7.7.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 186/11


VERORDNUNG (EG) Nr. 1031/2006 DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2006

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 errichtet einen gemeinsamen Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft.

(2)

Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich, die festlegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind, und um Fristen für ihre Übermittlung festzulegen.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Daten, die zur Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft zu übermitteln sind, werden in den Anhängen I und II dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Juli 2006

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.

(2)  ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.


ANHANG I

Modul 1:   Unternehmen und die Informationsgesellschaft

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)   Für das Bezugsjahr 2007 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählt wurden:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

E-Commerce- und E-Business-Prozesse;

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Bedarf an IKT-Kenntnissen.

b)   Folgende Unternehmensvariablen werden erhoben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erfassende Variablen:

Nutzung von Computern.

Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen:

(fakultativ) Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

Vorhandensein eines drahtlosen LAN;

Vorhandensein eines drahtgestützten LAN;

Vorhandensein eines Intranet;

Vorhandensein eines Extranet;

Vorhandensein von IT-Systemen zur Verwaltung der Auftragserteilung und/oder des Auftragseingangs.

Für Unternehmen, die über IT-Systeme zur Verwaltung der Auftragserteilung und/oder des Auftragseingangs verfügen, zu erhebende Variablen:

Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit einem internen System für Nachbestellungen zur Auffüllung des Lagers;

Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Fakturierungs- und Zahlungssystemen;

Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Systemen zur Verwaltung der Produktion, der Logistik oder von Dienstleistungen;

Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Systemen der Lieferanten;

Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Systemen der Kunden.

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen

Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen:

Zugang zum Internet.

Für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben, zu erhebende Variablen:

Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetverbindung: herkömmliches Modem;

Internetverbindung: ISDN;

Internetverbindung: DSL;

Internetverbindung: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetverbindung: mobile Verbindung;

Nutzung des Internets für Bankgeschäfte und Finanzoperationen;

Nutzung des Internets für Aus- und Weiterbildung;

Nutzung des Internets zur Marktbeobachtung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden;

Vorhandensein einer eigenen Website.

Für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben, zu erhebende Variablen:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Gewinnung von Informationen aus Webseiten der Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen aus Webseiten der Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots in einem elektronischen Ausschreibungssystem (elektronisches Beschaffungswesen).

Für Unternehmen, die eine Website haben, zu erhebende Variablen:

Website zur Vermarktung eigener Produkte;

Website zur Erleichterung des Zugriffs auf Kataloge und Preislisten;

Website zur Bereitstellung eines Kundendienstes.

E-Commerce- und E-Business-Prozesse

Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen:

Nutzung einer ERP-Software;

Nutzung einer CRM-Software zur Speicherung, Verarbeitung und Analyse von Kundendaten;

Nutzung einer CRM-Software für das Data Mining;

Umstellung des Betriebssystems auf Free/Open-Source-Software;

Nutzung der elektronischen Rechnungstellung im Ausgang;

Nutzung der elektronischen Rechnungstellung im Eingang;

Nutzung fortschrittlicher elektronischer Signaturen (digitale Unterschrift).

Für Unternehmen, die Internetzugang haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Aufgabe von Bestellungen über Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Eingang von Bestellungen über Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die über Internet Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Prozentanteil der Käufe insgesamt, die aufgrund von über Internet aufgegebenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr getätigt wurden, in Prozentklassen ([0;1[, [1;5[, [5;10[, [10;25[, [25;100]).

Für Unternehmen, die über Internet Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Prozentanteil des Gesamtumsatzes, der mit über Internet erhaltenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr erzielt wurde;

Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) für den Eingang von Bestellungen über Internet.

Für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Aufgabe von Bestellungen über andere Computernetze als Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Eingang von Bestellungen über andere Computernetze als Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die über andere Computernetze als Internet Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Prozentanteil der Käufe insgesamt, die im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgrund von über andere Computernetze als Internet aufgegebenen Bestellungen getätigt wurden, in Prozentklassen ([0;1[, [1;25[, [25;50[, [50;75[, [75;100]).

Für Unternehmen, die über andere Computernetze als Internet Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Prozentanteil des Gesamtumsatzes, der im vorausgegangenen Kalenderjahr mit über andere Computernetze als Internet erhaltenen Bestellungen erzielt wurde.

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Bedarf an IKT-Kenntnissen

Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen:

Beschäftigung von IKT/IT-Fachleuten;

versuchte oder tatsächliche Einstellung von Mitarbeitern für Stellen, die IKT-Fachkenntnisse erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

versuchte oder tatsächliche Einstellung von Mitarbeitern für Stellen, die IKT-Anwenderkenntnisse erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung oder Vertiefung von IKT-Fachkenntnissen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung oder Vertiefung von IKT-Anwenderkenntnissen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Rückgriff auf externe Auftragnehmer zur Erledigung von IKT-Aufgaben, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Rückgriff auf Auftragnehmer aus vom Unternehmen gegründeten Auslandsunternehmenseinheiten zur Erledigung von IKT-Aufgaben, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Rückgriff auf Auftragnehmer aus anderen ausländischen Unternehmen zur Erledigung von IKT-Aufgaben, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Rückgriff auf externe Auftragnehmer zur Erledigung von geschäftlichen Aufgaben, die IKT-Anwender erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Rückgriff auf Auftragnehmer aus vom Unternehmen gegründeten Auslandsunternehmenseinheiten zur Erledigung von geschäftlichen Aufgaben, die IKT-Anwender erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Rückgriff auf Auftragnehmer aus anderen ausländischen Unternehmen zur Erledigung von geschäftlichen Aufgaben, die IKT-Anwender erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die IKT/IT-Fachleute beschäftigen, zu erhebende Variablen:

Prozentanteil der beschäftigten IKT/IT-Fachleute im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeiter.

Für Unternehmen, die IKT/IT-Fachleute tatsächlich eingestellt oder einzustellen versucht haben, zu erhebende Variablen:

Vorhandensein schwer zu besetzender freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die zur Besetzung von Stellen, welche IKT-Anwenderkenntnisse erfordern, Mitarbeiter tatsächlich eingestellt oder einzustellen versucht haben, zu erhebende Variablen:

Vorhandensein schwer zu besetzender freier Stellen aufgrund fehlender IKT-Anwenderkenntnisse der Bewerber im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Für Unternehmen, die ausländische Auftragnehmer mit der Erledigung von IKT-Aufgaben beauftragt haben, zu erhebende Variablen:

Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Fachleute ausländischer Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten beauftragt?

Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Fachleute ausländischer Auftragnehmer aus Nicht-EU-Staaten beauftragt?

(fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: IKT-Management;

(fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: IKT-Entwicklung und -Implementierung;

(fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: IKT-Funktionen;

(fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: sonstige.

(Fakultativ) Für Unternehmen, die ausländische Auftragnehmer mit der Erledigung geschäftlicher Aufgaben beauftragt haben, zu erhebende Variablen:

(fakultativ) Von IKT-Anwendern ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte geschäftliche Aufgabe: Vertrieb und Marketing, Kundendienst;

(fakultativ) Von IKT-Anwendern ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte geschäftliche Aufgabe: Forschung und Entwicklung, Produktentwurf und -entwicklung;

(fakultativ) Von IKT-Anwendern ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte geschäftliche Aufgabe: sonstige (IKT-fremde) geschäftliche Aufgaben;

(fakultativ) Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Anwender ausländischer Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten beauftragt?

(fakultativ) Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Anwender ausländischer Auftragnehmer aus Nicht-EU-Staaten beauftragt?

Für Unternehmen mit schwer zu besetzenden freien Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, zu erhebende Variablen:

Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: keine oder wenige Bewerber;

Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: fehlende Kenntnisse;

Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: fehlende Berufserfahrung;

Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: zu hohe Gehaltsforderungen;

(fakultativ) Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: sonstige.

c)   Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

 

Für alle Unternehmen zu erfassende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Standort: Ziel-1-/Nicht-Ziel-1-Region im vorausgegangenen Kalenderjahr.

 

Für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen:

Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.   ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstaben b und c sind für jene Unternehmen zu erheben und erfassen, die zu den folgenden Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößen gehören und im folgenden geografischen Erfassungsbereich liegen.

a)   Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 1.1 fallen:

NACE-Kategorie

Bezeichnung

Abschnitt D

„Herstellung von Waren“

Abschnitt F

„Bau“

Abschnitt G

„Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern“

Gruppen 55.1 und 55.2

„Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ und „Sonstige Beherbergungsstätten“

Abschnitt I

„Verkehr und Nachrichtenübermittlung“

Klasse 65.12

„Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)“

Klasse 65.22

„Spezialkreditinstitute“

Klasse 66.01

„Lebensversicherung“

Klasse 66.03

„Sonstige Versicherungen (ohne Sozialversicherung)“

Abschnitt K

„Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen“

Gruppen 92.1 und 92.2

„Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb, Kinos“ und „Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen“

Die Erfassung von Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 1.1 fallen, ist fakultativ:

NACE-Kategorie

Bezeichnung

Abschnitt E

„Energie- und Wasserversorgung“

Gruppen 55.3, 55.4 und 55.5

„Restaurants, Imbissstuben, Cafés und Eissalons“, „Sonstige Gaststätten“ und „Kantinen und Caterer“

Gruppen 92.3 bis 92.7 einschließlich

„Kultur, Sport und Unterhaltung“ ohne „Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos“ und „Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen“

Abteilung 93

„Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“

Klassen 67.12, 67.13, 67.2

„Mit den Kreditinstituten verbundene Tätigkeiten“ ohne „Effekten- und Warenterminbörsen“

b)   Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Erfassung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c)   Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates.

3.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2006. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Januar 2007.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

Die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und Variablen werden einzeln nach folgendem Schema aufgeschlüsselt:

a)   Nach Wirtschaftszweigen: Die Daten werden nach folgenden Aggregaten der NACE Rev. 1.1 aufgeschlüsselt:

NACE-Aggregat

 

DA + DB + DC + DD + DE

 

DF + DG + DH

 

DI + DJ

 

DK + DL + DM + DN

 

F

 

50

 

51

 

52

 

55.1 + 55.2

 

60 + 61 + 62 + 63

 

64

 

65.12 + 65.22

 

66.01 + 66.03

 

72

 

70 + 71 + 73 + 74

 

92.1 + 92.2

 

(Fakultativ) 22

 

(Fakultativ) 40 + 41

 

(Fakultativ) 55.3 + 55.4 + 55.5

 

(Fakultativ) 67.12 + 67.13 + 67.2

 

(Fakultativ) 92.3 bis 92.7

 

(Fakultativ) 93

b)   Nach Größenklassen: Die Daten werden nach der Beschäftigtenzahl in folgende Größenklassen aufgeschlüsselt:

Größenklasse

 

(Fakultativ) Weniger als 10 Beschäftigte

 

(Fakultativ) Weniger als 5 Beschäftigte

 

(Fakultativ) 5 bis 9 Beschäftigte

 

10 oder mehr Beschäftigte

 

10 bis 49 Beschäftigte

 

50 bis 249 Beschäftigte

 

250 oder mehr Beschäftigte

c)   Geografische Aufschlüsselung: Die Daten werden nach folgenden regionalen Gruppen aufgeschlüsselt:

Regionale Gruppe

 

Ziel-1-Regionen (einschließlich Ziel-1-Regionen mit Übergangsregelungen oder auslaufender Förderung)

 

Nicht-Ziel-1-Regionen

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten werden einmalig für das Jahr 2007 vorgelegt.

6.   FRISTEN

a)   Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2007 an Eurostat übermittelt. Zu diesem Datum sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den von Eurostat gegebenen Anweisungen.

b)   Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2007 an Eurostat übermittelt. Die Metadaten werden nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema vorgelegt.

c)   Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis 5. November 2007 an Eurostat übermittelt. Der Qualitätsbericht wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema vorgelegt.


ANHANG II

Modul 2:   Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)   Für das Bezugsjahr 2007 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählt wurden:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

IKT-Sicherheit;

IKT-Kompetenz;

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet.

b)   Folgende Variablen werden erhoben:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

Zugang zu IKT-Geräten zu Hause: Computer;

Zugang zum Internet zu Hause, unabhängig davon, ob der Zugang tatsächlich genutzt wird.

Für Haushalte, die zu Hause Zugang zum Internet haben, zu erhebende Variablen:

für den Zugang zum Internet zu Hause genutzte Geräte: Desktop-Computer;

für den Zugang zum Internet zu Hause genutzte Geräte: tragbarer Computer;

für den Zugang zum Internet zu Hause genutzte Geräte: Fernseher mit spezieller Einrichtung für den Internetzugang;

für den Zugang zum Internet zu Hause genutzte Geräte: Spielkonsole;

für den Zugang zum Internet zu Hause genutzte Geräte: andere Einrichtungen (fakultativ: gesonderte Meldung für Zugang über internettaugliche Mobiltelefone sowie über Handheld-Computer);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Modem oder ISDN;

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL usw.);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: andere Breitbandverbindung (Kabel, UMTS usw.);

Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobiltelefon über Schmalbandverbindung (GPRS usw.).

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung eines Computers (innerhalb der letzten drei Monate, vor mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt);

Nutzung eines Mobiltelefons.

Für alle Einzelpersonen außer Ruheständler zu erhebende Variablen:

eigene Einschätzung, ob die Computerkenntnisse ausreichen würden, falls er/sie innerhalb eines Jahres eine neue Stelle suchen oder die Stelle wechseln müsste (ja, nein, nicht zutreffend).

Für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten drei Monate einen Computer genutzt haben, zu erhebende Variablen:

Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens ein Mal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als ein Mal pro Monat);

Wo wurde der Computer in den letzten drei Monaten genutzt: zu Hause;

Wo wurde der Computer in den letzten drei Monaten genutzt: am üblichen Arbeitsplatz (außerhalb von zu Hause);

Wo wurde der Computer in den letzten drei Monaten genutzt: in einer Bildungseinrichtung;

Wo wurde der Computer in den letzten drei Monaten genutzt: bei einer anderen Person zu Hause;

Wo wurde der Computer in den letzten drei Monaten genutzt: andernorts.

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

Für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben, zu erhebende Variablen:

letzte elektronische Geschäftstätigkeit im Internet zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

Für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet genutzt haben, zu erhebende Variablen:

Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens ein Mal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als ein Mal pro Monat);

Wo wurde das Internet in den letzten drei Monaten genutzt: zu Hause;

Wo wurde das Internet in den letzten drei Monaten genutzt: am Arbeitsplatz (außerhalb von zu Hause);

Wo wurde das Internet in den letzten drei Monaten genutzt: in einer Bildungseinrichtung;

Wo wurde das Internet in den letzten drei Monaten genutzt: bei einer anderen Person zu Hause;

Wo wurde das Internet in den letzten drei Monaten genutzt: andernorts (fakultativ: gesonderte Meldungen für öffentliche Bibliothek, Postamt, öffentliche Institution, Gemeindeamt oder staatliche Einrichtung, Gemeinschafts- oder Freiwilligenorganisation, Internetcafe, Hotspot);

Nutzung mobiler Geräte für den Zugang zum Internet: Mobiltelefon über GPRS;

Nutzung mobiler Geräte für den Zugang zum Internet: Mobiltelefon über UMTS (3G);

Nutzung mobiler Geräte für den Zugang zum Internet: Handheld-Computer (Palmtops, PDAs);

Nutzung mobiler Geräte für den Zugang zum Internet: tragbare Computer (Laptops) über eine drahtlose Verbindung an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um über Internet Telefongespräche zu führen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für andere Kommunikation (Nutzung von Chat-Seiten, Messenger usw.);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren und Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Web-Radio zu hören oder Web-Fernsehen zu schauen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele, Bilder oder Musik zu spielen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Zeitungen und Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu finden oder eine Stellenbewerbung zu übermitteln;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um die Gesundheit betreffende Informationen zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um andere Informationen zu suchen oder Online-Dienste in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Webseiten einer Behörde zu erhalten;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Webseiten herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über das Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebot zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Online-Kurs (jeglicher Fachrichtung) zu absolvieren;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um das Internet für Lernzwecke zu durchsuchen;

Teilnahme an einem Kurs (jegliche Bildungsmaßnahme, nicht nur Computer- oder Internetschulung, auch an Schulen oder Hochschulen) in den letzten drei Monaten;

Interesse an einer intensiveren Nutzung des Internets.

Für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken zum Lesen oder Herunterladen von Online-Zeitungen und Zeitschriften genutzt haben, zu erhebende Variablen:

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Zeitungen und Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen, die von der/dem Betreffenden abonniert wurden, um sie regelmäßig zu erhalten.

Für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet genutzt und auch an einem Kurs teilgenommen haben:

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Recherchen im Rahmen eines Schulungskurses oder der Bildung/Ausbildung der/des Betreffenden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zum Austausch von kursbezogenen Nachrichten mit anderen Lernenden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zum Herunterladen von online bereitgestellten Lerninhalten;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zur Überprüfung, ob ein Buch oder ein Artikel für den Kurs in einer Bibliothek verfügbar ist.

Für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für elektronische Geschäftstätigkeit genutzt haben, zu erhebende Variablen:

Nutzung des Internets zur Bestellung von Lebensmitteln;

Nutzung des Internets zur Bestellung von Gebrauchsgütern;

Nutzung des Internets zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

Nutzung des Internets zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen oder E-Learning-Material (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

Nutzung des Internets zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;

Nutzung des Internets zur Bestellung von Computersoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

Nutzung des Internets zur Bestellung von Computerhardware;

Nutzung des Internets zur Bestellung von elektronischen Geräten;

Nutzung des Internets zur Auftragserteilung für Aktienkäufe, Finanzdienstleistungen oder Versicherungen;

Nutzung des Internets zur Bestellung von Reisen oder Urlaubsunterkünften;

Nutzung des Internets zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen;

Nutzung des Internets zur Bestellung von Lotterielosen oder zur Platzierung von Wetten;

Nutzung des Internets zur Bestellung von anderen Waren oder Dienstleistungen.

IKT-Sicherheit

Für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet genutzt haben, zu erhebende Variablen:

Auftreten von Daten- und Zeitverlust verursachenden Computerviren durch Internetnutzung in den letzten zwölf Monaten;

Häufigkeit des Anlegens von Sicherungskopien oder Back-up-Dateien (Dokumente, Bilder usw.) vom Computer auf z. B. Diskette, CD oder virtuelle Festplatten auf Internetservern (immer oder fast immer, manchmal, selten oder nie bzw. entfällt, da die/der Betreffende keine Dateien auf einem Computer abgespeichert hat).

IKT-Kompetenz

Für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben, zu erhebende Variablen:

letzte Schulung von mindestens drei Stunden über irgendeinen Aspekt der Computerbenutzung (in den letzten drei Monaten, vor mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr, vor einem bis drei Jahren, vor mehr als drei Jahren, noch nie);

Computerkenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen;

Computerkenntnisse, die die Nutzung von Kopier- und Einfügewerkzeugen zur Vervielfältigung oder zum Verschieben von Informationen in einem Dokument ermöglichen;

Computerkenntnisse, die die Nutzung grundlegender arithmetischer Formeln in einer Tabellenkalkulation ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Komprimieren (oder Extrahieren) von Dateien ermöglichen;

Computerkenntnisse, die den Anschluss und die Installation neuer Geräte, z. B. Drucker oder Modem, ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer speziellen Programmiersprache ermöglichen;

Computerkenntnisse, die den Anschluss eines Computers an ein lokales Netz (LAN) ermöglichen;

Computerkenntnisse, die das Erkennen und Lösen von Computerprobleme (wie z. B. Computer läuft zu langsam) ermöglichen.

Für Einzelpersonen, die das Internet bereits mindestens einmal genutzt haben, zu erhebende Variablen:

Internetkenntnisse, die die Nutzung von Suchmaschinen zur Auffindung von Informationen ermöglichen;

Internetkenntnisse, die die Versendung von E-Mails mit Anhängen ermöglichen;

Internetkenntnisse, die die Versendung von Nachrichten in Chat-Räumen oder Online-Diskussionsforen ermöglichen;

Internetkenntnisse, die eine Nutzung des Internets für Telefongespräche ermöglichen;

Internetkenntnisse, die eine Nutzung von Peer-to-Peer-Filesharing zum Austausch von Filmen, Musik usw. ermöglichen;

Internetkenntnisse, die die Einrichtung einer Website ermöglichen;

Internetkenntnisse, die das Auffinden, Herunterladen und Installieren von Software ermöglichen;

Internetkenntnisse, die den Schutz des Computers vor Viren, Spyware und Adware ermöglichen.

Für Einzelpersonen, die in einem oder mehreren dieser Bereiche spezielle Computer- oder Internetkenntnisse haben, zu erhebende Variablen:

Wie wurden die Kenntnisse erworben: in einer offiziellen Bildungseinrichtung;

Wie wurden die Kenntnisse erworben: Schulung in einem Zentrum für Erwachsenenbildung (aber nicht auf Initiative des Arbeitgebers);

Wie wurden die Kenntnisse erworben: berufliche Bildung (auf Veranlassung des Arbeitgebers);

Wie wurden die Kenntnisse erworben: Selbststudium aus Büchern, CD-ROMs usw.;

Wie wurden die Kenntnisse erworben: Selbststudium im Sinne von ausprobieren und selbst herausfinden;

Wie wurden die Kenntnisse erworben: informelle Unterstützung durch Kollegen, Verwandte oder Freunde;

Wie wurden die Kenntnisse erworben: auf andere Weise.

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

Für Haushalte, die zwar zu Hause Zugang zum Internet, jedoch keinen Breitbandanschluss haben, zu erhebende Variablen:

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: zu kostspielig;

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: kein Bedarf;

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: in meiner Region nicht möglich;

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: habe woanders Zugang zu Breitbandanschluss (z. B. am Arbeitsplatz);

Hemmnisse für den Breitband-Internetzugang zu Hause: keines der genannten, sondern anderes.

Für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet genutzt haben und es noch intensiver nutzen möchten, zu erhebende Variablen:

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: unzureichende Fremdsprachenkenntnisse;

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: Zeitmangel;

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: zu langsame Verbindung;

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: Zusatzkosten für Anschluss oder heruntergeladenes Dateivolumen;

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: Kosten für Online-Inhalte;

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: Inhalte (das Angebot ist nicht interessant genug, um zu einer intensiveren Internetnutzung zu veranlassen);

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. Internetseiten sind nicht anwenderfreundlich oder zu kompliziert);

Hemmnisse für eine intensivere Nutzung des Internets: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit.

Für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben, aber in den letzten drei Jahren keinen Kurs (von mindestens drei Stunden) über irgendeinen Aspekt der Computernutzung absolviert haben, zu erhebende Variablen:

Hemmnisse für die Absolvierung eines Kurses über Computernutzung: kein Bedarf an Kurs, da Computerkenntnisse ausreichen;

Hemmnisse für die Absolvierung eines Kurses über Computernutzung: kein Bedarf an Kurs, da die/der Betreffende selten einen Computer nutzt.

Für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben, in den letzten drei Jahren keinen Kurs (von mindestens drei Stunden) über irgendeinen Aspekt der Computernutzung absolviert haben, aber möglicherweise einen solchen Kurs bräuchten, zu erhebende Variablen:

Hemmnisse für die Absolvierung eines Kurses über Computernutzung: Zeitmangel;

Hemmnisse für die Absolvierung eines Kurses über Computernutzung: Kursgebühren;

Hemmnisse für die Absolvierung eines Kurses über Computernutzung: Fehlen geeigneter Kurse;

Hemmnisse für die Absolvierung eines Kurses über Computernutzung: zu schwierige Kurse.

2.   ERFASSUNGSBEREICH

a)   Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.

b)   Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

c)   Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates.

3.   BEZUGSZEITRAUM

Der Bezugszeitraum für die zu erhebenden Statistiken ist das erste Quartal des Jahres 2007.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

a)   Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnort: in Ziel-1-Regionen (einschließlich Ziel-1-Regionen mit Übergangsregelungen oder auslaufender Förderung); in anderen Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht bevölkerten Gebieten; in mittelstark bevölkerten Gebieten; in wenig bevölkerten Gebieten;

Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsmitglieder (gesondert zu erfassen: Anzahl der Kinder unter 16 Jahren);

(fakultativ) Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder anhand von Quartilen zu erfassen).

b)   Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnort: in Ziel-1-Regionen (einschließlich Ziel-1-Regionen mit Übergangsregelungen oder auslaufender Förderung); in anderen Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht bevölkerten Gebieten; in mittelstark bevölkerten Gebieten; in wenig bevölkerten Gebieten;

Geschlecht: männlich; weiblich;

Altersgruppe: unter 16 (fakultativ); 16 bis 24; 25 bis 34; 35 bis 44; 45 bis 54; 55 bis 64; 65 bis 74; über 74 (fakultativ);

höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6);

Stellung im Beruf: Angestellte oder Selbstständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige; Arbeitslose; nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten; andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen;

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88 (COM)): Arbeiter und Angestellte; IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte.

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten werden einmalig für das Jahr 2007 vorgelegt.

6.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

a)   Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2007 an Eurostat übermittelt. Zu diesem Datum sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den von Eurostat gegebenen Anweisungen.

b)   Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2007 an Eurostat übermittelt. Die Metadaten werden nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema vorgelegt.

c)   Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis 5. November 2007 an Eurostat übermittelt. Der Qualitätsbericht wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.