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6.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 275/65 |
BESCHLUSS 2006/670/GASP DES RATES
vom 5. Oktober 2006
zur Ernennung eines neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 28. Juli 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/588/GASP (1) angenommen, mit der Herr Ján KUBIŠ zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für Zentralasien ernannt wurde; sein Mandat wurde bis zum 28. Februar 2007 verlängert. |
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(2) |
Mit Schreiben vom 4. Juli 2006 hat Herr KUBIŠ seinen Rücktritt vom Amt des EU-Sonderbeauftragten erklärt; der Rücktritt wurde zum 5. Juli 2006 wirksam. Für die verbleibende Laufzeit des Mandats sollte daher ein neuer Sonderbeauftragter ernannt werden. |
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(3) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat empfohlen, Herrn Pierre MOREL zum neuen EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien zu ernennen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Pierre MOREL wird zum neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien ernannt. Er wird seine Aufgaben gemäß dem in der Gemeinsamen Aktion 2005/588/GASP festgelegten Mandat und den darin enthaltenen Durchführungsvorschriften wahrnehmen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt bis zum 28. Februar 2007.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Luxemburg am 5. Oktober 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
K. RAJAMÄKI
(1) ABl. L 199 vom 29.7.2005, S. 100. Geändert durch die Gemeinsame Aktion 2006/118/GASP vom 20.2.2006 (ABl. L 49 vom 21.2.2006, S. 7).