9.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 218/12


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 27. Juli 2006

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3331)

(Nur der englische, der spanische, der französische, der griechische, der italienische und der portugiesische Text sind verbindlich)

(2006/554/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

nach Anhörung des Fondsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 sowie gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie (3), nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich unter Bezugnahme auf die Entscheidung 94/442/EG der Kommission vom 1. Juli 1994 zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL, Abteilung Garantie (4), förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

(3)

Gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 sowie gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 können nur die Erstattungen bei der Ausfuhr nach Drittländern bzw. nur die Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, die nach den Gemeinschaftsvorschriften im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gewährt bzw. durchgeführt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzungen nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, nicht finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, anerkannt werden, sind in der vorliegenden Entscheidung aufgeführt. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

(6)

Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die wegen der Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließenden Beträge im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht.

(7)

Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs ziehen wird, die am 5. April 2006 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, die Portugiesische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Brüssel, den 27. Juli 2006

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 94 vom 28.4.1970, S. 13. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 (ABl. L 125 vom 8.6.1995, S. 1).

(2)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(3)  ABl. L 158 vom 8.7.1995, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 465/2005 (ABl. L 77 vom 23.3.2005, S. 6).

(4)  ABl. L 182 vom 16.7.1994, S. 45. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/535/EG (ABl. L 193 vom 17.7.2001, S. 25).


ANHANG

Mitgliedstaat

Auditbereich

Grund

Berichtigung

Währung

Von der Finanzierung auszuschließende Ausgaben

Bereits abgezogene Beträge

Finanzielle Auswirkungen dieser Entscheidung

Haushaltsjahr

ES

Kulturpflanzen

Fehlen eines computergestützten Parzellenidentifizierungssystems (LPIS)

pauschal 2 %

EUR

–43 299,48

0,00

–43 299,48

1999—2000

ES

Kulturpflanzen

Mängelbehaftetes Verfahren für die Beihilfebeantragung

pauschal 5 %

EUR

–2 024 643,26

0,00

–2 024 643,26

2002—2004

ES

Kulturpflanzen

Nichtanwendung von Sanktionen

pauschal 2 %

EUR

– 316 545,67

0,00

– 316 545,67

2003—2004

ES

Tierprämien — OTMS—Regl. (Tötung Rinder üb. 30 Monate)

Finanzierung sowohl des Ankaufs als auch der Beseitigung von Tieren

punktuell

EUR

– 156 180,00

0,00

– 156 180,00

2002

ES

Tierprämien — OTMS—Regl. (Tötung Rinder üb. 30 Monate)

Unzuverlässiges Verwaltungs— und Buchführungssystem zur Überwachung und Verbuchung von Tieren

pauschal 10 %

EUR

– 160 692,00

0,00

– 160 692,00

2001

ES

Butterfett in der Lebensmittelherstellung

Überkennzeichnung — Beihilfe für einen Teil der zugesetzten Kennzeichnungsmittel

punktuell 1,5 %

EUR

– 144 902,68

0,00

– 144 902,68

2002—2005

ES

Obst und Gemüse — Bananen

Mängel bei der Ermittlung der vermarkteten Mengen, nicht repräsentative Stichprobe bei Qualitätskontrollen

pauschal 2 %

EUR

–5 291 087,63

0,00

–5 291 087,63

2002—2004

ES

Obst und Gemüse — verarbeitete Pfirsiche und Birnen

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

EUR

– 643 142,42

0,00

– 643 142,42

2002

ES

POSEI—Programme (Äußerste Randgebiete)

Nichtdurchführung von Schlüsselkontrollen

pauschal 5 %

EUR

– 415 161,50

0,00

– 415 161,50

2003—2004

ES

POSEI—Programme (Äußerste Randgebiete)

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

EUR

–3 931 651,61

0,00

–3 931 651,61

2003—2004

ES

Wein — Produktionspotenzial

Mängel bei der Regulierung des Weinbaupotenzials

pauschal 10 %

EUR

–33 357 596,61

0,00

–33 357 596,61

2001—2004

ES insg.

 

 

 

 

–46 484 902,86

0,00

–46 484 902,86

 

FR

Kulturpflanzen

Anwendung des Beihilfesatzes für Bewässerungsflächen auf Feuchtgebiete

punktuell

EUR

–7 874 178,00

0,00

–7 874 178,00

2001—2003

FR

Kulturpflanzen

Nicht beihilfefähige Parzellen nach Rodung von Rebflächen

punktuell

EUR

–36 610 625,00

0,00

–36 610 625,00

2001—2005

FR

Kulturpflanzen

Weideumbruch in Feuchtgebieten

punktuell

EUR

–12 521 275,00

0,00

–12 521 275,00

2001—2005

FR

Kulturpflanzen

Sanktionen bei unrechtmäßig gezahlten Beihilfen

punktuell

EUR

–20 128 846,00

0,00

–20 128 846,00

2001—2005

FR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

Unzureichend strenge Anwendung von Schlüsselkontrollen

pauschal 2 %

EUR

– 156 181,66

0,00

– 156 181,66

2002—2004

FR-

Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie)

Mängel bei Schlüssel— und Zusatzkontrollen

pauschal 5 %

EUR

–4 349 136,00

0,00

–4 349 136,00

2001—2002

FR

Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie)

Schwächen im Kontrollsystem für zinsvergünstigte Darlehen

pauschal 5 %

EUR

–4 331 384,00

0,00

–4 331 384,00

2001—2002

FR insg.

 

 

 

 

–85 971 625,66

0,00

–85 971 625,66

 

UK

Butterfett in der Lebensmittelherstellung

Unzureichende mengenmäßige Kontrollen bei den hergestellten Erzeugnissen

pauschal 5 %

GBP

–1 351 441,25

0,00

–1 351 441,25

2001—2004

UK

Butterfett in der Lebensmittelherstellung

Überkennzeichnung — Beihilfe für einen Teil der zugesetzten Kennzeichnungsmittel

punktuell

GBP

–55 534,20

0,00

–55 534,20

2002—2004

UK

Ausfuhrerstattungen u. Nahrungsmittelhilfe außerh. EU

Mängel bei der zusammenfassenden Ausfuhrliste (scheduling regime)

pauschal 2 %

GBP

– 250 887,47

0,00

– 250 887,47

2001—2003

UK

Ausfuhrerstattungen u. Nahrungsmittelhilfe außerh. EU

Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Anzahl von Substitutionskontrollen

pauschal 5 %

GBP

–7 314,57

0,00

–7 314,57

2000—2001

UK insg.

 

 

 

 

–1 665 177,49

0,00

–1 665 177,49

 

EL

Begleitmaßnahmen ländl. Entwickl. (EAGFL-Garantie)

Unzulängliche Durchführung von Schlüsselkontrollen

pauschal 5 %

EUR

–1 795 865,00

0,00

–1 795 865,00

2004

EL

Begleitmaßnahmen ländl. Entwickl. (EAGFL-Garantie)

Unzulängliche Durchführung von Schlüsselkontrollen

pauschal 10 %

EUR

–6 271 694,00

0,00

–6 271 694,00

2002—2003

EL

Begleitmaßnahmen ländl. Entwickl. (EAGFL-Garantie)

Verschiedene Schwächen im Verwaltungs—, Kontroll— und Sanktionssystem

pauschal 5 %

EUR

–6 460 070,00

0,00

–6 460 070,00

2004

EL insg.

 

 

 

 

–14 527 629,00

0,00

–14 527 629,00

 

IE

Tierprämien — OTMS-Regl. (Tötung Rinder üb. 30 Monate)

Verwaltungsmängel

pauschal 2 %

EUR

– 170 297,64

0,00

– 170 297,64

2001—2003

IE insg.

 

 

 

 

– 170 297,64

0,00

– 170 297,64

 

IT

Obst und Gemüse — Marktrücknahmen

Unzureichender Kontrollsatz bei Kompostierung und biologischem Abbau

punktuell 100 %

EUR

–9 107 445,49

0,00

–9 107 445,49

2000—2002

IT

Obst und Gemüse — Marktrücknahmen

Mehrere Schwächen im Kontrollsystem

pauschal 5 %

EUR

– 304 839,45

0,00

– 304 839,45

2001—2003

IT

Öffentliche Lagerhaltung von Fleisch

Nicht fristgerechte Zahlungen

punktuell

EUR

–4 575,54

0,00

–4 575,54

2001

IT

Öffentliche Lagerhaltung von Fleisch

Vorhandensein von spezifiziertem Risikomaterial, Entfernung des Halsmuskels, Annahme von nicht beihilfefähigen Schlachtkörpern, unzulängliche Lagerbedingungen, mangelhafte Etikettierung, unzureichende Mitteilungen und Kontrollmängel

pauschal 5 %

EUR

–2 635 067,09

0,00

–2 635 067,09

2001—2003

IT insg.

 

 

 

 

–12 051 927,57

0,00

–12 051 927,57

 

PT

Obst und Gemüse — Bananen

Mängel im Kontrollsystem für die beihilfefähigen Mengen, bei der Kontrolle der vollständigen Weitergabe der Beihilfe an die Begünstigten sowie fehlende Dienstaufsicht bei den übertragenen Kontrollen

pauschal 2 %

EUR

– 257 901,65

0,00

– 257 901,65

2002—2004

Total PT

 

 

 

 

– 257 901,65

0,00

– 257 901,65