15.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/25 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 13. September 2006
zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4085)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2006/614/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß der Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern (2) dürfen die Mitgliedstaaten nur Embryonen aus Drittländern einführen, wenn sie von in den Listen der genannten Entscheidung aufgeführten Embryo-Entnahmeeinheiten entnommen, aufbereitet und gelagert worden sind. |
(2) |
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Änderungen der ihr Land betreffenden Eintragungen in diesen Listen in Bezug auf bestimmte Embryo-Entnahmeeinheiten und bestimmte Embryo-Erzeugungseinheiten beantragt. |
(3) |
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Garantien gegeben, dass die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 89/556/EWG erfüllt sind, und die betreffenden Embryo-Entnahmeeinheiten sind von den Veterinärdiensten dieses Landes amtlich für Ausfuhren in die Gemeinschaft zugelassen worden. |
(4) |
Die Entscheidung 92/452/EWG ist daher entsprechend zu ändern. |
(5) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Artikel 2
Diese Entscheidung gilt ab dem dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 13. September 2006
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 302 vom 19.10.1989, S. 1. Zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/60/EG der Kommission (ABl. L 31 vom 3.2.2006, S. 24).
(2) ABl. L 250 vom 29.8.1992, S. 40. Zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/556/EG (ABl. L 218 vom 9.8.2006, S. 20).
ANHANG
Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird wie folgt geändert:
a) |
Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird gestrichen:
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b) |
Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird gestrichen:
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c) |
Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird hinzugefügt:
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d) |
Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird hinzugefügt:
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