15.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 44/31


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2006/95/GASP DES RATES

vom 14. Februar 2006

zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 23. Februar 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/179/GASP (1) betreffend restriktive Maßnahmen in der Form von Einreisebeschränkungen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau angenommen. Diese Maßnahmen wurden durch den Gemeinsamen Standpunkt 2005/147/GASP (2) verlängert und würden am 27. Februar 2006 enden.

(2)

Nach einer Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/179/GASP erscheint es angezeigt, die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen um weitere zwölf Monate zu verlängern —

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

Artikel 1

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/179/GASP wird bis zum 27. Februar 2007 verlängert.

Artikel 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 14. Februar 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K.-H. GRASSER


(1)  ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 68. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2006/96/GASP (siehe Seite 32 dieses Amtsblatts).

(2)  ABl. L 49 vom 22.2.2005, S. 31.