6.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 275/65


BESCHLUSS 2006/670/GASP DES RATES

vom 5. Oktober 2006

zur Ernennung eines neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 28. Juli 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/588/GASP (1) angenommen, mit der Herr Ján KUBIŠ zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für Zentralasien ernannt wurde; sein Mandat wurde bis zum 28. Februar 2007 verlängert.

(2)

Mit Schreiben vom 4. Juli 2006 hat Herr KUBIŠ seinen Rücktritt vom Amt des EU-Sonderbeauftragten erklärt; der Rücktritt wurde zum 5. Juli 2006 wirksam. Für die verbleibende Laufzeit des Mandats sollte daher ein neuer Sonderbeauftragter ernannt werden.

(3)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat empfohlen, Herrn Pierre MOREL zum neuen EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien zu ernennen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Pierre MOREL wird zum neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien ernannt. Er wird seine Aufgaben gemäß dem in der Gemeinsamen Aktion 2005/588/GASP festgelegten Mandat und den darin enthaltenen Durchführungsvorschriften wahrnehmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt bis zum 28. Februar 2007.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 5. Oktober 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. RAJAMÄKI


(1)   ABl. L 199 vom 29.7.2005, S. 100. Geändert durch die Gemeinsame Aktion 2006/118/GASP vom 20.2.2006 (ABl. L 49 vom 21.2.2006, S. 7).