30.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 176/68


VERORDNUNG (EG) Nr. 974/2006 DER KOMMISSION

vom 29. Juni 2006

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 877/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der Mitteilung der auf dem Markt für bestimmtes frisches Obst und Gemüse festgestellten Notierungen

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (1), insbesondere auf Artikel 28 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 877/2004 der Kommission (2) enthält eine Liste der repräsentativen Märkte, auf denen ein beträchtlicher Anteil der nationalen Erzeugung eines bestimmten Erzeugnisses während des gesamten Wirtschaftsjahrs oder während einer der Zeiträume, in die das Jahr unterteilt ist, vermarktet wird.

(2)

In Deutschland hat sich eine Verschiebung des repräsentativen Marktes für Karotten von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen ergeben.

(3)

Die Verordnung (EG) Nr. 877/2004 ist daher entsprechend zu ändern.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für frisches Obst und Gemüse —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 877/2004 wird für das Erzeugnis „Karotten“ der Markt „Schleswig-Holstein (DE)“ durch den Markt „Nordrhein-Westfalen (DE)“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Juni 2006

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 297 vom 21.11.1996, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 47/2003 der Kommission (ABl. L 7 vom 11.1.2003, S. 64).

(2)  ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 54.