12.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 280/7


VERORDNUNG (EG) Nr. 1506/2006 DER KOMMISSION

vom 11. Oktober 2006

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Berücksichtigung der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen und bestimmten anderen Gemeinschaftszollkontingenten, zur Festlegung des Verfahrens zur Änderung oder Anpassung dieser Zollkontingente und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1808/95 (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Kombinierten Nomenklatur für 2006 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (2) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission (3) sind die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN-Codes) für bestimmte Waren geändert worden. Die Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 beziehen sich auf einige dieser KN-Codes. Daher müssen diese Anhänge geändert werden.

(2)

Die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3)

Da die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 am 1. Januar 2006 in Kraft trat, sollte diese Verordnung von diesem Zeitpunkt ab gelten.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 werden wie im Anhang zu vorliegender Verordnung angegeben geändert.

Artikel 2

Vorliegende Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2006.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Oktober 2006

Für die Kommission

László KOVÁCS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 5 vom 8.1.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 928/2006 der Kommission (ABl. L 170 vom 23.6.2006, S. 14).

(2)  ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 996/2006 der Kommission (ABl. L 179 vom 1.7.2006, S. 26).

(3)  ABl. L 286 vom 28.10.2005, S. 1.


ANHANG

Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 werden wie folgt geändert:

1.

Im ersten Teil des Anhangs IV werden die KN-Codes der zweiten Spalte wie folgt geändert:

a)

Unter der laufenden Nummer 09.0104 werden die KN-Codes wie folgt geändert:

i)

KN-Code „9405 10 99“ wird ersetzt durch KN-Code „ex 9405 10 98“;

ii)

KN-Code „9405 60 99“ wird ersetzt durch KN-Code „ex 9405 60 80“;

iii)

KN-Code „9405 99 90“ wird ersetzt durch KN-Code „ex 9405 99 00“.

b)

Unter der laufenden Nummer 09.0106 wird der KN-Code „6204 49 90“ durch den KN-Code „ex 6204 49 00“ ersetzt.

2.

Im zweiten Teil des Anhangs IV werden die Codes unter der laufenden Nummer 09.0104 wie folgt geändert:

a)

die TARIC-Codes in der dritten Spalte werden wie folgt geändert:

i)

in der Reihe für den KN-Code 9405 10 99 wird der TARIC-Code „10“ durch den TARIC-Code „20“ ersetzt;

ii)

in der Reihe für den KN-Code 9405 60 99 wird der TARIC-Code „10“ durch den TARIC-Code „20“ ersetzt;

iii)

in der Reihe für den KN-Code 9405 99 90, wird der TARIC-Code „10“ durch den TARIC-Code „20“ ersetzt.

b)

Die KN-Codes in der zweiten Spalte werden wie folgt geändert:

i)

KN-Code „9405 10 99“ wird ersetzt durch KN-Code „9405 10 98“;

ii)

KN-Code „9405 60 99“ wird ersetzt durch KN-Code „9405 60 80“;

iii)

KN-Code „9405 99 90“ wird ersetzt durch KN-Code „9405 99 00“.

3.

Im zweiten Teil des Anhangs IV werden die Codes unter der laufenden Nummer 09.0106 wie folgt geändert:

a)

die TARIC-Codes in der dritten Spalte werden wie folgt geändert:

i)

in der Reihe für den KN-Code „5208 52 90“ werden die TARIC-Codes „11“ und „91“ gestrichen;

ii)

in der Reihe für den KN-Code 6204 49 90 wird der TARIC-Code „10“ durch den TARIC-Code „91“ ersetzt;

iii)

in den Reihen für die KN-Codes „6214 90 10“ und „6214 90 90“ werden die TARIC-Codes „10“, „11“ und „19“ durch die TARIC-Codes „11“ und „91“ ersetzt.

b)

Die KN-Codes in der zweiten Spalte werden wie folgt geändert:

i)

die KN-Codes „5208 52 10“ und „5208 52 90“ werden durch den KN-Code „5208 52 00“ ersetzt;

ii)

der KN-Code „6204 49 90“ wird durch den KN-Code „6204 49 00“ ersetzt;

iii)

die KN-Codes „6214 90 10“ und „6214 90 90“ werden durch den KN-Code „6214 90 00“ ersetzt.

4.

Im zweiten Teil von Anhang V werden die Codes unter der laufenden Nummer 09.0103 wie folgt geändert:

a)

in der dritten Spalte in der Reihe für den KN-Code „5208 52 90“ werden die TARIC-Codes „11“ und „19“ gestrichen;

b)

in der zweiten Spalte werden die KN-Codes „5208 52 10“ und „5208 52 90“ durch den KN-Code „5208 52 00“ ersetzt.