15.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/25


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 13. September 2006

zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4085)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/614/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern (2) dürfen die Mitgliedstaaten nur Embryonen aus Drittländern einführen, wenn sie von in den Listen der genannten Entscheidung aufgeführten Embryo-Entnahmeeinheiten entnommen, aufbereitet und gelagert worden sind.

(2)

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Änderungen der ihr Land betreffenden Eintragungen in diesen Listen in Bezug auf bestimmte Embryo-Entnahmeeinheiten und bestimmte Embryo-Erzeugungseinheiten beantragt.

(3)

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Garantien gegeben, dass die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 89/556/EWG erfüllt sind, und die betreffenden Embryo-Entnahmeeinheiten sind von den Veterinärdiensten dieses Landes amtlich für Ausfuhren in die Gemeinschaft zugelassen worden.

(4)

Die Entscheidung 92/452/EWG ist daher entsprechend zu ändern.

(5)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung gilt ab dem dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 13. September 2006

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 302 vom 19.10.1989, S. 1. Zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/60/EG der Kommission (ABl. L 31 vom 3.2.2006, S. 24).

(2)  ABl. L 250 vom 29.8.1992, S. 40. Zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/556/EG (ABl. L 218 vom 9.8.2006, S. 20).


ANHANG

Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird wie folgt geändert:

a)

Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird gestrichen:

„US

 

92KY053

E702

 

Green River E. T. Services

3250 Nashville Rd

Bowling Green, KY

Dr. James Herbert Brown“

b)

Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird gestrichen:

„US

 

94OK072

E1156

 

Universal Genetics LLC

POB 267

Strang, OK

Dr. Robert H Zinnikas“

c)

Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird hinzugefügt:

„US

 

06OK124

E1181

 

Reproduction Enterprises

908 N Prairie Rd

Stillwater, OK 74075

Dr. Gregor Morgan“

d)

Die folgende Zeile für Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika wird hinzugefügt:

„US

 

06OR125

E1107

 

Sutton Creek Cattle Company

39172 Old Hwy 30

Baker City, OR 97814

Dr. Galen Lusk“