26.8.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 233/5 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1277/2006 DER KOMMISSION
vom 25. August 2006
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1845/2005 hinsichtlich der unter die Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der tschechischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt fallenden Menge
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (1), insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1845/2005 der Kommission (2) ist eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von 131 185 Tonnen Mais aus Beständen der tschechischen Interventionsstelle auf dem Binnenmarkt eröffnet worden. |
(2) |
Angesichts der derzeitigen Marktlage sollten die für den Verkauf auf dem Binnenmarkt angebotenen Mengen Mais aus Beständen der tschechischen Interventionsstelle erhöht werden, indem die Dauerausschreibung auf 154 783 Tonnen angehoben wird. |
(3) |
Die Verordnung (EG) Nr. 1845/2005 ist entsprechend zu ändern. |
(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1845/2005 wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 1 wird die Angabe „131 185 Tonnen“ durch die Angabe „154 783 Tonnen“ ersetzt. |
2. |
Im Titel des Anhangs wird die Angabe „131 185 Tonnen“ durch die Angabe „154 783 Tonnen“ ersetzt. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 25. August 2006
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1154/2005 der Kommission (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 11).
(2) ABl. L 296 vom 12.11.2005, S. 3. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 923/2006 (ABl. L 170 vom 23.6.2006, S. 3).