17.1.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 11/11 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 68/2006 DER KOMMISSION
vom 16. Januar 2006
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 des Rates über die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern betreffend Herrn Milosevic und Personen seines Umfelds
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 des Rates vom 10. November 2000 über die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern betreffend Herrn Milosevic und Personen seines Umfelds (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 sind die zuständigen Behörden aufgelistet, denen bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung übertragen werden. |
(2) |
Deutschland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich haben beantragt, dass die Adressangaben ihrer zuständigen Behörden geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. Januar 2006
Für die Kommission
Eneko LANDÁBURU
Generaldirektor für Außenbeziehungen
(1) ABl. L 287 vom 14.11.2000, S. 19. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1205/2001 (ABl. L 163 vom 20.6.2001, S. 14) und die Beitrittsakte 2004, Anhang II, Abschnitt 20, Punkt 8 (ABl. L 236, 23.9.2003, S. 773).
ANHANG
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 wird wie folgt geändert:
1. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Deutschland“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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2. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Niederlande“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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3. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Schweden“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Artikel 2 Absatz 2
Artikel 3
Artikel 4 Absatz 3
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4. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Vereinigtes Königreich“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Für Gibraltar:
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