAPITEL 1 1 —   PERSONAL IM AKTIVEN DIENST

1 1 0   Beamte und Bedienstete auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Stelle innehaben

1 1 0 0   Grundgehälter

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 619 977

1 230 576

880 000,—

Erläuterungen

Auf diese Mittelansätze wurde ein Pauschalabschlag von 1,8 % angewandt.

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 62 und 66.

Veranschlagt sind die Grundgehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit.

1 1 0 1   Familienzulagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

136 443

87 898

77 203,66

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 62, 67 und 68a sowie Anhang VII Abschnitt I.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Familienzulagen, die Folgendes umfassen:

die Haushaltszulage,

die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder,

die Erziehungszulage

der Beamten und Bediensteten auf Zeit.

1 1 0 2   Auslands- und Expatriierungszulagen (einschließlich Artikel 97 des EGKS-Statuts)

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

212 046

153 822

78 431,48

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 62 und 69 sowie Anhang VII Artikel 4.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Auslands- und Expatriierungszulage der Beamten und Bediensteten auf Zeit.

1 1 0 3   Sekretariatszulage

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang XIII Artikel 17.

Diese Mittel dienen zur Deckung der pauschalen Sekretariatszulage nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.

1 1 1   Sonstige Bedienstete

1 1 1 0   Hilfskräfte, örtliche Bedienstete und Sonderberater

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

33 930

61 768

3 204,58

Erläuterungen

Vormals Artikel 1 1 1

Diese Mittel dienen zur Deckung der Gehälter sowie des Arbeitgeberanteils im Rahmen des Systems der sozialen Sicherheit für Hilfskräfte, örtliche Bedienstete und Sonderberater nach Maßgabe der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 1 5   Vertragsbedienstete

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Einstellung von Vertragsbediensteten.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

1 1 2   Berufliche Fortbildung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

34 052

32 900

10 000,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24 Absatz 8.

1 1 3   Kranken- und Unfallversicherung, Versicherung gegen Berufskrankheiten und Arbeitslosenversicherung sowie Aufrechterhaltung der Rentenansprüche

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

100 537

64 767

43 151,89

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung (Artikel 72), an der Unfallversicherung und der Versicherung gegen Berufskrankheiten (Artikel 73), des Beitrags des Organs zur Finanzierung des Arbeitslosensonderfonds (Artikel 28a Absatz 7 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften) sowie der vom Organ zu leistenden Zahlungen für die Bediensteten auf Zeit, um deren Rentenansprüche in ihrem Herkunftsland zu schaffen oder aufrechtzuerhalten (Artikel 42 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften).

Diese Mittel decken auch die Kosten für die jährliche ärztliche Kontrolluntersuchung der nach dem Statut dazu Berechtigten, einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolle angeforderten Analysen und ärztlichen Untersuchungen.

1 1 4   Sonstige Zulagen und Vergütungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

38 514

24 129

12 745,82

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 70, 74 und 75.

Diese Mittel decken die Geburtenzulage (Artikel 70, 74 und 75) und die Pauschalvergütung für die Reisekosten vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort (Artikel 8 des Anhangs VII), die Mietzulage und Fahrtkostenzulage (Artikel 14a und 14b des Anhangs VII), die Pauschalvergütung für Dienstaufwandskosten (Artikel 14 des Anhangs VII), die Pauschalabgeltung für Fahrtkosten (Artikel 15 des Anhangs VII) sowie die Sondervergütung für die Rechnungsführer und Zahlstellenverwalter (Artikel 75).

1 1 5   Überstunden

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

1 803

3 054

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der unten genannten Bestimmungen.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

1 1 7   Hilfsleistungen

1 1 7 5   Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

775 350

112 491

90 562,50

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Dienstleistung bereitstellt.

Diese Mittel dienen zur Deckung jedweder Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher sowie damit zusammenhängender Kosten.

1 1 7 6   Sonstige nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

9 665

9 338

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind für alle Dienstleistungen von Personen bestimmt, die nicht bei der Institution beschäftigt sind, darunter insbesondere:

Interimspersonal für verschiedene Dienstleistungen,

Aushilfspersonal.

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.

1 1 7 8   Unterstützung der Tätigkeiten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

33 044

51 250

9 500,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der an das Organ zu zahlenden globalen „Verwaltungsgebühr“, das im Auftrag des Europäischen Datenschutzbeauftragten allgemeine Dienstleistungen wie die Verwaltung von Verträgen, Gehältern und Zulagen und Informatikdienstleistungen bereitstellt.

1 1 8   Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit dem Dienstantritt, dem Ausscheiden aus dem Dienst und Versetzungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

208 290

134 183

80 000,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel decken die durch die Einstellungsverfahren verursachten Ausgaben (Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III), die Zahlung der Reisekosten, auf die die Bediensteten (einschließlich ihrer Familienmitglieder) anlässlich ihres Dienstantritts, ihres Ausscheidens aus dem Dienst oder der Änderung ihres Dienstortes Anspruch haben (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 7 des Anhangs VII), die Vergütungen, die den Bediensteten zustehen, die bei Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnsitz wechseln müssen (Artikel 5 und 6 des Anhangs VII), die Umzugskosten (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 9 des Anhangs VII) sowie die Tagegelder, die den Bediensteten zustehen, die nach ihrem Dienstantritt ihren Wohnsitz wechseln müssen (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 10 des Anhangs VII).

1 1 9   Anpassung der Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

104 818

67 525

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten (Artikel 64 und 65 sowie Anhang XI) sowie die Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Gehälter, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres beschlossen werden (Artikel 65 und Anhang XI), abzudecken.

KAPITEL 1 2 —   VERGÜTUNGEN UND SONSTIGE BEITRÄGE BEIM ENDGÜLTIGEN AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST

1 2 1   Vergütungen bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, bei Stellenenthebung und bei Entlassung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.

Diese Mittel decken die Vergütungen, die den Beamten bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und bei Stellenenthebung zu zahlen sind.

1 2 3   Krankenversicherung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 72.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die unter Artikel 1 2 1 genannten Empfänger der Vergütungen abzudecken.

1 2 9   Anpassungen der verschiedenen Vergütungen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der auf die Vergütungen gemäß Artikel 1 2 1 anwendbaren Berichtigungskoeffizienten (Artikel 64 und 65) sowie die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge (Artikel 65) abzudecken.

KAPITEL 1 3 —   DIENSTREISEN UND FAHRTEN

1 3 0   Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

90 397

87 340

30 000,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.

Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.

KAPITEL 1 5 —   PRAKTIKA UND AUSTAUSCH VON BEAMTEN

1 5 0   Kosten für Fortbildungsaufenthalte in den Dienststellen des Organs und Kosten für den Austausch von Personal zwischen der Institution und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

113 850

110 000

20 156,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung einer Vergütung für die Praktikanten, ihrer Reise- und Dienstreisekosten, der Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Fortbildungsaufenthalte sowie der Kosten des Austauschs von Personal zwischen dem Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen.

KAPITEL 1 6 —   SOZIALER DIENST

1 6 0   Außerordentliche Beihilfen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 76.

Diese Mittel sind zur Deckung etwaiger Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete bestimmt, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.

1 6 4   Zusätzliche Hilfe für Behinderte

1 6 4 0   Kosten, die im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems nicht erstattet werden, sowie sonstige spezifische Maßnahmen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Neuer Posten

Diese Mittel sind im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten Behinderter für folgende behinderte Personen bestimmt:

Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,

Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,

alle unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

KAPITEL 1 7 —   AUSGABEN FÜR EMPFÄNGE UND FÜR REPRÄSENTATIONSZWECKE

1 7 0   Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

3 480

3 362

1 970,20

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Empfänge, Repräsentationszwecke und den Kauf von Repräsentationsartikeln bestimmt.

KAPITEL 1 8 —   INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT

Erläuterungen

Die unter dieses Kapitel fallenden Tätigkeiten werden zur Rationalisierung der Ausgaben im Rahmen einer interinstitutionellen Zusammenarbeit durchgeführt, die Konsultationen zwischen den Organen beinhaltet und den Ausbau der gemeinsamen Verwaltungsmechanismen erfordert.

1 8 6   Gesellschaftliche Beziehungen zwischen den Bediensteten

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln sollen alle Initiativen finanziell gefördert werden, die dazu dienen, die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln, z. B. Beihilfen für Clubs für Bedienstete, Vereinigungen, kulturelle Aktivitäten usw., und es soll ein Beitrag zu den Kosten eines ständigen Freizeitzentrums (kulturelle und sportliche Aktivitäten usw.) geleistet werden.

1 8 8   Ausgaben für Personaleinstellung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

9 315

9 000

0,—

Erläuterungen

Neuer Artikel

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen.

Die Mittel decken außerdem die Ausgaben für die Organisation von Auswahlverfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amts für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53).

Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

TITEL 2

GEBÄUDE, MATERIAL UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

KAPITEL 2 0

2 0 0

Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

408 115

332 489

229 226,—

 

KAPITEL 2 0 — INSGESAMT

408 115

332 489

229 226,—

KAPITEL 2 1

2 1 0

Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

31 400

30 784

22 657,—

2 1 1

Ausstattung, Kosten für die Einrichtung und Leistungen im Zusammenhang mit der Telekommunikation

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

20 580

20 176

14 850,—

 

KAPITEL 2 1 — INSGESAMT

51 980

50 960

37 507,—

KAPITEL 2 2

2 2 0

Material und technische Anlagen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

32 547

31 909

12 500,—

2 2 2

Fahrzeuge

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

2 2 3

Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

6 236

6 114

2 923,87

 

KAPITEL 2 2 — INSGESAMT

38 783

38 023

15 423,87

KAPITEL 2 3

2 3 0

Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

18 126

17 771

13 080,—

 

KAPITEL 2 3 — INSGESAMT

18 126

17 771

13 080,—

KAPITEL 2 5

2 5 0

Sitzungen und Einberufungen im Allgemeinen

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

49 980

49 000

6 800,—

 

KAPITEL 2 5 — INSGESAMT

49 980

49 000

6 800,—

KAPITEL 2 6

2 6 0

Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

51 000

50 000

500,—

 

KAPITEL 2 6 — INSGESAMT

51 000

50 000

500,—

KAPITEL 2 7

2 7 0

Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

103 428

101 400

36 925,—

 

KAPITEL 2 7 — INSGESAMT

103 428

101 400

36 925,—

KAPITEL 2 9

2 9 9

Sonstige Zuschüsse

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 2 9 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 2 — Insgesamt

721 412

639 643

339 461,87

KAPITEL 2 0 —

GRUNDSTÜCKSINVESTITIONEN, MIETE VON GEBÄUDEN UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 1 —

INFORMATIK UND TELEKOMMUNIKATION

KAPITEL 2 2 —

BEWEGLICHE SACHEN UND NEBENKOSTEN

KAPITEL 2 3 —

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

KAPITEL 2 5 —

AUSGABEN FÜR SITZUNGEN UND EINBERUFUNGEN

KAPITEL 2 6 —

KOSTEN FÜR UNTERSUCHUNGEN, ERHEBUNGEN UND KONSULTATIONEN

KAPITEL 2 7 —

AUSGABEN FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN UND FÜR DIE UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

KAPITEL 2 9 —

ZUSCHÜSSE UND BETEILIGUNGEN

KAPITEL 2 0 —   GRUNDSTÜCKSINVESTITIONEN, MIETE VON GEBÄUDEN UND NEBENKOSTEN

2 0 0   Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

408 115

332 489

229 226,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Büroräume bereitstellt.

Diese Mittel dienen zur Deckung einer pauschalen oder anteiligen Zahlung der Mieten sowie der Kosten für Versicherung, Wasser, Strom, Heizung, Reinigung und Wartung, Sicherheit und Überwachung sowie der sonstigen Ausgaben für Gebäude, einschließlich Umbau, Reparatur oder Renovierung der betreffenden Büros.

KAPITEL 2 1 —   INFORMATIK UND TELEKOMMUNIKATION

2 1 0   Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

31 400

30 784

22 657,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Ausstattung bereitstellt.

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für folgende Bereiche bestimmt:

Kauf, Anmietung und Wartung von Ausrüstung und Entwicklung von Software,

Unterstützung für den Betrieb und die Erhaltung von Informatiksystemen,

auf Dritte übertragene Informatiktätigkeiten und sonstigen Ausgaben für Informatik-Dienstleistungen.

2 1 1   Ausstattung, Kosten für die Einrichtung und Leistungen im Zusammenhang mit der Telekommunikation

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

20 580

20 176

14 850,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Ausstattung bereitstellt.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Anmietung, Wartung und Erhaltung von Telekommunikationsmaterial und sonstigen Ausgaben für Zwecke der Telekommunikation (Übertragungsnetze, Telefonzentralen, Festnetz- und Mobiltelefone und zugehörige Ausrüstung, Fernkopierer, Fernschreiber, Installationskosten usw.).

KAPITEL 2 2 —   BEWEGLICHE SACHEN UND NEBENKOSTEN

2 2 0   Material und technische Anlagen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

32 547

31 909

12 500,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die das Material und die technischen Anlagen bereitstellt.

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben insbesondere für folgende Bereiche bestimmt:

Ausrüstungen wie Telefone, Rechenmaschinen, Sicherheit, Archive usw.,

Büromaschinen (Schreibmaschinen, Fotokopiergeräte, Lesegeräte, Drucker usw.),

Austausch und Erhaltung technischer Einrichtungen,

technische Ausrüstung und Transportausrüstung,

Kauf und Austausch von Möbeln,

alle sonstigen einschlägigen Gegenstände und damit verbundene Kosten.

2 2 2   Fahrzeuge

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Dienstleistung bereitstellt.

2 2 3   Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

6 236

6 114

2 923,87

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben für die Bibliothek des Europäischen Datenschutzbeauftragten, insbesondere für:

die Kosten der laufenden Aktualisierung des Bibliotheksbestands, Abonnements und Übersetzungen sowie Ankauf von Bibliotheksmaterial und seiner Installation,

Abonnements und Erneuerung von Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften und Presseagenturen sowie sonstige damit verbundene Kosten,

die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.).

KAPITEL 2 3 —   LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

2 3 0   Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

18 126

17 771

13 080,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Dienstleistung bereitstellt.

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für folgende Bereiche bestimmt:

Ankauf von Papier, Umschlägen, Bürobedarf und Vervielfältigungsmaterial (Papier für Fotokopierer, Papier für die Veröffentlichung und Verteilung in herkömmlicher oder elektronischer Form, Bürobedarf usw.),

Post, Postgebühren, Gebühren für die Lieferung durch einen Kurierdienst, Pakete und Verteilung an die breite Öffentlichkeit,

Telefonanschlussgebühren und Gebühren für Telefongespräche sowie für telegrafische und Fernschreibverbindungen, Kosten der elektronischen Datenübertragung und andere damit verbundende Installationskosten,

sonstige laufende Verwaltungskosten (Finanzkosten, Gerichtskosten usw.).

KAPITEL 2 5 —   AUSGABEN FÜR SITZUNGEN UND EINBERUFUNGEN

2 5 0   Sitzungen und Einberufungen im Allgemeinen

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

49 980

49 000

6 800,—

Erläuterungen

Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Dienstleistung bereitstellt.

Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Persönlichkeiten, die zu Sitzungen der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden, sowie zur Deckung der Ausgaben für Einstellungen (Kosten für Stellenanzeigen, die Einladung von Bewerbern usw.).

KAPITEL 2 6 —   KOSTEN FÜR UNTERSUCHUNGEN, ERHEBUNGEN UND KONSULTATIONEN

2 6 0   Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

51 000

50 000

500,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung von Untersuchungen und/oder Erhebungen bestimmt, mit denen im Rahmen von Verträgen qualifizierte Sachverständige und Forschungsinstitute beauftragt werden, ferner für die Veröffentlichung solcher Untersuchungen und die damit verbundenen Kosten.

KAPITEL 2 7 —   AUSGABEN FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN UND FÜR DIE UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

2 7 0   Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

103 428

101 400

36 925,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere:

Druckkosten für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union,

Kosten für Druck und Vervielfältigung verschiedener Veröffentlichungen (Jahresberichte usw.) in den Amtssprachen,

gedrucktes Material (in herkömmlicher oder elektronischer Form) mit Informationen über den Europäischen Datenschutzbeauftragten,

sonstige Ausgaben in Verbindung mit der Informationspolitik des Organs (Symposien, Seminare, Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen usw.).

KAPITEL 2 9 —   ZUSCHÜSSE UND BETEILIGUNGEN

2 9 9   Sonstige Zuschüsse

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung von Ausgaben (andere Ausgaben als in Artikel 2 7 0) im Zusammenhang mit Besuchergruppen beim Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie Ausgaben im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit (neben anderen Multiplikatoren) über die Ziele, die Tätigkeiten und die Rolle des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

TITEL 10

SONSTIGE AUSGABEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

 

KAPITEL 10 0

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 0 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1

p.m.

p.m.

0,—

 

KAPITEL 10 1 — INSGESAMT

p.m.

p.m.

0,—

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0,—

 

GESAMTBETRAG

4 955 726

3 583 833

2 284 704,20

KAPITEL 10 0 —

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

KAPITEL 10 1 —

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

KAPITEL 10 0 —   VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

KAPITEL 10 1 —   RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

Mittel 2007

Mittel 2006

Ausgaben 2005

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.


(1)  Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2006 (ABl. L 78 vom 15.3.2006, S. 1) zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2006 und Nr. 2/2006.

(2)  Artikel 268 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft lautet: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen“.

(3)  Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2006 (ABl. L 78 vom 15.3.2006, S. 1) zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2006 und Nr. 2/2006.

(4)  Der Eigenmittelbetrag für den Haushaltsplan 2007 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze festgelegt, die der Beratende Ausschuss für Eigenmittel auf seiner 136. Sitzung am 19. Mai 2006 angenommen hat.

(5)  Artikel 268 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft lautet: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen“.

(6)  Die Bemessungsgrundlage überschreitet nicht 50 % des Bruttonationaleinkommens.

(7)  Berechnung des Satzes: (79 152 835 808) / (116 942 340 000) = 0,676853531475426 %.

(8)  Gerundet.

(9)  Die Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung entsprechen den an die zehn neuen Mitgliedstaaten (Beitritt zur Europäischen Union am 1. Mai 2004) aus dem Haushalt 2003 geleisteten Zahlungen nach Anwendung des BIP(EU)-Deflators für 2004 und 2005. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag der aufzuteilenden Ausgaben in Abzug gebracht, um Gleichbehandlung vor und nach der Erweiterung zu gewährleisten.

(10)  Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt.-Grundlagen und der Einführung der BSP/BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst.

(11)  Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % ab dem 1.1.2001).

(12)  p.m. (Eigenmittel + sonstige Einnahmen = Einnahmen insgesamt = Ausgaben insgesamt); (114 287 945 060 + 1 209 273 561 = 115 497 218 621 = 115 497 218 621).

(13)  Eigenmittel insgesamt als Prozentsatz des BNE: (114 287 945 060) / (11 694 234 000 000) = 0,98 %; Eigenmittelobergrenze als Prozentsatz des BNE: 1,24 %.

(14)  Davon 22 Beförderungen ad personam (2 AD 14 nach AD 15, 2 AST 10 nach AST 11, 1 AST 6 nach AST 7, 17 AST 4 nach AST 4/5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten, die das Ende ihrer Laufbahn erreicht haben (mindestens 60 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren in der letzten Dienstaltersstufe der höheren Besoldungsgruppe), nach langjähriger Dienstzeit (mindestens 25 Jahre) gewährt werden.

(15)  Virtuelle Reserve für die im dienstlichen Interesse abgeordneten Beamten, die in der Gesamtzahl nicht berücksichtigt ist.

(16)  Davon 22 für das Kabinett des Präsidenten, 14 für das Sekretariat der Vizepräsidenten, 5 für das Sekretariat der Quästoren, 9 für die GD Präsidentschaft, 12 für die GD Interne Politikbereiche (davon 7 AD 8 bis zum 31. Dezember 2008), 7 für die GD Externe Politikbereiche (davon 1 AD 8 bis zum 31. Dezember 2008), 21 für die GD Information, 10 für die GD Personal, 9 für die GD Infrastruktur und Dolmetschen, 2 für die GD Übersetzung und Veröffentlichung, 5 für die GD Finanzen (davon 4 AD5-Halbzeitstellen), 3 für den Personalrat, 1 für die Dienstelle für die Beziehungen zu den Fraktionen (Koordinierung der fraktionslosen Mitglieder) und 4 für den Juristischen Dienst.

(17)  Davon 79 AD und 106 AST für die Außenbüros.

(18)  Die Mittel für die Schaffung von 1 AD 9, 2 AD 5 und 2 AST 3 (Web-TV), 2 AST 3 (Gebäude) sowie für 2 AD 5 und 2 AST 1 (Übersetzung) werden in die Reserve eingestellt.

(19)  1 AD 5 und 4 AST 3 (berufl. Fortbildung) werden im Stellenplan ohne Mittelausstattung in die Reserve eingestellt.

(20)  Davon 25 Beförderungen ad personam (2 AD 14 nach AD 15, 2 AST 10 nach AST 11, 3 AST 6 nach AST 7, 18 AST 4 nach AST 4/5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten, die das Ende ihrer Laufbahn erreicht haben (mindestens 60 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren in der letzten Dienstaltersstufe der höheren Besoldungsgruppe), nach langjähriger Dienstzeit (mindestens 25 Jahre) gewährt werden.

(21)  Virtuelle Reserve für die im dienstlichen Interesse abgeordneten Beamten, die in der Gesamtzahl nicht berücksichtigt ist.

(22)  Davon: 22 für das Kabinett des Präsidenten, 14 für das Sekretariat der Vizepräsidenten, 5 AST für das Sekretariat der Quästoren, 10 für die GD Präsidentschaft, 12 für die GD Interne Politikbereiche (davon 7 AD 8 bis zum 31. Dezember 2008), 7 für die GD Externe Politikbereiche (davon 1 AD 8 bis zum 31. Dezember 2008), 17 für die GD Information, 9 für die GD Personal, 9 für die GD Infrastruktur und Dolmetschen, 2 für die GD Übersetzung und Veröffentlichung, 5 für die GD Finanzen (davon 4 AD5-Halbzeitstellen), 3 für den Personalrat, 1 für die Dienstelle für die Beziehungen zu den Fraktionen (Koordinierung der fraktionslosen Mitglieder).

(23)  Davon 67 AD und 125 AST für die Außenbüros.

(24)  Die Mittel für die Schaffung von 1 AD 5 und 4 AST 3 (berufl. Fortbildung) sowie für 1 AD 5 und 1 AST 3 (elektronische Abstimmung) werden in die Reserve eingestellt. Die Mittel für die Schaffung von 74 Planstellen (1 AD 15, 30 AD, 43 AST) im Haushaltsplan 2007 werden in die Reserve eingestellt.

(25)  Davon 4 AD 16 ad personam.

(26)  Davon 4 AD 16 ad personam.

(27)  Davon 7 AD 15 ad personam.

(28)  Davon 7 AD 15 ad personam.

(29)  Die Besetzung bestimmter Planstellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung weiterer Beamter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Planstellen ausgeglichen werden.

(30)  Die Besetzung bestimmter Planstellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung weiterer Beamter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Planstellen ausgeglichen werden.

(31)  Davon 27 AD 16 ad personam.

(32)  Davon 27 AD 16 ad personam.

(33)  Davon 22 AD 15 ad personam.

(34)  Davon 2 AD 15 ad personam gemäß Artikel 8 des Beamtenstatuts.

(35)  Das Amt des Generaldirektors der Agentur wird von einem Beamten der Besoldungsgruppe AD 15 ad personam wahrgenommen, der nach Maßgabe von Artikel 53 Euratom-Vertrag zum Generaldirektor ernannt wird. Das Amt des stellvertretenden Generaldirektors der Agentur wird von einem Beamten der Besoldungsgruppe AD 14 wahrgenommen, der nach Maßgabe von Artikel 53 Euratom-Vertrag zum stellvertretenden Generaldirektor ernannt wird.

(36)  Davon 22 AD 15 ad personam.

(37)  Davon 2 AD 15 ad personam gemäß Artikel 8 des Beamtenstatuts.

(38)  Das Amt des Generaldirektors der Agentur wird von einem Beamten der Besoldungsgruppe AD 15 ad personam wahrgenommen, der nach Maßgabe von Artikel 53 Euratom-Vertrag zum Generaldirektor ernannt wird. Das Amt des stellvertretenden Generaldirektors der Agentur wird von einem Beamten der Besoldungsgruppe AD 14 wahrgenommen, der nach Maßgabe von Artikel 53 Euratom-Vertrag zum stellvertretenden Generaldirektor ernannt wird.

(39)  Davon 13 AD 14 ad personam.

(40)  Davon 1 AD 14 ad personam, wobei diese Einstufung auf diejenigen Beamten angewandt wird, die gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen 20/63 und 21/63 sowie 79/63 und 82/63 Anspruch auf eine Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 14 haben.

(41)  Davon 13 AD 14 ad personam.

(42)  Davon 1 AD 14 ad personam, wobei diese Einstufung auf diejenigen Beamten angewandt wird, die gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen 20/63 und 21/63 sowie 79/63 und 82/63 Anspruch auf eine Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 14 haben.

(43)  Davon 13 AD 14 ad personam.

(44)  Davon 1 AD 14 ad personam, wobei diese Einstufung auf diejenigen Beamten angewandt wird, die gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen 20/63 und 21/63 sowie 79/63 und 82/63 Anspruch auf eine Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 14 haben.

(45)  Davon 13 AD 14 ad personam.

(46)  Davon 1 AD 14 ad personam, wobei diese Einstufung auf diejenigen Beamten angewandt wird, die gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen 20/63 und 21/63 sowie 79/63 und 82/63 Anspruch auf eine Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 14 haben.

(47)  Davon 1 AST 10 ad personam gemäß Artikel 8 des Beamtenstatuts.

(48)  Davon 1 AST 10 ad personam gemäß Artikel 8 des Beamtenstatuts.

(49)  Davon 2 Planstellen für das Sekretariat des Wirtschafts- und Währungsausschusses.

(50)  Davon 2 Planstellen für das Sekretariat des Wirtschafts- und Währungsausschusses.

(51)  Davon 1 Beamter, der die Vergünstigungen gemäß Artikel 93 des Statuts genießt.

(52)  Davon 1 Beamter, der die Vergünstigungen gemäß Artikel 93 des Statuts genießt.

(53)  Davon 2 AD 16 ad personam.

(54)  Davon 2 AD 16 ad personam.

(55)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(56)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(57)  Davon 2 Stellen für technische Hauptinspektoren und Sekretariatshauptinspektoren.

(58)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(59)  Davon 2 Stellen für technische Hauptinspektoren und Sekretariatshauptinspektoren.

(60)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(61)  Der Haushaltsausschuss des Harmonisierungsamtes hat den Stellenplan am 25. November 2005 gebilligt.

(62)  Berichtigungshaushalt des Sortenamtes, vom Verwaltungsrat des Sortenamtes gebilligt in seiner Sitzung vom 30. und 31. März 2005.

(63)  Berichtigungshaushalt des Sortenamtes, vom Verwaltungsrat des Sortenamtes gebilligt in seiner Sitzung vom 14. und 15. März 2006.

(64)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(65)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(66)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(67)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(68)  Davon 1 AD 14 ad personam.

(69)  Davon 1 AD 14 ad personam.

(70)  Ohne die nicht mit Mitteln versehene virtuelle Reserve für Beamte, die zu den Mitgliedern des Gerichtshofes oder des Gerichts erster Instanz abgeordnet wurden (6 AD 12, 6 AD 11, 12 AD 10, 1 AD 7, 11 AST 6, 17 AST 5, 21 AST 4, 6 AST 3).

(71)  Ohne die nicht mit Mitteln versehene virtuelle Reserve für Beamte, die zu den Mitgliedern des Gerichtshofes oder des Gerichts erster Instanz abgeordnet wurden (6 AD 12, 6 AD 11, 12 AD 10, 11 AST 6, 17 AST 5, 21 AST 4, 6 AST 3).

(72)  Die Besetzung bestimmter Planstellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der je Laufbahngruppe frei gewordenen Planstellen ausgeglichen werden.

(73)  Die Besetzung bestimmter Planstellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der je Laufbahngruppe frei gewordenen Planstellen ausgeglichen werden.

(74)  Die tatsächliche Einweisung in die Besoldungsgruppe bei Besetzung der den Kabinetten zugeordneten Stellen unterliegt den gleichen Kriterien wie bei den vor dem 1. Mai 2004 eingestellten Beamten.

(75)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(76)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(77)  Davon 2 neue Planstellen.

(78)  Davon 1 AD 14 ad personam.

(79)  Davon 1 AD 14 ad personam.

(80)  Streichung von 2 Planstellen für die nationalen Rechnungshöfe.

(81)  Streichung von 1 Planstelle für die nationalen Rechnungshöfe.

(82)  Davon 2 neue Planstellen.

(83)  Davon 10 neue Planstellen.

(84)  Davon 19 neue Planstellen.

(85)  Planstellen für Sekretariatshauptinspektoren, davon 1 AST 8 ad personam.

(86)  Davon 2 neue Planstellen.

(87)  Planstellen für Sekretariatshauptinspektoren, davon 1 AST 8 ad personam.

(88)  Davon 2 neue Planstellen.

(89)  Davon 6 neue Planstellen.

(90)  Davon 4 neue Planstellen.

(91)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(92)  Ohne virtuelle Reserve für die an die Kabinette abgeordneten Beamten, für die keine Mittel bereitgestellt werden (1 AD 14, 2 AD 13, 5 AD 12, 5 AD 11, 12 AD 10, 2 AD 9, 6 AD 8, 1 AST 11, 1 AST 10, 1 AST 9, 1 AST 8, 4 AST 7, 10 AST 6, 8 AST 5, 9 AST 4, 4 AST 3, 2 AST 2, 3 AST 1).

(93)  Ohne virtuelle Reserve für die an die Kabinette abgeordneten Beamten, für die keine Mittel bereitgestellt werden (1 AD 14, 2 AD 13, 5 AD 12, 5 AD 11, 12 AD 10, 2 AD 9, 6 AD 8, 1 AST 11, 1 AST 10, 1 AST 9, 1 AST 8, 4 AST7, 10 AST 6, 8 AST 5, 9 AST 4, 4 AST 3, 2 AST 2, 1 AST 1).

(94)  Stellenanhebung einer AST6(T)-Stelle nach AST7(T) und einer AST7(T)-Stelle nach AST8(T), um eine Politik der Chancengleichheit in den Sekretariaten der Gruppen verfolgen zu können.

(95)  Für das Sekretariat des Präsidenten, die Sekretariate der Gruppen und das Projektteam Gebäude (für letzteres 1 AD8-Stelle und 1 AST5-Stelle für Zeitbedienstete, die in Dauerplanstellen umgewandelt werden).

(96)  Für das Sekretariat des Präsidenten, die Sekretariate der Gruppen und das Projektteam Gebäude (1 A*8T und 1 B*5T bis zum 31.12.2006 genehmigt).

(97)  Stellenanhebung einer AST6(T)-Stelle nach AST7(T) und einer AST7(T)-Stelle nach AST8(T), um eine Politik der Chancengleichheit in den Sekretariaten der Gruppen verfolgen zu können.

(98)  Für das Sekretariat des Präsidenten, die Sekretariate der Gruppen und das Projektteam Gebäude (für letzteres 1 AD8-Stelle und 1 AST5-Stelle für Zeitbedienstete, die in Dauerplanstellen umgewandelt werden).

(99)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(100)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(101)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(102)  Als Planstellen auf Zeit sind davon 1 AD 14, 1 AD 9, 2 AD 6, 1 AST 7 und 1 AST 4 dem Kabinett des Präsidenten, 2 AD 12, 2 AD 11, 1 AD 10, 3 AD 9, 1 AD 8, 1 AD 7, 3 AD 6, 4 AST 5, 2 AST 4, 4 AST 3 und 2 AST 1 den Fraktionen sowie 3 AD 5 dem Übersetzungsdienst zugewiesen.

(103)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(104)  Als Planstellen auf Zeit sind davon 1 AD 14, 2 AD 8, 1 AST 7 und 1 AST 4 dem Kabinett des Präsidenten, 4 AD 11, 1 AD 10, 3 AD 9, 5 AD 6, 4 AST 5, 2 AST 4, 3 AST 3, 1 AST 2 und 2 AST 1 den Fraktionen sowie 3 AD 5 dem Übersetzungsdienst zugewiesen.

(105)  Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter Posten 2 0 0 0 (Mieten), Posten 2 0 0 1 (Erbpachtzahlungen) und Posten 2 0 0 3 (Erwerb von Immobilien) eingesetzt sind.

(106)  Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter Posten 2 0 0 0 (Mieten), Posten 2 0 0 1 (Erbpachtzahlungen) und Posten 2 0 0 3 (Erwerb von Immobilien) eingesetzt sind.

(107)  Zum Zeitpunkt der am 31. Dezember 2005 aufgestellten Übersicht.

(108)  Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter den Posten 2 0 0 0 und 3 1 0 0 (Mieten) sowie unter den Posten 2 0 0 1 und 2 0 0 2 (Erwerb von Immobilien) eingesetzt sind.

(109)  Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter den Posten 2 0 0 0 und 3 1 0 0 (Mieten) sowie unter den Posten 2 0 0 1 und 2 0 0 2 (Erwerb von Immobilien) eingesetzt sind.

(110)  Zum Zeitpunkt der am 31. Dezember 2005 aufgestellten Übersicht.

(111)  Einschließlich Außenbüros und Kosten der Verwaltungsinfrastruktur für die Forschungspolitik.

(112)  Vorläufige Beträge. Die endgültigen Beträge werden in den finanziellen Aufstellungen 2006 ausgewiesen.

(113)  Das OLAF ist in einem Teil des Gebäudes Joseph II 30 untergebracht, das nachstehend in der Liste der Gebäude der Kommission in Brüssel aufgeführt ist.

(114)  In der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 ausgewiesener Nettobuchwert. Gemäß dem Mietkaufvertrag vom 15. November 1994 werden die Nebengebäude A, B und C des Palais im Jahr 2007 in den Besitz des Gerichtshofs übergehen.

(115)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge. Der Nettokaufwert ist in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 ausgewiesen.

(116)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge. Der Nettokaufwert ist in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 ausgewiesen.

(117)  Vorläufige Beträge. Die endgültigen Beträge werden in den finanziellen Aufstellungen 2006 ausgewiesen.

(118)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(119)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(120)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(121)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(122)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(123)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(124)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(125)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge (vormals Marie de Bourgogne).

(126)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(127)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(128)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(129)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(130)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(131)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(132)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge (teilweise benutzt vom OLAF).

(133)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(134)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(135)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(136)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(137)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(138)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(139)  Erwerb von Gebäuden aufgrund langfristiger Verträge.

(140)  Mietkaufvertrag.

(141)  Zu den Immobilien der Außendienststellen gehören 28 Büros, 28 Unterkünfte für Delegationsleiter, 25 Unterkünfte für Beamte, 1 Parkplatz und 1 Grundstück.

(142)  Mittel in Höhe von 317 157 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(143)  Mittel in Höhe von 178 511 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(144)  Mittel in Höhe von 2 069 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(145)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(146)  Mittel in Höhe von 10 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(147)  Mittel in Höhe von 1 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(148)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(149)  Mittel in Höhe von 58 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(150)  Mittel in Höhe von 73 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(151)  Mittel in Höhe von 405 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(152)  Mittel in Höhe von 317 157 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(153)  Mittel in Höhe von 178 511 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(154)  Mittel in Höhe von 2 069 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(155)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(156)  Mittel in Höhe von 10 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(157)  Mittel in Höhe von 1 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(158)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(159)  Mittel in Höhe von 58 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(160)  Mittel in Höhe von 73 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(161)  Mittel in Höhe von 405 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(162)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(163)  Mittel in Höhe von 1 869 200 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(164)  Mittel in Höhe von 8 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(165)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(166)  Mittel in Höhe von 3 695 291 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(167)  Mittel in Höhe von 6 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(168)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(169)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(170)  Mittel in Höhe von 1 869 200 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(171)  Mittel in Höhe von 8 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(172)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(173)  Mittel in Höhe von 3 695 291 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(174)  Mittel in Höhe von 6 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(175)  Mittel in Höhe von 2 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(176)  Mittel in Höhe von 1 132 065 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(177)  Mittel in Höhe von 500 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(178)  Mittel in Höhe von 250 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(179)  Mittel in Höhe von 1 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(180)  Mittel in Höhe von 2 023 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(181)  Mittel in Höhe von 1 132 065 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(182)  Mittel in Höhe von 500 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(183)  Mittel in Höhe von 250 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(184)  Mittel in Höhe von 1 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(185)  Mittel in Höhe von 2 023 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(186)  Mittel in Höhe von 1 500 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(187)  Mittel in Höhe von 1 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(188)  Mittel in Höhe von 1 500 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(189)  Mittel in Höhe von 1 000 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(190)  Mittel in Höhe von 300 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.

(191)  Mittel in Höhe von 300 000 Euro werden in Kapitel 10 0 eingesetzt.