9.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 309/9


BESCHLUSS DARFUR/4/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 24. Oktober 2006

über die Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan

(2006/756/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/557/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (1), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 5. Juli 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/468/GASP (2) zur Verlängerung und Überarbeitung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan (EUSR) angenommen.

(2)

Der EUSR stellt u. a. die Koordinierung und Kohärenz der Beiträge der Union zur Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (AMIS) sicher. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP sorgt die unter Aufsicht des EUSR arbeitende EU-Koordinierungszelle in Addis Abeba (ACC), die einen Politikberater, einen Militärberater und einen Polizeiberater umfasst, für die laufende Koordinierung mit allen einschlägigen EU-Akteuren und mit dem Administrative Control and Management Centre (ACMC) in der Befehlskette der Afrikanischen Union in Addis Abeba, um Kohärenz und eine rechtzeitige EU-Unterstützung für AMIS zu gewährleisten.

(3)

Der Polizeiberater des EUSR, der auch Leiter des EU-Polizeiteams ist, ist für die laufende Koordinierung der polizeilichen Unterstützungsmaßnahmen der EU zuständig. Der Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater führt die laufenden Geschäfte der Polizeikomponente der Unterstützungsaktion und ist für Personal- und Disziplinarangelegenheiten zuständig.

(4)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat auf Empfehlung des EUSR vorgeschlagen, Herrn Åke ROGHE zum Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR zu ernennen.

(5)

Der Rat hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee aufgrund von Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP ermächtigt, den Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR zu ernennen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Åke ROGHE wird zum Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 1. November 2006 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 24. Oktober 2006.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Präsident

T. TANNER


(1)  ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 46.

(2)  ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 38.