3.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 65/12 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Aufstellung des zweiten Marco Polo-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems (Marco Polo II) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003
( Amtsblatt der Europäischen Union L 328 vom 24. November 2006 )
Seite 5, Artikel 11 Absatz 1:
anstatt:
„Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms Marco Polo II wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 auf 400 Mio. EUR (1) festgesetzt.
muss es heißen:
„Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms Marco Polo II wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 auf 450 Mio. EUR festgesetzt.“
(1) Diesem Betrag liegen die Zahlen aus 2004 zugrunde. Es sind technische Anpassungen durchzuführen, um der Inflation Rechnung zu tragen.“