6.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 275/66


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2006/671/GASP DES RATES

vom 5. Oktober 2006

zur Verlängerung der Gültigkeit des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP betreffend weitere Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 11. Oktober 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/694/GASP (1) betreffend weitere Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) angenommen, um sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen einzufrieren, die all denjenigen Personen gehören, die beim ICTY unter öffentlicher Anklage wegen Kriegsverbrechen stehen und sich nicht im Gewahrsam des Strafgerichtshofs befinden.

(2)

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/694/GASP gilt bis zum 10. Oktober 2006.

(3)

Der Rat hält es für erforderlich, die Gültigkeit des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP um weitere zwölf Monate zu verlängern.

(4)

Die Gemeinschaft muss tätig werden, um diese Maßnahmen durchzuführen —

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gültigkeit des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP wird bis zum 10. Oktober 2007 verlängert.

Artikel 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 5. Oktober 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. RAJAMÄKI


(1)  ABl. L 315 vom 14.10.2004, S. 52. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/484/GASP des Rates (ABl. L 189 vom 12.7.2006, S. 25).