9.11.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 309/9 |
BESCHLUSS DARFUR/4/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 24. Oktober 2006
über die Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan
(2006/756/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/557/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 5. Juli 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/468/GASP (2) zur Verlängerung und Überarbeitung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan (EUSR) angenommen. |
(2) |
Der EUSR stellt u. a. die Koordinierung und Kohärenz der Beiträge der Union zur Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (AMIS) sicher. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP sorgt die unter Aufsicht des EUSR arbeitende EU-Koordinierungszelle in Addis Abeba (ACC), die einen Politikberater, einen Militärberater und einen Polizeiberater umfasst, für die laufende Koordinierung mit allen einschlägigen EU-Akteuren und mit dem Administrative Control and Management Centre (ACMC) in der Befehlskette der Afrikanischen Union in Addis Abeba, um Kohärenz und eine rechtzeitige EU-Unterstützung für AMIS zu gewährleisten. |
(3) |
Der Polizeiberater des EUSR, der auch Leiter des EU-Polizeiteams ist, ist für die laufende Koordinierung der polizeilichen Unterstützungsmaßnahmen der EU zuständig. Der Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater führt die laufenden Geschäfte der Polizeikomponente der Unterstützungsaktion und ist für Personal- und Disziplinarangelegenheiten zuständig. |
(4) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat auf Empfehlung des EUSR vorgeschlagen, Herrn Åke ROGHE zum Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR zu ernennen. |
(5) |
Der Rat hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee aufgrund von Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP ermächtigt, den Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des EUSR zu ernennen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Åke ROGHE wird zum Leiter des EU-Polizeiteams/Polizeiberater des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am 1. November 2006 wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 24. Oktober 2006.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Präsident
T. TANNER
(1) ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 46.
(2) ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 38.