10.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/10


VERORDNUNG (EG) Nr. 413/2006 DER KOMMISSION

vom 9. März 2006

bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1809/2005 eingereichten Angebote für die Einfuhr von Mais

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Eine Ausschreibung über die Höchstkürzung des Zolls bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Portugal wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1809/2005 der Kommission (2) eröffnet.

(2)

Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1839/95 der Kommission (3) kann die Kommission auf der Grundlage der eingereichten Angebote nach dem Verfahren des Artikels 25 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 beschließen, die auf die Ausschreibung eingegangenen Angebote nicht zu berücksichtigen.

(3)

Unter Berücksichtigung insbesondere der Kriterien nach den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 1839/95 ist die Festsetzung einer Höchstkürzung des Zolls bei der Einfuhr nicht angezeigt.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Rahmen der Ausschreibung der Kürzung des Zolls bei der Einfuhr von Mais gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1809/2005 vom 3. bis zum 9. März 2006 eingereichten Angebote werden nicht berücksichtigt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 10. März 2006 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. März 2006

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78 Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1154/2005 der Kommission (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 11).

(2)  ABl. L 291 vom 5.11.2005, S. 4.

(3)  ABl. L 177 vom 28.7.1995, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1558/2005 (ABl. L 249 vom 24.9.2005, S. 6).