7.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 152/36


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 2. Juni 2006

zur Änderung der Entscheidung 2005/710/EG hinsichtlich bestimmter Schutzmaßnahmen gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza bei Geflügel in Rumänien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2137)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/396/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG (1), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 7,

gestützt auf die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen (2), insbesondere auf Artikel 22 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach dem Ausbruch der durch einen hoch pathogenen H5N1-Virusstamm verursachten Aviären Influenza im Dezember 2003 in Südostasien hat die Kommission mehrere Maßnahmen zum Schutz gegen diese Seuche erlassen; dazu gehört insbesondere die Entscheidung 2005/710/EG der Kommission vom 13. Oktober 2005 mit Schutzmaßnahmen gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza in Rumänien (3).

(2)

Gemäß der Entscheidung 2005/710/EG werden die Einfuhren von lebendem Geflügel, Laufvögeln, Zuchtfederwild, Wildgeflügel, anderen lebenden Vögeln als Geflügel, einschließlich Heimvögeln, und Bruteiern dieser Arten sowie bestimmten anderen Geflügelerzeugnissen aus bestimmten, von dieser Seuche betroffenen Teilen Rumäniens in die Gemeinschaft ausgesetzt.

(3)

Rumänien hat der Kommission nun mehrere bestätigte Fälle und weitere Verdachtsfälle der hoch pathogenen Aviären Influenza in Geflügelbeständen im Bezirk Brasov gemeldet, der außerhalb der Regionen Rumäniens liegt, welche derzeit von der Entscheidung 2005/710/EG erfasst werden. Rumänien hat Informationen darüber vorgelegt, dass in dem betroffenen Bezirk Tilgungs- und Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. In allen 42 rumänischen Bezirken sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen in Kraft.

(4)

Angesichts der derzeitigen Seuchenlage in Rumänien ist es notwendig, die Teile Rumäniens auszuweiten, aus denen die entsprechenden Einfuhren in die Gemeinschaft ausgesetzt werden.

(5)

Die Entscheidung 2005/710/EG ist entsprechend zu ändern.

(6)

Die Maßnahmen dieser Entscheidung entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2005/710/EG wird durch den Anhang der vorliegenden Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten treffen unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um dieser Entscheidung nachzukommen, und veröffentlichen diese Maßnahmen. Sie setzen die Kommission hiervon unverzüglich in Kenntnis.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 2. Juni 2006

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 56. Richtlinie zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003.

(2)  ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1); berichtigte Fassung (ABl. L 191 vom 28.5.2004, S. 1).

(3)  ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 42. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/321/EG (ABl. L 118 vom 3.5.2006, S. 18).


ANHANG

„ANHANG

Teile des Hoheitsgebiets Rumäniens gemäß Artikel 1 Buchstaben a und b

TEIL A

ISO-Ländercode

Land

Beschreibung des Teils des Hoheitsgebiets

RO

Rumänien

Gesamtes Hoheitsgebiet Rumäniens


TEIL B

ISO-Ländercode

Land

Beschreibung des Teils des Hoheitsgebiets

RO

Rumänien

In Rumänien die Bezirke:

Arges

Bacau

Botosani

Braila

Brasov

Bucuresti

Buzau

Calarasi

Constanta

Covasna

Dimbovita

Dolj

Galati

Giurgiu

Gorj

Harghita

Ialomita

Iasi

Ilfov

Mehedinti

Mures

Neamt

Olt

Prahova

Sibiu

Suceava

Teleorman

Tulcea

Vaslui

Vilcea

Vrancea“