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4.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 273/8 |
BESCHLUSS 2006/666/GASP DES RATES
vom 15. September 2006
über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 24,
auf Empfehlung des Vorsitzes,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 7. Juni 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/407/GASP (1) zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/643/GASP zur Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten bis zum 15. September 2006 angenommen. |
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(2) |
Am gleichen Tag hat der Rat auch den Beschluss 2006/448/GASP (2) angenommen, mit dem das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals um drei Monate verlängert wurde. |
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(3) |
Die Regierung Indonesiens hat die Europäische Union am 21. Juli 2006 ersucht, das Mandat der AMM um einen letzten Dreimonatszeitraum bis zum 15. Dezember 2006 zu verlängern. |
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(4) |
Die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels um einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 15. Dezember 2006 sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Indonesien (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals für einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 15. Dezember 2006 wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Der Wortlaut des Briefwechsels mit dem Einverständnis zu dieser Verlängerung ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), den Briefwechsel rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen (3).
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 4
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 15. September 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. TUOMIOJA
(1) ABl. L 158 vom 10.6.2006, S. 20.
(2) ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 107.
(3) Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird vom Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
ÜBERSETZUNG
BRIEFWECHSEL
über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
A. Schreiben der Regierung der Republik Indonesien
Jakarta, den 21. Juli 2006
Exzellenz,
ich beehre mich, der Europäischen Union im Namen der Regierung der Republik Indonesien unsere Anerkennung für die Aceh-Beobachtermission (AMM) und für ihre bemerkenswerte Rolle seit dem Einsatzbeginn in der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (NAD) auszusprechen.
Da im Rahmen der friedlichen Lösung der Aceh-Frage eine der wichtigsten Phasen abgeschlossen wurde, nämlich die Verabschiedung des neuen Regierungsgesetzes für Aceh durch das indonesische Parlament, bereitet sich die Bevölkerung von Aceh nun darauf vor, ihre bürgerlichen und politischen Rechte auszuüben, d. h. an den im November 2006 anstehenden Kommunalwahlen teilzunehmen.
Hierzu darf ich Ihnen den Beschluss der Regierung der Republik Indonesien mitteilen, wonach die Europäische Union ersucht wird, ihre Präsenz in der Provinz NAD ein letztes Mal um den Zeitraum vom 16. September 2006 bis entweder zum 15. Dezember 2006 oder einem früheren Zeitpunkt im Anschluss an die am 22. November 2006 abzuhaltenden Kommunalwahlen in NAD zu verlängern. Die indonesische Regierung überlässt es Ihrer Exzellenz, nach freiem Ermessen den einen oder den anderen Zeitpunkt auszuwählen, zu dem diese Verlängerung enden soll.
Die Arbeit der AMM in diesem Zeitraum wird die Aufgaben der AMM gemäß den Artikeln 5.1 und 5.2 Buchstaben g und h der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Bewegung Freies Aceh vom 15. August 2005 umfassen.
Während der abschließenden Verlängerungsphase sind die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der AMM die gleichen wie diejenigen, die in unserem Briefwechsel vom 14. September 2005 bzw. 3. Oktober 2005, der eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellt, festgelegt sind.
Wenn dieser Vorschlag für die Europäische Union annehmbar ist, darf ich Ihnen ferner vorschlagen, dass dieses Schreiben sowie Ihr zustimmendes Antwortschreiben zusammen eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellen. Diese Übereinkunft tritt am 16. September 2006 in Kraft und läuft spätestens am 15. Dezember 2006 aus. Für die Regierung der Republik Indonesien stützt sich dieser Rechtsrahmen auf das indonesische Gesetz Nr. 2 von 1982 mit Datum vom 25. Januar 1982 zur Ratifizierung des Übereinkommens über Sondermissionen von 1969.
Außerdem möchte ich Ihnen — wie unter Nummer 1.2.7 der Vereinbarung von Helsinki übereingekommen, wonach „Externe Beobachter zur Beobachtung der Wahlen in Aceh eingeladen werden“ — vorschlagen, während der Vorbereitung und der eigentlichen Abhaltung der Kommunalwahlen in NAD EU-Wahlbeobachter zu entsenden. Indonesien ist bereit, Gespräche über den zeitlichen Rahmen, das Mandat und andere einschlägige Aspekte im Zusammenhang mit der Präsenz dieser Beobachter in umfassender Abstimmung mit dem örtlichen Wahlausschuss zu führen, wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall war.
Meines Erachtens kann die bestehende konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ziel einer friedlichen, umfassenden und dauerhaften Lösung der Herausforderungen in Aceh innerhalb des Einheitlichen Staates Republik Indonesien beibehalten und ausgebaut werden.
Ich sehe Ihrer zustimmenden Antwort erwartungsvoll entgegen.
Hochachtungsvoll
Dr. N. Hassan Wirajuda
B. Schreiben der Europäischen Union
Brüssel, den 15. September 2006
Exzellenz,
ich beehre mich, auf Ihr Schreiben vom 21. Juli 2006 Bezug zu nehmen, in dem Sie uns den Beschluss der Regierung der Republik Indonesien mitgeteilt haben, wonach die Europäische Union ersucht wird, ihre Präsenz in der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (NAD) ein letztes Mal um einen Zeitraum von drei Monaten vom 16. September 2006 bis zum 15. Dezember 2006 zu verlängern.
Ich freue mich, Ihnen bestätigen zu dürfen, dass die Europäische Union übereingekommen ist, diesem Ersuchen stattzugeben.
Ich bestätige, dass gemäß den Bedingungen in unserem Briefwechsel vom 14. September 2005 bzw. 3. Oktober 2005, der eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellt, diese Übereinkunft bis zum 15. Dezember 2006 verlängert wird.
Die Arbeit der AMM in diesem Zeitraum wird die Aufgaben der AMM gemäß den Artikeln 5.1 und 5.2 Buchstaben g und h der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Bewegung Freies Aceh vom 15. August 2005 umfassen.
Ich darf Ihnen ferner bestätigen, dass Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben zusammen eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellen. Diese Übereinkunft tritt am 16. September 2006 in Kraft und läuft am 15. Dezember 2006 aus.
Ich möchte erneut die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, wie sehr die Europäische Union die bei dem Friedensprozess in Aceh erzielten Fortschritte würdigt, und um das dauerhafte Bekenntnis der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklung einer friedlichen, umfassenden und dauerhaften Lösung der Herausforderungen in Aceh zu bekräftigen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Hochachtungsvoll
Javier Solana