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16.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 253/20 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 21. Dezember 2005
zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen
(Sache COMP/M.3696 — E.ON/MOL)
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5593)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2006/622/EG)
Am 21. Dezember 2005 nahm die Kommission eine Entscheidung über einen Unternehmenszusammenschluss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (1), insbesondere Artikel 8 Absatz 2 an. Eine nichtvertrauliche Fassung der vollständigen Entscheidung in der verbindlichen Sprachfassung und den Arbeitssprachen der Kommission kann auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/comm/competiton/index_de.html
I. ZUSAMMENFASSUNG
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(1) |
Es geht in diesem Fall um die Übernahme zweier Tochtergesellschaften des integrierten ungarischen Mineralöl- und Gasunternehmens MOL, die im Bereich des Großhandels, Vertriebs und der Speicherung von Gas tätig sind, durch das deutsche Unternehmen E.ON. MOL hat außerdem eine zweijährige Put-Option für den Verkauf seines Gastransport-Tochterunternehmens an E.ON. |
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(2) |
Bereits vor der Übernahme hatte MOL die fast ausschließliche Kontrolle über den Zugang zu Gasvorkommen und zur Gasinfrastruktur in Ungarn. MOL ist Eigentümer des Gasleitungsnetzes, sämtlicher ungarischen Gasspeicheranlagen und hat auf dem Gasgroßhandelsmärkten fast eine Monopolstellung. MOL kontrolliert schon heute den Zugang zu den Gasressourcen (sowohl den Import als auch die inländische Gasförderung). Diese kontrollierende Funktion wird nun von E.ON übernommen. |
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(3) |
Die entscheidende Änderung, die durch die geplante Übernahme herbeigeführt wird, ist, dass E.ON im Gegensatz zu MOL eine starke Marktstellung im Gas- und Stromeinzelhandel in Ungarn hat. Abgesehen von den Geschäftsbereichen Gastransport und -förderung von MOL entsteht durch die geplante Übernahme ein vertikal integriertes Unternehmen entsprechend der Gas- und Stromversorgungskette in Ungarn. |
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(4) |
Die Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass die Übernahme angesichts der fast ausschließlichen Kontrolle über die in Ungarn verfügbaren Gasressourcen (größtenteils russischen Ursprungs) und der vertikalen Integration auf den Gas- und Strommärkten die ernste Gefahr bergen würde, dass Wettbewerber von den nachgeordneten Gas- und Strommärkten ausgeschlossen würden. E.ON ist im Gegensatz zu MOL (durch die Kontrolle von zwei von insgesamt sechs regionalen Gasverteilungsgesellschaft sowie von drei von insgesamt sechs regionalen Stromverteilungsgesellschaften) auf dem dem Gasgroßhandel nachgeordneten Markt, im Bereich der Verteilung und des Einzelhandels von Gas und Strom sowie der Stromerzeugung tätig. Dies ändert die Anreize für das neu geschaffene Unternehmen gegenüber seinen nachgeordneten Wettbewerbern. Das neue Unternehmen hätte somit sowohl die Möglichkeit als auch Anreize dafür, seine Wettbewerber auf den nachgeordneten Märkten im Gas- ebenso wie im Stromsektor zu diskriminieren. |
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(5) |
Um die während des Verfahrens erhobenen wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen legte E.ON am 20. Oktober 2005 ein Paket von Verpflichtungszusagen vor. Am 16. November 2005 übermittelte E.ON überarbeitete Zusagen. Die endgültigen Verpflichtungszusagen wurden am 8. Dezember 2005 vorgelegt. Nach Auffassung der Kommission tragen die dem Markttest zufolge im Vergleich zum ursprünglichen Angebot von E.ON erheblich verbesserten Verpflichtungen den Vorbehalten Dritter Rechnung, für die ausreichende Bestände an Gas im ungarischen Großhandelsmarkt zu Preisen und Bedingungen verfügbar sein müssen, um wirksam mit dem neuen Unternehmen in den nachgelagerten ungarischen Gas- und Strommärkten in Wettbewerb zu treten. |
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(6) |
Daher wird eine Genehmigungsentscheidung mit Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung zur Annahme vorgeschlagen. |
II. BEGRÜNDUNG
A. DIE PARTEIEN
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(7) |
E.ON Ruhrgas International AG („E.ON“) behört zur Unternehmensgruppe E.ON, einem privaten Energieversorgungskonzern mit Schwerpunkt auf Strom- und Gaslieferung. |
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(8) |
MOL Ungarisches Öl und Gas („MOL“, Ungarn) ist ein integrierter Öl- und Gasversorgungskonzern, der in erster Linie in Ungarn in den Erdgas-, Öl-, Kraftstoff- und Chemiemärkten tätig ist. MOL ist eine an der Budapester Börse notierte Aktiengesellschaft. Der ungarische Staat besitzt noch 12 % des Aktienkapitals sowie eine Schlüsselbeteiligung („golden share“). |
B. DAS VORHABEN
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(9) |
Die vorliegende Sache betrifft einen Zusammenschluss, durch den E.ON die Kontrolle über MOL Földgázellátó Rt. („MOL GMH“ — Großhandel, Marketing, Handel) und MOL Földgáztároló Rt. („MOL Speicherung“) erwirbt. E.ON wird ebenfalls Beteiligungen von MOL an Panrusgáz Magyar-Orosz Gázipari Rt. („Panrusgáz“) erwerben, einem Gemeinschaftsunternehmen von OAO Gazprom (Russland) und MOL. |
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(10) |
MOL Földgázszállító Rt. (nachstehend „MOL Transport“ genannt), eine weitere, unter alleiniger Kontrolle stehende Tochtergesellschaft von MOL, wird im Zuge des Zusammenschlussvorhabens nicht von E.ON erworben. MOL wird stattdessen eine Verkaufsoption gewährt, nach der MOL von E.ON während der kommenden zwei Jahre den Erwerb eines Anteils von 25 % plus 1 Aktie oder eines Anteils von 75 % minus 1 Aktie an MOL Transport verlangen kann. |
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(11) |
Schließlich behält MOL die Kontrolle über das Geschäft mit der Erschließung von Erdgaslagerstätten und der Gewinnung von Erdgas (den vorgelagerten MOL Geschäftsbereich „Erschließung und Erzeugung“, nachstehend „MOL E & E“ genannt). Als Teil dieser Transaktion haben MOL und MOL GMH jedoch einen neuen, langfristigen Gasliefervertrag für das von MOL E & E erzeugte Gas geschlossen (nachstehend „Liefervertrag“ genannt). |
C. RELEVANTE MÄRKTE
RELEVANTE ERDGASMÄRKTE
a) Relevante Produktmärkte
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(12) |
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ungarischen Gasmärkte hat die Kommission die folgenden relevanten Produktmärkte in der Gaswirtschaft identifiziert:
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(13) |
Seit dem 1. Juli 2004 haben alle nicht privaten Kunden das Recht, ihren Versorger nach ungarischem Gesetz frei zu wählen. Privatkunden erhalten spätestens am 1. Juli 2007 ein Versorgerwahlrecht. |
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(14) |
Die ungarische Erdgasbranche zeichnet sich durch ein Hybridmodell aus, bei dem ein reguliertes Marktsegment (oder „öffentlicher Versorgungsmarkt“), das aus der alten Gasregelung in Ungarn entstanden ist und ein liberalisiertes Marktsegment (oder „offenes Marktsegment“) nebeneinander besteht. In dem regulierten Marktsegment ist der öffentliche Versorgungsgroßhändler (MOL GMH) per Gesetz verpflichtet, den gesamten Erdgasbedarf für öffentliche Versorgungszwecke der RVGs zu decken, während die RVGs verpflichtet sind, ihren Erdgasbedarf für ihre öffentlichen Versorgungskunden ausschließlich (zu regulierten Preisen) beim öffentlichen Versorgungsgroßhändler zu beschaffen. Die RVGs, die öffentlichen Versorgungslieferanten, haben ihrerseits das Alleinrecht und die Pflicht, die in ihrem Gebiet ansässigen Kunden zu regulierten Preisen zu versorgen. Zugelassene Kunden können wählen, ob sie weiterhin im Rahmen eines Vertrages mit einem öffentlichen Versorgungsunternehmen von ihrem alten Gaslieferanten versorgt werden möchten (d. h. von ihrer RVG oder vom öffentlichen Versorgungsgroßhändler MOL GMH, falls der Kunde direkt über MOL GMH versorgt wurde) oder ihren Vertrag mit dem öffentlichen Versorgungsunternehmen kündigen und ihren Gasbedarf bei einem Händler oder Erzeuger decken oder Erdgas selbst einführen wollen. Es wird erwartet, dass dieses Hybridmodell nach Juli 2007 nicht mehr existiert. |
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(15) |
Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass ein separater Produktmarkt für die Gaslieferung in Ungarn besteht, auf dem Importeure/Erzeuger Gas an Händler verkaufen und Händler untereinander Gas verkaufen, um es im offenen Marktsegment weiter zu verkaufen. Im regulierten Marktsegment sind die RVGs verpflichtet, Gas für ihren öffentlichen Versorgungsbedarf vom öffentlichen Versorgungsgroßhändler (MOL GMH) zu beziehen. |
b) Geographische Märkte
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(16) |
In der vorliegenden Sache hat die Untersuchung ergeben, dass es sich bei allen betroffenen Märkten mit Ausnahme der Märkte für die Gasverteilung und Gaslieferung an Privatkunden, die zurzeit regionalen Umfang haben (d. h. auf spezielle Verteilungsgebiete innerhalb Ungarns beschränkt sind), um landesweite Märkte handelt. |
RELEVANTE STROMMÄRKTE
a) Relevante Produktmärkte
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(17) |
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ungarischen Märkte hat die Kommission die folgenden relevanten Produktmärkte in der Elektrizitätswirtschaft identifiziert:
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(18) |
Die ungarische Strombranche zeichnet sich ebenfalls durch ein Hybridmodell aus, das aus einem regulierten Segment und einem offenen Segment besteht. Am 1. Juli 2004 erhielten alle nichtprivaten Kunden Versorgerwahlrecht. Privatkunden erhalten am 1. Juli 2007 ein Versorgerwahlrecht. Wie im Gassektor sind Kunden mit Versorgerwahlrecht berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Versorger zu wechseln und können somit im Zusammenhang mit einem öffentlichen Versorgungsvertrag bei ihrem jeweiligen Regionalversorger bleiben. Im Strombereich gibt es jedoch mehr Kunden, die zum offenen Marktsegment gewechselt sind als im Gasbereich. Im Juni 2005 machte das offene Marktsegment 32 % des gesamten ungarischen Stromverbrauchs aus. |
b) Geographische Strommärkte
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(19) |
In der vorliegenden Sache handelt es sich bei allen betroffenen Märkten mit Ausnahme der Märkte für die Stromverteilung und Einzelhandelslieferung von Strom an Privatkunden, die zurzeit regionalen Umfang hat (d. h. auf spezielle Verteilungsgebiete innerhalb Ungarns beschränkt ist), um landesweite Märkte. |
D. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG
GASMÄRKTE
a) MOL GMH nimmt eine beherrschende Stellung bei der Großhandelslieferung von Gas in Ungarn ein
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(20) |
Aufgrund seiner früheren Stellung als rechtmäßiger Monopolist besitzt MOL GMH eine marktbeherrschende Stellung in der Großhandelslieferung von Gas an die RVGs und Händler in Ungarn. Während MOL GMH seine früheren Monopolrechte im regulierten Marktsegment behält, hat die Untersuchung der Kommission die Existenz beträchtlicher Hindernisse für den Zugang zum offenen Segment des ungarischen Gasmarktes zu Tage gefördert. Das Haupthindernis, dem sich neue Marktteilnehmer in Ungarn gegenüber sehen, ist der schwierige Zugang zu wettbewerbsfähigen Gasquellen und der Mangel an Beständen im ungarischen Gasgroßhandelsmarkt. |
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(21) |
Insbesondere kontrolliert MOL GMH den Zugang zu inländischen Gasressourcen und wettbewerbsfähigen Importen und wird dies auch weiterhin tun. |
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(22) |
Die ungarische Inlandserzeugung von Gas ist keinesfalls unerheblich und belief sich im Jahre 2004 auf ca. 3 Mrd. m3, was etwa 20 % des Gasverbrauchs des gesamten Landes entspricht. Die Untersuchung hat ebenfalls ergeben, dass ungarisches Gas im Vergleich zu importiertem Gas konkurrenzfähig ist. |
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(23) |
Obwohl MOL E & E im Zuge des Zusammenschlussvorhabens nicht von E.ON erworben wird, haben MOL E & E und MOL GMH einen 10-Jahres-Liefervertrag für das inländische, von MOL E & E erzeugte Gas als Teil der Transaktion geschlossen. Nach den Bedingungen dieses Liefervertrages werden die von MOL E & E an MOL GMH zu liefernden Gasmengen durch Verweis auf die Erzeugungsprognosen von MOL E & E festgelegt. Die Kommission hat festgestellt, dass kein inländisches Gas für Dritte zur Verfügung stehen wird […], da die vertraglich festgelegten Mengen den Erzeugungsprognosen von MOL E & E entsprechen und dass die für Dritte lieferbaren Mengen während der restlichen Vertragslaufzeit höchstens [27—37 %] der Erzeugungsprognosen von MOL E & E ausmachen werden. |
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(24) |
Die Einfuhren machen 80 % des gesamten Gasverbrauchs in Ungarn aus und werden den Erwartungen nach noch ansteigen, da die Inlandserzeugung abnimmt. Es sind zwei Einfuhrpunkte vorhanden, von denen Gas importiert wird, nämlich der östliche Einfuhrpunkt (Beregovo an der ukrainischen Grenze) und der westliche Einfuhrpunkt (UÖG an der österreichischen Grenze). |
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(25) |
Die Untersuchung hat ergeben, dass es sich bei dem gesamten, in Ungarn eingeführten Gas — und der einzigen wettbewerbsfähigen Gasquelle — um Gas aus Russland (d. h. von Gazprom beschafft) oder Gas aus einem GUS-Land (insbesondere Turkmenistan) handelt, das durch Russland und die Ukraine durchgeleitet wird (d. h. über Transitpipelines unter der Kontrolle von Gazprom). Es wird nicht erwartet, dass alternative Gasquellen in Ungarn vor 2012 zur Verfügung stehen, wenn die NABUCCO Pipeline (durch die Gas aus Nahost und aus dem kaspischen Raum transportiert wird) in Betrieb geht. |
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(26) |
Vor der Liberalisierung besaß MOL ein Monopol zur Einfuhr von Gas nach Ungarn. Zur Sicherstellung ihrer Gasversorgung hat MOL GMH langfristige Lieferverträge mit einer Laufzeit von bis zu […] (bis […]) mit Panrusgáz, Gaz de France („GdF“), E.ON und Bothli-Trade geschlossen (Bothli-Trade hat diesen Vertrag an EMFESZ abgetreten, den bisher einzigen neuen Marktteilnehmer im ungarischen Gasmarkt). Das von MOL GMH bei E.ON und GdF beschaffte Gas, das über den westlichen Einfuhrpunkt eingeführt wird, ist physisch russisches Gas und etwa [27—37 %] teurer als das von Gazprom über Panrusgáz oder von EMFESZ gekaufte Gas. |
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(27) |
Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass es für neue Marktteilnehmer zurzeit schwierig ist, parallel zu den bestehenden Verträgen von MOL GMH Zugang zu russischem Gas zu bekommen. Es scheint, als bestünde seitens Gazprom mit Ausnahme des zur Deckung der „Versorgungslücke“ zwischen dem zukünftigen Anstieg des ungarischen Bedarfs und des bereits durch die bestehenden Langzeiteinfuhrverträge von MOL GMH gedeckten Bedarfs erforderlichen Gases kein Anreiz, „mehr“ Gas für Ausfuhren nach Ungarn zu verkaufen. |
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(28) |
Gazprom liefert über Panrusgáz, sein Gemeinschaftsunternehmen mit MOL, bereits Gasmengen, die den Großteil des Bedarfs in Ungarn decken. Die Kommission ist der Auffassung, dass es nicht möglich ist, Gas von Gazprom zu kaufen, um mit MOL GMH zu konkurrieren. Erstens ist bei Gazprom kein Anreiz vorhanden, Gas an einen anderen Gashändler zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen, da die Mengen einfach jene Mengen ersetzen würden, die Gazprom bereits an den ungarischen Markt verkauft. Zweitens wäre Gas, das Gazprom zu einem höheren Preis verkaufen würde, in Ungarn nicht konkurrenzfähig. |
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(29) |
Außerdem genießt MOL GMH gegenwärtig und in Zukunft insbesondere dank seines großen Kundenstamms und seines beachtlichen Umsatzvolumens in Bezug auf Versorgungssicherheit und Transport- und Speicherkosten für Gas gegenüber potentiellen neuen Marktteilnehmern bedeutende Vorteile als etablierter Anbieter. |
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(30) |
Aus diesen Gründen besitzt MOL GMH bereits vor dem Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung in den verschiedenen ungarischen Gasgroßhandelsmärkten (Gaslieferung an die RVGs, Gaslieferung an Händler, Gaslieferung an Kraftwerke). |
b) Auswirkungen auf die ungarischen Gasmärkte
Gasversorgung
— Das neue Unternehmen wird die Fähigkeit und den Anreiz besitzen, seine Konkurrenten (RVGs und Händler) im Gaseinzelhandel auf dem Markt für die Gaslieferung an kleine Industrie- und Gewerbekunden vom Zugang zu Großhandelsgas auszuschließen
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(31) |
Die wesentliche, durch den Zusammenschluss herbeigeführte Änderung besteht darin, dass E.ON, anders als MOL, aktiv in der Einzelhandelslieferung von Gas an kleine Industrie- und Gewerbekunden über dessen RVGs tätig ist. Der Zusammenschluss wird daher zum Entstehen eines vertikal verflochtenen Unternehmens führen, das sowohl im Gasgroßhandel als auch im Gaseinzelhandel tätig ist. Unmittelbar nach dem Zusammenschluss wird das neue Unternehmen wahrscheinlich in der Lage sein und den Anreiz haben, seine tatsächlichen und möglichen Konkurrenten vom Nachmarkt für die Gasversorgung kleiner Industrie- und Gewerbekunden auszuschließen, da seine Konkurrenten zwecks Beschaffung ihres Großhandelsgases von dem neuen Unternehmen abhängig wären. |
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(32) |
Nach dem Zusammenschluss wird das neue Unternehmen in der Lage sein, den Zugang zum Gas abzuschotten und die Kosten seiner Rivalen auf verschiedene Arten zu erhöhen. Im regulierten Marksegment, in dem die Preise reguliert sind, könnte sich das neue Unternehmen auf außerpreisliche Diskriminierung einlassen (wie zum Beispiel Lieferverzögerungen, Reduzierung der Servicequalität, Mangel an Flexibilität, fehlende Neuverhandlungsbereitschaft etc.). Im offenen Marktsegment könnte das neue Unternehmen den Großhandelspreis von Gas für Händler direkt erhöhen und/oder sich auf außerpreisliche Diskriminierung einlassen. |
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(33) |
E.ON besitzt durch seine RVGs einen Marktanteil von etwa [15—25 %] am Markt für die Gasversorgung kleiner Industrie- und Gewerbekunden. Die Auswertung der Kommission zeigt, dass der Anreiz des neuen Unternehmens, die Kosten seiner Rivalen zu erhöhen, und seine optimale Wettbewerbsausschlussstrategie sich wahrscheinlich mit dem Regulierungsumfeld entwickeln werden.
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(34) |
Folglich werden die Konkurrenten des neuen Unternehmens wahrscheinlich ausgegrenzt, was es diesem gestattet, zunehmende Marktmacht im nachgelagerten Markt für die Gasversorgung kleiner Industrie- und Gewerbekunden zu erlangen. Diese Zugangsbeschränkung zu den Inputs (input foreclosure) wird wahrscheinlich auch neue Konkurrenten in diesem Markt entmutigen, da potentielle Marktteilnehmer nicht davon ausgehen, in der Lage zu sein, Verträge für Gaslieferungen mit dem neuen Unternehmen zu ähnlichen Bedingungen zu schließen, wie sie für die verbundenen Unternehmen von E.ON gelten. Die Kommission vertritt daher die Auffassung, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Markt für die Gasversorgung kleiner Industrie- und Gewerbekunden beträchtlich behindern wird. |
— Das neue Unternehmen wird die Fähigkeit und den Anreiz besitzen, seine Konkurrenten (RVGs und Händler) vom Zugang zum Großhandelsgas im Markt für die Gasversorgung von Privatkunden auszuschließen.
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(35) |
E.ON besitzt derzeit einen Marktanteil von etwa [15—25 %] am Markt für die Gasversorgung von Privatkunden in Ungarn. Wie im Markt für die Gasversorgung kleiner Industrie- und Privatkunden wird das neue Unternehmen die Fähigkeit und den Anreiz besitzen, seine nachgelagerten Konkurrenten im Markt für die Gasversorgung von Privatkunden vom Zugang zum Gas auszuschließen und dadurch den dortigen Wettbewerb beträchtlich behindern. |
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(36) |
In der vorliegenden Sache ist die Kommission der Auffassung, dass die hauptsächlichen, sich aus dem Zusammenschluss ergebenden, wettbewerbsschädlichen Auswirkungen ab Juli 2007 auftreten werden, da Privatkunden von diesem Zeitpunkt an, d. h. nur 18 Monate nach Erlass der vorliegenden Entscheidung, Versorgerwahlrecht erhalten. |
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(37) |
Zusätzlich zu diesen künftigen, wettbewerbswidrigen Auswirkungen wird der Zusammenschluss wahrscheinlich unmittelbare Wirkungen haben durch i) Schwächung konkurrierender Einzelhändler im benachbarten und eng verbundenen Markt für die Gasversorgung kleiner Industrie- und Gewerbekunden (die wahrscheinliche Konkurrenten im Privatkundenmarkt sind) und ii) Entmutigung potentieller neuer Marktteilnehmer, ihren Marktzutritt vorzubereiten (da der Marktzutritt vorher gut vorbereitet werden muss). |
— Das neue Unternehmen wird eine beherrschende Stellung bei der Gasversorgung großer Industriekunden erlangen
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(38) |
MOL GMH und die RVGs waren nur indirekte Konkurrenten auf dem Markt für die Gasversorgung großer Industriekunden, da MOL GMH im regulierten Marktsegment nur Kunden versorgen kann, die direkt an das Transportnetz angeschlossen sind. Außerdem sind die RVGs verpflichtet, ihr Gas bei MOL GMH zu beschaffen. Weil die regulierten Preise bis jetzt ziemlich niedrig geblieben sind, sind bisher nur wenige Kunden in der Lage gewesen, bessere Angebote im offenen Marktsegment von Händlern wie EMFESZ zu bekommen. |
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(39) |
Per Juli 2007 werden das Hybridmodell und regulierte Preise für große Industriekunden wegfallen. Obwohl MOL GMH als Gashändler in der Lage gewesen wäre, mehr an die Verteilungsnetze angeschlossene große Industriekunden zu gewinnen, führt der Zusammenschluss zur Erweiterung von MOL GMHs und E.ONs beträchtlichem Kundenstamm (im Fall von E.ON über die von ihr kontrollierten RVGs (KÖGÁZ, DDGÁZ) und wohl auch von FŐGÁZ, über die privilegierte Informationen zur Verfügung stehen). Das neue Unternehmen wird daher im Gegensatz zu seinem derzeitigen Konkurrenten EMFESZ und potentiellen neuen Konkurrenten sofort Zugang zu einem beachtlichen Kundenstamm haben (kombinierter Marktanteil von ca. [40—50 %]). |
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(40) |
Aus diesen Gründen vertritt die Kommission die Auffassung, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Markt für die Gasversorgung großer Industriekunden durch Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung beträchtlich behindern wird. |
Gasspeicherung
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(41) |
MOL Speicherung ist das einzige Unternehmen, das in der Lage ist, Gasspeicherleistungen in Ungarn anzubieten. Der Zugang zum Speicher ist für jeden Gasversorger wesentlich, um in den Gasgroß- und -einzelhandelsmärkten tätig zu sein, insbesondere um die saisonalen Bedarfsschwankungen seiner Kunden bewältigen zu können. Die Kommission ist der Ansicht, dass das neue Unternehmen infolge des Zusammenschlusses die Fähigkeit und den Anreiz haben wird, seine Strategie einer Beschränkung des Zugangs zu den Inputs zu verstärken, indem Zugang zu Speicherleistungen selbst in einem Szenarium vollständig regulierter Preise für Speicherleistungen (wie in dem den Zusammenschluss genehmigenden Beschluss der Ungarischen Energiebehörde gefordert) auf diskriminierender Basis gewährt wird. |
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(42) |
Das neue Unternehmen kann ebenfalls die Entwicklung neuer Speicherkapazitäten in Ungarn im Hinblick auf i) die Verkaufsoption von MOL Speicherung zum Erwerb erschöpfter Gasfelder von MOL E & E und ii) den Anreiz von MOL, MOL Speicherung beim Verkauf erschöpfter Felder von MOL E & E wegen seiner verbliebenen 25 % Beteiligung an MOL Speicherung zu begünstigen, kontrollieren. |
Transport von Gas
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(43) |
MOL Transport besitzt und bewirtschaftet das Hochdrucknetz in Ungarn. Die 25 % + 1 Minderheitsbeteiligung, die MOL an MOL GMH behalten würde, stellt für MOL Transport einen Anreiz dar, die Gaseinspeisungsabschottungsstrategie zum Nachteil der nachgelagerten Konkurrenten von E.ON durch diskriminierendes Verhalten bei der Gewährung des Zugangs zum Transportnetz zu verstärken. |
STROMMÄRKTE
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(44) |
Die Marktuntersuchung der Kommission hat ebenfalls wettbewerbsrechtliche Bedenken in verschiedenen Strommärkten identifiziert, die sich aus der vertikalen Konzentration der Tätigkeiten von MOL GMH im vorgelagerten Markt für die Gasversorgung großer Kraftwerke und der Tätigkeiten von E.ON in den Nachmärkten für Stromerzeugung/Stromgroß- und -einzelhandel ergeben. |
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(45) |
Während MOL nicht in den Strommärkten tätig ist, hat E.ON seit 1995 in Ungarn erhebliche Investitionen in der Stromwirtschaft getätigt. Der Konzern ist derzeit auf Erzeugungsebene mit einem kleinen Gaskraftwerk in Debrecen (95 MW) und auf Groß- und Einzelhandelsversorgungsebene mit dem Eigentum von drei der insgesamt sechs Strom-RVGs und der Stromhandelsgesellschaft E.ON EK tätig. Außerdem kontrolliert E.ON verschiedene Unternehmen, die an der Stromeinzelhandelslieferung in Ungarns Nachbarländern beteiligt sind. |
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(46) |
Vor dem Zusammenschluss hat MOL GMH bereits eine beherrschende Stellung im Markt für die Gasversorgung großer Kraftwerke. Die durch den Zusammenschluss herbeigeführte, wesentliche Änderung besteht darin, dass das neue Unternehmen nicht nur die Fähigkeit, sondern nun wahrscheinlich auch den Anreiz hat, seine Position als Torhüter der Gasressourcen in Ungarn auszunutzen, um seine tatsächlichen und möglichen Konkurrenten in den nachgelagerten Strommärkten für die Stromgroßhandelslieferung an Händler, Stromeinzelhandelslieferung an mittlere und große Industrie- und Gewerbekunden, Stromeinzelhandelslieferung an kleine Industrie- und Gewerbekunden und für Stromeinzelhandelslieferung an Privatkunden vom Markt auszuschließen. |
Elektrizitätserzeugung/-großhandel
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(47) |
Die Gesamterzeugungsleistung des Jahres 2005 in Ungarn betrug etwa 8 000 MW, die einer Spitzenlast des Landes in Höhe von 6 350 MW (im Jahre 2004) gegenüberzustellen ist. Die ungarische Stromerzeugung verteilt sich auf Atomenergie (1 800 MW installierte Leistung) und Braunkohle-, Gas- und Steinkohlekraftwerke (5 700 MW installierte Leistung). Nahezu 40 % der in Ungarn verbrauchten Elektrizität werden vom Atomkraftwerk Paksi erzeugt, die übrigen 60 % werden hauptsächlich von Kraftwerken erzeugt, die Kohlenwasserstoffe verbrennen (Braunkohle, Gas und Steinkohle) und durch Importe gedeckt. Der Großteil der Kapazität der großen Kraftwerke wird nach langfristigen Energieabnahmevereinbarungen („EAV“) mit MVM bestellt, dem ungarischen Stromversorger und öffentlichen Versorgungsgroßhändler. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die gesamte, nach den EAVs bestellte Leistung 4 000—5 000 MW für das Jahr 2005 beträgt. |
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(48) |
Schätzungen gehen davon aus, dass beträchtliche neue Stromerzeugungsleistung (5 000 MW bzw. 60 % der zurzeit installierten Leistung) bis spätestens 2020 in Ungarn benötigt wird, um alte Kraftwerke zu ersetzen (3 500 MW) und die gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Dementsprechend dürfte die ungarische Stromerzeugungsleistung von 8 000 MW auf ca. 10 500 MW steigen. |
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(49) |
Die Marktuntersuchung der Kommission über vorhandene neue Kraftwerksprojekte in Ungarn hat ergeben, dass Gas der vorherrschende Brennstoff für neue Kraftwerke sein wird. Die ungarische Energieaufsichtsbehörde ist der Auffassung, dass Gaskraftwerke ca. 60 % der neuen Erzeugungsleistung erreichen könnten. |
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(50) |
Importe werden im Wesentlichen von Stromhändlern zwecks Transit oder Versorgung mittlerer und großer Kunden in Ungarn getätigt. Im Jahre 2003 gingen [30—40 %] der Stromeinfuhren auf MVM, den öffentlichen Versorgungsgroßhändler, zurück. E.ON war der zweitgrößte Importeur vor anderen Stromhändlern, auf die [10—20 %] der Einfuhren entfielen. Einer im Jahre 2005 von MAVIR, dem Stromtransportbetreiber, durchgeführten Studie zufolge wird erwartet, dass sich die ungarischen Stromeinfuhren innerhalb der nächsten zehn Jahre rückläufig entwickeln, während die gesamte Elektrizitätsnachfrage in Ungarn weiterhin ansteigen wird. Der Anteil der Stromeinfuhren an der gesamten Stromnachfrage würde daher abnehmen, während der Anteil der Inlandserzeugung steigen würde. |
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(51) |
Vor dem Zusammenschluss hat MOL GMH bereits eine beherrschende Stellung im Markt für die Gasversorgung großer Kraftwerke. Nach dem Zusammenschluss wird das neue Unternehmen somit in der Lage sein, die Gaslieferbedingungen für die Kraftwerke seiner Konkurrenten zu bestimmen (Preise, Regeln für die Benennung, Strafen bei Mindestabnahmeverpflichtungen, Unterbrechbarkeit etc.) und konkurrierende Energieerzeuger auf verschiedene Arten zu diskriminieren. |
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(52) |
Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass E.ON unmittelbar nach dem Zusammenschluss wahrscheinlich zwei Strategien zur Stärkung seiner Position sowohl bei der Stromerzeugung/Großhandelslieferung als auch bei der Stromeinzelhandelslieferung in Ungarn verfolgen wird. |
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(53) |
Was neue Kraftwerke anbelangt, wird E.ON wahrscheinlich die Gaskosten für neue Gaskraftwerke seiner Konkurrenten mit dem Ziel erhöhen, diese Rivalen davon abzuschrecken, neue Gaskraftwerke zu bauen und eigene, neue Kraftwerksprojekte zu begünstigen Diese Strategie wäre für E.ON in Anbetracht ihres starken Interesses an einem beträchtlichen Ausbau ihrer Stromerzeugungsleistung in Ungarn attraktiv. E.ON kann ebenfalls neue Gaskraftwerke diskriminieren, die seine nachgeschalteten, verbundenen Einzelhandelsunternehmen nicht beliefern. Diese Strategie wäre wirtschaftlich angemessen, da sie E.ON einen gewissen Grad an Kontrolle über den Stromerzeugungs-/-großhandelsmarkt und einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil im Stromeinzelhandelsmarkt bieten würde. |
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(54) |
Was die bestehenden Kraftwerke angeht, so wird das neue Unternehmen wahrscheinlich die gleiche Strategie eines beschränkten Zugangs zu den Inputs mit dem Ziel einführen, die Konkurrenzfähigkeit der Rivalen im offenen Segment des Erzeugungs-/Großhandelsmarktes einzuschränken und sie schließlich zu veranlassen, aus dem Markt auszuscheiden. Mehrere Marktteilnehmer haben dahingehend Bedenken geäußert, dass E.ON dann versuchen würde, ihre Vermögenswerte zu erwerben. |
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(55) |
Bei dem zukünftigen liberalisierten Rechtsrahmen, der sich durch eine höhere, verfügbare Energieerzeugungsleistung im offenen Marktsegment (und durch den größeren Anteil von E.ON an der Stromerzeugung) auszeichnet, wäre die oben beschriebene Strategie des beschränkten Zugangs zu den Inputs sogar noch wirksamer und somit schädlicher. Sie würden die Wettbewerbsfähigkeit konkurrierender Gaskraftwerke herabsetzen und die Möglichkeiten für die Entwicklung des wettbewerbsfähigen Stromgroßhandelsmarktes beschränken. |
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(56) |
E.ONs Strategie würde unmittelbar nach dem Zusammenschluss zu einer langsameren und weniger konkurrenzfähigen Entwicklung neuer Erzeugungsleistung in Ungarn (im Vergleich zu einer Situation, in der neue Kraftwerke von unterschiedlichen Marktteilnehmern gebaut würden) und letzten Endes zu höheren Stromgroßhandelspreisen führen. Sie würde somit einen wirksamen Wettbewerb im Markt für Stromerzeugung/-großhandel an Händler behindern. |
Stromeinzelhandel
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(57) |
E.ON ist eindeutig der führende Marktteilnehmer in der Einzelhandelslieferung von Strom in Ungarn. E.ON ist der einzige Konzern mit starker Position sowohl im regulierten Segment (mit 3 von insgesamt 6 RVGs vertreten) als auch im offenen Segment (E.ON EK gehört zu den drei größten Stromhändlern Ungarns) und besitzt einen Marktanteil von etwa [40—50 %]. |
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(58) |
E.ONs Strategie im Stromerzeugungs-/-großhandelsmarkt würde den Wettbewerb in allen Märkten für die Einzelhandelslieferung von Strom erheblich behindern. Dieser Einfluss würde erstens zur nicht konkurrenzfähigen Entwicklung neuer Erzeugungsleistung und zu höheren Großhandelspreisen führen. Zweitens würde die in Frage kommende Strategie des neuen Unternehmens, Gaslieferung und Stromeinkauf von Gaskraftwerken zu verknüpfen, die Fähigkeit konkurrierender Stromeinzelhändler herabsetzen, sich konkurrenzfähige Elektrizität zu beschaffen und die bereits starke Marktmacht des neuen Unternehmens im Stromeinzelhandel weiter erhöhen. Schließlich hat die Marktuntersuchung der Kommission darauf hingedeutet, dass zweigleisige Angebote (Gas und Strom) wahrscheinlich eine wichtige Rolle in Ungarn spielen werden. Den Angaben der Kommission zufolge wird E.ON unmittelbar nach dem Zusammenschluss die Fähigkeit und den Anreiz haben, zu verhindern, dass ein anderes, im Stromeinzelhandel tätiges Unternehmen zweigleisige Angebote entwickelt. Zu diesem Zweck wird E.ON jenen Konkurrenten, die diese Marketingstrategie verfolgen wollen, wahrscheinlich den Zugang zu Gasressourcen beschränken, wodurch der Wettbewerb in den Märkten für die Stromversorgung von kleinen Industrie- und Gewerbe- und Privatkunden erheblich beeinträchtigt wird. |
E. VERPFLICHTUNGEN
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(59) |
Zur Ausräumung der oben beschriebenen Wettbewerbsbedenken in den Gas- und Strommärkten hat E.ON am 20. Oktober 2005 eine Reihe von Verpflichtungen vorgelegt. Am 16. November 2005 wurden von E.ON überarbeitete Verpflichtungen eingereicht, und am 8. Dezember wurde die endgültige Fassung der Verpflichtungen vorgelegt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die im Vergleich zum ursprünglichen Angebot der Parteien nach dem Markttest wesentlich verbesserten Verpflichtungen den von Dritten geäußerten Bedenken in Bezug auf die Notwendigkeit zur Sicherstellung von ausreichenden Gasbeständen im ungarischen Großhandelsgasmarkt zu Preisen und Bedingungen, die es Dritten gestatten, mit dem neuen Unternehmen effektiv in den nachgelagerten Gas- und Strommärkten in Ungarn zu konkurrieren, gerecht werden. |
ENTFLECHTUNG
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(60) |
Erstens wird MOL gemäß den Verpflichtungen ihre verbleibende Beteiligung von 25 % + 1 Aktie an MOL Speicherung und MOL GMH innerhalb von sechs Monaten nach dem Übergabestichtag veräußern. Außerdem wird MOL während eines Zeitraums von 10 Jahren keine unmittelbaren oder mittelbaren Minderheitsbeteiligungen an MOL GMH und MOL Speicherung erwerben, solange E.ON Mehrheitsaktionär dieser Unternehmen ist. |
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(61) |
Durch die in den Verpflichtungen festgelegte Abstoßung von MOLs 25 %-iger Beteiligung an MOL Speicherung und MOL GMH werden die Bedenken ausgeräumt, die von den strukturellen Verbindungen zwischen MOL und E.ON herrühren. Der Markttest hat die Verschärfung in Bezug auf die strukturelle Verbindung zwischen den Parteien weitgehend begrüßt. |
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(62) |
Zweitens wird MOL gemäß den Verpflichtungen die Verkaufsoption für die Beteiligung von 25 % + 1 Aktie an MOL Transport nicht ausüben. Außerdem wird MOL während eines Zeitraums von 10 Jahren keine Beteiligung an MOL Transport an E.ON oder eines seiner verbundenen Unternehmen verkaufen, wenn dies zum Erwerb der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle über MOL Transport durch E.ON führen würde, solange E.ON Mehrheitsaktionär von MOL GMH und MOL Speicherung ist. |
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(63) |
Diese Abhilfe gibt den zuständigen Wettbewerbsbehörden die Möglichkeit, die Schaffung einer strukturellen Verbindung zwischen dem neuen Unternehmen und MOL Transport (insbesondere bei Ausübung der Verkaufsoption) im Rahmen der zum betreffenden Zeitpunkt herrschenden Marktbedingungen erneut zu überprüfen. |
GASFREIGABEPROGRAMM UND VERTRAGSFREIGABE
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(64) |
E.ON verpflichtet sich, ein Gasfreigabeprogramm in Ungarn durch „Business-to-Business“ Internetversteigerungen durchzuführen. Das Gasfreigabeprogramm sieht 8 jährliche Versteigerungen von 1 Mrd. m3 Gas vor (in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013) und wird eine Laufzeit von 9 Jahren bis Juli 2015 haben. Das ungarische Amt für Energie und ein Überwachungstreuhänder werden die Auktionen und die Durchführung des Gasfreigabeprogramms überwachen. |
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(65) |
Außerdem verpflichtet sich E.ON, die Hälfte des Vertrages zwischen MOL GMH und MOL E & E für die Lieferung von Binnengas („Liefervertrag“) innerhalb von 6 Monaten ab dem Übergabestichtag an einen Dritten („Dritter“) abzutreten. Sobald die Vertragsabtretung in Kraft tritt, übernimmt der Dritte alle Rechte und Pflichten von MOL GMH nach dem Liefervertrag in Bezug auf den an ihn abgetretenen Teil. Die Abtretung tritt mit Beginn des Gasjahres 2007 (Juli 2007) in Kraft und bleibt für die gesamte Laufzeit des Liefervertrages, also bis Juli 2015 gültig. Der abzutretende Teil des Liefervertrages macht insgesamt ca. 7,6—10 Mrd. m3 Gas aus, wobei die im ersten Jahr freizugebende Menge sich auf 1,2 Mrd. m3 beläuft. |
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(66) |
Um einwandfrei beurteilen zu können, ob die von den Parteien vorgelegten Gasfreigabe- und Vertragsfreigabeverpflichtungen geeignet sind, die im Laufe des Verfahrens identifizierten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, hat die Kommission bestehende ähnliche Programme in verschiedenen europäischen Ländern erneut überprüft und einen Markttest mit ungarischen Gas- und Strombetreibern durchgeführt. |
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(67) |
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Gasfreigabeprogramm und die von den Parteien angebotene Vertragsfreigabe, in dem bzw. der die von den beim Markttest befragten Dritten vorgeschlagenen Änderungen und Verbesserungen berücksichtigt sind, ausreichen, um alle sich aus dem Zusammenschluss ergebenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Insbesondere wird die Kombination aus Gasfreigabeprogramm und Vertragsfreigabe sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer (ob Gaskunden oder -händler) in der Lage sein werden, ihren Gasbedarf unter nicht diskriminierenden Wettbewerbsbedingungen und, zumindest in Bezug auf einen wesentlichen Anteil, unabhängig von dem fusionierten Unternehmen zu decken. |
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(68) |
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gesamtmengen des freizugebenden Gases geeignet sind, um ausreichende Gasbestände in den ungarischen Großhandelsgasmärkten anzulegen, um zu gewährleisten, dass sich ein wirksamer Wettbewerb entwickeln kann und in den nachgelagerten Gas- und Strommärkten auf Dauer tragbar bleibt. Die insgesamt über beide Mittel freizugebenden Gasmengen sind im Vergleich zu anderen Gasfreigabeprogrammen beträchtlich (2 Mrd. m3 auf jährlicher Basis bzw. bis zu 14 % des gesamten ungarischen Inlandsverbrauchs). |
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(69) |
Die Laufzeit des Gasfreigabeprogramms und der Vertragsfreigabe (bis Juli 2015) wird gewährleisten, dass ausreichend Bestände für einen hinreichend langen Zeitraum zur Verfügung stehen, bis sich die Marktstruktur und die Wettbewerbsbedingungen geändert haben. Ferner wird der sowohl für das Gasfreigabeprogramm als auch für die Vertragsfreigabe vorgesehene Marktpreismechanismus sicherstellen, dass erfolgreiche Bieter Gas zu den gleichen (oder im Fall des Gasfreigabeprogramms möglicherweise besseren) Wettbewerbsbedingungen wie das neue Unternehmen erhalten. Die Kommission ist der Auffassung, dass dieser Marktpreismechanismus für Dritte attraktiv ist und einen guten Anreiz bietet, um aktiv an den Auktionen des Gasfreigabeprogramms teilzunehmen. |
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(70) |
Was das Gasfreigabeprogramm betrifft, so ist die Kommission der Meinung, dass das von den Parteien angebotene Programm in Bezug auf dessen Hauptmerkmale (Mengen, Laufzeit, Marktpreismechanismus) und dessen technischere Merkmale (Losgröße, Vertragslaufzeit, Flexibilitätsregeln) weitgehend im Einklang mit den Kriterien ausgelegt ist, die als für die erfolgreiche Durchführung von Gasfreigabeprogrammen am meisten relevant betrachtet werden. Die detaillierten Bestimmungen zur wirksamen Durchführung der Versteigerung und der Gaslieferverträge werden von Parteien unter genauer Prüfung durch das Ungarische Amt für Energie ausgearbeitet und der Kommission zur Genehmigung vorgelegt. |
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(71) |
Was die Vertragsfreigabe betrifft, so ist die Kommission der Auffassung, dass der Dritte, der als Zessionar der Vertragsfreigabe eingesetzt wird, eine beträchtliche und dauerhafte Wettbewerbskraft in den ungarischen Gasmärkten darstellen wird. Er wird über ausreichende langfristige Gasressourcen verfügen, um seine Stellung in den ungarischen Gasmärkten auszubauen und verfügbare Bestände in diesen Märkten einzuführen. |
SPEICHERZUGANG
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(72) |
E.ON verpflichtet sich, Gaskunden und -händlern, die Gas direkt über das Gasfreigabeprogramm oder die Vertragsfreigabe kaufen, zu regulierten Preisen und Bedingungen Zugang zu Speicherkapazitäten zu gewähren. Insbesondere verpflichtet sich E.ON, jenen Endverbrauchern und Großhändlern Zugang zu ausreichenden Speicherkapazitäten zu bieten, selbst wenn sie zum ersten Mal Gas kaufen (Neukunden) oder einen höheren Speicherbedarf entwickeln (da der derzeitige Rechtsrahmen nur eine Übertragung auf den neuen Lieferanten der Speicherkapazität bis zum bestehenden Verbrauch von bereits vorhandenen Kunden garantiert). |
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(73) |
Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Verpflichtung ausreicht, um einen effektiven und nicht diskriminierenden Zugang zu den Speicherkapazitäten für die betreffenden Gasmengen zu gewähren, und den Händlern und Kunden ermöglicht, das erworbene Gas nach ihren eigenen Bedürfnissen oder den Bedürfnissen ihrer Kunden zu strukturieren. Die Verpflichtung zur Speicherung wird dazu beitragen, das Gas und die Vertragsfreigabe für Dritte attraktiv zu machen. |
F. SCHLUSSFOLGERUNG
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(74) |
Aus den oben dargelegten Gründen, einzeln oder in ihrer Gesamtheit betrachtet, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die von E.ON vorgelegten Verpflichtungen ausreichen, um die von dem Zusammenschluss hervorgerufenen wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. |
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(75) |
In der Entscheidung der Kommission wurde der angemeldete Zusammenschluss daher gemäß Artikel 8 Absatz 2 der EG-Fusionskontrollverordnung für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt. |